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Informationspflicht des Oberbürgermeisters Rechte von Aufsichtsräten in städtischen Beteiligungsgesellschaften

20233266 · Anfrage · 06.12.2023

↳ Antwort der Verwaltung Informationspflicht des Oberbürgermeisters Rechte von Aufsichtsräten in städtischen Beteiligungsgesellschaften · 24.01.2024
🟢 Beschlossen 06.12.2023 · Haupt- und Finanzausschuss (25. Sitzung)
Die Anfrage wird schriftlich beantwortet.
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KI-Zusammenfassung

Die CDU-Fraktion im Rat der Stadt Bochum hat unter der Leitung von Karsten Herlitz und Roland Mitschke eine Anfrage an Oberbürgermeister Thomas Eiskirch gestellt. Gegenstand der Anfrage sind die Informationspflichten des Oberbürgermeisters sowie die Rechte von Aufsichtsräten in städtischen Beteiligungsgesellschaften.

Im Fokus steht eine Studie zur Entwicklung des Vonovia-Ruhrstadions, die von der Geschäftsführung der WEG im Frühjahr 2022 in Auftrag gegeben wurde. Laut der Anfrage liegt diese Studie dem Oberbürgermeister als Aufsichtsratsvorsitzender der WEG seit Dezember 2022 vor, den Fraktionen im Rat wurde sie jedoch erst Ende November 2023 bekannt gemacht. Die Anfrage führt zudem an, dass schriftliche Bitten eines Aufsichtsratsmitglieds um die Überlassung der Studie bisher nicht oder nur unter Zustimmung des Oberbürgermeksters beantwortet wurden.

Die Fraktion stellt mehrere Fragen zur rechtlichen Einordnung. Es wird nach den Gründen für die verzögerte Information des Rates sowie nach der Relevanz der Studie für künftige Ratsentscheidungen gefragt. Zudem werden die Informationsrechte aus der Gemeindeordnung und dem Informationsfreiheitsgesetz NRW thematisiert. Die Anfrage untersucht ferner, inwieweit die Geschäftsführung einer GmbH gegenüber dem Aufsichtsrat zur Information verpflichtet ist und welche Folgen eine Missachtung der Rechte demokratischer Kontrollgremien haben kann.

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Beratungen

Haupt- und Finanzausschuss (25. Sitzung)
06.12.2023
Die Anfrage wird schriftlich beantwortet.