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Tagesordnung
- Öffentlicher Teil
- 1.Beschlüsse in eigener Entscheidungsbefugnis
- 1.1Aussetzung von Planverfahren während der Überprüfung des Handlungskonzepts Wohnen (Anregung nach § 24 GO NRW)Zur Vorlage · 20231124/1 · Beschlussvorlage der Verwaltung
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✦ KI-Zusammenfassung
Die Beschlussvorlage 20231124/1 des Amts für Stadtplanung und Wohnen befasst sich mit einer Bürgeranregung gemäß § 24 GO NRW, die eine Aussetzung von Bebauungsplanverfahren bis zum Abschluss der Evaluation des Handlungskonzepts Wohnen fordert. Die Verwaltung schlägt vor, dieser Anregung nicht zu folgen.
Hintergrund der Vorlage ist die Umsetzung des Handlungskonzepts Wohnen sowie des Wohnbauflächenprogramms. Die Verwaltung führt an, dass die jährlichen Fertigstellungen von Wohneinheiten von durchschnittlich etwa 320 im Zeitraum 2012 bis 2016 auf rund 600 Einheiten im Zeitraum 2017 bis 2021 gestiegen sind. In den Jahren 2019 bis 2021 wurden über 1.200 Genehmigungen erteilt, im Jahr 2022 waren es 1.150. Das quantitative Ziel von 800 Einheiten pro Jahr wurde jedoch nicht erreicht. Ein Moratorium der Verfahren wird von der Verwaltung abgelehnt, da durch die aktuelle Lage im Wohnungsbau und die Fluchtmigration das Risiko von Wohnraumengpässen bestehe.
Gegenstand der laufenden Evaluation ist die Überprüfung der Zielzahlen für den Wohnungsneubau auf Basis aktualisierter Prognosen. Dabei sollen Maßnahmen zur Innenentwicklung, wie die Nutzung von Baulücken oder Aufstockungen, ermittelt werden. Im Bereich des geförderten Mietwohnungsneubaus stiegen die Genehmigungen von durchschnittlich 45 Einheiten (2012–2016) auf 152 Einheiten im Jahr 2022, wobei die Zielmarke von 200 Einheiten jährlich nicht erreicht wurde. Zudem wird ein Verlust von etwa 4.500 Bindungen bis 2032 erwartet. Eine Novellierung des Wohnbauflächenprogramms erfolgt nach einem politischen Beschluss der Zielzahlen.
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Beratungsfolge
- 07.06.2023 · Haupt- und Finanzausschuss (21. Sitzung) — Mehrheitlich nach BeschlussvorschlagEnthaltungen: 1 (PAR&StG)dagegen: 1 (Linke)dafür: 14 (SPD, Grüne, CDU, BD, UWG:FB, OB)
Ergebnis: Mehrheitlich nach Beschlussvorschlag Enthaltungen: 1 (PAR&StG)dagegen: 1 (Linke)dafür: 14 (SPD, Grüne, CDU, BD, UWG:FB, OB) - 1.2Interkommunale Zusammenarbeit und Beitritt der Stadt Bochum zum Europäischen Forum für urbane Sicherheit (Efus) und dem Deutsch-Europäischen Forum für urbane Sicherheit e.V. (DEFUS).Zur Vorlage · 20231018 · Beschlussvorlage der Verwaltung
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✦ KI-Zusammenfassung
Die Verwaltung der Stadt Bochum hat im Rahmen einer Beschlussvorlage den Beitritt zum Europäischen Forum für urbane Sicherheit (Efus) sowie zum Deutsch-Europäischen Forum für urbane Sicherheit e.V. (DEFUS) beantragt. Der Haupt- und Finanzausschuss soll den Beitritt zum nächstmöglichen Zeitpunkt beschließen und die Verwaltung mit dem Abschluss der entsprechenden Verträge beauftragen.
Das Efus-Netzwerk umfasst etwa 250 Kommunen und Regionen aus insgesamt 17 europäischen Ländern, darunter Metropolen wie Barcelona oder Paris sowie deutsche Städte wie Essen und Köln. Der Fokus des Netzwerks liegt auf der Kriminalprävention und der städtischen Sicherheit, wobei Themenbereiche wie Sucht, Opferschutz und organisierte Kriminalität abgedeckt werden. Die Mitgliedschaft ermöglicht den Zugang zu internationalen Forschungsarbeiten, Fortbildungsprogrammen und Best-Practice-Beispielen sowie die Teilnahme an europäischen Kooperationsprojekten. Das nationale Forum DEFUS dient dem Austausch zwischen den deutschen Mitgliedern und setzt eine Efus-Mitgliedschaft voraus.
Durch den Beitritt sollen die interkommunale Zusammenarbeit und die internationale Vernetzung der Stadt im Bereich Sicherheit gestärkt werden. Die jährlichen Mitgliedsbeiträge für das Jahr 2023 belaufen sich auf 5.946 Euro und werden aus vorhandenen Mitteln finanziert. Eine zentrale Ansprechstelle für die Netzwerke wird im Dezernat III angesiedelt.
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Beratungsfolge
- 07.06.2023 · Haupt- und Finanzausschuss (21. Sitzung) — Einstimmig nach BeschlussvorschlagEnthaltungen: 1 (PAR&StG)
- 11.05.2023 · Ausschuss für Umwelt, Nachhaltigkeit und Ordnung (18. Sitzung) — Einstimmig nach BeschlussvorschlagEnthaltungen: 1 (PSG)
Ergebnis: Einstimmig nach Beschlussvorschlag Enthaltungen: 1 (PAR&StG) - 2.Beschlussvorschläge für den Rat
- 2.1BOGESTRA hier: Jahresabschluss 2022Zur Vorlage · 20231155 · Beschlussvorlage der Verwaltung
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✦ KI-Zusammenfassung
Die vorliegende Beschlussvorlage des Amts für Finanzsteuerung behandelt den Jahresabschluss 2022 der Bochum-Gelsenkirchener Straßenbahnen Aktiengesellschaft (BOGESTRA). Der Abschluss weist eine Bilanzsumme von 456.209 TEUR aus. Ein ausgewiesener Verlust von 89.042 TEEUR wird durch die Holding für Versorgung und Verkehr GmbH (HVV) übernommen, wodurch das Jahresergebnis ausgeglichen ist. Die Beteiligungsstruktur der BOGESTRA umfasst die Stadt Bochum über die HVV (50,25 %), die Stadt Gelsenkirchen (3,36 %) sowie die Bochum-Gelenkener Bahngesellschaft mbH (44,91 %) und Eigenbesitz (1,48 %). Der Rat der Stadt Bochum soll die Vertreterin der Stadt in der Gesellschafterversammlung der BOGEBA beauftragen, die Geschäftsführung der BOGEBA zur Zustimmung des Abschlusses anzuweisen.
Die Bilanz zeigt Investitionen in die Straßenbahnmodernisierung, darunter die Lieferung von sechs Variobahnen sowie die Beschaffung von 22 Bussen. Im Bereich der Verbindlichkeiten wurden Darlehen in Höhe von 42,88 Mio. EUR getilgt, während zur Liquiditätssicherung neue Darlehen in Höhe von 40,00 Mio. EUR aufgenommen wurden. Die Gewinn- und Verlustrechnung weist einen Umsatzrückgang auf 103,10 Mio. EUR aus, was auf die Auswirkungen der Corona-Pandemie und das 9-Euro-Ticket zurückgeführt wird. Demgegenüber stiegen die sonstigen betrieblichen Erträge durch den Corona-Rettungsschirm auf 54,76 Mio. EUR. Der Personalaufwand lag mit 136,8 Mio. EUR über dem geplanten Wert von 133,9 Mio. EUR. Bei den Investitionen ergab der Plan-Ist-Vergleich eine Abweichung, da von den geplanten 12,04 Mio. EUR im Jahr 2022 realisiert wurden 2,54 Mio. EUR verbraucht wurden. Ursächlich hierfür sind mehrjährige Projekte sowie Verschiebungen bei Infrastrukturmaßnahmen.
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Beratungsfolge
- 15.06.2023 · Rat (24. Sitzung) — Mehrheitlich nach BeschlussvorschlagEnthaltungen: 0dagegen: 5 (BD)dafür: 71 (SPD/Grüne/CDU/LINKE/PAR&StG/UWG:FB/FDP/ PAR/OB)
- 07.06.2023 · Haupt- und Finanzausschuss (21. Sitzung) — Mehrheitlich nach BeschlussvorschlagEnthaltungen: -dagegen: 1 (BD)dafür: 15 (SPD,Grüne,CDU,Linke, PAR&StG, UWG:FB, OB)
- 01.06.2023 · Ausschuss für Beteiligungen und Controlling (25. Sitzung) — Mehrheitlich nach BeschlussvorschlagDafür: 13 (SPD,Grüne,CDU, Linke,PSG)Enthaltungen: 1 (UWG:FB)Dagegen: 1 (BD)
Ergebnis: Mehrheitlich nach Beschlussvorschlag Enthaltungen: -dagegen: 1 (BD)dafür: 15 (SPD,Grüne,CDU,Linke, PAR&StG, UWG:FB, OB) - 2.2Bochum-Gelsenkirchener Straßenbahnen AG (BOGESTRA) hier: Wiederbestellung VorstandZur Vorlage · 20231215 · Beschlussvorlage der Verwaltung
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✦ KI-Zusammenfassung
Die Verwaltung hat dem Bochum Rat einen Beschluss zur Wiederbestellung eines Vorstandsmitglieds der Bochum-Gelsenkirchener Straßenbahnen AG (BOGESTRA) vorgelegt. Gegenstand des Antrags ist die Verlängerung der Amtszeit von Jörg Filter als Vorstandsmitglied und Arbeitsdirektor. Die aktuelle Bestellung endet am 30. April 2024.
Der Beschlussvorschlag sieht eine zweite Amtsperiode vor, die vom 1. Mai 2024 bis zum 30. April 2029 reichen soll. Der Aufsichtsrat der BOGESTRA hat der Wiederbestellung in seiner Sitzung am 5. Mai 2023 bereits zugestimmt. Auch die Arbeitnehmervertretung im Aufsichtsrat hat sich einstimmig für eine Verlängerung des Anstellungsvertrages ausgesprochen. Die Fortführung der Anstellung soll zu den bisherigen Konditionen erfolgen.
Die Vorlage wird zunächst im Ausschuss für Beteiligungen und Controlling sowie im Haupt- und Finanzausschuss beraten, bevor der Rat im Juni 2023 über die Entscheidung trifft.
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Beratungsfolge
- 15.06.2023 · Rat (24. Sitzung) — Mehrheitlich nach BeschlussvorschlagEnthaltungen: 3 (PAR&StG)dagegen: 5 (BD)dafür: 68 (SPD/Grüne/CDU/LINKE/UWG:FB/FDP/PAR/OB)
- 07.06.2023 · Haupt- und Finanzausschuss (21. Sitzung) — Mehrheitlich nach BeschlussvorschlagEnthaltungen: 1 (PAR&StG)dagegen: 1 (BD)dafür: 14 (SPD, Grüne, CDU, Linke, UWG:FB, OB)
- 01.06.2023 · Ausschuss für Beteiligungen und Controlling (25. Sitzung) — Mehrheitlich nach BeschlussvorschlagDafür: 14 (SPD,Grüne,CDU,Linke,PSG, UWG:FB)Dagegen: 1 (BD)
Ergebnis: Mehrheitlich nach Beschlussvorschlag Enthaltungen: 1 (PAR&StG)dagegen: 1 (BD)dafür: 14 (SPD, Grüne, CDU, Linke, UWG:FB, OB) - 2.3Schauspielhaus Bochum AöR, hier: Genehmigung des Jahresabschlusses 01.08.2021-31.07.2022 der Schauspielhaus Bochum AöRZur Vorlage · 20231012 · Beschlussvorlage der Verwaltung
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✦ KI-Zusammenfassung
Die vorliegende Beschlussvorlage der Verwaltung zum Thema Jahresabschluss der Schauspielhaus Bochum AöR umfasst den Zeitraum vom 1. August 2021 bis zum 31. Juli 2022. Die Wirtschaftsprüfungsgesellschaft Trost, Rudoba & Partner hat für diesen Zeitraum einen uneingeschränkten Bestätigungsvermerk erteilt. Die Gesamtleistung stieg auf 25.657 TEUR gegenüber 22.267 TEUR im Vorjahr, während der Gesamtaufwand rund 25.785 TEUR betrug. Das Jahresergebnis liegt bei 0,00 EUR. Der operative Fehlbetrag, der auf pandemiebedingte Umstände zurückzuführen ist, reduzierte sich von 1.738 TEUR auf 849 TEUR.
Der Rat der Stadt Bochum wird gebeten, den Jahresabschluss 2021/2022 sowie den Beschluss des Verwaltungsrates zum Ergebnis von 0,00 EUR zu genehmigen. Zudem wird die Entlastung des Vorstands und des Verwaltungsrates für das Wirtschaftsjahr 2021/2022 beantragt.
In der finanziellen Lage der Schauspielhaus Bochum AöR wird ausgeführt, dass die Erträge aus Vorstellungen unter der Planung lagen, während die Einnahmen aus Sonderveranstaltungen, Koproduktionen und Gastspielen die Planwerte übertrafen. Auch die Einnahmen aus Sponsoring und Spenden lagen über der Planung. Der städtische Zuschuss belief sich auf rund 20,38 Mio. EUR, wobei ein Sonderzuschuss aus dem Vorjahr zur Deckung von Fehlbeträgen genutzt wurde. Die Personalkosten lagen unter den Planwerten, während die sonstigen Aufwendungen aufgrund von Kosten für Sonderveranstaltungen über der Planung lagen. Als künftige Risiken werden Tarifsteigerungen, Inflation, Energiekosten sowie die ausbleibende Erhöhung der institutionellen Förderung durch das Land Nordrhein-Westfalen angeführt. Eine Abstimmung über Einsparpotenziale zwischen der AöR und der Stadt Bochum ist vorgesehen.
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Beratungsfolge
- 15.06.2023 · Rat (24. Sitzung) — Die Abstimmung erfolgte getrennt nach Unterpunkten
- 07.06.2023 · Haupt- und Finanzausschuss (21. Sitzung) — Die Abstimmung erfolgte getrennt nach Unterpunkten
- 01.06.2023 · Ausschuss für Beteiligungen und Controlling (25. Sitzung) — Die Vorlage wird ohne Votum weitergeleitet.
