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Sondernutzungserlaubnis für E-Scooter

20232373 · Antwort der Verwaltung · 27.09.2023 · Tiefbauamt

↳ Zugehörige Anfrage Sondernutzungserlaubnis für E-Scooter · 17.08.2023
🟢 Beschlossen 27.09.2023 · Ausschuss für Umwelt, Nachhaltigkeit und Ordnung (21. Sitzung)
Die Antwort der Verwaltung wird zur Kenntnis genommen.
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KI-Zusammenfassung

Die BD Ratsfraktion hat im Ausschuss für Umwelt, Nachhaltigkeit und Ordnung Fragen zur Nutzung von E-Scootern im öffentlichen Raum der Stadt Bochum gestellt. Die Anfrage thematisierte die Platzierung der Fahrzeuge auf Gehwegen sowie an Haltestellen und die daraus resultierenden Hindernisse für Fußgänger, beispielsweise für Personen mit Kinderwagen oder Rollatoren.

Die Verwaltung gab an, dass derzeit vier Anbieter von free-floating E-Scooter-Verleihsystemen in Bochum tätig sind. Die Anzahl der im Stadtgebiet befindlichen Scooter wird auf etwa 2.200 geschätzt, wobei die genaue Zahl je nach Wetterlage, Jahreszeit und betrieblichen Abläufen variiert. Für das Jahr 2024 beabsichtigt die Verwaltung, die Erteilung von Sondernutzungserlaubnissen für den Betrieb dieser Verleihsysteme einzuführen. Mit der Erteilung dieser Genehmigungen ist zudem vorgesehen, dass die Anbieter für die Nutzung des öffentlichen Raumes Gebühren entrichten.

Automatisch erzeugt durch das lokale Sprachmodell gemma4:26b-a4b-it-q4_K_M (Prompt-Version v1, ca. 124 Wörter).

Beratungen

Ausschuss für Umwelt, Nachhaltigkeit und Ordnung (21. Sitzung)
27.09.2023
Die Antwort der Verwaltung wird zur Kenntnis genommen.