Ausschuss für Umwelt, Nachhaltigkeit und Ordnung (21. Sitzung)
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Tagesordnung
- Öffentlicher Teil
- 1.Beschlüsse in eigener Entscheidungsbefugnis
- keine Tagesordnungspunkte
- 2.Beschlussvorschläge für den Haupt- und Finanzausschuss bzw. weitere Ausschüsse und die Bezirksvertretungen
- keine Tagesordnungspunkte
- 3.Beschlussvorschläge für den Rat
- 3.1Ordnungsbehördliche Verordnung über das Offenhalten von Verkaufsstellen an Sonn- und Feiertagen zum Bochumer Weihnachtsmarkt in der Bochumer InnenstadtZur Vorlage · 20230852/1 · Beschlussvorlage der Verwaltung
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✦ KI-Zusammenfassung
Die Verwaltung hat eine Beschlussvorlage vorgelegt, die die Erlassung einer ordnungsbehördlichen Verordnung zum Offenhalten von Verkaufsstellen an Sonn- und Feiertagen im Rahmen des Bochumer Weihnachtsmarktes vorsieht. Ziel der Vorlage ist es, den Einzelhandel in der Bochumer Innenstadt am 10. Dezember 2023 für den Zeitraum des Weihnachtsmarktes zur Öffnung zu ermächtigen.
Der Antrag basiert auf einer Anregung des Einzelhandelsverbandes NRW Ruhr-Lippe e.V. Während für andere Termine und Stadtbezirke bereits entsprechende Beschlüsse vorliegen oder diese nicht Gegenstand der aktuellen Vorlage sind, konzentriert sich dieser Entwurf ausschließlich auf den Termin im Dezember für die Innenstadt. Die rechtliche Grundlage bildet das Ladenöffnungsgesetz Nordrhein-Westfalen, welches unter bestimmten Voraussetzungen eine Öffnung von Verkaufsstellen an bis zu acht Sonntagen oder Feiertagen pro Jahr ermöglicht, sofern ein öffentliches Interesse – etwa durch lokale Märkte oder Feste – vorliegt.
Die Vorlage enthält den Entwurf der Verordnung sowie einen Lageplan des betreffenden Verkaufsbereiches. Der Rat der Stadt Bochum soll über die vorgeschlagene Verordnung entscheiden.
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Beratungsfolge
- 28.09.2023 · Rat (26. Sitzung) — Mehrheitlich nach BeschlussvorschlagEnthaltungen: 0dagegen: 5 (SPD/Grüne/CDU/LINKE)dafür: 63 (SPD/Grüne/CDU/BD/PAR&StG/UWG:FB/FDP/ PAR/OB
- 27.09.2023 · Ausschuss für Umwelt, Nachhaltigkeit und Ordnung (21. Sitzung) — Die Vorlage wird ohne Votum weitergeleitet.
- 26.09.2023 · Bezirksvertretung Bochum-Süd (22. Sitzung) — Einstimmig nach Beschlussvorschlag gem. Beschlussvorlage 20230852/1 bei einer Enthaltung (SPD)
- 20.09.2023 · Bezirksvertretung Bochum-Ost (22. Sitzung) — Mehrheitlich nach Beschlussvorschlag gemäß Vorlage 20230852/1Enthaltungen: 0Dagegen: 1 (Linke)Dafür: 15 (SPD, Grüne, CDU, FDP, BD)
- 20.09.2023 · Haupt- und Finanzausschuss (23. Sitzung) — Die Vorlage wird ohne Votum weitergeleitet.
- 19.09.2023 · Bezirksvertretung Bochum-Wattenscheid (25. Sitzung) — Mehrheitlich nach BeschlussvorschlagEnthaltungen:KeineDagegen:3 Grüne, 1 LinkeDafür:5 SPD, 5 CDU, 2 UWG, 1 FDP
- 14.09.2023 · Bezirksvertretung Bochum-Mitte (25. Sitzung) — Mehrheitlich nach Beschlussvorschlag gem. Beschlussvorlage 20210852/1Dafür: 12 (SPD, Grüne, CDU, FDP, Die Partei, BD)Dagegen: 4 (Grüne, CDU, DIE LINKE.)Enthaltungen: 0
- 12.09.2023 · Bezirksvertretung Bochum-Nord (26. Sitzung) — Mehrheitlich gegen Beschlussvorschlag gemäß Vorlage 20230852/1Enthaltungen: 1 (CDU)Dagegen: 8 (SPD, Grüne)Dafür: 7 (Grüne, CDU, FDP/UWG, BD)
Ergebnis: Die Vorlage wird ohne Votum weitergeleitet. - 3.2Planungsbeschluss zur Erweiterung Feuerwehrgerätehaus DahlhausenZur Vorlage · 20232167 · Beschlussvorlage der Verwaltung
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✦ KI-Zusammenfassung
Der Bochumer Rat wird über einen Planungsbeschluss zur Erweiterung des Feuerwehrgerätehauses in Dahlhausen beraten. Auf Grundlage einer Machbarkeitsstudie sollen die Zentralen Dienste und die Feuerwehr beauftragt werden, die Leistungsphasen zwei und drei der Planung durchzuführen.
Die aktuelle bauliche Situation am Standort Am Sattelgut entspricht nach Angaben der Verwaltung nicht dem aktuellen Stand der Technik sowie den Unfallverhütungsvorschriften. Es besteht ein Bedarf an erweiterten Kapazitäten, insbesondere bei den Sanitär- und Umkleideräumen für Einsatzkräfte. Da das Grundstück stark bebaut ist, sieht die Planung einen Anbau von maximal etwa 105 Quadratmetern vor. Dieser soll Umkleiden für 28 Männer und sieben Frauen sowie neue Sanitärbereiche und technische Räume umfassen. Im Rahmen der Klimaschutzmaßnahmen werden zudem ein Gründach und eine Photovoltaikanlage in die weitere Planung einbezogen.
Der Zeitplan sieht einen politischen Realisierungsbeschluss für das dritte Quarteljahr 2025 vor, sodass die Nutzung der erweiterten Fläche etwa im vierten Quartal 2026 erfolgen kann. Die Kostenprognose beläuft sich unter Berücksichtigung von Risikoaufschlägen und erwarteten Baupreissteigerungen auf circa 1,83 Millionen Euro für das Jahr 2025.
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Beratungsfolge
- 14.12.2023 · Rat (28. Sitzung) — Einstimmig nach Beschlussvorschlag
- 06.12.2023 · Haupt- und Finanzausschuss (25. Sitzung) — Einstimmig nach Beschlussvorschlag
- 31.10.2023 · Betriebsausschuss für die Eigenbetriebe (20. Sitzung) — Einstimmig nach Beschlussvorschlag
- 27.09.2023 · Ausschuss für Umwelt, Nachhaltigkeit und Ordnung (21. Sitzung) — Einstimmig nach Beschlussvorschlag
- 19.09.2023 · Ausschuss für Planung und Grundstücke (28. Sitzung) — Einstimmig nach Beschlussvorschlag
- 13.09.2023 · Bezirksvertretung Bochum-Südwest (27. Sitzung) — Einstimmig nach Beschlussvorschlag
Ergebnis: Einstimmig nach Beschlussvorschlag - 3.3Einführung und Betrieb eines Telenotarzt-SystemsZur Vorlage · 20232290 · Beschlussvorlage der Verwaltung
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✦ KI-Zusammenfassung
Die Verwaltung hat dem Rat einen Beschlussvorschlag zur Einführung und zum Betrieb eines Telenotarzt-Systems im Rahmen interkommunaler Zusammenarbeit vorgelegt. Dabei sollen zwei öffentlich-rechtliche Vereinbarungen geschlossen werden. Die erste Vereinbarung sieht die Gründung des „Telenotarzt-Verbunds Mittleres Ruhrgebiet“ durch die Städte Bochum, Bottrop, Gelsenkirchen und Herne vor. In diesem Verbund übernimmt Bochum die Rolle des Kernträgers. Die anfallenden Kosten werden nach einem festgelegten Schlüssel verteilt: 40 Prozent trägt Bochum, 30 Prozent Gelsenkirchen, 20 Prozent Herne und 10 Prozent Bottrop.
Die zweite Vereinbarung regelt die Zusammenarbeit zwischen den Städten Bochum und Dortmund. Ziel ist die gemeinsame Beschaffung von zwei Telenotarzt-Systemen sowie deren technische Vernetzung. Dies soll einen gegenseitigen Überlauf bei Einsatzspitzen ermöglichen, um die Auslastung der Systeme effizient zu steuern. Die Stadt Dortmund übernimmt dabei die Funktion der ausschreibenden Stelle.
Als primärer Standort für den Betrieb des Systems ist die Leitstelle in Bochum vorgesehen, wobei ein weiterer Standort zur Ausfallsicherheit geplant ist. Das System soll Einsatzkräfte am Notfallort durch digitale Medien unterstützen und die Verfügbarkeit von Notärzten verbessern. Laut Verwaltungsvorlage sind für diese Maßnahmen keine zusätzlichen finanziellen Mittel über den Haushaltsplan hinaus erforderlich, da die Kosten durch Krankenkassen sowie durch das Kostenverteilungsmodell der beteiligten Städte gedeckt werden sollen.
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Beratungsfolge
- 28.09.2023 · Rat (26. Sitzung) — Einstimmig nach Beschlussvorschlag
- 27.09.2023 · Ausschuss für Umwelt, Nachhaltigkeit und Ordnung (21. Sitzung) — Einstimmig nach Beschlussvorschlag
- 20.09.2023 · Haupt- und Finanzausschuss (23. Sitzung) — Die Vorlage wird ohne Votum weitergeleitet.
Ergebnis: Einstimmig nach Beschlussvorschlag - 3.4Regionaler Flächennutzungsplan (RFNP) der Planungsgemeinschaft Städteregion Ruhr der Städte Bochum, Essen, Gelsenkirchen, Herne, Mülheim an der Ruhr und Oberhausen Aufstellungsbeschluss für das Änderungsverfahren 56 BO Schloßstraße West in BochumZur Vorlage · 20231566 · Beschlussvorlage der Verwaltung
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✦ KI-Zusammenfassung
Die Verwaltung der Stadt Bochum hat mit der Vorlage 20231566 einen Aufstellungsbeschluss für ein Änderungsverfahren zum Regionalen Flächennutzungsplan (RFNP) der Planungsgemeinschaft Städteregion Ruhr beantragt. Das Verfahren betrifft das Gebiet „56 BO Schloßstraße West“.
Das betreffende Areal umfasst etwa 1,1 Hektar und ist bereits bebaut. Es beinhaltet eine Trauerhalle, Betriebsgebäude des Friedhofs Weitmar sowie einen Abschnitt der Schloßstraße. Derzeit ist das Gebiet im Regionalplan als allgemeiner Freiraum- und Agrarbereich, als Teil regionaler Grünzüge sowie als Bereich für den Schutz der Landschaft ausgewiesen. In der Funktion als Flächennutzungsplan wird die Fläche als Grünfläche mit der Zweckbestimmung Friedhof geführt.
Mit der beantragten Änderung soll die Widmung im Regionalplan in „Allgemeine Siedlungsbereiche“ und im Flächennutzungsplan in „Wohnbauflächen“ angepasst werden. Die Grundlage für diesen Schritt ist die geplante Nachnutzung des baulich vorgeprägten Bereichs durch eine Mehrfamilienhausbebauung. Im Rahmen des Verfahrens ist zudem eine Abstimmung mit dem Regionalverband Ruhr (RVR) sowie die Erarbeitung eines Umweltberichts vorgesehen.
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Beratungsfolge
- 28.09.2023 · Rat (26. Sitzung) — Mehrheitlich nach BeschlussvorschlagEnthaltungen: 1 (PAR)dagegen: 17 (Grüne/LINKE/UWG:FB)dafür: 50 (SPD/CDU/BD/PAR&StG/FDP/OB)
- 27.09.2023 · Ausschuss für Umwelt, Nachhaltigkeit und Ordnung (21. Sitzung) — Mehrheitlich nach BeschlussvorschlagEnthaltungen: 0Dagegen: 4 (Die GRÜNEN, Die LINKE.)Dafür:11 (SPD, CDU, BD, PAR/StG, FDP)
- 20.09.2023 · Haupt- und Finanzausschuss (23. Sitzung) — Die Vorlage wird ohne Votum weitergeleitet.
- 13.09.2023 · Bezirksvertretung Bochum-Südwest (27. Sitzung) — Mehrheitlich nach BeschlussvorschlagEnthaltungenkeineDagegen4 Grün, 1 LinkeDafür8 SPD, 2 CDU, 1 FDP, 1 BD
- 07.09.2023 · Ausschuss für Strukturentwicklung, Digitalisierung und Europa (14. Sitzung) — Mehrheitlich nach BeschlussvorschlagDafür:10 (SPD, CDU, Die PARTEI/STADTGESTALTER, FDP)Dagegen: 4 (Die GRÜNEN, Die LINKE.)Enthaltungen: 1 (BD)
- 31.08.2023 · Naturschutzbeirat bei der Unteren Naturschutzbehörde (16. Sitzung) — Einstimmig bei zwei Enthaltungen gegen den Beschlussvorschlag
Ergebnis: Mehrheitlich nach Beschlussvorschlag Enthaltungen: 0 Dagegen: 4 (Die GRÜNEN, Die LINKE.) Dafür:11 (SPD, CDU, BD, PAR/StG, FDP) - 3.5Kompensation von Eingriffen in Natur und Landschaft – neue ÖkopunktberechnungZur Vorlage · 20232032 · Beschlussvorlage der Verwaltung
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✦ KI-Zusammenfassung
Das Umwelt- und Grünflächenamt der Stadt Bochum beantragt die Erhöhung des monetären Wertes eines Ökopunktes von bisher 6,00 Euro auf 10,00 Euro. Die letzte Festlegung dieses Wertes erfolgte im Jahr 2002.
Ökopunkte dienen der Bewertung und Bilanzierung von Eingriffen in Natur und Landschaft, die beispielsweise durch Bauvorhaben entstehen. Wenn ein direkter ökologischer Ausgleich nicht möglich ist, erfolgt die Kompensation über den Erwerb von Punkten aus Ökokonten oder durch Ersatzgeldzahlungen. Die Stadt Bochum nutzt diese Mittel für die Umsetzung entsprechender Maßnahmen.
