Dokumente (Klick öffnet als PDF)
Tagesordnung
- Öffentlicher Teil
- 1.Beschlüsse in eigener Entscheidungsbefugnis
- 1.1Aussetzung von Planverfahren während der Überprüfung des Handlungskonzepts Wohnen (Anregung nach § 24 GO NRW)Zur Vorlage · 20231124/1 · Beschlussvorlage der Verwaltung
▶ Vorlage aufklappen — Zusammenfassung, Dokumente, Beratungsfolge
✦ KI-Zusammenfassung
In der Beschlussvorlage 20231124/1 des Amtes für Stadtplanung und Wohnen geht es um die Entscheidung über eine Bürgeranregung gemäß § 24 GO NRW. Ein Bürger beantragte, die laufenden Bebauungsplanverfahren auszusetzen, bis die Evaluation des Handlungskonzepts Wohnen abgeschlossen ist. Die Verwaltung empfielegt, dieser Anregung nicht zu folgen.
Die Begründung der Verwaltung führt aus, dass das bestehende Handlungskonzept von 2017 weiterhin als Grundlage für städtische Maßnahmen dient, solange die Fortschreibung nicht beschlossen ist. Ein Moratorium der Planverfahren könnte laut Verwaltung das Risiko künftiger Wohnraumengpässe erhöhen, da die Schaffung von Baurecht mehrere Jahre Vorlauf benötigt. Zwar sind die Baugenehmigungszahlen im Vergleich zum Zeitraum 2012 bis 2016 gestiegen, das quantitative Ziel von jährlich 800 neuen Wohneinheiten wurde jedoch bisher nicht erreicht.
Zusätzliche Faktoren wie die Zuwanderung durch Fluchtmigration sowie steigende Zinsen und Materialkosten beeinflussen die aktuelle Lage auf dem Wohnungsmarkt. Die Verwaltung weist darauf hin, dass ein Baustopp die Verfügbarkeit von baureifen Grundstücken mittelfristig weiter einschränken würde. Die Abwägung zwischen Wohnraumbedarf und Klimaschutz erfolgt bereits innerhalb der einzelnen Planungsverfahren durch die gesetzlich vorgeschriebenen Umweltberichte.
Automatisch erzeugt durch
gemma4:26b-a4b-it-q4_K_M· verbindlich ist das Originaldokument.Dokumente (Klick öffnet als PDF)
Beratungsfolge
- 07.06.2023 · Haupt- und Finanzausschuss (21. Sitzung) — Mehrheitlich nach BeschlussvorschlagEnthaltungen: 1 (PAR&StG)dagegen: 1 (Linke)dafür: 14 (SPD, Grüne, CDU, BD, UWG:FB, OB)
Ergebnis: Mehrheitlich nach Beschlussvorschlag Enthaltungen: 1 (PAR&StG)dagegen: 1 (Linke)dafür: 14 (SPD, Grüne, CDU, BD, UWG:FB, OB) - 1.2Interkommunale Zusammenarbeit und Beitritt der Stadt Bochum zum Europäischen Forum für urbane Sicherheit (Efus) und dem Deutsch-Europäischen Forum für urbane Sicherheit e.V. (DEFUS).Zur Vorlage · 20231018 · Beschlussvorlage der Verwaltung
▶ Vorlage aufklappen — Zusammenfassung, Dokumente, Beratungsfolge
✦ KI-Zusammenfassung
Die Verwaltung der Stadt Bochum hat im Rahmen einer Beschlussvorlage den Beitritt zum Europäischen Forum für urbane Sicherheit (Efus) sowie zum Deutsch-Europäischen Forum für urbane Sicherheit e.V. (DEFUS) beantragt. Der Haupt- und Finanzausschuss soll den Beitritt zum nächstmöglichen Zeitpunkt beschließen und die Verwaltung mit dem Abschluss der entsprechenden Verträge beauftragen.
Das Efus-Netzwerk umfasst etwa 250 Kommunen und Regionen aus insgesamt 17 europäischen Ländern, darunter Metropolen wie Barcelona oder Paris sowie deutsche Städte wie Essen und Köln. Der Fokus des Netzwerks liegt auf der Kriminalprävention und der städtischen Sicherheit, wobei Themenbereiche wie Sucht, Opferschutz und organisierte Kriminalität abgedeckt werden. Die Mitgliedschaft ermöglicht den Zugang zu internationalen Forschungsarbeiten, Fortbildungsprogrammen und Best-Practice-Beispielen sowie die Teilnahme an europäischen Kooperationsprojekten. Das nationale Forum DEFUS dient dem Austausch zwischen den deutschen Mitgliedern und setzt eine Efus-Mitgliedschaft voraus.
Durch den Beitritt sollen die interkommunale Zusammenarbeit und die internationale Vernetzung der Stadt im Bereich Sicherheit gestärkt werden. Die jährlichen Mitgliedsbeiträge für das Jahr 2023 belaufen sich auf 5.946 Euro und werden aus vorhandenen Mitteln finanziert. Eine zentrale Ansprechstelle für die Netzwerke wird im Dezernat III angesiedelt.
Automatisch erzeugt durch
gemma4:26b-a4b-it-q4_K_M· verbindlich ist das Originaldokument.Dokumente (Klick öffnet als PDF)
Beratungsfolge
- 07.06.2023 · Haupt- und Finanzausschuss (21. Sitzung) — Einstimmig nach BeschlussvorschlagEnthaltungen: 1 (PAR&StG)
- 11.05.2023 · Ausschuss für Umwelt, Nachhaltigkeit und Ordnung (18. Sitzung) — Einstimmig nach BeschlussvorschlagEnthaltungen: 1 (PSG)
Ergebnis: Einstimmig nach Beschlussvorschlag Enthaltungen: 1 (PAR&StG) - 2.Beschlussvorschläge für den Rat
- 2.1BOGESTRA hier: Jahresabschluss 2022Zur Vorlage · 20231155 · Beschlussvorlage der Verwaltung
▶ Vorlage aufklappen — Zusammenfassung, Dokumente, Beratungsfolge
✦ KI-Zusammenfassung
Der Rat der Stadt Bochum wird über den Jahresabschluss 2022 der Bochum-Gelsenkirchener Straßenbahnen Aktiengesellschaft (BOGESTRA) beraten. Die vorliegende Beschlussvorlage des Amtes für Finanzsteuerung weist für das Geschäftsjahr einen Verlust von rund 89 Millionen Euro aus. Dieser Fehlbetrag wird aufgrund eines bestehenden Ergebnisabführungsvertrages durch die Holding für Versorgung und Verkehr GmbH (HVV) ausgeglichen, sodass das Jahresergebnis in der Bilanz als ausgeglichen ausgewiesen wird.
Die Vorlage sieht vor, dass die Vertreterin der Stadt Bochum in der Gesellschafterversammlung der Bochum-Gelsenkirchener Bahngesellschaft mbH (BOGEBA) anweist, die Geschäftsführung der BOGEBA zur Zustimmung des Jahresabschlusses zu bewegen. Die Bilanzsumme der BOGESTRA beläuft sich auf rund 456 Millionen Euro.
Als Einflussfaktoren für das Geschäftsjahr werden die Inflation sowie die Energiekrise infolge des Ukraine-Konflikts und Schwierigkeiten bei der Rohstofflieferung angeführt. Zudem wird auf die Entwicklung der Fahrgastzahlen im Zusammenhang mit dem 9-Euro-Ticket hingewiesen. Die Bilanz weist zudem eine Erhöhung der liquiden Mittel gegenüber dem Vorjahr sowie den Abschluss von Modernisierungsmaßnahmen an der Straßenbahn- und Busflotte aus.
Automatisch erzeugt durch
gemma4:26b-a4b-it-q4_K_M· verbindlich ist das Originaldokument.Dokumente (Klick öffnet als PDF)
Beratungsfolge
- 15.06.2023 · Rat (24. Sitzung) — Mehrheitlich nach BeschlussvorschlagEnthaltungen: 0dagegen: 5 (BD)dafür: 71 (SPD/Grüne/CDU/LINKE/PAR&StG/UWG:FB/FDP/ PAR/OB)
- 07.06.2023 · Haupt- und Finanzausschuss (21. Sitzung) — Mehrheitlich nach BeschlussvorschlagEnthaltungen: -dagegen: 1 (BD)dafür: 15 (SPD,Grüne,CDU,Linke, PAR&StG, UWG:FB, OB)
- 01.06.2023 · Ausschuss für Beteiligungen und Controlling (25. Sitzung) — Mehrheitlich nach BeschlussvorschlagDafür: 13 (SPD,Grüne,CDU, Linke,PSG)Enthaltungen: 1 (UWG:FB)Dagegen: 1 (BD)
Ergebnis: Mehrheitlich nach Beschlussvorschlag Enthaltungen: -dagegen: 1 (BD)dafür: 15 (SPD,Grüne,CDU,Linke, PAR&StG, UWG:FB, OB) - 2.2Bochum-Gelsenkirchener Straßenbahnen AG (BOGESTRA) hier: Wiederbestellung VorstandZur Vorlage · 20231215 · Beschlussvorlage der Verwaltung
▶ Vorlage aufklappen — Zusammenfassung, Dokumente, Beratungsfolge
✦ KI-Zusammenfassung
Die Verwaltung hat dem Bochum Rat einen Beschluss zur Wiederbestellung eines Vorstandsmitglieds der Bochum-Gelsenkirchener Straßenbahnen AG (BOGESTRA) vorgelegt. Gegenstand des Antrags ist die Verlängerung der Amtszeit von Jörg Filter als Vorstandsmitglied und Arbeitsdirektor. Die aktuelle Bestellung endet am 30. April 2024.
Der Beschlussvorschlag sieht eine zweite Amtsperiode vor, die vom 1. Mai 2024 bis zum 30. April 2029 reichen soll. Der Aufsichtsrat der BOGESTRA hat der Wiederbestellung in seiner Sitzung am 5. Mai 2023 bereits zugestimmt. Auch die Arbeitnehmervertretung im Aufsichtsrat hat sich einstimmig für eine Verlängerung des Anstellungsvertrages ausgesprochen. Die Fortführung der Anstellung soll zu den bisherigen Konditionen erfolgen.
Die Vorlage wird zunächst im Ausschuss für Beteiligungen und Controlling sowie im Haupt- und Finanzausschuss beraten, bevor der Rat im Juni 2023 über die Entscheidung trifft.
Automatisch erzeugt durch
gemma4:26b-a4b-it-q4_K_M· verbindlich ist das Originaldokument.Dokumente (Klick öffnet als PDF)
Beratungsfolge
- 15.06.2023 · Rat (24. Sitzung) — Mehrheitlich nach BeschlussvorschlagEnthaltungen: 3 (PAR&StG)dagegen: 5 (BD)dafür: 68 (SPD/Grüne/CDU/LINKE/UWG:FB/FDP/PAR/OB)
- 07.06.2023 · Haupt- und Finanzausschuss (21. Sitzung) — Mehrheitlich nach BeschlussvorschlagEnthaltungen: 1 (PAR&StG)dagegen: 1 (BD)dafür: 14 (SPD, Grüne, CDU, Linke, UWG:FB, OB)
- 01.06.2023 · Ausschuss für Beteiligungen und Controlling (25. Sitzung) — Mehrheitlich nach BeschlussvorschlagDafür: 14 (SPD,Grüne,CDU,Linke,PSG, UWG:FB)Dagegen: 1 (BD)
Ergebnis: Mehrheitlich nach Beschlussvorschlag Enthaltungen: 1 (PAR&StG)dagegen: 1 (BD)dafür: 14 (SPD, Grüne, CDU, Linke, UWG:FB, OB) - 2.3Schauspielhaus Bochum AöR, hier: Genehmigung des Jahresabschlusses 01.08.2021-31.07.2022 der Schauspielhaus Bochum AöRZur Vorlage · 20231012 · Beschlussvorlage der Verwaltung
▶ Vorlage aufklappen — Zusammenfassung, Dokumente, Beratungsfolge
✦ KI-Zusammenfassung
Die Verwaltung beantragt die Genehmigung des Jahresabschlusses der Schauspielhaus Bochum AöR für den Zeitraum vom 1. August 2021 bis zum 31. Juli 2022. Die Wirtschaftsprüfungsgesellschaft Trost, Rudoba & Partner hat für diesen Zeitraum einen uneingeschränkten Bestätigungsvermerk erteilt. Mit der Vorlage wird zudem die Entlastung des Verwaltungsrates sowie des Vorstandes, bestehend aus Intendant Johan Simons und dem Kaufmännischen Direktor Dr. Matthias Nowicki, beantragt.
Die Gesamtleistung der Spielzeit stieg von 22,27 Millionen Euro im Vorjahr auf rund 25,66 Millionen Euro an. Darin enthalten ist ein Zuschuss der Stadt Bochum in Höhe von etwa 20,38 Millionen Euro. Die Gesamtaufwendungen beliefen sich auf rund 25,79 Millionen Euro, wodurch das Jahresergebnis für den Berichtszeitraum bei null Euro liegt. Der im Wirtschaftsplan vorgesehene pandemiebedingte operative Fehlbetrag konnte durch höhere Erträge und Sparmaßnahmen von ursprünglich geplant 1,74 Millionen Euro auf 849.000 Euro reduziert werden; dieser Betrag wurde durch einen Teil des coronabedingten Sonderzuschusses ausgeglichen.
Die Besucherzahlen lagen in der Spielzeit bei 54.097 Gästen. Der Personalbestand des Hauses umfasste 266 Mitarbeiter. Die Bilanzsumme zum Ende des Berichtszeitraums beläuft sich auf über 7,8 Millionen Euro.
Automatisch erzeugt durch
gemma4:26b-a4b-it-q4_K_M· verbindlich ist das Originaldokument.Dokumente (Klick öffnet als PDF)
Beratungsfolge
- 15.06.2023 · Rat (24. Sitzung) — Die Abstimmung erfolgte getrennt nach Unterpunkten
- 07.06.2023 · Haupt- und Finanzausschuss (21. Sitzung) — Die Abstimmung erfolgte getrennt nach Unterpunkten
- 01.06.2023 · Ausschuss für Beteiligungen und Controlling (25. Sitzung) — Die Vorlage wird ohne Votum weitergeleitet.
- 09.05.2023 · Ausschuss für Kultur und Tourismus (15. Sitzung) — Die Abstimmung erfolgte getrennt nach UnterpunktenUnterpkt. 1: einstimmig nach BVUnterpkt. 2: einstimmmig nach BVUnterpkt. 3: mehrheitlich nach BVDagegen: 1 (BD)Dafür: 14 (SPD, Die Grünen, CDU, Die Linke, FDP, Die P.&Stg.Unterpkt. 4: Ohne Abst
Ergebnis: Die Abstimmung erfolgte getrennt nach Unterpunkten - 2.4Schauspielhaus Bochum AöR, hier: Wirtschaftsplan 01.08.2023-31.07.2024Zur Vorlage · 20231013 · Beschlussvorlage der Verwaltung
▶ Vorlage aufklappen — Zusammenfassung, Dokumente, Beratungsfolge
✦ KI-Zusammenfassung
Die Verwaltung hat den Wirtschaftsplan der Schauspielhaus Bochum AöR für die Spielzeit vom 1. August 2023 bis zum 31. Juli 2024 zur Genehmigung vorgelegt. Der Plan sieht Erträge in Höhe von 25.597.500 Euro und Aufwendungen von 27.910.600 Euro vor, woraus sich ein kalkuliertes Defizit von 2.313.100 Euro ergibt. Dieses Defizit kann laut Vorlage durch Rücklagen gedeckt werden, wobei die Reserven nahezu aufgebraucht sind.
