Eingabe gem. § 24 GO NRW i. V. m. § 9 Hauptsatzung der Stadt Bochum zum Erhalt des Sprungturms im Hallenfreibad Höntrop
20242511 · Beschlussvorlage der Verwaltung · 10.10.2024 · Amt für Finanzsteuerung
Mehrheitlich nach BeschlussvorschlagEnthaltungen: 5 (CDU/Dahlmann/Steude)dagegen: 12 (BD/UWG:FB/FASG/Backs/Hohmeier)dafür: 54 (SPD/Grüne/CDU/FDP/OB)
▶ KI-Zusammenfassung
Der Förderverein „Freundinnen und Freunde des Hallenfreibades Höntrop e.V.“ hat im Rahmen einer Eingabe gemäß § 24 GO NRW angeregt, der WasserWelten Bochum GmbH eine Aussetzung des geplanten Abrisses bestimmter Poolbereiche zu empfehlen. Konkret geht es um das Verfüllen des Sprungbeckens sowie des westlichen Bereichs des Schwimmerbeckens im Hallenfreibad Höntrop bzw. um eine Neubewertung der Außenbereichsgestaltung hinsichtlich des Sprungturms.
Die Verwaltung schlägt vor, diese Anregung abzulehnen. Als Begründung führt die Vorlage auf ein Beschlussvorhaben des Rates aus dem Jahr 2021 zurück, welches für den Standort Höntrop den Bau eines neuen funktionalen Hallenbades vorsieht. Die aktuelle Planung für den Außenbereich sieht die Integration des Sprungturms mit Wasserfläche nicht vor, sondern konzentriert sich auf die Schaffung von Liege- und Aufenthaltsflächen.
Ein Weiterbetrieb des Sprungbeckens wird aus wirtschaftlichen und betrieblichen Gründen als nicht umsetzbar eingestuft. Die vorhandene Badewassertechnik sei nicht mehr vorhanden und die Außenbecken befänden sich in einem schlechten Zustand. Zudem würden der Erhalt des Beckens zusätzliche Kosten für Personal, Instandhaltung sowie möglichen Immissionsschutz verursachen. Eine Umplanung des Projekts würde zudem zu einer erheblichen Verzögerung des Bauvorhabens führen.
Automatisch erzeugt durch das lokale Sprachmodell gemma4:26b-a4b-it-q4_K_M
(Prompt-Version v1, ca. 176 Wörter).