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Aussetzung von Planverfahren während der Überprüfung des Handlungskonzepts Wohnen (Anregung nach § 24 GO NRW)

20231124/1 · Beschlussvorlage der Verwaltung · 07.06.2023 · Amt für Stadtplanung und Wohnen

🟢 Beschlossen 07.06.2023 · Haupt- und Finanzausschuss (21. Sitzung)
Mehrheitlich nach BeschlussvorschlagEnthaltungen: 1 (PAR&StG)dagegen: 1 (Linke)dafür: 14 (SPD, Grüne, CDU, BD, UWG:FB, OB)
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KI-Zusammenfassung

In der Beschlussvorlage 20231124/1 des Amtes für Stadtplanung und Wohnen geht es um die Entscheidung über eine Bürgeranregung gemäß § 24 GO NRW. Ein Bürger beantragte, die laufenden Bebauungsplanverfahren auszusetzen, bis die Evaluation des Handlungskonzepts Wohnen abgeschlossen ist. Die Verwaltung empfielegt, dieser Anregung nicht zu folgen.

Die Begründung der Verwaltung führt aus, dass das bestehende Handlungskonzept von 2017 weiterhin als Grundlage für städtische Maßnahmen dient, solange die Fortschreibung nicht beschlossen ist. Ein Moratorium der Planverfahren könnte laut Verwaltung das Risiko künftiger Wohnraumengpässe erhöhen, da die Schaffung von Baurecht mehrere Jahre Vorlauf benötigt. Zwar sind die Baugenehmigungszahlen im Vergleich zum Zeitraum 2012 bis 2016 gestiegen, das quantitative Ziel von jährlich 800 neuen Wohneinheiten wurde jedoch bisher nicht erreicht.

Zusätzliche Faktoren wie die Zuwanderung durch Fluchtmigration sowie steigende Zinsen und Materialkosten beeinflussen die aktuelle Lage auf dem Wohnungsmarkt. Die Verwaltung weist darauf hin, dass ein Baustopp die Verfügbarkeit von baureifen Grundstücken mittelfristig weiter einschränken würde. Die Abwägung zwischen Wohnraumbedarf und Klimaschutz erfolgt bereits innerhalb der einzelnen Planungsverfahren durch die gesetzlich vorgeschriebenen Umweltberichte.

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Beratungen

Haupt- und Finanzausschuss (21. Sitzung)
07.06.2023
Mehrheitlich nach BeschlussvorschlagEnthaltungen: 1 (PAR&StG)dagegen: 1 (Linke)dafür: 14 (SPD, Grüne, CDU, BD, UWG:FB, OB)