- 09.05.2023 · Ausschuss für Kultur und Tourismus (15. Sitzung) — Die Abstimmung erfolgte getrennt nach UnterpunktenUnterpkt. 1: einstimmig nach BVUnterpkt. 2: einstimmmig nach BVUnterpkt. 3: mehrheitlich nach BVDagegen: 1 (BD)Dafür: 14 (SPD, Die Grünen, CDU, Die Linke, FDP, Die P.&Stg.Unterpkt. 4: Ohne Abst
Ergebnis: Die Abstimmung erfolgte getrennt nach Unterpunkten - 2.4Schauspielhaus Bochum AöR, hier: Wirtschaftsplan 01.08.2023-31.07.2024Zur Vorlage · 20231013 · Beschlussvorlage der Verwaltung
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✦ KI-Zusammenfassung
Die Verwaltung hat den Wirtschaftsplan der Schauspielhaus Bochum AöR für die Spielzeit vom 1. August 2023 bis zum 31. Juli 2024 zur Genehmigung vorgelegt. Der Plan sieht Erträge in Höhe von 25.597.500 Euro und Aufwendungen von 27.910.600 Euro vor, woraus sich ein kalkuliertes Defizit von 2.313.100 Euro ergibt. Dieses Defizit kann laut Vorlage durch Rücklagen gedeckt werden, wobei die Reserven nahezu aufgebraucht sind.
Die Kostensteigerungen resultieren primär aus gestiegenen Personalkosten infolge von Tarifsteigerungen sowie inflationsbedingten Sachkosten. Der städtische Betriebskostenzuschuss erhöht sich im Vergleich zum Vorjahr um 414.800 Euro auf insgesamt 20.330.000 Euro. Die Förderung durch das Land Nordrhein-Westfalen bleibt mit 1.803.000 Euro unverändert. Bei den eigenen Erträgen wird eine Steigerung der Einnahmen aus dem Vorstellungsbetrieb um 40 Prozent gegenüber der vorangegangenen Spielzeit erwartet, auch wenn die Werte noch hinter dem Niveau der Zeit vor der Pandemie zurückbleiben. Im Bereich der Energiekosten werden aufgrund von Einsparungsmaßnahmen nur moderate Mehrkosten prognostiziert. Der Rat der Stadt Bochum soll den Wirtschaftsplan genehmigen.
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Beratungsfolge
- 15.06.2023 · Rat (24. Sitzung) — Mehrheitlich nach BeschlussvorschlagEnthaltungen: 0dagegen: 5 (BD)dafür: 71 (SPD/Grüne/CDU/LINKE/PAR&StG/UWG:FB/FDP/ PAR/OB)
- 07.06.2023 · Haupt- und Finanzausschuss (21. Sitzung) — Mehrheitlich nach BeschlussvorschlagEnthaltungen: -dagegen: 1 (BD)dafür: 15 (SPD; Grüne,CDU,Linke, PAR&StG, UWG:FB, OB)
- 01.06.2023 · Ausschuss für Beteiligungen und Controlling (25. Sitzung) — Die Vorlage wird ohne Votum weitergeleitet.
- 09.05.2023 · Ausschuss für Kultur und Tourismus (15. Sitzung) — Die Vorlage wird ohne Votum weitergeleitet.
Ergebnis: Mehrheitlich nach Beschlussvorschlag Enthaltungen: -dagegen: 1 (BD)dafür: 15 (SPD; Grüne,CDU,Linke, PAR&StG, UWG:FB, OB) - 2.5Schauspielhaus Bochum AöR, hier: Neubesetzung kaufmännische Direktion Schauspielhaus Bochum AöRZur Vorlage · 20231014 · Beschlussvorlage der Verwaltung
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✦ KI-Zusammenfassung
Der Rat der Stadt Bochum soll die Neubesetzung der kaufmännischen Direktion des Schauspielhauses Bochum AöR genehmigen. Nach dem Ende des Vertrages von Dr. Matthias Nowicki zum 30. November 2023 hat der Verwaltungsrat der Anstalt öffentlichen Rechts (AöR) Thomas Kipp als neuen kaufmännischen Direktor bestellt. Die Ernennung ist ab dem 1. Dezember 2023 und befristet bis zum 30. April 2028 vorgesehen.
Thomas Kipp, der aktuell als Geschäftsführender Direktor sowie Stellvertretender Intendant der Bochumer Symphoniker und des Anneliese Brost Musikforum Ruhr fungiert, soll im Rahmen seiner Dienstzeit auch das Organisationsprojekt städtischer Kulturbetriebe weiter betreuen. Dieses Projekt umfasst die Zusammenarbeit zwischen dem Schauspielhaus, den Bochumer Symphonikern und dem Planetarium in Kooperation mit der Stadt Bochum.
Die Vorlage zur Genehmigung des Beschlusses durchläuft vor der endgültigen Entscheidung im Rat der Stadt Bochum mehrere Beratungsphasen in den zuständigen Ausschüssen für Kultur und Tourismus, Beteiligungen und Controlling sowie im Haupt- und Finanzausschuss.
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Beratungsfolge
- 15.06.2023 · Rat (24. Sitzung) — Einstimmig nach BeschlussvorschlagEnthaltungen: 5 (BD)
- 07.06.2023 · Haupt- und Finanzausschuss (21. Sitzung) — Einstimmig nach BeschlussvorschlagEnthaltungen: 1 (BD)
- 01.06.2023 · Ausschuss für Beteiligungen und Controlling (25. Sitzung) — Mehrheitlich nach BeschlussvorschlagDafür: 14 (SPD,Grüne,CDU,Linke,PSG, UWG:FB)Dagegen: 1 (BD)
- 09.05.2023 · Ausschuss für Kultur und Tourismus (15. Sitzung) — Einstimmig nach Beschlussvorschlag
Ergebnis: Einstimmig nach Beschlussvorschlag Enthaltungen: 1 (BD) - 2.6Public Corporate Governance Kodex der Stadt Bochum hier: 2. ÄnderungsfassungZur Vorlage · 20230479 · Beschlussvorlage der Verwaltung
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✦ KI-Zusammenfassung
Die Verwaltung hat dem Rat der Stadt Bochum die zweite Änderungsfassung des Public Corporate Governance Kodex (PCGK) zur Beschlussfassung vorgelegt. Die Neuregelung beinhaltet die Einführung eines Kapitels zur Abschlussprüfung, welches eine Rotation der Wirtschaftsprüfer nach spätestens fünf Jahren empfiehlt. Damit orientiert sich die Stadt am PCGK des Landes Nordrhein-Westfalen. Zudem werden soziale und ökologische Verantwortung als Grundsätze der Unternehmensführung im Kodex verankert.
Ein weiterer Bestandteil der Vorlage sind Anpassungen in verschiedenen Bereichen der Unternehmensführung. Dazu gehören Änderungen bezüglich der Zählweise von Aufsichtsratsmandaten, der Regelungen zu Interessenkonflikten, des Vier-Augen-Prinzips sowie der Dauer von Geschäftsführungsbestellungen. Auch die Kreditgewährung an Aufsichtsratsmitglieder und redaktionelle Korrekturen im Beteiligungsmanagement sind Gegenstand der Überarbeitung.
Hinsichtlich der Nachhaltigkeitsberichterstattung sieht die Vorlage vor, die Kodifizierung der Berichterstattung auf einen späteren Zeitpunkt zu verschieben. Grund hierfür ist die noch ausstehende nationale Umsetzung der EU-Richtlinie „Corporate Sustainability Reporting Directive“ (CSRD), deren Frist auf den 6. Juli 2024 datiert. Unternehmen, die die Größenkriterien des § 267 HGB erfüllen, werden ab dem Geschäftsjahr 2025 zur Berichterstattung verpflichtet sein. Das Beteiligungsmanagement wird die betroffenen Beteiligungsunternehmen nach der Beschlussfassung informieren und bei Bedarf weitere Änderungsvorschläge einbringen.
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Beratungsfolge
- 15.06.2023 · Rat (24. Sitzung) — Einstimmig nach BeschlussvorschlagEnthaltungen: 8 (BD/UWG:FB)
- 07.06.2023 · Haupt- und Finanzausschuss (21. Sitzung) — Die Vorlage wird ohne Votum weitergeleitet.
- 01.06.2023 · Ausschuss für Beteiligungen und Controlling (25. Sitzung) — Die Vorlage wird ohne Votum weitergeleitet.
- 04.05.2023 · Rat (23. Sitzung) — Die Beratung der Vorlage wird zurückgestellt.
- 26.04.2023 · Haupt- und Finanzausschuss (20. Sitzung) — Die Beratung der Vorlage wird zurückgestellt.
- 20.04.2023 · Ausschuss für Beteiligungen und Controlling (24. Sitzung) — Die Beratung der Vorlage wird zurückgestellt.
Ergebnis: Die Vorlage wird ohne Votum weitergeleitet. - 2.6.1Public Corporate Governance Kodex der Stadt Bochum hier: 2. Änderungsfassung - Änderungsantrag der Fraktion "UWG:Freie Bürger" -Zur Vorlage · 20231526 · Antrag
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✦ KI-Zusammenfassung
Die UWG: Freie Bürger Ratsfraktion hat einen Änderungsantrag zum Public Corporate Governance Kodex der Stadt Bochum eingereicht. Der Antrag, der von Fraktionsvorsitzendem Jens Lücking unterbreitet wurde, umfasst verschiedene Anpassungen an der zweiten Änderungsfassung des Kodex.
Die Fraktion schlägt vor, die Verbindlichkeit bestimmter Richtlinien zu erhöhen. So soll die Geschäftsführung künftig verpflichtet sein, sich auf den Unternehmensgegenstand und den öffentlichen Auftrag zu konzentrieren sowie ein Berichtswesen mit festen Fristen einzuführen. Die Quartalsberichte sollen bis zum 15. Arbeitstag des Folgemonats vorliegen. Zudem sieht der Antrag vor, dass auch Dritte, denen Berichte zugänglich gemacht werden, der Verschwiegenheitspflicht unterliegen.
Hinsichtlich der Vergütung der Geschäftsführung fordert die Fraktion eine detailliertere Ausweisung von Leistungen zur Alterssicherung, einschließlich der Angabe der jeweiligen Höhe. Im Bereich der Abschlussprüfung wird vorgeschlagen, bei Beratungen des Überwachungsorganes einen Vertreter des Rechnungsprüfungsamtes hinzuzuziehen. Des Weiteren sieht der Antrag verbindliche Termine für die Jahresabschlussarbeiten sowie spezifische Vorgaben zur Vorlage von Prüfberichten vor. Für Kleinunternehmen sollen in bestimmten Fällen begründete Ausnahmen bei den Berichtspflichten zulässig sein.
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Beratungsfolge
- 15.06.2023 · Rat (24. Sitzung)
- 07.06.2023 · Haupt- und Finanzausschuss (21. Sitzung) — Die Vorlage wird ohne Votum weitergeleitet.
Ergebnis: Die Vorlage wird ohne Votum weitergeleitet. - 2.7Fritz-Wortelmann-Preis der Stadt Bochum für das Puppen-, Objekt- und Figurentheater (FRITZ)2023: Besetzung der JurysZur Vorlage · 20230981 · Beschlussvorlage der Verwaltung
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✦ KI-Zusammenfassung
Die Stadt Bochum bereitet die Vergabe des 48. Fritz-Wortelmann-Preises für das Puppen-, Objekt- und Figurentheater (FRITZ) vor, der im Zeitraum vom 14. bis 17. September 2023 stattfindet. Der Wettbewerb wird vom Deutschen Forum für Figurentheater und Puppenspielkunst (dfp) organisiert. Die Verwaltung legt mit der Vorlage die Besetzung der Jurys für drei verschiedene Wettbewerbskategorien vor.
Für die Kategorie „Professioneller Nachwuchs“ werden Tim Sandweg und Dana Ersing als Fachjuroren vorgeschlagen. In der Gruppe der „Erwachsenen Amateure“ sollen Valeska Klug sowie Nils Hanraets die Fachjury bilden, während für die Kategorie „Jugendclubs und Schultheater“ Seta Guetsoyan und Felix Herfs nominiert sind. Ergänzt werden die Jurys durch politische Vertreter der Fraktionen, deren Zuweisung zu den einzelnen Kategorien nach der Berufung durch den Rat erfolgt.
Der Wettbewerb umfasst die Auswahl von etwa 20 Inszenierungen, die in Bochum präsentiert werden. Die Preisgelder für die Kategorien der erwachsenen Amateure belaufen sich auf jeweils 4.000 Euro, während für den professionellen Nachwuchs ein Aufenthalt beim internationalen Figurentheaterfestival FI-DENA 2024 vorgesehen ist. Die Entscheidung über die Besetzung der Jurys wird im Rat der Stadt Bochum am 15. Juni 2023 erwartet, nachdem die Vorlagen in den zuständigen Ausschüssen beraten wurden.
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Beratungsfolge
- 15.06.2023 · Rat (24. Sitzung) — Einstimmig nach Ergänzung des BeschlussvorschlagesEnthaltungen: 8 (LINKE/UWG:FB)
- 07.06.2023 · Haupt- und Finanzausschuss (21. Sitzung) — Einstimmig nach Ergänzung des BeschlussvorschlagesEnthaltungen: 2 (Linke, UWG:FB)
- 09.05.2023 · Ausschuss für Kultur und Tourismus (15. Sitzung) — Einstimmig nach Ergänzung des Beschlussvorschlages
Ergebnis: Einstimmig nach Ergänzung des Beschlussvorschlages Enthaltungen: 2 (Linke, UWG:FB) - 2.8Wiederbestellung des stellvertretenden Vorsitzenden des UmlegungsausschussesZur Vorlage · 20230966 · Beschlussvorlage der Verwaltung
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✦ KI-Zusammenfassung
Die Verwaltung der Stadt Bochum hat mit der Vorlage Nummer 20230966 die Wiederbestellung von Thomas Fock zum stellvertretenden Vorsitzenden des Umlegungsausschusses beantragt. Die vorgeschlagene Amtszeit soll ab dem 1. Oktober 2023 für eine Dauer von fünf Jahren verlängert werden.
Thomas Fock ist bereits seit 20 Jahren in dieser Funktion tätig, nachdem seine erste Bestellung durch den Rat im Jahr 2003 erfolgte. Die aktuelle Amtsperiode endet zum 30. September 2023. Laut der Begründung erfüllt er die rechtlichen Voraussetzungen gemäß der Verordnung zur Durchführung des Baugesetzbuches, da er als Jurist und ehemaliger Geschäftsbereichsleiter bei der Emschergenossenschaft bzw. dem Lippeverband tätig war.
