Haupt-, Wirtschafts- und Finanzausschuss (6. Sitzung)
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Tagesordnung
- Öffentlicher Teil
- 1.Beschlüsse in eigener Entscheidungsbefugnis
- 1.1Anregung gem. § 24 Gemeindeordnung NRW (GO NRW) Das Ratsinformationssystem (RIM) der Stadt Bochum soll im Sinne der Open-Data-Strategie NRW modernisiert werdenZur Vorlage · 20260573 · Beschlussvorlage der Verwaltung
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Beratungsfolge
- 08.07.2026 · Haupt-, Wirtschafts- und Finanzausschuss (6. Sitzung) — Einstimmig nach Beschlussvorschlag
- 11.06.2026 · Haupt-, Wirtschafts- und Finanzausschuss (5. Sitzung) — Die Beratung der Vorlage wird zurückgestellt.
- 11.03.2026 · Haupt-, Wirtschafts- und Finanzausschuss (3. Sitzung)
Ergebnis: Einstimmig nach Beschlussvorschlag - 1.1.1Anregung gem. § 24 Gemeindeordnung NRW (GO NRW) Das Ratsinformationssystem (RIM) der Stadt Bochum soll im Sinne der Open-Data-Strategie NRW modernisiert werden - Änderungsantrag der CDU-Fraktion -Zur Vorlage · 20261858 · Änderungsantrag
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✦ KI-Zusammenfassung
Die Ratsmitglieder Dr. Benedikt Gräfingholt und Christian Haardt haben einen Änderungsantrag zur Sitzung des Haupt-, Wirtschafts- und Finanzausschusses am 8. Juli 2026 vorgelegt. Der Antrag befasst sich mit der Modernisierung des Ratsinformationssystems (RIM) der Stadt Bochum im Sinne der Open-Data-Strategie Nordrhein-Westfalens.
Die Verwaltung soll beauftragt werden, das bestehende Ratsinformationsmanagement technisch und funktional zu überprüfen sowie ein Konzept zur Modernisierung zu erstellen. Ein besonderer Fokus der Prüfung liegt auf der Entwicklung verbesserter Suchfunktionen und KI-gestützter Recherchemöglichkeiten auf Basis offizieller Ratsdokumente. Dabei sind die Einhaltung des Datenschutzes, die Barrierefreiheit sowie die kommunale Datensouveränität sicherzustellen.
Das Konzept muss dem Ausschuss bis zum 31. März 2027 vorgelegt werden und Angaben zur technischen Umsetzbarkeit, zu den erwarteten Verbesserungen, zu den voraussichtlichen Kosten sowie zu möglichen Fördermöglichkeiten enthalten.
Der Antrag begründet die Notwendigkeit mit Schwierigkeiten bei der Recherche im aktuellen System, etwa bei themenübergreifenden Suchen oder dem Auffinden älterer Vorlagen und Beratungsverläufe. Zudem wird auf Hinweise der Verwaltung zur eingeschränkten Auffindbarkeit von Inhalten durch technische Limitationen verwiesen.
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- 08.07.2026 · Haupt-, Wirtschafts- und Finanzausschuss (6. Sitzung)
- 1.2Einstellungen von Nachwuchskräften für die Jahre 2026 und 2027Zur Vorlage · 20261572 · Beschlussvorlage der Verwaltung
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✦ KI-Zusammenfassung
Die Verwaltung der Stadt Bochum plant für die Jahre 2026 und 2027 ein Ausbildungskontingent von jeweils bis zu 140 neuen Stellen. Mit dieser Beschlussvorlage des Amtes für Personalmanagement, Informationstechnologie und Organisation soll der personelle Bedarf vorrangig durch interne Ausbildung innerhalb der Stadtverwaltung gedeckt werden. Für das Jahr 2027 ist zudem vorgesehen, einmalig auf die Durchführung des Kompaktlehrgangs zu verzichten.
Hintergrund dieser Planung sind die anhaltend angespannte Haushaltslage sowie die am 14. April 2026 erlassene Bewirtschaftungsverfügung und weitere geplante Konsolidierungsmaßnahmen. Sollte eine vollständige Deckung des Personalbedarfs über das Ausbildungskontingent nicht möglich sein, sieht die Vorlage vor, verbleibende Bedarfe zu einem späteren Zeitpunkt durch ergänzende externe Einstellungen zu decken. Die endgültige Anzahl der Einstellungen bleibt von der Bewerberlage, den verfügbaren Studienplätzen sowie den vorhandenen Budgets abhängig.
Für das Jahr 2027 umfasst die Planung verschiedene Berufsbilder, darunter Verwaltungsfachangestellte, Fachinformatiker, soziale Berufe sowie Personal für den feuerwehrtechnischen Dienst. Die Vorlage weist darauf hin, dass durch die Umsetzung der Maßnahmen in den Folgejahren Haushaltsdefizite entstehen werden.
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Beratungsfolge
- 08.07.2026 · Haupt-, Wirtschafts- und Finanzausschuss (6. Sitzung) — Mehrheitlich nach BeschlussvorschlagEnthaltungen:0dagegen:2(AfD)dafür:14(SPD,CDU,Grüne,Linke,FDP-UWG:WAT,UWG FB-BSW,OB)
Ergebnis: Mehrheitlich nach Beschlussvorschlag Enthaltungen:0dagegen:2(AfD)dafür:14(SPD,CDU,Grüne,Linke,FDP-UWG:WAT,UWG FB-BSW,OB) - 2.Beschlussvorschläge für den Rat
- 2.1Benennung (Bestellung, Vorschlag) von Vertreterinnen und Vertretern der Stadt Bochum in das Kuratorium der „Gemeinsam für Bochum – Stiftung“ der Sparkasse Bochum AöRZur Vorlage · 20260754 · Beschlussvorlage der Verwaltung
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✦ KI-Zusammenfassung
Die Verwaltung der Stadt Bochum hat eine Beschlussvorlage zur Benennung von Vertretern des Stadtrates in das Kuratorium der „Gemeinsam für Bochum – Stiftung“ der Sparkasse Bochum AöR vorgelegt. Vorgesehen ist die Bestellung von drei Mitgliedern aus dem Rat der Stadt Bochum. Das Gremium soll laut Satzung aus insgesamt bis zu elf Personen bestehen, wobei der Oberbürgermeister als Vorsitzender des Verwaltungsrates der Sparkasse Bochum automatisch Mitglied des Kuratoriums ist.
