Nutzungsbestimmungen KAP-Bühne im Bermudadreieck
20233059 · Antwort der Verwaltung · 06.12.2023 · Kulturbüro und Kulturhistorische Museen
Die Antwort der Verwaltung wird zur Kenntnis genommen.
▶ KI-Zusammenfassung
Die Verwaltung hat auf eine Anfrage der Fraktion „Die Partei / Die Stadtgestalter“ zu den Nutzungsbestimmungen der KAP-Bühne im Bochumer Bermudadreieck reagiert. Im Zentrum der Anfrage standen die Details des Nutzungsvertrages, die Veranstaltungsplanung sowie die finanzielle Situation der Bühne.
Der Nutzungsvertrag für die Fläche am Konrad-Adenauer-Platz ist auf unbestimmte Zeit geschlossen. Die Koordination und Vergabe von Veranstaltungen obliegt der berechtigten Stelle, wobei eine Verpflichtung zur öffentlichen und kostenlosen Nutzung besteht, sofern die entsprechende Förderung läuft. Dabei muss die Berechtigte Veranstaltungen ablehnen, die als jugendgefährdend, sexistisch oder durch extreme politische Gruppierungen geprägt sind. Vertragliche Vorgaben zu einer Mindestanzahl an jährlichen Veranstaltungen existieren nicht.
Hinsichtlich ordnungsrechtlicher Bestimmungen gilt für die Nutzung der Fläche als Freisitzfläche ein Verbot von Tonwiedergabegeräten und Musikinstrumenten. Für Bühnenveranstaltungen ist eine immissionsschutzrechtliche Genehmigung des Umwelt- und Grünflächenamtes erforderlich. Die Kosten für den Betrieb, die Instandhaltung sowie die Stromversorgung der Bühnenkonstruktion trägt die berechtigte Stelle; die genaue Höhe dieser Ausgaben ist der Verwaltung nicht bekannt. Die Stadt Bochum ist für die Instandhaltung des Podests zuständig, wobei hierfür bislang keine Finanzmittel beansprucht wurden.
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