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Tagesordnung
- Öffentlicher Teil
- 1.Beschlüsse in eigener Entscheidungsbefugnis
- 1.1Überplanmäßige Mittelbereitstellung gem. § 83 GO NRW für die Sanierung des Förderturms des Deutschen BergbaumuseumsZur Vorlage · 20233249 · Finanzvorlage investiv oder konsumtiv
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✦ KI-Zusammenfassung
Für die Sanierung des Förderturms des Deutschen Bergbaumuseums wird eine überplanmäßige Bereitstellung von 300.000 Euro beantragt. Aufgrund gestiegener Baukosten und zusätzlicher Maßnahmen für die Beleuchtung hat sich das Gesamtvolumen des Vorhabens von bisher 3 Millionen Euro auf 4 Millionen Euro erhöht. Die Sanierung umfasst notwendige Stahlbauarbeiten sowie eine neue Beschichtung, um Korrosionsschäden am Fördergerüst zu beheben.
Die zusätzlichen Kosten in Höhe von einer Million Euro werden anteilig durch verschiedene Träger getragen: Die Bezirksregierung NRW übernimmt 200.000 Euro, die Stadt Bochum trägt 300.000 Euro, die DMT-Gesellschaft für Lehre und Bildung beteiligt sich mit 300.000 Euro und die Deutsche Stiftung Denkmalschutz steuert 200.000 Euro bei. Die Deckung der beantragten Mittel erfolgt im Haushaltsjahr 2023 aus der Produktgruppe Sonstige Allgemeine Finanzwirtschaft, da dort aufgrund geringerer Mittelabflüsse bei Investitionskrediten ein Minderbedarf von 300.000 Euro besteht.
Im Zuge der Sanierung soll die Treppenanlage so erweitert werden, dass der Zugang zum Förderturm für die Öffentlichkeit dauerhaft möglich wird. Das Bergbaumuseum hat zugesichert, diesen Zugang künftig unentgeltlich anzubieten. Die Bereitstellung der Mittel ist zeitlich auf das Jahr 2023 begrenzt, um die Umsetzung des Gesamtprojekts ab Anfang 2024 sicherzustellen.
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Beratungsfolge
- 06.12.2023 · Haupt- und Finanzausschuss (25. Sitzung) — Einstimmig nach BeschlussvorschlagBefangen: Herr Pewny
Ergebnis: Einstimmig nach BeschlussvorschlagBefangen: Herr Pewny - 2.Beschlussvorschläge für den Rat
- 2.1Nachhaltigkeitsstrategie BochumZur Vorlage · 20232094/1 · Beschlussvorlage der Verwaltung
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✦ KI-Zusammenfassung
Die Beschlussvorlage der Verwaltung mit der Nummer 20232094/1 befasst sich mit der Nachhaltigkeitsstrategie Bochum, die den Klimaplan Bochum 2035 sowie den Prozess „Global Nachhaltige Kommune“ umfasst. Gegenstand der Vorlage ist die Vorlage eines Gesamtgutachtens sowie eines Aktivitätenprogramms. Die Verwaltung schlägt vor, ein Starterpaket mit 22 Aktivitäten als Orientierungsrahmen zu beschließen. Für die Jahre ab 2024 ist die Erarbeitung weiterer Maßnahmen in jährlichen Tranchen von 15 bis 30 Aktivitäten vorgesehen. Eine Evaluierung der Strategie soll fünf Jahre nach dem Ratsbeschluss anhand der Treibhausgasbilanz erfolgen.
Die Entwicklung der Strategie erfolgte durch die Beteiligung verschiedener Akteure, darunter ein Kernteam aus Fachämtern und Institutionen sowie eine Steuerungsgruppe. Im Rahmen digitaler Formate wurden Maßnahmenvorschläge gesammelt, aus denen das aktuelle Starterpaket hervorging. Die darin enthaltenen Steckbriefe enthalten Schätzungen zum Zeitaufwand und zu den finanziellen Ressourcen. Während das Starterpaket über den Haushalt 2023/2024 keine neuen finanziellen Auswirkungen verursacht, ist für bestimmte Aktivitäten zur Vermeidung von Lebensmittelverschwendung eine dreijährige Anschubfinanzierung vorgesehen.
Der Sach- und Personalaufwand für zukünftige Maßnahmen soll ab dem Haushaltsjahr 2025 in die Budgetdialoge und Haushaltsplanungen einfließen. Die Umsetzung der Projekte erfolgt nach dem Bochumer Werkzeugkasten Projektmanagement. Die finale Entscheidung über die Vorlage ist für den 14. Dezember 2023 im Rat vorgesehen.
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Beratungsfolge
- 14.12.2023 · Rat (28. Sitzung) — Mehrheitlich nach Ergänzung des BeschlussvorschlagesEnthaltungen: 3 (UWG:FB)dagegen: 21 (CDU; BD; PAR&StG; FDP)dafür: 53 (SPD; Grüne; FASG; Linke; PAR; OB)
- 13.12.2023 · Ausschuss für Umwelt, Nachhaltigkeit und Ordnung (23. Sitzung) — Mehrheitlich abgelehnt.Enthaltungen: 0 dagegen: 11 (SPD; GRÜNE, BD, P/StG, LINKE) dafür: 4 (CDU, FDP)
- 08.12.2023 · Betriebsausschuss für die Eigenbetriebe (21. Sitzung) — Die Vorlage wird ohne Votum weitergeleitet.
- 06.12.2023 · Haupt- und Finanzausschuss (25. Sitzung) — Die Vorlage wird ohne Votum weitergeleitet.
- 05.12.2023 · Bezirksvertretung Bochum-Wattenscheid (27. Sitzung)
- 05.12.2023 · Bezirksvertretung Bochum-Nord (29. Sitzung) — Einstimmig nach Änderung des Beschlussvorschlages
- 30.11.2023 · Bezirksvertretung Bochum-Mitte (27. Sitzung) — Mehrheitlich nach BeschlussvorschlagEnthaltungen: 4 (CDU, BD, FDP, Die Partei)Dagegen: 2 (CDU)Dafür: 11 (SPD, Grüne, Linke, FASG)
- 29.11.2023 · Ausschuss für Kinder, Jugend und Familie (JHA) (20. Sitzung) — Die Vorlage wird ohne Votum weitergeleitet.
- 28.11.2023 · Ausschuss für Kultur und Tourismus (17. Sitzung) — Auf Bitte von Frau Pieper wird die Vorlage ohne Votum weitergeleitet.
- 24.11.2023 · Ausschuss für Sport, Bewegung und Freizeit (18. Sitzung) — Die Vorlage wird ohne Votum weitergeleitet.
- 22.11.2023 · Bezirksvertretung Bochum-Ost (23. Sitzung) — Die Abstimmung erfolgt getrennt nach Unterpunkten. Siehe Ausführungen zum TOP 2.1
- 22.11.2023 · Bezirksvertretung Bochum-Südwest (29. Sitzung) — Mehrheitlich nach Ergänzung des Beschlussvorschlages
- 22.11.2023 · Ausschuss für Strukturentwicklung, Digitalisierung und Europa (16. Sitzung) — Die Vorlage wird ohne Votum weitergeleitet.
- 17.11.2023 · Beirat "Leben im Alter" (11. Sitzung) — Die Vorlage wird ohne Votum weitergeleitet.
- 16.11.2023 · Ausschuss für Arbeit, Gesundheit und Soziales (20. Sitzung) — Die Vorlage wird ohne Votum weitergeleitet.
- 15.11.2023 · Ausschuss für Mobilität und Infrastruktur (28. Sitzung) — Die Vorlage wird ohne Votum weitergeleitet.
- 14.11.2023 · Bezirksvertretung Bochum-Süd (23. Sitzung) — Mehrheitlich nach Beschlussvorschlag gem. Vorlage 20232094/1Enhaltung: 0Dagegen: 6 (CDU, AfD)Dafür: 12 (SPD, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, FDP, Frau Aksevi)
- 14.11.2023 · Ausschuss für Schule und Bildung (22. Sitzung) — Die Vorlage wird ohne Votum weitergeleitet.
- 07.11.2023 · Ausschuss für Planung und Grundstücke (29. Sitzung) — Die Vorlage wird ohne Votum weitergeleitet.
- 31.10.2023 · Beirat "Frauen, Geschlechtergerechtigkeit und Emanzipation" (13. Sitzung) — Einstimmig nach Änderung des Beschlussvorschlages
- 26.10.2023 · Integrationsausschuss (14. Sitzung) — Einstimmig nach Beschlussvorschlag
- 19.10.2023 · Ausschuss für Beteiligungen und Controlling (28. Sitzung) — Die Vorlage wird ohne Votum weitergeleitet.
- 18.10.2023 · Ausschuss für Mobilität und Infrastruktur (27. Sitzung) — Die Beratung der Vorlage wird zurückgestellt.
- 17.10.2023 · Ausschuss für Arbeit, Gesundheit und Soziales (19. Sitzung) — Die Beratung der Vorlage wird zurückgestellt.
Ergebnis: Die Vorlage wird ohne Votum weitergeleitet. - 2.2Benennung (Bestellung, Vorschlag) von Vertreterinnen und Vertretern der Stadt Bochum in Beteiligungsunternehmen aus dem Bereich Versorgung / Energie und Wasser – Nachfolge Herr Dietmar SpohnZur Vorlage · 20232824 · Beschlussvorlage der Verwaltung
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✦ KI-Zusammenfassung
Die Verwaltung der Stadt Bochum hat eine Beschlussvorlage zur Neubesetzung von Vertretungen in Beteiligungsunternehmen aus dem Bereich Versorgung, Energie und Wasser vorgelegt. Hintergrund ist der anstehende Ruhestand eines Geschäftsführers zum Jahresende 2023.
Mit der Vorlage wird vorgeschlagen, ab dem 1. Januar 2024 eine neue Geschäftsführerin als städtische Vertreterin in die Gesellschafterversammlungen der WMR Wasserbeschaffung und Energieerzeugung Mittlere Ruhr GmbH sowie der Glasfaser Ruhr GmbH & Co. KG und der Glasfaser Ruhr Verwaltungsgesellschaft mbH zu entsenden. In diesen Gremien wird sie die Rechte für die Stadtwerke Bochum GmbH bzw. die Stadtwerke Bochum Holding GmbH ausüben.
Die bisherigen Benennungen weiterer Vertreter in anderen Beteiligungsunternehmen bleiben von diesem Vorschlag unberührt. Die personelle Änderung ergibt sich aus einem Wechsel in der Geschäftsführung, wodurch die neue Geschäftsführerin die Mandate des ausscheidenden Geschäftsführers übernimmt. Die Amtszeit der ernannten Vertreter ist an die Dauer der aktuellen Wahlperiode des Rates gebunden.
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Beratungsfolge
- 14.12.2023 · Rat (28. Sitzung) — Einstimmig nach Beschlussvorschlag
- 06.12.2023 · Haupt- und Finanzausschuss (25. Sitzung) — Einstimmig nach Beschlussvorschlag
- 30.11.2023 · Ausschuss für Beteiligungen und Controlling (29. Sitzung) — Einstimmig nach Beschlussvorschlag
Ergebnis: Einstimmig nach Beschlussvorschlag - 2.3Benennung (Bestellung, Vorschlag) von Vertreterinnen und Vertretern der Stadt Bochum in die Verbandsversammlung des Zweckverbandes NRW KULTURsekretariat (NRWKS)Zur Vorlage · 20232996 · Beschlussvorlage der Verwaltung
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✦ KI-Zusammenfassung
Der Rat der Stadt Bochum wird über die Benennung von Vertretern für die Verbandsversammlung des Zweckverbandes NRW KULTURsekretariat (NRWKS) entscheiden. Die Verwaltung schlägt vor, Dietmar Dieckmann als Mitglied und Matthias Frense als Stellvertreter zu bestellen. Die Amtszeit der Vertreter orientiert sich an der laufenden Wahlperiode des Rates.