Der Zweck der Stiftung liegt in der Förderung gemeinnütziger und mildtätiger Zwecke, darunter Wissenschaft, Forschung, Jugend- und Altenhilfe sowie Kunst, Kultur und Umweltschutz. Die Stiftung verfügt über ein Grundstockvermögen von 250.000 Euro, welches in den ersten drei Folgejahren jeweils um weitere 250.000 Euro aufgestockt werden soll. Zudem ist eine jährliche Unterstützung durch Spenden der Sparkasse Bochum in Höhe von 100.000 Euro für die ersten vier Jahre vorgesehen. Die Amtszeit der Ratsvertreter orientiert sich an der jeweiligen Wahlperiode des Rates. Eine Entscheidung über die Benennung wird im Rat der Stadt Bochum für den 16. Juli 2026 erwartet.
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- 16.07.2026 · Rat (8. Sitzung) — Einstimmig nach Ergänzung des BeschlussvorschlagesEnthaltungen: 12 (AfD)
- 08.07.2026 · Haupt-, Wirtschafts- und Finanzausschuss (6. Sitzung) — Die Vorlage wird ohne Votum weitergeleitet.
- 24.06.2026 · Ausschuss für Beteiligungen und Controlling (3. Sitzung)
Ergebnis: Die Vorlage wird ohne Votum weitergeleitet. - 2.2USB Bochum GmbH hier: Wiederbestellung von Herrn Dr. Thorsten Zisowski zum GeschäftsführerZur Vorlage · 20261278 · Beschlussvorlage der Verwaltung
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✦ KI-Zusammenfassung
Die Verwaltung der Stadt Bochum hat eine Beschlussvorlage zur Wiederbestellung von Dr. Thorsten Zisowski zum Geschäftsführer der USB Bochum GmbH vorgelegt. Die Vorlage sieht vor, die Amtszeit von Dr. Zisowski über das Ende des aktuellen Dienstvertrags am 31. August 2027 hinaus bis zum 31. August 2032 zu verlängern.
Obwohl der bestehende Dienstvertrag eine automatische Verlängerung vorsieht, ist gemäß dem Public Corporate Governance Kodex (PCGK) der Stadt Bochum für eine solche Vertragsverlängerung ein neuer Beschluss des Rates erforderlich. Die Stadt Bochum ist über die Energie- und Wasserversorgung Mittleres Ruhrgebiet GmbH (ewmr), die Holding für Versorgung und Verkehr Bochum (HVV) sowie die Stadtwerke Bochum Holding GmbH zu 100 Prozent an der USB Bochum GmbH beteiligt.
Dr. Zisowski hat gegenüber dem Aufsichtsrat erklärt, seine Tätigkeit fortführen zu wollen. Der Aufsichtsrat der USB Bochum GmbH wird sich in seiner Sitzung am 12. Juni 2026 mit der Vertragsverlängerung befassen. Die Entscheidung im Rat ist für den 16. Juli 2026 vorgesehen, nachdem die beratenden Gremien, der Ausschuss für Beteiligungen und Controlling sowie der Haupt-, Wirtschafts- und Finanzausschuss vorberaten haben.
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- 16.07.2026 · Rat (8. Sitzung) — Einstimmig nach Beschlussvorschlag
- 08.07.2026 · Haupt-, Wirtschafts- und Finanzausschuss (6. Sitzung) — Einstimmig nach Beschlussvorschlag
- 24.06.2026 · Ausschuss für Beteiligungen und Controlling (3. Sitzung)
Ergebnis: Einstimmig nach Beschlussvorschlag - 2.3Wirtschaftsplan 2026 der Bochumer Veranstaltungs-GmbH (BoVG)Zur Vorlage · 20261065 · Beschlussvorlage der Verwaltung
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✦ KI-Zusammenfassung
Der Rat der Stadt Bochum soll über den Wirtschaftsplan 2026 der Bochumer Veranstaltungs-GmbH (BoVG) entscheiden. Die entsprechende Beschlussvorlage des Amtes für Finanzsteuerung wurde bereits im Aufsichtsrat der Gesellschaft beraten und wird in den kommenden Wochen durch die zuständigen Ausschüsse geleitet. Die BoVG ist für den Betrieb der Veranstaltungsstätten RuhrCongress Bochum, Jahrhunderthalle Bochum und Freilichtbühne Wattenscheid verantwortlich und übernimmt Aufgaben in den Bereichen Gebäudemanagement, Veranstaltungstechnik sowie Gastronomie und Sicherheit.
Im Vergleich zum Wirtschaftsplan 2025 sieht die Planung für das Jahr 2026 einen Rückgang der Umsatzerlöse um etwa 371.000 Euro vor, was mit dem zweijährlichen Rhythmus bedeutender Veranstaltungen begründet wird. Die sonstigen betrieblichen Erträge sollen durch Zuschüsse und Förderprojekte um rund 83.000 Euro steigen. Bei den Ausgaben sind Rückgänge beim Materialaufwand, den Personalkosten sowie bei den Abschreibungen und Steuern vorgesehen. Demgegenüber stehen ein Anstieg der Zinsaufwendungen um etwa 13.000 Euro infolge eines Liquiditätsdarlehens sowie ein zusätzlicher Kapitalbedarf für die Darlehenstilgung in Höhe von rund 190.000 Euro.
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- 16.07.2026 · Rat (8. Sitzung) — Einstimmig nach Beschlussvorschlag
- 08.07.2026 · Haupt-, Wirtschafts- und Finanzausschuss (6. Sitzung) — Einstimmig nach Beschlussvorschlag
- 24.06.2026 · Ausschuss für Beteiligungen und Controlling (3. Sitzung)
Ergebnis: Einstimmig nach Beschlussvorschlag - 2.4SBO Senioreneinrichtungen der Stadt Bochum gGmbH hier: Wirtschaftsplan 2026Zur Vorlage · 20261295 · Beschlussvorlage der Verwaltung
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✦ KI-Zusammenfassung
Die Verwaltung hat dem Rat der Stadt Bochum den Wirtschaftsplan 2026 für die SBO Senioreneinrichtungen der Stadt Bochum gGmbH zur Beschlussfassung vorgelegt. Der Plan wurde bereits im Aufsichtsrat sowie in der Gesellschafterversammlung beraten und soll nach Vorberatungen in den zuständigen Ausschüssen am 16. Juli 2026 im Rat entschieden werden.
Für das Geschäftsjahr 2026 werden Erträge in Höhe von 52,3 Millionen Euro prognostiziert, denen Aufwendungen von 52,5 Millionen Euro gegenüberstehen. Dies entspricht einem geplanten Überschuss aus dem operativen Geschäft von rund 163.000 Euro. Die Erlöse steigen im Vergleich zum Vorjahr um etwa 5,4 Millionen Euro, was primär auf höhere Investitionskostensätze und vereinbarte Entgeltsteigerungen zurückzuführen ist. Bei den Aufwendungen sind eine Tariferhöhung der Personalkosten um 2,8 Prozent sowie eine Reduzierung der Kosten für Personalleasing vorgesehen. Zudem werden Einsparungen bei den Energiekosten durch neue Rahmenverträge im Rahmen einer Partnerschaft mit der Diakonie Ruhr berücksichtigt.