Der Beschlussvorschlag durchläuft den vorgesehenen Beratungsprozess in den zuständigen Gremien. Die Vorberatung im Ausschuss für Planung und Grundstücke ist für den 16. Mai 2023 angesetzt, gefolgt von einer Beratung im Haupt- und Finanzausschuss am 7. Juni 2023. Eine endgültige Entscheidung durch den Rat wird für die Sitzung am 15. Juni 2023 erwartet.
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Beratungsfolge
- 15.06.2023 · Rat (24. Sitzung) — Einstimmig nach Beschlussvorschlag
- 07.06.2023 · Haupt- und Finanzausschuss (21. Sitzung) — Einstimmig nach Beschlussvorschlag
- 16.05.2023 · Ausschuss für Planung und Grundstücke (25. Sitzung) — Einstimmig nach Beschlussvorschlag
Ergebnis: Einstimmig nach Beschlussvorschlag - 2.9Satzung der Stadt Bochum zur Sicherung von Durchführungsmaßnahmen des Stadtumbaus im Teilbereich "Laer West" des Stadtumbaugebietes Laer/Mark 51°7 (Stadtumbausatzung Nr. 1036 S - Laer West -)Zur Vorlage · 20230448/1 · Beschlussvorlage der Verwaltung
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✦ KI-Zusammenfassung
Die vorliegende Beschlussvorlage der Verwaltung mit der Nummer 20230448/1 behandelt die Stadtumbausatzung Nr. 1036 S – Laer West – gemäß § 171 d BauGB. Ziel der Satzung ist die Sicherung von städtebaulichen Maßnahmen im Teilbereich „Laer West“ des Gebiets Laer/Mark 51°7. Die Umsetzung orientiert sich am Integrierten Stadtentwicklungskonzept (ISEK) und umfasst die Stärkung der Nahversorgung, die Flächenentwicklung an der Wittener Straße sowie die Aufwertung des öffentlichen Raums und des Immobilienbestandes.
Im Geltungsbereich, der sich entlang der Wittener Straße bis zum Werner Hellweg erstreckt, sollen auf den ehemaligen Opel-Verladeflächen architektonische Entwicklungen sowie eine Fußwegeverbindung zur Grünverbindung „Auf dem Kreuz“ realisiert werden. Für den Bereich der Alten Wittener Straße 18–30 ist die Stabilisierung des Nahversorgungszentrums Lahariplatz vorgesehen. Geplante Maßnahmen am Lahariplatz beinhalten eine gestalterische Aufwertung, die Verbesserung der Auffindbarkeit sowie energetische Maßnahmen wie Fassadenbegrünung und die Installation von Photovoltaikanlagen. Zudem sollen Flächen für die Nutzung durch soziale Einrichtungen bereitgestellt werden.
Der Beschlussvorschlag basiert auf der Fassung der Bekanntmachung vom 3. November 2017. Der Beratungsprozess sah die Anhörung der Bezirksvertretung Bochum-Ost sowie Vorberatungen in den Ausschüssen für Planung und Grundstücke, für Strukturentwicklung, Digitalisierung und Europa sowie im Haupt- und Finanzausschuss vor. Die Entscheidung im Rat war für den 15. Juni 2023 vorgesehen. Laut Verwaltung hat die Erlassung der Satzung keine finanziellen oder direkten klimarelevanten Auswirkungen.
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Beratungsfolge
- 15.06.2023 · Rat (24. Sitzung) — Einstimmig nach Beschlussvorschlag
- 07.06.2023 · Haupt- und Finanzausschuss (21. Sitzung) — Einstimmig nach Beschlussvorschlag
- 06.06.2023 · Ausschuss für Strukturentwicklung, Digitalisierung und Europa (13. Sitzung) — Einstimmig nach Beschlussvorschlag
- 16.05.2023 · Ausschuss für Planung und Grundstücke (25. Sitzung) — Einstimmig nach Beschlussvorschlag
- 03.05.2023 · Bezirksvertretung Bochum-Ost (19. Sitzung) — Einstimmig nach Beschlussvorschlag bei 3 Enthaltungen (CDU)
Ergebnis: Einstimmig nach Beschlussvorschlag - 2.10Gebührensatzung für Bewohnerparkausweise der Stadt BochumZur Vorlage · 20230742 · Beschlussvorlage der Verwaltung
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✦ KI-Zusammenfassung
Die Verwaltung der Stadt Bochum legt mit der Beschlussvorlage 20230742 eine neue Gebührensatzung für Bewohnerparkausweise vor. Auf Grundlage einer Ermächtigung durch die Landesregierung soll die Gebührenhöhe für den Erwerb dieser Ausweise künftig selbstständig festgelegt werden können. Derzeit belaufen sich die Kosten für die etwa 5.000 Ausweise in 13 Parkzonen auf 22 Euro pro Jahr. Die neue Satzung sieht eine Gebühr von 120 Euro pro Jahr vor. Für Empfänger von Leistungen zur Sicherung des Lebensunterhalts, wie etwa SGB II, SGB XII, AsylbLG oder Wohngeld, sowie für Schüler und Auszubildende ist eine Ermäßigung von 50 Prozent vorgesehen. Eine Differenzierung nach Fahrzeuglänge, Gewicht oder E-Kennzeichen ist nicht geplant.
Die Berechnung der Gebühr basiert auf dem Kostenansatz nach dem Verursacherprinzip. Dabei werden Herstellung-, Unterhalts-, Verwaltungs- und Kontrollkosten berücksichtigt. Ziel der Anpassung ist es, die realen Kosten des Parkens zu decken und Anreize zur Nutzung des Umweltverbunds zu schaffen, um zur Reduktion von Treibhausgasemissionen beizutragen. Die Einnahmen sollen sich nach der Umstellung von derzeit 110.000 Euro auf 600.000 Euro erhöhen. Der Rat der Stadt Bochum soll die Satzung beschließen und die Verwaltung beauftragen, die Auswirkungen drei bis fünf Jahre nach Inkrafttreten zu überprüfen. Die Vorlage wurde für die Beratung in den Ausschüssen und Bezirksvertretungen im Zeitraum von Mai bis Juni 2023 vorgesehen.
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Beratungsfolge
- 15.06.2023 · Rat (24. Sitzung) — Die Beratung der Vorlage wird zurückgestellt.
- 07.06.2023 · Haupt- und Finanzausschuss (21. Sitzung) — Mehrheitlich nach Ergänzung des BeschlussvorschlagesEnthaltungen: -dagegen: 5 (CDU, BD, UWG:FB)dafür: 11 (SPD, Grüne, Linke, PAR&Stg, OB)
- 31.05.2023 · Ausschuss für Mobilität und Infrastruktur (24. Sitzung) — Mehrheitlich nach Änderung des BeschlussvorschlagesEnthaltungen: -Dagegen: 5 (CDU, FDP, BD)Dafür: 10 (SPD, Grüne, LINKE., P&STG)
- 25.05.2023 · Bezirksvertretung Bochum-Mitte (23. Sitzung) — Mehrheitlich nach Beschlussvorschlag gemäß Vorlage 20230742Abstimmungsergebnis:Enthaltungen: 0Dagegen: 4 (CDU, FDP, BD)Dafür: 13 (SPD, Grüne, DIE LINKE., Die PARTEI)
- 23.05.2023 · Bezirksvertretung Bochum-Nord (23. Sitzung) — Mehrheitlich nach BeschlussvorschlagDagegen 6 (4 CDU, 2 FDP/UWG Freie Bürger),Dafür 8 (6 SPD, 2 Grüne, 1 Linke)
- 23.05.2023 · Bezirksvertretung Bochum-Wattenscheid (23. Sitzung) — Mehrheitlich nach Beschlussvorschlag gemäß Vorlage 20230742 Abstimmungsergebnis: Enthaltungen: - Dagegen: 7 (CDU, UWG:FB, BD) Dafür: 11 (SPD, Grüne, FDP, DIE LINKE.)
- 10.05.2023 · Bezirksvertretung Bochum-Südwest (25. Sitzung) — Mehrheitlich nach BeschlussvorschlagDagegen4 CDU,1 BDEnthaltung1 Die LinkeDafür7 SPD,4 Grün
- 09.05.2023 · Bezirksvertretung Bochum-Süd (19. Sitzung) — Mehrheitlich nach BeschlussvorschlagDafür: 9 (SPD, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)Dagegen: 6 (CDU, FDP, AfD)Enthaltungen: 0
- 03.05.2023 · Bezirksvertretung Bochum-Ost (19. Sitzung) — Mehrheitlich nach Beschlussvorschlag bei 3 Gegenstimmen (CDU)
Ergebnis: Mehrheitlich nach Ergänzung des Beschlussvorschlages Enthaltungen: -dagegen: 5 (CDU, BD, UWG:FB)dafür: 11 (SPD, Grüne, Linke, PAR&Stg, OB) - im AMI am 31.05.2023 beschlossener Änderungsantrag
- 2.11Ordnungsbehördliche Verordnung über das Offenhalten von Verkaufsstellen an Sonn- und Feiertagen zum Bochumer Musiksommer in der Bochumer Innenstadt vom .06.2023Zur Vorlage · 20230853 · Beschlussvorlage der Verwaltung
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✦ KI-Zusammenfassung
Die vorliegende Beschlussvorlage des Ordnungs- und Veterinäramts regelt die ordnungsbehördliche Verordnung für verkaufsoffene Sonntage im Rahmen des Bochumer Musiksommers. Konkret wird die Verkaufsöffnung für den 27. August 2023 zwischen 13:00 und 18:00 Uhr in einem festgelegten Teilbereich der Innenstadt innerhalb des Gleisdreiecks beantragt. Die Veranstaltung, die das „Weinfest und Musiksommer“ umfasst, beinhaltet gastronomische Angebote sowie musikalische Programmpunkte in Straßen wie der Huestraße, Kortumstraße, Grabenstraße, Harmoniestraße sowie auf dem Boulevard. Für diesen Zeitraum ist der Boulevard für den motorisierten Individualverkehr und den öffentlichen Personennahverkehr gesperrt, wobei der Busverkehr über den Südring umgeleitet wird.
Die Verwaltung begründet die Öffnung mit der hinreichenden Gewichtung gemäß den gesetzlichen Vorgaben des Ladenöffnungsgesetzes NRW. Als Besucherzahl wird auf Basis von Vorjahreswerten eine Größenordnung von 50.000 Menschen pro Veranstaltungstag angesetzt. Ein Verstoß gegen die festgelegten Geschäftszeiten kann als Ordnungswidrigkeit mit einer Geldbuße von bis zu 5.000 Euro geahndet werden.
Hinsichtlich der Stellungnahmen der Sozialpartner zeigt sich ein getrenntes Bild: Die Handwerkskammer Dortmund und die IHK Mittleres Ruhrgebiet befürworten die Öffnungen, während die Gewerkschaft ver.di, der DGB und die Evangelische Kirche in Bochum die geplanten Sonntagsöffnungen ablehnen. Nach dem Rückzug eines Antrags für den April 2023 verbleiben für das Jahr 2023 insgesamt sechs zulässige Termine für sonntägliche Verkaufsöffnungen.
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Beratungsfolge
- 15.06.2023 · Rat (24. Sitzung) — Mehrheitlich nach BeschlussvorschlagEnthaltungen: 0dagegen: 7 (SPD/LINKE/PAR)dafür: 70 (SPD/Grüne/CDU/BD/PAR&StG/UWG:FB/FDP/OB)
- 07.06.2023 · Bezirksvertretung Bochum-Ost (20. Sitzung) — Mehrheitlich nach BeschlussvorschlagDafür: 15 (SPD, Grüne, CDU, FDP, AfD)Dagegen: 1 (DIE LINKE.)Enthaltungen: 0
- 07.06.2023 · Haupt- und Finanzausschuss (21. Sitzung) — Die Vorlage wird ohne Votum weitergeleitet.
- 25.05.2023 · Bezirksvertretung Bochum-Mitte (23. Sitzung) — Mehrheitlich nach Beschlussvorschlag gemäß Vorlage 20230853Abstimmungsergebnis:Enthaltungen: 0Dagegen: 6 (Grüne, CDU, DIE LINKE., Die PARTEI)Dafür: 11 (SPD, Grüne, CDU, FDP, BD)
- 23.05.2023 · Bezirksvertretung Bochum-Nord (23. Sitzung) — Einstimmig nach Beschlussvorschlag
- 23.05.2023 · Bezirksvertretung Bochum-Wattenscheid (23. Sitzung) — Mehrheitlich nach Beschlussvorschlag gemäß Vorlage 20230853 Abstimmungsergebnis: Enthaltungen: - Dagegen: 5 (SPD, Grüne, DIE LINKE.) Dafür: 13 (SPD, CDU, UWG:FB, FDP, BD)
- 11.05.2023 · Ausschuss für Umwelt, Nachhaltigkeit und Ordnung (18. Sitzung) — Mehrheitlich nach BeschlussvorschlagDafür: 14 (SPD, Grüne, CDU, BD, PSG,FDP)Dagegen: 1 (Linke)
- 10.05.2023 · Bezirksvertretung Bochum-Südwest (25. Sitzung) — Mehrheitlich nach BeschlussvorschlagDagegen 1 Die Linke
- 09.05.2023 · Bezirksvertretung Bochum-Süd (19. Sitzung) — Einstimmig nach Beschlussvorschlag
Ergebnis: Die Vorlage wird ohne Votum weitergeleitet. - 2.12Verkaufsöffnung Ruhr-Park am 17.12.2023Zur Vorlage · 20230849 · Beschlussvorlage der Verwaltung
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✦ KI-Zusammenfassung
Die Beschlussvorlage des Ordnungs- und Veterinäramts befasst sich mit der geplanten Verkaufsöffnung im Einkaufszentrum Ruhr-Park am 17. Dezember 2023. Grundlage der Vorlage sind Anträge des Handelsverbands Nordrhein-Westfalen Ruhr-Lippe e.V. für verschiedene Veranstaltungen im Jahr 2023. Während ein Antrag für einen Termin im April 2023 bereits zurückgezogen wurde, steht eine Entscheidung zum Termin im Dezember noch aus.
Die Verwaltung empfiehlt, der Öffnung von Verkaufsstellen im Ruhr-Park am 17. Dezember 2023 nicht zuzustimmen. Als rechtliche Basis dient das Ladenöffnungsgesetz, welches jährliche Öffnungen an maximal acht Sonntagen unter besonderen Voraussetzungen ermöglicht. Die Verwaltung begründet die Ablehnung damit, dass für den betreffenden Termin keine ausreichenden Sachgründe vorliegen, da das geplante Ereignis im Verhältnis zur Gesamtfläche des Einkaufszentrums von etwa 254.000 Quadratmetern zu gering dimensioniert sei.