Die Kostensteigerungen resultieren primär aus gestiegenen Personalkosten infolge von Tarifsteigerungen sowie inflationsbedingten Sachkosten. Der städtische Betriebskostenzuschuss erhöht sich im Vergleich zum Vorjahr um 414.800 Euro auf insgesamt 20.330.000 Euro. Die Förderung durch das Land Nordrhein-Westfalen bleibt mit 1.803.000 Euro unverändert. Bei den eigenen Erträgen wird eine Steigerung der Einnahmen aus dem Vorstellungsbetrieb um 40 Prozent gegenüber der vorangegangenen Spielzeit erwartet, auch wenn die Werte noch hinter dem Niveau der Zeit vor der Pandemie zurückbleiben. Im Bereich der Energiekosten werden aufgrund von Einsparungsmaßnahmen nur moderate Mehrkosten prognostiziert. Der Rat der Stadt Bochum soll den Wirtschaftsplan genehmigen.
Automatisch erzeugt durch
gemma4:26b-a4b-it-q4_K_M· verbindlich ist das Originaldokument.Dokumente (Klick öffnet als PDF)
Beratungsfolge
- 15.06.2023 · Rat (24. Sitzung) — Mehrheitlich nach BeschlussvorschlagEnthaltungen: 0dagegen: 5 (BD)dafür: 71 (SPD/Grüne/CDU/LINKE/PAR&StG/UWG:FB/FDP/ PAR/OB)
- 07.06.2023 · Haupt- und Finanzausschuss (21. Sitzung) — Mehrheitlich nach BeschlussvorschlagEnthaltungen: -dagegen: 1 (BD)dafür: 15 (SPD; Grüne,CDU,Linke, PAR&StG, UWG:FB, OB)
- 01.06.2023 · Ausschuss für Beteiligungen und Controlling (25. Sitzung) — Die Vorlage wird ohne Votum weitergeleitet.
- 09.05.2023 · Ausschuss für Kultur und Tourismus (15. Sitzung) — Die Vorlage wird ohne Votum weitergeleitet.
Ergebnis: Mehrheitlich nach Beschlussvorschlag Enthaltungen: -dagegen: 1 (BD)dafür: 15 (SPD; Grüne,CDU,Linke, PAR&StG, UWG:FB, OB) - 2.5Schauspielhaus Bochum AöR, hier: Neubesetzung kaufmännische Direktion Schauspielhaus Bochum AöRZur Vorlage · 20231014 · Beschlussvorlage der Verwaltung
▶ Vorlage aufklappen — Zusammenfassung, Dokumente, Beratungsfolge
✦ KI-Zusammenfassung
Der Rat der Stadt Bochum soll die Neubesetzung der kaufmännischen Direktion des Schauspielhauses Bochum AöR genehmigen. Nach dem Ende des Vertrages von Dr. Matthias Nowicki zum 30. November 2023 hat der Verwaltungsrat der Anstalt öffentlichen Rechts (AöR) Thomas Kipp als neuen kaufmännischen Direktor bestellt. Die Ernennung ist ab dem 1. Dezember 2023 und befristet bis zum 30. April 2028 vorgesehen.
Thomas Kipp, der aktuell als Geschäftsführender Direktor sowie Stellvertretender Intendant der Bochumer Symphoniker und des Anneliese Brost Musikforum Ruhr fungiert, soll im Rahmen seiner Dienstzeit auch das Organisationsprojekt städtischer Kulturbetriebe weiter betreuen. Dieses Projekt umfasst die Zusammenarbeit zwischen dem Schauspielhaus, den Bochumer Symphonikern und dem Planetarium in Kooperation mit der Stadt Bochum.
Die Vorlage zur Genehmigung des Beschlusses durchläuft vor der endgültigen Entscheidung im Rat der Stadt Bochum mehrere Beratungsphasen in den zuständigen Ausschüssen für Kultur und Tourismus, Beteiligungen und Controlling sowie im Haupt- und Finanzausschuss.
Automatisch erzeugt durch
gemma4:26b-a4b-it-q4_K_M· verbindlich ist das Originaldokument.Dokumente (Klick öffnet als PDF)
Beratungsfolge
- 15.06.2023 · Rat (24. Sitzung) — Einstimmig nach BeschlussvorschlagEnthaltungen: 5 (BD)
- 07.06.2023 · Haupt- und Finanzausschuss (21. Sitzung) — Einstimmig nach BeschlussvorschlagEnthaltungen: 1 (BD)
- 01.06.2023 · Ausschuss für Beteiligungen und Controlling (25. Sitzung) — Mehrheitlich nach BeschlussvorschlagDafür: 14 (SPD,Grüne,CDU,Linke,PSG, UWG:FB)Dagegen: 1 (BD)
- 09.05.2023 · Ausschuss für Kultur und Tourismus (15. Sitzung) — Einstimmig nach Beschlussvorschlag
Ergebnis: Einstimmig nach Beschlussvorschlag Enthaltungen: 1 (BD) - 2.6Public Corporate Governance Kodex der Stadt Bochum hier: 2. ÄnderungsfassungZur Vorlage · 20230479 · Beschlussvorlage der Verwaltung
▶ Vorlage aufklappen — Zusammenfassung, Dokumente, Beratungsfolge
✦ KI-Zusammenfassung
Die Verwaltung der Stadt Bochum hat mit der Vorlage 20230479 die zweite Änderungsfassung des Public Corporate Governance Kodex (PCGK) vorgelegt. Die Neufassung basiert auf einem Auftrag des Ausschusses für Beteiligungen und Controlling aus dem Jahr 2021, welcher auf einen Antrag der Fraktionen SPD und Bündnis 90/Grüne zurückgeht.
Ein wesentlicher Bestandteil der Änderung ist die Neuregelung der Abschlussprüfung. Der Entwurf empfiehlt, das Wirtschaftsprüfungsunternehmen nach spätestens fünf Jahren zu wechseln, um sich am PCGK des Landes Nordrhein-Westfalen zu orientieren. Diese Regelung ist als Empfehlung formuliert, sodass Unternehmen bei begründeten Ausnahmen von der Fünfjahresfrist abweichen können, sofern sie diese Abweichung jährlich offenlegen und begründen.
Darüber hinaus wird die soziale und ökologische Verantwortung als Grundsatz für die Unternehmensführung in den Bereichen Leitung, Überwachung und Kontrolle der Beteiligungsunternehmen verankert. Während die Nachhaltigkeit als Prinzip aufgenommen wurde, bleibt eine spezifische Regelung zur Nachhaltigkeitsberichterstattung aufgrund noch ausstehender nationaler Gesetzgebung vorerst aus. Die Vorlage enthält zudem redaktionelle Anpassungen sowie Aktualisierungen infolge von Gesetzesänderungen und Rückmeldungen aus den Beteiligungsunternehmen und Aufsichtsräten.
Automatisch erzeugt durch
gemma4:26b-a4b-it-q4_K_M· verbindlich ist das Originaldokument.Dokumente (Klick öffnet als PDF)
Beratungsfolge
- 15.06.2023 · Rat (24. Sitzung) — Einstimmig nach BeschlussvorschlagEnthaltungen: 8 (BD/UWG:FB)
- 07.06.2023 · Haupt- und Finanzausschuss (21. Sitzung) — Die Vorlage wird ohne Votum weitergeleitet.
- 01.06.2023 · Ausschuss für Beteiligungen und Controlling (25. Sitzung) — Die Vorlage wird ohne Votum weitergeleitet.
- 04.05.2023 · Rat (23. Sitzung) — Die Beratung der Vorlage wird zurückgestellt.
- 26.04.2023 · Haupt- und Finanzausschuss (20. Sitzung) — Die Beratung der Vorlage wird zurückgestellt.
- 20.04.2023 · Ausschuss für Beteiligungen und Controlling (24. Sitzung) — Die Beratung der Vorlage wird zurückgestellt.
Ergebnis: Die Vorlage wird ohne Votum weitergeleitet. - 2.6.1Public Corporate Governance Kodex der Stadt Bochum hier: 2. Änderungsfassung - Änderungsantrag der Fraktion "UWG:Freie Bürger" -Zur Vorlage · 20231526 · Antrag
▶ Vorlage aufklappen — Zusammenfassung, Dokumente, Beratungsfolge
✦ KI-Zusammenfassung
Die UWG: Freie Bürger Ratsfraktion hat einen Änderungsantrag zum Public Corporate Governance Kodex der Stadt Bochum eingereicht. Der Antrag, der von Fraktionsvorsitzendem Jens Lücking unterbreitet wurde, umfasst verschiedene Anpassungen an der zweiten Änderungsfassung des Kodex.
Die Fraktion schlägt vor, die Verbindlichkeit bestimmter Richtlinien zu erhöhen. So soll die Geschäftsführung künftig verpflichtet sein, sich auf den Unternehmensgegenstand und den öffentlichen Auftrag zu konzentrieren sowie ein Berichtswesen mit festen Fristen einzuführen. Die Quartalsberichte sollen bis zum 15. Arbeitstag des Folgemonats vorliegen. Zudem sieht der Antrag vor, dass auch Dritte, denen Berichte zugänglich gemacht werden, der Verschwiegenheitspflicht unterliegen.
Hinsichtlich der Vergütung der Geschäftsführung fordert die Fraktion eine detailliertere Ausweisung von Leistungen zur Alterssicherung, einschließlich der Angabe der jeweiligen Höhe. Im Bereich der Abschlussprüfung wird vorgeschlagen, bei Beratungen des Überwachungsorganes einen Vertreter des Rechnungsprüfungsamtes hinzuzuziehen. Des Weiteren sieht der Antrag verbindliche Termine für die Jahresabschlussarbeiten sowie spezifische Vorgaben zur Vorlage von Prüfberichten vor. Für Kleinunternehmen sollen in bestimmten Fällen begründete Ausnahmen bei den Berichtspflichten zulässig sein.
Automatisch erzeugt durch
gemma4:26b-a4b-it-q4_K_M· verbindlich ist das Originaldokument.Dokumente (Klick öffnet als PDF)
Beratungsfolge
- 15.06.2023 · Rat (24. Sitzung)
- 07.06.2023 · Haupt- und Finanzausschuss (21. Sitzung) — Die Vorlage wird ohne Votum weitergeleitet.
Ergebnis: Die Vorlage wird ohne Votum weitergeleitet. - 2.7Fritz-Wortelmann-Preis der Stadt Bochum für das Puppen-, Objekt- und Figurentheater (FRITZ)2023: Besetzung der JurysZur Vorlage · 20230981 · Beschlussvorlage der Verwaltung
▶ Vorlage aufklappen — Zusammenfassung, Dokumente, Beratungsfolge
✦ KI-Zusammenfassung
Die Stadt Bochum bereitet die Vergabe des 48. Fritz-Wortelmann-Preises für das Puppen-, Objekt- und Figurentheater (FRITZ) vor, der im Zeitraum vom 14. bis 17. September 2023 stattfindet. Der Wettbewerb wird vom Deutschen Forum für Figurentheater und Puppenspielkunst (dfp) organisiert. Die Verwaltung legt mit der Vorlage die Besetzung der Jurys für drei verschiedene Wettbewerbskategorien vor.
Für die Kategorie „Professioneller Nachwuchs“ werden Tim Sandweg und Dana Ersing als Fachjuroren vorgeschlagen. In der Gruppe der „Erwachsenen Amateure“ sollen Valeska Klug sowie Nils Hanraets die Fachjury bilden, während für die Kategorie „Jugendclubs und Schultheater“ Seta Guetsoyan und Felix Herfs nominiert sind. Ergänzt werden die Jurys durch politische Vertreter der Fraktionen, deren Zuweisung zu den einzelnen Kategorien nach der Berufung durch den Rat erfolgt.
Der Wettbewerb umfasst die Auswahl von etwa 20 Inszenierungen, die in Bochum präsentiert werden. Die Preisgelder für die Kategorien der erwachsenen Amateure belaufen sich auf jeweils 4.000 Euro, während für den professionellen Nachwuchs ein Aufenthalt beim internationalen Figurentheaterfestival FI-DENA 2024 vorgesehen ist. Die Entscheidung über die Besetzung der Jurys wird im Rat der Stadt Bochum am 15. Juni 2023 erwartet, nachdem die Vorlagen in den zuständigen Ausschüssen beraten wurden.
Automatisch erzeugt durch
gemma4:26b-a4b-it-q4_K_M· verbindlich ist das Originaldokument.Dokumente (Klick öffnet als PDF)
Beratungsfolge
- 15.06.2023 · Rat (24. Sitzung) — Einstimmig nach Ergänzung des BeschlussvorschlagesEnthaltungen: 8 (LINKE/UWG:FB)
- 07.06.2023 · Haupt- und Finanzausschuss (21. Sitzung) — Einstimmig nach Ergänzung des BeschlussvorschlagesEnthaltungen: 2 (Linke, UWG:FB)
- 09.05.2023 · Ausschuss für Kultur und Tourismus (15. Sitzung) — Einstimmig nach Ergänzung des Beschlussvorschlages
Ergebnis: Einstimmig nach Ergänzung des Beschlussvorschlages Enthaltungen: 2 (Linke, UWG:FB) - 2.8Wiederbestellung des stellvertretenden Vorsitzenden des UmlegungsausschussesZur Vorlage · 20230966 · Beschlussvorlage der Verwaltung
▶ Vorlage aufklappen — Zusammenfassung, Dokumente, Beratungsfolge
✦ KI-Zusammenfassung
Die Verwaltung der Stadt Bochum hat mit der Vorlage Nummer 20230966 die Wiederbestellung von Thomas Fock zum stellvertretenden Vorsitzenden des Umlegungsausschusses beantragt. Die vorgeschlagene Amtszeit soll ab dem 1. Oktober 2023 für eine Dauer von fünf Jahren verlängert werden.
Thomas Fock ist bereits seit 20 Jahren in dieser Funktion tätig, nachdem seine erste Bestellung durch den Rat im Jahr 2003 erfolgte. Die aktuelle Amtsperiode endet zum 30. September 2023. Laut der Begründung erfüllt er die rechtlichen Voraussetzungen gemäß der Verordnung zur Durchführung des Baugesetzbuches, da er als Jurist und ehemaliger Geschäftsbereichsleiter bei der Emschergenossenschaft bzw. dem Lippeverband tätig war.
Der Beschlussvorschlag durchläuft den vorgesehenen Beratungsprozess in den zuständigen Gremien. Die Vorberatung im Ausschuss für Planung und Grundstücke ist für den 16. Mai 2023 angesetzt, gefolgt von einer Beratung im Haupt- und Finanzausschuss am 7. Juni 2023. Eine endgültige Entscheidung durch den Rat wird für die Sitzung am 15. Juni 2023 erwartet.
