Erste Änderungssatzung zur Hundesteuersatzung
✦ KI-Zusammenfassung
Die Beschlussvorlage der Verwaltung mit der Nummer 20241841/1 des Amtes für Finanzsteuerung sieht die Verabschiedung der Ersten Änderungssatzung zur Hundesteuersatzung vor. Kern der Vorlage ist die rechtliche Präzisierung der Steuerbefreiung für Hunde, die aus Tierheimen übernommen werden. Dabei sollen sowohl die Anzahl der betroffenen Hunde als auch der Zeitraum, für den die Befreiung gilt, genauer definiert werden.
Ein weiterer Bestandteil der Änderung betrifft die Voraussetzungen für eine Hundesteuerermäßigung. Der Kreis der berechtigten Personen soll um Empfänger von Wohngeld sowie von Asylbewerberleistungen erweitert werden. Ziel dieser Anpassung ist es, den Verwaltungsaufwand zu reduzieren, da dadurch aufwendige Bedarfsberechnungen durch die Steuerverwaltung entfallen sollen.
Zudem wird die rechtliche Grundlage für die Abmeldung von Hunden über das Online-Serviceportal der Stadt Bochum geschaffen. Hierzu soll die bisherige Formvorschrift von der Schriftform auf die Textform angepasst werden, um eine rechtssichere Abwicklung der Abmeldungen über den Onlinedienst zu ermöglichen. Der Rat soll über die vorliegende Änderungssatzung in der Sitzung am 10. Oktober 2024 entscheiden.
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Dokumente
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Beratungsfolge
- 10.10.2024Einstimmig nach Beschlussvorschlag
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