Die Verwaltung begründet die vorgeschlagene Anpassung mit gestiegenen Kosten für die Planung, Herstellung und Pflege der Kompensationsflächen. Neben der Inflation und steigenden Material- sowie Arbeitskosten trägt der Klimawandel zu einem erhöhten Aufwand bei, etwa durch notwendiges Gießen oder häufigere Ersatzpflanzungen. Der neue Wert von 10,00 Euro setzt sich aus 3,20 Euro für den Grunderwerb sowie 6,80 Euro für die Planung, Herstellung, Entwicklung und Pflege zusammen. Die Berechnung basiert auf den Durchschnittskosten verschiedener Maßnahmenarten wie Wald, Blühstreifen, Obstwiesen oder produktionsintegrierte Kompensationsmaßnahmen (PIK).
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Beratungsfolge
- 02.11.2023 · Rat (27. Sitzung) — Mehrheitlich nach BeschlussvorschlagEnthaltungen: 0dagegen: 4 (BD)dafür: 73 (SPD/Grüne/CDU/PAR&StG/UWG:FB/FDP/FASG/ LINKE/PAR/OB)
- 25.10.2023 · Haupt- und Finanzausschuss (24. Sitzung) — Die Vorlage wird ohne Votum weitergeleitet.
- 27.09.2023 · Ausschuss für Umwelt, Nachhaltigkeit und Ordnung (21. Sitzung) — Mehrheitlich nach BeschlussvorschlagEnthaltungen: 1 (FDP)Dagegen: 1 (BD)Dafür:10 (SPD, Die GRÜNEN, Die LINKE., PAR/StG)
- 26.09.2023 · Bezirksvertretung Bochum-Süd (22. Sitzung) — Mehrheitlich nach Beschlussvorschlag gem. Beschlussvorlage 20232032 bei einer Gegenstimme (AfD)
- 20.09.2023 · Bezirksvertretung Bochum-Ost (22. Sitzung) — Mehrheitlich nach Beschlussvorschlag gemäß Vorlage 20232032Enthaltungen: 0Dagegen: 1 (BD)Dafür: 15 (SPD, Grüne, CDU, FDP, Linke)
- 19.09.2023 · Bezirksvertretung Bochum-Wattenscheid (25. Sitzung) — Einstimmig nach Beschlussvorschlag
- 14.09.2023 · Bezirksvertretung Bochum-Mitte (25. Sitzung) — Mehrheitlich nach Beschlussvorschlag gem. Vorlage 20232032Dafür: 14 (SPD, Grüne, CDU, DIE LINKE., FDP, Die Partei)Dagegen: 1 (BD)Enthaltungen: 0
- 13.09.2023 · Bezirksvertretung Bochum-Südwest (27. Sitzung) — Mehrheitlich nach BeschlussvorschlagDagegen1BDDafür8 SPD, 4 Grüne, 2 CDU,1 FDP, 1 Linke
- 12.09.2023 · Bezirksvertretung Bochum-Nord (26. Sitzung) — Mehrheitlich nach Beschlussvorschlag gemäß Vorlage 20232032Enthaltungen: 0Dagegen: 4 (CDU, BD)Dafür: 12 (SPD, Grüne, FDP/UWG)
- 31.08.2023 · Naturschutzbeirat bei der Unteren Naturschutzbehörde (16. Sitzung) — Einstimmig nach Beschlussvorschlag
Ergebnis: Mehrheitlich nach Beschlussvorschlag Enthaltungen: 1 (FDP) Dagegen: 1 (BD) Dafür:10 (SPD, Die GRÜNEN, Die LINKE., PAR/StG) - 3.6Ordnungsbehördliche Verordnung zum Schutz der Naturdenkmale in der Stadt BochumZur Vorlage · 20232247 · Beschlussvorlage der Verwaltung
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✦ KI-Zusammenfassung
Die Verwaltung Bochums hat eine neue ordnungsbehördliche Verordnung zum Schutz der Naturdenkmale in der Stadt vorgelegt. Ziel des Entwurfs ist es, die rechtliche Grundlage für den Schutz von Einzelschöpfungen der Natur wie Bäume oder Findlinge innerhalb bebauter Ortsteile und Bebauungsplangebiete zu aktualisieren.
Im Rahmen dieser Neufassung wird das Verzeichnis der geschützten Objekte angepasst. Zwei bisherige Naturdenkmale, eine Stieleiche in Langendreer sowie eine Edelkastanie in Querenburg, werden aus der Liste entfernt, da diese aus Gründen der Verkehrssicherheit gefällt werden mussten. Gleichzeitig werden vier neue Naturdenkmale unter Schutz gestellt: eine Blutbuche in Altenbochum, eine Rosskastanie in Grumme, eine Sommer-Linde in Hiltrop sowie eine Eichen-Gruppe in Wiemelhausen. Damit umfasst die Verordnung insgesamt 26 Naturdenkmale.
Neben der Bestandsänderung wurden textliche Anpassungen vorgenommen, um veraltete Verweise auf gesetzliche Grundlagen zu korrigieren. Die Verwaltung entschied sich aufgrund des Umfangs dieser Änderungen für eine komplett neue Verordnung statt einer bloßen Änderungsverordnung. Die betroffenen Grundstückseigentümer wurden im Rahmen des Verfahrens angehört. Bei der Eichen-Gruppe in Wiemelhausen wurde darauf hingewiesen, dass das Grundstück bereits an die Stadt Bochum veräußert wurde. Naturschutzvereinigungen wurden ebenfalls beteiligt, gaben jedoch bislang keine Rückmeldung.
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Beratungsfolge
- 27.09.2023 · Ausschuss für Umwelt, Nachhaltigkeit und Ordnung (21. Sitzung) — Die Verwaltung zieht die Vorlage zurück.
- 21.09.2023 · Naturschutzbeirat bei der Unteren Naturschutzbehörde (17. Sitzung) — Die Beratung und Beschlussfassung der Vorlage wird zurückgestellt.
Ergebnis: Die Verwaltung zieht die Vorlage zurück. - 3.6.1Ordnungsbehördliche Verordnung zum Schutz der Naturdenkmale in der Stadt Bochum hier: Änderungsantrag der Fraktion "Die PARTEI/STADTGESTALTER"Zur Vorlage · 20232597 · Antrag
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✦ KI-Zusammenfassung
Im Rahmen der 21. Sitzung des Ausschusses Umwelt, Nachhaltigkeit und Ordnung am 27. September 2023 liegt ein Änderungsantrag zur ordnungsbehördlichen Verordnung zum Schutz der Naturdenkmale in Bochum vor. Der von dem sachkundigen Bürger Stefan Hiltawsky eingereichte Antrag sieht Anpassungen im Verfahren zur Aufnahme neuer Naturdenkmale sowie im Umgang mit bestehenden Objekten vor.
Der Antrag fordert die Verwaltung dazu auf, eine Vorlaufliste für mögliche neue Naturdenkmale zu erstellen. In diese Liste sollen auch Vorschläge aus der Bürgerschaft und von Naturschutzorganisationen einfließen. Objekte auf dieser Liste sollen innerhalb eines Jahres auf ihren Denkmalwert geprüft werden, um anschließend eine Aufnahme in die Verordnung zu ermöglichen. Zudem soll geprüft werden, ob abgängige Baumnaturdenkmale unter Wahrung der Verkehrssicherheit als Habitatbäume erhalten bleiben können.
Die Begründung führt aus, dass sich die Anzahl der Naturdenkmale in Bochum seit 2002 kaum verändert hat und eine strukturierte Vorlaufliste einen frühzeitigen Schutz ermöglichen würde. Bei absterbenden Bäumen wird auf deren ökologische Bedeutung als Lebensraum für Insekten und Pilze hingewiesen. Durch Rückschnitt auf einen Baumtorso könne die Verkehrssicherheit gewährleistet werden, während die biologische Funktion der Bäume erhalten bleibt. Die Verwaltung soll dem Rat eine aktualisierte Beschlussvorlage vorlegen, welche die entsprechenden Änderungen der Verordnung enthält.
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Beratungsfolge
- 27.09.2023 · Ausschuss für Umwelt, Nachhaltigkeit und Ordnung (21. Sitzung) — Der Änderungsantrag wird zurückgezogen.
Ergebnis: Der Änderungsantrag wird zurückgezogen. - 3.741. Änderungssatzung zur Straßenreinigungs- und GebührensatzungZur Vorlage · 20232296 · Beschlussvorlage der Verwaltung
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✦ KI-Zusammenfassung
Die Verwaltung von Bochum hat mit der Vorlage 20232296 die 41. Änderungssatzung zur Straßenreinigungs- und Gebührensatzung vorgelegt. Ziel der Anpassungen ist die Aktualisierung des Straßenverzeichnisses, welches alle öffentlich gewidmeten Straßen, Wege und Plätze innerhalb der geschlossenen Ortslage sowie deren zugehörige Reinigungsklassen umfasst. Die Änderungen sind zum 1. Januar 2024 vorgesehen.
Die Vorlage beinhaltet sowohl Neuaufnahmen als auch Umstufungen von Straßenabschnitten in den Bezirken Mitte, Wattenscheid, Nord, Ost und Süd. Neue Einträge erfolgen aufgrund von Widmungen oder zur Klarstellung der Reinigungsklassen. Bei den Umstufungen werden die Reinigungsfrequenz oder die Zuständigkeit basierend auf Erfahrungswerten zur Verschmutzung, der Infrastruktur sowie Anliegeranregungen angepasst. Beispielsweise ist eine Erhöhung der Reinigungsleistung in Teilen der Dorstener Straße vorgesehen, während in anderen Straßen wie der Heimatscholle oder der Lönsstraße Anpassungen der Reinigungsklasse vorgenommen werden. Zudem wird die Übertragung der Reinigungsverpflichtung für bestimmte schmale Wege, etwa den Grüner Weg, auf die angrenzenden Grundstückseigentümer vorgeschlagen.
Der Beschlussvorschlag wird zunächst im Ausschuss für Umwelt, Nachhaltigkeit und Ordnung sowie im Haupt- und Finanzausschuss beraten, bevor eine Entscheidung durch den Rat erfolgt.
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Beratungsfolge
- 02.11.2023 · Rat (27. Sitzung)
- 25.10.2023 · Haupt- und Finanzausschuss (24. Sitzung) — Die Vorlage wird ohne Votum weitergeleitet.
- 27.09.2023 · Ausschuss für Umwelt, Nachhaltigkeit und Ordnung (21. Sitzung) — Einstimmig nach Beschlussvorschlag
Ergebnis: Einstimmig nach Beschlussvorschlag - 3.8Beschluss zur Umsetzung der Maßnahme „Sanierung und Instandsetzung Stadtpark“Zur Vorlage · 20232340 · Beschlussvorlage der Verwaltung
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✦ KI-Zusammenfassung
Die Verwaltung hat mit der Vorlage 20232340 einen Beschluss zur Umsetzung der Sanierung und Instandsetzung des Bochumer Stadtparks vorgelegt. Hintergrund sind das 150-jährige Jubiläum im Jahr 2026 sowie die geplante Teilnahme an der Internationalen Gartenausstellung (iga2027.ruhr). Ziel des Vorhabens ist es, den Park als Gartendenkmal zu erhalten und gemäß dem Leitbild „Natur, Kultur, Gemeinschaft“ weiterzuentwickeln.
Der Beschluss umfasst verschiedene Maßnahmenpakete. Das erste Paket, das die grundlegende Sanierung von Wegen, Treppen sowie des Spiel- und Wasserspielplatzes beinhaltet, wird mit Kosten von rund 19,66 Millionen Euro veranschlagt. Ein zweites, optionales Paket für Maßnahmen wie den Ausbau von Wegen oder eine neue WC-Anlage wird auf etwa 1,97 Millionen Euro geschätzt. Zudem sieht die Vorlage eine Aufwertung der Minigolfanlage für rund 0,9 Millionen Euro vor sowie Gespräche mit Pächtern der Parkgastronomie über weitere Maßnahmen.
Ein weiterer Bestandteil ist die Instandsetzung des Bismarckturms auf Basis eines Gutachtens, wofür Kosten in Höhe von etwa 0,95 Millionen Euro veranschlagt werden. Die Planungen basieren auf einem Prozess, der unter Einbeziehung von Anwohnern, Nutzern sowie einer Kinder- und Jugendbeteiligung durchgeführt wurde. Vorbereitende Arbeiten, wie die Entschlammung des Gondelteichs, wurden bereits abgeschlossen.
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Beratungsfolge
- 28.09.2023 · Rat (26. Sitzung) — Einstimmig nach Ergänzung des Beschlussvorschlages
- 27.09.2023 · Ausschuss für Umwelt, Nachhaltigkeit und Ordnung (21. Sitzung) — Einstimmig nach Ergänzung des Beschlussvorschlages
- 20.09.2023 · Haupt- und Finanzausschuss (23. Sitzung) — Die Vorlage wird ohne Votum weitergeleitet.
Ergebnis: Einstimmig nach Ergänzung des Beschlussvorschlages - 3.8.1Beschluss zur Umsetzung der Maßnahme „Sanierung und Instandsetzung Stadtpark" hier: Änderungsantrag der Fraktionen "Die SPD im Rat" und "Die GRÜNEN im Rat"Zur Vorlage · 20232596 · Antrag
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✦ KI-Zusammenfassung
In der Sitzung des Ausschusses für Umwelt, Nachhaltigkeit und Ordnung wurde ein Änderungsantrag zur Umsetzung von Sanierungsmaßnahmen vorgelegt. Der Antrag sieht vor, den Bau einer Toilettenanlage im Bereich des Spielplatzes, der ursprünglich dem Maßnahmenpaket 2 zugeordnet war, bereits dem Maßnahmenpaket 1 zuzuweisen.