Automatisch erzeugt durch
gemma4:26b-a4b-it-q4_K_M· verbindlich ist das Originaldokument.Dokumente (Klick öffnet als PDF)
Beratungsfolge
- 15.06.2023 · Rat (24. Sitzung) — Einstimmig nach Beschlussvorschlag
- 07.06.2023 · Haupt- und Finanzausschuss (21. Sitzung) — Einstimmig nach Beschlussvorschlag
- 16.05.2023 · Ausschuss für Planung und Grundstücke (25. Sitzung) — Einstimmig nach Beschlussvorschlag
Ergebnis: Einstimmig nach Beschlussvorschlag - 2.9Satzung der Stadt Bochum zur Sicherung von Durchführungsmaßnahmen des Stadtumbaus im Teilbereich "Laer West" des Stadtumbaugebietes Laer/Mark 51°7 (Stadtumbausatzung Nr. 1036 S - Laer West -)Zur Vorlage · 20230448/1 · Beschlussvorlage der Verwaltung
▶ Vorlage aufklappen — Zusammenfassung, Dokumente, Beratungsfolge
✦ KI-Zusammenfassung
Die Verwaltung der Stadt Bochum hat eine Beschlussvorlage zur Einführung der Stadtumbausatzung Nr. 1036 S – Laer West – vorgelegt. Diese Satzung soll die Durchführungsmaßnahmen im Teilbereich „Laer West“ des Stadtumbaugebietes Laer/Mark 51°7 gemäß § 171 d BauGB rechtlich absichern. Ziel der Maßnahme ist die Umsetzung der Vorgaben des Integrierten Stadtentwicklungskonzepts (ISEK).
Die Satzung konzentriert sich auf die Stärkung des Nahversorgungszentrums in Laer, die Entwicklung von Flächen entlang der Wittener Straße sowie die Stabilisierung der sozialen Infrastruktur. Zudem sollen die bauliche Aufwertung des öffentlichen Raums und des privaten Immobilienbestandes unterstützt werden. Durch den Erlass der Satzung stehen der Stadt im ausgewiesenen Bereich ergänzende Instrumente zur Verfügung, darunter ein Genehmigungsvorbehalt für bestimmte Vorhaben sowie ein Vorkaufsrecht.
Die Initiative erfolgt vor dem Hintergrund der städtebaulichen Veränderungen im Stadtteil Laer, die durch die Entwicklung des ehemaligen Opel-Geländes MARK 51°7 zum Technologie- und Wissensstandort sowie das angrenzende Wohnbauprojekt Ostpark bedingt sind. Die Vorlage wird in den kommenden Wochen durch die Bezirksvertretung Bochum-Ost sowie verschiedene Ausschüsse beraten, bevor der Rat am 15. Juni 2023 über den Beschluss entscheidet.
Automatisch erzeugt durch
gemma4:26b-a4b-it-q4_K_M· verbindlich ist das Originaldokument.Dokumente (Klick öffnet als PDF)
Beratungsfolge
- 15.06.2023 · Rat (24. Sitzung) — Einstimmig nach Beschlussvorschlag
- 07.06.2023 · Haupt- und Finanzausschuss (21. Sitzung) — Einstimmig nach Beschlussvorschlag
- 06.06.2023 · Ausschuss für Strukturentwicklung, Digitalisierung und Europa (13. Sitzung) — Einstimmig nach Beschlussvorschlag
- 16.05.2023 · Ausschuss für Planung und Grundstücke (25. Sitzung) — Einstimmig nach Beschlussvorschlag
- 03.05.2023 · Bezirksvertretung Bochum-Ost (19. Sitzung) — Einstimmig nach Beschlussvorschlag bei 3 Enthaltungen (CDU)
Ergebnis: Einstimmig nach Beschlussvorschlag - 2.10Gebührensatzung für Bewohnerparkausweise der Stadt BochumZur Vorlage · 20230742 · Beschlussvorlage der Verwaltung
▶ Vorlage aufklappen — Zusammenfassung, Dokumente, Beratungsfolge
✦ KI-Zusammenfassung
Die Verwaltung der Stadt Bochum hat mit der Vorlage 20230742 eine neue Gebührensatzung für Bewohnerparkausweise vorgelegt. Hintergrund ist die Ermächtigung durch die Landesregierung Nordrhein-Westfalen, die örtlichen Behörden zur eigenständigen Festlegung der Gebührenhöhe zu befugen. Die Verwaltung schlägt vor, die jährliche Gebühr für einen Bewohnerparkausweis von bisher 22 Euro auf 120 Euro anzuheben.
Die Satzung gilt für alle Straßen in den bestehenden Bewohnerparkbereichen der Stadt. Für bestimmte Personengruppen ist eine Gebührenermäßigung von 50 Prozent vorgesehen. Dies betrifft Schüler, Auszubildende sowie Empfänger von Leistungen zur Sicherung des Lebensunterhalts, wie etwa die Grundsicherung nach SGB II oder XII, Asylbewerberleistungen und Wohngeld. Bei der Ausstellung von Ersatzausweisen aufgrund von Verlust oder Beschädigung werden Gebühren gemäß der geltenden Gebührenordnung für Maßnahmen im Straßenverkehr erhoben.
Die Begründung der Verwaltung führt an, dass die bisherigen Gebühren die Kosten für die Bereitstellung, Unterhaltung und Kontrolle des öffentlichen Parkraums nicht angemessen decken. Ziel der Neuregelung ist es, den Einsatz von Pkw zu reduzieren und Flächen für die Nahmobilität sowie Grünflächen zur Verfügung zu stellen. Zudem soll die Verwaltung beauftragt werden, die Auswirkungen dieser Gebührensatzung drei bis fünf Jahre nach ihrem Inkrafttreten zu überprüfen.
Automatisch erzeugt durch
gemma4:26b-a4b-it-q4_K_M· verbindlich ist das Originaldokument.Dokumente (Klick öffnet als PDF)
Beratungsfolge
- 15.06.2023 · Rat (24. Sitzung) — Die Beratung der Vorlage wird zurückgestellt.
- 07.06.2023 · Haupt- und Finanzausschuss (21. Sitzung) — Mehrheitlich nach Ergänzung des BeschlussvorschlagesEnthaltungen: -dagegen: 5 (CDU, BD, UWG:FB)dafür: 11 (SPD, Grüne, Linke, PAR&Stg, OB)
- 31.05.2023 · Ausschuss für Mobilität und Infrastruktur (24. Sitzung) — Mehrheitlich nach Änderung des BeschlussvorschlagesEnthaltungen: -Dagegen: 5 (CDU, FDP, BD)Dafür: 10 (SPD, Grüne, LINKE., P&STG)
- 25.05.2023 · Bezirksvertretung Bochum-Mitte (23. Sitzung) — Mehrheitlich nach Beschlussvorschlag gemäß Vorlage 20230742Abstimmungsergebnis:Enthaltungen: 0Dagegen: 4 (CDU, FDP, BD)Dafür: 13 (SPD, Grüne, DIE LINKE., Die PARTEI)
- 23.05.2023 · Bezirksvertretung Bochum-Nord (23. Sitzung) — Mehrheitlich nach BeschlussvorschlagDagegen 6 (4 CDU, 2 FDP/UWG Freie Bürger),Dafür 8 (6 SPD, 2 Grüne, 1 Linke)
- 23.05.2023 · Bezirksvertretung Bochum-Wattenscheid (23. Sitzung) — Mehrheitlich nach Beschlussvorschlag gemäß Vorlage 20230742 Abstimmungsergebnis: Enthaltungen: - Dagegen: 7 (CDU, UWG:FB, BD) Dafür: 11 (SPD, Grüne, FDP, DIE LINKE.)
- 10.05.2023 · Bezirksvertretung Bochum-Südwest (25. Sitzung) — Mehrheitlich nach BeschlussvorschlagDagegen4 CDU,1 BDEnthaltung1 Die LinkeDafür7 SPD,4 Grün
- 09.05.2023 · Bezirksvertretung Bochum-Süd (19. Sitzung) — Mehrheitlich nach BeschlussvorschlagDafür: 9 (SPD, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)Dagegen: 6 (CDU, FDP, AfD)Enthaltungen: 0
- 03.05.2023 · Bezirksvertretung Bochum-Ost (19. Sitzung) — Mehrheitlich nach Beschlussvorschlag bei 3 Gegenstimmen (CDU)
Ergebnis: Mehrheitlich nach Ergänzung des Beschlussvorschlages Enthaltungen: -dagegen: 5 (CDU, BD, UWG:FB)dafür: 11 (SPD, Grüne, Linke, PAR&Stg, OB) - im AMI am 31.05.2023 beschlossener Änderungsantrag
- 2.11Ordnungsbehördliche Verordnung über das Offenhalten von Verkaufsstellen an Sonn- und Feiertagen zum Bochumer Musiksommer in der Bochumer Innenstadt vom .06.2023Zur Vorlage · 20230853 · Beschlussvorlage der Verwaltung
▶ Vorlage aufklappen — Zusammenfassung, Dokumente, Beratungsfolge
✦ KI-Zusammenfassung
Die Stadtverwaltung Bochum hat eine Beschlussvorlage zur ordnungsbehördlichen Verordnung vorgelegt, die das Offenhalten von Verkaufsstellen in der Innenstadt für den Bochumer Musiksommer regelt. Konkret wird beantragt, Verkaufsstellen im Bereich der Bochumer Innenstadt am 27. August 2023 im Zeitraum von 13:00 bis 18:00 Uhr zu öffnen. Als Anlass für diese Öffnung dient die Veranstaltung „Weinfest und Musiksommer“.
Der Vorschlag basiert auf einer Anregung des Handelsverbandes Nordrhein-Westfalen Ruhr-Lippe e.V., der für das Jahr 2023 verschiedene Termine für verkaufsoffene Sonntage in verschiedenen Stadtbezirken vorgeschlagen hat. Die rechtliche Grundlage bildet das Ladenöffnungsgesetz Nordrhein-Westfalen, welches eine Öffnung von Verkaufsstellen im Zusammenhang mit örtlichen Festen oder Märkten unter Einhaltung bestimmter Voraussetzungen ermöglicht.
Die Vorlage legt fest, dass die Erlaubnis zur Ladenöffnung an die Durchführung der Veranstaltung gekoppelt ist. Findet das angekündigte Ereignis nicht statt, dürfen die entsprechenden Verkaufsstellen nicht geöffnet werden. Verstöße gegen die in der Verordnung festgelegten Zeiten können als Ordnungswidrigkeit mit einem Bußgeld von bis zu 5.000 Euro geahndet werden. Der Rat der Stadt Bochum wird die Entscheidung über diesen Vorschlag in seiner Sitzung am 15. Juni 2023 treffen.
Automatisch erzeugt durch
gemma4:26b-a4b-it-q4_K_M· verbindlich ist das Originaldokument.Dokumente (Klick öffnet als PDF)
Beratungsfolge
- 15.06.2023 · Rat (24. Sitzung) — Mehrheitlich nach BeschlussvorschlagEnthaltungen: 0dagegen: 7 (SPD/LINKE/PAR)dafür: 70 (SPD/Grüne/CDU/BD/PAR&StG/UWG:FB/FDP/OB)
- 07.06.2023 · Bezirksvertretung Bochum-Ost (20. Sitzung) — Mehrheitlich nach BeschlussvorschlagDafür: 15 (SPD, Grüne, CDU, FDP, AfD)Dagegen: 1 (DIE LINKE.)Enthaltungen: 0
- 07.06.2023 · Haupt- und Finanzausschuss (21. Sitzung) — Die Vorlage wird ohne Votum weitergeleitet.
- 25.05.2023 · Bezirksvertretung Bochum-Mitte (23. Sitzung) — Mehrheitlich nach Beschlussvorschlag gemäß Vorlage 20230853Abstimmungsergebnis:Enthaltungen: 0Dagegen: 6 (Grüne, CDU, DIE LINKE., Die PARTEI)Dafür: 11 (SPD, Grüne, CDU, FDP, BD)
- 23.05.2023 · Bezirksvertretung Bochum-Nord (23. Sitzung) — Einstimmig nach Beschlussvorschlag
- 23.05.2023 · Bezirksvertretung Bochum-Wattenscheid (23. Sitzung) — Mehrheitlich nach Beschlussvorschlag gemäß Vorlage 20230853 Abstimmungsergebnis: Enthaltungen: - Dagegen: 5 (SPD, Grüne, DIE LINKE.) Dafür: 13 (SPD, CDU, UWG:FB, FDP, BD)
- 11.05.2023 · Ausschuss für Umwelt, Nachhaltigkeit und Ordnung (18. Sitzung) — Mehrheitlich nach BeschlussvorschlagDafür: 14 (SPD, Grüne, CDU, BD, PSG,FDP)Dagegen: 1 (Linke)
- 10.05.2023 · Bezirksvertretung Bochum-Südwest (25. Sitzung) — Mehrheitlich nach BeschlussvorschlagDagegen 1 Die Linke
- 09.05.2023 · Bezirksvertretung Bochum-Süd (19. Sitzung) — Einstimmig nach Beschlussvorschlag
Ergebnis: Die Vorlage wird ohne Votum weitergeleitet. - 2.12Verkaufsöffnung Ruhr-Park am 17.12.2023Zur Vorlage · 20230849 · Beschlussvorlage der Verwaltung
▶ Vorlage aufklappen — Zusammenfassung, Dokumente, Beratungsfolge
✦ KI-Zusammenfassung
In der Beschlussvorlage 20230849 des Ordnungs- und Veterinäramtes wird die Ablehnung einer Verkaufsöffnung im Ruhr-Park Bochum für den 17. Dezember 2023 vorgeschlagen. Die Vorlage bezieht sich auf die Bemühungen des Handelsverbands Nordrhein-Westfalen Ruhr-Lippe e.V., für verschiedene Veranstaltungen im Jahr 2023 verkaufsoffene Sonntage zu realisieren.
Die rechtliche Grundlage bildet das Ladenöffnungsgesetz (LÖG) in Nordrhein-Westfalen, welches Öffnungen an bis zu acht Sonntagen pro Jahr unter der Voraussetzung eines öffentlichen Interesses erlaubt. Als öffentliches Interesse gelten dabei unter anderem Veranstaltungen wie Märkte oder Feste. Die Verwaltung weist jedoch darauf hin, dass rein wirtschaftliche Umsatzinteressen der Verkaufsstelleninhaber sowie das Einkaufsinteresse der Kunden als alleinige Begründung für eine Sonntagsöffnung nicht ausreichen.
Der konkrete Vorschlag sieht vor, die Öffnung der Verkaufsstellen im Ruhr-Park am 17. Dezember 2023 im Rahmen des dortigen Weihnachtsmarktes nicht zuzulassen. In der Vorlage wird zudem festgehalten, dass ein bereits früher beantragter Termin für den 23. April 2023 durch das Management des Einkaufszentrums zurückgezogen wurde.
Automatisch erzeugt durch
gemma4:26b-a4b-it-q4_K_M· verbindlich ist das Originaldokument.Dokumente (Klick öffnet als PDF)
Beratungsfolge
- 15.06.2023 · Rat (24. Sitzung) — Mehrheitlich nach BeschlussvorschlagEnthaltungen: 0dagegen: 8 (BD/FDP)dafür: 69 (SPD/Grüne/CDU/LINKE/PAR&StG/UWG:FB/PAR/ OB)
- 07.06.2023 · Haupt- und Finanzausschuss (21. Sitzung) — Die Vorlage wird ohne Votum weitergeleitet.