Die Planung umfasst insgesamt 722 Pflegeplätze in sieben Einrichtungen der SBO. Im Bereich der Investitionen sind für das Jahr 2026 keine großvolumigen Maßnahmen vorgesehen. Die mittelfristige Finanzplanung sieht für die Jahre 2026 bis 2030 eine kontinuierliche Steigerung der geplanten Jahresüberschüsse vor.
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Beratungsfolge
- 16.07.2026 · Rat (8. Sitzung) — Einstimmig nach BeschlussvorschlagEnthaltungen: 4 (FDP-UWG:WAT)
- 08.07.2026 · Haupt-, Wirtschafts- und Finanzausschuss (6. Sitzung) — Einstimmig nach BeschlussvorschlagEnthaltungen: 1 (FDP-UWG:WAT)
- 24.06.2026 · Ausschuss für Beteiligungen und Controlling (3. Sitzung)
Ergebnis: Einstimmig nach Beschlussvorschlag Enthaltungen: 1 (FDP-UWG:WAT) - 2.5Kulturinstitute Bochum AöR, hier: Wirtschaftsplan 01.08.2026 - 31.07.2027Zur Vorlage · 20261685 · Beschlussvorlage der Verwaltung
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✦ KI-Zusammenfassung
Die vorliegende Beschlussvorlage der Verwaltung zum Wirtschaftsplan der Kulturinstitute Bochum AöR für den Zeitraum vom 1. August 2026 bis zum 31. Juli 2027 umfasst die Teilbereiche Schauspielhaus, Bochumer Symphoniker, Planetarium sowie die zentrale Administration. Der Plan sieht Erträge und Zuschüsse in Höhe von 46.333.811 EUR sowie Aufwendungen von 46.329.866 EUR vor, was zu einem geplanten Jahresüberschuss von 3.946 EUR führt. Der Stellenplan bleibt mit 392,35 Vollzeitäquivalenten unverändert, wobei die Personalkosten insgesamt knapp 35,83 Mio. EUR betragen. Der Verwaltungsrat hat diesen Plan am 17. Juni 2026 beschlossen; der Rat der Stadt Bochum soll die Genehmigung erteilen.
Die Sach- und Materialaufwendungen steigen insgesamt um etwa 328.000 EUR auf 10.503.866 EUR, wobei Zunahmen im Schauspielhaus, bei den Bochumer Symphonikern und im Planetarium verzeichnet werden. Die Eigenerträge werden auf rund 8 Mio. EUR prognostiziert, ergänzt durch Projektförderungen in Höhe von 560.000 EUR und eine Landesförderung von 2,86 Mio. EUR. Der städtische Betriebskostenzuschuss beläuft sich auf 34.860.496 EUR.
In der mittelfristigen Planung werden Synergieeffekte von rund 125.000 EUR durch die Zusammenführung der Personalverwaltung für die Bochumer Symphoniker und das Planetarium sowie Einsparungen bei IT-Lizenzkosten in Höhe von 150.000 EUR erwartet. Die Investitionsplanung sieht Aufwendungen für das Schauspielhaus, Instrumente für die Bochumer Symphoniker sowie langfristige Investitionen in die Technik und Bestuhlung des Planetariums vor. Die Kalkulation der Personalkosten berücksichtigt angenommene Tarifsteigerungen von 2,2 % bis 2,3 %.
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- 16.07.2026 · Rat (8. Sitzung) — Mehrheitlich nach BeschlussvorschlagEnthaltungen: 0dagegen:12(AfD)dafür:75(SPD,CDU,Grüne,Linke,FDP-UWG:WAT,UWG FB-BSW,StG/V,Backs,OB)
- 08.07.2026 · Haupt-, Wirtschafts- und Finanzausschuss (6. Sitzung) — Mehrheitlich nach BeschlussvorschlagEnthaltungen:1(FDP-UWG:WAT)dagegen:2(AfD)dafür:11(SPD,CDU,Grüne,UWG FB-BSW,OB)Die Fraktion "Die Linke im Rat" hat sich an der Abstimmung nicht beteiligt.
Ergebnis: Mehrheitlich nach Beschlussvorschlag Enthaltungen:1(FDP-UWG:WAT)dagegen:2(AfD)dafür:11(SPD,CDU,Grüne,UWG FB-BSW,OB)Die Fraktion "Die Linke im Rat" hat sich an der Abstimmung nicht beteiligt. - 2.6Einrichtung eines Begleitgremium "Haushalt und Haushaltskonsolidierung“ des RatesZur Vorlage · 20261698 · Beschlussvorlage der Verwaltung
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✦ KI-Zusammenfassung
Die Verwaltung der Stadt Bochum hat mit der Beschlussvorlage 20261698 die Einrichtung eines Begleitgremiums „Haushalt und Haushaltskonsolidierung“ vorgeschlagen. Das Vorhaben, das vom Referat des Oberbürgermeisters für gesamtstädtische Angelegenheiten ausgeht, soll die politische Meinungsbildung sowie die Entscheidungsprozesse in den zuständigen Gremien bei den anstehenden Haushaltsberatungen unterstützen. Hintergrund der Initiative sind die Entwicklungen im Haushalt 2026 sowie Prognosen, die ein strukturelles Defizit ausweisen, welches die Dimensionen der Konsolidierungsphase zwischen 2012 und 2022 übertrifft.
Das Gremium soll die Transparenz hinsichtlich der Voraussetzungen für den Haushalt 2027 erhöhen und eine Scharnierfunktion zwischen Verwaltung und Politik ermöglichen, um verfahrensbegleitende Informationen zur Haushaltsplanung zu liefern. Die Zusammensetzung des Gremiums soll sich an der Struktur des Strategiebeirates orientieren: Die Fraktionen SPD und CDU sollen jeweils zwei Sitze erhalten, während die weiteren Fraktionen mit je einem Sitz vertreten sein werden. Das Begleitgremium soll erstmals nach der Sommerpause einberufen werden, noch vor der Einbringung des Haushalts. Für die Durchführung der Maßnahmen sind keine zusätzlichen finanziellen Auswirkungen oder jährlichen Folgelasten vorgesehen.
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Beratungsfolge
- 16.07.2026 · Rat (8. Sitzung) — Einstimmig nach Beschlussvorschlag
- 08.07.2026 · Haupt-, Wirtschafts- und Finanzausschuss (6. Sitzung) — Die Vorlage wird ohne Votum weitergeleitet.
