Hindernisse auf privaten Wegen
20232411 · Antwort der Verwaltung · 27.09.2023 · Umwelt- und Grünflächenamt
Die Antwort der Verwaltung wird zur Kenntnis genommen.
▶ KI-Zusammenfassung
Die CDU-Fraktion hat im Ausschuss für Umwelt, Nachhaltigkeit und Ordnung die Frage nach der Beseitigung von Hindernissen auf privaten Wegen gestellt. Hintergrund ist ein umgestürzter Baum im Bereich des Finkensiepens in Stiepel, der einen Wegabschnitt zwischen der Kosterstraße und der Straße Am Varenholt blockiert. Die Fraktion erkundigte sich nach den Möglichkeiten zur Wiederherstellung der Begehbarkeit sowie nach den Verpflichtungen privater Grundstückseigentümer.
Das Umwelt- und Grünflächenamt erklärte, dass grundsätzlich die Grundstückseigentümer für die Beseitigung von umgestürzten Bäumen auf ihren Flächen zuständig sind. Im konkreten Fall wurde der Eigentümer bereits informiert. Dieser gab an, die Beseitigung sei kostenintensiv, werde sich jedoch um die Entfernung bemühen. Zudem wies der Eigentümer darauf hin, dass es sich bei dem Weg um einen Trampelpfad handelt. Eine rechtliche Verpflichtung zur sofortigen Beseitigung von Hindernissen auf Privatflächen besteht laut Verwaltung nicht.
Hinsichtlich der Einstufung des Gebiets bestätigte die Verwaltung, dass die Fläche als Wald im Sinne des Gesetzes gilt. Das Betreten des Waldes zu Erholungszwecken ist erlaubt, erfolgt jedoch auf eigene Gefahr hinsichtlich waldtypischer Gefahren wie etwa toter Bäume oder natürlichem Bodenzustand. Weitere Verpflichtungen für die Eigentümer ergeben sich daraus nicht.
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