Die Fraktionen SPD und Die Grünen begründen das Vorhaben damit, dass durch die Aufwertung des Spielbereichs, der auch einen Wasserspielplatz umfasst, ein höherer Nutzungsdruck entstehen wird. Es wird darauf hingewiesen, dass eine Toilettenanlage an der Bergstraße etwa 300 Meter entfernt liegt und die Kapazitäten am Milchhäuschen auf bestimmte Gäste beschränkt sind. Daher soll die neue Toilettenanlage bereits im Rahmen der als zwingend erforderlich eingestuften Maßnahmen aus Paket 1 mitgeplant und gebaut werden.
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- 27.09.2023 · Ausschuss für Umwelt, Nachhaltigkeit und Ordnung (21. Sitzung) — Einstimmig nach Beschlussvorschlag
Ergebnis: Einstimmig nach Beschlussvorschlag - 3.9Nachhaltigkeitsstrategie BochumZur Vorlage · 20232094 · Beschlussvorlage der Verwaltung
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✦ KI-Zusammenfassung
Die Verwaltung der Stadt Bochum hat eine Beschlussvorlage zur neuen Nachhaltigkeitsstrategie vorgelegt, die zwei bisher getrennte Prozesse zusammenführt: den „Klimaplan Bochum 2035“ und das Projekt „Global Nachhaltige Kommune“. Grundlage für die Vorlage ist ein Gesamtgutachten, aus dem ein Aktivitätenprogramm sowie ein Starterpaket mit 22 konkreten Maßnahmen hervorgegangen sind.
Der Rat der Stadt soll das vorliegende Gesamtgutachten zur Kenntnis nehmen und die Nachhaltigkeitsstrategie in Form des Starterpakets sowie des Aktivitätenprogramms als Orientierungsrahmen für die Verwaltung beschließen. Für die Jahre ab 2024 ist die Erarbeitung weiterer Maßnahmen in jährlichen Tranchen von 15 bis 30 Aktivitäten vorgesehen, die jeweils durch ausgearbeitete Steckbriefe ergänzt werden sollen. Eine Evaluierung der Strategie ist fünf Jahre nach dem Ratsbeschluss geplant.
Zudem wird beantragt, den voraussichtlichen Sach- und Personalaufwand für diese Aktivitäten zu ermitteln, um die Maßnahmen in die Budgetdialoge und Haushaltsplanungen ab dem Jahr 2025 einzubeziehen. Die Umsetzung der Maßnahmen steht dabei unter dem Vorbehalt der erforderlichen Etatbeschlüsse. Ziel der Strategie ist es, die Stadtentwicklung entlang der 17 Nachhaltigkeitsziele der Vereinten Nationen auszurichten und den Weg zu einer klimaneutralen, erneuerbaren Schwammstadt bis zum Jahr 2035 zu unterstützen.
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Beratungsfolge
- 19.10.2023 · Ausschuss für Beteiligungen und Controlling (28. Sitzung) — Die Beschlussvorlage ist gegenstandslos, daher keine Abstimmung.
- 18.10.2023 · Ausschuss für Mobilität und Infrastruktur (27. Sitzung)
- 17.10.2023 · Ausschuss für Arbeit, Gesundheit und Soziales (19. Sitzung) — Die Verwaltung zieht die Vorlage zurück.
- 27.09.2023 · Ausschuss für Umwelt, Nachhaltigkeit und Ordnung (21. Sitzung) — Es erfolgt keine Abstimmung über die Vorlage.
Ergebnis: Es erfolgt keine Abstimmung über die Vorlage. - 4.Anträge
- 4.1Erstellung LichtaktionsplanZur Vorlage · 20231112 · Antrag
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✦ KI-Zusammenfassung
Die CDU-Fraktion im Bochumer Rat hat einen Antrag auf die Erstellung eines Lichtaktionsplans für das Stadtgebiet gestellt. Der Antrag sieht vor, dass die Stadtverwaltung bis Oktober 2023 einen Plan ausarbeitet, der konkrete Ziele und Maßnahmen zur Reduzierung der Lichtverschmutzung enthält.
Als technische Ansätze werden im Dokument der Einsatz von LED-Beleuchtung, die Verringerung der Lichtintensität sowie die Modifizierung von Abstrahlwinkeln angeführt. Zudem wird die Verwendung von sensorbasierten und intelligenten Beleuchtungssystemen vorgeschlagen, deren Einsatz in Bochum bereits an verschiedenen Stellen erprobt wird.
Die Begründung des Antrags umfasst ökologische, wirtschaftliche und gesundheitliche Aspekte. Durch eine angepasste Beleuchtung sollen der Energieverbrauch sowie die CO2-Emissionen gesenkt und Kosten eingespart werden. Gleichzeitig soll die Beeinträchtigung nachtaktiver Tierarten wie Vögel und Insekten reduziert und negative Auswirkungen auf den menschlichen Biorhythmus vermieden werden. Das langfristige Ziel des Antrags ist eine Reduzierung der Lichtverschmutzung bis zum Jahr 2030, um Bochum als lichtemissionsarmen Industrie- und Wissensstandort zu etablieren.
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Beratungsfolge
- 08.11.2023 · Ausschuss für Umwelt, Nachhaltigkeit und Ordnung (22. Sitzung) — Der Antrag wird zurückgezogen.
- 27.09.2023 · Ausschuss für Umwelt, Nachhaltigkeit und Ordnung (21. Sitzung) — Die Beratung der Vorlage wird zurückgestellt.
- 17.08.2023 · Ausschuss für Umwelt, Nachhaltigkeit und Ordnung (20. Sitzung) — Die Beratung der Vorlage wird zurückgestellt.
- 11.05.2023 · Ausschuss für Umwelt, Nachhaltigkeit und Ordnung (18. Sitzung) — Die Beratung der Vorlage wird zurückgestellt.
Ergebnis: Die Beratung der Vorlage wird zurückgestellt. - 4.1.1Erstellung Lichtaktionsplan - Änderungsantrag der Fraktion Die Partei&Stadtgestalter-Zur Vorlage · 20231305 · Antrag
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✦ KI-Zusammenfassung
Im Ausschuss für Umwelt, Ordnung und Nachhaltigkeit wurde ein Änderungsantrag zur Erstellung eines Lichtaktionsplans (Vorlage 20231305) vorgelegt. Der von dem sachkundigen Bürger Stefan Hiltawsky eingereichte Antrag sieht vor, bei der Aufstellung des Plans die Empfehlungen des Landesamtes für Natur, Umwelt und Verbraucherschutz (LANUV) zu berücksichtigen. Dies umfasst insbesondere eine maximale Farbtemperatur von 3.000 K bei LED-Leuchten sowie eine Beschränkung der Lichtabstrahlung auf den unteren Halbraum.
Zudem soll die Entwicklung bezüglich neuer Grenzwerte des Umweltbundesamtes zum Insektenschutz, basierend auf dem novellierten Bundesnaturschutzgesetz, in den Plan einfließen. Der Antrag fordert ferner, bestehende Verwaltungspraktiken verbindlich festzulegen und nach Möglichkeit mit jährlichen Anforderungen an den Umsetzungsumfang zu unterlegen. Dazu gehören der Einsatz insektenfreundlicher, warmweißer LED-Leuchten in Parkanlagen, die nächtliche Dimmung von Beleuchtung sowie der Rückbau bestimmter Leuchtentypen wie rotationssymmetrischer Lampen oder Bodeneinbaustrahler und die Reduzierung der Lichtpunkt-Höhen.
Der geplante Lichtaktionsplan soll Anwendungsbereiche wie die Straßenbeleuchtung, die Außenbeleuchtung öffentlicher Gebäude, Sportstätten sowie neue Baumaßnahmen im Bereich der Außenbeleuchtung umfassen.
Automatisch erzeugt durch
gemma4:26b-a4b-it-q4_K_M· verbindlich ist das Originaldokument.Dokumente (Klick öffnet als PDF)
Beratungsfolge
- 08.11.2023 · Ausschuss für Umwelt, Nachhaltigkeit und Ordnung (22. Sitzung) — Mehrheitlich gegen BeschlussvorschlagEnthaltungen: 0Dagegen: 13 (SPD,CDU,GRÜNE,FDP,BD) Dafür 2 (Par/StG,LINKE)
- 27.09.2023 · Ausschuss für Umwelt, Nachhaltigkeit und Ordnung (21. Sitzung) — Die Beratung der Vorlage wird zurückgestellt.
- 17.08.2023 · Ausschuss für Umwelt, Nachhaltigkeit und Ordnung (20. Sitzung) — Die Beratung der Vorlage wird zurückgestellt.
- 11.05.2023 · Ausschuss für Umwelt, Nachhaltigkeit und Ordnung (18. Sitzung) — Die Beratung der Vorlage wird zurückgestellt.
Ergebnis: Die Beratung der Vorlage wird zurückgestellt. - 4.2Förderung Erhalt historischer Fassaden bei energetischer SanierungZur Vorlage · 20231992 · Antrag
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✦ KI-Zusammenfassung
Der Antragsteller hat für die 20. Sitzung des Ausschusses für Umwelt, Sicherheit und Ordnung am 17. August 2023 einen Antrag zur Förderung des Erhalts historischer Fassaden bei energetischen Sanierungen vorgelegt.
Die Verwaltung soll mit diesem Antrag beauftragt werden, ein kommunales Förderprogramm zu erarbeiten, das die Entstehung besonderer Kosten beim Erhalt von historischen Fassaden im Zuge energetischer Maßnahmen ausgleicht. Ein entsprechendes Konzept der Verwaltung soll neben den Anforderungen für die Einstufung als historische oder stadtbildprägende Fassade auch das geplante Gesamtfördervolumen sowie die Höhe der möglichen Einzelförderungen umfassen.
Das angestrebte Programm soll dabei eine Ergänzung zur Bundesförderung für effiziente Gebäude (BEG) sowie zum kommunalen Förderprogramm „Bochums Dächer, Fassaden und Vorgärten“ darstellen und sich in das bestehende Fördergerüst integrieren.
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Beratungsfolge
- 27.09.2023 · Ausschuss für Umwelt, Nachhaltigkeit und Ordnung (21. Sitzung) — Der Antrag wird zurückgezogen.
- 17.08.2023 · Ausschuss für Umwelt, Nachhaltigkeit und Ordnung (20. Sitzung) — Die Beratung der Vorlage wird zurückgestellt.
Ergebnis: Der Antrag wird zurückgezogen. - 4.3Errichtung einer Biogasanlage in BochumZur Vorlage · 20231993 · Antrag
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✦ KI-Zusammenfassung
Der sachkundige Bürger Stefan Hiltawsky hat im Rahmen der 20. Sitzung des Ausschusses Umwelt, Nachhaltumstlichkeit und Ordnung am 17. August 2023 einen Antrag zur Errichtung einer Biogasanlage in Bochum vorgelegt. Der Antrag sieht vor, die Verwaltung sowie den Unternehmensservice Bochum (USB) mit der Planung und Durchführung eines Bauvorhabens auf dem Gelände bzw. im Umfeld der Zentralmülldeponie Kornharpen zu beauftragen.
Das aus der Anlage gewonnene Biogas soll zur Erzeugung von Fernwärme und elektrischer Energie genutzt werden. Dabei wird angestrebt, sofern technisch möglich, das bestehende Deponiegas-Blockheizkraftwerk der Stadtwerke Bochum in die Nutzung einzubeziehen. Die erarbeiteten Planungen sollen nach Abschluss der Planungsphase den zuständigen Ratsgremien zur Beschlussfassung vorgelegt werden. Eine schriftliche Begründung des Antrags wurde nicht eingereicht; die Erläuterungen sollten laut Dokument mündlich erfolgen.
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Beratungsfolge
- 27.09.2023 · Ausschuss für Umwelt, Nachhaltigkeit und Ordnung (21. Sitzung) — Der Antrag wird zurückgezogen.
- 17.08.2023 · Ausschuss für Umwelt, Nachhaltigkeit und Ordnung (20. Sitzung) — Die Beratung der Vorlage wird zurückgestellt.
Ergebnis: Der Antrag wird zurückgezogen. - 4.4Zentrale und dezentrale AbwasserwärmenutzungZur Vorlage · 20231994 · Antrag
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✦ KI-Zusammenfassung
In einem Antrag für die 20. Sitzung des Ausschusses Umwelt, Nachhaltigkeit und Ordnung vom 17. August 2023 wird die Umsetzung zentraler und dezentraler Abwasserwärmenutzung vorgeschlagen. Der sachkundige Bürger Stefan Hiltwasky regt an, dass die Verwaltung beim Ruhrverband sowie bei Kommunen wie Essen oder dem Ennepe-Ruhr-Kreis für ein gemeinsames Projekt zur Wärmerückgewinnung aus Abwässern wirbt. Über die Entwicklung dieses Projekts sollen die Ratsgremien regelmäßig in Kenntnis gesetzt werden.
Zudem wird eine Aktualisierung des Abwasserbeseitigungskonzepts (ABK) 2021 gefordert. Die Planung von Kanalneubau- und Sanierungsmaßnahmen soll um die Integration von Wärmetauschsystemen zur dezentralen Nutzung ergänzt werden. Diese Fortschreibung ist den politischen Gremien zur Vorberatung und Entscheidung vorzulegen. Dabei sollen auch Erkenntnisse aus einer Vorlage vom Februar 2023 berücksichtigt werden.
Die Begründung erläutert, dass die relativ konstanten Temperaturen im Abwasserkanal durch Wärmetauscher für Wärmepumpen oder zur Kühlung von Gebäuden nutzbar gemacht werden können. Als potenzielle Standorte für eine zentrale Nutzung werden Kläranlagen des Ruhrverbands in Bochum sowie in Nachbargemeinden wie Essen oder Hattingen angeführt. Die Anpassung des ABK soll die Integration der Wärmewende in die anstehenden Arbeiten am Kanalnetz ermöglichen.
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Beratungsfolge
- 27.09.2023 · Ausschuss für Umwelt, Nachhaltigkeit und Ordnung (21. Sitzung) — Der Antrag wird zurückgezogen.
- 17.08.2023 · Ausschuss für Umwelt, Nachhaltigkeit und Ordnung (20. Sitzung) — Die Beratung der Vorlage wird zurückgestellt.
