Kompensation von Eingriffen in Natur und Landschaft – neue Ökopunktberechnung
20232032 · Beschlussvorlage der Verwaltung · 02.11.2023 · Umwelt- und Grünflächenamt
Mehrheitlich nach BeschlussvorschlagEnthaltungen: 0dagegen: 4 (BD)dafür: 73 (SPD/Grüne/CDU/PAR&StG/UWG:FB/FDP/FASG/ LINKE/PAR/OB)
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Das Umwelt- und Grünflächenamt der Stadt Bochum beantragt die Erhöhung des monetären Wertes eines Ökopunktes von bisher 6,00 Euro auf 10,00 Euro. Die letzte Festlegung dieses Wertes erfolgte im Jahr 2002.
Ökopunkte dienen der Bewertung und Bilanzierung von Eingriffen in Natur und Landschaft, die beispielsweise durch Bauvorhaben entstehen. Wenn ein direkter ökologischer Ausgleich nicht möglich ist, erfolgt die Kompensation über den Erwerb von Punkten aus Ökokonten oder durch Ersatzgeldzahlungen. Die Stadt Bochum nutzt diese Mittel für die Umsetzung entsprechender Maßnahmen.
Die Verwaltung begründet die vorgeschlagene Anpassung mit gestiegenen Kosten für die Planung, Herstellung und Pflege der Kompensationsflächen. Neben der Inflation und steigenden Material- sowie Arbeitskosten trägt der Klimawandel zu einem erhöhten Aufwand bei, etwa durch notwendiges Gießen oder häufigere Ersatzpflanzungen. Der neue Wert von 10,00 Euro setzt sich aus 3,20 Euro für den Grunderwerb sowie 6,80 Euro für die Planung, Herstellung, Entwicklung und Pflege zusammen. Die Berechnung basiert auf den Durchschnittskosten verschiedener Maßnahmenarten wie Wald, Blühstreifen, Obstwiesen oder produktionsintegrierte Kompensationsmaßnahmen (PIK).
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