- 23.05.2023 · Bezirksvertretung Bochum-Nord (23. Sitzung) — Mehrheitlich gegen BeschlussvorschlagDagegen 14 (6 SPD, 4 CDU, 2 FDP/UWG Freie Bürger, 1 Linke, 1 BD)Dafür 2 Grüne
- 11.05.2023 · Ausschuss für Umwelt, Nachhaltigkeit und Ordnung (18. Sitzung) — Einstimmig nach BeschlussvorschlagEnthaltungen: 1 (FDP)
Ergebnis: Die Vorlage wird ohne Votum weitergeleitet. - 2.13Außerplanmäßige Bereitstellung konsumtiver Haushaltsmittel gem. § 83 GO NRW in der Produktgruppe 3108 - Beteiligungen im Bereich soziale Leistungen für die Bochumer Senioreneinrichtungen (SBO) in 2023Zur Vorlage · 20231205 · Finanzvorlage investiv oder konsumtiv
▶ Vorlage aufklappen — Zusammenfassung, Dokumente, Beratungsfolge
✦ KI-Zusammenfassung
Die Stadt Bochum beabsichtigt, außerplanmäßige konsumtive Haushaltsmittel in Höhe von 5.419.268 Euro für die SBO Senioreneinrichtungen der Stadt Bochum gGmbH bereitzustellen. Die Vorlage des Amtes für Finanzsteuerung sieht vor, dass die Stadt als hundertprozentige Gesellschafterin die durch die Corona-Pandemie entstandenen Verluste und Mehraufwendungen ausgleicht.
Die Kosten entstehen durch Ertragsausfälle und Mehraufwendungen, die trotz Ausschöpfung von Spar- und Fördermöglichkeiten bestehen bleiben. Zu den genannten Gründen gehören Verzögerungen bei der Inbetriebnahme neuer Pflegehäuser sowie Mindererträge, die nach dem Auslaufen des bundesweiten Pflegerettungsschirms im Juni 2022 entstanden sind. Zudem werden Auswirkungen durch den Ukraine-Krieg und die Inflation angeführt.
Die Deckung des Mehrbedarfs erfolgt über einen außerordentlichen Ertrag gemäß den Regelungen des NKF-CUIG NRW. Durch die Aktivierung dieser Finanzschäden entstehen ab dem Jahr 2026 jährliche Folgekosten für den städtischen Haushalt in Höhe von etwa 107.000 Euro, resultierend aus einer linearen Abschreibung über einen Zeitraum von 50 Jahren. Der Beschlussvorschlag wird nach der Vorberatung in den zuständigen Ausschüssen im Juni 2023 im Rat der Stadt Bochum zur Entscheidung vorgelegt.
Automatisch erzeugt durch
gemma4:26b-a4b-it-q4_K_M· verbindlich ist das Originaldokument.Dokumente (Klick öffnet als PDF)
Beratungsfolge
- 15.06.2023 · Rat (24. Sitzung) — Einstimmig nach Ergänzung des BeschlussvorschlagesEnthaltungen: 3 (FDP)
- 07.06.2023 · Haupt- und Finanzausschuss (21. Sitzung) — Die Vorlage wird ohne Votum weitergeleitet.
- 01.06.2023 · Ausschuss für Beteiligungen und Controlling (25. Sitzung) — Einstimmig nach BeschlussvorschlagEnthaltungen: 1 (BD)
Ergebnis: Die Vorlage wird ohne Votum weitergeleitet. - 2.14Bochum Strategie: 12 neue Kernaktivitäten (Kernaktivitäten 2023)Zur Vorlage · 20231337 · Beschlussvorlage der Verwaltung
▶ Vorlage aufklappen — Zusammenfassung, Dokumente, Beratungsfolge
✦ KI-Zusammenfassung
Die Verwaltung der Stadt Bochum hat mit der Vorlage 20231337 den Vorschlag vorgelegt, zwölf neue Kernaktivitäten im Rahmen der Bochum Strategie zu etablieren. Die Bochum Strategie dient seit Mai 2017 als Orientierungsrahmen für die Stadtentwicklung und verfolgt das Ziel, bis zum Jahr 2030 etwa 125 Kernaktivitäten umzusetzen. Bisher wurden 63 Projekte bearbeitet, von denen 20 bereits erfolgreich umgesetzt oder in der Verwaltung etabliert sind.
Die neuen Vorschläge für das Jahr 2023 wurden in Abstimmung mit dem Strategiebeirat erarbeitet. Zu den geplanten Projekten gehören unter anderem die Bochumer Wärmewende, die Initiative „mission solar“, ein digitales Seniorenportal sowie die Entwicklung moderner Arbeitswelten. Weitere Schwerpunkte liegen auf der Smart-City-Plattform „Consul“, der Förderung der Grünen Chemie durch einen Inkubator sowie der Stärkung der Erinnerungskultur und der Integration neuer Einwohner.
Der Beschlussvorschlag sieht vor, dass der Rat die neuen Kernaktivitäten zur Kenntnis nimmt. Die Verwaltung erhält damit den Auftrag, die notwendigen Planungen und Umsetzungen voranzutreiben, Projektaufträge zu erstellen und erforderliche weitere Beschlüsse nach Zuständigkeit einzuholen. Die Vorlage durchläuft im Juni 2023 die entsprechenden Ausschüsse für Strukturentwicklung, Digitalisierung und Europa sowie den Haupt- und Finanzausschuss, bevor sie am 15. Juni 2023 im Rat entschieden wird.
Automatisch erzeugt durch
gemma4:26b-a4b-it-q4_K_M· verbindlich ist das Originaldokument.Dokumente (Klick öffnet als PDF)
Beratungsfolge
- 15.06.2023 · Rat (24. Sitzung) — Mehrheitlich nach BeschlussvorschlagEnthaltungen: 0dagegen: 5 (BD)dafür: 72 (SPD/Grüne/CDU/LINKE/PAR&StG/UWG:FB/FDP/ PAR/OB)
- 07.06.2023 · Haupt- und Finanzausschuss (21. Sitzung) — Einstimmig nach BeschlussvorschlagEnthaltungen: 2 (BD, PAR&StG)
- 06.06.2023 · Ausschuss für Strukturentwicklung, Digitalisierung und Europa (13. Sitzung) — Einstimmig bei zwei Enthaltungen der BD-Ratsfraktion und der Fraktion „Die PARTEI/STADTGESTALTER“ nach Beschlussvorschlag
Ergebnis: Einstimmig nach Beschlussvorschlag Enthaltungen: 2 (BD, PAR&StG) - 2.14.1Bochum Strategie: 12 neue Kernaktivitäten (Kernaktivitäten 2023) - Änderungsantrag der Fraktion "Die Partei & Stadtgestalter" -Zur Vorlage · 20231543 · Antrag
▶ Vorlage aufklappen — Zusammenfassung, Dokumente, Beratungsfolge
✦ KI-Zusammenfassung
Mit dem Änderungsantrag zur 21. Sitzung des Haupt- und Finanzausschusses am 7. Juni 2023 beabsichtigt der Fraktionsvorsitzende Dr. Volker Steude, die Kriterien für sogenannte Kernaktivitäten im Rahmen der Bochum-Strategie neu zu definieren. Die Vorlage mit der Nummer 20231543 legt fünf Anforderungen fest, denen zukünftige Kernaktivitäten entsprechen sollen: Potenzial zur sichtbaren Weiterentwicklung der Stadt, eine Vorreiterrolle gegenüber anderen deutschen Großstädten, Neuheit durch die Initiierung bisher nicht existierender Projekte, ein relevanter Umfang mit sichtbaren Ergebnissen sowie Substanz jenseits gesetzlicher Pflichtaufgaben oder gängiger Praxis.
Der Antrag sieht vor, dass bereits laufende Maßnahmen, welche die Stadt unterstützt, künftig unter dem Label „unterstützt durch die Bochum-Strategie“ ausgewiesen werden sollen. Damit sollen Projekte, die lediglich bestehende Aufgaben wie die Digitalisierung oder die Wärmewende umfassen oder kleinere Vorhaben als Kernaktivitäten deklarieren, von dieser Bezeichnung ausgeschlossen werden. Ziel des Antrags ist es, den Fokus der Strategie auf die Initiierung einzigartiger und innovativer Projekte zu legen.
Automatisch erzeugt durch
gemma4:26b-a4b-it-q4_K_M· verbindlich ist das Originaldokument.Dokumente (Klick öffnet als PDF)
Beratungsfolge
- 07.06.2023 · Haupt- und Finanzausschuss (21. Sitzung)
- 2.15Neuausrichtung „Bochum-Pass. Gemeinsam mehr erleben.“Zur Vorlage · 20231076 · Beschlussvorlage der Verwaltung
▶ Vorlage aufklappen — Zusammenfassung, Dokumente, Beratungsfolge
✦ KI-Zusammenfassung
Die Stadtverwaltung Bochum plant eine Neuausrichtung des „Bochum-Passes“, der berechtigten Bürgerinnen und Bürgern Vergünstigungen bei verschiedenen kulturellen und Freizeitangeboten ermöglicht. Der Berechtigtenkreis soll künftig um Personen erweitert werden, die Wohngeld beziehen. Damit wird die Gruppe der Anspruchsberechtigten vergrößert, die bisher auf Beziehende von Leistungen nach SGB II, SGB XII oder das Asylbewerberleistungsgesetz beschränkt war.
Um die Nutzung des Passes zu erhöhen und bürokratische Hürden abzubauen, soll die Ausgabe nicht mehr an einen Einzelantrag geknüpfen sein. Stattdessen ist vorgesehen, den Pass den Berechtigten initiativ zuzustellen. Für das zweite Halbjahr 2023 ist geplant, neben dem Leistungsbescheid auch ein Informationsschreiben sowie den Pass postalisch zu versenden.
Zusätzlich zum erweiterten Kreis wird der Tierpark Bochum als neuer Partner in das Angebot aufgenommen. Der Bochum-Pass soll zudem optisch neu gestaltet werden. Langfristig prüft die Verwaltung die Einführung eines Scheckkartenformats oder einer digitalen Version des Ausweises. Die finanziellen Auswirkungen für zusätzliche Angebote im Jahr 2023 werden durch Mittel aus dem NRW-Stärkungspakt abgedeckt.
Automatisch erzeugt durch
gemma4:26b-a4b-it-q4_K_M· verbindlich ist das Originaldokument.Dokumente (Klick öffnet als PDF)
Beratungsfolge
- 16.06.2023 · Beirat "Leben im Alter" (9. Sitzung)
- 15.06.2023 · Rat (24. Sitzung) — Einstimmig nach Beschlussvorschlag
- 14.06.2023 · Integrationsausschuss (13. Sitzung) — Einstimmig nach Beschlussvorschlag
- 07.06.2023 · Haupt- und Finanzausschuss (21. Sitzung) — Die Vorlage wird ohne Votum weitergeleitet.
- 26.05.2023 · Ausschuss für Sport, Bewegung und Freizeit (16. Sitzung) — Einstimmig nach BeschlussvorschlagEnthaltungen: 1 (BD)
- 23.05.2023 · Beirat "Frauen, Geschlechtergerechtigkeit und Emanzipation" (11. Sitzung)
- 17.05.2023 · Ausschuss für Arbeit, Gesundheit und Soziales (17. Sitzung) — Einstimmig nach BeschlussvorschlagDie BD-Fraktion nimmt nicht an der Abstimmung teil.
- 10.05.2023 · Ausschuss für Kinder, Jugend und Familie (JHA) (16. Sitzung) — Einstimmig nach Beschlussvorschlag
- 09.05.2023 · Ausschuss für Kultur und Tourismus (15. Sitzung) — Einstimmig nach BeschlussvorschlagHerr Krampitz/BD hat nicht an der Abstimmung teilgenommen.
Ergebnis: Die Vorlage wird ohne Votum weitergeleitet. - 2.16Ambulanter Gesundheitsstandort WattenscheidZur Vorlage · 20230410 · Beschlussvorlage der Verwaltung
▶ Vorlage aufklappen — Zusammenfassung, Dokumente, Beratungsfolge
✦ KI-Zusammenfassung
Die Bochumer Wirtschaftsentwicklung plant, das Zentrum von Wattenscheid in den kommenden Jahren zu einem ambulanten Gesundheitsstandort zu entwickeln. Mit der vorliegenden Beschlussvorlage wird der Rat gebeten, dieses Vorhaben grundsätzlich zu begrüßen. Ziel ist es, Wattenscheid-Mitte als Innovations- und Experimentierraum für „Urban Health“ auszubauen sowie die Funktion eines „Gesundheits-Hubs“ zu etablieren. Dabei sollen Stadtteilentwicklung und Gesundheitsversorgung miteinander verknüpft werden, um die wohnortnahe Versorgungssituation zu verbessern und gesundheitswirtschaftliche Aktivitäten zu stärken.
Die Umsetzung des Vorhabens erfolgt federführend durch die Bochumer Wirtschaftsentwicklung. In einem nächsten Schritt soll ein Projektplan erstellt werden, der eine Stärken-Schwächen-Analyse sowie eine strategische Rahmenplanung umfasst. Das Vorhaben wird in Abstimmung mit der Rahmenplanung „Wattenscheid-City“ und dem integrierten städtebaulichen Entwicklungskonzept (ISEK) durchgeführt.
Die Strategie sieht vor, das Zentrum von Wattenscheid als ergänzendes Profil zum bestehenden GesundheitsCampus Bochum zu positionieren, wobei der Fokus auf ambulanten Strukturen liegt. Durch die Nutzung vorhandener Infrastrukturen, wie dem Technologie- und Gründerzentrum Wattenscheid (TGW) und der Anbindung an den öffentlichen Personennahverkehr, soll eine neue funktionale Ausrichtung des Stadtteilzentrums erreicht werden. Damit soll der wirtschaftlichen Entwicklung des Gebiets entgegengewirkt werden.
Automatisch erzeugt durch
gemma4:26b-a4b-it-q4_K_M· verbindlich ist das Originaldokument.Dokumente (Klick öffnet als PDF)
Beratungsfolge
- 15.06.2023 · Rat (24. Sitzung) — Einstimmig nach Beschlussvorschlag
- 07.06.2023 · Haupt- und Finanzausschuss (21. Sitzung) — Einstimmig nach Beschlussvorschlag
- 06.06.2023 · Ausschuss für Strukturentwicklung, Digitalisierung und Europa (13. Sitzung) — Einstimmig nach Beschlussvorschlag
- 28.03.2023 · Bezirksvertretung Bochum-Wattenscheid (21. Sitzung) — Einstimmig nach Beschlussvorschlag gemäß Vorlage 20230410
- 07.03.2023 · Bezirksvertretung Bochum-Wattenscheid (20. Sitzung) — Die Beratung der Vorlage wird zurückgestellt.
Ergebnis: Einstimmig nach Beschlussvorschlag - 2.17Dependancen Alice-Salomon-BerufskollegZur Vorlage · 20231227 · Beschlussvorlage der Verwaltung
▶ Vorlage aufklappen — Zusammenfassung, Dokumente, Beratungsfolge
✦ KI-Zusammenfassung
Das Schulverwaltungsamt hat eine Beschlussvorlage zur Einrichtung zweier neuer Standorte für das Alice-Salomon-Berufskolleg vorgelegt. Zum Beginn des Schuljahres 2023/2024 sollen die Gebäude in der Fahrendeller Straße 25 und in der Von der Recke Straße 53 als offizielle Dependancen genutzt werden.
Die Erweiterung des Berufskollegs ist notwendig geworden, da das wachsende Angebot an vollzeitschulischen Bildungsgängen sowie spezielle Programme, wie etwa internationale Förderklassen, den vorhandenen Platz am Hauptstandort in der Akademiestraße 46/48 übersteigt. Während die Fahrendeller Straße vorrangig Klassen im Bereich Erziehung und Kinderpflege aufnehmen soll, werden an der Von der Recke Straße vor allem Ausbildungsgänge der Fachschule für Sozialpädagogik unterrichtet.