Ergebnis: Der Antrag wird zurückgezogen. - 4.5Wärmenutzung aus Grubenwasser - Robert Müser ausbauen und Friedlicher Nachbar neu umsetzenZur Vorlage · 20231995 · Antrag
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✦ KI-Zusammenfassung
Ein sachkundiger Bürger hat im Rahmen eines Antrags zur 20. Sitzung des Ausschusses Umwelt, Nachhaltigkeit und Ordnung am 17. August 2023 die Ausweitung der Wärmenutzung aus Grubenwasser vorgeschlagen. Der Antrag bezieht sich auf zwei spezifische Standorte in Bochum.
Erstens sollen die Verwaltung und die Stadtwerke die bestehende Nutzung von Grubenwasser aus den Pumpstellen der RAG an der Schachtanlage „Robert Müser“ erweitern. Als Grundlage für diesen Ausbau dient die Empfehlung der Potentialstudie „Warmes Grubenwasser - LANUV-Fachbericht 90“ des Landesamts für Natur, Umwelt und Verbraucherschutz NRW. Dem zuständigen Fachausschuss sollen hierzu Details zu den möglichen Nutzerzahlen, dem Einzugsgebiet sowie weitere relevante Informationen vorgelegt werden.
Zweitens wird die Erstellung eines Nutzungs- und Versorgungskonzepts für die Abwärmenutzung des Grundwassers der ehemaligen Zeche „Friedlicher Nachbar“ beantragt. Auch dieser Prozess soll auf den Erkenntnissen der genannten LANUV-Studie basieren. Die Verwaltung und die Stadtwerke sollen dem Ausschuss ebenfalls Informationen über das Einzugsgebiet und die potenziellen Nutzerzahlen zur Verfügung stellen.
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Beratungsfolge
- 27.09.2023 · Ausschuss für Umwelt, Nachhaltigkeit und Ordnung (21. Sitzung) — Der Antrag wird zurückgezogen.
- 17.08.2023 · Ausschuss für Umwelt, Nachhaltigkeit und Ordnung (20. Sitzung) — Die Beratung der Vorlage wird zurückgestellt.
Ergebnis: Der Antrag wird zurückgezogen. - 4.6Pflicht zur Wärmepumpe oder Anschluss- und Benutzungszwang FernwärmeZur Vorlage · 20231996 · Antrag
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✦ KI-Zusammenfassung
Der sachkundige Bürger Stefan Hiltwasky hat mit der Vorlage 20231996 einen Antrag an den Ausschuss Umwelt, Nachhaltigkeit und Ordnung gestellt. Dieser sieht vor, die Verwaltung zur Erarbeitung einer stadtweiten Satzung zu beauftragen, die für alle ab 2024 genehmigten Neubauten einen Anschluss- und Benutzungszwang an ein örtliches Fern- oder Nahwärmenetz vorsieht, sofern dies technisch möglich ist. Ausnahmen sollen für den Betrieb von Wärmepumpen sowie für andere als klimaneutral anerkannte Heizsysteme, wie etwa Pelletheizungen, vorgesehen werden.
Des Weiteren soll die Verwaltung beauftragt werden, in Bebauungsplänen, deren Satzungen ab 2024 beschlossen werden, den Einbau von Wärmepumpen verbindlich vorzusehen, sofern kein Anschluss an ein Wärmenetz oder der Einsatz anderer gesetzlich vorgesehener ökologischer Heizsysteme erfolgt. Für Bebauungspläne, die im Jahr 2024 beschlossen werden, soll zudem die Errichtung einer Photovoltaikanlage auf Wohngebäuden vorgesehen werden.
Die Begründung des Antrags bezieht sich auf den erklärten Klimanotstand der Stadt Bochum und das Ziel, eine Vorreiterrolle einzunehmen. Zudem wird auf die Novelle der Landesbauordnung NRW verwiesen, welche bereits eine Solarpflicht für neue Nicht-Wohngebäude vorsieht und künftig auch Wohngebäude betreffen wird.
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- 27.09.2023 · Ausschuss für Umwelt, Nachhaltigkeit und Ordnung (21. Sitzung) — Der Antrag wird zurückgezogen.
- 17.08.2023 · Ausschuss für Umwelt, Nachhaltigkeit und Ordnung (20. Sitzung) — Die Beratung der Vorlage wird zurückgestellt.
Ergebnis: Der Antrag wird zurückgezogen. - 4.7Schwimmende Photovoltaik, Agro-PV - Floatvoltaics für einen innovativen KlimaschutzZur Vorlage · 20231997 · Antrag
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✦ KI-Zusammenfassung
In einem Antrag eines sachkundigen Bürgers an den Ausschuss für Umwelt, Nachhaltigkeit und Ordnung wird die Prüfung von Photovoltaik-Lösungen im Stadtgebiet Bochums gefordert. Die Verwaltung soll untersuchen, inwiefern schwimmende Photovoltaikanlagen (Floatvoltaics) auf Wasserflächen durch die Stadtwerke Bochum oder private Unternehmen betrieben werden können. Für den Kemnader See sollen dabei die Gemeinde Witten, der RVR und das Freizeitzentrum Kemnade einbezogen werden. Die Prüfung soll Aspekte des Tier- und Naturschutzes, die Freizeitnutzung sowie Kosten, Erlöse, CO2-Einsparungen und die zu erwartende Stromleistung berücksichtigen.
Des Weiteren wird die Untersuchung von Agro-PV-Anlagen auf landwirtschaftlichen Flächen beantragt, um eine kombinierte Nutzung von Landwirtschaft und Energieerzeugung zu ermöglichen. Die betroffenen Landwirte sollen in diesen Prozess einbezogen werden. Ein weiterer Punkt des Antrags ist die Erarbeitung eines Konzepts für lokale Stromspeicher, sogenannte Quartierspeicher, durch die Stadtwerke Bochum und die Verwaltung. Ziel soll es sein, den Bedarf an Netzausbau durch den Einsatz lokaler Speicher zu reduzieren. Die Ergebnisse der Prüfungen sollen dem Ausschuss für Umwelt, Sicherheit und Ordnung sowie dem Ausschuss für Beteiligung und Controlling vorgelegt werden.
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Beratungsfolge
- 27.09.2023 · Ausschuss für Umwelt, Nachhaltigkeit und Ordnung (21. Sitzung) — Der Antrag wird zurückgezogen.
- 17.08.2023 · Ausschuss für Umwelt, Nachhaltigkeit und Ordnung (20. Sitzung) — Die Beratung der Vorlage wird zurückgestellt.
Ergebnis: Der Antrag wird zurückgezogen. - 4.8Kommunale Wärmeplanung - Frühzeitige Beteiligung und PlanungssicherheitZur Vorlage · 20231998 · Antrag
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✦ KI-Zusammenfassung
In der 20. Sitzung des Ausschusses Umwelt, Nachhaltigkeit und Ordnung am 17. August 2023 wurde ein Antrag zur kommunalen Wärmeplanung behandelt. Der von einem sachkundigen Bürger eingereichte Antrag thematisiert die Notwendigkeit einer frühzeitigen Beteiligung der Gremien sowie die Schaffung von Planungssicherheit.
Die Verwaltung und die Stadtwerke Bochum führen derzeit gemeinsam mit lokalen Kooperationspartnern die Bemühungen zur Umsetzung der Wärmewende fort. Die daraus abgeleiteten Möglichkeiten, Potenziale und Leitlinien sollen als Grundsatzplanung bis Dezember 2023 dem Rat zur Entscheidung vorgelegt werden. Diese Planung dient als Rahmen für die anschließenden Detailplanungen.
Der Antrag sieht vor, dass durch eine frühzeitige Einbindung demokratischer Gremien eine öffentliche Debatte über die Ziele von Stakeholdern, Kommunalpolitik und Stadtgesellschaft ermöglicht wird. Zudem soll ein Grundsatzbeschluss bis Ende 2023 Planungssicherheit für die Bochumer Bevölkerung schaffen, damit Bauvorhaben bereits frühzeitig an den Vorgaben der Wärmeplanung ausgerichtet werden können. Der Antrag weist darauf hin, dass die bisherige Nutzung des gesetzlichen Rahmens zur Erarbeitung der kommunalen Wärmeplanung unzureichend sei.
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- 27.09.2023 · Ausschuss für Umwelt, Nachhaltigkeit und Ordnung (21. Sitzung) — Der Antrag wird zurückgezogen.
- 17.08.2023 · Ausschuss für Umwelt, Nachhaltigkeit und Ordnung (20. Sitzung) — Die Beratung der Vorlage wird zurückgestellt.
Ergebnis: Der Antrag wird zurückgezogen. - 4.9Toilettenanlagen in Bochumer ParksZur Vorlage · 20232083 · Antrag
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✦ KI-Zusammenfassung
Die CDU-Fraktion im Rat der Stadt Bochum hat für die Sitzung des Rates am 24. August 2023 einen Antrag zur Ausstattung von Parkanlagen mit öffentlichen Toiletten vorgelegt. Mit dem Vorhaben wird die Stadtverwaltung beauftragt, in drei Grünanlagen, in denen bislang keine sanitären Einrichtungen vorhanden sind, die Errichtung von WC-Anlagen zu veranlassen. Als erste Standorte sollen der Ümminger See, die Schmechtingwiese sowie der Monte Schlacko versorgt werden, da diese Gebiete eine hohe Besucherfrequenz aufweisen und auch zur Nutzung als Grillflächen dienen.
Die Begründung des Antrags, der von Fraktionsvorsitzendem Karsten Herlitz und dem umweltpolitischen Sprecher Dr. Daniel Obitz eingereicht wurde, bezieht sich auf die Information der Verwaltung, dass aktuell kein Konzept für die Ausstattung von Park- und Grünanlagen mit WC-Anlagen vorliege. Die Fraktion fordert eine Umsetzung in den genannten Gebieten, um die Aufenthaltsqualität zu erhöhen sowie zur Sauberkeit und Hygiene in den Anlagen beizutragen. Damit reagiert die Fraktion auf den derzeitigen Stand der Planung zur Versorgung der Stadt mit sanitären Einrichtungen in Grünanlagen.
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Beratungsfolge
- 28.09.2023 · Rat (26. Sitzung) — Einstimmig nach Änderung des Beschlussvorschlages
- 27.09.2023 · Ausschuss für Umwelt, Nachhaltigkeit und Ordnung (21. Sitzung) — Der Antrag wird zurückgezogen.
- 24.08.2023 · Rat (25. Sitzung) — Die Vorlage wird an den Fachausschuss überwiesen.
Ergebnis: Der Antrag wird zurückgezogen. - 4.9.1Toilettenanlagen in Bochumer Parks - Änderungsantrag der Fraktion "Die Partei&Stadtgestalter -Zur Vorlage · 20232198 · Antrag
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✦ KI-Zusammenfassung
Der CDU-Fraktionsvorsitzende Dr. Volker Steude hat für die 25. Sitzung des Bochumer Rates am 24. August 2023 einen Änderungsantrag zum Thema Toilettenanlagen in Bochumer Parks eingereicht. Der Antrag sieht vor, den bestehenden Beschlusstext dahingehend zu erweitern, dass die Verwaltung eine Umsetzung der Anlagen als Trockentoiletten prüft.
Die Begründung des Antrags bezieht sich auf die Position der Verwaltung, welche bei herkömmlichen Toilettenanlagen auf die hohen Kosten für die Verlegung und Instandhaltung von Wasser- und Kanalleitungen verwies. Durch den Einsatz von Trockentoiletten könnten diese aufwendigen Anschlüsse vermieden werden. Laut dem Antrag verursachen moderne Trockentoiletten bei korrekter Nutzung keine Geruchsbelästigung und benötigen keinen Einsatz chemischer Mittel. Als Referenz für die Anwendung solcher Systeme wird Berlin angeführt, wo im April und Mai 2023 bereits 24 Trockentoiletten in Parkanlagen aufgestellt wurden.
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Beratungsfolge
- 28.09.2023 · Rat (26. Sitzung)
- 27.09.2023 · Ausschuss für Umwelt, Nachhaltigkeit und Ordnung (21. Sitzung) — Der Änderungsantrag wird zurückgezogen.
- 24.08.2023 · Rat (25. Sitzung) — Die Vorlage wird an den Fachausschuss überwiesen.
Ergebnis: Der Änderungsantrag wird zurückgezogen. - 4.9.2Toilettenanlagen in Bochumer Parks hier: Änderungsantrag der Fraktionen "Die SPD im Rat" und "Die GRÜNEN im Rat"Zur Vorlage · 20232606 · Antrag
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✦ KI-Zusammenfassung
Ein Änderungsantrag zur Sitzung des Ausschusses für Umwelt, Nachhaltigkeit und Ordnung befasst sich mit der Bereitstellung öffentlicher Toilettenanlagen in Bochumer Parks. Im Rahmen der Strategie „Stille Örtchen“ soll die Stadtverwaltung künftig dafür sorgen, dass in Grünanlagen ohne vorhandene öffentliche WCs neue Anlagen errichtet werden.
Für den Haushalt 2023/2024 ist die Realisierung einer Toilettenanlage im Stadtbezirk Wattenscheid vorgesehen. Zudem soll die Verwaltung Kostenschätzungen für die Ergänzung oder Erneuerung von Anlagen in den Parks Südpark, Friedenspark, Volkspark und Monte Schlacko sowie für den Stadtgarten erstellen. Bei der Planung sollen besonders vandalismusfeste und kostengünstige Betriebsweisen berücksichtigt werden. Über den Standort der Anlage im Jahr 2024 entscheidet die Bezirksvertretung Wattenscheid, wobei eine anteilige Finanzierung aus Mitteln der Bezirksvertretung vereinbart werden soll.
Mit dem Haushaltsplan 2025 wird die Verwaltung eine Prioritätenliste mit Kostenschätzungen vorlegen. Ziel ist es, durch eine bedarfsgerechte Anzahl an Anlagen das Ziel der Strategie „Stille Örtchen“ bis zum Jahr 2030 stadtweit umzusetzen. Der Antrag wurde von Vertretern der Fraktionen SPD und Grüne im Rat gestellt.