Ergebnis: Die Vorlage wird ohne Votum weitergeleitet. - 2.7Landtagswahl Nordrhein-Westfalen 2027 hier: Bildung des KreiswahlausschussesZur Vorlage · 20261654 · Beschlussvorlage der Verwaltung
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✦ KI-Zusammenfassung
Die Verwaltung der Stadt Bochum hat eine Beschlussvorlage zur Bildung des gemeinsamen Kreiswahlausschusses für die Landtagswahl Nordrhein-Westfalen 2027 vorgelegt. Der Rat der Stadt soll hierfür sechs Beisitzer sowie deren persönliche Stellvertretungen wählen. Dieser Ausschuss ist für die Wahlkreise Bochum I, II und III zuständig.
Die Bezirksregierung hat bereits Sebastian Kopietz als Kreiswahlleiter und Dr. Eva Maria Hubbert als stellvertretende Kreiswahlleiterin ernannt. Der Kreiswahlausschuss übernimmt wesentliche Aufgaben im Wahlprozess, darunter die Entscheidung über die Zulassung von Wahlvorschlägen, die Feststellung der Wahlergebnisse in den jeweiligen Wahlkreisen sowie die Entscheidung über Einsprüche gegen Verfügungen des Kreiswahlleiters im Mängelbeseitigungsverfahren.
Als Mitglieder des Ausschusses können neben Ratsmitgliedern auch sachkundige Bürgerinnen und Bürger bestellt werden, sofern deren Anzahl die der Ratsmitglieder nicht erreicht. Personen, die als Wahlbewerber oder Vertrauenspersonen für Wahlvorschläge fungieren, sind von einer Berufung in den Ausschuss ausgeschlossen. Die Vorlage wird am 8. Juli 2026 im Haupt-, Wirtschafts- und Finanzausschuss vorberaten und soll am 16. Juli 2026 im Rat zur Entscheidung vorgelegt werden.
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Beratungsfolge
- 16.07.2026 · Rat (8. Sitzung) — Einstimmig nach Ergänzung des Beschlussvorschlages
- 08.07.2026 · Haupt-, Wirtschafts- und Finanzausschuss (6. Sitzung) — Die Vorlage wird ohne Votum weitergeleitet.
Ergebnis: Die Vorlage wird ohne Votum weitergeleitet. - 2.8Neufassung gemeinsame Geschäftsordnung des Beirats "Gleichstellung und Vielfalt" und des Beirats "Leben im Alter"Zur Vorlage · 20261701 · Beschlussvorlage der Verwaltung
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✦ KI-Zusammenfassung
Die Verwaltung der Stadt Bochum hat mit der Vorlage 20261701 einen Beschlussvorschlag zur Neufassung der gemeinsamen Geschäftsordnung für den Beirat „Gleichstellung und Vielfalt“ sowie den Beirat „Leben im Alter“ vorgelegt. Federführend für dieses Anliegen ist das Amt für Soziales.
Die Vorlage basiert auf einer Entscheidung des Haupt-, Wirtschafts- und Finanzausschusses aus der Sitzung vom 18. Juni 2026. In diesem Gremium wurde vereinbart, dass die Verwaltung eine gemeinsame Geschäftsordnung für beide Beiräte erstellt. Der entsprechende Entwurf ist dem Dokument als Anlage beigefügt.
Der Prozess zur Verabschiedung der neuen Regelungen sieht eine Vorberatung im Haupt-, Wirtschafts- und Finanzausschuss am 8. Juli 2026 vor. Im Anschluss soll der Rat in seiner Sitzung am 16. Juli 2026 über die Änderung der Geschäftsordnung entscheiden.
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Beratungsfolge
- 16.07.2026 · Rat (8. Sitzung) — Mehrheitlich nach BeschlussvorschlagEnthaltungen: 0dagegen:19(AfD,FDP-UWG:WAT,UWG FB-BSW)dafür:67(SPD,CDU,Grüne,Linke,StG/V,Backs,OB)
- 08.07.2026 · Haupt-, Wirtschafts- und Finanzausschuss (6. Sitzung) — Einstimmig nach BeschlussvorschlagEnthaltungen: 1 (FDP-UWG:WAT)
Ergebnis: Einstimmig nach Beschlussvorschlag Enthaltungen: 1 (FDP-UWG:WAT) - 2.9Ordnungsbehördliche Verordnung über das Offenhalten von Verkaufsstellen an Sonn- und Feiertagen im Stadtbezirk Bochum Mitte (Innenstadt)Zur Vorlage · 20261035 · Beschlussvorlage der Verwaltung
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✦ KI-Zusammenfassung
Die Verwaltung hat die Beschlussvorlage 20261035 vorgelegt, die eine ordnungsbehördliche Verordnung über das Offenhalten von Verkaufsstellen an Sonn- und Feiertagen im Stadtbezirk Bochum Mitte vorsieht. Hintergrund der Vorlage ist ein Anliegen des Handelsverbandes Nordrhein-Westfalen Ruhr-Lippe e.V., wonach im Jahr 2026 Verkaufsstellen im Rahmen von Veranstaltungen geöffnet werden sollen.
Der vorliegende Beschluss bezieht sich ausschließlich auf den Bereich der Innenstadt und umfasst die Termine für den Musiksommer sowie den Weihnachtsmarkt. Für andere Stadtteile sollen gesonderte Beschlussvorlagen behandelt werden. Die Regelung basiert auf den Vorgaben des Ladenöffnungsgesetzes, welches Öffnungen an bis zu acht Sonntagen pro Jahr ermöglicht, sofern ein öffentliches Interesse, etwa durch lokale Feste oder Märkte, vorliegt.
Der weitere Entscheidungsprozess sieht eine Anhörung der Bezirksvertretung Bochum-Mitte am 21. Mai 2026 sowie Vorberatungen in den zuständigen Ausschüssen für Sicherheit, Umwelt und Nachhaltigkeit sowie für Haupt-, Wirtschafts- und Finanzen vor. Eine endgültige Entscheidung durch den Rat ist für den 16. Juli 2026 geplant. Die Vorlage wurde vom Ordnungs- und Veterinäramt erstellt.
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Beratungsfolge
- 16.07.2026 · Rat (8. Sitzung) — Mehrheitlich nach BeschlussvorschlagEnthaltungen: 0dagegen:16(CDU,Grüne,Linke,UWG FB-BSW,Backs)dafür:70(SPD,CDU,AfD,Grüne,FDP-UWG:WAT,UWG FB- BSW,StG/V,OB)
- 08.07.2026 · Haupt-, Wirtschafts- und Finanzausschuss (6. Sitzung) — Die Vorlage wird ohne Votum weitergeleitet.