Die Prüfung der Anträge für das Jahr 2023 basiert auf einer Übersicht des Handelsverbandes, wobei für bestimmte Bochumer Innenstadt-Veranstaltungen und den Weihnachtsmarkt am Ruhr-Park aufgrund fehlender Unterlagen lediglich ältere Konzepte herangezogen werden konnten. Während die Handwerkskammer Dortmund und die IHK Mittleres Ruhrgebiet die Anträge grundsätzlich unterstützen, lehnen die Gewerkschaft ver.di, der DGB sowie die Evangelische Kirche in Bochum die Verkaufsöffnungen ab. Die Vorlage umfasst zudem die Beratungstermine in den zuständigen Gremien, darunter der Ausschuss für Umwelt, Nachhaltigkeit und Ordnung sowie die Bezirksvertretung Bochum-Nord.
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Beratungsfolge
- 15.06.2023 · Rat (24. Sitzung) — Mehrheitlich nach BeschlussvorschlagEnthaltungen: 0dagegen: 8 (BD/FDP)dafür: 69 (SPD/Grüne/CDU/LINKE/PAR&StG/UWG:FB/PAR/ OB)
- 07.06.2023 · Haupt- und Finanzausschuss (21. Sitzung) — Die Vorlage wird ohne Votum weitergeleitet.
- 23.05.2023 · Bezirksvertretung Bochum-Nord (23. Sitzung) — Mehrheitlich gegen BeschlussvorschlagDagegen 14 (6 SPD, 4 CDU, 2 FDP/UWG Freie Bürger, 1 Linke, 1 BD)Dafür 2 Grüne
- 11.05.2023 · Ausschuss für Umwelt, Nachhaltigkeit und Ordnung (18. Sitzung) — Einstimmig nach BeschlussvorschlagEnthaltungen: 1 (FDP)
Ergebnis: Die Vorlage wird ohne Votum weitergeleitet. - 2.13Außerplanmäßige Bereitstellung konsumtiver Haushaltsmittel gem. § 83 GO NRW in der Produktgruppe 3108 - Beteiligungen im Bereich soziale Leistungen für die Bochumer Senioreneinrichtungen (SBO) in 2023Zur Vorlage · 20231205 · Finanzvorlage investiv oder konsumtiv
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✦ KI-Zusammenfassung
Die Stadt Bochum beabsichtigt, außerplanmäßige konsumtive Haushaltsmittel in Höhe von 5.419.268 Euro für die SBO Senioreneinrichtungen der Stadt Bochum gGmbH bereitzustellen. Die Vorlage des Amtes für Finanzsteuerung sieht vor, dass die Stadt als hundertprozentige Gesellschafterin die durch die Corona-Pandemie entstandenen Verluste und Mehraufwendungen ausgleicht.
Die Kosten entstehen durch Ertragsausfälle und Mehraufwendungen, die trotz Ausschöpfung von Spar- und Fördermöglichkeiten bestehen bleiben. Zu den genannten Gründen gehören Verzögerungen bei der Inbetriebnahme neuer Pflegehäuser sowie Mindererträge, die nach dem Auslaufen des bundesweiten Pflegerettungsschirms im Juni 2022 entstanden sind. Zudem werden Auswirkungen durch den Ukraine-Krieg und die Inflation angeführt.
Die Deckung des Mehrbedarfs erfolgt über einen außerordentlichen Ertrag gemäß den Regelungen des NKF-CUIG NRW. Durch die Aktivierung dieser Finanzschäden entstehen ab dem Jahr 2026 jährliche Folgekosten für den städtischen Haushalt in Höhe von etwa 107.000 Euro, resultierend aus einer linearen Abschreibung über einen Zeitraum von 50 Jahren. Der Beschlussvorschlag wird nach der Vorberatung in den zuständigen Ausschüssen im Juni 2023 im Rat der Stadt Bochum zur Entscheidung vorgelegt.
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Beratungsfolge
- 15.06.2023 · Rat (24. Sitzung) — Einstimmig nach Ergänzung des BeschlussvorschlagesEnthaltungen: 3 (FDP)
- 07.06.2023 · Haupt- und Finanzausschuss (21. Sitzung) — Die Vorlage wird ohne Votum weitergeleitet.
- 01.06.2023 · Ausschuss für Beteiligungen und Controlling (25. Sitzung) — Einstimmig nach BeschlussvorschlagEnthaltungen: 1 (BD)
Ergebnis: Die Vorlage wird ohne Votum weitergeleitet. - 2.14Bochum Strategie: 12 neue Kernaktivitäten (Kernaktivitäten 2023)Zur Vorlage · 20231337 · Beschlussvorlage der Verwaltung
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✦ KI-Zusammenfassung
Die Verwaltung der Stadt Bochum hat mit der Vorlage 20231337 den Vorschlag vorgelegt, zwölf neue Kernaktivitäten im Rahmen der Bochum Strategie zu etablieren. Die Bochum Strategie dient seit Mai 2017 als Orientierungsrahmen für die Stadtentwicklung und verfolgt das Ziel, bis zum Jahr 2030 etwa 125 Kernaktivitäten umzusetzen. Bisher wurden 63 Projekte bearbeitet, von denen 20 bereits erfolgreich umgesetzt oder in der Verwaltung etabliert sind.
Die neuen Vorschläge für das Jahr 2023 wurden in Abstimmung mit dem Strategiebeirat erarbeitet. Zu den geplanten Projekten gehören unter anderem die Bochumer Wärmewende, die Initiative „mission solar“, ein digitales Seniorenportal sowie die Entwicklung moderner Arbeitswelten. Weitere Schwerpunkte liegen auf der Smart-City-Plattform „Consul“, der Förderung der Grünen Chemie durch einen Inkubator sowie der Stärkung der Erinnerungskultur und der Integration neuer Einwohner.
Der Beschlussvorschlag sieht vor, dass der Rat die neuen Kernaktivitäten zur Kenntnis nimmt. Die Verwaltung erhält damit den Auftrag, die notwendigen Planungen und Umsetzungen voranzutreiben, Projektaufträge zu erstellen und erforderliche weitere Beschlüsse nach Zuständigkeit einzuholen. Die Vorlage durchläuft im Juni 2023 die entsprechenden Ausschüsse für Strukturentwicklung, Digitalisierung und Europa sowie den Haupt- und Finanzausschuss, bevor sie am 15. Juni 2023 im Rat entschieden wird.
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Beratungsfolge
- 15.06.2023 · Rat (24. Sitzung) — Mehrheitlich nach BeschlussvorschlagEnthaltungen: 0dagegen: 5 (BD)dafür: 72 (SPD/Grüne/CDU/LINKE/PAR&StG/UWG:FB/FDP/ PAR/OB)
- 07.06.2023 · Haupt- und Finanzausschuss (21. Sitzung) — Einstimmig nach BeschlussvorschlagEnthaltungen: 2 (BD, PAR&StG)
- 06.06.2023 · Ausschuss für Strukturentwicklung, Digitalisierung und Europa (13. Sitzung) — Einstimmig bei zwei Enthaltungen der BD-Ratsfraktion und der Fraktion „Die PARTEI/STADTGESTALTER“ nach Beschlussvorschlag
Ergebnis: Einstimmig nach Beschlussvorschlag Enthaltungen: 2 (BD, PAR&StG) - 2.14.1Bochum Strategie: 12 neue Kernaktivitäten (Kernaktivitäten 2023) - Änderungsantrag der Fraktion "Die Partei & Stadtgestalter" -Zur Vorlage · 20231543 · Antrag
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✦ KI-Zusammenfassung
Mit dem Änderungsantrag zur 21. Sitzung des Haupt- und Finanzausschusses am 7. Juni 2023 beabsichtigt der Fraktionsvorsitzende Dr. Volker Steude, die Kriterien für sogenannte Kernaktivitäten im Rahmen der Bochum-Strategie neu zu definieren. Die Vorlage mit der Nummer 20231543 legt fünf Anforderungen fest, denen zukünftige Kernaktivitäten entsprechen sollen: Potenzial zur sichtbaren Weiterentwicklung der Stadt, eine Vorreiterrolle gegenüber anderen deutschen Großstädten, Neuheit durch die Initiierung bisher nicht existierender Projekte, ein relevanter Umfang mit sichtbaren Ergebnissen sowie Substanz jenseits gesetzlicher Pflichtaufgaben oder gängiger Praxis.
Der Antrag sieht vor, dass bereits laufende Maßnahmen, welche die Stadt unterstützt, künftig unter dem Label „unterstützt durch die Bochum-Strategie“ ausgewiesen werden sollen. Damit sollen Projekte, die lediglich bestehende Aufgaben wie die Digitalisierung oder die Wärmewende umfassen oder kleinere Vorhaben als Kernaktivitäten deklarieren, von dieser Bezeichnung ausgeschlossen werden. Ziel des Antrags ist es, den Fokus der Strategie auf die Initiierung einzigartiger und innovativer Projekte zu legen.
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Beratungsfolge
- 07.06.2023 · Haupt- und Finanzausschuss (21. Sitzung)
- 2.15Neuausrichtung „Bochum-Pass. Gemeinsam mehr erleben.“Zur Vorlage · 20231076 · Beschlussvorlage der Verwaltung
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✦ KI-Zusammenfassung
Die Stadtverwaltung Bochum plant eine Neuausrichtung des „Bochum-Passes“, der berechtigten Bürgerinnen und Bürgern Vergünstigungen bei verschiedenen kulturellen und Freizeitangeboten ermöglicht. Der Berechtigtenkreis soll künftig um Personen erweitert werden, die Wohngeld beziehen. Damit wird die Gruppe der Anspruchsberechtigten vergrößert, die bisher auf Beziehende von Leistungen nach SGB II, SGB XII oder das Asylbewerberleistungsgesetz beschränkt war.
Um die Nutzung des Passes zu erhöhen und bürokratische Hürden abzubauen, soll die Ausgabe nicht mehr an einen Einzelantrag geknüpfen sein. Stattdessen ist vorgesehen, den Pass den Berechtigten initiativ zuzustellen. Für das zweite Halbjahr 2023 ist geplant, neben dem Leistungsbescheid auch ein Informationsschreiben sowie den Pass postalisch zu versenden.
Zusätzlich zum erweiterten Kreis wird der Tierpark Bochum als neuer Partner in das Angebot aufgenommen. Der Bochum-Pass soll zudem optisch neu gestaltet werden. Langfristig prüft die Verwaltung die Einführung eines Scheckkartenformats oder einer digitalen Version des Ausweises. Die finanziellen Auswirkungen für zusätzliche Angebote im Jahr 2023 werden durch Mittel aus dem NRW-Stärkungspakt abgedeckt.
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Beratungsfolge
- 16.06.2023 · Beirat "Leben im Alter" (9. Sitzung)
- 15.06.2023 · Rat (24. Sitzung) — Einstimmig nach Beschlussvorschlag
- 14.06.2023 · Integrationsausschuss (13. Sitzung) — Einstimmig nach Beschlussvorschlag
- 07.06.2023 · Haupt- und Finanzausschuss (21. Sitzung) — Die Vorlage wird ohne Votum weitergeleitet.
- 26.05.2023 · Ausschuss für Sport, Bewegung und Freizeit (16. Sitzung) — Einstimmig nach BeschlussvorschlagEnthaltungen: 1 (BD)
- 23.05.2023 · Beirat "Frauen, Geschlechtergerechtigkeit und Emanzipation" (11. Sitzung)
- 17.05.2023 · Ausschuss für Arbeit, Gesundheit und Soziales (17. Sitzung) — Einstimmig nach BeschlussvorschlagDie BD-Fraktion nimmt nicht an der Abstimmung teil.
- 10.05.2023 · Ausschuss für Kinder, Jugend und Familie (JHA) (16. Sitzung) — Einstimmig nach Beschlussvorschlag
- 09.05.2023 · Ausschuss für Kultur und Tourismus (15. Sitzung) — Einstimmig nach BeschlussvorschlagHerr Krampitz/BD hat nicht an der Abstimmung teilgenommen.
Ergebnis: Die Vorlage wird ohne Votum weitergeleitet. - 2.16Ambulanter Gesundheitsstandort WattenscheidZur Vorlage · 20230410 · Beschlussvorlage der Verwaltung
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✦ KI-Zusammenfassung
Die vorliegende Beschlussvorlage der Wirtschaftsentwicklung Bochum vom 16. Februar 2023 sieht die Entwicklung des Zentrums von Wattenscheid zu einem ambulanten Gesundheitsstandort vor. Ziel des Vorhabens ist die Profilierung des Gebiets als Innovationsraum für urbane Gesundheitsversorgung sowie für die lokale Gesundheitswirtschaft, ergänzend zum GesundheitsCampus Bochum. Die Entwicklung soll die wohnortnahe Versorgung verbessern und Wattenscheid-Mitte als Gesundheits-Hub etablieren. Dabei werden Schnittstellen zu Bereichen wie der Stadtentwicklung, Bildung, Gastronomie und dem Einzelhandel berücksichtigt.
Die Bochum Wirtschaftsentwicklung übernimmt die Federführung für den Aufbau des Projekts. Die zuständige Stelle wird einen Projektplan erstellen, der eine Stärken-Schwächen-Analyse, eine strategische Rahmenplanung sowie ein Handlungskonzept umfasst. Als Standortvorteile werden die vorhandene Infrastruktur, die Anbindung an den öffentlichen Personennahverkehr und die Autobahn 40 sowie das Technologie- und Gründerzentrum Wattenscheid angeführt. Die Planung erfolgt in Abstimmung mit der Rahmenplanung Wattenscheid-City und der ISEK-Fortschreibung. Zudem ist eine interkommunale Kooperation mit benachbarten Stadtteilen aus Essen und Gelsenkirchen vorgesehen.
Der Beratungsprozess sieht die Anhörung der Bezirksvertretung Bochum-Wattenscheid im März 2023 sowie Vorberatungen in den Ausschüssen für Strukturentwicklung, Digitalisierung und Europa sowie im Haupt- und Finanzausschuss im Juni 2023 vor. Eine abschließende Entscheidung im Rat ist für den 15. Juni 2023 vorgesehen. Die Grundlage für die strategische Ausrichtung bilden zudem Ergebnisse aus Workshops der Agentur GesundheitsCampus Bochum aus dem Jahr 2022.
