Kommunalaufsicht zum Vergabeverfahren OGS
✦ KI-Zusammenfassung
Die Fraktion Partei/Stadtgestalter hat eine Anfrage an den Oberbürgermeister zur Rechtslage bei der Vergabe von Trägern für Offene Ganztagsschulen (OGS) gestellt. Hintergrund ist die Einschätzung der Bezirksregierung Arnsberg, wonach die bisherige Rechtsauffassung der Schulverwaltung zum Vergabeverfahren unzutreffend sei. Nach Ansicht der Kommunalaufsicht müssen die Beschlüsse der Schulkonferenzen bei den Kooperationsvereinbarungen berücksichtigt werden. Da die Schulleitungen Vertragspartner der Vereinbarungen zwischen dem Schulträger und den OGS-Trägern sind, ist eine Zustimmung der Schulkonferenz erforderlich.
Die Anfrage der Fraktion umfasst Fragen dazu, wie die Verwaltung auf die neue Einschätzung reagiert und wie sichergestellt wird, dass in allen betroffenen Schulen entsprechende Beschlüsse herbeigeführt werden. Zudem wird nach dem Umgang mit bereits bestehenden Kooperationsvereinbarungen gefragt, für die kein Beschluss der Schulkonferenz vorliegt.
In einer Stellungnahme der Bezirksregierung Arnsberg wurde klargestellt, dass die Schulleitung an die Beschlüsse der Schulkonferenz gebunden ist, sofern es um die Zusammenarbeit mit Partnern geht. Zwar sieht das Schulrecht kein direktes Mitbestimmungsrecht der Schulen im eigentlichen Vergabeverfahren vor, jedoch müssen die Kooperationsvereinbarungen als Vertragspartner der Schulleitung die entsprechenden Entscheidungen der Schulkonferenz berücksichtigen.
Automatisch erzeugt durch das lokale Sprachmodell gemma4:26b-a4b-it-q4_K_M (Prompt-Version v1, ca. 169 Wörter). Verbindlich ist allein das Originaldokument.
Dokumente
- Hauptdokument als PDF öffnen ↗ Volltext indexiert
Beratungsfolge
- 07.06.2023Die Anfrage ist schriftlich beantwortet worden.
✉ Neue Vorlagen zum Thema Wirtschaft & Finanzen direkt ins Postfach
Bestätigungsmail (Double-Opt-in) · weitere Themen & Bezirke · Datenschutz