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Beratungsfolge
- 27.09.2023 · Ausschuss für Umwelt, Nachhaltigkeit und Ordnung (21. Sitzung) — Einstimmig nach Ergänzung des Beschlussvorschlages
Ergebnis: Einstimmig nach Ergänzung des Beschlussvorschlages - 4.10Öffentliche ToilettenZur Vorlage · 20232430 · Antrag
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✦ KI-Zusammenfassung
Die Ratsfraktion Bündnis Deutschland (BD) hat einen Antrag zur Verbesserung der öffentlichen Toilettenversorgung in Bochum vorgelegt, der im Ausschuss für Umwelt, Nachhaltigkeit und Ordnung behandelt werden soll. Der Antrag umfasst drei wesentliche Forderungen.
Zunächst wird eine bessere Beschilderung bestehender öffentlicher Toiletten angestrebt, um die Auffindbarkeit für Bewohner und Besucher zu erhöhen. Des Weiteren fordert die Fraktion die Einrichtung einer mobilen, barrierefreien WC-Anlage an einem zentralen Ort in der Innenstadt. Diese soll als einjährige Probezeit betrieben werden, wobei die Verwaltung die Möglichkeit erhält, die Anlage entweder selbst zu führen oder ein externes Unternehmen damit zu beauftragen. Die Auswahlkriterien sollen dabei Wirtschaftlichkeit und Machbarkeit berücksichtigen.
Mittelfristig sieht der Antrag vor, dass die Verwaltung an zentralen Standorten in allen Bochumer Stadtteilen mindestens eine öffentliche Toilette bereitstellt. Als Grundlage für diese Forderungen führt die Fraktion Rückmeldungen aus einer Umfrage hin, wonach die aktuelle Situation und die Erreichbarkeit bestehender Anlagen als schwierig wahrgenommen werden. Zudem wird auf den Bedarf an barrierefreien Alternativen zu bestehenden Anlagen verwiesen.
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Beratungsfolge
- 27.09.2023 · Ausschuss für Umwelt, Nachhaltigkeit und Ordnung (21. Sitzung) — Mehrheitlich gegen BeschlussvorschlagEnthaltungen: 0Dagegen:13 (SPD, Die GRÜNEN, CDU, Die LINKE., PAR/StG, FDP)Dafür: 1 (BD)
Ergebnis: Mehrheitlich gegen Beschlussvorschlag Enthaltungen: 0 Dagegen:13 (SPD, Die GRÜNEN, CDU, Die LINKE., PAR/StG, FDP) Dafür: 1 (BD) - 4.10.1Öffentliche Toiletten hier: Änderungsantrag der Fraktion "Die PARTEI/STADTGESTALTER"Zur Vorlage · 20232598 · Antrag
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✦ KI-Zusammenfassung
Der sachkundige Bürger Stefan Hiltawsky hat im Ausschuss für Umwelt, Nachhaltigkeit und Ordnung einen Änderungsantrag zur Verbesserung der öffentlichen Toiletten in Bochum vorgelegt. Der Antrag umfasst verschiedene Maßnahmen zur Optimierung der sanitären Infrastruktur.
Ein Kernpunkt des Antrags ist die Verbesserung der Beschilderung öffentlicher Toiletten, um die Orientierung für Anwohner und Besucher zu erleichtern. Zudem soll untersucht werden, inwieweit die Anlagen für Menschen mit Sehbehinderungen durch taktile Leitsysteme oder Handlaufschilder barrierefrei gestaltet werden können.
Für den Innenstadtbereich sieht der Antrag vor, dass die Verwaltung bis zum 1. Juli 2024 drei zusätzliche dauerhafte und barrierefreie Toilettenstandorte schafft. Die Umsetzung kann durch die Verwaltung, öffentliche Unternehmen oder private Dienstleister erfolgen. Bei der Auswahl der Standorte und des Betriebs sollen Wirtschaftlichkeit sowie Nachhaltigkeit, beispielsweise durch Wassersparmaßnahmen oder den Einsatz von Trockentoiletten, als Kriterien berücksichtigt werden.
Darüber hinaus wird die Verwaltung beauftragt, mittelfristig an zentralen Standorten in allen Bochumer Stadtteilen mindestens eine öffentliche Toilette einzurichten.
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Beratungsfolge
- 27.09.2023 · Ausschuss für Umwelt, Nachhaltigkeit und Ordnung (21. Sitzung) — Mehrheitlich gegen BeschlussvorschlagEnthaltungen: 1 (Die LINKE.)Dagegen:12 (SPD, Die GRÜNEN, CDU, BD, FDP)Dafür: 1 (PAR/StG)
Ergebnis: Mehrheitlich gegen Beschlussvorschlag Enthaltungen: 1 (Die LINKE.) Dagegen:12 (SPD, Die GRÜNEN, CDU, BD, FDP) Dafür: 1 (PAR/StG) - 4.11Ehrenamtlicher Tierschutzbeauftragter für BochumZur Vorlage · 20232455 · Antrag
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✦ KI-Zusammenfassung
In der 21. Sitzung des Ausschusses Umwelt, Nachhaltigkeit und Ordnung am 27. September 2023 wird ein Antrag von Stefan Hiltawsky behandelt, der die Einrichtung einer Stelle für einen ehrenamtlichen Tierschutzbeauftragten in Bochum vorsieht.
Der Antrag sieht vor, dass die Verwaltung auf Basis des Modells der Stadt Dortmund ein Bewerberprofil für diese Position erstellt. Zudem soll dem Rat der Stadt Bochum ein Vorschlag zur personellen Besetzung für eine Amtszeit von zwei Jahren vorgelegt werden. Zu den geplanten Aufgaben der ehrenamtlichen Stelle gehören die Erarbeitung von Vorschlägen zur Verbesserung des Tierschutzes sowie die Öffentlichkeits- und Netzwerkarbeit mit lokalen Initiativen, Vereinen und Bürgern. Darüber hinaus soll die Position dazu beitragen, das Veterinäramt zu entlasten.
Als Begründung für den Antrag wird auf eine seit Januar 2023 bestehende entsprechende Stelle in der Nachbarstadt Dortmund verwiesen. Der Antrag weist zudem auf einen aktuellen Bedarf im Bereich des Tierschutzes in Bochum hin und nennt in diesem Zusammenhang die Auslastung des Bochumer Tierheims über dessen Kapazitätsgrenze hinaus.
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Beratungsfolge
- 27.09.2023 · Ausschuss für Umwelt, Nachhaltigkeit und Ordnung (21. Sitzung) — Mehrheitlich gegen BeschlussvorschlagEnthaltungen: 2 (Die LINKE., FDP)Dagegen:11 (SPD, Die GRÜNEN, CDU, BD)Dafür: 1 (PAR/StG)
Ergebnis: Mehrheitlich gegen Beschlussvorschlag Enthaltungen: 2 (Die LINKE., FDP) Dagegen:11 (SPD, Die GRÜNEN, CDU, BD) Dafür: 1 (PAR/StG) - 5.Mitteilungen
- Natur, Landschaft, Öffentliches Grün
- 5.1Heckenschutz in BochumZur Vorlage · 20232018 · Mitteilung der Verwaltung
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✦ KI-Zusammenfassung
Die Verwaltung informiert über das weitere Vorgehen bei der Bestandsanalyse von Hecken in Bochum. Im Rahmen des Arbeitsprogramms 2023 wurde die Biologische Station östliches Ruhrgebiet mit der Erfassung beauftragt, um auf die Anfragen der Fraktionen SPD und Die Grünen zu reagieren.
Für die Untersuchung wurden spezifische Kriterien festgelegt, um Hecken mit besonders hohem ökologischem Wert zu identifizieren. Erfasst werden nur freistehende Hecken mit einer Mindestlänge von 100 Metern, die dicht geschlossen sind und bei denen Sträucher dominieren statt Baumreihen. Zudem müssen die Hecken ausschließlich aus heimischen Laubgehölzen bestehen. Hecken, die überwiegend aus Brombeeren bestehen oder als Form- und Schnitthecken angelegt sind, werden nicht in die Analyse einbezogen.
Die identifizierten Hecken werden anschließend kartografisch verortet. Diese Karte dient als Grundlage für die Biotopverbundplanung sowie für die Einzelfallprüfung bei der Ausweisung von Hecken als geschützte Landschaftsbestandteile gemäß Bundesnaturschutzgesetz oder Landesnaturschutzgesetz NRW. Aufgrund des zeitintensiven Aufwands ist die Fertigstellung der Erfassung für Ende 2025 vorgesehen.
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Beratungsfolge
- 27.09.2023 · Ausschuss für Umwelt, Nachhaltigkeit und Ordnung (21. Sitzung) — Die Mitteilung der Verwaltung wird zur Kenntnis genommen.
Ergebnis: Die Mitteilung der Verwaltung wird zur Kenntnis genommen. - 5.2Baumentfernung auf dem Grundstück Lennershofstr. o.Nr.Zur Vorlage · 20232164 · Mitteilung der Verwaltung
▶ Vorlage aufklappen — Zusammenfassung, Dokumente, Beratungsfolge
✦ KI-Zusammenfassung
Das Umwelt- und Grünflächenamt informiert über die geplante Entfernung von 15 Bäumen auf einem Grundstück in der Lennershofstraße. Hintergrund des Vorhabens ist die Errichtung einer Kindertagesstätte sowie eines Familienzentrums auf dem betreffenden Areal. Da sich die Bäume im geplanten Bauplatzbereich befinden, können sie aufgrund der bau- und planungsrechtlichen Zulässigkeit des Bauvorhabens nicht erhalten bleiben.
Die betroffenen Bäume fallen aufgrund ihrer Art und ihrer Stammumfänge unter die Satzung zum Schutz des Baumbestandes in der Stadt Bochum. Die Verwaltung wird eine Ausnahmegenehmigung gemäß § 6 (1) b der Baumschutzsatzung erteilen, da die nach öffentlich-rechtlichen Vorschriften zulässige Nutzung des Grundstücks andernfalls nicht oder nur unter wesentlichen Beschränkungen realisierbar wäre.
Als Ersatz für den Baumbestand ist die Pflanzung von 30 Laubbäumen mit einem Mindeststammumfang von 20 cm vorgesehen. Diese müssen dauerhaft gepflegt und erhalten werden. Ein erarbeitetes Pflanzkonzept sieht vor, diese Ersatzpflanzungen im Bereich der Ruhr-Universität Bochum zu verorten.
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- 27.09.2023 · Ausschuss für Umwelt, Nachhaltigkeit und Ordnung (21. Sitzung) — Die Mitteilung der Verwaltung wird zur Kenntnis genommen.
- 26.09.2023 · Bezirksvertretung Bochum-Süd (22. Sitzung) — Die Mitteilung der Verwaltung wird zur Kenntnis genommen.
Ergebnis: Die Mitteilung der Verwaltung wird zur Kenntnis genommen. - 5.3Baumentfernung auf dem Grundstück Haldenstr. 45Zur Vorlage · 20232259 · Mitteilung der Verwaltung
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✦ KI-Zusammenfassung
Das Umwelt- und Grünflächenamt informiert über die geplante Entfernung von zwölf Bäumen auf dem Grundstück Haldenstraße 45. Hintergrund des Vorhabens ist die Errichtung eines Wohnheims für Menschen mit Behinderung sowie die Schaffung zugehöriger Stellplätze. Da sich die betroffenen Bäume innerhalb des geplanten Baukörpers befinden, können sie im Rahmen der bau- und planungsrechtlich zulässigen Nutzung nicht erhalten bleiben.
Die Verwaltung wird daher eine Ausnahmegenehmigung gemäß der Satzung zum Schutz des Baumbestandes erteilen. Als Kompensation für die Entfernung ist die Pflanzung von 27 neuen Laubbäumen mit einem Mindeststammumfang von 20 cm vorgesehen. Davon sollen 19 Ersatzbäume nach Abschluss der Bauarbeiten auf dem Grundstück Haldenstraße 45 gepflanzt, erhalten und gepflegt werden. Die verbleibenden acht Ersatzpflanzungen werden in Abstimmung mit dem Außendienst Baumschutz auf anderen Grundstücken innerhalb des Geltungsbereichs der Satzung durchgeführt.
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Beratungsfolge
- 27.09.2023 · Ausschuss für Umwelt, Nachhaltigkeit und Ordnung (21. Sitzung) — Die Mitteilung der Verwaltung wird zur Kenntnis genommen.
- 14.09.2023 · Bezirksvertretung Bochum-Mitte (25. Sitzung) — Die Mitteilung der Verwaltung wird zur Kenntnis genommen.
Ergebnis: Die Mitteilung der Verwaltung wird zur Kenntnis genommen. - 5.4Baumentfernung auf dem Grundstück Am Luftschacht 13-17Zur Vorlage · 20232349 · Mitteilung der Verwaltung
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✦ KI-Zusammenfassung
Die Verwaltung Bochum beabsichtigt, eine Ausnahmegenehmigung zur Entfernung eines Baumes auf dem Grundstück Am Luftschacht 13-17 zu erteilen. Hintergrund ist ein Antrag auf die Errichtung von drei Einfamilienhäusern mit Garagen auf dieser Fläche. Der betroffene Baum, eine Buche mit einem Stammumfang von 352 cm, fällt unter den Schutz der Bochumer Baumschutzsatzung.
Da sich der Baum im Bereich der geplanten Bau- und Garagenflächen befindet, kann er nach Angaben des Umwelt- und Grünflächenamtes aufgrund der bauplanungsrechtlichen Zulässigkeit des Vorhabens nicht erhalten werden. Eine Umplanung zur Erhaltung des Baumes ist laut Verwaltung nach Gesprächen mit dem Investor nicht realisierbar, da die Dimensionen des Grundstücks eine seitliche Verschiebung der Bebauung nicht zulassen. Die Verwaltung wird daher eine Ausnahmegenehmigung gemäß der Satzung erteilen, da die Nutzung des Grundstücks ansonsten nur unter wesentlichen Beschränkungen möglich wäre.