Die Vorlage enthält Informationen zur Umwandlung des NRW KULTURsekretariats in einen Zweckverband zum 1. Januar 2024 sowie zur finalisierten Verbandssatzung. In dieser Satzung wurden Änderungen vorgenommen, etwa hinsichtlich der Regelung zur Vertretung und der Möglichkeit einer Stimmrechtsübertragung. Der Zweckverband hat die Aufgabe, Kunst und Kultur in Sparten wie Theater, Musik, Bildende Kunst, Literatur und Tanz zu fördern.
Die Benennung der Mitglieder erfolgt gemäß den gesetzlichen Vorgaben zur kommunalen Gemeinschaftsarbeit. Die Vorlage wird zunächst in den Ausschüssen für Kultur und Tourismus, für Beteiligungen und Controlling sowie im Haupt- und Finanzausschuss beraten, bevor die Entscheidung im Rat der Stadt Bochum fällt.
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Beratungsfolge
- 14.12.2023 · Rat (28. Sitzung) — Einstimmig nach Beschlussvorschlag
- 06.12.2023 · Haupt- und Finanzausschuss (25. Sitzung) — Einstimmig nach Beschlussvorschlag
- 30.11.2023 · Ausschuss für Beteiligungen und Controlling (29. Sitzung) — Einstimmig nach Beschlussvorschlag
- 28.11.2023 · Ausschuss für Kultur und Tourismus (17. Sitzung) — Einstimmig nach Beschlussvorschlag
Ergebnis: Einstimmig nach Beschlussvorschlag - 2.4Gemeinsamer Flächennutzungsplan (GFNP) der Planungsgemeinschaft Städteregion Ruhr: Feststellungsbeschluss einschließlich Abwägungsbeschluss über die Anregungen und Stellungnahmen aus der frühzeitigen und förmlichen Beteiligung für das Änderungsverfahren 46 E: Bottroper Straße/Hilgerstr. (Thurmfeld) in EssenZur Vorlage · 20232650 · Beschlussvorlage der Verwaltung
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✦ KI-Zusammenfassung
Der Rat der Stadt Bochum soll über den Feststellungs- und Abwägungsbeschluss zur Änderung des Gemeinsamen Flächennutzungsplans (GFNP) der Planungsgemeinschaft Städteregion Ruhr entscheiden. Gegenstand ist das Änderungsverfahren 46 E für das Areal „Bottroper Straße/Hilgerstraße (Thurmfeld)“ in Essen.
Die geplante Änderung betrifft eine etwa 11,5 Hektar große Fläche im Essener Nordviertel. Die Neufestsetzung sieht vor, das Gebiet als Sonderbaufläche für die Bereiche Freizeit, Erholung und Sport sowie für Hochschule, Bildung und Forschung sowie für spezifische gewerbliche Nutzungen auszuweisen. Ziel der Maßnahme ist die Schaffung eines Forschungs- und Innovationscampus in räumlicher Nähe zum Hauptcampus der Universität sowie eine intensivere Vernetzung zwischen Wirtschaft und Wissenschaft. Das bestehende „Sportbad am Thurmfeld“ ist in den Änderungsbereich einbezogen.
Die Vorlage des Amtes für Stadtplanung und Wohnen umfasst die Abwägung der Stellungnahmen, die im Rahmen der frühzeitigen und förmlichen Beteiligung von Behörden sowie der Öffentlichkeit eingegangen sind. Nach der Beschlussfassung durch den Rat wird das Verfahren dem zuständigen Landesministerium zur Genehmigung vorgelegt. Die Änderung des GFNP tritt nach der Veröffentlichung in den amtlichen Bekanntmachungsorganen der Städte in Kraft.
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Beratungsfolge
- 14.12.2023 · Rat (28. Sitzung) — Einstimmig nach BeschlussvorschlagEnthaltungen: 5 (UWG:FB; Linke)
- 06.12.2023 · Haupt- und Finanzausschuss (25. Sitzung) — Einstimmig nach BeschlussvorschlagEnthaltungen: 2 (LINKE/UWG:FB)
- 22.11.2023 · Ausschuss für Strukturentwicklung, Digitalisierung und Europa (16. Sitzung) — Einstimmig nach Beschlussvorschlag bei einer Enthaltung (Die LINKE.)
Ergebnis: Einstimmig nach Beschlussvorschlag Enthaltungen: 2 (LINKE/UWG:FB) - 2.5Gemeinsamer Flächennutzungsplan (GFNP) der Planungsgemeinschaft Städteregion Ruhr: Feststellungsbeschluss einschließlich Abwägungsbeschluss über die Anregungen und Stellungnahmen aus der frühzeitigen und förmlichen Beteiligung für das Änderungsverfahren 53 GE: Gewerbepark Schalke-Nord in GelsenkirchenZur Vorlage · 20232653 · Beschlussvorlage der Verwaltung
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✦ KI-Zusammenfassung
Der Rat der Stadt Bochum soll über die Änderung des Gemeinsamen Flächennutzungsplans (GFNP) der Planungsgemeinschaft Städteregion Ruhr entscheiden. Im Zentrum steht das Änderungsverfahren 53 GE zum Gewerbepark Schalke-Nord in Gelsenkirchen. Mit dem beantragten Feststellungsbeschluss sollen die Anregungen und Stellungnahmen aus den frühzeitigen sowie förmlichen Beteiligungsphasen der Öffentlichkeit und der Behörden abgewägt und abschließend behandelt werden.
Die vorliegende Änderung sieht die Wiedernutzung eines weitgehend brachgefallenen Gewerbeareals vor. Dabei wird eine Fläche, die im Regionalen Flächennutzungsplan noch als Hauptverkehrszug vorgesehen war, in die angrenzenden Nutzungen – bestehend aus gewerblichen Bauflächen und Grünflächen – integriert, da die ursprüngliche Verkehrsplanung nicht mehr umgesetzt werden soll. Die Planänderung umfasst neben dem Planmaterial auch den Textteil sowie eine Begründung inklusive eines Umweltberichts.
Nach der Beschlussfassung durch den Rat am 14. Dezember 2023 wird das Verfahren dem zuständigen Landesministerium zur Genehmigung eingereicht. Die Änderung des GFNP erlangt nach der Erteilung der Genehmigung und deren Veröffentlichung in den amtlichen Verkündungsorganen der Städte Rechtswirksamkeit.
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Beratungsfolge
- 14.12.2023 · Rat (28. Sitzung) — Einstimmig nach BeschlussvorschlagEnthaltungen: 5 (UWG:FB; Linke)
- 06.12.2023 · Haupt- und Finanzausschuss (25. Sitzung) — Einstimmig nach BeschlussvorschlagEnthaltungen: 2 (LINKE/UWG:FB)
- 22.11.2023 · Ausschuss für Strukturentwicklung, Digitalisierung und Europa (16. Sitzung) — Einstimmig nach Beschlussvorschlag bei einer Enthaltung (Die LINKE.)
Ergebnis: Einstimmig nach Beschlussvorschlag Enthaltungen: 2 (LINKE/UWG:FB) - 2.6Bebauungsplan Nr. 417 b – Hauptstraße / In der Schornau – hier: Satzungsbeschluss und Entscheidung über StellungnahmenZur Vorlage · 20232708 · Beschlussvorlage der Verwaltung
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✦ KI-Zusammenfassung
Die Beschlussvorlage Nr. 20232708 des Amtes für Stadtplanung und Wohnen befasst sich mit der Aufstellung des Bebauungsplans Nr. 417 b – Hauptstraße / In der Schornau. Das Vorhaben umfasst die Erweiterung der Rudolf-Steiner-Schule sowie die Schaffung von Baurecht für Mehrfamilienhäuser zur Förderung des Wohnraums. Zudem ist eine Anpassung der Erschließung des Bebauungsplans Nr. 417 a an die neue Straßenbahnlinie vorgesehen. Der Planbereich im Stadtteil Langendreer beinhaltet städtische Flächen sowie Grundstücke einer Baugenossenschaft.
Die Verwaltung schlägt die Satzung des Bebauungsplans gemäß § 10 BauGB sowie die Beschlussfassung der Begründung inklusive eines Umweltberichts vor. Mit dem Inkrafttreten des neuen Plans soll der Bebauungsplan Nr. 417 a außer Kraft gesetzt werden. Der Beratungsprozess sieht Vorberatungen im Ausschuss für Planung und Grundstücke sowie im Haupt- und Finanzausschuss vor. Zudem ist eine Anhörung der Bezirksvertretung Bochum-Ost sowie eine Entscheidung im Rat für Dezember 2023 vorgesehen.
Die Vorlage enthält verschiedene Anlagen, darunter einen Stadtplan, eine Übersichtskarte und die Planzeichnung. Neben der Begründung und dem Umweltbericht sind die Abwägung der eingegangenen Stellungnahmen, ein anonymisiertes Protokoll einer Bürgerversammlung sowie die Stellungnahmen der Behörden und sonstiger Träger öffentlicher Belange Bestandteil der Unterlagen.
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Beratungsfolge
- 14.12.2023 · Rat (28. Sitzung) — Einstimmig nach Beschlussvorschlag
- 06.12.2023 · Haupt- und Finanzausschuss (25. Sitzung) — Einstimmig nach Beschlussvorschlag
- 22.11.2023 · Bezirksvertretung Bochum-Ost (23. Sitzung) — Einstimmig nach Beschlussvorschlag
- 07.11.2023 · Ausschuss für Planung und Grundstücke (29. Sitzung) — Einstimmig nach Beschlussvorschlag
Ergebnis: Einstimmig nach Beschlussvorschlag - 2.7Planungsbeschluss zur Erweiterung Feuerwehrgerätehaus DahlhausenZur Vorlage · 20232167 · Beschlussvorlage der Verwaltung
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✦ KI-Zusammenfassung
Der Bochumer Rat wird über einen Planungsbeschluss zur Erweiterung des Feuerwehrgerätehauses in Dahlhausen beraten. Auf Grundlage einer Machbarkeitsstudie sollen die Zentralen Dienste und die Feuerwehr beauftragt werden, die Leistungsphasen zwei und drei der Planung durchzuführen.
Die aktuelle bauliche Situation am Standort Am Sattelgut entspricht nach Angaben der Verwaltung nicht dem aktuellen Stand der Technik sowie den Unfallverhütungsvorschriften. Es besteht ein Bedarf an erweiterten Kapazitäten, insbesondere bei den Sanitär- und Umkleideräumen für Einsatzkräfte. Da das Grundstück stark bebaut ist, sieht die Planung einen Anbau von maximal etwa 105 Quadratmetern vor. Dieser soll Umkleiden für 28 Männer und sieben Frauen sowie neue Sanitärbereiche und technische Räume umfassen. Im Rahmen der Klimaschutzmaßnahmen werden zudem ein Gründach und eine Photovoltaikanlage in die weitere Planung einbezogen.
Der Zeitplan sieht einen politischen Realisierungsbeschluss für das dritte Quarteljahr 2025 vor, sodass die Nutzung der erweiterten Fläche etwa im vierten Quartal 2026 erfolgen kann. Die Kostenprognose beläuft sich unter Berücksichtigung von Risikoaufschlägen und erwarteten Baupreissteigerungen auf circa 1,83 Millionen Euro für das Jahr 2025.
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Beratungsfolge
- 14.12.2023 · Rat (28. Sitzung) — Einstimmig nach Beschlussvorschlag
- 06.12.2023 · Haupt- und Finanzausschuss (25. Sitzung) — Einstimmig nach Beschlussvorschlag
- 31.10.2023 · Betriebsausschuss für die Eigenbetriebe (20. Sitzung) — Einstimmig nach Beschlussvorschlag
- 27.09.2023 · Ausschuss für Umwelt, Nachhaltigkeit und Ordnung (21. Sitzung) — Einstimmig nach Beschlussvorschlag
- 19.09.2023 · Ausschuss für Planung und Grundstücke (28. Sitzung) — Einstimmig nach Beschlussvorschlag
- 13.09.2023 · Bezirksvertretung Bochum-Südwest (27. Sitzung) — Einstimmig nach Beschlussvorschlag
Ergebnis: Einstimmig nach Beschlussvorschlag - 2.8Planungsbeschluss für erste Maßnahmen im Rahmen der Umsetzung der Schulentwicklungsplanung Grundschulen Stufe 1Zur Vorlage · 20232845 · Beschlussvorlage der Verwaltung
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✦ KI-Zusammenfassung
Die Verwaltung hat eine Beschlussvorlage zur Einleitung der Planungsphasen zwei und drei für drei Bochumer Grundschulen vorgelegt. Im Rahmen der Schulentwicklungsplanung sollen die Gertrudisschule, die Wilbergschule sowie die Kirchschule Höntrop baulich erweitert werden, um dem prognostizierten Schüleraufkommen und dem Rechtsanspruch auf Ganztagsbetreuung ab dem Schuljahr 2026/2027 gerecht zu werden.
