Haushaltsaufstellungsverfahren zum Doppelhaushalt 2025/2026
20233206 · Mitteilung der Verwaltung · 06.12.2023 · Amt für Finanzsteuerung
Die Mitteilung der Verwaltung wird zur Kenntnis genommen.
▶ KI-Zusammenfassung
Die Verwaltung Bochums informiert über das Haushaltsaufstellungsverfahren für den Doppelhaushalt der Jahre 2025 und 2026. Hintergrund der Planung eines Doppelhaushalts ist unter anderem die laufende Umstellung der städtischen Finanzsoftware auf SAP S4/HANA. Da dieser Prozess hohe technische Anforderungen stellt und personelle Kapazitäten in der Finanzsteuerung sowie der Informationstechnik bindet, soll durch den planungsfreien Zeitraum im Jahr 2025 Personal für die technische Umsetzung freigestellt werden.
Zudem ermöglicht das Verfahren die Begleitung von Projekten der Bochum-Strategie sowie der Nachhaltigkeitsstrategie und den weiteren Ausbau der Digitalisierung. Ein weiterer Aspekt ist die Vermeidung von Verzögerungen bei der Haushaltsplanung 2026, die durch die Kommunalwahlen im Jahr 2025 entstehen könnten. Eine zeitliche Verzögerung der Haushaltsverabschiedung könnte andernfalls zu einer vorläufigen Haushaltsführung führen, welche die Handlungsfähigkeit der Stadt einschränkt.
Das Verfahren basiert auf einem aggregierten Eckwertpapier, das aktuelle Rahmenbedingungen wie Steuerschätzungen und Zinsentwicklungen berücksichtigt. Der vorgesehene Zeitplan sieht die Präsentation der Eckwerte durch die Verwaltung im April 2024 vor. Die Beratungen in den Fachausschüssen und Bezirken sowie die Ratsberatung sind für das restliche Jahr 2024 angesetzt, sodass die Anzeige des Haushalts bei der Bezirksregierung im Dezember 2024 erfolgen soll.
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