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Beratungsfolge
- 15.06.2023 · Rat (24. Sitzung) — Einstimmig nach Beschlussvorschlag
- 07.06.2023 · Haupt- und Finanzausschuss (21. Sitzung) — Einstimmig nach Beschlussvorschlag
- 06.06.2023 · Ausschuss für Strukturentwicklung, Digitalisierung und Europa (13. Sitzung) — Einstimmig nach Beschlussvorschlag
- 28.03.2023 · Bezirksvertretung Bochum-Wattenscheid (21. Sitzung) — Einstimmig nach Beschlussvorschlag gemäß Vorlage 20230410
- 07.03.2023 · Bezirksvertretung Bochum-Wattenscheid (20. Sitzung) — Die Beratung der Vorlage wird zurückgestellt.
Ergebnis: Einstimmig nach Beschlussvorschlag - 2.17Dependancen Alice-Salomon-BerufskollegZur Vorlage · 20231227 · Beschlussvorlage der Verwaltung
▶ Vorlage aufklappen — Zusammenfassung, Dokumente, Beratungsfolge
✦ KI-Zusammenfassung
Das Schulverwaltungsamt hat eine Beschlussvorlage zur Einrichtung zweier neuer Standorte für das Alice-Salomon-Berufskolleg vorgelegt. Zum Beginn des Schuljahres 2023/2024 sollen die Gebäude in der Fahrendeller Straße 25 und in der Von der Recke Straße 53 als offizielle Dependancen genutzt werden.
Die Erweiterung des Berufskollegs ist notwendig geworden, da das wachsende Angebot an vollzeitschulischen Bildungsgängen sowie spezielle Programme, wie etwa internationale Förderklassen, den vorhandenen Platz am Hauptstandort in der Akademiestraße 46/48 übersteigt. Während die Fahrendeller Straße vorrangig Klassen im Bereich Erziehung und Kinderpflege aufnehmen soll, werden an der Von der Recke Straße vor allem Ausbildungsgänge der Fachschule für Sozialpädagogik unterrichtet.
Die neuen Standorte bieten durch ihre Ausstattung mit Fachräumen sowie die gute Anbindung an den öffentlichen Personennahverkehr die Möglichkeit, den Unterricht räumlich zu entzerren und Pendelzeiten für Lehrkräfte und Schülerinnen sowie Schüler gering zu halten. Die Einrichtung der Nebenstandorte erfolgt gemäß § 81 Absatz 2 des Schulgesetzes Nordrhein-Westfalen und bedarf der Zustimmung der Bezirksregierung. Der Vorschlag durchläuft die Vorberatung in den zuständigen Ausschüssen, bevor er im Rat entschieden wird.
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Beratungsfolge
- 15.06.2023 · Rat (24. Sitzung) — Einstimmig nach Beschlussvorschlag
- 13.06.2023 · Ausschuss für Schule und Bildung (18. Sitzung) — Einstimmig nach Beschlussvorschlag
- 07.06.2023 · Haupt- und Finanzausschuss (21. Sitzung) — Die Vorlage wird ohne Votum weitergeleitet.
Ergebnis: Die Vorlage wird ohne Votum weitergeleitet. - 2.18Bochum Strategie - Kernaktivität "Baustellenmanagement - Alles aus einer Hand"Zur Vorlage · 20230733 · Beschlussvorlage der Verwaltung
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✦ KI-Zusammenfassung
Die Verwaltung hat im Rahmen der Bochum-Strategie eine Beschlussvorlage zur Umsetzung der Kernaktivität „Baustellenmanagement – Alles aus einer Hand“ vorgelegt. Ziel des Vorhabens ist die Optimierung des Baustellenmanagements sowie des Baustellenmarketings durch eine verbesserte Koordination von Bauvorhaben der Stadt, der Stadtwerke, der BOGESTRA und Dritter.
Geplant ist die Einführung einer Koordinierungssoftware bis Ende 2023 sowie die Digitalisierung von Aufbruchgenehmigungen über das System „Via VIS“ bis Mitte 2023. Zudem soll ein Baustellenkompass erstellt werden. Für die Überwachung von Sperrgenehmigungen wurden drei zusätzliche Stellen beantragt, deren Besetzung für Mitte April 2023 vorgesehen ist. Ein weiterer Schwerpunkt liegt auf der Neugestaltung des Baustellenmarketings, was die Einführung einer neuen Website ab April sowie die Etablierung von Baustellen-Kümmerern der Stadt, der Stadtwerke und der BOGESTRA umfasst. Der Arbeitskreis Baustellenmarketing soll zudem um langfristige Planungen erweitert werden.
Für die Umsetzung sind einmalige Sachmittel in Höhe von 380.000 Euro vorgesehen, die für die Koordinierungssoftware, Lizenzen für Via VIS sowie für die Website und eine Kampagne verwendet werden sollen. Ein jährlicher Supportbedarf von 15.000 Euro ist eingeplant. Personell werden zwei Stellen in der Straßenverkehrsbehörde sowie eine Stelle für die Aufbruchbegleitung ab 2024 benötigt. Die Vorlage durchläuft die Anhörung der Bezirksvertretungen sowie die Vorberatung in den zuständigen Ausschüssen, bevor der Rat am 15. Juni 2023 über den Beschluss entscheidet.
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Beratungsfolge
- 15.06.2023 · Rat (24. Sitzung) — Einstimmig nach Ergänzung des BeschlussvorschlagesEnthaltungen: 5 (BD)
- 07.06.2023 · Haupt- und Finanzausschuss (21. Sitzung) — Einstimmig nach Ergänzung des BeschlussvorschlagesEnthaltungen: 1 (BD)
- 31.05.2023 · Ausschuss für Mobilität und Infrastruktur (24. Sitzung) — Einstimmig nach Ergänzung des Beschlussvorschlages (ohne BD)
- 23.05.2023 · Bezirksvertretung Bochum-Wattenscheid (23. Sitzung) — Einstimmig nach Beschlussvorschlag gemäß Vorlage 20230733 bei einer Enthaltung (BD)
- 10.05.2023 · Bezirksvertretung Bochum-Südwest (25. Sitzung) — Einstimmig nach BeschlussvorschlagBei 2 Enthaltungen1 CDU, 1 BD
- 09.05.2023 · Bezirksvertretung Bochum-Süd (19. Sitzung) — Einstimmig nach Beschlussvorschlag bei 1 Enthaltung (AfD)
- 03.05.2023 · Bezirksvertretung Bochum-Ost (19. Sitzung) — Einstimmig nach Beschlussvorschlag
- 25.04.2023 · Bezirksvertretung Bochum-Nord (22. Sitzung) — Einstimmig nach Beschlussvorschlag
- 20.04.2023 · Bezirksvertretung Bochum-Mitte (22. Sitzung) — Einstimmig nach Beschlussvorschlag gemäß Vorlage 20230773 bei einer Enthaltung (FDP)
Ergebnis: Einstimmig nach Ergänzung des Beschlussvorschlages Enthaltungen: 1 (BD) - im AMI am 31.05.2023 beschlossener Änderungsantrag
- 2.19Namensgebung Heinrich-von-Kleist-SchuleZur Vorlage · 20231259 · Beschlussvorlage der Verwaltung
▶ Vorlage aufklappen — Zusammenfassung, Dokumente, Beratungsfolge
✦ KI-Zusammenfassung
Die Verwaltung hat eine Beschlussvorlage zur Änderung des Namens der Heinrich-von-Kleist-Schule vorgelegt. Ab Beginn des Schuljahres 2023/2024 soll die Einrichtung den Namen „Heinrich-von-Kleist-Gymnasium Bochum“ führen.
Grundlage für diesen Antrag ist ein Beschluss der Schulkonferenz vom 25. April 2023. Die Änderung zielt darauf ab, die Schulform direkt im Hauptnamen der Schule abzubilden. Bisher wird das Gymnasium der Stadt Bochum lediglich als Zusatz zur Bezeichnung „Heinrich-von-Kleist-Schule“ geführt. Laut der Begründung in der Vorlage kam es aufgrund der bisherigen Namensgebung in der Vergangenheit zu Unklarheiten, insbesondere bei Anmeldeverfahren für die Klassen 5 sowie bei Schul- und Schulformwechseln.
Die Vorlage ist zur Vorberatung in der Bezirksvertretung Bochum-Nord, im Haupt- und Finanzausschuss sowie im Ausschuss für Schule und Bildung vorgesehen. Eine abschließende Entscheidung durch den Rat wird für den 15. Juni 2023 erwartet.
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Beratungsfolge
- 15.06.2023 · Rat (24. Sitzung) — Einstimmig nach Beschlussvorschlag
- 13.06.2023 · Ausschuss für Schule und Bildung (18. Sitzung) — Einstimmig nach Beschlussvorschlag
- 07.06.2023 · Haupt- und Finanzausschuss (21. Sitzung) — Die Vorlage wird ohne Votum weitergeleitet.
- 23.05.2023 · Bezirksvertretung Bochum-Nord (23. Sitzung) — Einstimmig nach Beschlussvorschlag
Ergebnis: Die Vorlage wird ohne Votum weitergeleitet. - 2.20Namensgebung Märkische SchuleZur Vorlage · 20231263 · Beschlussvorlage der Verwaltung
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✦ KI-Zusammenfassung
Die Verwaltung hat mit der Vorlage 20231263 eine Änderung des Namens der Märkischen Schule beantragt. Der Eilausschuss der Schule hat am 21. April 2023 beschlossen, die Bezeichnung von „Märkische Schule, Gymnasium der Stadt Bochum“ in „Märkisches Gymnasium Wattenscheid, Schule der Stadt Bochum“ zu ändern. Die Umsetzung ist zum Beginn des Schuljahres 2023/2024 am 1. August 2023 vorgesehen.
Laut Begründung der Vorlage soll die Schulform künftig bereits im Hauptnamen der Schule enthalten sein, da diese bisher nur im Zusatz aufgeführt wird. Zudem möchte die Schule durch den neuen Namen die Verbundenheit zum Stadtteil Wattenscheid sowie die Zusammenarbeit mit lokalen Partnern hervorheben. Der Vorschlag orientiert sich an den Vorgaben des Schulgesetzes Nordrhein-Westfalen, welches die Angabe von Schulträger, Schulform und Schulstufe im Namen vorschreibt.
Die Maßnahme ist mit keinen finanziellen Auswirkungen oder Folgelasten verbunden und hat keine klimarelevanten Auswirkungen. Der Beschlussgegenstand durchläuft die Vorberatung in der Bezirksvertretung Bochum-Wattenscheid, dem Haupt- und Finanzausschuss sowie dem Ausschuss für Schule und Bildung, bevor im Rat am 15. Juni 2023 eine Entscheidung getroffen werden soll.
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Beratungsfolge
- 15.06.2023 · Rat (24. Sitzung) — Einstimmig nach Beschlussvorschlag
- 13.06.2023 · Ausschuss für Schule und Bildung (18. Sitzung) — Einstimmig nach Beschlussvorschlag
- 07.06.2023 · Haupt- und Finanzausschuss (21. Sitzung) — Die Vorlage wird ohne Votum weitergeleitet.
- 23.05.2023 · Bezirksvertretung Bochum-Wattenscheid (23. Sitzung) — Einstimmig nach Beschlussvorschlag gemäß Vorlage 20231263
Ergebnis: Die Vorlage wird ohne Votum weitergeleitet. - 2.21Vorschlagsliste für die Wahl der Schöffinnen und Schöffen im Landgerichtsbezirk Bochum für die Amtszeit 01.01.2024 bis 31.12.2028Zur Vorlage · 20231314 · Beschlussvorlage der Verwaltung
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✦ KI-Zusammenfassung
Die Stadt Bochum bereitet die Vorschlagsliste für die Wahl der Schöffinnen und Schöffen im Landgerichtsbezirk Bochum für die Amtszeit vom 1. Januar 2024 bis zum 31. Dezember 2028 vor. Die Verwaltung schlägt hierfür insgesamt 1744 Personen vor. Damit wird die gesetzliche Anforderung erfüllt, mindestens doppelt so viele Personen aufzustellen, wie für den Dienst benötigt werden. Basierend auf der Festlegung des Präsidenten des Landgerichts Bochums werden insgesamt 595 Haupt- und Ersatzschöffinnen sowie Schöffen benötigt, was eine Mindestanzahl von 1190 Personen in der Liste zur Folge hat.
Die Aufnahme der Personen in die Vorschlagsliste bedarf der Zustimmung durch den Rat der Stadt Bochum mit einer Zwei-Drittel-Mehrheit der anwesenden Mitglieder, sofern mindestens die Hälfte der gesetzlichen Mitgliederzahl vertreten ist. Die konkreten Namen der vorgeschlagenen Personen sind in einem nichtöffentlichen Teil der Vorlage enthalten. Im Anschluss an die Entscheidung wird die Liste für eine Woche öffentlich ausgelegt, um die gesetzliche Einspruchsmöglichkeit zu ermöglichen. Der Abschluss dieser Auslegung ist für Ende Juli 2023 geplant. Die endgültige Wahl der Schöffinnen und Schöffen durch den Schöffenwahlausschuss soll im Zeitraum September oder Oktober 2023 stattfinden.
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Beratungsfolge
- 15.06.2023 · Rat (24. Sitzung) — Einstimmig nach Beschlussvorschlag
- 07.06.2023 · Haupt- und Finanzausschuss (21. Sitzung) — Einstimmig nach Beschlussvorschlag
Ergebnis: Einstimmig nach Beschlussvorschlag - 3.Anträge
- keine Tagesordnungspunkte
- 4.Mitteilungen
- 4.1Genehmigung von Beschlüssen der Gesellschafterversammlung der Stadtwerke Bochum Holding GmbH hier: Beteiligung an Projekten im Bereich Erneuerbare EnergienZur Vorlage · 20231242 · Mitteilung der Verwaltung
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✦ KI-Zusammenfassung
Die Stadtwerke Bochum Holding GmbH beabsichtigt, einen Vorratsbeschluss zur Beteiligung an bereits genehmigten Projekten im Bereich der Erneuerbaren Energien zu verabschieden. Ziel dieser Maßnahme ist es, die Handlungsfähigkeit des Unternehmens bei zeitkritischen Investitionsmöglichkeiten sicherzustellen.