Die neuen Standorte bieten durch ihre Ausstattung mit Fachräumen sowie die gute Anbindung an den öffentlichen Personennahverkehr die Möglichkeit, den Unterricht räumlich zu entzerren und Pendelzeiten für Lehrkräfte und Schülerinnen sowie Schüler gering zu halten. Die Einrichtung der Nebenstandorte erfolgt gemäß § 81 Absatz 2 des Schulgesetzes Nordrhein-Westfalen und bedarf der Zustimmung der Bezirksregierung. Der Vorschlag durchläuft die Vorberatung in den zuständigen Ausschüssen, bevor er im Rat entschieden wird.
Automatisch erzeugt durch
gemma4:26b-a4b-it-q4_K_M· verbindlich ist das Originaldokument.Dokumente (Klick öffnet als PDF)
Beratungsfolge
- 15.06.2023 · Rat (24. Sitzung) — Einstimmig nach Beschlussvorschlag
- 13.06.2023 · Ausschuss für Schule und Bildung (18. Sitzung) — Einstimmig nach Beschlussvorschlag
- 07.06.2023 · Haupt- und Finanzausschuss (21. Sitzung) — Die Vorlage wird ohne Votum weitergeleitet.
Ergebnis: Die Vorlage wird ohne Votum weitergeleitet. - 2.18Bochum Strategie - Kernaktivität "Baustellenmanagement - Alles aus einer Hand"Zur Vorlage · 20230733 · Beschlussvorlage der Verwaltung
▶ Vorlage aufklappen — Zusammenfassung, Dokumente, Beratungsfolge
✦ KI-Zusammenfassung
Die Verwaltung hat mit der Vorlage 20230733 die Umsetzung der Kernaktivität „Baustellenmanagement – Alles aus einer Hand“ beantragt. Ziel ist die Optimierung des Baustellenmanagements sowie des Baustellenmarketings im Rahmen der Bochum-Strategie.
Im Zentrum stehen technische und organisatorische Neuerungen. Bis Ende 2023 soll eine Koordinierungssoftware eingeführt werden, die Abhängigkeiten zwischen Baumaßnahmen grafisch darstellt und Änderungen simulierbar macht. Die Prozesse zur Vorbereitung von Bauvorhaben sollen zudem durch ein einheitliches Vorgehen für die Stadt Bochum sowie deren Töchter wie die Stadtwerke und die BOGESTRA vereinheitlicht werden.
Die Digitalisierung der Genehmigungsverfahren wird fortgesetzt: Während für Sperrgenehmigungen bereits das System „Via Baustelle“ genutzt wird, soll die Einführung von „Via VIS“ für Aufbruchgenehmigungen bis Mitte 2023 abgeschlossen sein. Zur Sicherstellung der Einhaltung von Auflagen wurden rechtliche Sanktionsmöglichkeiten wie Zwangsgelder geprüft. Zudem ist eine verstärkte Überwachung von Baustellen Dritter vorgesehen. Hierfür wurden im Rahmen des Budgetdialogs drei neue Stellen beantragt, um die Kontrolle von Sperrgenehmigungen und die bauliche Qualität der Straßenwiederherstellung zu gewährleisten. Ergänzend wird ein „Baustellenkompass“ entwickelt, der Leitlinien für Bauherren im öffentlichen Straßenraum bereitstellt.
Automatisch erzeugt durch
gemma4:26b-a4b-it-q4_K_M· verbindlich ist das Originaldokument.Dokumente (Klick öffnet als PDF)
Beratungsfolge
- 15.06.2023 · Rat (24. Sitzung) — Einstimmig nach Ergänzung des BeschlussvorschlagesEnthaltungen: 5 (BD)
- 07.06.2023 · Haupt- und Finanzausschuss (21. Sitzung) — Einstimmig nach Ergänzung des BeschlussvorschlagesEnthaltungen: 1 (BD)
- 31.05.2023 · Ausschuss für Mobilität und Infrastruktur (24. Sitzung) — Einstimmig nach Ergänzung des Beschlussvorschlages (ohne BD)
- 23.05.2023 · Bezirksvertretung Bochum-Wattenscheid (23. Sitzung) — Einstimmig nach Beschlussvorschlag gemäß Vorlage 20230733 bei einer Enthaltung (BD)
- 10.05.2023 · Bezirksvertretung Bochum-Südwest (25. Sitzung) — Einstimmig nach BeschlussvorschlagBei 2 Enthaltungen1 CDU, 1 BD
- 09.05.2023 · Bezirksvertretung Bochum-Süd (19. Sitzung) — Einstimmig nach Beschlussvorschlag bei 1 Enthaltung (AfD)
- 03.05.2023 · Bezirksvertretung Bochum-Ost (19. Sitzung) — Einstimmig nach Beschlussvorschlag
- 25.04.2023 · Bezirksvertretung Bochum-Nord (22. Sitzung) — Einstimmig nach Beschlussvorschlag
- 20.04.2023 · Bezirksvertretung Bochum-Mitte (22. Sitzung) — Einstimmig nach Beschlussvorschlag gemäß Vorlage 20230773 bei einer Enthaltung (FDP)
Ergebnis: Einstimmig nach Ergänzung des Beschlussvorschlages Enthaltungen: 1 (BD) - im AMI am 31.05.2023 beschlossener Änderungsantrag
- 2.19Namensgebung Heinrich-von-Kleist-SchuleZur Vorlage · 20231259 · Beschlussvorlage der Verwaltung
▶ Vorlage aufklappen — Zusammenfassung, Dokumente, Beratungsfolge
✦ KI-Zusammenfassung
Die Verwaltung hat eine Beschlussvorlage zur Änderung des Namens der Heinrich-von-Kleist-Schule vorgelegt. Ab Beginn des Schuljahres 2023/2024 soll die Einrichtung den Namen „Heinrich-von-Kleist-Gymnasium Bochum“ führen.
Grundlage für diesen Antrag ist ein Beschluss der Schulkonferenz vom 25. April 2023. Die Änderung zielt darauf ab, die Schulform direkt im Hauptnamen der Schule abzubilden. Bisher wird das Gymnasium der Stadt Bochum lediglich als Zusatz zur Bezeichnung „Heinrich-von-Kleist-Schule“ geführt. Laut der Begründung in der Vorlage kam es aufgrund der bisherigen Namensgebung in der Vergangenheit zu Unklarheiten, insbesondere bei Anmeldeverfahren für die Klassen 5 sowie bei Schul- und Schulformwechseln.
Die Vorlage ist zur Vorberatung in der Bezirksvertretung Bochum-Nord, im Haupt- und Finanzausschuss sowie im Ausschuss für Schule und Bildung vorgesehen. Eine abschließende Entscheidung durch den Rat wird für den 15. Juni 2023 erwartet.
Automatisch erzeugt durch
gemma4:26b-a4b-it-q4_K_M· verbindlich ist das Originaldokument.Dokumente (Klick öffnet als PDF)
Beratungsfolge
- 15.06.2023 · Rat (24. Sitzung) — Einstimmig nach Beschlussvorschlag
- 13.06.2023 · Ausschuss für Schule und Bildung (18. Sitzung) — Einstimmig nach Beschlussvorschlag
- 07.06.2023 · Haupt- und Finanzausschuss (21. Sitzung) — Die Vorlage wird ohne Votum weitergeleitet.
- 23.05.2023 · Bezirksvertretung Bochum-Nord (23. Sitzung) — Einstimmig nach Beschlussvorschlag
Ergebnis: Die Vorlage wird ohne Votum weitergeleitet. - 2.20Namensgebung Märkische SchuleZur Vorlage · 20231263 · Beschlussvorlage der Verwaltung
▶ Vorlage aufklappen — Zusammenfassung, Dokumente, Beratungsfolge
✦ KI-Zusammenfassung
Die Verwaltung hat mit der Vorlage 20231263 eine Änderung des Namens der Märkischen Schule beantragt. Der Eilausschuss der Schule hat am 21. April 2023 beschlossen, die Bezeichnung von „Märkische Schule, Gymnasium der Stadt Bochum“ in „Märkisches Gymnasium Wattenscheid, Schule der Stadt Bochum“ zu ändern. Die Umsetzung ist zum Beginn des Schuljahres 2023/2024 am 1. August 2023 vorgesehen.
Laut Begründung der Vorlage soll die Schulform künftig bereits im Hauptnamen der Schule enthalten sein, da diese bisher nur im Zusatz aufgeführt wird. Zudem möchte die Schule durch den neuen Namen die Verbundenheit zum Stadtteil Wattenscheid sowie die Zusammenarbeit mit lokalen Partnern hervorheben. Der Vorschlag orientiert sich an den Vorgaben des Schulgesetzes Nordrhein-Westfalen, welches die Angabe von Schulträger, Schulform und Schulstufe im Namen vorschreibt.
Die Maßnahme ist mit keinen finanziellen Auswirkungen oder Folgelasten verbunden und hat keine klimarelevanten Auswirkungen. Der Beschlussgegenstand durchläuft die Vorberatung in der Bezirksvertretung Bochum-Wattenscheid, dem Haupt- und Finanzausschuss sowie dem Ausschuss für Schule und Bildung, bevor im Rat am 15. Juni 2023 eine Entscheidung getroffen werden soll.
Automatisch erzeugt durch
gemma4:26b-a4b-it-q4_K_M· verbindlich ist das Originaldokument.Dokumente (Klick öffnet als PDF)
Beratungsfolge
- 15.06.2023 · Rat (24. Sitzung) — Einstimmig nach Beschlussvorschlag
- 13.06.2023 · Ausschuss für Schule und Bildung (18. Sitzung) — Einstimmig nach Beschlussvorschlag
- 07.06.2023 · Haupt- und Finanzausschuss (21. Sitzung) — Die Vorlage wird ohne Votum weitergeleitet.
- 23.05.2023 · Bezirksvertretung Bochum-Wattenscheid (23. Sitzung) — Einstimmig nach Beschlussvorschlag gemäß Vorlage 20231263
Ergebnis: Die Vorlage wird ohne Votum weitergeleitet. - 2.21Vorschlagsliste für die Wahl der Schöffinnen und Schöffen im Landgerichtsbezirk Bochum für die Amtszeit 01.01.2024 bis 31.12.2028Zur Vorlage · 20231314 · Beschlussvorlage der Verwaltung
▶ Vorlage aufklappen — Zusammenfassung, Dokumente, Beratungsfolge
✦ KI-Zusammenfassung
Die Stadt Bochum bereitet die Vorschlagsliste für die Wahl der Schöffinnen und Schöffen im Landgerichtsbezirk Bochum für die Amtszeit vom 1. Januar 2024 bis zum 31. Dezember 2028 vor. Die Verwaltung schlägt hierfür insgesamt 1744 Personen vor. Damit wird die gesetzliche Anforderung erfüllt, mindestens doppelt so viele Personen aufzustellen, wie für den Dienst benötigt werden. Basierend auf der Festlegung des Präsidenten des Landgerichts Bochums werden insgesamt 595 Haupt- und Ersatzschöffinnen sowie Schöffen benötigt, was eine Mindestanzahl von 1190 Personen in der Liste zur Folge hat.
Die Aufnahme der Personen in die Vorschlagsliste bedarf der Zustimmung durch den Rat der Stadt Bochum mit einer Zwei-Drittel-Mehrheit der anwesenden Mitglieder, sofern mindestens die Hälfte der gesetzlichen Mitgliederzahl vertreten ist. Die konkreten Namen der vorgeschlagenen Personen sind in einem nichtöffentlichen Teil der Vorlage enthalten. Im Anschluss an die Entscheidung wird die Liste für eine Woche öffentlich ausgelegt, um die gesetzliche Einspruchsmöglichkeit zu ermöglichen. Der Abschluss dieser Auslegung ist für Ende Juli 2023 geplant. Die endgültige Wahl der Schöffinnen und Schöffen durch den Schöffenwahlausschuss soll im Zeitraum September oder Oktober 2023 stattfinden.
Automatisch erzeugt durch
gemma4:26b-a4b-it-q4_K_M· verbindlich ist das Originaldokument.Dokumente (Klick öffnet als PDF)
Beratungsfolge
- 15.06.2023 · Rat (24. Sitzung) — Einstimmig nach Beschlussvorschlag
- 07.06.2023 · Haupt- und Finanzausschuss (21. Sitzung) — Einstimmig nach Beschlussvorschlag
Ergebnis: Einstimmig nach Beschlussvorschlag - 3.Anträge
- keine Tagesordnungspunkte
- 4.Mitteilungen
- 4.1Genehmigung von Beschlüssen der Gesellschafterversammlung der Stadtwerke Bochum Holding GmbH hier: Beteiligung an Projekten im Bereich Erneuerbare EnergienZur Vorlage · 20231242 · Mitteilung der Verwaltung
▶ Vorlage aufklappen — Zusammenfassung, Dokumente, Beratungsfolge
✦ KI-Zusammenfassung
Die Stadtwerke Bochum Holding GmbH beabsichtigt, einen Vorratsbeschluss zur Beteiligung an bereits genehmigten Projekten im Bereich der Erneuerbaren Energien zu verabschieden. Ziel dieser Maßnahme ist es, die Handlungsfähigkeit des Unternehmens bei zeitkritischen Investitionsmöglichkeiten sicherzustellen.
Nach bisherigen Strategien, die unter anderem auf schlüsselfertige Projekte und Kooperationen mit Trianel setzten, soll der Fokus nun verstärkt auf genehmigten Projekten oder der Entwicklung neuer Flächen liegen. Hintergrund sind veränderte Marktbedingungen, wie das aktuelle Zinsniveau und die Preisentwicklung bei Strom, welche den Erwerb fertiger Anlagen erschweren. Durch einen Vorratsbeschluss kann die Holding bei Einhaltung festgelegter Investitionskriterien und einer umfassenden Prüfung (Due Diligence) unmittelbar an Projekten partizipieren, ohne für jeden Einzelfall einen neuen Beschluss des Rates der Stadt Bochum einholen zu müssen. Das kommunalrechtliche Anzeigeverfahren gegenüber der Bezirksregierung bleibt hiervon unberührt.
Die Umsetzung solcher Projekte könnte die jährliche Erzeugung von Grünstrom um etwa 125 Millionen kWh steigern, was zusammen mit bestehenden Kapazitäten langfristig rund ein Drittel des aktuellen Absatzes an Endverbraucher abdecken könnte. Die Beratung der Vorlage erfolgt im nichtöffentlichen Teil, da die spezifischen Investitionskriterien als geschütztes Geschäftsgeheimnis eingestuft werden.
Automatisch erzeugt durch
gemma4:26b-a4b-it-q4_K_M· verbindlich ist das Originaldokument.Dokumente (Klick öffnet als PDF)
Beratungsfolge
- 15.06.2023 · Rat (24. Sitzung) — Die Mitteilung der Verwaltung wird zur Kenntnis genommen.
- 07.06.2023 · Haupt- und Finanzausschuss (21. Sitzung) — Die Mitteilung der Verwaltung wird zur Kenntnis genommen.
- 01.06.2023 · Ausschuss für Beteiligungen und Controlling (25. Sitzung)
Ergebnis: Die Mitteilung der Verwaltung wird zur Kenntnis genommen. - 4.2Nachweisung der über- und außerplanmäßigen Mittelbereitstellungen größer 5.000 EUR gemäß § 83 GO NRW für den Zeitraum 01.07. - 31.12.2022Zur Vorlage · 20231086 · Mitteilung der Verwaltung
▶ Vorlage aufklappen — Zusammenfassung, Dokumente, Beratungsfolge
✦ KI-Zusammenfassung
Die Verwaltung der Stadt Bochum informiert den Rat über die über- und außerplanmäßigen Mittelbereitstellungen sowie Verpflichtungsermächtigungen, die im Zeitraum vom 1. Juli bis zum 31. Dezember 2022 getätigt wurden. Die Vorlage mit der Nummer 20231086 dient dem Nachweis aller Bereitstellungen über 5.000 Euro, für die der Rat keine eigene Entscheidung getroffen hat.