Als Ersatz für den entfernten Baum sollen sieben Laubbäume mit einem Mindeststammumfang von 20 cm gepflanzt, erhalten und gepflegt werden. Diese Ersatzpflanzungen sind in Absprache mit dem Außendienst Baumschutz auf anderen Grundstücken im Geltungsbereich der Satzung, konkret in der Charlottenstraße, vorzunehmen.
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Beratungsfolge
- 27.09.2023 · Ausschuss für Umwelt, Nachhaltigkeit und Ordnung (21. Sitzung) — Die Mitteilung der Verwaltung wird zur Kenntnis genommen.
- 19.09.2023 · Bezirksvertretung Bochum-Wattenscheid (25. Sitzung)
Ergebnis: Die Mitteilung der Verwaltung wird zur Kenntnis genommen. - 5.5Baumentfernung auf dem Grundstück Am Dornbusch 2Zur Vorlage · 20232389 · Mitteilung der Verwaltung
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✦ KI-Zusammenfassung
Im Rahmen des Rückbaus des ehemaligen Krankenhauses am Standort Am Dornbusch 2 in Bochum wurde ein Antrag auf Entfernung von insgesamt 27 Bäumen gestellt. Die meisten dieser Bäume unterliegen der Baumschutzsatzung der Stadt Bochum, mit Ausnahme einiger Exemplare, die aufgrund ihrer Art oder ihres geringen Stammumfangs nicht unter die Satzung fallen.
Nach Abstimmungen zwischen der Verwaltung und der beauftragten Architektin wurde festgestellt, dass ein Erhalt der meisten Bäume auf dem Gelände nicht möglich ist. Die Platzverhältnisse lassen den Einsatz der für den Abriss benötigten Kräne sowie deren Schwenkradien nicht zu, sofern die Bäume stehen bleiben. Lediglich ein Ahornbaum soll auf dem Grundstück erhalten bleiben.
Das Umwelt- und Grünflächenamt wird daher eine Ausnahmegenehmigung gemäß § 6 (1) b der Baumschutzsatzung erteilen. Die Begründung liegt darin, dass eine nach öffentlich-rechtlichen Vorschriften zulässige Nutzung des Grundstücks ohne diese Maßnahme nur unter wesentlichen Beschränkungen möglich wäre. Als Ausgleichsmaßnahme hat sich der Antragsteller dazu verpflichtet, Ersatzgeldzahlungen für insgesamt 40 Bäume zu leisten.
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Beratungsfolge
- 19.10.2023 · Bezirksvertretung Bochum-Mitte (26. Sitzung)
- 27.09.2023 · Ausschuss für Umwelt, Nachhaltigkeit und Ordnung (21. Sitzung) — Die Mitteilung der Verwaltung wird zur Kenntnis genommen.
Ergebnis: Die Mitteilung der Verwaltung wird zur Kenntnis genommen. - 5.6Baumentfernung auf dem Grundstück Pulverstr. 27Zur Vorlage · 20232391 · Mitteilung der Verwaltung
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✦ KI-Zusammenfassung
Für die Errichtung eines Mehrfamilienhauses mit Tiefgarage in der Pulverstraße 27 wird eine Ausnahmegenehmigung zur Entfernung von 22 Bäumen erteilt. Die betroffenen Bäume unterliegen der Bochumer Baumschutzsatzung, können jedoch aufgrund der bauplanungsrechtlichen Zulässigkeit des Bauvorhabens nicht erhalten werden, da sie sich im Bereich der geplanten Bau- und Tiefgaragenflächen befinden. Ein Erhalt der Bäume an der Grundstücksgrenze ist laut Verwaltung aufgrund der notwendigen Baugrube und der damit verbundenen Beeinträchtigung der Wurzelstrukturen sowie der Gebäudeoberkante nicht möglich.
Ein Teil der Bäume ist bereits verstorben oder durch ein Sturmereignis so geschädigt, dass eine Gefahr für Personen oder Sachen besteht, weshalb für diese keine Ersatzpflanzung erforderlich ist. Für die übrigen Bäume sieht das Vorhaben die Pflanzung von 43 Laubbäumen mit einem Mindeststammumfang von 20 cm vor. Davon sollen 31 Ersatzbäume nach Abschluss der Bauarbeiten auf dem Grundstück gepflanzt werden, während die restlichen 12 Bäume auf anderen Flächen im Geltungsbereich der Satzung durch den Außendienst Baumschutz realisiert werden. Die Liste der Ersatzpflanzungen wurde von der Verwaltung angepasst, um sicherzustellen, dass die gewählten Arten den Kriterien der Baumschutzsatzung entsprechen.
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Beratungsfolge
- 27.09.2023 · Ausschuss für Umwelt, Nachhaltigkeit und Ordnung (21. Sitzung) — Die Mitteilung der Verwaltung wird zur Kenntnis genommen.
- 19.09.2023 · Bezirksvertretung Bochum-Wattenscheid (25. Sitzung)
Ergebnis: Die Mitteilung der Verwaltung wird zur Kenntnis genommen. - 5.7Baumentfernung auf dem Grundstück Zeppelinstr. 26-28Zur Vorlage · 20232398 · Mitteilung der Verwaltung
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✦ KI-Zusammenfassung
Die Augusta-Kranken-Anstalt gGmbH plant auf dem Grundstück in der Zeppelinstraße 26-28 einen Neubau der Geriatrie. Im Zuge dieses Vorhabens wurde die Entfernung von 28 Bäumen beantragt, die gemäß der Satzung zum Schutz des Baumbestandes in Bochum unter Schutz stehen. Die betroffenen Bäume befinden sich im geplanten Baukörper oder in dessen unmittelbarer Nähe. Eine bereits erfolgte Anpassung der Bauplanung, bei der der Abstand zur Straße von 9,5 auf 12 Meter vergrößert wurde, um einen Gehölzriegel sowie zwei alte Hainbuchen zu erhalten, reichte nicht aus, um die Bäume zu bewahren. Weitere Verschiebungen des Gebäudes waren aufgrund notwendiger Zuwegungen und Parkplatzflächen nicht möglich.
Nach einer fachlichen Begutachtung durch ein Baumsachverständigenbüro wird die Verwaltung eine Ausnahmegenehmigung erteilen. Um den Erhalt des verbleibenden Baumbestandes während der Bauphase zu gewährleisten, ist die Bestellung eines Baumsachverständigen für die ökologische Baubegleitung vorgesehen. Als Ersatz für die entfernten Bäume sollen auf dem Grundstück 59 Laubbäume mit einem Mindeststammumfang von 20 cm gepflanzt und gepflegt werden.
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Beratungsfolge
- 19.10.2023 · Bezirksvertretung Bochum-Mitte (26. Sitzung)
- 27.09.2023 · Ausschuss für Umwelt, Nachhaltigkeit und Ordnung (21. Sitzung) — Die Mitteilung der Verwaltung wird zur Kenntnis genommen.
Ergebnis: Die Mitteilung der Verwaltung wird zur Kenntnis genommen. - 5.8Baumfällmaßnahmen im öffentlichen Raum im Winterhalbjahr 2023/ 2024Zur Vorlage · 20232400 · Mitteilung der Verwaltung
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✦ KI-Zusammenfassung
Das Umwelt- und Grünflächenamt der Stadt Bochum hat die geplanten Baumfällmaßnahmen im öffentlichen Raum für das Winterhalbjahr 2023/2024 mitgeteilt. Die Maßnahmen folgen einer bestehenden Pflegekonzeption, die der Verkehrssicherungspflicht sowie der langfristigen Sicherung von Baumbeständen und der Waldpflege dient.
Im Stadtwald sind Durchforstungsarbeiten auf einer Gesamtfläche von rund 80 Hektar vorgesehen. Diese Auslesedurchforstung zielt darauf ab, die Entwicklung wertvoller Einzelbäume zu fördern und gleichzeitig Altbaumgruppen sowie Biotopbäume zu erhalten. Ergänzend dazu sind im Rahmen der Verkehrssicherungspflicht einzelne Fällungen notwendig.
Die Planung umfasst zudem Maßnahmen in verschiedenen städtischen Bereichen: In Park- und Grünanlagen sollen 290 Bäume entfernt werden, während 88 Straßenbäume betroffen sind. Weitere Fällungen sind auf Friedhöfen (88 Bäume), an Schulgrundstücken und Kitas (37 Bäume), auf Sportplätzen (28 Bäume) sowie auf öffentlichen Spielplätzen (43 Bäume) vorgesehen.
Das Tiefbauamt führt im Rahmen von Straßenarbeiten ebenfalls Fällungen durch, beispielsweise an der Alleestraße mit 46 Bäumen. Die Verwaltung weist darauf hin, dass durch laufende Baumkontrollen zusätzliche Fällnotwendigkeiten entstehen können oder unvorhersehbare Gefahrenbäume entfernt werden müssen. Parallel zu den Maßnahmen sind auch Baumneu- und Ersatzpflanzungen geplant.
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Beratungsfolge
- 23.11.2023 · Naturschutzbeirat bei der Unteren Naturschutzbehörde (18. Sitzung) — Die Mitteilung der Verwaltung wird zur Kenntnis genommen.
- 22.11.2023 · Bezirksvertretung Bochum-Ost (23. Sitzung) — Die Mitteilung der Verwaltung wird zur Kenntnis genommen.
- 14.11.2023 · Bezirksvertretung Bochum-Süd (23. Sitzung) — Die Mitteilung der Verwaltung wird zur Kenntnis genommen.
- 25.10.2023 · Bezirksvertretung Bochum-Südwest (28. Sitzung)
- 24.10.2023 · Bezirksvertretung Bochum-Wattenscheid (26. Sitzung)
- 19.10.2023 · Bezirksvertretung Bochum-Mitte (26. Sitzung)
- 17.10.2023 · Bezirksvertretung Bochum-Nord (27. Sitzung) — Die Mitteilung der Verwaltung wird zur Kenntnis genommen.
- 27.09.2023 · Ausschuss für Umwelt, Nachhaltigkeit und Ordnung (21. Sitzung) — Die Mitteilung der Verwaltung wird zur Kenntnis genommen.
Ergebnis: Die Mitteilung der Verwaltung wird zur Kenntnis genommen. - 5.9Hindernisse auf privaten WegenZur Vorlage · 20232411 · Antwort der Verwaltung
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✦ KI-Zusammenfassung
Die CDU-Fraktion hat im Ausschuss für Umwelt, Nachhaltigkeit und Ordnung die Frage nach der Beseitigung von Hindernissen auf privaten Wegen gestellt. Hintergrund ist ein umgestürzter Baum im Bereich des Finkensiepens in Stiepel, der einen Wegabschnitt zwischen der Kosterstraße und der Straße Am Varenholt blockiert. Die Fraktion erkundigte sich nach den Möglichkeiten zur Wiederherstellung der Begehbarkeit sowie nach den Verpflichtungen privater Grundstückseigentümer.
Das Umwelt- und Grünflächenamt erklärte, dass grundsätzlich die Grundstückseigentümer für die Beseitigung von umgestürzten Bäumen auf ihren Flächen zuständig sind. Im konkreten Fall wurde der Eigentümer bereits informiert. Dieser gab an, die Beseitigung sei kostenintensiv, werde sich jedoch um die Entfernung bemühen. Zudem wies der Eigentümer darauf hin, dass es sich bei dem Weg um einen Trampelpfad handelt. Eine rechtliche Verpflichtung zur sofortigen Beseitigung von Hindernissen auf Privatflächen besteht laut Verwaltung nicht.
Hinsichtlich der Einstufung des Gebiets bestätigte die Verwaltung, dass die Fläche als Wald im Sinne des Gesetzes gilt. Das Betreten des Waldes zu Erholungszwecken ist erlaubt, erfolgt jedoch auf eigene Gefahr hinsichtlich waldtypischer Gefahren wie etwa toter Bäume oder natürlichem Bodenzustand. Weitere Verpflichtungen für die Eigentümer ergeben sich daraus nicht.
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Beratungsfolge
- 27.09.2023 · Ausschuss für Umwelt, Nachhaltigkeit und Ordnung (21. Sitzung) — Die Antwort der Verwaltung wird zur Kenntnis genommen.
Ergebnis: Die Antwort der Verwaltung wird zur Kenntnis genommen. - 5.10Umgestaltung Platz Am KuhhirtenZur Vorlage · 20232421 · Mitteilung der Verwaltung
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✦ KI-Zusammenfassung
Der Ausschuss für Mobilität und Infrastruktur hat die Umgestaltung des Platzes am Kuhhirten in der Bochumer Innenstadt beschlossen. Die Planung sieht vor, den Platz als Aufenthaltsort für Familien sowie als grünen Rückzugsort weiterzuentwickeln. Im Zuge der weiteren Planung sollen zudem ein Trinkwasserbrunnen sowie zusätzliche Arm- und Rückenlehnen an den Sitzmöglichkeiten auf der Treppenanlage berücksichtigt werden.
Die Maßnahme ist Teil des Freiraumkonzeptes „Urbanes Grün und Spiel“. Ein wesentlicher Bestandteil ist die dauerhafte Neupositionierung der „Kukukbox“ inklusive ihrer Röhrenrutsche. Die bestehende Wasserspielanlage soll durch Nebeldüsen und interaktive Wasserelemente ergänzt werden, um zur Kühlung des Stadtklimas beizutragen. Parallel dazu sind die Pflanzung von sieben Kleinbäumen sowie die Anlage neuer, artenreicher Pflanzflächen mit etwa 120 Quadratmetern vorgesehen.
Zur Aufwertung der Sitzmöglichkeiten werden neue Treppensitzmöbel installiert, die bei kulturellen Veranstaltungen wie dem Bochumer Musiksommer auch als Auditorium dienen können. Die baulichen Veränderungen umfassen zudem neue Pflanztröge aus Beton und Stahl sowie EPDM-Fallschutzbeläge im Bereich der Wasserspiele. Trotz der Umgestaltung soll die Funktion des Platzes als wichtiger Verbindungsweg zwischen der Bongardstraße und der Propsteikirche erhalten bleiben.
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- 27.09.2023 · Ausschuss für Umwelt, Nachhaltigkeit und Ordnung (21. Sitzung) — Die Mitteilung der Verwaltung wird zur Kenntnis genommen.
