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Kommunalaufsicht zum Vergabeverfahren OGS

20231346 · Anfrage · 07.06.2023

↳ Antwort der Verwaltung Kommunalaufsicht zum Vergabeverfahren OGS · 13.06.2023
🟢 Beschlossen 07.06.2023 · Haupt- und Finanzausschuss (21. Sitzung)
Die Anfrage ist schriftlich beantwortet worden.
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KI-Zusammenfassung

Die Fraktion Partei/Stadtgestalter hat gegenüber Oberbürgermeister Thomas Eiskirch eine Anfrage zur Kommunalaufsicht im Vergabeverfahren für Offene Ganztagsschulen (OGS) eingereicht. Anlass ist die Auffassung der Bezirksregierung Arnsberg, dass bei Verhandlungen zur OGS-Vergabe die Beschlüsse der Schulkonferenzen zu berücksichtigen sind. Dies differiert von der bisherigen Rechtsauffassung des Schulverwaltungsamtes, wonach eine Zustimmung der Schulkonferenzen nach dem Schulgesetz nicht als erforderlich angesehen wurde.

Mit der Anfrage stellt Fraktionsvorsitzender Dr. Volker Steude die Frage, wie die Verwaltung auf die Einschätzung der Kommunalaufsicht reagiert und wie künftig sichergestellt wird, dass Beschlüsse der Schulkonferenzen in den Kooperationsvereinbarungen berücksichtigt werden. Zudem wird nach dem Umgang mit Vereinbarungen gefragt, für die kein zustimmender Beschluss vorliegt.

In einer Stellungnahme zur Sachlage hat die Bezirksregierung Arnsberg ausgeführt, dass Schulleitungen bei dem Abschluss von Vereinbarungen an die Beschlüsse der Schulkonferenz gebunden sind. Während das Schulrecht kein direktes Mitbestimmungsrecht der Schulen im eigentlichen Auswahlverfahren der Träger vorsieht, müssen die Interessen der Schule durch die Berücksichtigung der Konferenzbeschlüsse gewahrt bleiben. Eine Beteiligung der Schule ist insbesondere bei der Umstellung auf eine Ganztagsschule sowie bei der Art der Durchführung außerunterrichtlicher Betreuungsangebote vorgesehen.

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Beratungen

Haupt- und Finanzausschuss (21. Sitzung)
07.06.2023
Die Anfrage ist schriftlich beantwortet worden.