Nach bisherigen Strategien, die unter anderem auf schlüsselfertige Projekte und Kooperationen mit Trianel setzten, soll der Fokus nun verstärkt auf genehmigten Projekten oder der Entwicklung neuer Flächen liegen. Hintergrund sind veränderte Marktbedingungen, wie das aktuelle Zinsniveau und die Preisentwicklung bei Strom, welche den Erwerb fertiger Anlagen erschweren. Durch einen Vorratsbeschluss kann die Holding bei Einhaltung festgelegter Investitionskriterien und einer umfassenden Prüfung (Due Diligence) unmittelbar an Projekten partizipieren, ohne für jeden Einzelfall einen neuen Beschluss des Rates der Stadt Bochum einholen zu müssen. Das kommunalrechtliche Anzeigeverfahren gegenüber der Bezirksregierung bleibt hiervon unberührt.
Die Umsetzung solcher Projekte könnte die jährliche Erzeugung von Grünstrom um etwa 125 Millionen kWh steigern, was zusammen mit bestehenden Kapazitäten langfristig rund ein Drittel des aktuellen Absatzes an Endverbraucher abdecken könnte. Die Beratung der Vorlage erfolgt im nichtöffentlichen Teil, da die spezifischen Investitionskriterien als geschütztes Geschäftsgeheimnis eingestuft werden.
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Beratungsfolge
- 15.06.2023 · Rat (24. Sitzung) — Die Mitteilung der Verwaltung wird zur Kenntnis genommen.
- 07.06.2023 · Haupt- und Finanzausschuss (21. Sitzung) — Die Mitteilung der Verwaltung wird zur Kenntnis genommen.
- 01.06.2023 · Ausschuss für Beteiligungen und Controlling (25. Sitzung)
Ergebnis: Die Mitteilung der Verwaltung wird zur Kenntnis genommen. - 4.2Nachweisung der über- und außerplanmäßigen Mittelbereitstellungen größer 5.000 EUR gemäß § 83 GO NRW für den Zeitraum 01.07. - 31.12.2022Zur Vorlage · 20231086 · Mitteilung der Verwaltung
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✦ KI-Zusammenfassung
Die Verwaltung der Stadt Bochum informiert den Rat über die über- und außerplanmäßigen Mittelbereitstellungen sowie Verpflichtungsermächtigungen, die im Zeitraum vom 1. Juli bis zum 31. Dezember 2022 getätigt wurden. Die Vorlage mit der Nummer 20231086 dient dem Nachweis aller Bereitstellungen über 5.000 Euro, für die der Rat keine eigene Entscheidung getroffen hat.
Nach den Regelungen der Haushaltssatzung ist die Kämmerin für die Bereitstellung von über- und außerplanmäßigen Haushaltsmitteln bis zu einem Betrag von 250.000 Euro im konsumtiven Bereich sowie bis zu 500.000 Euro im investiven Bereich zuständig. Für größere Mittelbereitstellungen, die zwischen 250.000 und 750.000 Euro bei Mehraufwendungen bzw. zwischen 500.000 und 1.000.000 Euro bei Mehrauszahlungen liegen, ist die Zustimmung des Haupt- und Finanzausschusses erforderlich. Die Mitteilung des Amtes für Finanzsteuerung enthält detaillierte Nachweislisten für den investiven und konsumtiven Bereich des zweiten Halbjahres 2022.
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Beratungsfolge
- 15.06.2023 · Rat (24. Sitzung) — Die Mitteilung der Verwaltung wird zur Kenntnis genommen.
- 07.06.2023 · Haupt- und Finanzausschuss (21. Sitzung) — Die Mitteilung der Verwaltung wird zur Kenntnis genommen.
- 01.06.2023 · Ausschuss für Beteiligungen und Controlling (25. Sitzung)
Ergebnis: Die Mitteilung der Verwaltung wird zur Kenntnis genommen. - 4.3Ausschuss für Kinder, Jugend und Familie (JHA): UmbesetzungZur Vorlage · 20231051 · Mitteilung der Verwaltung
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✦ KI-Zusammenfassung
Die Verwaltung informiert über eine personelle Änderung im Ausschuss für Kinder, Jugend und Familie (JHA). Aufgrund des Rücktritts und des Ausscheidens der bisherigen Vertreterin des Jugendamtselternbeirates wurde ein neues beratendes Mitglied für den Ausschuss benannt.
Die rechtliche Grundlage für die Besetzung dieses Sitzes ergibt sich aus dem SGB VIII sowie der Jugendamtssatzung, wonach der Jugendamtselternbeirat ein beratendes Mitglied für den JHA stellt. Im Zuge der Neubesetzung übernimmt nun ein neues Mitglied diese Funktion im Ausschuss. Die Stellvertretung für das beratende Mitglied wird durch den neuen Vorsitzenden des Jugendamtselternbeirates wahrgenommen.
Die Mitteilung der Verwaltung mit der Nummer 20231051 wurde zur Kenntnisnahme in den Ausschuss für Kinder, Jugend und Familie sowie in den Haupt- und Finanzausschuss und den Rat vorgelegt. Die entsprechenden Sitzungstermine sind für die Monate Mai und Juni 2023 angesetzt.
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Beratungsfolge
- 15.06.2023 · Rat (24. Sitzung) — Die Mitteilung der Verwaltung wird zur Kenntnis genommen.
- 07.06.2023 · Haupt- und Finanzausschuss (21. Sitzung) — Die Mitteilung der Verwaltung wird zur Kenntnis genommen.
- 10.05.2023 · Ausschuss für Kinder, Jugend und Familie (JHA) (16. Sitzung)
Ergebnis: Die Mitteilung der Verwaltung wird zur Kenntnis genommen. - 4.4Bochumer Citywache - Mietverhältnis Bongardstr. 25-27 – Abschluss eines MietvertragesZur Vorlage · 20231095 · Mitteilung der Verwaltung
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✦ KI-Zusammenfassung
Die Verwaltung beabsichtigt den Abschluss eines Mietvertrages für die neue Bochumer Citywache in der Bongardstraße 25-27. Die Einrichtung dieser Station ist als Kernaktivität der Bochum-Strategie vorgesehen, um den Kommunalen Ordnungsdienst (KOD) zu unterstützen und eine öffentliche Anlaufstelle für Bürgerinnen und Bürger zu schaffen.
Hintergrund des Vorhabens ist der Umzug des Ordnungs- und Veterinäramtes in das Viktoria-Karree. Für die spezifischen Anforderungen des KOD, der aktuell 37 Stellen umfasst und ab 2024 um zwei weitere Kräfte erweitert werden soll, werden Räumlichkeiten benötigt, die über klassische Verwaltungsstrukturen hinausgehen. Die neue Citywache soll unter anderem eine Leitstelle zur Einsatzsteuerung, einen Empfangsbereich sowie Besprechungsräume für Ordnungspartner beherbergen. Zudem ist ein Untersuchungsraum für die Veterinärabteilung im Objekt vorgesehen.
Die Immobiliente in der Bongardstraße soll zudem die notwendige Infrastruktur wie Umkleideräume, Aufenthaltsräume und Parkplätze für Einsatzfahrzeuge inklusive Ladesäulen bieten. Während Standardmobiliar aus bestehenden Beständen übernommen wird, erfolgt die Finanzierung von Sonderausstattungen über das Budget des Ordnungsamtes sowie das Amt für Finanzsteuerung. Die Mittel für die Anmietung und Bewirtschaftung sind im Haushaltsplan 2023/2024 bereits veranschlagt.
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- 07.06.2023 · Haupt- und Finanzausschuss (21. Sitzung) — Die Mitteilung der Verwaltung wird zur Kenntnis genommen.
- 25.05.2023 · Bezirksvertretung Bochum-Mitte (23. Sitzung)
- 16.05.2023 · Ausschuss für Planung und Grundstücke (25. Sitzung)
- 11.05.2023 · Ausschuss für Umwelt, Nachhaltigkeit und Ordnung (18. Sitzung)
Ergebnis: Die Mitteilung der Verwaltung wird zur Kenntnis genommen. - 4.5Szenarien zur Bevölkerungsentwicklung 2023 bis 2035 in BochumZur Vorlage · 20231196 · Mitteilung der Verwaltung
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✦ KI-Zusammenfassung
Die Verwaltung der Stadt Bochum hat Ergebnisse zu möglichen Szenarien der Bevölkerungsentwicklung für den Zeitraum von 2023 bis 2035 vorgelegt. Als Grundlage für künftige Planungen wurde das „Bevölkerungsszenario 2035“ ausgewählt, welches eine moderate Dynamik beschreibt. Dieses Modell geht davon aus, dass die Einwohnerzahl infolge von Wanderungsgewinnen leicht ansteigen könnte, während die Zahl der Sterbefälle weiterhin die Zahl der Geburten übersteigt. Basierend auf dem Stand von Ende 2022 mit 372.854 Einwohnern prognostiziert das Szenario eine Entwicklung auf etwa 378.800 Personen bis zum Jahr 2035.
Die Berechnungen stützen sich auf Annahmen zu Geburtenraten, Sterblichkeit und Wanderungsbewegungen. Ein wesentlicher Faktor sind die Zuzüge aus dem Ausland sowie die Herausforderung durch die Entwicklung bei Schutzsuchenden. Um dem Rückgang des Erwerbspersonenpotenzials durch das Ausscheiden der Babyboomer-Generation entgegenzuwirken, sieht die Verwaltung Maßnahmen zur Anwerbung von Fachkräften und zur Ansiedlung von Unternehmen vor. Zudem wird die Bedeutung der Hochschulen für die Attraktivität der Stadt als Wohnort für junge Erwachsene hervorgehoben. Die Ergebnisse sollen nach etwa drei Jahren auf ihre Richtigkeit überprüft werden.
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- 07.06.2023 · Haupt- und Finanzausschuss (21. Sitzung) — Die Mitteilung der Verwaltung wird zur Kenntnis genommen.
- 06.06.2023 · Ausschuss für Strukturentwicklung, Digitalisierung und Europa (13. Sitzung) — Die Mitteilung der Verwaltung wird zur Kenntnis genommen.
Ergebnis: Die Mitteilung der Verwaltung wird zur Kenntnis genommen. - 4.6Mittelbindungen auf Straßen des VorbehaltsnetzesZur Vorlage · 20231199 · Antwort der Verwaltung
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✦ KI-Zusammenfassung
In der Antwort der Verwaltung zur Vorlage 20231199 erläutert das Tiefbauamt den aktuellen Stand zu Mittelbindungen auf Straßen des Bochumer Vorbehaltsnetzes. Hintergrund ist eine Anfrage der Fraktion Partei / Stadtgestalter aus einer Sitzung vom März 2023. Die Fraktion hatte um eine detaillierte Aufstellung gebeten, welche konkreten Abschnitte innerhalb des Vorbehaltsnetzes derzeit noch an bestimmte Zweckbindungsfristen von Fördermitteln gebunden sind, unterteilt nach den Bochumer Bezirken.
Das Tiefbauamt teilte mit, dass keine Gesamtübersicht über die jeweiligen Zweckbindungsfristen der Fördermaßnahmen vorliegt. Eine Erstellung einer solchen Liste sei aufgrund der Vielzahl unterschiedlicher Maßnahmen sowie der jeweils variierenden Fristen und der knappen Personalkapazitäten nicht möglich. Die Verwaltung führt zudem aus, dass eine solche Übersicht für die Abwicklung des Zuschussgeschäftes im Tiefbauamt nicht erforderlich sei. Bei jeder Neubeantragung einer Fördermaßnahme erfolgt seitens der jeweiligen Zuschussgeber eine systematische Prüfung der relevanten Zweckbindungen.
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- 07.06.2023 · Haupt- und Finanzausschuss (21. Sitzung) — Die Antwort der Verwaltung wird zur Kenntnis genommen.
Ergebnis: Die Antwort der Verwaltung wird zur Kenntnis genommen. - 4.7"Was bedeutet der Tarifabschluss im öffentlichen Dienst für den Bochumer Haushalt?"Zur Vorlage · 20231274 · Antwort der Verwaltung
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✦ KI-Zusammenfassung
Die Verwaltung hat auf eine Anfrage der FDP-Fraktion zum finanziellen Einfluss des neuen Tarifvertrags für den öffentlichen Dienst (TVöD) reagiert. Für das Haushaltsjahr 2023 sind Mehrkosten von etwa 9,3 Millionen Euro zu erwarten, während die Belastung im Jahr 2024 auf rund 22,1 Millionen Euro geschätzt wird. Diese Entwicklung umfasst unter anderem Inflationsausgleichszahlungen ab Juni 2023 sowie Entgelterhöhungen ab März 2024. Sollten die kommenden Verhandlungen zum Tarifvertrag für die Länder (TV-L) zu einer ähnlichen Einigung führen, könnten zusätzliche Kosten von etwa 1,9 Millionen Euro für 2023 und 4,5 Millionen Euro für 2024 entstehen.
Hinsichtlich der Haushaltsplanung gibt die Verwaltung an, dass durch vorsorgliche Planungen im Doppelhaushalt 2023/2024 keine Deckungslücke für das Jahr 2023 prognostiziert wird. Für das Jahr 2024 besteht ein noch zu deckender Mehrbedarf von etwa 2,6 Millionen Euro, der sich bei einer Übernahme des TVöD-Ergebnisses auf 7,1 Millionen Euro erhöhen könnte. Ein Nachtragshaushalt wird derzeit für keines der beiden Jahre erwartet. Für die Bürgerinnen und Bürger sowie Unternehmen sind aufgrund des Tarifabschlusses keine unmittelbaren Steuer- oder Gebührenerhöhungen erforderlich, wenngleich zukünftige Gebührenkalkulationen die gestiegenen Personalkosten gemäß dem Kostendeckungsprinzip berücksichtigen müssen.
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- 07.06.2023 · Haupt- und Finanzausschuss (21. Sitzung) — Die Antwort der Verwaltung wird zur Kenntnis genommen.
Ergebnis: Die Antwort der Verwaltung wird zur Kenntnis genommen. - 4.8Portal für Barrierefreiheit in BochumZur Vorlage · 20231297 · Antwort der Verwaltung
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✦ KI-Zusammenfassung
Die Fraktion „Die LINKE. im Rat“ hat im Haupt- und Finanzausschuss nach dem Stand eines Portals für Barrierefreiheit in Bochum gefragt. Im Zentrum der Anfrage stand die Möglichkeit, Barrieren im öffentlichen Raum über einen digitalen Mängelmelder zu melden, um die Umsetzung der UN-Behindertenrechtskonvention zu unterstützen.
Die Verwaltung teilte mit, dass das bisherige System „BürgerEcho“ durch eine neue Software der Firma „Wer denkt was GmbH“ abgelöst wird. Die Übertragung der Prozesse aus dem alten System in den neuen Mängelmelder ist derzeit im Gange. Ziel ist ein Start der neuen Anwendung im Herbst 2023. Diese neue Lösung, die sowohl über das Internet als auch per App erreichbar sein wird, soll neben der Meldung von Mängeln auch die Meldung von Barrieren sowie Anregungen an die Stadtverwaltung ermöglichen.
