Gemeinsamer Flächennutzungsplan (GFNP) der Planungsgemeinschaft Städteregion Ruhr hier: Feststellungsbeschluss einschließlich Abwägungsbeschluss über die Anregungen und Stellungnahmen aus der frühzeitigen und förmlichen Beteiligung für das Änderungsverfahren 49 MH: Energiepark Styrumer Ruhrbogen in Mülheim an der Ruhr
20241579 · Beschlussvorlage der Verwaltung · 10.10.2024 · Amt für Stadtplanung und Wohnen
Einstimmig nach BeschlussvorschlagEnthaltungen: 5 (UWG:FB/Hohmeier/Müller)
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Der Rat der Stadt Bochum soll über eine Änderung des Gemeinsamen Flächennutzungsplans (GFNP) der Planungsgemeinschaft Städteregion Ruhr entscheiden. Gegenstand der Vorlage ist das Änderungsverfahren 49 MH zum Energiepark Styrumer Ruhrbogen in Mülheim an der Ruhr. Ziel der Anpassung ist es, die planungsrechtlichen Voraussetzungen für die Errichtung einer Freiflächen-Photovoltaikanlage auf der Bodendeponie Kolkerhofweg zu schaffen. Die geplante Anlage soll eine Fläche von voraussichtlich mehr als fünf Hektar umfassen.
Mit der Änderung soll das Symbol „Erneuerbare Energien auf Halden und Deponien“ in den GFNP aufgenommen werden, wobei die bestehenden flächenhaften Darstellungen des Plans unverändert bleiben. Die Vorlage umfasst neben dem Plan auch einen Textteil sowie eine Begründung einschließlich eines Umweltberichts. In diesem Rahmen erfolgt die Abwägung der Stellungnahmen, die im Zuge der frühzeitigen und förmlichen Beteiligung von Behörden und der Öffentlichkeit eingegangen sind.
Nach der Beschlussfassung durch den Rat wird das Verfahren dem zuständigen Landesministerium zur Genehmigung vorgelegt. Die Entscheidung im Rat ist für den 10. Oktober 2024 vorgesehen, nachdem die Vorlagen zuvor im Ausschuss für Strukturentwicklung, Digitalisierung und Europa sowie im Haupt- und Finanzausschuss beraten wurden.
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