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Ordnungsbehördliche Verordnung zum Schutz der Naturdenkmale in der Stadt Bochum hier: Änderungsantrag der Fraktion "Die PARTEI/STADTGESTALTER"

20232597 · Antrag · 27.09.2023

❌ Zurückgezogen / abgelehnt 27.09.2023 · Ausschuss für Umwelt, Nachhaltigkeit und Ordnung (21. Sitzung)
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KI-Zusammenfassung

Im Rahmen der 21. Sitzung des Ausschusses Umwelt, Nachhaltigkeit und Ordnung am 27. September 2023 liegt ein Änderungsantrag zur ordnungsbehördlichen Verordnung zum Schutz der Naturdenkmale in Bochum vor. Der von dem sachkundigen Bürger Stefan Hiltawsky eingereichte Antrag sieht Anpassungen im Verfahren zur Aufnahme neuer Naturdenkmale sowie im Umgang mit bestehenden Objekten vor.

Der Antrag fordert die Verwaltung dazu auf, eine Vorlaufliste für mögliche neue Naturdenkmale zu erstellen. In diese Liste sollen auch Vorschläge aus der Bürgerschaft und von Naturschutzorganisationen einfließen. Objekte auf dieser Liste sollen innerhalb eines Jahres auf ihren Denkmalwert geprüft werden, um anschließend eine Aufnahme in die Verordnung zu ermöglichen. Zudem soll geprüft werden, ob abgängige Baumnaturdenkmale unter Wahrung der Verkehrssicherheit als Habitatbäume erhalten bleiben können.

Die Begründung führt aus, dass sich die Anzahl der Naturdenkmale in Bochum seit 2002 kaum verändert hat und eine strukturierte Vorlaufliste einen frühzeitigen Schutz ermöglichen würde. Bei absterbenden Bäumen wird auf deren ökologische Bedeutung als Lebensraum für Insekten und Pilze hingewiesen. Durch Rückschnitt auf einen Baumtorso könne die Verkehrssicherheit gewährleistet werden, während die biologische Funktion der Bäume erhalten bleibt. Die Verwaltung soll dem Rat eine aktualisierte Beschlussvorlage vorlegen, welche die entsprechenden Änderungen der Verordnung enthält.

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Beratungen

Ausschuss für Umwelt, Nachhaltigkeit und Ordnung (21. Sitzung)
27.09.2023
Der Änderungsantrag wird zurückgezogen.