- 30.06.2026 · Ausschuss für Sicherheit, Umwelt und Nachhaltigkeit (3. Sitzung) — Die Vorlage wird einstimmig ohne Votum weitergeleitet.
- 21.05.2026 · Bezirksvertretung Bochum-Mitte (6. Sitzung)
Ergebnis: Die Vorlage wird ohne Votum weitergeleitet. - 2.10Ordnungsbehördliche Verordnung über das Offenhalten von Verkaufsstellen an Sonn- und Feiertagen im Stadtbezirk WattenscheidZur Vorlage · 20261056 · Beschlussvorlage der Verwaltung
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✦ KI-Zusammenfassung
Die Verwaltung hat mit der Vorlage 20261056 einen Beschlussvorschlag zur ordnungsbehördlichen Verordnung über das Offenhalten von Verkaufsstellen an Sonn- und Feiertagen im Stadtbezirk Wattenscheid vorgelegt. Federführend ist das Ordnungs- und Veterinäramt. Die Vorlage geht auf eine Anregung des Handelsverbandes Nordrhein-Westlich-Westfalen Ruhr-Lippe e.V. zurück, der für das Jahr 2026 verkaufsoffene Sonntage im Rahmen von Veranstaltungen anstrebt.
Der aktuelle Beschlussvorschlag beschränkt sich ausschließlich auf den Termin des Weinfestes in Wattenscheid am 6. September 2026. Weitere Termine für andere Stadtteile werden in gesonderten Vorlagen behandelt. Die rechtliche Grundlage bildet das Ladenöffnungsgesetz, das Öffnungen an bis zu acht Sonntagen und Feiertagen pro Jahr ermöglicht, sofern ein öffentliches Interesse, beispielsweise durch den Zusammenhang mit einer lokalen Veranstaltung, vorliegt.
Der vorgeschlagene Ablauf sieht eine Anhörung der Bezirksvertretung Wattenscheid am 19. Mai 2026 vor. Danach folgen Vorberatungen im Ausschuss für Sicherheit, Umwelt und Nachhaltigkeit sowie im Haupt-, Wirtschafts- und Finanzausschuss. Die abschließende Entscheidung durch den Rat ist für den 16. Juli 2026 vorgesehen.
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- 16.07.2026 · Rat (8. Sitzung) — Mehrheitlich nach BeschlussvorschlagEnthaltungen: 0dagegen:18(SPD,CDU,Grüne,Linke,UWG FB-BSW,Backs)dafür:68(SPD,CDU,AfD,Grüne,FDP-UWG:WAT,UWG FB- BSW,StG/V,OB)
- 08.07.2026 · Haupt-, Wirtschafts- und Finanzausschuss (6. Sitzung) — Die Vorlage wird ohne Votum weitergeleitet.
- 30.06.2026 · Ausschuss für Sicherheit, Umwelt und Nachhaltigkeit (3. Sitzung) — Die Vorlage wird einstimmig ohne Votum weitergeleitet.
- 19.05.2026 · Bezirksvertretung Bochum-Wattenscheid (6. Sitzung) — Mehrheitlich nach BeschlussvorschlagEnthaltungen: 2 (SPD)Dagegen: 2 (GrünLinks)Dafür: 14 (SPD, CDU, AfD, UWG:WAT, WatC)
Ergebnis: Die Vorlage wird ohne Votum weitergeleitet. - 2.11Verkaufsöffnung Westfield Ruhr Park am 06.09.2026 und 13.12.2026Zur Vorlage · 20261038 · Beschlussvorlage der Verwaltung
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Die Verwaltung hat eine Beschlussvorlage zur Verkaufsöffnung im Westfield Ruhr Park für zwei Termine im Jahr 2026 vorgelegt. Im Fokus stehen dabei der 6. September 2026 im Zusammenhang mit dem Kunstfestival „Arts’N’Acts“ sowie der 13. Dezember 2026 anlässlich des Weihnachtsmarktes im Stadtbezirk Bochum-Nord.
Die Initiative für die Sonntagsöffnungen geht vom Handelsverband Nordrhein-Westfalen Ruhr-Lippe e.V. aus. Die Vorlage prüft die Einhaltung der Vorgaben des Ladenöffnungsgesetzes, welches Verkaufsöffnungen an bis zu acht Sonntagen pro Jahr unter bestimmten Voraussetzungen ermöglicht. Ein öffentliches Interesse muss dabei über rein wirtschaftliche Umsatzinteressen hinausgehen.
Der vorliegende Beschlussvorschlag der Verwaltung sieht vor, der Verkaufsöffnung für die beiden genannten Termine im Ruhr Park nicht zuzustimmen. Diese Vorlage beschränkt sich ausschließlich auf die Termine im Stadtbezirk Bochum-Nord; für andere Stadtteile und Termine im Jahr 2026 liegen bereits entsprechende Beschlüsse vor oder werden in separaten Vorlagen behandelt. Die Begründung der Verwaltung verweist auf die rechtlichen Anforderungen an einen hinreichenden Sachgrund zur Wahrung der Sonntagsruhe.
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- 16.07.2026 · Rat (8. Sitzung) — Mehrheitlich nach BeschlussvorschlagEnthaltungen:18(SPD,CDU,Grüne,UWG FB-BSW)dagegen:24(AfD,Grüne,FDP-UWG:WAT,UWG FB-BSW)dafür:44(SPD,CDU,Grüne,Linke,StG/V,Backs,OB)
- 08.07.2026 · Haupt-, Wirtschafts- und Finanzausschuss (6. Sitzung) — Die Vorlage wird ohne Votum weitergeleitet.
- 30.06.2026 · Ausschuss für Sicherheit, Umwelt und Nachhaltigkeit (3. Sitzung) — Die Vorlage wird einstimmig ohne Votum weitergeleitet.
- 02.06.2026 · Bezirksvertretung Bochum-Nord (6. Sitzung) — Mehrheitlich gegen BeschlussvorschlagEnthaltungen: 0Dagegen: 14 (SPD, CDU, Grüne, AfD)Dafür: 1 (Linke)
Ergebnis: Die Vorlage wird ohne Votum weitergeleitet. - 2.12Aufhebung der Ordnungsbehördlichen Verordnung über das Verbot des Verkaufs sowie der Ab- und Weitergabe von Distickstoffmonoxid „Lachgas“ an Minderjährige in der Stadt Bochum vom 14.07.2025.Zur Vorlage · 20261086 · Beschlussvorlage der Verwaltung
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Das Ordnungs- und Veterinäramt hat eine Beschlussvorlage zur Aufhebung der Bochumer Verordnung vorgelegt, die den Verkauf sowie die Ab- und Weitergabe von Distickstoffmonoxid, auch bekannt als Lachgas, an Minderjährige untersagte. Die kommunale Regelung war im Juli 2025 auf Antrag der CDU-Ratsfraktion beschlossen worden, um gesundheitliche Risiken und die Zunahme von Konsumfällen im öffentlichen Raum zu adressieren.