Ergebnis: Die Mitteilung der Verwaltung wird zur Kenntnis genommen. - 5.11Zustand des Friedhofs RiemkeZur Vorlage · 20232189 · Antwort der Verwaltung
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✦ KI-Zusammenfassung
Die CDU-Fraktion im Bochumer Rat hat sich zum Zustand des Friedhofs Riemke erkundigt, nachdem Hinweise aus der Bürgerschaft über stark gewachsenes Grün und zugewachsene Wege vorlagen. Die Verwaltung nahm dazu Stellung bezüglich der Ursachen, der Behebung sowie des regulären Pflegezyklus.
Der Technische Betrieb führte die Situation auf hohe Niederschläge im Frühjahr zurück, die ein besonders üppiges Graswachstum zur Folge hatten. Aufgrund der Feuchtigkeit war der Einsatz schwerer Mähmaschinen auf den Rasenflächen erschwert. Zudem mussten Aufgaben im Bestattungswesen sowie verkehrssicherheitsrelevante Arbeiten, etwa zur Vermeidung von Rutschgefahren oder durch überhängende Äste, Vorrang haben.
Die Rückstände beim Rasenschnitt wurden ab dem 28. Juni 2023 im Rahmen einer mehrtägigen Maßnahme während einer Trockenperiode beseitigt. Ein fester Rhythmus für den Grünschnitt ist nicht planbar, da dieser von der Nutzung der Flächen und der Witterung abhängt. Während auf Bestattungsfeldern je nach Wetterlage bis zu zwölf Schnitte pro Jahr erforderlich sind, werden Randflächen seltener gemäht, um die Biodiversität zu fördern.
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Beratungsfolge
- 27.09.2023 · Ausschuss für Umwelt, Nachhaltigkeit und Ordnung (21. Sitzung) — Die Antwort der Verwaltung wird zur Kenntnis genommen.
Ergebnis: Die Antwort der Verwaltung wird zur Kenntnis genommen. - Umwelt und Klima
- 5.12Verzicht auf Beleuchtung der Lothringentrasse IIZur Vorlage · 20232190 · Mitteilung der Verwaltung
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✦ KI-Zusammenfassung
Das Umwelt- und Grünflächenamt informiert über die Lichtplanung der Geh- und Radtrasse „Lothringen II“, welche Bochum-Gerthe mit Castrop-Rauxel verbindet. Die Trasse wird auf einer ehemaligen Bahntrasse zwischen der Straße „An der Halde“ und der Stadtgrenze angelegt und verläuft unter anderem durch das Landschaftsschutzgebiet Nr. 7.
Für den Abschnitt zwischen der Dieselstraße und der Bövinghauser Straße (Höhe Ecosoil) ist keine Beleuchtung geplant. Die Entscheidung begründet sich mit artenschutzrechtlichen Anforderungen des Bundesnaturschutzgesetzes. Da die Trassenführung durch Waldflächen führt, in denen Brut- und Jagdreviere von 15 planungsrelevanten Arten, darunter acht Fledermausarten, vorkommen, ist eine Lichtimmission in diesem Bereich nicht zulässig, um die Flora und Fauna sowie den Lebensraum Wald nicht zu beeinträchtigen.
Der Teilabschnitt zwischen der Querung der Bövinghauser Straße (Höhe Ecosoil) und der Stadtgrenze zu Castrop-Rauxel wird hingegen beleuchtet. Dabei sollen Maßnahmen zur Reduzierung von Lichtimmissionen berücksichtigt werden.
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Beratungsfolge
- 18.10.2023 · Ausschuss für Mobilität und Infrastruktur (27. Sitzung)
- 27.09.2023 · Ausschuss für Umwelt, Nachhaltigkeit und Ordnung (21. Sitzung) — Die Mitteilung der Verwaltung wird zur Kenntnis genommen.
Ergebnis: Die Mitteilung der Verwaltung wird zur Kenntnis genommen. - 5.13Genehmigungsverfahren nach dem Bundes-Immissionsschutzgesetz -BImSchG- Errichtung und Betrieb einer LNG-IndustrieanlageZur Vorlage · 20232225 · Mitteilung der Verwaltung
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✦ KI-Zusammenfassung
Die BarMalGas GmbH aus Ludwigsfelde plant die Errichtung und den Betrieb einer LNG-Industrieanlage auf dem Werksgelände der Stahlwerke Bochum GmbH an der Castroper Straße 228. Zweck des Vorhabens ist die Sicherstellung einer Notgasversorgung, um bei einer Erdgasverknappung Schäden an den im Werk betriebenen Maschinen zu vermeiden. Die Versorgung der Regasifizierungsstation soll dabei über Tankkraftwagen erfolgen.
Das geplante Projekt umfasst unter anderem einen doppelwandigen LNG-Tank mit einem Fassungsvermögen von 15 Tonnen, zwei Vordampfer, Elektrosteuerungsräume sowie Zäune und Betonblöcke als Anfahrschutz. Die BarMalGas GmbH hat für die Errichtung und Inbetriebnahme der Anlage einen Antrag auf Genehmigung nach dem Bundes-Immissionsschutzgesetz bei der Bezirksregierung Arnsberg gestellt. Nach der Einreichung ergänzender Unterlagen, wie etwa eines Löschmittelnachweises, bestehen vonseiten der Stadt Bochum keine Bedenken gegen das Vorhaben.
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Beratungsfolge
- 27.09.2023 · Ausschuss für Umwelt, Nachhaltigkeit und Ordnung (21. Sitzung) — Die Mitteilung der Verwaltung wird zur Kenntnis genommen.
Ergebnis: Die Mitteilung der Verwaltung wird zur Kenntnis genommen. - 5.14Ergebnisse der Lärmkartierung der 4. Stufe und weitere VorgehensweiseZur Vorlage · 20232417 · Mitteilung der Verwaltung
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✦ KI-Zusammenfassung
Das Umwelt- und Grünflächenamt der Stadt Bochum hat die Ergebnisse der Lärmkartierung der 4. Stufe für den Ballungsraum Bochum an das Landesamt für Natur, Umwelt und Verbraucherschutz Nordrhein-Westfalen (LANUV) übermittelt. Die Kartierung basiert auf der EU-Umgebungslärmrichtlinie sowie dem Bundes-Immissionsschutzgesetz. Ziel des Verfahrens ist es, die Lärmbelastung durch Straßen-, Schienen- und Industrieverkehr zu erfassen, um darauf basierend Lärmaktionspläne zu entwickeln und relativ ruhige Gebiete zu schützen.
In dieser 4. Stufe wurde erstmals das europaweit einheitliche Berechnungsverfahren CNOSSOS-EU angewandt, um die Vergleichbarkeit der Ergebnisse sicherzustellen. Die Untersuchung umfasst aktualisierte Daten zum Straßennetz, zur Verkehrsbelastung sowie zum Schienennetz der Bogestra und berücksichtigte zudem industrielle Lärmquellen.
Die Auswertung zeigt die Anzahl der durch verschiedene Lärmquellen betroffenen Personen in bestimmten Pegelbereichen auf. Beim Straßenverkehr sind etwa 87.200 Menschen von einem LDEN-Pegel zwischen 55 und 59 dB(A) betroffen. Im Bereich des Schienenverkehrs der Deutschen Bahn liegen die Zahlen für dasselbe Intervall bei rund 7.800 Personen, während andere Schienenverkehrsquellen etwa 5.600 Betroffene ausweisen. Bei Industrie- und Gewerbeanlagen sind rund 600 Menschen im Bereich von 55 bis 59 dB(A) erfasst. Die Ergebnisse sind im Umgebungslärmportal des Landes NRW einsehbar und werden zeitnah in das Geodatenportal der Stadt Bochum übernommen.
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Beratungsfolge
- 27.09.2023 · Ausschuss für Umwelt, Nachhaltigkeit und Ordnung (21. Sitzung) — Die Mitteilung der Verwaltung wird zur Kenntnis genommen.
Ergebnis: Die Mitteilung der Verwaltung wird zur Kenntnis genommen. - 5.15Photovoltaikanlagen für das BergbaumuseumZur Vorlage · 20231654 · Antwort der Verwaltung
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✦ KI-Zusammenfassung
Auf Anfrage der Fraktion Die Grünen im Rat zur Installation von Photovoltaikanlagen auf den Dachflächen des Deutschen Bergbaumuseums Bochum hat die Verwaltung eine Stellungnahme abgegeben. Im Fokus steht dabei die Frage, inwieweit die Stadt als Trägerin des Museums die Errichtung von Solaranlagen unterstützen kann.
Für das Hauptgebäude des Museums besteht aufgrund der aktuellen Dachisolierung eine technische Einschränkung, da die Konstruktion keine schweren Lasten tragen kann, ohne beschädigt zu werden. Ein Austausch der Isolierung zur Ermöglichung einer PV-Anlage bedarf weiterer planerischer Untersuchungen und Kostenbewertungen. Am Anbau in der Schillerstraße 20 ist eine Installation hingegen möglich. Hier wird ein jährlicher Ertrag von etwa 110.000 bis 120.000 kWh erwartet. Die geschätzten Kosten belaufen sich auf rund 150.000 Euro für die Anlage sowie 22.000 Euro für die Planung. Da ein Antrag auf öffentliche Mittel im Jahr 2022 abgelehnt wurde, kann das Museum die Finanzierung nicht aus eigenen Mitteln tragen.
Hinsichtlich des Sonderausstellungsbaus DBM+ könnten Urheberrechte der Architekten einer Umsetzung entgegenstehen; Gespräche hierzu wurden bislang nicht geführt. Die Untere Denkmalbehörde weist darauf hin, dass bei allen baulichen Veränderungen am denkmalgeschützten Komplex die Abwägung zwischen dem Erhalt des Erscheinungsbildes und der energetischen Nutzung maßgeblich ist. Der jährliche Stromverbrauch des Museums liegt aktuell bei etwa 1 bis 1,1 Millionen kWh.
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Beratungsfolge
- 27.09.2023 · Ausschuss für Umwelt, Nachhaltigkeit und Ordnung (21. Sitzung) — Die Antwort der Verwaltung wird zur Kenntnis genommen.
- 30.08.2023 · Ausschuss für Kultur und Tourismus (16. Sitzung)
Ergebnis: Die Antwort der Verwaltung wird zur Kenntnis genommen. - 5.16Flächen für die WärmewendeZur Vorlage · 20232333 · Antwort der Verwaltung
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✦ KI-Zusammenfassung
Die Verwaltung von Bochum hat auf eine Anfrage der Fraktion Die Grünen zu Flächen für die Wärmewende reagiert. Im Zentrum der Anfrage standen Fragen zur Kapazitätserweiterung von Wärmespeichern am Heizkraftwerk Hiltrop, zur Nutzung von Abwärme des Heizkraftwerks der Universität sowie zur Identifizierung weiterer potenzieller Standorte und zur Sicherung entsprechender Flächen.
Die Verwaltung verweist auf die Kernaktivität „Bochumer Wärmewende“, die im Juni 2023 vom Rat beschlossen wurde. Seit dem 1. Juni 2023 arbeitet eine gemeinsame Organisationseinheit aus Vertretern der Stadt, der Stadtwerke Bochum und großen Wohnungsunternehmen an der Umsetzung dieser Strategie. Ein wesentlicher Bestandteil ist die Erstellung einer kommunalen Wärmeplanung, für deren Durchführung derzeit ein Dienstleister ausgeschrieben wird. Die Ausschreibung soll im Herbst 2023 veröffentlicht werden, sodass die Vergabe der Leistung voraussichtlich Anfang 2024 erfolgen kann.
Konkrete Details zur zentralen Wärmespeicherung und zur Nutzung von Abwärme sollen im Rahmen dieser Wärmeplanung ermittelt werden. Die Planung umfasst eine Bestands- und Potenzialanalyse, welche die Identifizierung von Möglichkeiten zur Speicherung sowie zur Nutzung unvermeidbarer Abwärme beinhaltet. Erst durch diesen Prozess sollen sich die spezifischen Sachverhalte zu den angefragten Standorten klären lassen. Die zuständigen Gremien werden über die weiteren Entwicklungen fortlaufend informiert.
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Beratungsfolge
- 27.09.2023 · Ausschuss für Umwelt, Nachhaltigkeit und Ordnung (21. Sitzung) — Die Mitteilung der Verwaltung wird zur Kenntnis genommen.
- 19.09.2023 · Ausschuss für Planung und Grundstücke (28. Sitzung) — Die Antwort der Verwaltung wird zur Kenntnis genommen.
Ergebnis: Die Mitteilung der Verwaltung wird zur Kenntnis genommen. - Öffentliche Sicherheit und Ordnung
- 5.17GeschwindigkeitsanzeigetafelnZur Vorlage · 20231990 · Mitteilung der Verwaltung
▶ Vorlage aufklappen — Zusammenfassung, Dokumente, Beratungsfolge
✦ KI-Zusammenfassung
Die Stadtverwaltung Bochum plant für das Jahr 2024 eine Evaluierung der im Stadtgebiet eingesetzten Geschwindigkeitsanzeigetafeln. Ziel der Untersuchung ist es, die technische Funktionsfähigkeit sowie die Wirksamkeit der Anlagen zu prüfen. Derzeit sind 36 stationäre Tafeln an festen Standorten sowie zwei mobile Einheiten im Einsatz. Die bisherigen Installationen erfolgten in den Jahren 2020 und 2022 in Abstimmung mit den jeweiligen Bezirksvertretungen.
Im Rahmen der Evaluierung soll auch geprüft werden, ob bestehende Anlagen an neue Standorte verlegt werden können. Sollte sich ein Bedarf für eine Erweiterung bestätigen, plant die Verwaltung für das Haushaltsjahr 2025 die Beantragung von Mitteln für sechs neue stationäre Anzeigen. Damit wäre pro Stadtbezirk eine zusätzliche Tafel vorgesehen. Die Verwaltung weist darauf hin, dass eine solche Beschaffung aufgrund personeller und finanzieller Kapazitäten den Abschluss der großflächigen Ausstattung des Stadtgebietes markieren würde.
