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Antwort der Verwaltung

Mittelbindungen auf Straßen des Vorbehaltsnetzes

20231199 07.06.2023 Tiefbauamt

↳ Zugehörige Anfrage Mittelbindungen auf Straßen des Vorbehaltsnetzes · 22.03.2023
🟢 Beschlossen 07.06.2023 · Haupt- und Finanzausschuss (21. Sitzung) · Die Antwort der Verwaltung wird zur Kenntnis genommen.

✦ KI-Zusammenfassung

In der Antwort der Verwaltung zur Vorlage 20231199 erläutert das Tiefbauamt den aktuellen Stand zu Mittelbindungen auf Straßen des Bochumer Vorbehaltsnetzes. Hintergrund ist eine Anfrage der Fraktion Partei / Stadtgestalter aus einer Sitzung vom März 2023. Die Fraktion hatte um eine detaillierte Aufstellung gebeten, welche konkreten Abschnitte innerhalb des Vorbehaltsnetzes derzeit noch an bestimmte Zweckbindungsfristen von Fördermitteln gebunden sind, unterteilt nach den Bochumer Bezirken.

Das Tiefbauamt teilte mit, dass keine Gesamtübersicht über die jeweiligen Zweckbindungsfristen der Fördermaßnahmen vorliegt. Eine Erstellung einer solchen Liste sei aufgrund der Vielzahl unterschiedlicher Maßnahmen sowie der jeweils variierenden Fristen und der knappen Personalkapazitäten nicht möglich. Die Verwaltung führt zudem aus, dass eine solche Übersicht für die Abwicklung des Zuschussgeschäftes im Tiefbauamt nicht erforderlich sei. Bei jeder Neubeantragung einer Fördermaßnahme erfolgt seitens der jeweiligen Zuschussgeber eine systematische Prüfung der relevanten Zweckbindungen.

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