Nach den Regelungen der Haushaltssatzung ist die Kämmerin für die Bereitstellung von über- und außerplanmäßigen Haushaltsmitteln bis zu einem Betrag von 250.000 Euro im konsumtiven Bereich sowie bis zu 500.000 Euro im investiven Bereich zuständig. Für größere Mittelbereitstellungen, die zwischen 250.000 und 750.000 Euro bei Mehraufwendungen bzw. zwischen 500.000 und 1.000.000 Euro bei Mehrauszahlungen liegen, ist die Zustimmung des Haupt- und Finanzausschusses erforderlich. Die Mitteilung des Amtes für Finanzsteuerung enthält detaillierte Nachweislisten für den investiven und konsumtiven Bereich des zweiten Halbjahres 2022.
Automatisch erzeugt durch
gemma4:26b-a4b-it-q4_K_M· verbindlich ist das Originaldokument.Dokumente (Klick öffnet als PDF)
Beratungsfolge
- 15.06.2023 · Rat (24. Sitzung) — Die Mitteilung der Verwaltung wird zur Kenntnis genommen.
- 07.06.2023 · Haupt- und Finanzausschuss (21. Sitzung) — Die Mitteilung der Verwaltung wird zur Kenntnis genommen.
- 01.06.2023 · Ausschuss für Beteiligungen und Controlling (25. Sitzung)
Ergebnis: Die Mitteilung der Verwaltung wird zur Kenntnis genommen. - 4.3Ausschuss für Kinder, Jugend und Familie (JHA): UmbesetzungZur Vorlage · 20231051 · Mitteilung der Verwaltung
▶ Vorlage aufklappen — Zusammenfassung, Dokumente, Beratungsfolge
✦ KI-Zusammenfassung
Die Verwaltung informiert über eine personelle Änderung im Ausschuss für Kinder, Jugend und Familie (JHA). Aufgrund des Rücktritts und des Ausscheidens der bisherigen Vertreterin des Jugendamtselternbeirates wurde ein neues beratendes Mitglied für den Ausschuss benannt.
Die rechtliche Grundlage für die Besetzung dieses Sitzes ergibt sich aus dem SGB VIII sowie der Jugendamtssatzung, wonach der Jugendamtselternbeirat ein beratendes Mitglied für den JHA stellt. Im Zuge der Neubesetzung übernimmt nun ein neues Mitglied diese Funktion im Ausschuss. Die Stellvertretung für das beratende Mitglied wird durch den neuen Vorsitzenden des Jugendamtselternbeirates wahrgenommen.
Die Mitteilung der Verwaltung mit der Nummer 20231051 wurde zur Kenntnisnahme in den Ausschuss für Kinder, Jugend und Familie sowie in den Haupt- und Finanzausschuss und den Rat vorgelegt. Die entsprechenden Sitzungstermine sind für die Monate Mai und Juni 2023 angesetzt.
Automatisch erzeugt durch
gemma4:26b-a4b-it-q4_K_M· verbindlich ist das Originaldokument.Dokumente (Klick öffnet als PDF)
Beratungsfolge
- 15.06.2023 · Rat (24. Sitzung) — Die Mitteilung der Verwaltung wird zur Kenntnis genommen.
- 07.06.2023 · Haupt- und Finanzausschuss (21. Sitzung) — Die Mitteilung der Verwaltung wird zur Kenntnis genommen.
- 10.05.2023 · Ausschuss für Kinder, Jugend und Familie (JHA) (16. Sitzung)
Ergebnis: Die Mitteilung der Verwaltung wird zur Kenntnis genommen. - 4.4Bochumer Citywache - Mietverhältnis Bongardstr. 25-27 – Abschluss eines MietvertragesZur Vorlage · 20231095 · Mitteilung der Verwaltung
▶ Vorlage aufklappen — Zusammenfassung, Dokumente, Beratungsfolge
✦ KI-Zusammenfassung
Die Verwaltung beabsichtigt den Abschluss eines Mietvertrages für die neue Bochumer Citywache in der Bongardstraße 25-27. Die Einrichtung dieser Station ist als Kernaktivität der Bochum-Strategie vorgesehen, um den Kommunalen Ordnungsdienst (KOD) zu unterstützen und eine öffentliche Anlaufstelle für Bürgerinnen und Bürger zu schaffen.
Hintergrund des Vorhabens ist der Umzug des Ordnungs- und Veterinäramtes in das Viktoria-Karree. Für die spezifischen Anforderungen des KOD, der aktuell 37 Stellen umfasst und ab 2024 um zwei weitere Kräfte erweitert werden soll, werden Räumlichkeiten benötigt, die über klassische Verwaltungsstrukturen hinausgehen. Die neue Citywache soll unter anderem eine Leitstelle zur Einsatzsteuerung, einen Empfangsbereich sowie Besprechungsräume für Ordnungspartner beherbergen. Zudem ist ein Untersuchungsraum für die Veterinärabteilung im Objekt vorgesehen.
Die Immobiliente in der Bongardstraße soll zudem die notwendige Infrastruktur wie Umkleideräume, Aufenthaltsräume und Parkplätze für Einsatzfahrzeuge inklusive Ladesäulen bieten. Während Standardmobiliar aus bestehenden Beständen übernommen wird, erfolgt die Finanzierung von Sonderausstattungen über das Budget des Ordnungsamtes sowie das Amt für Finanzsteuerung. Die Mittel für die Anmietung und Bewirtschaftung sind im Haushaltsplan 2023/2024 bereits veranschlagt.
Automatisch erzeugt durch
gemma4:26b-a4b-it-q4_K_M· verbindlich ist das Originaldokument.Dokumente (Klick öffnet als PDF)
Beratungsfolge
- 07.06.2023 · Haupt- und Finanzausschuss (21. Sitzung) — Die Mitteilung der Verwaltung wird zur Kenntnis genommen.
- 25.05.2023 · Bezirksvertretung Bochum-Mitte (23. Sitzung)
- 16.05.2023 · Ausschuss für Planung und Grundstücke (25. Sitzung)
- 11.05.2023 · Ausschuss für Umwelt, Nachhaltigkeit und Ordnung (18. Sitzung)
Ergebnis: Die Mitteilung der Verwaltung wird zur Kenntnis genommen. - 4.5Szenarien zur Bevölkerungsentwicklung 2023 bis 2035 in BochumZur Vorlage · 20231196 · Mitteilung der Verwaltung
▶ Vorlage aufklappen — Zusammenfassung, Dokumente, Beratungsfolge
✦ KI-Zusammenfassung
Die Verwaltung der Stadt Bochum hat Ergebnisse zu möglichen Szenarien der Bevölkerungsentwicklung für den Zeitraum von 2023 bis 2035 vorgelegt. Als Grundlage für künftige Planungen wurde das „Bevölkerungsszenario 2035“ ausgewählt, welches eine moderate Dynamik beschreibt. Dieses Modell geht davon aus, dass die Einwohnerzahl infolge von Wanderungsgewinnen leicht ansteigen könnte, während die Zahl der Sterbefälle weiterhin die Zahl der Geburten übersteigt. Basierend auf dem Stand von Ende 2022 mit 372.854 Einwohnern prognostiziert das Szenario eine Entwicklung auf etwa 378.800 Personen bis zum Jahr 2035.
Die Berechnungen stützen sich auf Annahmen zu Geburtenraten, Sterblichkeit und Wanderungsbewegungen. Ein wesentlicher Faktor sind die Zuzüge aus dem Ausland sowie die Herausforderung durch die Entwicklung bei Schutzsuchenden. Um dem Rückgang des Erwerbspersonenpotenzials durch das Ausscheiden der Babyboomer-Generation entgegenzuwirken, sieht die Verwaltung Maßnahmen zur Anwerbung von Fachkräften und zur Ansiedlung von Unternehmen vor. Zudem wird die Bedeutung der Hochschulen für die Attraktivität der Stadt als Wohnort für junge Erwachsene hervorgehoben. Die Ergebnisse sollen nach etwa drei Jahren auf ihre Richtigkeit überprüft werden.
Automatisch erzeugt durch
gemma4:26b-a4b-it-q4_K_M· verbindlich ist das Originaldokument.Dokumente (Klick öffnet als PDF)
Beratungsfolge
- 07.06.2023 · Haupt- und Finanzausschuss (21. Sitzung) — Die Mitteilung der Verwaltung wird zur Kenntnis genommen.
- 06.06.2023 · Ausschuss für Strukturentwicklung, Digitalisierung und Europa (13. Sitzung) — Die Mitteilung der Verwaltung wird zur Kenntnis genommen.
Ergebnis: Die Mitteilung der Verwaltung wird zur Kenntnis genommen. - 4.6Mittelbindungen auf Straßen des VorbehaltsnetzesZur Vorlage · 20231199 · Antwort der Verwaltung
▶ Vorlage aufklappen — Zusammenfassung, Dokumente, Beratungsfolge
✦ KI-Zusammenfassung
In der Antwort der Verwaltung zur Vorlage 20231199 erläutert das Tiefbauamt den aktuellen Stand zu Mittelbindungen auf Straßen des Bochumer Vorbehaltsnetzes. Hintergrund ist eine Anfrage der Fraktion Partei / Stadtgestalter aus einer Sitzung vom März 2023. Die Fraktion hatte um eine detaillierte Aufstellung gebeten, welche konkreten Abschnitte innerhalb des Vorbehaltsnetzes derzeit noch an bestimmte Zweckbindungsfristen von Fördermitteln gebunden sind, unterteilt nach den Bochumer Bezirken.
Das Tiefbauamt teilte mit, dass keine Gesamtübersicht über die jeweiligen Zweckbindungsfristen der Fördermaßnahmen vorliegt. Eine Erstellung einer solchen Liste sei aufgrund der Vielzahl unterschiedlicher Maßnahmen sowie der jeweils variierenden Fristen und der knappen Personalkapazitäten nicht möglich. Die Verwaltung führt zudem aus, dass eine solche Übersicht für die Abwicklung des Zuschussgeschäftes im Tiefbauamt nicht erforderlich sei. Bei jeder Neubeantragung einer Fördermaßnahme erfolgt seitens der jeweiligen Zuschussgeber eine systematische Prüfung der relevanten Zweckbindungen.
Automatisch erzeugt durch
gemma4:26b-a4b-it-q4_K_M· verbindlich ist das Originaldokument.Dokumente (Klick öffnet als PDF)
Beratungsfolge
- 07.06.2023 · Haupt- und Finanzausschuss (21. Sitzung) — Die Antwort der Verwaltung wird zur Kenntnis genommen.
Ergebnis: Die Antwort der Verwaltung wird zur Kenntnis genommen. - 4.7"Was bedeutet der Tarifabschluss im öffentlichen Dienst für den Bochumer Haushalt?"Zur Vorlage · 20231274 · Antwort der Verwaltung
▶ Vorlage aufklappen — Zusammenfassung, Dokumente, Beratungsfolge
✦ KI-Zusammenfassung
Die Verwaltung hat auf eine Anfrage der FDP-Fraktion zum finanziellen Einfluss des neuen Tarifvertrags für den öffentlichen Dienst (TVöD) reagiert. Für das Haushaltsjahr 2023 sind Mehrkosten von etwa 9,3 Millionen Euro zu erwarten, während die Belastung im Jahr 2024 auf rund 22,1 Millionen Euro geschätzt wird. Diese Entwicklung umfasst unter anderem Inflationsausgleichszahlungen ab Juni 2023 sowie Entgelterhöhungen ab März 2024. Sollten die kommenden Verhandlungen zum Tarifvertrag für die Länder (TV-L) zu einer ähnlichen Einigung führen, könnten zusätzliche Kosten von etwa 1,9 Millionen Euro für 2023 und 4,5 Millionen Euro für 2024 entstehen.
Hinsichtlich der Haushaltsplanung gibt die Verwaltung an, dass durch vorsorgliche Planungen im Doppelhaushalt 2023/2024 keine Deckungslücke für das Jahr 2023 prognostiziert wird. Für das Jahr 2024 besteht ein noch zu deckender Mehrbedarf von etwa 2,6 Millionen Euro, der sich bei einer Übernahme des TVöD-Ergebnisses auf 7,1 Millionen Euro erhöhen könnte. Ein Nachtragshaushalt wird derzeit für keines der beiden Jahre erwartet. Für die Bürgerinnen und Bürger sowie Unternehmen sind aufgrund des Tarifabschlusses keine unmittelbaren Steuer- oder Gebührenerhöhungen erforderlich, wenngleich zukünftige Gebührenkalkulationen die gestiegenen Personalkosten gemäß dem Kostendeckungsprinzip berücksichtigen müssen.
Automatisch erzeugt durch
gemma4:26b-a4b-it-q4_K_M· verbindlich ist das Originaldokument.Dokumente (Klick öffnet als PDF)
Beratungsfolge
- 07.06.2023 · Haupt- und Finanzausschuss (21. Sitzung) — Die Antwort der Verwaltung wird zur Kenntnis genommen.
Ergebnis: Die Antwort der Verwaltung wird zur Kenntnis genommen. - 4.8Portal für Barrierefreiheit in BochumZur Vorlage · 20231297 · Antwort der Verwaltung
▶ Vorlage aufklappen — Zusammenfassung, Dokumente, Beratungsfolge
✦ KI-Zusammenfassung
Die Fraktion „Die LINKE. im Rat“ hat im Haupt- und Finanzausschuss nach dem Stand eines Portals für Barrierefreiheit in Bochum gefragt. Im Zentrum der Anfrage stand die Möglichkeit, Barrieren im öffentlichen Raum über einen digitalen Mängelmelder zu melden, um die Umsetzung der UN-Behindertenrechtskonvention zu unterstützen.
Die Verwaltung teilte mit, dass das bisherige System „BürgerEcho“ durch eine neue Software der Firma „Wer denkt was GmbH“ abgelöst wird. Die Übertragung der Prozesse aus dem alten System in den neuen Mängelmelder ist derzeit im Gange. Ziel ist ein Start der neuen Anwendung im Herbst 2023. Diese neue Lösung, die sowohl über das Internet als auch per App erreichbar sein wird, soll neben der Meldung von Mängeln auch die Meldung von Barrieren sowie Anregungen an die Stadtverwaltung ermöglichen.
Ein politischer Beschluss ist für diese Umsetzung laut Verwaltung nicht erforderlich. Bis zur Einführung des neuen Systems können Einschränkungen der Barrierefreiheit weiterhin über das „BürgerEcho“ gemeldet werden. Im Zuge der anstehenden Öffentlichkeitsarbeit soll zudem gezielt auf die Möglichkeit der Barrierenmeldung hingewiesen werden.
Automatisch erzeugt durch
gemma4:26b-a4b-it-q4_K_M· verbindlich ist das Originaldokument.Dokumente (Klick öffnet als PDF)
Beratungsfolge
- 07.06.2023 · Haupt- und Finanzausschuss (21. Sitzung) — Die Antwort der Verwaltung wird zur Kenntnis genommen.
