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Beschlussvorlage der Verwaltung

Ordnungsbehördliche Verordnung zum Schutz der Naturdenkmale in der Stadt Bochum

20232247 27.09.2023 Umwelt- und Grünflächenamt

🟢 Beschlossen 27.09.2023 · Ausschuss für Umwelt, Nachhaltigkeit und Ordnung (21. Sitzung) · Die Verwaltung zieht die Vorlage zurück.

✦ KI-Zusammenfassung

Die Verwaltung Bochums hat eine neue ordnungsbehördliche Verordnung zum Schutz der Naturdenkmale in der Stadt vorgelegt. Ziel des Entwurfs ist es, die rechtliche Grundlage für den Schutz von Einzelschöpfungen der Natur wie Bäume oder Findlinge innerhalb bebauter Ortsteile und Bebauungsplangebiete zu aktualisieren.

Im Rahmen dieser Neufassung wird das Verzeichnis der geschützten Objekte angepasst. Zwei bisherige Naturdenkmale, eine Stieleiche in Langendreer sowie eine Edelkastanie in Querenburg, werden aus der Liste entfernt, da diese aus Gründen der Verkehrssicherheit gefällt werden mussten. Gleichzeitig werden vier neue Naturdenkmale unter Schutz gestellt: eine Blutbuche in Altenbochum, eine Rosskastanie in Grumme, eine Sommer-Linde in Hiltrop sowie eine Eichen-Gruppe in Wiemelhausen. Damit umfasst die Verordnung insgesamt 26 Naturdenkmale.

Neben der Bestandsänderung wurden textliche Anpassungen vorgenommen, um veraltete Verweise auf gesetzliche Grundlagen zu korrigieren. Die Verwaltung entschied sich aufgrund des Umfangs dieser Änderungen für eine komplett neue Verordnung statt einer bloßen Änderungsverordnung. Die betroffenen Grundstückseigentümer wurden im Rahmen des Verfahrens angehört. Bei der Eichen-Gruppe in Wiemelhausen wurde darauf hingewiesen, dass das Grundstück bereits an die Stadt Bochum veräußert wurde. Naturschutzvereinigungen wurden ebenfalls beteiligt, gaben jedoch bislang keine Rückmeldung.

Automatisch erzeugt durch das lokale Sprachmodell gemma4:26b-a4b-it-q4_K_M (Prompt-Version v1, ca. 180 Wörter). Verbindlich ist allein das Originaldokument.

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