Pflicht zur Wärmepumpe oder Anschluss- und Benutzungszwang Fernwärme
20231996 · Antrag · 27.09.2023
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Der sachkundige Bürger Stefan Hiltwasky hat mit der Vorlage 20231996 einen Antrag an den Ausschuss Umwelt, Nachhaltigkeit und Ordnung gestellt. Dieser sieht vor, die Verwaltung zur Erarbeitung einer stadtweiten Satzung zu beauftragen, die für alle ab 2024 genehmigten Neubauten einen Anschluss- und Benutzungszwang an ein örtliches Fern- oder Nahwärmenetz vorsieht, sofern dies technisch möglich ist. Ausnahmen sollen für den Betrieb von Wärmepumpen sowie für andere als klimaneutral anerkannte Heizsysteme, wie etwa Pelletheizungen, vorgesehen werden.
Des Weiteren soll die Verwaltung beauftragt werden, in Bebauungsplänen, deren Satzungen ab 2024 beschlossen werden, den Einbau von Wärmepumpen verbindlich vorzusehen, sofern kein Anschluss an ein Wärmenetz oder der Einsatz anderer gesetzlich vorgesehener ökologischer Heizsysteme erfolgt. Für Bebauungspläne, die im Jahr 2024 beschlossen werden, soll zudem die Errichtung einer Photovoltaikanlage auf Wohngebäuden vorgesehen werden.
Die Begründung des Antrags bezieht sich auf den erklärten Klimanotstand der Stadt Bochum und das Ziel, eine Vorreiterrolle einzunehmen. Zudem wird auf die Novelle der Landesbauordnung NRW verwiesen, welche bereits eine Solarpflicht für neue Nicht-Wohngebäude vorsieht und künftig auch Wohngebäude betreffen wird.
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