Die Aufhebung der örtlichen Verordnung wird nun durch eine Gesetzesänderung auf Bundesebene notwendig. Mit dem Inkrafttreten des Gesetzes zur Änderung des Neue-psychoaktive-Stoffe-Gesetzes am 12. April 2026 wurden bundesweit neue Regelungen etabliert. Diese untersagen unter anderem den Handel mit Lachgas im Wege des Versandhandels oder über Automaten sowie die Abgabe an Personen unter 18 Jahren. Da die bundesrechtlichen Bestimmungen die bisherige kommunale Regelung nun abdecken, ist die Bochumer Verordnung hinfällig geworden. Der Rat der Stadt Bochum soll im Rahmen der Sitzung am 16. Juli 2026 über den Beschluss zur Aufhebung der Verordnung entscheiden.
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- 16.07.2026 · Rat (8. Sitzung) — Einstimmig nach Beschlussvorschlag
- 08.07.2026 · Haupt-, Wirtschafts- und Finanzausschuss (6. Sitzung) — Einstimmig nach Beschlussvorschlag
- 30.06.2026 · Ausschuss für Sicherheit, Umwelt und Nachhaltigkeit (3. Sitzung) — Einstimmig nach Beschlussvorschlag
- 30.06.2026 · Bezirksvertretung Bochum-Wattenscheid (7. Sitzung) — Einstimmig nach Beschlussvorschlag
- 25.06.2026 · Bezirksvertretung Bochum-Mitte (7. Sitzung) — Einstimmig nach Beschlussvorschlag
- 09.06.2026 · Bezirksvertretung Bochum-Süd (6. Sitzung) — Einstimmig nach Beschlussvorschlag
- 03.06.2026 · Bezirksvertretung Bochum-Ost (6. Sitzung)
- 02.06.2026 · Bezirksvertretung Bochum-Nord (6. Sitzung) — Einstimmig nach Beschlussvorschlag
- 27.05.2026 · Bezirksvertretung Bochum-Südwest (6. Sitzung) — Einstimmig nach Beschlussvorschlag
Ergebnis: Einstimmig nach Beschlussvorschlag - 2.13Finanzierung der außerunterrichtlichen Betreuungsangebote für Kinder in der Offenen Ganztagsschule an Bochumer Grund- und Förderschulen im Primarbereich sowie in der Pädagogischen Übermittagbetreuung (Bochumer Modell) in der Sekundarstufe IZur Vorlage · 20261547 · Beschlussvorlage der Verwaltung
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✦ KI-Zusammenfassung
Die vorliegende Beschlussvorlage des Schulverwaltungsamtes (Nummer 20261547) befasst sich mit der Neuregelung der Finanzierung für außerunterrichtliche Betreuungsangebote für das Schuljahr 2026/2027. Hintergrund ist das Ende des aktuellen Ratsbeschlusses zum 31. Juli 2026.
Die Verwaltung schlägt vor, die Pro-Kopf-Pauschalen im Primarbereich einmalig um 4,5 % zu erhöhen. Für die Offene Ganztagsschule (OGS) ohne Förderbedarf wird ein Betrag von 2.937,00 EUR vorgesehen, während die Pauschale für die OGS mit Förderbedarf bzw. für Flüchtlingsfamilien auf 4.182,00 EUR festgesetzt werden soll. Für die Verlässliche Grundschule (VG) wird ein Betrag von 724,00 EUR und für die VG+ ein Betrag von 1.037,00 EUR vorgeschlagen. Zudem soll der Personalkostenzuschuss für rhythmierte Klassen um 10 % auf 13.750,00 EUR angehoben werden.
In der Sekundarstufe I sieht die Vorlage eine Erhöhung der Pauschale für die pädagogische Übermittagbetreuung von 842,00 EUR auf 939,00 EUR vor. Damit wird die Forderung der Trägerschaft nach einer Erhöhung auf 1.035,00 EUR pro Platz zur Hälfte umgesetzt. Die Trägerschaft bereitet zudem eine Neuausschreibung vor und sichert die Fortführung der Früh-, Spät- und Ferienbetreuung für das betreffende Schuljahr zu. Die daraus resultierenden Mehrkosten sollen ab 2027 im Haushaltsentwurf berücksichtigt werden. Die Vorlage wird am 8. Juli 2026 im Haupt-, Wirtschafts- und Finanzausschuss vorberaten und am 16. Juli 2026 im Rat entschieden.
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Beratungsfolge
- 16.07.2026 · Rat (8. Sitzung) — Einstimmig nach Beschlussvorschlag
- 08.07.2026 · Haupt-, Wirtschafts- und Finanzausschuss (6. Sitzung) — Die Vorlage wird ohne Votum weitergeleitet.
Ergebnis: Die Vorlage wird ohne Votum weitergeleitet. - 2.14Sportstättenentwicklungsplanung Sanierung von Funktionsgebäuden auf den Sportplatzanlagen – Umsetzungskonzept und PrioritätenlisteZur Vorlage · 20261534 · Beschlussvorlage der Verwaltung
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✦ KI-Zusammenfassung
Die vorliegende Beschlussvorlage des Referats für Sport und Bewegung befasst sich mit der Sportstättenentwicklungsplanung, insbesondere mit der Sanierung von Funktionsgebäuden auf Bochumer Sportplatzanlagen. Im Rahmen einer Untersuchung wurden 45 Funktionsgebäude und 9 Funktionsräume auf 44 der insgesamt 53 Sportplatzanlagen baufachlich und sportfachlich bewertet. Die Bewertung erfolgte anhand des baulichen Zustands sowie sportfachlicher Kriterien wie der Mannschaftszahl und der vorhandenen Umkleidekapazitäten. Auf Basis dieser Analyse wurde eine Prioritätenliste erstellt, welche die Anlagen „Am Hessenteich“, „Gahlensche Straße“, „Waldesrand“ und „Stadtgartenring“ auf die Ränge eins bis vier setzt.