Für die Gertrudisschule ist der Neubau eines dreigeschossigen Gebäudes auf einem erweiterten Grundstück an der Hüller Straße vorgesehen, um Unterrichts- und Betreuungsräume sowie die Verwaltung unterzubringen. Die Kosten hierfür werden auf etwa 18 Millionen Euro geschätzt. An der Wilbergschule sollen durch einen zweigeschossigen Anbau und die Umnutzung eines stillgelegten Lehrschwimmbeckens Kapazitäten geschaffen werden, wobei die Kosten für diese Maßnahme auf rund 10 Millionen Euro beziffert werden. Bei der Kirchschule Höntrop ist der Abriss eines alten Pavillons und dessen Ersatz durch einen Neubau für Unterrichts- und Betreuungsräume geplant, mit Kosten von etwa 9 Millionen Euro.
Die Gesamtkosten für diese drei Maßnahmen belaufen sich nach ersten Prognosen auf rund 37 Millionen Euro. Die Planung sieht zudem Klimaschutzmaßnahmen wie Gründächer und Photovoltaikanlagen vor. Für die gesamte Schulentwicklungsplanung werden im weiteren Verlauf Realisierungsbeschlüsse sowie entsprechende Mittelbereitstellungen benötigt.
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Beratungsfolge
- 14.12.2023 · Rat (28. Sitzung) — Einstimmig nach Beschlussvorschlag
- 13.12.2023 · Bezirksvertretung Bochum-Südwest (30. Sitzung) — Einstimmig nach Beschlussvorschlag
- 08.12.2023 · Betriebsausschuss für die Eigenbetriebe (21. Sitzung) — Einstimmig nach Beschlussvorschlag
- 06.12.2023 · Haupt- und Finanzausschuss (25. Sitzung) — Die Vorlage wird ohne Votum weitergeleitet.
- 05.12.2023 · Bezirksvertretung Bochum-Wattenscheid (27. Sitzung) — Einstimmig nach Beschlussvorschlag
- 30.11.2023 · Bezirksvertretung Bochum-Mitte (27. Sitzung) — Einstimmig nach Beschlussvorschlag
- 14.11.2023 · Ausschuss für Schule und Bildung (22. Sitzung) — Einstimmig nach Beschlussvorschlag
Ergebnis: Die Vorlage wird ohne Votum weitergeleitet. - 2.9Aktualisierung der GrundstücksrichtlinienZur Vorlage · 20232639 · Beschlussvorlage der Verwaltung
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✦ KI-Zusammenfassung
Die Verwaltung der Stadt Bochum hat eine Vorlage zur Aktualisierung der Grundstücksrichtlinien vorgelegt. Ziel der Anpassung ist die Umsetzung eines vorangegangenen Beschlusses zur Neuausrichtung der Bodenpolitik, insbesondere durch die Verankerung des Erbbaurechts in den Verfahrensgrundsätzen für den Grundstücksverkehr. Hierzu wurden allgemeine Vertragsbedingungen für die Einräumung von Erbbaurechten in die Richtlinien aufgenommen.
Zudem werden ökologische Grundsätze in der Stadtentwicklung stärker berücksichtigt, etwa durch Bestimmungen zur Stärkung ökologischer Vorgärten. Die Aktualisierung der seit 2013 unveränderten Richtlinien umfasst darüber hinaus redaktionelle und inhaltliche Anpassungen an veränderte Gegebenheiten auf dem Grundstücksmarkt sowie an Entwicklungen wie die fortschreitende Digitalisierung und neue Familienmodelle.
Der Entscheidungsprozess sieht Anhörungen in den Bezirksvertretungen sowie Vorberatungen in verschiedenen Ausschüssen vor. Eine abschließende Entscheidung des Stadtrates ist für den 14. Dezember 2023 geplant. Federführend für die Vorlage ist das Amt für Geoinformation, Liegenschaften und Kataster.
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Beratungsfolge
- 14.12.2023 · Rat (28. Sitzung) — Einstimmig nach Beschlussvorschlag
- 06.12.2023 · Haupt- und Finanzausschuss (25. Sitzung) — Einstimmig nach Beschlussvorschlag
- 05.12.2023 · Bezirksvertretung Bochum-Wattenscheid (27. Sitzung) — Einstimmig nach Beschlussvorschlag
- 30.11.2023 · Bezirksvertretung Bochum-Mitte (27. Sitzung) — Einstimmig nach Beschlussvorschlag
- 22.11.2023 · Bezirksvertretung Bochum-Ost (23. Sitzung) — Einstimmig nach Beschlussvorschlag
- 22.11.2023 · Bezirksvertretung Bochum-Südwest (29. Sitzung) — Einstimmig nach Beschlussvorschlag
- 14.11.2023 · Bezirksvertretung Bochum-Süd (23. Sitzung) — Einstimmig nach Beschlussvorschlag gem. Vorlage 20232639 bei einer Enthaltung (AfD)
- 07.11.2023 · Ausschuss für Planung und Grundstücke (29. Sitzung) — Einstimmig nach Beschlussvorschlag
- 07.11.2023 · Bezirksvertretung Bochum-Nord (28. Sitzung) — Mehrheitlich nach BeschlussvorschlagEnthaltungen: 0Dagegen: 1 (BBM)Dafür: 14 (SPD, Grüne, CDU, FDP/UWG, LINKE, BD)
Ergebnis: Einstimmig nach Beschlussvorschlag - 2.10Überplanmäßige Bereitstellung konsumtiver Haushaltsmittel gem. § 83 GO NRW in den Produktgruppen 5406 Beteiligung ÖPNV und 2510 Beteiligung AöR Schauspielhaus Bochum zur Leistung eines durch die Folgen der Pandemie und des Krieges gegen die Ukraine bedingten Sonderzuschusses an die BOGESTRA und die Schauspielhaus Bochum AöR.Zur Vorlage · 20233028 · Finanzvorlage investiv oder konsumtiv
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✦ KI-Zusammenfassung
Die Stadt Bochum sieht die überplanmäßige Bereitstellung von Haushaltsmitteln für ihre Beteiligungen an der BOGESTRA und dem Schauspielhaus Bochum AöR vor. Aufgrund der Auswirkungen der Corona-Pandemie sowie des Krieges gegen die Ukraine wird bei der BOGESTRA für das Jahr 2023 eine Ergebnisverschlechterung in Höhe von rund 21,1 Millionen Euro erwartet. Nach der Finanzierungssystematik des Verkehrsverbundes Rhein-Ruhr entfällt auf die Stadt Bochum ein Anteil von etwa 12,1 Millionen Euro. Dieser Bedarf begründet sich durch geringere Verkehrserträge, ausfallende Energiekostenersatzleistungen des Bundes sowie Mehraufwendungen beim Personal infolge des Inflationsausgleichs.
Zudem wird eine Bereitstellung von rund 182.000 Euro für das Schauspielhaus Bochum AöR beantragt, um die durch den Ukraine-Krieg gestiegenen Energiekosten auszugleichen. Die Deckung der Mittel erfolgt in beiden Fällen über außerordentliche Erträge gemäß der Bilanzierungshilfe des NKF-CUIG NRW. Durch die Aktivierung dieser Finanzschäden entstehen ab dem Jahr 2026 jährliche Folgekosten für den städtischen Haushalt. Diese belaufen sich auf etwa 246.000 Euro, was aus einer linearen Abschreibung über einen Zeitraum von 50 Jahren resultiert.
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Beratungsfolge
- 14.12.2023 · Rat (28. Sitzung) — Mehrheitlich nach BeschlussvorschlagEnthaltungen: -dagegen: 3 (BD)dafür: 74 (SPD; Grüne; CDU; PAR&StG; UWG:FB; FDP; FASG; LINKE; PAR; OB)
- 06.12.2023 · Haupt- und Finanzausschuss (25. Sitzung) — Mehrheitlich nach BeschlussvorschlagEnthaltungen: 0dagegen: 1 (BD)dafür: 15 (SPD/Grüne/CDU/LINKE/UWG:FB/PAR&StG/OB)
- 30.11.2023 · Ausschuss für Beteiligungen und Controlling (29. Sitzung) — Mehrheitlich nach BeschlussvorschlagEnthaltungen: 0Dagegen: 1 (BD)Dafür: 14 (SPD, Grüne, CDU, Linke, PSG, UWG:FB)
Ergebnis: Mehrheitlich nach Beschlussvorschlag Enthaltungen: 0dagegen: 1 (BD)dafür: 15 (SPD/Grüne/CDU/LINKE/UWG:FB/PAR&StG/OB) - 2.11Überplanmäßige Bereitstellung investiver Haushaltsmittel gem. § 83 GO NRW in der Produktgruppe 2501 Volkshochschule zur Deckung von Mehrauszahlungen bei der Hochbaumaßnahme Baarestr.Zur Vorlage · 20233113 · Finanzvorlage investiv oder konsumtiv
▶ Vorlage aufklappen — Zusammenfassung, Dokumente, Beratungsfolge
✦ KI-Zusammenfassung
Der Rat der Stadt Bochum wird im Dezember 2023 über die Bereitstellung überplanmäßiger investiver Haushaltsmittel für das Gebäude der Volkshochschule an der Baarestr. 33 entscheiden. Laut einer Vorlage des Amtes für Finanzsteuerung (Nr. 20233113) besteht ein Finanzbedarf von 1,12 Millionen Euro zur Deckung von Mehrauszahlungen bei einer Hochbaumaßnahme.
An dem Gebäude sind Schäden an der Dachentwässerung, der Flachabdichtung sowie an den Oberlichtern festzustellen. Während für eine Teilreparatur bereits Rückstellungen in Höhe von 620.000 Euro gebildet worden waren, zeigt die detaillierte Planung nun die Notwendigkeit einer kompletten Dachsanierung mit einem neuen Dachaufbau auf. Als Gründe für den erhöhten Bedarf werden neben dem erweiterten Umfang auch gestiegene Baupreise, insbesondere bei Dämmstoffen und Bitumen, angeführt. Die Finanzierung einer geplanten Dachbegrünung sowie einer Photovoltaikanlage erfolgt über einen zentralen Haushaltsansatz für klimafreundliche Baumaßnahmen.
Die Deckung der Mittel soll aus der Produktgruppe 4201 erfolgen, konkret aus dem Budget für den Sportplatz Am Hillerberg. Dort stehen Mittel zur Verfügung, da sich das dortige Projekt aufgrund von Verzögerungen bei der Flächenübernahme und den damit verbundenen Gutachten zeitlich verschiebt. Die Vorlage wird am 6. Dezember 2023 im Haupt- und Finanzausschuss vorberaten und dem Rat am 14. Dezember 2023 zur Entscheidung vorgelegt.
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Beratungsfolge
- 14.12.2023 · Rat (28. Sitzung) — Einstimmig nach Beschlussvorschlag
- 06.12.2023 · Haupt- und Finanzausschuss (25. Sitzung) — Einstimmig nach Beschlussvorschlag
Ergebnis: Einstimmig nach Beschlussvorschlag - 2.12Außerplanmäßige Bereitstellung konsumtiver Haushaltsmittel gem. § 83 GO NRW in der Produktgruppe 3108 - Beteiligungen im Bereich soziale Leistungen für die Bochumer Senioreneinrichtungen (SBO)Zur Vorlage · 20233015 · Finanzvorlage investiv oder konsumtiv
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✦ KI-Zusammenfassung
Der Rat der Stadt Bochum soll der außerplanmäßigen Bereitstellung von Haushaltsmitteln in Höhe von insgesamt 5,5 Millionen Euro zustimmen. Die Mittel sind für die SBO Senioreneinrichtungen der Stadt Bochum gGmbH vorgesehen und betreffen die Produktgruppe für Beteiligungen im Bereich sozialer Leistungen.