Ergebnis: Die Antwort der Verwaltung wird zur Kenntnis genommen. - 4.9Deutsch als FremdspracheZur Vorlage · 20231349 · Antwort der Verwaltung
▶ Vorlage aufklappen — Zusammenfassung, Dokumente, Beratungsfolge
✦ KI-Zusammenfassung
Die Verwaltung hat auf eine Anfrage der CDU-Fraktion zum Angebot „Deutsch als Fremdsprache“ an der Volkshochschule (VHS) Bochum reagiert. Laut der Antwort ist die Auslastung der Sprachkurse im Jahr 2023 bislang bei etwa 88 Prozent. Die VHS passt ihr Programm an den aktuellen Bedarf an und verweist bei fehlenden Kapazitäten an andere Träger.
Bezüglich der Werbung führt die VHS für BAMF-geförderte Kurse keine offensive Werbung durch, da die Teilnahme häufig verpflichtend oder eigenmotiviert erfolgt. Informationen werden stattdessen über zuständige Stellen und Netzwerke vermittelt. Die Kosten für Sprachtests variieren je nach Niveau und Förderstatus zwischen kostenfreien internen Tests für Integrationskursteilnehmende und Gebühren von bis zu 185 Euro.
Die derzeitigen Beratungszeiten werden als ausreichend für das bestehende Kursangebot bewertet, wobei ein ergänzendes sozialpädagogisches Beratungsangebot in Planung ist. Digitale Informationen in den Muttersprachen der größten Migrantengruppen werden durch das BAMF bereitgestellt. Im Jahr 2022 erreichte die VHS im Bereich Deutsch als Fremdsprache 1.109 Personen. Die vorhandenen Haushaltsmittel decken das aktuelle Angebot ab, eine Ausweitung der Beratungszeiten oder des Kursangebots würde jedoch zusätzliche Personal- und Sachkosten erfordern. Zudem können Gebühren im nicht geförderten Bereich für einkommensschwache Teilnehmer eine Hürde darstellen.
Automatisch erzeugt durch
gemma4:26b-a4b-it-q4_K_M· verbindlich ist das Originaldokument.Dokumente (Klick öffnet als PDF)
Beratungsfolge
- 07.06.2023 · Haupt- und Finanzausschuss (21. Sitzung) — Die Antwort der Verwaltung wird zur Kenntnis genommen.
Ergebnis: Die Antwort der Verwaltung wird zur Kenntnis genommen. - 4.10WohngeldzahlungenZur Vorlage · 20231203 · Antwort der Verwaltung
▶ Vorlage aufklappen — Zusammenfassung, Dokumente, Beratungsfolge
✦ KI-Zusammenfassung
Die Verwaltung hat auf eine Anfrage der CDU-Fraktion zur Bearbeitungsdauer von Wohngeldanträgen reagiert. Hintergrund sind die Auswirkungen der „WohngeldPlus“-Reform, die seit Ende 2022 zu einem hohen Aufkommen an Neuanträgen geführt hat. Laut Frank Korte vom Amt für Soziales konnten die üblichen Fristen für Eingangsbestätigungen und Bescheide derzeit nicht eingehalten werden; bei vollständigen Unterlagen kann die Bearbeitung bis zu fünf Monate in Anspruch nehmen.
Um dem Anstieg der Antragszahlen entgegenzuwirken, wurde das Personal in der Wohngeldstelle aufgestockt. Während im Oktober 2022 noch etwa 12 Vollzeitstellen in der Sachbearbeitung besetzt waren, sollen bis Juni 2023 rund 36 Vollzeitstellen durch 39 Dienstkräfte abgedeckt sein. Dennoch sind aktuell 5.338 Neuanträge aus dem Jahr 2023 in Bearbeitung.
Zur Vermeidung von Mietrückständen wurde ein System zur Priorisierung eiliger Fälle implementiert. Von pauschalen Abschlagszahlungen sieht die Verwaltung aufgrund des hohen Verwaltungsaufwands weitgehend ab, nutzt diese jedoch in Ausnahmefällen. Zudem wurden Vereinbarungen mit dem Jobcenter Bochum sowie den Leistungsstellen der Grundsicherung und Sozialhilfe getroffen, um vorübergehende Leistungsbezüge durch Wartezeiten beim Wohngeld zu vermeiden. Die Verwaltung weist darauf hin, dass eine zeitnahe Entscheidung maßgeblich von der Mitwirkung der Antragsteller bei der Einreichung erforderlicher Unterlagen abhängt.
Automatisch erzeugt durch
gemma4:26b-a4b-it-q4_K_M· verbindlich ist das Originaldokument.Dokumente (Klick öffnet als PDF)
Beratungsfolge
- 07.06.2023 · Haupt- und Finanzausschuss (21. Sitzung) — Die Antwort der Verwaltung wird zur Kenntnis genommen.
Ergebnis: Die Antwort der Verwaltung wird zur Kenntnis genommen. - 4.11Prognosebericht zur Ergebnis- und Teilfinanzrechnung auf Basis des 4. Quartals 2022Zur Vorlage · 20230964 · Mitteilung der Verwaltung
▶ Vorlage aufklappen — Zusammenfassung, Dokumente, Beratungsfolge
✦ KI-Zusammenfassung
Die Verwaltung Bochums hat auf Basis der Haushaltszahlen des vierten Quartals 2022 einen Prognosebericht zur Ergebnis- und Teilfinanzrechnung vorgelegt. Für das Jahresende 2022 wird ein positives Ergebnis in Höhe von 30,81 Millionen Euro prognostiziert. Dieser Wert liegt über dem fortgeschriebenen Ansatz für 2022, der ein Defizit von 9,83 Millionen Euro vorsah. Das bereinigte Jahresergebnis beläuft sich nach Berücksichtigung der außerordentlichen Erträge auf 1,2 Millionen Euro.
Das Ergebnis setzt sich unter anderem aus nicht verausgabten konsumtiven Ermächtigungen in Höhe von 15,7 Millionen Euro sowie außerordentlichen Erträgen von 13,91 Millionen Euro zusammen. Letztere resultieren aus der bilanziellen Isolierung der finanziellen Auswirkungen der COVID-19-Pandemie und des Ukraine-Krieges. Die coronabedingten Auswirkungen werden auf rund 8,2 Millionen Euro geschätzt, während die Folgen des Ukraine-Krieges mit 5,73 Millionen Euro veranschlagt werden.
Zu den wesentlichen Verschlechterungen im Vergleich zum Haushaltsansatz gehören Mindererträge bei Steuern in Höhe von 27,5 Millionen Euro sowie der Verlustausgleich für die Bogestra über 20,8 Millionen Euro. Weitere Faktoren sind die LWL-Umlage und Kosten für die Unterbringung Geflüchteter. Auf der Gegenseite werden Verbesserungen durch höhere Gewerbesteuereinnahmen in Höhe von 75,6 Millionen Euro, geringere Personalaufwendungen sowie Erträge aus Kreditzinsen aufgeführt.
Automatisch erzeugt durch
gemma4:26b-a4b-it-q4_K_M· verbindlich ist das Originaldokument.Dokumente (Klick öffnet als PDF)
Beratungsfolge
- 15.06.2023 · Rat (24. Sitzung) — Die Mitteilung der Verwaltung wird zur Kenntnis genommen.
- 07.06.2023 · Haupt- und Finanzausschuss (21. Sitzung) — Die Mitteilung der Verwaltung wird zur Kenntnis genommen.
- 01.06.2023 · Ausschuss für Beteiligungen und Controlling (25. Sitzung)
Ergebnis: Die Mitteilung der Verwaltung wird zur Kenntnis genommen. - 4.12Prognosebericht zur Ergebnis- und Teilfinanzrechnung auf Basis des 1. Quartals 2023Zur Vorlage · 20231281 · Mitteilung der Verwaltung
▶ Vorlage aufklappen — Zusammenfassung, Dokumente, Beratungsfolge
✦ KI-Zusammenfassung
Die Verwaltung hat auf Basis der Haushaltszahlen des ersten Quartals 2023 einen Prognosebericht zur Ergebnis- und Teilfinanzrechnung vorgelegt. Zum Jahresende 2023 wird ein positives Ergebnis in Höhe von 6,40 Millionen Euro prognostiziert. Dieser Wert liegt über dem fortgeschriebenen Ansatz für 2023, der ein Defizit von 15,40 Millionen Euro vorsah.
Ein wesentlicher Faktor für die Entwicklung ist der vorliegende Tarifabschluss im öffentlichen Dienst. Die im ersten Quartal prognostizierte Reduzierung der Personalaufwendungen um 13,6 Millionen Euro verringert sich durch den Abschluss um 9,3 Millionen Euro. Unter Berücksichtigung dieses Ergebnisses wird für das Jahr 2023 ein Defizit von 2,9 Millionen Euro erwartet.
Der Bericht enthält zudem eine Darstellung der finanziellen Auswirkungen der COVID-19-Pandemie sowie des Ukraine-Krieges. Während coronabedingte Effekte zu einer Haushaltsverbesserung von 5,15 Millionen Euro führen, werden durch den Ukraine-Krieg Kosten in Höhe von 1,02 Millionen Euro prognostiziert. Zur Transparenz werden diese Auswirkungen gemäß dem NKF-CUIG-Verfahren separat ausgewiesen und in der Prognosespalte neutralisiert. Zu den wesentlichen Verschlechterungen zählen unter anderem Mehraufwendungen im Zusammenhang mit dem Ukraine-Krieg sowie die Umsetzung des Bundesteilhabegesetzes. Auf der Seite der Verbesserungen werden neben den Personalaufwendungen auch die LWL-Umlage und Verwaltungsgebühren aufgeführt.
Automatisch erzeugt durch
gemma4:26b-a4b-it-q4_K_M· verbindlich ist das Originaldokument.Dokumente (Klick öffnet als PDF)
Beratungsfolge
- 15.06.2023 · Rat (24. Sitzung) — Die Mitteilung der Verwaltung wird zur Kenntnis genommen.
- 07.06.2023 · Haupt- und Finanzausschuss (21. Sitzung) — Die Mitteilung der Verwaltung wird zur Kenntnis genommen.
- 01.06.2023 · Ausschuss für Beteiligungen und Controlling (25. Sitzung)
Ergebnis: Die Mitteilung der Verwaltung wird zur Kenntnis genommen. - 4.13Kommunalaufsicht zum Vergabeverfahren OGSZur Vorlage · 20231394 · Antwort der Verwaltung
▶ Vorlage aufklappen — Zusammenfassung, Dokumente, Beratungsfolge
✦ KI-Zusammenfassung
In einer Antwort der Verwaltung auf eine Anfrage der Fraktion „Die Partei & Stadtgestalter“ wird die Rechtslage zum Vergabeverfahren für Offene Ganztagsschulen (OGS) dargelegt. Im Zentrum stand die Frage, ob die Schulkonferenzen den Kooperationsvereinbarungen mit den OGS-Trägern zustimmen müssen.
Das Schulverwaltungsamt führt aus, dass die Schulaufsicht die Rechtsauffassung des Schulträgers bestätigt hat: Eine Zustimmung der Schulkonferenzen zur Auswahl eines Trägers ist nicht erforderlich. Die Verwaltung begründet dies damit, dass das Vergaberecht und das Schulrecht unterschiedlichen Rechtskreisen angehören. Die Interessen der Schulen werden jedoch dadurch gewahrt, dass die von den Schulkonferenzen erarbeiteten Betreuungskonzepte als verbindliche Anforderungskriterien in das Vergabeverfahren eingeflossen sind und somit Bestandteil der Verträge mit den neuen Trägern sind.
Einzelne Schulen können weiterhin individuelle Vereinbarungen mit den feststehenden Trägern treffen, solange diese nicht gegen die Rahmenregelungen des Vergabeverfahrens oder die Vorgaben des OGS-Erlasses verstoßen. Die Verwaltung betont zudem, dass Beschlüsse der Schulkonferenzen dazu dienen, Interessen im Verfahren zu adressieren, jedoch keine rechtlich bindende Wirkung auf die Entscheidung des Schulträgers zur Trägerauswahl haben. Die durchgeführten Vergabe- und Auswahlverfahren wurden unter Einhaltung der geltenden Vorschriften abgeschlossen und sind rechtsverbindlich.
Automatisch erzeugt durch
gemma4:26b-a4b-it-q4_K_M· verbindlich ist das Originaldokument.Dokumente (Klick öffnet als PDF)
Beratungsfolge
- 13.06.2023 · Ausschuss für Schule und Bildung (18. Sitzung)
- 07.06.2023 · Haupt- und Finanzausschuss (21. Sitzung) — Die Antwort der Verwaltung wird zur Kenntnis genommen.
Ergebnis: Die Antwort der Verwaltung wird zur Kenntnis genommen. - 4.14Schauspielhaus Bochum AöR, hier: Genehmigung des Jahresabschlusses 01.08.2021-31.07.2022 der Schauspielhaus Bochum AöRZur Vorlage · 20231409 · Antwort der Verwaltung
▶ Vorlage aufklappen — Zusammenfassung, Dokumente, Beratungsfolge
✦ KI-Zusammenfassung
Die Verwaltung hat auf eine Anfrage eines Mitglieds der CDU-Fraktion zum Jahresabschluss der Schauspielhaus Bochum AöR für den Zeitraum vom 1. August 2021 bis zum 31. Juli 2022 reagiert. Gegenstand der Anfrage war die Abweichung der Aufwendungen für Sonderveranstaltungen, Gastspiele und Koproduktionen gegenüber dem Planansatz, die um rund 1,4 Millionen Euro über den Planwerten lag.
Nach Angaben der Verwaltung resultierten diese Überschreitungen aus den Unwägbarkeiten der Corona-Pandemie. Während im Verlauf der Spielzeit mehr Sonderveranstaltungen realisiert wurden als ursprünglich geplant, stiegen dadurch auch die Erträge an. Den Mehraufwendungen von 1.416.000 Euro standen Mehreinnahmen in Höhe von 1.295.000 Euro gegenüber, wodurch sich die Differenz auf 121.000 Euro reduzierte. Der Gesamtsaldo für diesen Bereich blieb mit einem Plus von 432.000 Euro positiv.
Die Verwaltung führte weiter aus, dass zusätzliche Mittel aus Zuschüssen, etwa der Brost-Stiftung oder Landesmitteln für Projekte wie das Festival „Westwind“ und das Projekt „Neue Wege“, sowie vom Canada Arts Council einflossen. Trotz schwankender Publikumszahlen mussten aufgrund feststehender Künstlergagen die Aufwendungen in diesem Bereich realisiert werden. Zudem wurden im Verlauf der Spielzeit weitere Gastspiele und Koproduktionen, unter anderem mit dem Athens Epidaurus Festival, umgesetzt, als im Wirtschaftsplan vorgesehen war.
Automatisch erzeugt durch
gemma4:26b-a4b-it-q4_K_M· verbindlich ist das Originaldokument.Dokumente (Klick öffnet als PDF)
Beratungsfolge
- 07.06.2023 · Haupt- und Finanzausschuss (21. Sitzung) — Die Antwort der Verwaltung wird zur Kenntnis genommen.
Ergebnis: Die Antwort der Verwaltung wird zur Kenntnis genommen. - 5.Anfragen
- 5.1Wie ist der Handlungsbedarf bei Heizungen in städtischen Gebäuden?Zur Vorlage · 20231335 · Anfrage
▶ Vorlage aufklappen — Zusammenfassung, Dokumente, Beratungsfolge
✦ KI-Zusammenfassung
Die FDP-Fraktion im Rat der Stadt Bochum hat eine Anfrage an den Oberbürgermeister gestellt, die sich mit dem Handlungsbedarf bei Heizungsanlagen in städtischen Gebäuden befasst. Hintergrund sind die Bestimmungen des Entwurfs zum Gebäudeenergiegesetz, wonach ab 2024 neue Heizungen zu 65 Prozent mit erneuerbaren Energien betrieben werden sollen und fossile Heizkessel bis Ende 2044 aus der Nutzung gehen sollen.