Der Beschlussvorschlag sieht vor, dass der Rat dem Vorgehen zustimmt und die Verwaltung beauftragt, für die Anlagen der Prioritätsstufen 1 bis 4 eine Machbarkeitsstudie zu erstellen sowie die notwendigen Umsetzungsschritte einzuleiten. Die Ergebnisse dieser Studie, einschließlich der zu erwartenden Kosten, sollen dem Rat erneut vorgelegt werden. Ein definiertes Raumprogramm dient dabei als Grundlage für zukünftige Planungen und umfasst Anforderungen an die Barrierefreiheit, den Brand- und Arbeitsschutz sowie All-Gender-Lösungen. Für die Erstellung der Machbarkeitsstudie sind Kosten von maximal 220.000 Euro vorgesehen, die aus der entsprechenden Finanzstelle bereitgestellt werden. Konkrete Baukosten für die bauliche Umsetzung der Anlagen sind zum aktuellen Zeitpunkt noch nicht bezifferbar.
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Beratungsfolge
- 16.07.2026 · Rat (8. Sitzung) — Einstimmig nach Beschlussvorschlag
- 08.07.2026 · Haupt-, Wirtschafts- und Finanzausschuss (6. Sitzung) — Einstimmig nach Beschlussvorschlag
- 07.07.2026 · Bezirksvertretung Bochum-Süd (7. Sitzung) — Einstimmig nach Beschlussvorschlag
- 03.07.2026 · Ausschuss für Sport, Bewegung und Freizeit (3. Sitzung) — Einstimmig nach Beschlussvorschlag
- 01.07.2026 · Bezirksvertretung Bochum-Ost (7. Sitzung) — Einstimmig nach Beschlussvorschlag
- 01.07.2026 · Bezirksvertretung Bochum-Südwest (7. Sitzung) — Einstimmig nach Beschlussvorschlag
- 30.06.2026 · Bezirksvertretung Bochum-Nord (7. Sitzung) — Einstimmig nach Beschlussvorschlag bei zwei Enthaltungen (Grüne)
- 30.06.2026 · Bezirksvertretung Bochum-Wattenscheid (7. Sitzung) — Einstimmig nach Beschlussvorschlag
- 25.06.2026 · Bezirksvertretung Bochum-Mitte (7. Sitzung) — Einstimmig nach Beschlussvorschlag
- 23.06.2026 · Betriebsausschuss für die Eigenbetriebe (4. Sitzung) — Einstimmig nach Beschlussvorschlag
Ergebnis: Einstimmig nach Beschlussvorschlag - 2.15Bericht zur kommunalen Pflegeplanung - Fortschreibung zum Stand Dezember 2024Zur Vorlage · 20261113 · Beschlussvorlage der Verwaltung
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✦ KI-Zusammenfassung
Die Verwaltung Bochums hat mit der Vorlage 20261113 die Fortschreibung der kommunalen Pflegeplanung zum Stand Dezember 2024 vorgelegt. Der Bericht, der vom Amt für Soziales unter der Federführung von Fabian Schumann erstellt wurde, basiert auf der Beauftragung des Instituts für Sozialforschung und Gesellschaftspolitik GmbH (ISG). Ziel der Planung ist die Bestandsaufnahme pflegerischer und pflegeergänzender Versorgungsangebote sowie die Beurteilung des zukünftigen Bedarfs unter Berücksichtigung der demografischen Entwicklung und der Zahl der Menschen mit Demenz.
Die Grundlage für diese Planung bildet der § 7 des Alten- und Pflegegesetzes Nordrhein-Westfalen. Die Untersuchung umfasst die Analyse der aktuellen Versorgungsstrukturen sowie Prognosen für die künftige Angebotsstruktur im Sinne einer altersgerechten Quartiersentwicklung.
Nach einer Unterbrechung des ursprünglichen Gremienlaufs aufgrund von Unstimmigkeiten im Bericht wurde das Dokument einer erneuten fachlichen Prüfung unterzogen. Das ISG hat daraufhin rechnerische und inhaltliche Präzisierungen vorgenommen. Die Verwaltung weist darauf hin, dass die grundlegenden Aussagen, Bewertungen und Empfehlungen der Pflegeplanung durch diese Korrekturen unberührt bleiben. Der vorliegende Beschlussvorschlag sieht die Verabschiedung der unverbindlichen kommunalen Pflegeplanung zum Stand Dezember 2024 vor.
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Beratungsfolge
- 16.07.2026 · Rat (8. Sitzung) — Einstimmig nach Beschlussvorschlag
- 14.07.2026 · Ausschuss für Arbeit, Gesundheit und Soziales (6. Sitzung) — Einstimmig nach Beschlussvorschlag
- 08.07.2026 · Haupt-, Wirtschafts- und Finanzausschuss (6. Sitzung) — Die Vorlage wird ohne Votum weitergeleitet.
- 07.07.2026 · Bezirksvertretung Bochum-Süd (7. Sitzung) — Einstimmig nach Beschlussvorschlag
- 01.07.2026 · Bezirksvertretung Bochum-Ost (7. Sitzung) — Einstimmig nach Beschlussvorschlag
- 01.07.2026 · Bezirksvertretung Bochum-Südwest (7. Sitzung) — Einstimmig nach Beschlussvorschlag
- 30.06.2026 · Bezirksvertretung Bochum-Nord (7. Sitzung) — Einstimmig nach Beschlussvorschlag
- 30.06.2026 · Bezirksvertretung Bochum-Wattenscheid (7. Sitzung) — Einstimmig nach Beschlussvorschlag
- 25.06.2026 · Bezirksvertretung Bochum-Mitte (7. Sitzung) — Einstimmig nach Beschlussvorschlag
- 03.06.2026 · Ausschuss für Chancengerechtigkeit und Integration (3. Sitzung)
- 02.06.2026 · Ausschuss für Arbeit, Gesundheit und Soziales (5. Sitzung) — Die Beratung der Vorlage wird zurückgestellt.
Ergebnis: Die Vorlage wird ohne Votum weitergeleitet. - 2.16Richtlinie des Jugendamts Bochum über elterngeldähnliche Beihilfen für PflegeelternZur Vorlage · 20261171 · Beschlussvorlage der Verwaltung
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✦ KI-Zusammenfassung
Das Jugendamt Bochum hat eine Beschlussvorlage zur Einführung einer Richtlinie über elterngeldähnliche Beihilfen für Pflegeeltern vorgelegt. Ziel der Maßnahme ist es, die Gewinnung von Vollzeitpflegepersonen zu fördern und gleichzeitig die Nutzung kostenintensiver stationärer Hilfen zu reduzieren. Der Rat soll die neue Richtlinie rückwirkend zum 1. Januar 2026 verabschieden.