Die Begründung für den Mehrbedarf liegt in einem laufenden Sanierungsprozess der SBO. Um die Liquidität für den laufenden Geschäftsbetrieb bis zum Jahr 2024 sicherzustellen, sind zusätzliche Mittel erforderlich. Zudem sollen die Mittel für die Erstausstattung und Inbetriebnahme der siebten Pflegeeinrichtung der SBO, dem Haus an der Sommerdellenstraße, verwendet werden. Die Eröffnung dieser Einrichtung ist Teil der Pflegebedarfsplanung der Stadt Bochum.
Die Deckung des Betrags von 5,5 Millionen Euro erfolgt aus höheren Erträgen der Gewerbesteuer, die über den in der Haushaltsplanung veranschlagten Werten liegen. Der entsprechende Vorgang wird zunächst im Ausschuss für Beteiligungen und Controlling am 30. November 2023 sowie im Haupt- und Finanzausschuss am 6. Dezember 2023 beraten, bevor der Rat am 14. Dezember 2023 über die Vorlage entscheidet.
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Beratungsfolge
- 14.12.2023 · Rat (28. Sitzung) — Enthaltungen: -dagegen: 2 (FDP)dafür: 75 (SPD; Grüne; CDU; BD; PAR&StG; UWG:FB; FASG; Linke; PAR, OB)
- 06.12.2023 · Haupt- und Finanzausschuss (25. Sitzung) — Einstimmig nach Beschlussvorschlag
- 30.11.2023 · Ausschuss für Beteiligungen und Controlling (29. Sitzung) — Einstimmig nach Beschlussvorschlag
Ergebnis: Einstimmig nach Beschlussvorschlag - 2.13Auflösung des Dienstleistungsvertrags zwischen der Stadt Bochum und der Senioreneinrichtungen der Stadt Bochum gGmbH (SBO)Zur Vorlage · 20232307 · Beschlussvorlage der Verwaltung
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✦ KI-Zusammenfassung
Der Rat der Stadt Bochum soll über die Aufhebung des Dienstleistungsvertrags zwischen der Stadt Bochum und der Senioreneinrichtungen der Stadt Bochum gGmbH (SBO) entscheiden. Die Vorlage sieht vor, den Vertrag zur Durchführung der Entgeltabrechnung zum 1. März 2024 zu beenden. Eine ursprüngliche Vereinbarung sah die Zusammenarbeit bis zum 31. Dezember 2026 vor.
Die SBO hat die Aufhebung des Vertrags beantragt. Im Rahmen einer Sanierung der Einrichtung werden Prozesse und Verfahren neu ausgerichtet. Laut Vorlage soll durch die Beendigung der Abrechnungsleistung das Fachwissen für die Beratung von Mitarbeitenden wieder direkt in der SBO verfügbar sein. Zudem soll der entstandene Kommunikations- und Koordinationsaufwand zwischen der Stadt Bochum und der SBO reduziert werden.
Das durch die Änderung frei werdende Personal im Umfang einer Vollzeitstelle soll aufgrund des Fachkräftemangels in anderen Bereichen eingesetzt werden. Die IT-Verträge zur Bereitstellung der Software sowie die Nutzung der Infrastruktur der Stadt Bochum bleiben von der Vertragsaufhebung unberührt und stehen der SBO weiterhin zur Verfügung. Die Aufhebung des Dienstleistungsvertrags hat keine finanziellen Auswirkungen.
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Beratungsfolge
- 14.12.2023 · Rat (28. Sitzung) — Einstimmig nach Beschlussvorschlag
- 06.12.2023 · Haupt- und Finanzausschuss (25. Sitzung) — Einstimmig nach Beschlussvorschlag
Ergebnis: Einstimmig nach Beschlussvorschlag - 2.14Haus der Musik - Anpassung des Mittelbedarfes an die aktuelle KostenentwicklungZur Vorlage · 20232586 · Beschlussvorlage der Verwaltung
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✦ KI-Zusammenfassung
Die Verwaltung legt eine Beschlussvorlage zur Anpassung des Mittelbedarfs für das Projekt „Haus der Musik“ am Marienplatz vor. Das Vorhaben, das für die dauerhafte Nutzung durch die Musikschule vorgesehen ist, weist nach aktuellen Schätzungen ein Baukostenvolumen von rund 29,5 Millionen Euro auf. Dies entspricht einer Erhöhung um 11,5 Millionen Euro gegenüber der ursprünglichen Kostenschätzung aus dem Februar 2022, die bei etwa 18,0 Millionen Euro lag.
Die Kostensteigerung resultiert aus Inflation, Schadstoffbefunden wie Asbest, Anpassungen der Haustechnik in den Bereichen Schallschutz, Lüftung und Elektro sowie der Erweiterung der Photovoltaikanlage von 55 kWp auf 173 kWp. Die Kalkulation beinhaltet zudem Baupreissteigerungen bis Mitte 2026, Honoraranpassungen sowie eine Kostenvarianz von 10 Prozent. Zur Sicherung der pädagogischen Qualität und der Angebotsstruktur sollen die Räumlichkeiten für Grundstufenunterricht, Ensembles sowie der Konzertsaal erhalten bleiben. Die energetische Sanierung nach KfW-55-Standard soll die Verbräuche um über 50 Prozent senken. Als Finanzierung wird eine Zuwendung aus dem Programm „progres.nrw“ in Höhe von etwa 6,4 Millionen Euro angestrebt. Der Rat soll die Ergebnisse der Leistungsphase II zur Kenntnis nehmen und die Fortsetzung des Projektes beauftragen. Die bauliche Fertigstellung ist für Ende 2027 geplant.
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Beratungsfolge
- 14.12.2023 · Rat (28. Sitzung) — Einstimmig nach Beschlussvorschlag
- 08.12.2023 · Betriebsausschuss für die Eigenbetriebe (21. Sitzung) — Einstimmig nach Beschlussvorschlag
- 06.12.2023 · Haupt- und Finanzausschuss (25. Sitzung) — Die Vorlage wird ohne Votum weitergeleitet.
- 28.11.2023 · Ausschuss für Kultur und Tourismus (17. Sitzung) — Einstimmig nach Beschlussvorschlag bei einer Enthaltung (FDP)
- 19.10.2023 · Bezirksvertretung Bochum-Mitte (26. Sitzung) — Mehrheitlich nach BeschlussvorschlagDafür: 16 (SPD, Grüne, CDU, Linke, FDP, Die Partei)Dagegen: 1 (BD)
Ergebnis: Die Vorlage wird ohne Votum weitergeleitet. - 2.1534. Änderungssatzung zur Gebührensatzung für den Rettungsdienst der Stadt BochumZur Vorlage · 20232631 · Beschlussvorlage der Verwaltung
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✦ KI-Zusammenfassung
Die Verwaltung der Stadt Bochum hat mit der Vorlage 20232631 die vierunddreißigste Änderungssatzung zur Gebührensatzung für den Rettungsdienst vorgelegt. Ziel der Vorlage ist die Festsetzung der Gebühren für das Jahr 2024, um die Refinanzierung der Kosten sicherzustellen.
Der Gebührenbedarf soll laut Kalkulation von rund 28,7 Millionen Euro im Jahr 2023 auf etwa 32,5 Millionen Euro im Jahr 2024 steigen, was einer Zunahme von 13,35 Prozent entspricht. Als Gründe für diesen Anstieg führt das Amt für Finanzsteuerung unter anderem höhere Kosten bei der Besetzung von Rettungswagen nach Abschluss von Ausschreibungen sowie allgemeine Preissteigerungen bei Energie, medizinischen Produkten und der Fahrzeugunterhaltung auf. Zudem werden steigende Personalkosten durch tarifvertragliche Anpassungen und neue Stellenbewertungen veranschlagt.
Im Bereich des Rettungstransports und der Spitzenabdeckung ist ein neuer Tarif von 758 Euro pro Einsatz vorgesehen, gegenüber 660 Euro im Vorjahr. Für Notarzteinsätze wird ein Betrag von 723 Euro vorgeschlagen, während der bisherige Tarif bei 575 Euro lag. Mit den Krankenkassen wurde bereits am 27. September 2023 Einvernehmen über die vorgeschlagenen Tarifanhebungen erzielt. Der erwartete Kostendeckungsgrad liegt bei etwa 97,51 Prozent.
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Beratungsfolge
- 14.12.2023 · Rat (28. Sitzung) — Einstimmig nach Beschlussvorschlag
- 06.12.2023 · Haupt- und Finanzausschuss (25. Sitzung) — Einstimmig nach Beschlussvorschlag
- 08.11.2023 · Ausschuss für Umwelt, Nachhaltigkeit und Ordnung (22. Sitzung) — Einstimmig nach Beschlussvorschlag
Ergebnis: Einstimmig nach Beschlussvorschlag - 2.1641. Änderungssatzung zur Straßenreinigungs- und GebührensatzungZur Vorlage · 20233142 · Beschlussvorlage der Verwaltung
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✦ KI-Zusammenfassung
Die vorliegende Beschlussvorlage der Verwaltung zum Thema 41. Änderungssatzung zur Straßenreinigungs- und Gebührensatzung sieht Anpassungen im Straßenverzeichnis sowie Korrekturen der Reinigungsklassen in verschiedenen Bochumer Bezirken vor. Das Umwelt- und Grünflächenamt schlägt vor, die Satzung zu aktualisieren, um unter anderem die Weststraße und die Krayer Straße in Bochum-Wattenscheid aufgrund ihrer Einstufung als Kreisstraße neu einzustufen.
Die Änderungen umfassen die Neuaufnahme von Straßenabschnitten in den Bezirken Mitte, Wattenscheid, Nord, Ost und Süd sowie die Umstufung verschiedener Reinigungsklassen, wie etwa in der Dorstener Straße oder der Lönsstraße. Im Bezirk Bochum-Nord werden die Reinigungsklassen für die Heimatscholle und den Grünen Weg angepasst und Reinigungsverpflichtungen übertragen. In den Bezirken Bochum-Ost und Bochum-Südwest erfolgen Präzisierungen bzw. Anpassungen für die Havkenscheider Straße, die Von-Waldthausen-Straße und die Weitmarer-Holz-Straße. Zudem sind Korrekturen an der Widmung und Reinigungspflicht für bestimmte Stichstraßen sowie die Löschung der Fußgängerpassage Hans-Böckler-Straße bis Westring und des Parkplatzes am Lohrheidestadion vorgesehen.
Gleichzeitig beinhaltet die Vorlage die Ablehnung von Anträgen von Anliegern auf Herabstufung der Reinigungsklassen für elf Straßen. Als Gründe für diese Entscheidung werden die vorhandene Infrastruktur, Baumbestand, Gehwege sowie die hohe Verkehrs- und Personenfrequenz angeführt. Zudem werden die Auswirkungen der Reinigungsintervalle auf die Bindung von Feinstaub und Emissionen durch Reinigungsfahrzeuge berücksichtigt. Der Entscheidungsprozess sieht die Anhörung der Bezirksvertretung Bochum-Wattenscheid sowie Beratungen in den zuständigen Ausschüssen vor, bevor der Rat die endgültige Entscheidung trifft.
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Beratungsfolge
- 14.12.2023 · Rat (28. Sitzung) — Einstimmig nach Beschlussvorschlag
- 13.12.2023 · Ausschuss für Umwelt, Nachhaltigkeit und Ordnung (23. Sitzung) — Einstimmig nach Beschlussvorschlag
- 06.12.2023 · Haupt- und Finanzausschuss (25. Sitzung) — Die Vorlage wird ohne Votum weitergeleitet.
