Genehmigung von Beschlüssen der Gesellschafterversammlung der Stadtwerke Bochum GmbH – hier: Anteilserhöhung an der WMR Wasserbeschaffung und Energieerzeugung Mittlere Ruhr GmbH
20242139 · Mitteilung der Verwaltung · 10.10.2024 · Amt für Finanzsteuerung
Die Vorlage der Verwaltung wird zur Kenntnis genommen.
▶ KI-Zusammenfassung
Die Stadtwerke Bochum GmbH beabsichtigt, die Anteile an der WMR Wasserbeschaffung und Energieerzeugung Mittlere Ruhr GmbH zu erhöhen und eine Mehrheitsbeteiligung von der Gelsenwasser AG zu erwerben. Ziel dieses Vorhabens ist die Eingliederung der WMR in die ertragsteuerliche Organschaft der ewmr, wodurch Steuerersparnisse bei der Körperschaft- und Gewerbesteuer erzielt werden sollen.
Um die Gewinnausschüttung an den Minderheitseigner Gelsenwasser zu regeln, wird ein Gewinnabführungsvertrag zwischen der WMR und den Stadtwerken Bochum geschlossen. Dieser sieht eine feste, vom Unternehmenserfolg unabhängige Ausgleichszahlung vor. Im Zuge der Anteilsveränderung muss zudem der Gesellschaftsvertrag der WMR angepasst werden.
Der Geschäftsbereich der WMR umfasst den Transport, Bezug und die Lieferung von Wasser sowie die Erzeugung von Energie, insbesondere aus Wasserkraft. Während die technische Betriebsführung der Gesellschaft durch die Gelsenwasser AG erfolgt, obliegt die kaufmännische Leitung den Stadtwerken Bochum. Die Stadtwerke sind bereits seit mehreren Jahren Gesellschafterin der WMR. Da die entsprechende Beschlussvorlage sensible Informationen zur Unternehmensbewertung enthält, wird die Behandlung der Angelegenheit in einer nichtöffentlichen Sitzung erfolgen.
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