Ein politischer Beschluss ist für diese Umsetzung laut Verwaltung nicht erforderlich. Bis zur Einführung des neuen Systems können Einschränkungen der Barrierefreiheit weiterhin über das „BürgerEcho“ gemeldet werden. Im Zuge der anstehenden Öffentlichkeitsarbeit soll zudem gezielt auf die Möglichkeit der Barrierenmeldung hingewiesen werden.
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- 07.06.2023 · Haupt- und Finanzausschuss (21. Sitzung) — Die Antwort der Verwaltung wird zur Kenntnis genommen.
Ergebnis: Die Antwort der Verwaltung wird zur Kenntnis genommen. - 4.9Deutsch als FremdspracheZur Vorlage · 20231349 · Antwort der Verwaltung
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✦ KI-Zusammenfassung
Die Verwaltung hat auf eine Anfrage der CDU-Fraktion zum Angebot „Deutsch als Fremdsprache“ an der Volkshochschule (VHS) Bochum reagiert. Laut der Antwort ist die Auslastung der Sprachkurse im Jahr 2023 bislang bei etwa 88 Prozent. Die VHS passt ihr Programm an den aktuellen Bedarf an und verweist bei fehlenden Kapazitäten an andere Träger.
Bezüglich der Werbung führt die VHS für BAMF-geförderte Kurse keine offensive Werbung durch, da die Teilnahme häufig verpflichtend oder eigenmotiviert erfolgt. Informationen werden stattdessen über zuständige Stellen und Netzwerke vermittelt. Die Kosten für Sprachtests variieren je nach Niveau und Förderstatus zwischen kostenfreien internen Tests für Integrationskursteilnehmende und Gebühren von bis zu 185 Euro.
Die derzeitigen Beratungszeiten werden als ausreichend für das bestehende Kursangebot bewertet, wobei ein ergänzendes sozialpädagogisches Beratungsangebot in Planung ist. Digitale Informationen in den Muttersprachen der größten Migrantengruppen werden durch das BAMF bereitgestellt. Im Jahr 2022 erreichte die VHS im Bereich Deutsch als Fremdsprache 1.109 Personen. Die vorhandenen Haushaltsmittel decken das aktuelle Angebot ab, eine Ausweitung der Beratungszeiten oder des Kursangebots würde jedoch zusätzliche Personal- und Sachkosten erfordern. Zudem können Gebühren im nicht geförderten Bereich für einkommensschwache Teilnehmer eine Hürde darstellen.
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- 07.06.2023 · Haupt- und Finanzausschuss (21. Sitzung) — Die Antwort der Verwaltung wird zur Kenntnis genommen.
Ergebnis: Die Antwort der Verwaltung wird zur Kenntnis genommen. - 4.10WohngeldzahlungenZur Vorlage · 20231203 · Antwort der Verwaltung
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✦ KI-Zusammenfassung
Die Verwaltung hat auf eine Anfrage der CDU-Fraktion zur Bearbeitungsdauer von Wohngeldanträgen reagiert. Hintergrund sind die Auswirkungen der „WohngeldPlus“-Reform, die seit Ende 2022 zu einem hohen Aufkommen an Neuanträgen geführt hat. Laut Frank Korte vom Amt für Soziales konnten die üblichen Fristen für Eingangsbestätigungen und Bescheide derzeit nicht eingehalten werden; bei vollständigen Unterlagen kann die Bearbeitung bis zu fünf Monate in Anspruch nehmen.
Um dem Anstieg der Antragszahlen entgegenzuwirken, wurde das Personal in der Wohngeldstelle aufgestockt. Während im Oktober 2022 noch etwa 12 Vollzeitstellen in der Sachbearbeitung besetzt waren, sollen bis Juni 2023 rund 36 Vollzeitstellen durch 39 Dienstkräfte abgedeckt sein. Dennoch sind aktuell 5.338 Neuanträge aus dem Jahr 2023 in Bearbeitung.
Zur Vermeidung von Mietrückständen wurde ein System zur Priorisierung eiliger Fälle implementiert. Von pauschalen Abschlagszahlungen sieht die Verwaltung aufgrund des hohen Verwaltungsaufwands weitgehend ab, nutzt diese jedoch in Ausnahmefällen. Zudem wurden Vereinbarungen mit dem Jobcenter Bochum sowie den Leistungsstellen der Grundsicherung und Sozialhilfe getroffen, um vorübergehende Leistungsbezüge durch Wartezeiten beim Wohngeld zu vermeiden. Die Verwaltung weist darauf hin, dass eine zeitnahe Entscheidung maßgeblich von der Mitwirkung der Antragsteller bei der Einreichung erforderlicher Unterlagen abhängt.
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- 07.06.2023 · Haupt- und Finanzausschuss (21. Sitzung) — Die Antwort der Verwaltung wird zur Kenntnis genommen.
Ergebnis: Die Antwort der Verwaltung wird zur Kenntnis genommen. - 4.11Prognosebericht zur Ergebnis- und Teilfinanzrechnung auf Basis des 4. Quartals 2022Zur Vorlage · 20230964 · Mitteilung der Verwaltung
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✦ KI-Zusammenfassung
Das Amt für Finanzsteuerung hat eine Mitteilung zur Prognose der Ergebnis- und Teilfinanzrechnung auf Basis des vierten Quartals 2022 vorgelegt. Für das Haushaltsjahr 2022 wird ein Jahresüberschuss von 30,81 Millionen Euro prognostiziert, was über dem fortgeschriebenen Ansatz liegt. Nach Berücksichtigung der finanziellen Auswirkungen der COVID-19-Pandemie und des Ukrainekriegs ergibt sich ein bereinigtes Ergebnis von 1,2 Millionen Euro.
Die coronabedingten Auswirkungen belaufen sich auf 8,18 Millionen Euro, während die Folgen des Ukrainekriegs mit 5,73 Millionen Euro zu Buche schlagen. Zu den wesentlichen Verschlechterungen im Haushalt gehören die LWL-Umlage sowie die Kosten für die Unterbringung von Geflüchteten. Dem stehen Verbesserungen gegenüber, die primär aus der Gewerbesteuer resultieren. Im Bereich der Pandemiefolgen wurden Aufwandsverschlechterungen in Höhe von 37,5 Millionen Euro verzeichnet, unter anderem durch Personalmehraufwand und den Zuschussbedarf der Bogestra, während Zuwendungen und Erstattungen in Höhe von 32,5 Millionen Euro entgegenstehen. Die Ukraine-bedingten Aufwandsverschlechterungen von 21,7 Millionen Euro werden durch Ertragsverbesserungen in Höhe von 16,0 Millionen Euro teilweise ausgeglichen.
Der Personalaufwand beläuft sich auf 352,2 Millionen Euro und liegt unter dem Haushaltsansatz. Der Versorgungsaufwand beträgt hingegen 55,9 Millionen Euro und übersteigt den Plan um 10,5 Millionen Euro. Ursächlich hierfür sind Besoldungs- und Pensionserhöhungen sowie verstärkte Pensionierungen. Die Vorlage dient der Kenntnisnahme in den zuständigen Gremien.
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Beratungsfolge
- 15.06.2023 · Rat (24. Sitzung) — Die Mitteilung der Verwaltung wird zur Kenntnis genommen.
- 07.06.2023 · Haupt- und Finanzausschuss (21. Sitzung) — Die Mitteilung der Verwaltung wird zur Kenntnis genommen.
- 01.06.2023 · Ausschuss für Beteiligungen und Controlling (25. Sitzung)
Ergebnis: Die Mitteilung der Verwaltung wird zur Kenntnis genommen. - 4.12Prognosebericht zur Ergebnis- und Teilfinanzrechnung auf Basis des 1. Quartals 2023Zur Vorlage · 20231281 · Mitteilung der Verwaltung
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✦ KI-Zusammenfassung
Die Mitteilung der Verwaltung (Vorlagennummer 20231281) des Amts für Finanzsteuerung enthält einen Prognosebericht zur Ergebnis- und Teilfinanzrechnung auf Basis der Haushaltszahlen des ersten Quartals 2023. Die Prognose berücksichtigt die Auswirkungen der COVID-19-Pandemie sowie des Ukrainekriegs gemäß dem NKF-CUIG.
Für das Jahr 2023 wird ein positives Ergebnis von 6,40 Mio. EUR prognostiziert, was einer Abweichung von +21,80 Mio. EUR gegenüber dem fortgeschriebenen Ansatz entspricht. Unter Berücksichtigung des Tarifabschlusses wird jedoch ein Jahresabschluss mit einem Defizit von 2,9 Mio. EUR erwartet. Während coronabedingte Effekte eine Verbesserung von 5,15 Mio. EUR bewirken, führen Folgen des Ukrainekriegs zu einer Verschlechterung von 1,02 Mio. EUR. Wesentliche Verschlechterungen in Höhe von 16,7 Mio. EUR resultieren primär aus Mehraufwendungen durch den Ukrainekrieg (9,9 Mio. EUR) und das Bundesteilhabegesetz (4,0 Mio. EUR). Dem stehen Verbesserungen von 38,6 Mio. EUR gegenüber, die durch Personalaufwendungen (13,6 Mio. EUR) und LWL-Umlagen (9,8 Mio. EUR) getragen werden.
Hinsichtlich der Folgen des Ukrainekriegs werden Aufwandsverschlechterungen von 19,2 Mio. EUR und Ertragsverbesserungen von 18,2 Mio. EUR verzeichnet, was zu einem Mehrbedarf von 1 Mio. EUR führt. Zudem sind Investitionen von etwa 2,7 Mio. EUR für Thermo-Leichtbauhallen vorgesehen. Der städtische Personal- und Versorgungsaufwand wird mit 406,8 Mio. EUR prognostiziert, was eine Unterschreitung des Ansatzes um 12,4 Mio. EUR bedeutet. Für den Fall höherer Tarifabschlüsse wurden 4,5 Mio. EUR im Amt für Personalmanagement eingestellt. Ein Mehraufwand von 9,3 Mio. EUR durch den Schlichterspruch wird erwartet. Die Vorlage dient der Kenntnahme.
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Beratungsfolge
- 15.06.2023 · Rat (24. Sitzung) — Die Mitteilung der Verwaltung wird zur Kenntnis genommen.
- 07.06.2023 · Haupt- und Finanzausschuss (21. Sitzung) — Die Mitteilung der Verwaltung wird zur Kenntnis genommen.
- 01.06.2023 · Ausschuss für Beteiligungen und Controlling (25. Sitzung)
Ergebnis: Die Mitteilung der Verwaltung wird zur Kenntnis genommen. - 4.13Kommunalaufsicht zum Vergabeverfahren OGSZur Vorlage · 20231394 · Antwort der Verwaltung
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✦ KI-Zusammenfassung
In einer Antwort der Verwaltung auf eine Anfrage der Fraktion „Die Partei & Stadtgestalter“ wird die Rechtslage zum Vergabeverfahren für Offene Ganztagsschulen (OGS) dargelegt. Im Zentrum stand die Frage, ob die Schulkonferenzen den Kooperationsvereinbarungen mit den OGS-Trägern zustimmen müssen.
Das Schulverwaltungsamt führt aus, dass die Schulaufsicht die Rechtsauffassung des Schulträgers bestätigt hat: Eine Zustimmung der Schulkonferenzen zur Auswahl eines Trägers ist nicht erforderlich. Die Verwaltung begründet dies damit, dass das Vergaberecht und das Schulrecht unterschiedlichen Rechtskreisen angehören. Die Interessen der Schulen werden jedoch dadurch gewahrt, dass die von den Schulkonferenzen erarbeiteten Betreuungskonzepte als verbindliche Anforderungskriterien in das Vergabeverfahren eingeflossen sind und somit Bestandteil der Verträge mit den neuen Trägern sind.
Einzelne Schulen können weiterhin individuelle Vereinbarungen mit den feststehenden Trägern treffen, solange diese nicht gegen die Rahmenregelungen des Vergabeverfahrens oder die Vorgaben des OGS-Erlasses verstoßen. Die Verwaltung betont zudem, dass Beschlüsse der Schulkonferenzen dazu dienen, Interessen im Verfahren zu adressieren, jedoch keine rechtlich bindende Wirkung auf die Entscheidung des Schulträgers zur Trägerauswahl haben. Die durchgeführten Vergabe- und Auswahlverfahren wurden unter Einhaltung der geltenden Vorschriften abgeschlossen und sind rechtsverbindlich.
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- 13.06.2023 · Ausschuss für Schule und Bildung (18. Sitzung)
- 07.06.2023 · Haupt- und Finanzausschuss (21. Sitzung) — Die Antwort der Verwaltung wird zur Kenntnis genommen.
Ergebnis: Die Antwort der Verwaltung wird zur Kenntnis genommen. - 4.14Schauspielhaus Bochum AöR, hier: Genehmigung des Jahresabschlusses 01.08.2021-31.07.2022 der Schauspielhaus Bochum AöRZur Vorlage · 20231409 · Antwort der Verwaltung
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✦ KI-Zusammenfassung
Die Verwaltung hat auf eine Anfrage eines Mitglieds der CDU-Fraktion zum Jahresabschluss der Schauspielhaus Bochum AöR für den Zeitraum vom 1. August 2021 bis zum 31. Juli 2022 reagiert. Gegenstand der Anfrage war die Abweichung der Aufwendungen für Sonderveranstaltungen, Gastspiele und Koproduktionen gegenüber dem Planansatz, die um rund 1,4 Millionen Euro über den Planwerten lag.
Nach Angaben der Verwaltung resultierten diese Überschreitungen aus den Unwägbarkeiten der Corona-Pandemie. Während im Verlauf der Spielzeit mehr Sonderveranstaltungen realisiert wurden als ursprünglich geplant, stiegen dadurch auch die Erträge an. Den Mehraufwendungen von 1.416.000 Euro standen Mehreinnahmen in Höhe von 1.295.000 Euro gegenüber, wodurch sich die Differenz auf 121.000 Euro reduzierte. Der Gesamtsaldo für diesen Bereich blieb mit einem Plus von 432.000 Euro positiv.