Im Rahmen der Anfrage bittet die Fraktion um Informationen zum aktuellen Stand der Heizsysteme in Bochumer Kommunalgebäuden. Konkret wird nach dem Anteil von Anlagen gefragt, die mit fossilen Energien betrieben werden, sowie nach der Anzahl der bereits umgesetzten Anforderungen durch erneuerbare Energien. Die Fraktion erkundigt sich zudem nach möglichen Schwierigkeiten bei der Umrüstung, etwa in historischen Gebäuden wie dem Rathaus, und nach den bestehenden Plänen zur Umsetzung dieser Maßnahmen.
Ein weiterer Schwerpunkt der Anfrage liegt auf den finanziellen Aspekten. Es wird nach der zu erwartenden finanziellen Belastung für die Verwaltung sowie nach verfügbaren Fördermöglichkeiten gefragt, um diese Kosten zu reduzieren. Zudem möchte die Fraktion wissen, bei welchen geplanten Bau- oder Sanierungsprojekten noch fossile Heizungen vorgesehen sind und wie die Verwaltung das Ziel bewertet, bis zum Jahr 2045 vollständig auf fossile Energien in städtischen Gebäuden zu verzichten.
Automatisch erzeugt durch
gemma4:26b-a4b-it-q4_K_M· verbindlich ist das Originaldokument.Dokumente (Klick öffnet als PDF)
Beratungsfolge
- 07.06.2023 · Haupt- und Finanzausschuss (21. Sitzung) — Die Anfrage wird schriftlich beantwortet.
Ergebnis: Die Anfrage wird schriftlich beantwortet. - 5.2Kommunalaufsicht zum Vergabeverfahren OGSZur Vorlage · 20231346 · Anfrage
▶ Vorlage aufklappen — Zusammenfassung, Dokumente, Beratungsfolge
✦ KI-Zusammenfassung
Die Fraktion Partei/Stadtgestalter hat eine Anfrage an den Oberbürgermeister zur Rechtslage bei der Vergabe von Trägern für Offene Ganztagsschulen (OGS) gestellt. Hintergrund ist die Einschätzung der Bezirksregierung Arnsberg, wonach die bisherige Rechtsauffassung der Schulverwaltung zum Vergabeverfahren unzutreffend sei. Nach Ansicht der Kommunalaufsicht müssen die Beschlüsse der Schulkonferenzen bei den Kooperationsvereinbarungen berücksichtigt werden. Da die Schulleitungen Vertragspartner der Vereinbarungen zwischen dem Schulträger und den OGS-Trägern sind, ist eine Zustimmung der Schulkonferenz erforderlich.
Die Anfrage der Fraktion umfasst Fragen dazu, wie die Verwaltung auf die neue Einschätzung reagiert und wie sichergestellt wird, dass in allen betroffenen Schulen entsprechende Beschlüsse herbeigeführt werden. Zudem wird nach dem Umgang mit bereits bestehenden Kooperationsvereinbarungen gefragt, für die kein Beschluss der Schulkonferenz vorliegt.
In einer Stellungnahme der Bezirksregierung Arnsberg wurde klargestellt, dass die Schulleitung an die Beschlüsse der Schulkonferenz gebunden ist, sofern es um die Zusammenarbeit mit Partnern geht. Zwar sieht das Schulrecht kein direktes Mitbestimmungsrecht der Schulen im eigentlichen Vergabeverfahren vor, jedoch müssen die Kooperationsvereinbarungen als Vertragspartner der Schulleitung die entsprechenden Entscheidungen der Schulkonferenz berücksichtigen.
Automatisch erzeugt durch
gemma4:26b-a4b-it-q4_K_M· verbindlich ist das Originaldokument.Dokumente (Klick öffnet als PDF)
Beratungsfolge
- 07.06.2023 · Haupt- und Finanzausschuss (21. Sitzung) — Die Anfrage ist schriftlich beantwortet worden.
Ergebnis: Die Anfrage ist schriftlich beantwortet worden. - 5.3Dienstliche FlugreisenZur Vorlage · 20231477 · Anfrage
▶ Vorlage aufklappen — Zusammenfassung, Dokumente, Beratungsfolge
✦ KI-Zusammenfassung
Die Fraktion DIE LINKE. im Rat der Stadt Bochum hat eine Anfrage mit der Nummer 20231477 an den Oberbürgermeister gestellt, die für die 21. Sitzung des Haupt- und Finanzausschusses am 7. Juni 2023 vorgesehen ist. Gegenstand der Anfrage sind dienstliche Flugreisen von Vertretern der Stadtverwaltung.
Die Fraktion bittet um detaillierte Auskunft über den Umfang von Dienstreisen mit dem Flugzeug im vergangenen Jahr. Erfragt werden die Anzahl der Flüge, die jeweiligen Gründe, die angefallenen Flugstrecken sowie die Kosten und die Positionen der beteiligten Personen, einschließlich des Oberbürgermeisters, der Dezernenten und weiterer städtischer Angestellter.
Zudem wird nach der Entwicklung der Anzahl solcher Flugreisen über einen Zeitraum von fünf Jahren gefragt. Ein weiterer Aspekt der Anfrage betrifft die Frage, ob für dienstliche Flugreisen eine CO2-Kompensation vorgenommen wird. Abschließend möchte die Fraktion erfahren, ob es spezifische Regelungen oder Dienstanweisungen gibt, die den Einsatz von Flugreisen im Rahmen von Dienstgeschäften regeln.
Automatisch erzeugt durch
gemma4:26b-a4b-it-q4_K_M· verbindlich ist das Originaldokument.Dokumente (Klick öffnet als PDF)
Beratungsfolge
- 07.06.2023 · Haupt- und Finanzausschuss (21. Sitzung) — Die Anfrage wird schriftlich beantwortet.
Ergebnis: Die Anfrage wird schriftlich beantwortet. - 5.4Stadtgartensanierung – inklusiv?Zur Vorlage · 20231541 · Anfrage
▶ Vorlage aufklappen — Zusammenfassung, Dokumente, Beratungsfolge
✦ KI-Zusammenfassung
Die Fraktion „Die SPD im Rat“ hat eine Anfrage zur Sanierung des Stadtgartens im Rahmen des Integrierten Städtebaulichen Entwicklungskonzepts (ISEK) „Gesundes Wattenscheid – familienfreundlich und generationengerecht“ gestellt. Die Anfrage, die für die Sitzung des Haupt- und Finanzausschusses am 7. Juni 2023 vorgesehen ist, thematisiert die inklusive Gestaltung der geplanten Aufwertung.
Im Zentrum der Fragen von Tim Radzanowski steht die Berücksichtigung einer generationenübergreifenden Nutzung. Da sich in unmittelbarer Nähe Seniorenwohnanlagen, ein Rehazentrum sowie ein geplantes Alten- und Pflegeheim befinden, wird auf eine erwartete intensive Nutzung des Ortes durch ältere und mobilitätseingeschränkte Menschen hingewiesen. Die Anfrage konkretisiert, ob die Möblierung, insbesondere die Bänke, inklusiv gestaltet ist und ob der Spielplatz barrierefrei erreichbar bleibt. Zudem erkundigt sich die Fraktion nach dem aktuellen Stand spezifischer Konzepte für ältere Besucher, wie etwa der Anlage eines Duftgartens oder der Integration eines „Open-Air-Fitnessparks“.
Automatisch erzeugt durch
gemma4:26b-a4b-it-q4_K_M· verbindlich ist das Originaldokument.Dokumente (Klick öffnet als PDF)
Beratungsfolge
- 07.06.2023 · Haupt- und Finanzausschuss (21. Sitzung) — Die Anfrage wird schriftlich beantwortet.
Ergebnis: Die Anfrage wird schriftlich beantwortet. - 5.5Mittagsverpflegung im Schuljahr 2023/24Zur Vorlage · 20231550 · Anfrage
▶ Vorlage aufklappen — Zusammenfassung, Dokumente, Beratungsfolge
✦ KI-Zusammenfassung
Die SPD im Rat hat eine Anfrage an den Oberbürgermeister zur Mittagsverpflegung an weiterführenden Schulen für das Schuljahr 2023/24 gestellt. Hintergrund ist die durch die Verwaltung durchgeführte Ausschreibung, bei der die Suche nach geeigneten Unternehmen noch nicht abgeschlossen wurde. Trotz eines frühzeitigen Starts des Verfahrens steht zum jetzigen Zeitpunkt noch nicht fest, welche Firmen die Verpflegung und Ausgabe der Speisen in den Schulmensen übernehmen werden.
Da die Sommerferien in etwa zwei Monaten enden, wird eine Klärung der Lieferverhältnisse vor Schulbeginn angestrebt. Die Anfrage umfasst Fragen zum aktuellen Sachstand in Bochum sowie zur wirtschaftlichen Situation des Vorhabens. Zudem möchte die Fraktion erfahren, welche Optionen und Lösungswege der Verwaltung zur Verfügung stehen, um die Versorgung sicherzustellen.
Die SPD im Rat bittet darum, im Ausschuss für Schule und Bildung am 13. Juni 2023 einen ersten Überblick über die Situation zu erhalten.
Automatisch erzeugt durch
gemma4:26b-a4b-it-q4_K_M· verbindlich ist das Originaldokument.Dokumente (Klick öffnet als PDF)
Beratungsfolge
- 07.06.2023 · Haupt- und Finanzausschuss (21. Sitzung) — Die Anfrage wird schriftlich beantwortet.
Ergebnis: Die Anfrage wird schriftlich beantwortet. - 5.6Kraftsportverein BochumZur Vorlage · 20231562 · Anfrage
▶ Vorlage aufklappen — Zusammenfassung, Dokumente, Beratungsfolge
✦ KI-Zusammenfassung
In der Sitzung des Haupt- und Finanzausschusses am 7. Juni 2023 wurde eine Anfrage zum weiteren Verbleib der Trainingsflächen des Kraftsportvereins Bochum gestellt. Der Verein nutzt derzeit Räumlichkeiten der Grundschule Leithe für seine Trainingsaktivitäten. Mit einem Schreiben vom selben Tag wurde dem Verein jedoch ein Verunterbot der Nutzung dieser Räume zugestellt.
Obwohl das Referat für Sport- und Bewegung die Bereitstellung neuer Flächen prüft, liegen dem Verein nach Angaben der Anfrage keine zeitnahen Perspektiven vor. Die Anfrage fordert Informationen darüber an, welche potenziellen Flächen derzeit geprüft werden und wann mit einer neuen Regelung zu rechnen ist. Zudem wird gefragt, welche Ersatzflächen bis zu einer endgültigen Regelung zur Verfügung gestellt werden können. Ein weiterer Aspekt der Anfrage betrifft die Frage nach einer möglichen Unterstützung des Vereins bei den durch den Umzug entstehenden finanziellen Verlusten und Kosten.
Automatisch erzeugt durch
gemma4:26b-a4b-it-q4_K_M· verbindlich ist das Originaldokument.Dokumente (Klick öffnet als PDF)
Beratungsfolge
- 07.06.2023 · Haupt- und Finanzausschuss (21. Sitzung) — Die Anfrage wird schriftlich beantwortet.
Ergebnis: Die Anfrage wird schriftlich beantwortet. - 5.7Kürzung StädtebauförderungsmittelZur Vorlage · 20231563 · Anfrage
▶ Vorlage aufklappen — Zusammenfassung, Dokumente, Beratungsfolge
✦ KI-Zusammenfassung
In der Anfrage mit der Nummer 20231563 erkundigt sich ein Ratsmitglied der Fraktion Die Grünen im Rat beim Oberbürgermeister nach den Hintergründen einer Kürzung von Städtebaufördermitteln durch das zuständige Ministerium. Betroffen ist die Förderung für Bauvorhaben am Lohrheidestadion.
Im Rahmen der Anfrage werden drei zentrale Punkte adressiert. Zunächst wird gefragt, ob die Stadtverwaltung die Information über die Kürzung bereits im Vorfeld kommuniziert hat und falls dies der Fall war, wann diese Mitteilung erfolgte. Des Weiteren wird um eine Erläuterung gebeten, welche konkreten Auswirkungen diese Maßnahme auf die entsprechenden Projekte hat.
Zudem möchte das Ratsmitglied erfahren, welche Schritte die Stadtverwaltung derzeit unternimmt, um den Bedarf an diesen Städtebaufördermitteln zu verdeutlichen. In diesem Zusammenhang wird auch nach dem aktuellen Stand der Kommunikation zwischen der Verwaltung und dem Ministerium gefragt, um die Notwendigkeit der Mittel für die Stadt Bochum darzustellen.
Automatisch erzeugt durch
gemma4:26b-a4b-it-q4_K_M· verbindlich ist das Originaldokument.Dokumente (Klick öffnet als PDF)
Beratungsfolge
- 07.06.2023 · Haupt- und Finanzausschuss (21. Sitzung) — Die Anfrage wird schriftlich beantwortet.
Ergebnis: Die Anfrage wird schriftlich beantwortet. - Nichtöffentlicher Teil
- 6.Beschlüsse in eigener Entscheidungsbefugnis
- 6.1Beförderung einer verbeamten PersonErgebnis: Einstimmig nach Beschlussvorschlag
- 6.2Bochumer Citywache - Mietverhältnis Bongardstr. 25-27 – Abschluss eines MietvertragesErgebnis: Einstimmig nach Beschlussvorschlag
- 7.Beschlussvorschläge für den Rat
- 7.1Genehmigung von Beschlüssen der Gesellschafterversammlung der Stadtwerke Bochum Holding GmbH hier: Beteiligung an Projekten im Bereich Erneuerbare EnergienErgebnis: Mehrheitlich nach Beschlussvorschlag Enthaltungen: -dagegen: 1 (BD)dafür: 15 (SPD, Grüne, CDU, Linke, PAR&StG,UWG:FB, OB)
- 7.2Bestellung zur RechnungsprüferinErgebnis: Einstimmig nach Beschlussvorschlag
- 8.Anträge
- keine Tagesordnungspunkte
- 9.Mitteilungen
- 9.1Vorschlagsliste für die Wahl der Schöffinnen und Schöffen im Landgerichtsbezirk Bochum für die Amtszeit 01.01.2024 bis 31.12.2028Ergebnis: Die Mitteilung der Verwaltung wird zur Kenntnis genommen.
- 9.2Bochumer Citywache - Mietverhältnis Bongardstr. 25-27 – Abschluss eines MietvertragesErgebnis: Die Antwort der Verwaltung wird zur Kenntnis genommen.
- 9.3SBO Senioreneinrichtungen der Stadt Bochum gGmbH hier: SanierungsmaßnahmenErgebnis: Die Mitteilung der Verwaltung wird zur Kenntnis genommen.
- 10.Anfragen
- 10.1Schauspielhaus Bochum AöR; hier: Neubesetzung kaufmännische Direktion Schauspielhaus Bochum AöRErgebnis: Die Anfrage ist mündlich beantwortet worden.
✉ Neue Vorlagen zum Thema Wirtschaft & Finanzen direkt ins Postfach
Bestätigungsmail (Double-Opt-in) · weitere Themen & Bezirke · Datenschutz