- 05.12.2023 · Bezirksvertretung Bochum-Wattenscheid (27. Sitzung) — Einstimmig nach Beschlussvorschlag
Ergebnis: Die Vorlage wird ohne Votum weitergeleitet. - 2.17Feststellung des Jahresabschlusses der Stadt Bochum zum 31.12.2022Zur Vorlage · 20232947 · Beschlussvorlage der Verwaltung
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✦ KI-Zusammenfassung
Der Rat der Stadt Bochum soll im Rahmen einer Beschlussvorlage des Rechnungsprüfungsamtes den Jahresabschluss für das Haushaltsjahr zum 31. Dezember 2022 feststellen. Die Vorlage mit der Nummer 20232947 befasst sich mit der Prüfung der Ergebnisrechnung, der Finanzrechnung, der Bilanz sowie des dazugehörigen Lageberichts durch den Rechnungsprüfungsausschuss und die örtliche Rechnungsprüfung.
Im Rahmen des Prüfungsverfahrens wurde ein Bestätigungsvermerk vom 27. Oktober 2022 abgegeben. Der Rechnungsprüfungsausschuss hat den Prüfungsbericht sowie das Ergebnis der Prüfung bereits in seiner Sitzung am 1. Dezember 2023 zur Kenntnis genommen und eine entsprechende Stellungnahme verfasst. Die Vorlage sieht vor, dass der Rat die Berichte des Rechnungsprüfungsausschusses sowie das im Bestätigungsvermerk zusammengefasste Ergebnis der Prüfung zustimmend zur Kenntnis nimmt und den Jahresabschluss gemäß § 96 Abs. 1 der Gemeindeordnung Nordrhein-Westfalen beschließt.
Die Beratung der Vorlage ist zunächst im Haupt- und Finanzausschuss für den 6. Dezember 2023 vorgesehen, bevor am 14. Dezember 2023 eine Entscheidung im Rat der Stadt Bochum erfolgen soll.
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Beratungsfolge
- 14.12.2023 · Rat (28. Sitzung) — Einstimmig nach Beschlussvorschlag
- 06.12.2023 · Haupt- und Finanzausschuss (25. Sitzung) — Die Vorlage wird ohne Votum weitergeleitet.
Ergebnis: Die Vorlage wird ohne Votum weitergeleitet. - 2.18Jahresabschluss 2022 der Stadt Bochum – Beschluss über die ErgebnisverwendungZur Vorlage · 20233063 · Beschlussvorlage der Verwaltung
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✦ KI-Zusammenfassung
Die Stadtverwaltung Bochum hat mit der Vorlage 20233063 den Jahresabschluss für das Jahr 2022 zur Feststellung und zur Entscheidung über die Verwendung des Ergebnisses vorgelegt. Der vorliegende Abschluss weist einen Jahresüberschuss in Höhe von 28.504.839,48 Euro aus.
Der Beschlussvorschlag sieht vor, diesen gesamten Überschuss der Ausgleichsrücklage zuzuführen. Die Zuweisung erfolgt gemäß den Bestimmungen des Kommunalverfassungsgesetzes (GO NRW) und dient dazu, die Rücklage für eine mögliche Verrechnung mit künftigen Verlusten zur Verfügung zu stellen.
Der Rechnungsprüfungsausschuss hat den Jahresabschluss bereits geprüft und einen uneingeschränkten Bestätigungsvermerk erteilt. Die schriftliche Stellungnahme des Ausschusses wird dem Rat zusammen mit dem Prüfbericht vorgelegt. Der Entscheidungsprozess umfasst eine Vorberatung im Haupt- und Finanzausschuss am 6. Dezember 2023 sowie die endgültige Beschlussfassung im Rat am 14. Dezember 2023.
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Beratungsfolge
- 14.12.2023 · Rat (28. Sitzung) — Einstimmig nach Beschlussvorschlag
- 06.12.2023 · Haupt- und Finanzausschuss (25. Sitzung) — Die Vorlage wird ohne Votum weitergeleitet.
Ergebnis: Die Vorlage wird ohne Votum weitergeleitet. - 2.19Jahresabschluss der Stadt Bochum zum 31.12.2022 - Entlastung des OberbürgermeistersZur Vorlage · 20232950 · Beschlussvorlage der Verwaltung
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✦ KI-Zusammenfassung
Die Beschlussvorlage 20232950 befasst sich mit dem Jahresabschluss der Stadt Bochum zum 31. Dezember 2022 und der damit einhergehenden Entlastung des Oberbürgermeisters. Das Rechnungsprüfungsamt hat hierzu einen Bericht vorgelegt, dessen Bestätigungsvermerk vom Rechnungsprüfungsausschuss unterstützt wird. Der Ausschuss hat im Anschluss an seine Sitzung am 1. Dezember 2023 eine Stellungnahme zum Ergebnis der Abschlussprüfung erstellt.
Der Rat der Stadt Bochum soll gemäß § 96 (1) GO NRW über die Entlastung des Oberbürgermeisters entscheiden, sofern der Jahresabschluss in der am 14. Dezember 2023 festgestellten Fassung bestätigt wird. Die Vorlage ist für eine Vorberatung im Haupt- und Finanzausschuss am 6. Dezember 2023 sowie für die abschließende Entscheidung im Rat am 14. Dezember 2023 vorgesehen.
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Beratungsfolge
- 14.12.2023 · Rat (28. Sitzung) — Einstimmig nach BeschlussvorschlagEnthaltungen: 3 (BD)
- 06.12.2023 · Haupt- und Finanzausschuss (25. Sitzung) — Die Vorlage wird ohne Votum weitergeleitet.
Ergebnis: Die Vorlage wird ohne Votum weitergeleitet. - 2.20Bundesprogramm Zukunftsfähige Innenstädte und Zentren: Beschlussfassung zur Förderrichtlinie „Verfügungsfonds Fassadenprogramm“Zur Vorlage · 20232569 · Beschlussvorlage der Verwaltung
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✦ KI-Zusammenfassung
Die Verwaltung der Stadt Bochum legt dem Rat eine Beschlussvorlage zur Einführung der Förderrichtlinie „Verfügungsfonds Fassadenprogramm“ vor. Diese Maßnahme ist Bestandteil des Bundesprogramms „Zukunftsfähige Innenstädte und Zentren“, für das der Stadt insgesamt rund 2,06 Millionen Euro an Fördermitteln bewilligt wurden. Ein Teilbetrag in Höhe von etwa 990.000 Euro ist für die Aufwertung von Fassaden an gewerblich genutzten Immobilien mit bis zu zwei Wohneinheiten im zentralen Versorgungsbereich der Innenstadt vorgesehen.
Antragsberechtigt sind Eigentümer von Gebäuden, die älter als zehn Jahre sind. Zu den förderfähigen Maßnahmen gehören unter anderem Neuanstriche, Fassadenbegrünungen oder der Abbau von Barrieren. Der öffentliche Zuschuss beträgt maximal 50 Prozent der Kosten und ist auf 150.000 Euro pro Antragsteller begrenzt. Eine Mietpreissteigerung durch die Förderung ist ausgeschlossen. Die Entscheidung über die Förderfähigkeit erfolgt durch den Konsultationskreis Gestaltungssatzung unter dem Vorsitz von Heiner Farwick.
Das Bundesprogramm umfasst zudem weitere Vorhaben, wie etwa Aufenthaltsqualitäten auf dem Dr.-Ruer-Platz oder Maßnahmen zur Stadtgrün-Förderung im Bereich der Kerkwege und der Brüderstraße. Die Umsetzung und Abrechnung aller Maßnahmen muss bis zum 31. August 2025 abgeschlossen sein. Während die Verwaltung die Durchführung des Fassadenprogramms übernimmt, steht die Bochum Wirtschaftsentwicklung beratend zur Seite.
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Beratungsfolge
- 14.12.2023 · Rat (28. Sitzung) — Einstimmig nach Beschlussvorschlag
- 06.12.2023 · Haupt- und Finanzausschuss (25. Sitzung) — Einstimmig nach Beschlussvorschlag
- 30.11.2023 · Bezirksvertretung Bochum-Mitte (27. Sitzung) — Einstimmig nach Beschlussvorschlag
- 22.11.2023 · Ausschuss für Strukturentwicklung, Digitalisierung und Europa (16. Sitzung) — Einstimmig nach Beschlussvorschlag
Ergebnis: Einstimmig nach Beschlussvorschlag - 2.21Namensgebung Lessing-Schule, Gymnasium der Stadt BochumZur Vorlage · 20232746 · Beschlussvorlage der Verwaltung
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✦ KI-Zusammenfassung
Die Verwaltung des Schulverwaltungsamtes hat einen Antrag auf Änderung des Namens der „Lessing-Schule, Gymnasium der Stadt Bochum“ vorgelegt. Auf Grundlage eines einstimmigen Beschlusses der Schulkonferenz vom 21. September 2023 soll die Schule ab dem 1. Februar 2024 den Namen „Lessing-Gymnasium Bochum“ führen.
Die Begründung für diesen Namenswechsel liegt darin, dass die Schulform bisher lediglich als Zusatz zum Schulnamen aufgeführt wurde. Durch die direkte Integration der Bezeichnung „Gymnasium“ in den Namen sollen sowohl die spezifische Schulform als auch der städtische Bezug deutlicher hervorgehoben werden. Zudem soll durch die neue Benennung eine Verwechslung mit anderen Schulformen vermieden werden, was insbesondere bei Anmeldeverfahren für die fünfte Klasse sowie bei Schul- und Schulformwechseln von Bedeutung ist.
Der von Raimund Bogatzki verfasste Antrag bezieht sich auf die rechtlichen Vorgaben des Schulgesetzes Nordrhein-Westland zur Bezeichnung von Schulen. Die Vorlage durchläuft im Rahmen der festgelegten Beratungsfolge verschiedene Gremien, darunter den Ausschuss für Schule und Bildung sowie die Bezirksvertretung Bochum-Ost, bevor im Rat am 14. Dezember 2023 eine Entscheidung über den Antrag erwartet wird.
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Beratungsfolge
- 14.12.2023 · Rat (28. Sitzung) — Einstimmig nach Beschlussvorschlag
- 06.12.2023 · Haupt- und Finanzausschuss (25. Sitzung) — Einstimmig nach Beschlussvorschlag
- 22.11.2023 · Bezirksvertretung Bochum-Ost (23. Sitzung) — Einstimmig nach Beschlussvorschlag
- 14.11.2023 · Ausschuss für Schule und Bildung (22. Sitzung) — Einstimmig nach Beschlussvorschlag
Ergebnis: Einstimmig nach Beschlussvorschlag - 2.22Schaffung zusätzlicher Flächen für das Kommunale Krisenmanagement und damit verbundene außerplanmäßige Mittelbereitstellung für die Vorplanung der Anschaffung von multifunktionalen Modulbauten, die zunächst für die Flüchtlingsunterbringung genutzt werdenZur Vorlage · 20232899 · Beschlussvorlage der Verwaltung
▶ Vorlage aufklappen — Zusammenfassung, Dokumente, Beratungsfolge
✦ KI-Zusammenfassung
Die Verwaltung hat eine Beschlussvorlage zur Erweiterung des kommunalen Krisenmanagements vorgelegt, um zusätzliche Kapazitäten für die Unterbringung von Geflüchteten zu schaffen. Geplant ist, die bestehenden Standorte „Auf dem Esch 3“ und „Auf der Heide 32“ um die Flächen „Bövinghauser Hellweg 94“ und „Kemnader Str. 437“ zu ergänzen. Durch den Einsatz von multifunktionalen Modulbauten sollen an insgesamt vier Standorten Plätze für bis zu 580 Personen bereitgestellt werden.
Für die Detailplanung und die Konkretisierung der Kostenschätzungen, die aktuell auf ein Gesamtvolumen von 25 Millionen Euro beziffert werden, sollen im Haushaltsjahr 2023 außerplanmäßige Mittel in Höhe von 750.000 Euro in der Produktgruppe 3103 bereitgestellt werden. Die Finanzierung erfolgt aus Mitteln der Feuerwehr, die für die Beschaffung von Fahrzeugen sowie die Sanierung der Hauptfeuerwache vorgesehen waren, da sich diese Vorhaben verschieben bzw. die geplante Remise für die Wache III vorerst nicht verfolgt wird.
