Grundstücksrechtliche Regelungen im Zusammenhang mit den Bebauungsplänen Nr. 964 I und 964 II
20232216 · Mitteilung der Verwaltung · 06.12.2023 · Amt für Geoinformation, Liegenschaften und Kataster
Die Mitteilung der Verwaltung wird zur Kenntnis genommen.
▶ KI-Zusammenfassung
Die Verwaltung informiert über notwendige grundstücksrechtliche Regelungen im Zusammenhang mit den Bebauungsplänen Nr. 964 I und 964 II für ein neues Wohnquartier in Bochum-Weitmar. Das geplante Gebiet erstreckt sich östlich und westlich der Schloßstraße, in direkter Nachbarschaft zum Schlosspark und zum Friedhof.
Zur Umsetzung des Bebauungsplanes Nr. 964 I ist die Löschung einer Dienstbarkeit auf dem Grundstück östlich der Schloßstraße vorgesehen, da diese der Bebauung aktuell noch entgegensteht. Zudem verkauft die Stadt Bochum zwei Baugrundstücke westlich der Schloßstraße an eine Vorhabenträgerin. Die Gesamtfläche dieser Flächen beträgt etwa 5.162 Quadratmeter.
Im Rahmen des Projekts sollen die ehemalige Trauerhalle sowie die Gebäude eines stillgelegten Betriebshofes abgebrochen werden. An deren Stelle ist die Errichtung einer Mischung aus Mehrfamilienhäusern und einzelnen Townhouses geplant. Die vorliegende Mitteilung dient der Information über die für die Realisierung des Wohnquartiers erforderlichen rechtlichen Schritte zwischen der Stadt Bochum und der Vorhabenträgerin.
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