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Änderungsantrag

Schulentwicklungsplanung SEK I und SEK II Schuljahr 2023/24 bis 2027/28 (Perspektive bis 2035/36); Ergänzungsvorlage zur Vorlage 20241388 - Änderungsantrag der Fraktionen "Die SPD im Rat" / "Die Grünen im Rat" -

20242530 10.10.2024

⚪ Beratungsfolge abgeschlossen kein expliziter Beschluss notiert

✦ KI-Zusammenfassung

Die Fraktionen „Die SPD im Rat“ und „Die Grünen im Rat“ haben einen Änderungsantrag zur Schulentwicklungsplanung für die Sekundarstufen I und II eingereicht. Die Planung bezieht sich auf den Zeitraum vom Schuljahr 2023/24 bis 2027/28 mit einer Perspektive bis zum Schuljahr 2035/36.

Der Antrag sieht vor, das Theodor-Körner-Gymnasium ab dem Schuljahr 2025/26 fünfzügig zu führen und dabei freie Räume der Rupert-Neudeck-Schule zu nutzen. Für den Fall einer Weiterführung der Rupert-Neudeck-Schule ist die räumliche Trennung zwischen der fünfzügigen Struktur des Gymnasiums und der dreizügigen Struktur der Rupert-Neudeck-Schule vorzusehen. Zudem soll die Sekundarschule Rupert-Neudeck nach Fertigstellung der neuen Gesamtschule in Wattenscheid auslaufend geschlossen werden, sofern eine Überprüfung der Schulententwicklungsplanung keinen weiteren Bedarf für diese Schulform ergibt.

Der Antrag bezieht sich auf das Bestreben der Rupert-Neudeck-Schule, die gesetzliche Mindestanforderung einer Dreizügigkeit zu erreichen, was auch vom Stadtbezirk Südwest unterstützt wird. Sollte die Schule die dreizügige Führung durch steigende Schülerzahlen selbstständig erreichen, soll die Schulententwicklungsplanung in diesem Bereich erneut überprüft und gegebenenfalls angepasst werden können. Dabei muss die räumliche Kapazität für das Theodor-Körner-Gymnasium sichergestellt bleiben.

Automatisch erzeugt durch das lokale Sprachmodell gemma4:26b-a4b-it-q4_K_M (Prompt-Version v1, ca. 171 Wörter). Verbindlich ist allein das Originaldokument.

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