Die Vorlage sieht die Ausweisung der Flächen, die Bereitstellung der Mittel sowie die Entwicklung von Nutzungsalternativen außerhalb von Krisenzeiten vor. Die Bereitstellung der Mittel im Jahr 2023 ist notwendig, um eine Ausschreibung und Auftragsvergabe im Jahr 2024 zu ermöglichen, da durch den Ausfall anderer Unterkünfte die Kapazitäten sinken. Eine gesonderte Finanzvorlage für die weitere Umsetzung ist für Anfang 2024 vorgesehen.
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Beratungsfolge
- 14.12.2023 · Rat (28. Sitzung) — Einstimmig nach Beschlussvorschlag
- 08.12.2023 · Betriebsausschuss für die Eigenbetriebe (21. Sitzung) — Einstimmig nach BeschlussvorschlagEnthaltungen: 1 (BD)
- 06.12.2023 · Haupt- und Finanzausschuss (25. Sitzung) — Die Vorlage wird ohne Votum weitergeleitet.
- 05.12.2023 · Integrationsausschuss (15. Sitzung) — Einstimmig nach Beschlussvorschlag
- 05.12.2023 · Bezirksvertretung Bochum-Nord (29. Sitzung) — Einstimmig nach Beschlussvorschlag
- 30.11.2023 · Bezirksvertretung Bochum-Mitte (27. Sitzung) — Einstimmig nach Beschlussvorschlag
- 16.11.2023 · Ausschuss für Arbeit, Gesundheit und Soziales (20. Sitzung) — Einstimmig nach Beschlussvorschlag.Die CDU-Fraktion nimmt nicht an der Abstimmung teil.
- 14.11.2023 · Bezirksvertretung Bochum-Süd (23. Sitzung) — Mehrheitlich nach Beschlussvorschlag gem. Vorlage 20232899Enhaltungen: 0Dagegen: 1 (AfD)Dafür: 17 (SPD, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, CDU, FDP, Frau Aksevi)
Ergebnis: Die Vorlage wird ohne Votum weitergeleitet. - 2.23Mehrjährige Förderung der freien Kulturszene 2025Zur Vorlage · 20232999 · Beschlussvorlage der Verwaltung
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✦ KI-Zusammenfassung
Die Verwaltung der Stadt Bochum hat mit der Vorlage 20232999 einen Beschlussvorschlag zur mehrjährigen Förderung der freien Kulturszene für das Jahr 2025 vorgelegt. Ziel ist es, die bestehende zweijährige Planungssicherheit für die im Anhang aufgeführten Einrichtungen über das Jahr 2024 hinaus aufrechtzuerhalten. Die Förderung umfasst sowohl projektbezogene Fehlbedarfsbezuschussungen als auch institutionelle Betriebskostenzuschüsse.
Nach Angaben des Kulturbüros und der Kulturhistorischen Museen dient diese Maßnahme der Verstetigung der kulturellen Infrastruktur in Bochum. Um den Institutionen bei laufenden Personal- und Mietkosten Planungssicherheit zu bieten, werden die Zuschüsse seit 2016 für einen Zeitraum von zwei Jahren bewilligt. Dieses Verfahren ermöglicht den Trägern eine langfristige Orientierung, während der Rat der Stadt Bochum seine Entscheidungskompetenz im Rahmen der Haushaltswirtschaft behält. Seit 2017 ist zudem eine jährliche Indexanpassung von einem Prozent Bestandteil des Verfahrens.
Der Beschlussvorschlag berücksichtigt auch die bereits im Mai 2023 beschlossene Erhöhung der Mittel für das Deutsche Forum für Figurentheater und Puppenspiel e.V. Die Vorlage durchläuft nun die Beratung in den zuständigen Gremien, beginnend mit dem Ausschuss für Kultur und Tourismus am 28. November 2023, gefolgt vom Haupt- und Finanzausschuss am 6. Dezember 2023. Eine endgültige Entscheidung des Rates ist für die Sitzung am 14. Dezember 2023 vorgesehen.
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Beratungsfolge
- 14.12.2023 · Rat (28. Sitzung) — Mehrheitlich gemäß BeschlussvorschlagEnthaltungen: -dagegen: 3 (BD)dafür: 72 (SPD; Grüne; CDU; PAR & STG; UWG:FB; FDP; FASG; Linke; PAR; OB)
- 06.12.2023 · Haupt- und Finanzausschuss (25. Sitzung) — Mehrheitlich nach BeschlussvorschlagEnthaltungen: 0dagegen: 1 (BD)dafür: 15 (SPD/Grüne/CDU/LINKE/UWG:FB/PAR&StG/OB)
- 28.11.2023 · Ausschuss für Kultur und Tourismus (17. Sitzung) — Mehrheitlich nach BeschlussvorschlagEnthaltungen: 0Dagegen: 1 (BD)Dafür:14 (SPD, Die GRÜNEN, CDU, Die LINKE., PAR/StG, FDP)
Ergebnis: Mehrheitlich nach Beschlussvorschlag Enthaltungen: 0dagegen: 1 (BD)dafür: 15 (SPD/Grüne/CDU/LINKE/UWG:FB/PAR&StG/OB) - 3.Anträge
- keine Tagesordnungspunkte
- 4.Mitteilungen
- 4.1GELSENWASSER AG hier: Gründung der Wassernetz Waltrop GmbH & Co. KGZur Vorlage · 20232975 · Mitteilung der Verwaltung
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✦ KI-Zusammenfassung
Die GELSENWASSER AG beabsichtigt die Gründung der Wassernetz Waltrop GmbH & Co. KG. Da die Städte Bochum und Dortmund über die Stadtwerke Bochum Holding GmbH bzw. die Dortmunder Stadtwerke AG mittelbar mehrheitlich an der GELSENWASSER AG beteiligt sind, ist eine Beschlussfassung in den jeweiligen Stadträten erforderlich.
Die vorliegende Mitteilung des Amtes für Finanzsteuerung sieht vor, dass das Vorhaben in den zuständigen Gremien zur Kenntnisnahme vorgelegt wird. Die Termine hierfür sind die Sitzung des Ausschusses für Beteiligungen und Controlling am 30. November 2023 sowie die Sitzung des Haupt- und Finanzausschusses am 6. Dezember 2023. Eine entsprechende Behandlung im Rat der Stadt Bochum ist für den 14. Dezember 2023 vorgesehen.
Um Betriebs- und Geschäftsgeheimnisse der GELSENWASSER AG, der Stadtwerke Waltrop GmbH & Co. KG sowie der Stadtwerke Lünen GmbH zu schützen, soll die Beratung in nichtöffentlicher Sitzung stattfinden. Die Behandlung erfolgt gemäß den Bestimmungen der Geschäftsordnung zur Wahrung schutzwürdiger Belange.
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Beratungsfolge
- 14.12.2023 · Rat (28. Sitzung) — Die Mitteilung der Verwaltung wird zur Kenntnis genommen.
- 06.12.2023 · Haupt- und Finanzausschuss (25. Sitzung) — Die Mitteilung der Verwaltung wird zur Kenntnis genommen.
- 30.11.2023 · Ausschuss für Beteiligungen und Controlling (29. Sitzung) — Die Mitteilung der Verwaltung wird zur Kenntnis genommen.
Ergebnis: Die Mitteilung der Verwaltung wird zur Kenntnis genommen. - 4.2Prognosebericht zur Ergebnis- und Teilfinanzrechnung auf Basis des 3. Quartals 2023Zur Vorlage · 20233004 · Mitteilung der Verwaltung
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✦ KI-Zusammenfassung
Das Amt für Finanzsteuerung hat im Rahmen einer Mitteilung der Verwaltung einen Prognosebericht auf Basis der Haushaltszahlen des dritten Quartals 2023 vorgelegt. Die Prognose der Ergebnis- und Teilfinanzrechnung berücksichtigt dabei die finanziellen Auswirkungen der COVID-19-Pandemie sowie des Ukrainekriegs. Für das Jahr 2023 wird ein positives Ergebnis von 28,40 Millionen Euro prognostiziert, was einer Abweichung von plus 43,87 Millionen Euro gegenüber dem fortgeschriebenen Ansatz entspricht.
Die finanziellen Auswirkungen der Pandemie belaufen sich auf 5,24 Millionen Euro, während die Folgen des Ukrainekriegs mit 7,26 Millionen Euro beziffert werden. Wesentliche Verschlechterungen in der Summe von 48,1 Millionen Euro ergeben sich primär aus angepassten Rückstellungen in Höhe von 25,0 Millionen Euro sowie einem Sonderzuschuss für die Bogestra in Höhe von 21,1 Millionen Euro. Dem stehen Verbesserungen in Höhe von 92,0 Millionen Euro gegenüber, die hauptsächlich durch die Gewerbesteuer mit 46,0 Millionen Euro und geringere Personalaufwendungen um 16,4 Millionen Euro getragen werden.
Im Bereich der Ukraine-bedingten Aufwendungen werden 30,3 Millionen Euro verzeichnet, darunter 6,8 Millionen Euro für Unterkunft und Heizung sowie 12,2 Millionen Euro für Zuschüsse an die Bogestra. Die Erträge in diesem Bereich belaufen sich auf 23,1 Millionen Euro. Der Personal- und Versorgungsaufwand wird mit 402,8 Millionen Euro prognostiert, was einer Unterschreitung des Ansatzes um 16,4 Millionen Euro entspricht. Der Tarifabschluss führt zu einem Mehraufwand von 9,6 Millionen Euro, wobei 7,2 Millionen Euro durch die geplante Tarifsteigerung von 2,5 Prozent gedeckt sind.
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Beratungsfolge
- 14.12.2023 · Rat (28. Sitzung) — Die Mitteilung der Verwaltung wird zur Kenntnis genommen.
- 06.12.2023 · Haupt- und Finanzausschuss (25. Sitzung) — Die Mitteilung der Verwaltung wird zur Kenntnis genommen.
- 30.11.2023 · Ausschuss für Beteiligungen und Controlling (29. Sitzung) — Die Mitteilung der Verwaltung wird zur Kenntnis genommen.
Ergebnis: Die Mitteilung der Verwaltung wird zur Kenntnis genommen. - 4.3EKOCity Abfallwirtschaftsverband hier: Entscheidung des Kreises Siegen-Wittgenstein zum möglichen BeitrittZur Vorlage · 20232741 · Mitteilung der Verwaltung
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✦ KI-Zusammenfassung
Die Verwaltung der Stadt Bochum teilt mit, dass der Kreis Siegen-Wittgenstein nicht dem EKOCity Abfallwirtschaftsverband beitreten wird. Nachdem der Rat der Stadt Bochum am 24. August 2023 einem Beitritt des Kreises unter dem Vorbehalt eines entsprechenden Antrags zugestimmt hatte, entschied der Kreisausschuss des Kreises Siegen-Wittgenstein in einer Sitzung am 22. September 2023 gegen eine Kündigung des bestehenden Vertrages mit einem privatwirtschaftlichen Entsorgungsunternehmen. Der Kreistag des Kreises Siegen-Wittgenstein nahm diesen Beschluss am selben Tag zur Kenntnis.
Durch das Ausbleiben des Beitritts entfallen die hypothetisch hinzugewonnenen Abfallmengen sowie die damit verbundenen wirtschaftlichen Auswirkungen. Da diese Faktoren nicht in den EKOCity-Wirtschaftsplan 2024 und den EKOCity-Mischpreis 2024 eingerechnet wurden, ergeben sich keine nachträglichen Änderungen oder negativen Folgen für die Planung des Jahres 2024.
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Beratungsfolge
- 14.12.2023 · Rat (28. Sitzung) — Die Mitteilung der Verwaltung wird zur Kenntnis genommen.