Bis zum Abschluss dieses Prozesses sollen Anregungen für neue Standorte durch den Einsatz temporärer mobiler Tafeln berücksichtigt werden können. Die Verwaltung beabsichtigt, die Anzahl dieser mobilen Einheiten perspektivisch zu erhöhen. Aktuell wurden vereinzelt technische Störungen an den Solarpanels einiger Anlagen gemeldet, deren genaue Ursachen und Auswirkungen noch nicht abschließend geklärt sind.
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Beratungsfolge
- 27.09.2023 · Ausschuss für Umwelt, Nachhaltigkeit und Ordnung (21. Sitzung) — Die Mitteilung der Verwaltung wird zur Kenntnis genommen.
- 26.09.2023 · Bezirksvertretung Bochum-Süd (22. Sitzung) — Die Mitteilung der Verwaltung wird zur Kenntnis genommen.
- 20.09.2023 · Bezirksvertretung Bochum-Ost (22. Sitzung) — Die Mitteilung der Verwaltung wird zur Kenntnis genommen.
- 19.09.2023 · Bezirksvertretung Bochum-Wattenscheid (25. Sitzung)
- 14.09.2023 · Bezirksvertretung Bochum-Mitte (25. Sitzung) — Die Mitteilung der Verwaltung wird zur Kenntnis genommen.
- 13.09.2023 · Bezirksvertretung Bochum-Südwest (27. Sitzung)
- 12.09.2023 · Bezirksvertretung Bochum-Nord (26. Sitzung) — Protokollnotiz:Ulrike Gerhard, SPD-Fraktion:Zunächst lobt Frau Gerhard die Einrichtung von Geschwindigkeitstafeln als eine sehr gute Sache. Sie bittet aber noch um Anpassung der Geschwindigkeitstafel an der Hiltroper Str /Eifelstr. Die Tafel soll noch ein
- 06.09.2023 · Ausschuss für Mobilität und Infrastruktur (26. Sitzung)
Ergebnis: Die Mitteilung der Verwaltung wird zur Kenntnis genommen. - 5.18Ausweitung Verkehrsüberwachung – aktueller StandZur Vorlage · 20232404 · Mitteilung der Verwaltung
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✦ KI-Zusammenfassung
Die Verwaltung informiert über die Ausweitung der Verkehrsüberwachung in Bochum. Neben dem Ersatz sechs im Jahr 2023 auslaufender stationärer Anlagen zur Rotlicht- und Geschwindigkeitsüberwachung sind weitere Maßnahmen geplant. Im Bereich des ruhenden Straßenverkehrs wurde die Anzahl der Mitarbeitenden im Außendienst von 18 auf 30 erhöht. Seit Juni 2023 ist zudem eine Fahrradstaffel im Einsatz, die primär die Einhaltung der Verkehrsregeln auf Gehwegen und Radwegen kontrolliert und durch den Einsatz von Pedelecs zur Klimaneutralität beitragen soll.
Im fließenden Verkehr wird die technische Ausstattung erweitert. Während die Anzahl der Messfahrzeuge gleich bleibt, steigt die Zahl der Messanhänger von einem auf drei. Auch die stationären Anlagen werden von sieben auf insgesamt neun erhöht. Von den acht geplanten neuen Anlagen sind fünf für die Überwachung von Geschwindigkeit und Rotlicht sowie drei für die reine Geschwindigkeitsmessung vorgesehen. Standorte umfassen unter anderem den Nordring, die Herner Straße und die Essener Straße. Da der Austausch der alten Anlagen zu einer zeitweisen Lücke führt, wurde ab Oktober 2023 ein zusätzlicher Messanhänger für die Übergangsphase angemietet. Ergänzend setzt die Stadt auf Geschwindigkeitsanzeigetafeln zur Sensibilisierung der Autofahrenden, deren Einsatz im Jahr 2024 evaluiert wird.
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Beratungsfolge
- 18.10.2023 · Ausschuss für Mobilität und Infrastruktur (27. Sitzung)
- 27.09.2023 · Ausschuss für Umwelt, Nachhaltigkeit und Ordnung (21. Sitzung) — Die Mitteilung der Verwaltung wird zur Kenntnis genommen.
Ergebnis: Die Mitteilung der Verwaltung wird zur Kenntnis genommen. - 5.19Sondernutzungserlaubnis für E-ScooterZur Vorlage · 20232373 · Antwort der Verwaltung
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✦ KI-Zusammenfassung
Die BD Ratsfraktion hat im Ausschuss für Umwelt, Nachhaltigkeit und Ordnung Fragen zur Nutzung von E-Scootern im öffentlichen Raum der Stadt Bochum gestellt. Die Anfrage thematisierte die Platzierung der Fahrzeuge auf Gehwegen sowie an Haltestellen und die daraus resultierenden Hindernisse für Fußgänger, beispielsweise für Personen mit Kinderwagen oder Rollatoren.
Die Verwaltung gab an, dass derzeit vier Anbieter von free-floating E-Scooter-Verleihsystemen in Bochum tätig sind. Die Anzahl der im Stadtgebiet befindlichen Scooter wird auf etwa 2.200 geschätzt, wobei die genaue Zahl je nach Wetterlage, Jahreszeit und betrieblichen Abläufen variiert. Für das Jahr 2024 beabsichtigt die Verwaltung, die Erteilung von Sondernutzungserlaubnissen für den Betrieb dieser Verleihsysteme einzuführen. Mit der Erteilung dieser Genehmigungen ist zudem vorgesehen, dass die Anbieter für die Nutzung des öffentlichen Raumes Gebühren entrichten.
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- 27.09.2023 · Ausschuss für Umwelt, Nachhaltigkeit und Ordnung (21. Sitzung) — Die Antwort der Verwaltung wird zur Kenntnis genommen.
Ergebnis: Die Antwort der Verwaltung wird zur Kenntnis genommen. - 6.Anfragen
- 6.1Förderprogramm „Energieeffiziente öffentliche Gebäude“Zur Vorlage · 20232599 · Anfrage
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✦ KI-Zusammenfassung
Im Rahmen der 21. Sitzung des Ausschusses für Umwelt, Nachhaltigkeit und Ordnung am 27. September 2023 liegt die Anfrage mit der Nummer 20232599 vor. Gegenstand ist das Förderprogramm „Energieeffiziente öffentliche Gebäude“, bei dem das Land Nordrhein-Westfalen gemeinsam mit der Europäischen Union Mittel in Höhe von 196 Millionen Euro für die energetische Sanierung kommunaler Gebäude bereitstellt. Gefördert werden Maßnahmen wie Wärmedämmung, Sonnenschutz, neue Heizungs- und Lüftungsanlagen sowie Energiekonzepte für Gebäude, deren Planung und Bau vor der ersten Wärmeschutzverordnung von 1977 erfolgte.
Die Fraktion Partei/Stadtgestalter stellt dazu Fragen an den Ausschussvorsitzenden Jörg Czwikla. Es wird angefragt, auf welche kommunalen Gebäude sowie Gebäude kommunaler Unternehmen das genannte Förderprogramm anwendbar ist. Zudem möchte die Fraktion erfahren, ob die Verwaltung beabsichtigt, entsprechende Fördergelder zu beantragen. Falls eine Bewerbung geplant ist, wird nach den entsprechenden Objekten gefragt; andernfalls sollen die Gründe für ein Unterlassen der Antragstellung dargelegt werden.
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Beratungsfolge
- 27.09.2023 · Ausschuss für Umwelt, Nachhaltigkeit und Ordnung (21. Sitzung) — Die Anfrage wird schriftlich beantwortet.
Ergebnis: Die Anfrage wird schriftlich beantwortet. - 6.2Aufnahme von Taxi-Fahrgästen an E-LadesäulenZur Vorlage · 20232607 · Anfrage
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Im Rahmen einer Anfrage zur Sitzung des Ausschusses für Umwelt, Nachhaltigkeit und Ordnung am 27. September 2023 hat die SPD im Rat den Oberbürgermeister um Prüfung von Möglichkeiten gebeten, die Aufnahme von Fahrgästen an E-Ladesäulen zu ermöglichen. Nach der aktuellen Taxiordnung sowie dem Personenbeförderungsgesetz ist die Aufnahme von Fahrgästen tagsüber weitgehend auf festgesetzte Stellen beschränkt. Da Fahrzeuge während der Ladevorgänge über längere Zeiträume an Ladesäulen sichtbar sind, wird eine Anpassung der Regelungen im Kontext der zunehmenden Elektromobilität angestrebt.
Die Anfrage umfasst die Frage nach der konkreten Ausgestaltung einer solchen Regelung und ob eine Ergänzung der Taxiordnung für das Stadtgebiet Bochum realisierbar ist. Zudem wird die Möglichkeit erörtert, eine solche Maßnahme gegebenenfalls zeitlich zu begrenzen, etwa auf einen Zeitraum von drei bis zehn Jahren. Ziel ist es, die Rahmenbedingungen für den Hochlauf der Elektromobilität im Taxigewerbe zu untersuchen.
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Beratungsfolge
- 27.09.2023 · Ausschuss für Umwelt, Nachhaltigkeit und Ordnung (21. Sitzung) — Die Anfrage wird schriftlich beantwortet.
Ergebnis: Die Anfrage wird schriftlich beantwortet. - 6.3Lärmschutz KohlenstraßeZur Vorlage · 20232608 · Anfrage
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✦ KI-Zusammenfassung
Die SPD-Fraktion hat im Rahmen einer Anfrage an den Oberbürgermeister Informationen zum Lärmschutz in der Kohlenstraße angefordert. Nachdem der Ausschuss für Umwelt, Nachhaltigkeit und Ordnung im März 2023 einen verbesserten Lärmschutz für die Anwohner der Kohlenstraße beschlossen hatte, kündigte die Verwaltung weitere Untersuchungen an. Die Ergebnisse dieser Untersuchungen wurden bisher nicht vorgelegt.
Die Fraktion bittet nun um Auskunft darüber, wann die Ergebnisse der angekündigten Untersuchungen zur Verfügung gestellt werden. Zudem wird nach dem aktuellen Stand der Lärmbelastung an der Kohlenstraße gefragt, insbesondere unter Berücksichtigung neuer Berechnungsmethoden, die einen Anstieg der Anzahl betroffener Personen aufzeigen. Darüber hinaus werden Informationen zu den von der Verwaltung vorgeschlagenen Maßnahmen sowie zum geplanten Zeitpunkt für deren Umsetzung erbeten.
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Beratungsfolge
- 27.09.2023 · Ausschuss für Umwelt, Nachhaltigkeit und Ordnung (21. Sitzung) — Die Anfrage wird schriftlich beantwortet.
Ergebnis: Die Anfrage wird schriftlich beantwortet. - 6.4Wilde Müllkippe nördlich der Essener StraßeZur Vorlage · 20232609 · Anfrage
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✦ KI-Zusammenfassung
In der Anfrage 20232609 befasst sich die SPD im Rat mit Müllablagerungen an der Essener Straße stadtauswärts hinter Goldhamme. Es wird darauf hingewiesen, dass bereits im November 2022 eine entsprechende Anfrage gestellt wurde und die Müllmengen nach aktuellem Kenntnisstand noch nicht beseitigt worden sind. Von der Straße aus seien dabei ungewöhnlich große Mengen an Abfall erkennbar.
Die Fraktion stellt hierzu zwei Fragen an den Oberbürgermeister. Im ersten Punkt wird nach dem allgemeinen Verwaltungsverfahren gefragt, das den Ablauf von der ersten Feststellung bis zur endgültigen Beseitigung des Mülls umfasst. Im zweiten Punkt wird um Auskunft zum aktuellen Sachstand im konkreten Fall gebeten. Dabei wird die Möglichkeit angeführt, die Beantwortung im nicht-öffentlichen Teil des Ausschusses für Umwelt, Nachhaltigkeit und Ordnung vorzunehmen, sofern dies erforderlich ist.
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Beratungsfolge
- 27.09.2023 · Ausschuss für Umwelt, Nachhaltigkeit und Ordnung (21. Sitzung) — Die Anfrage wird schriftlich beantwortet.
Ergebnis: Die Anfrage wird schriftlich beantwortet. - 6.5Rahmenbedingungen für Radwege in Parks und Grünanlagen – Sachstand im Herbst 2023Zur Vorlage · 20232610 · Anfrage
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✦ KI-Zusammenfassung
Im Rahmen einer Anfrage an den Oberbürgermeister erkundigt sich die Fraktion der SPD nach dem aktuellen Sachstand bezüglich der Rahmenbedingungen für Radwege in Parks und Grünanlagen in Bochum. Grundlage für die Anfrage ist ein Beschluss des Ausschusses für Umwelt, Nachhaltigkeit und Ordnung vom 9. Februar 2022, welcher auf einem Antrag der SPD und der Grünen beruhte.
In den Etatberatungen für den Zeitraum 2023/24 hat die Verwaltung Mittel in Höhe von 100.000 Euro aus Parkgebühren für diesen Zweck eingeplant und einen sogenannten Paradigmenwechsel angekündigt. Die Anfrage der Fraktion zielt nun darauf ab, Informationen über die Gesamthöhe der für diesen Verwendungszweck konkret geplanten Mittel zu erhalten. Zudem wird um Auskunft zum aktuellen Sachstand sowie zum weiteren Vorgehen bei der Umsetzung der Radwege in den Parks und Grünanlagen gebeten.
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Beratungsfolge
- 27.09.2023 · Ausschuss für Umwelt, Nachhaltigkeit und Ordnung (21. Sitzung) — Die Anfrage wird schriftlich beantwortet.
Ergebnis: Die Anfrage wird schriftlich beantwortet. - Nichtöffentlicher Teil
- 7.Beschlüsse in eigener Entscheidungsbefugnis
- keine Tagesordnungspunkte
- 8.Beschlussvorschläge für den Haupt- und Finanzausschuss bzw. weitere Ausschüsse und die Bezirksvertretungen
- keine Tagesordnungspunkte
- 9.Beschlussvorschläge für den Rat
- keine Tagesordnungspunkte
- 10.Anträge
- keine Tagesordnungspunkte
- 11.Mitteilungen
- keine Tagesordnungspunkte
- 12.Anfragen
- keine Tagesordnungspunkte
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