Graffitis an öffentlichen Gebäuden
✦ KI-Zusammenfassung
Die Ratsfraktion Bündnis Deutschland hat eine Anfrage an den Oberbürgermeister der Stadt Bochum zum Thema Graffitis an öffentlichen Gebäuden eingereicht. Die Anfrage befasst sich mit der Unterscheidung zwischen genehmigten Kunstwerken und nicht autorisierten Graffitis, die rechtlich als Sachbeschädigung gewertet werden können.
Die Fraktion bittet um Auskunft darüber, ob sämtliche Graffitis an öffentlichen Gebäuden erfasst und bei unbefugter Anbringung zur Anzeige gebracht werden. Zudem wird nach dem Verfahren zur Entfernung solcher Graffitis gefragt, einschließlich der Zuständigkeiten und der Zeitspanne zwischen Erfassung und Beseitigung.
Für den Zeitraum der letzten fünf Jahre fordert die Ratsfraktion zudem statistische Daten an. Dazu gehören die Anzahl der erfassten sowie angezeigten Fälle, die entstandenen Kosten durch illegale Graffitis und die Anzahl der ermittelten sowie verurteilten Personen. Des Weiteren wird nach der Höhe der von der Stadt Bochum geltend gemachten Schadensersatzansprüche sowie nach den tatsächlich eingegangenen Erstattungen gefragt.
Automatisch erzeugt durch das lokale Sprachmodell gemma4:26b-a4b-it-q4_K_M (Prompt-Version v1, ca. 140 Wörter). Verbindlich ist allein das Originaldokument.
Dokumente
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Beratungsfolge
- 10.10.2024Die Anfrage wird schriftlich beantwortet.
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