- 13.12.2023 · Ausschuss für Umwelt, Nachhaltigkeit und Ordnung (23. Sitzung) — Die Mitteilung der Verwaltung wird zur Kenntnis genommen.
- 06.12.2023 · Haupt- und Finanzausschuss (25. Sitzung) — Die Mitteilung der Verwaltung wird zur Kenntnis genommen.
- 30.11.2023 · Ausschuss für Beteiligungen und Controlling (29. Sitzung) — Die Mitteilung der Verwaltung wird zur Kenntnis genommen.
Ergebnis: Die Mitteilung der Verwaltung wird zur Kenntnis genommen. - 4.4Überplanmäßige Bereitstellung von konsumtiven Haushaltsmitteln in 2023 gemäß § 83 GO NRW in den Produktgruppen 5402 Stadtbahn und ÖPNV und 5707 MarketingZur Vorlage · 20233021 · Mitteilung der Verwaltung
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✦ KI-Zusammenfassung
Die Stadtverwaltung Bochum beabsichtigt, für das Jahr 2023 überplanmäßige konsumtive Haushaltsmittel bereitzustellen. Die Bereitstellung erfolgt gemäß § 83 der Gemeindeordnung Nordrhein-Westfalen (GO NRW) und betrifft die Produktgruppen 5402 (Stadtbahn und ÖPNV) sowie 5707 (Marketing). Hintergrund der Maßnahme ist die Kompensation von Ertragsverlusten, die aus einem im Jahr 2021 geschlossenen Konzessionsvertrag resultieren.
Die Information über diesen Vorgang wird dem Haupt- und Finanzausschuss in der Sitzung am 6. Dezember 2023 sowie dem Rat der Stadt Bochum in der Sitzung am 14. Dezember 2023 zur Kenntnis gebracht. Da die Beschlussfassung schutzwürdige Belange Dritter berührt, erfolgt dieser Vorgang gemäß der Geschäftsordnung für den Rat der Stadt Bochum, die Ausschüsse und die Bezirksvertretungen im nichtöffentlichen Teil der Sitzungen. Damit sollen die Anforderungen an den Datenschutz sowie die Geheimhaltung gewahrt bleiben.
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Beratungsfolge
- 14.12.2023 · Rat (28. Sitzung) — Die Mitteilung der Verwaltung wird zur Kenntnis genommen.
- 06.12.2023 · Haupt- und Finanzausschuss (25. Sitzung) — Die Mitteilung der Verwaltung wird zur Kenntnis genommen.
Ergebnis: Die Mitteilung der Verwaltung wird zur Kenntnis genommen. - 4.5Überleitung des Regionalen Flächennutzungsplanes (RFNP) zu einem Gemeinsamen Flächennutzungsplan (GFNP)Zur Vorlage · 20232733 · Mitteilung der Verwaltung
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✦ KI-Zusammenfassung
Der Regionalplan Ruhr löst künftig den regionalplanerischen Teil des Regionalen Flächennutzungsplanes (RFNP) ab. Der bauleitplanerische Teil des RFNP wird als Gemeinsamer Flächennutzungsplan (GFNP) der Städte Bochum, Essen, Gelsenkirchen, Herne, Mülheim an der Ruhr und Oberhausen fortgeführt. Laufende Änderungsverfahren werden dabei als GFNP-Änderungsverfahren weitergeführt.
Mit der Überleitung soll die bisherige Planungsgemeinschaft zur Erstellung eines Regionalen Flächennutzungsplans durch Ratsbeschlüsse der beteiligten Städte aufgelöst werden. Die künftige Zusammenarbeit erfolgt unter dem Namen „Planungsgemeinschaft Städteregion Ruhr“ auf Basis einer Verwaltungsvereinbarung, wobei die Geschäftsstelle weiterhin in Essen verbleibt. Ziel dieser Struktur ist eine abgestimmte städtebauliche Entwicklung sowie ein interkommunaler Interessenausgleich im Kerngebiet des Ruhrgebiets.
Die künftigen GFNP-Änderungsverfahren werden als reine Bauleitplanverfahren nach den Regelungen des Baugesetzbuches durchgeführt. Dabei ändert sich die Genehmigungsbehörde von der Regionalplanungsbehörde zum Landes-Bauministerium (MHKBD), wodurch sich die Genehmigungsfrist von bisher drei Monaten auf einen Monat verkürzt. Die angepassten Planunterlagen werden auf der Internetseite der Planungsgemeinschaft sowie im GEO-Portal der Stadt Bochum zur Verfügung gestellt.
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Beratungsfolge
- 14.12.2023 · Rat (28. Sitzung) — Die Mitteilung der Verwaltung wird zur Kenntnis genommen.
- 06.12.2023 · Haupt- und Finanzausschuss (25. Sitzung) — Die Mitteilung der Verwaltung wird zur Kenntnis genommen.
- 22.11.2023 · Ausschuss für Strukturentwicklung, Digitalisierung und Europa (16. Sitzung) — Die Mitteilung der Verwaltung wird zur Kenntnis genommen.
- 08.11.2023 · Ausschuss für Umwelt, Nachhaltigkeit und Ordnung (22. Sitzung) — Die Mitteilung der Verwaltung wird zur Kenntnis genommen.
Ergebnis: Die Mitteilung der Verwaltung wird zur Kenntnis genommen. - 4.6Bilanz und Ausblick "Bochum-Pass. Gemeinsam mehr erleben."Zur Vorlage · 20232862 · Mitteilung der Verwaltung
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✦ KI-Zusammenfassung
Die Verwaltung berichtet über die Entwicklung des Bochum-Passes, der berechtigten Personen mit geringem Einkommen Vergünstigungen bei kulturellen und Freizeitangeboten ermöglicht. Nachdem die Nutzung in den Vorjahren niedrig war, wurde 2023 die Zielgruppe um Bezieher von Wohngeld erweitert und rund 58.000 Berechtigte postalisch informiert. Bis zum 1. November 2023 verzeichnete der Pass insgesamt 35.242 Inanspruchnahmen, wobei insbesondere die WasserWelten Bochum GmbH und der Tierpark Bochum hohe Besucherzahlen aufwiesen. Im Rahmen des „Stärkungspaktes NRW“ wurden zudem etwa 300 Fahrräder sowie 352 Kühlgeräte an Berechtigte ausgegeben.
Für das Jahr 2024 ist eine Digitalisierung des Passes geplant. Eine Projektgruppe arbeitet an der Bereitstellung über eine Website und künftig eventuell über die Bochum-App. Um den Datenschutz zu gewährleisten, werden bei der Zusammenführung der Daten aus verschiedenen Quellen lediglich sogenannte Hash-Werte verwendet, sodass keine personenbezogenen Sozialdaten zwischen den Behörden übertragen werden müssen. Über eine Website können Berechtigte ihre Anspruchsberechtigung durch Eingabe von Daten aus ihren Leistungsbescheiden selbst prüfen und den Pass digital oder als PDF-Download erhalten. Für Personen ohne digitale Endgeräte bleibt der Bezug des Passes weiterhin an Stellen wie dem Amt für Soziales oder Seniorenbüros möglich.
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Beratungsfolge
- 26.01.2024 · Beirat "Leben im Alter" (12. Sitzung) — Die Mitteilung der Verwaltung wird zur Kenntnis genommen.
- 14.12.2023 · Rat (28. Sitzung) — Die Mitteilung der Verwaltung wird zur Kenntnis genommen.
- 12.12.2023 · Beirat "Frauen, Geschlechtergerechtigkeit und Emanzipation" (14. Sitzung) — Die Mitteilung der Verwaltung wird zur Kenntnis genommen.
- 06.12.2023 · Haupt- und Finanzausschuss (25. Sitzung) — Die Mitteilung der Verwaltung wird zur Kenntnis genommen.
- 05.12.2023 · Integrationsausschuss (15. Sitzung) — Die Mitteilung der Verwaltung wird zur Kenntnis genommen.
- 29.11.2023 · Ausschuss für Kinder, Jugend und Familie (JHA) (20. Sitzung)
- 28.11.2023 · Ausschuss für Kultur und Tourismus (17. Sitzung) — Die Mitteilung der Verwaltung wird zur Kenntnis genommen.
- 24.11.2023 · Ausschuss für Sport, Bewegung und Freizeit (18. Sitzung)
- 16.11.2023 · Ausschuss für Arbeit, Gesundheit und Soziales (20. Sitzung) — Die Mitteilung der Verwaltung wird zur Kenntnis genommen.
Ergebnis: Die Mitteilung der Verwaltung wird zur Kenntnis genommen. - 4.7Sachstand GrundsteuerreformZur Vorlage · 20232748 · Mitteilung der Verwaltung
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✦ KI-Zusammenfassung
Die vorliegende Mitteilung der Verwaltung (Vorlagennummer 20232748) informiert über den aktuellen Sachstand der Grundsteuerreform, die ab dem 1. Januar 2025 nach dem Bundesmodell angewendet wird. In Bochum sind etwa 100.000 Grundstücke steuerpflichtig, wobei das Gesamtvolumen der Grundsteuer B rund 88,1 Millionen Euro und die Grundsteuer A etwa 80.000 Euro beträgt.
Modellrechnungen für rund 80 Prozent der Daten weisen auf Verschiebungen bei den Messbeträgen hin. Während die Beträge für Geschäftsgrundstücke um 66 Prozent und für gemischt genutzte Grundstücke um 47 Prozent sinken, steigen sie bei unbebauten Grundstücken um 32 Prozent sowie bei Einfamilienhäusern um 6 Prozent. Um die Aufkommensneutralität zu gewährleisten, müssten die Hebesätze der Grundsteuer B von aktuell 645 Prozent auf 839 Prozent und der Grundsteuer A von 250 Prozent auf 421 Prozent angepasst werden.
Die Verwaltung prognostiziert für das Jahr 2024 Einnahmen von 89,6 Millionen Euro und für 2025 einen Wert von 91,4 Millionen Euro. Technisch erfolgt die Datenbereitstellung der Finanzämter über das Elsterportal. Die Anpassung des Systems „KIVi“ durch die Steuerabteilung, das Amt 11-IT und das KRZN ist im Prozess, wobei eine Simulation der Jahressollstellung für Ende 2023 angestrebt wird. Aufgrund der Datenqualität müssen etwa 50 Prozent der Datensätze manuell geprüft werden. Die Verwaltung rechnet mit einer hohen Anzahl an Widersprüchen und Klagen. Die Vorlage dient der Kenntnisnahme in den zuständigen Gremien.
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Beratungsfolge
- 14.12.2023 · Rat (28. Sitzung) — Die Mitteilung der Verwaltung wird zur Kenntnis genommen.
- 06.12.2023 · Haupt- und Finanzausschuss (25. Sitzung) — Die Mitteilung der Verwaltung wird zur Kenntnis genommen.
- 30.11.2023 · Ausschuss für Beteiligungen und Controlling (29. Sitzung) — Die Mitteilung der Verwaltung wird zur Kenntnis genommen.
Ergebnis: Die Mitteilung der Verwaltung wird zur Kenntnis genommen. - 4.8Grundstücksrechtliche Regelungen im Zusammenhang mit den Bebauungsplänen Nr. 964 I und 964 IIZur Vorlage · 20232216 · Mitteilung der Verwaltung
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✦ KI-Zusammenfassung
Die Verwaltung informiert über notwendige grundstücksrechtliche Regelungen im Zusammenhang mit den Bebauungsplänen Nr. 964 I und 964 II für ein neues Wohnquartier in Bochum-Weitmar. Das geplante Gebiet erstreckt sich östlich und westlich der Schloßstraße, in direkter Nachbarschaft zum Schlosspark und zum Friedhof.
Zur Umsetzung des Bebauungsplanes Nr. 964 I ist die Löschung einer Dienstbarkeit auf dem Grundstück östlich der Schloßstraße vorgesehen, da diese der Bebauung aktuell noch entgegensteht. Zudem verkauft die Stadt Bochum zwei Baugrundstücke westlich der Schloßstraße an eine Vorhabenträgerin. Die Gesamtfläche dieser Flächen beträgt etwa 5.162 Quadratmeter.
