Baumentfernung auf dem Grundstück Am Luftschacht 13-17
20232349 · Mitteilung der Verwaltung · 27.09.2023 · Umwelt- und Grünflächenamt
Die Mitteilung der Verwaltung wird zur Kenntnis genommen.
▶ KI-Zusammenfassung
Die Verwaltung Bochum beabsichtigt, eine Ausnahmegenehmigung zur Entfernung eines Baumes auf dem Grundstück Am Luftschacht 13-17 zu erteilen. Hintergrund ist ein Antrag auf die Errichtung von drei Einfamilienhäusern mit Garagen auf dieser Fläche. Der betroffene Baum, eine Buche mit einem Stammumfang von 352 cm, fällt unter den Schutz der Bochumer Baumschutzsatzung.
Da sich der Baum im Bereich der geplanten Bau- und Garagenflächen befindet, kann er nach Angaben des Umwelt- und Grünflächenamtes aufgrund der bauplanungsrechtlichen Zulässigkeit des Vorhabens nicht erhalten werden. Eine Umplanung zur Erhaltung des Baumes ist laut Verwaltung nach Gesprächen mit dem Investor nicht realisierbar, da die Dimensionen des Grundstücks eine seitliche Verschiebung der Bebauung nicht zulassen. Die Verwaltung wird daher eine Ausnahmegenehmigung gemäß der Satzung erteilen, da die Nutzung des Grundstücks ansonsten nur unter wesentlichen Beschränkungen möglich wäre.
Als Ersatz für den entfernten Baum sollen sieben Laubbäume mit einem Mindeststammumfang von 20 cm gepflanzt, erhalten und gepflegt werden. Diese Ersatzpflanzungen sind in Absprache mit dem Außendienst Baumschutz auf anderen Grundstücken im Geltungsbereich der Satzung, konkret in der Charlottenstraße, vorzunehmen.
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