Die Verwaltung führte weiter aus, dass zusätzliche Mittel aus Zuschüssen, etwa der Brost-Stiftung oder Landesmitteln für Projekte wie das Festival „Westwind“ und das Projekt „Neue Wege“, sowie vom Canada Arts Council einflossen. Trotz schwankender Publikumszahlen mussten aufgrund feststehender Künstlergagen die Aufwendungen in diesem Bereich realisiert werden. Zudem wurden im Verlauf der Spielzeit weitere Gastspiele und Koproduktionen, unter anderem mit dem Athens Epidaurus Festival, umgesetzt, als im Wirtschaftsplan vorgesehen war.
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Beratungsfolge
- 07.06.2023 · Haupt- und Finanzausschuss (21. Sitzung) — Die Antwort der Verwaltung wird zur Kenntnis genommen.
Ergebnis: Die Antwort der Verwaltung wird zur Kenntnis genommen. - 5.Anfragen
- 5.1Wie ist der Handlungsbedarf bei Heizungen in städtischen Gebäuden?Zur Vorlage · 20231335 · Anfrage
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✦ KI-Zusammenfassung
Die FDP-Fraktion im Rat der Stadt Bochum hat eine Anfrage an den Oberbürgermeister gestellt, die sich mit dem Handlungsbedarf bei Heizungsanlagen in städtischen Gebäuden befasst. Hintergrund sind die Bestimmungen des Entwurfs zum Gebäudeenergiegesetz, wonach ab 2024 neue Heizungen zu 65 Prozent mit erneuerbaren Energien betrieben werden sollen und fossile Heizkessel bis Ende 2044 aus der Nutzung gehen sollen.
Im Rahmen der Anfrage bittet die Fraktion um Informationen zum aktuellen Stand der Heizsysteme in Bochumer Kommunalgebäuden. Konkret wird nach dem Anteil von Anlagen gefragt, die mit fossilen Energien betrieben werden, sowie nach der Anzahl der bereits umgesetzten Anforderungen durch erneuerbare Energien. Die Fraktion erkundigt sich zudem nach möglichen Schwierigkeiten bei der Umrüstung, etwa in historischen Gebäuden wie dem Rathaus, und nach den bestehenden Plänen zur Umsetzung dieser Maßnahmen.
Ein weiterer Schwerpunkt der Anfrage liegt auf den finanziellen Aspekten. Es wird nach der zu erwartenden finanziellen Belastung für die Verwaltung sowie nach verfügbaren Fördermöglichkeiten gefragt, um diese Kosten zu reduzieren. Zudem möchte die Fraktion wissen, bei welchen geplanten Bau- oder Sanierungsprojekten noch fossile Heizungen vorgesehen sind und wie die Verwaltung das Ziel bewertet, bis zum Jahr 2045 vollständig auf fossile Energien in städtischen Gebäuden zu verzichten.
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Beratungsfolge
- 07.06.2023 · Haupt- und Finanzausschuss (21. Sitzung) — Die Anfrage wird schriftlich beantwortet.
Ergebnis: Die Anfrage wird schriftlich beantwortet. - 5.2Kommunalaufsicht zum Vergabeverfahren OGSZur Vorlage · 20231346 · Anfrage
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✦ KI-Zusammenfassung
Die Fraktion Partei/Stadtgestalter hat eine Anfrage an den Oberbürgermeister zur Rechtslage bei der Vergabe von Trägern für Offene Ganztagsschulen (OGS) gestellt. Hintergrund ist die Einschätzung der Bezirksregierung Arnsberg, wonach die bisherige Rechtsauffassung der Schulverwaltung zum Vergabeverfahren unzutreffend sei. Nach Ansicht der Kommunalaufsicht müssen die Beschlüsse der Schulkonferenzen bei den Kooperationsvereinbarungen berücksichtigt werden. Da die Schulleitungen Vertragspartner der Vereinbarungen zwischen dem Schulträger und den OGS-Trägern sind, ist eine Zustimmung der Schulkonferenz erforderlich.
Die Anfrage der Fraktion umfasst Fragen dazu, wie die Verwaltung auf die neue Einschätzung reagiert und wie sichergestellt wird, dass in allen betroffenen Schulen entsprechende Beschlüsse herbeigeführt werden. Zudem wird nach dem Umgang mit bereits bestehenden Kooperationsvereinbarungen gefragt, für die kein Beschluss der Schulkonferenz vorliegt.
In einer Stellungnahme der Bezirksregierung Arnsberg wurde klargestellt, dass die Schulleitung an die Beschlüsse der Schulkonferenz gebunden ist, sofern es um die Zusammenarbeit mit Partnern geht. Zwar sieht das Schulrecht kein direktes Mitbestimmungsrecht der Schulen im eigentlichen Vergabeverfahren vor, jedoch müssen die Kooperationsvereinbarungen als Vertragspartner der Schulleitung die entsprechenden Entscheidungen der Schulkonferenz berücksichtigen.
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- 07.06.2023 · Haupt- und Finanzausschuss (21. Sitzung) — Die Anfrage ist schriftlich beantwortet worden.
Ergebnis: Die Anfrage ist schriftlich beantwortet worden. - 5.3Dienstliche FlugreisenZur Vorlage · 20231477 · Anfrage
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✦ KI-Zusammenfassung
Die Fraktion DIE LINKE. im Rat der Stadt Bochum hat eine Anfrage mit der Nummer 20231477 an den Oberbürgermeister gestellt, die für die 21. Sitzung des Haupt- und Finanzausschusses am 7. Juni 2023 vorgesehen ist. Gegenstand der Anfrage sind dienstliche Flugreisen von Vertretern der Stadtverwaltung.
Die Fraktion bittet um detaillierte Auskunft über den Umfang von Dienstreisen mit dem Flugzeug im vergangenen Jahr. Erfragt werden die Anzahl der Flüge, die jeweiligen Gründe, die angefallenen Flugstrecken sowie die Kosten und die Positionen der beteiligten Personen, einschließlich des Oberbürgermeisters, der Dezernenten und weiterer städtischer Angestellter.
Zudem wird nach der Entwicklung der Anzahl solcher Flugreisen über einen Zeitraum von fünf Jahren gefragt. Ein weiterer Aspekt der Anfrage betrifft die Frage, ob für dienstliche Flugreisen eine CO2-Kompensation vorgenommen wird. Abschließend möchte die Fraktion erfahren, ob es spezifische Regelungen oder Dienstanweisungen gibt, die den Einsatz von Flugreisen im Rahmen von Dienstgeschäften regeln.
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- 07.06.2023 · Haupt- und Finanzausschuss (21. Sitzung) — Die Anfrage wird schriftlich beantwortet.
Ergebnis: Die Anfrage wird schriftlich beantwortet. - 5.4Stadtgartensanierung – inklusiv?Zur Vorlage · 20231541 · Anfrage
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✦ KI-Zusammenfassung
Die Fraktion „Die SPD im Rat“ hat eine Anfrage zur Sanierung des Stadtgartens im Rahmen des Integrierten Städtebaulichen Entwicklungskonzepts (ISEK) „Gesundes Wattenscheid – familienfreundlich und generationengerecht“ gestellt. Die Anfrage, die für die Sitzung des Haupt- und Finanzausschusses am 7. Juni 2023 vorgesehen ist, thematisiert die inklusive Gestaltung der geplanten Aufwertung.
Im Zentrum der Fragen von Tim Radzanowski steht die Berücksichtigung einer generationenübergreifenden Nutzung. Da sich in unmittelbarer Nähe Seniorenwohnanlagen, ein Rehazentrum sowie ein geplantes Alten- und Pflegeheim befinden, wird auf eine erwartete intensive Nutzung des Ortes durch ältere und mobilitätseingeschränkte Menschen hingewiesen. Die Anfrage konkretisiert, ob die Möblierung, insbesondere die Bänke, inklusiv gestaltet ist und ob der Spielplatz barrierefrei erreichbar bleibt. Zudem erkundigt sich die Fraktion nach dem aktuellen Stand spezifischer Konzepte für ältere Besucher, wie etwa der Anlage eines Duftgartens oder der Integration eines „Open-Air-Fitnessparks“.
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- 07.06.2023 · Haupt- und Finanzausschuss (21. Sitzung) — Die Anfrage wird schriftlich beantwortet.
Ergebnis: Die Anfrage wird schriftlich beantwortet. - 5.5Mittagsverpflegung im Schuljahr 2023/24Zur Vorlage · 20231550 · Anfrage
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✦ KI-Zusammenfassung
Die SPD im Rat hat eine Anfrage an den Oberbürgermeister zur Mittagsverpflegung an weiterführenden Schulen für das Schuljahr 2023/24 gestellt. Hintergrund ist die durch die Verwaltung durchgeführte Ausschreibung, bei der die Suche nach geeigneten Unternehmen noch nicht abgeschlossen wurde. Trotz eines frühzeitigen Starts des Verfahrens steht zum jetzigen Zeitpunkt noch nicht fest, welche Firmen die Verpflegung und Ausgabe der Speisen in den Schulmensen übernehmen werden.
Da die Sommerferien in etwa zwei Monaten enden, wird eine Klärung der Lieferverhältnisse vor Schulbeginn angestrebt. Die Anfrage umfasst Fragen zum aktuellen Sachstand in Bochum sowie zur wirtschaftlichen Situation des Vorhabens. Zudem möchte die Fraktion erfahren, welche Optionen und Lösungswege der Verwaltung zur Verfügung stehen, um die Versorgung sicherzustellen.
Die SPD im Rat bittet darum, im Ausschuss für Schule und Bildung am 13. Juni 2023 einen ersten Überblick über die Situation zu erhalten.
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- 07.06.2023 · Haupt- und Finanzausschuss (21. Sitzung) — Die Anfrage wird schriftlich beantwortet.
Ergebnis: Die Anfrage wird schriftlich beantwortet. - 5.6Kraftsportverein BochumZur Vorlage · 20231562 · Anfrage
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✦ KI-Zusammenfassung
In der Sitzung des Haupt- und Finanzausschusses am 7. Juni 2023 wurde eine Anfrage zum weiteren Verbleib der Trainingsflächen des Kraftsportvereins Bochum gestellt. Der Verein nutzt derzeit Räumlichkeiten der Grundschule Leithe für seine Trainingsaktivitäten. Mit einem Schreiben vom selben Tag wurde dem Verein jedoch ein Verunterbot der Nutzung dieser Räume zugestellt.
Obwohl das Referat für Sport- und Bewegung die Bereitstellung neuer Flächen prüft, liegen dem Verein nach Angaben der Anfrage keine zeitnahen Perspektiven vor. Die Anfrage fordert Informationen darüber an, welche potenziellen Flächen derzeit geprüft werden und wann mit einer neuen Regelung zu rechnen ist. Zudem wird gefragt, welche Ersatzflächen bis zu einer endgültigen Regelung zur Verfügung gestellt werden können. Ein weiterer Aspekt der Anfrage betrifft die Frage nach einer möglichen Unterstützung des Vereins bei den durch den Umzug entstehenden finanziellen Verlusten und Kosten.
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Beratungsfolge
- 07.06.2023 · Haupt- und Finanzausschuss (21. Sitzung) — Die Anfrage wird schriftlich beantwortet.
Ergebnis: Die Anfrage wird schriftlich beantwortet. - 5.7Kürzung StädtebauförderungsmittelZur Vorlage · 20231563 · Anfrage
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✦ KI-Zusammenfassung
In der Anfrage mit der Nummer 20231563 erkundigt sich ein Ratsmitglied der Fraktion Die Grünen im Rat beim Oberbürgermeister nach den Hintergründen einer Kürzung von Städtebaufördermitteln durch das zuständige Ministerium. Betroffen ist die Förderung für Bauvorhaben am Lohrheidestadion.
Im Rahmen der Anfrage werden drei zentrale Punkte adressiert. Zunächst wird gefragt, ob die Stadtverwaltung die Information über die Kürzung bereits im Vorfeld kommuniziert hat und falls dies der Fall war, wann diese Mitteilung erfolgte. Des Weiteren wird um eine Erläuterung gebeten, welche konkreten Auswirkungen diese Maßnahme auf die entsprechenden Projekte hat.
Zudem möchte das Ratsmitglied erfahren, welche Schritte die Stadtverwaltung derzeit unternimmt, um den Bedarf an diesen Städtebaufördermitteln zu verdeutlichen. In diesem Zusammenhang wird auch nach dem aktuellen Stand der Kommunikation zwischen der Verwaltung und dem Ministerium gefragt, um die Notwendigkeit der Mittel für die Stadt Bochum darzustellen.
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Beratungsfolge
- 07.06.2023 · Haupt- und Finanzausschuss (21. Sitzung) — Die Anfrage wird schriftlich beantwortet.
Ergebnis: Die Anfrage wird schriftlich beantwortet. - Nichtöffentlicher Teil
- 6.Beschlüsse in eigener Entscheidungsbefugnis
- 6.1Beförderung einer verbeamten PersonErgebnis: Einstimmig nach Beschlussvorschlag
- 6.2Bochumer Citywache - Mietverhältnis Bongardstr. 25-27 – Abschluss eines MietvertragesErgebnis: Einstimmig nach Beschlussvorschlag
- 7.Beschlussvorschläge für den Rat
- 7.1Genehmigung von Beschlüssen der Gesellschafterversammlung der Stadtwerke Bochum Holding GmbH hier: Beteiligung an Projekten im Bereich Erneuerbare EnergienErgebnis: Mehrheitlich nach Beschlussvorschlag Enthaltungen: -dagegen: 1 (BD)dafür: 15 (SPD, Grüne, CDU, Linke, PAR&StG,UWG:FB, OB)
- 7.2Bestellung zur RechnungsprüferinErgebnis: Einstimmig nach Beschlussvorschlag
- 8.Anträge
- keine Tagesordnungspunkte
- 9.Mitteilungen
- 9.1Vorschlagsliste für die Wahl der Schöffinnen und Schöffen im Landgerichtsbezirk Bochum für die Amtszeit 01.01.2024 bis 31.12.2028Ergebnis: Die Mitteilung der Verwaltung wird zur Kenntnis genommen.
- 9.2Bochumer Citywache - Mietverhältnis Bongardstr. 25-27 – Abschluss eines MietvertragesErgebnis: Die Antwort der Verwaltung wird zur Kenntnis genommen.
- 9.3SBO Senioreneinrichtungen der Stadt Bochum gGmbH hier: SanierungsmaßnahmenErgebnis: Die Mitteilung der Verwaltung wird zur Kenntnis genommen.
- 10.Anfragen
- 10.1Schauspielhaus Bochum AöR; hier: Neubesetzung kaufmännische Direktion Schauspielhaus Bochum AöRErgebnis: Die Anfrage ist mündlich beantwortet worden.
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