Im Rahmen des Projekts sollen die ehemalige Trauerhalle sowie die Gebäude eines stillgelegten Betriebshofes abgebrochen werden. An deren Stelle ist die Errichtung einer Mischung aus Mehrfamilienhäusern und einzelnen Townhouses geplant. Die vorliegende Mitteilung dient der Information über die für die Realisierung des Wohnquartiers erforderlichen rechtlichen Schritte zwischen der Stadt Bochum und der Vorhabenträgerin.
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Beratungsfolge
- 06.12.2023 · Haupt- und Finanzausschuss (25. Sitzung) — Die Mitteilung der Verwaltung wird zur Kenntnis genommen.
- 07.11.2023 · Ausschuss für Planung und Grundstücke (29. Sitzung) — Die Mitteilung der Verwaltung wird zur Kenntnis genommen.
- 25.10.2023 · Bezirksvertretung Bochum-Südwest (28. Sitzung)
Ergebnis: Die Mitteilung der Verwaltung wird zur Kenntnis genommen. - 4.9Nutzungsbestimmungen KAP-Bühne im BermudadreieckZur Vorlage · 20233059 · Antwort der Verwaltung
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✦ KI-Zusammenfassung
Die Verwaltung hat auf eine Anfrage der Fraktion „Die Partei / Die Stadtgestalter“ zu den Nutzungsbestimmungen der KAP-Bühne im Bochumer Bermudadreieck reagiert. Im Zentrum der Anfrage standen die Details des Nutzungsvertrages, die Veranstaltungsplanung sowie die finanzielle Situation der Bühne.
Der Nutzungsvertrag für die Fläche am Konrad-Adenauer-Platz ist auf unbestimmte Zeit geschlossen. Die Koordination und Vergabe von Veranstaltungen obliegt der berechtigten Stelle, wobei eine Verpflichtung zur öffentlichen und kostenlosen Nutzung besteht, sofern die entsprechende Förderung läuft. Dabei muss die Berechtigte Veranstaltungen ablehnen, die als jugendgefährdend, sexistisch oder durch extreme politische Gruppierungen geprägt sind. Vertragliche Vorgaben zu einer Mindestanzahl an jährlichen Veranstaltungen existieren nicht.
Hinsichtlich ordnungsrechtlicher Bestimmungen gilt für die Nutzung der Fläche als Freisitzfläche ein Verbot von Tonwiedergabegeräten und Musikinstrumenten. Für Bühnenveranstaltungen ist eine immissionsschutzrechtliche Genehmigung des Umwelt- und Grünflächenamtes erforderlich. Die Kosten für den Betrieb, die Instandhaltung sowie die Stromversorgung der Bühnenkonstruktion trägt die berechtigte Stelle; die genaue Höhe dieser Ausgaben ist der Verwaltung nicht bekannt. Die Stadt Bochum ist für die Instandhaltung des Podests zuständig, wobei hierfür bislang keine Finanzmittel beansprucht wurden.
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Beratungsfolge
- 06.12.2023 · Haupt- und Finanzausschuss (25. Sitzung) — Die Antwort der Verwaltung wird zur Kenntnis genommen.
Ergebnis: Die Antwort der Verwaltung wird zur Kenntnis genommen. - 4.10Haushaltsaufstellungsverfahren zum Doppelhaushalt 2025/2026Zur Vorlage · 20233206 · Mitteilung der Verwaltung
▶ Vorlage aufklappen — Zusammenfassung, Dokumente, Beratungsfolge
✦ KI-Zusammenfassung
Die Verwaltung Bochums informiert über das Haushaltsaufstellungsverfahren für den Doppelhaushalt der Jahre 2025 und 2026. Hintergrund der Planung eines Doppelhaushalts ist unter anderem die laufende Umstellung der städtischen Finanzsoftware auf SAP S4/HANA. Da dieser Prozess hohe technische Anforderungen stellt und personelle Kapazitäten in der Finanzsteuerung sowie der Informationstechnik bindet, soll durch den planungsfreien Zeitraum im Jahr 2025 Personal für die technische Umsetzung freigestellt werden.
Zudem ermöglicht das Verfahren die Begleitung von Projekten der Bochum-Strategie sowie der Nachhaltigkeitsstrategie und den weiteren Ausbau der Digitalisierung. Ein weiterer Aspekt ist die Vermeidung von Verzögerungen bei der Haushaltsplanung 2026, die durch die Kommunalwahlen im Jahr 2025 entstehen könnten. Eine zeitliche Verzögerung der Haushaltsverabschiedung könnte andernfalls zu einer vorläufigen Haushaltsführung führen, welche die Handlungsfähigkeit der Stadt einschränkt.
Das Verfahren basiert auf einem aggregierten Eckwertpapier, das aktuelle Rahmenbedingungen wie Steuerschätzungen und Zinsentwicklungen berücksichtigt. Der vorgesehene Zeitplan sieht die Präsentation der Eckwerte durch die Verwaltung im April 2024 vor. Die Beratungen in den Fachausschüssen und Bezirken sowie die Ratsberatung sind für das restliche Jahr 2024 angesetzt, sodass die Anzeige des Haushalts bei der Bezirksregierung im Dezember 2024 erfolgen soll.
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Beratungsfolge
- 06.12.2023 · Haupt- und Finanzausschuss (25. Sitzung) — Die Mitteilung der Verwaltung wird zur Kenntnis genommen.
Ergebnis: Die Mitteilung der Verwaltung wird zur Kenntnis genommen. - 5.Anfragen
- 5.1Informationspflicht des Oberbürgermeisters Rechte von Aufsichtsräten in städtischen BeteiligungsgesellschaftenZur Vorlage · 20233266 · Anfrage
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✦ KI-Zusammenfassung
Eine Fraktion im Rat der Stadt Bochum hat eine Anfrage an den Oberbürgermeister gerichtet, die sich mit der Informationspflicht des Oberbürgermeisters und den Rechten von Aufsichtsräten in städtischen Beteiligungsgesellschaften befasst. Hintergrund ist eine Studie zu den Entwicklungsmöglichkeiten des Vonovia-Ruhrstadions, welche die Geschäftsführung der WEG im Frühjahr 2022 in Auftrag gegeben hat. Laut der Anfrage liegt diese Studie der Geschäftsführung sowie dem Oberbürgermeister in seiner Funktion als Aufsichtsratsvorsuchender der WEG bereits seit Dezember 2022 vor, während den Fraktionen im Rat die Existenz der Studie erst Ende November 2023 bekannt wurde.
Die Anfrage thematisiert zudem, dass Bitten eines Aufsichtsratsmitglieds um Einsicht in die Studie nach Angaben der Fraktion entweder nicht beantwortet oder von der Zustimmung des Oberbürgermeisters abhängig gemacht wurden. Die Fraktion stellt dazu mehrere Fragen zur Rechtslage: Es wird nach den Gründen für die verzögerte Information des Rates sowie nach der Bedeutung des Studieninhalts für künftige Ratsentscheidungen gefragt. Des Weiteren werden die Rechtsansprüche auf Information im Kontext der Gemeindeordnung und des Informationsfreiheitsgesetzes NRW untersucht. Zudem werden die Befugnisse eines Aufsichtsratsvorsitzenden gegenüber der Geschäftsführung sowie die Pflichten der Geschäftsführung zur Information des Aufsichtsrats hinterfragt.
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Beratungsfolge
- 06.12.2023 · Haupt- und Finanzausschuss (25. Sitzung) — Die Anfrage wird schriftlich beantwortet.
Ergebnis: Die Anfrage wird schriftlich beantwortet. - 5.2Unterbringung von FlüchtlingenZur Vorlage · 20233267 · Anfrage
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✦ KI-Zusammenfassung
Die CDU-Fraktion im Rat der Stadt Bochum hat eine Anfrage an den Oberbürgermeister zur Unterbringung von Geflüchteten eingereicht. Gegenstand der Anfrage ist die mögliche Nutzung eines ehemaligen Altenheims in der Grabelohstraße in Langendreer als Zentrale Unterbringungseinrichtung des Landes.
Die Fraktion bittet um Informationen zum aktuellen planungs- und baurechtlichen Status des Objekts an der Grabelohstraße. Darüber hinaus wird nach der Prüfung von Alternativen für die Unterbringung gefragt, wobei insbesondere die Nutzung von freiwerdenden Schulgebäuden im Stadtbezirk Ost sowie in Langendreer thematisiert wird. Die Beantwortung der Fragen wurde durch die Fraktion bis zur Ratssitzung am 14. Dezember 2023 erbeten.
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Beratungsfolge
- 06.12.2023 · Haupt- und Finanzausschuss (25. Sitzung) — Die Anfrage wird schriftlich beantwortet.
Ergebnis: Die Anfrage wird schriftlich beantwortet. - 5.3Unterkünfte für FlüchtlingeZur Vorlage · 20233298 · Anfrage
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✦ KI-Zusammenfassung
Die CDU Ratsfraktion hat im Rahmen einer Anfrage an den Oberbürgermeister Informationen zur künftigen Nutzung einer ehemaligen Realschule in Langendreer angefordert. Die Anfrage, die für die Sitzung des Haupt- und Finanzausschusses am 6. Dezember 2023 vorgesehen war, bezieht sich auf Berichte über eine kurzfristige Freiziehung der Räumlichkeiten, welche derzeit als Flüchtlingsunterkunft genutzt werden.
Die Fraktion bittet um Erläuterungen zu den Gründen für die Beendigung der aktuellen Nutzung und hinterfragt, weshalb das Gebäude nicht dem Land zur weiteren Unterbringung von Geflüchteten zur Verfügung gestellt werden kann. Da durch die geplante Freiziehung ein Bedarf an alternativen Unterbringungsstandorten entstehen würde, wird zudem nach den künftigen Nutzungsabsichten für das Schulgebäude gefragt.
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Beratungsfolge
- 06.12.2023 · Haupt- und Finanzausschuss (25. Sitzung) — Die Anfrage ist mündlich beantwortet worden.
Ergebnis: Die Anfrage ist mündlich beantwortet worden. - Nichtöffentlicher Teil
- 6.Beschlüsse in eigener Entscheidungsbefugnis
- 6.1Grundstücksrechtliche Regelungen im Zusammenhang mit den Bebauungsplänen Nr. 964 I und 964 IIErgebnis: Mehrheitlich nach Beschlussvorschlag Enthaltungen: 0dagegen: 1 (BD)dafür: 15 (SPD/Grüne/CDU/LINKE/UWG:FB/PAR&StG/OB)
- 7.Beschlussvorschläge für den Rat
- 7.1GELSENWASSER AG hier: Gründung der Wassernetz Waltrop GmbH & Co. KGErgebnis: Mehrheitlich nach Beschlussvorschlag Enthaltungen: 0dagegen: 1 (BD)dafür: 15 (SPD/Grüne/CDU/LINKE/UWG:FB/PAR&StG/OB)
- 7.2Überplanmäßige Bereitstellung von konsumtiven Haushaltsmitteln in 2023 gemäß § 83 GO NRW in den Produktgruppen 5402 Stadtbahn und ÖPNV und 5707 MarketingErgebnis: Einstimmig nach Beschlussvorschlag
- 7.3Bestellung zur RechnungsprüferinErgebnis: Einstimmig nach Beschlussvorschlag
- 8.Anträge
- keine Tagesordnungspunkte
- 9.Mitteilungen
- 9.1Bebauungsplan 417 b – Hauptstraße / In der Schornau – hier: Eingegangene Stellungnahmen der ÖffentlichkeitErgebnis: Die Mitteilung der Verwaltung wird zur Kenntnis genommen.
- 9.2Geschäft aus dem Sondervermögen Grundstücksentwicklung BochumErgebnis: Die Mitteilung der Verwaltung wird zur Kenntnis genommen.
- 9.3Nutzungsbestimmungen KAP-Bühne im BermudadreieckErgebnis: Die Mitteilung der Verwaltung wird zur Kenntnis genommen.
- 10.Anfragen
- keine Tagesordnungspunkte
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