Die Beihilfe richtet sich an Pflegeeltern, die im ersten Jahr nach der Aufnahme eines Kindes ihre Erwerbstätigkeit unterbrechen, um die Integrationsphase zu unterstützen. Bei vorheriger sozialversicherungspflichtiger Beschäftigung kann die monatliche Leistung bis zu 1.200 Euro betragen, während sie bei geringfügiger Beschäftigung auf maximal 603 Euro begrenzt ist. Von der Regelung ausgenommen sind Pflegepersonen, die Kinder im Rahmen stationärer Einrichtungen gemäß § 34 SGB VIII betreuen.
Die Verwaltung begründet den Vorschlag mit dem Rückgang bzw. der Stagnation von Pflegefamilien aufgrund finanzieller Belastungen der Bewerber. Durch die finanzielle Unterstützung soll die Hürde für berufstätige Eltern gesenkt werden, die einen Verdienstausfall durch Erziehungsurlaub nicht tragen können. Die Einführung führt zu ungeplanten jährlichen Mehraufwendungen von schätzungsweise 86.400 Euro. Dem stehen jedoch potenzielle Einsparungen gegenüber, da die Kosten für Vollzeitpflege deutlich unter den Ausgaben für stationäre Unterbringungen liegen.
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Beratungsfolge
- 16.07.2026 · Rat (8. Sitzung) — Einstimmig nach BeschlussvorschlagEnthaltungen: 12 (AfD)
- 08.07.2026 · Haupt-, Wirtschafts- und Finanzausschuss (6. Sitzung) — Einstimmig nach BeschlussvorschlagEnthaltungen:2(AfD)
- 01.07.2026 · Ausschuss für Kinder, Jugend und Familie (JHA) (5. Sitzung) — Einstimmig nach Beschlussvorschlag bei einer Enthaltung der AfD-Fraktion.
Ergebnis: Einstimmig nach Beschlussvorschlag Enthaltungen:2(AfD) - 2.17Errichtung eines neuen Umkleidegebäudes auf dem Sportplatz Havkenscheider Straße 33, BochumZur Vorlage · 20261533/1 · Beschlussvorlage der Verwaltung
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✦ KI-Zusammenfassung
Die Verwaltung von Bochum hat eine Beschlussvorlage zur Errichtung eines neuen Umkleidegebäudes auf der Sportplatzanlage Havkenscheider Straße 33 vorgelegt. Die Maßnahme ist Teil der Modernisierung der Anlage, die bereits durch die Umstellung eines Rasenplatzes in einen Kunstrasenplatz für Fußball und Lacrosse erfolgt ist.
Im Rahmen einer Machbarkeitsstudie wurden zwei Bauvarianten geprüft. Die erste Variante sieht eine Sanierung des Bestandsgebäudes vor, was mit geschätzten Kosten von rund 4,39 Millionen Euro verbunden wäre. Die zweite Variante umfasst den Rückbau des bestehenden Gebäudes sowie der Tribüne und den Neubau eines Funktionsgebäudes in Systembauweise. Für diese zweite Option wird ein Kostenbedarf von etwa 2,8 Millionen Euro veranschlagt, wobei durch die neue Bauweise eine Reduzierung des energetischen Bedarfs angestrebt wird.
Der Rat soll die Verwaltung beauftragen, das Vorhaben im Wege eines kombinierten Planungs- und Realisierungsbeschlusses umzusetzen. Dabei soll ein Totalunternehmer mit der Planung und Errichtung betraut werden, um die Projektdauer zu verkürzen. Die Finanzierung der Maßnahme ist durch Mittel aus dem NRW-Infrastrukturgesetz 2025–2036 vollständig sichergestellt, sodass keine Belastung für den städtischen Haushalt entsteht. Sollten die Angebote im Vergabeverfahren die Kostenannahmen erheblich überschreiten, sieht die Vorlage eine Aufhebung der Ausschreibung und eine erneute Prüfung des Projektumfangs vor.
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Beratungsfolge
- 16.07.2026 · Rat (8. Sitzung) — Einstimmig nach Ergänzung des BeschlussvorschlagesBefangen: 1 (Kosel)
- 08.07.2026 · Haupt-, Wirtschafts- und Finanzausschuss (6. Sitzung) — Einstimmig nach Beschlussvorschlag
- 03.07.2026 · Ausschuss für Sport, Bewegung und Freizeit (3. Sitzung) — Einstimmig nach Beschlussvorschlag
- 01.07.2026 · Bezirksvertretung Bochum-Ost (7. Sitzung) — Einstimmig nach Änderung des Beschlussvorschlages
Ergebnis: Einstimmig nach Beschlussvorschlag - 2.18Wohnen am Hiltroper Volkspark: Zusammensetzung der Auswahlkommission der KonzeptvergabeZur Vorlage · 20261445 · Beschlussvorlage der Verwaltung
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✦ KI-Zusammenfassung
Der Rat der Stadt Bochum soll über die Zusammensetzung der Auswahlkommission für das Projekt „Wohnen am Hiltroper Volkspark“ entscheiden. Bei dem Vorhaben handelt es sich um eine Konzeptvergabe für ein etwa ein Hektar großes Stadtquartier im Bochumer Stadtteil Hiltrop, das rund 70 Wohneinheiten umfassen soll. Die Vermarktung der Fläche ist im Wege des Erbbaurechts vorgesehen.
Das Verfahren ist für September 2026 geplant und gliedert sich in zwei Phasen. Zunächst können potenzielle Investierende ihr Interesse bekunden und ihre Eignung nachweisen, bevor im zweiten Schritt die eigentlichen städtebaulichen und konzeptionellen Entwürfe eingereicht werden. Die Bewertung der Beiträge erfolgt anhand einer Matrix, welche die Bereiche Architektur, Städtebau, Nutzungskonzept sowie Ökologie und Klima berücksichtigt.
Die vorgeschlagene Auswahlkommission setzt sich aus Vertretern der Verwaltung, der Politik und Fachleuten zusammen. Zur Verwaltung gehören die Amtsleitungen des Amtes für Stadtplanung und Wohnen sowie des Amtes für Geoinformation, Liegenschaften und Kataster. Die politische Vertretung umfasst den Bezirksbürgermeister von Bochum-Nord sowie den Vorsitzenden des Ausschusses für Planung und Grundstücke. Zudem sollen Vertreter des Beirats für Gestaltung und Baukultur an der Kommission beteiligt sein. Die zu erwartenden Kosten für die Durchführung der Sitzungen werden auf maximal 4.000 Euro geschätzt.
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Beratungsfolge
- 16.07.2026 · Rat (8. Sitzung)
- 08.07.2026 · Haupt-, Wirtschafts- und Finanzausschuss (6. Sitzung)
- 01.07.2026 · Ausschuss für Planung und Grundstücke (4. Sitzung) — Die Vorlage wird ohne Votum weitergeleitet.
- 30.06.2026 · Bezirksvertretung Bochum-Nord (7. Sitzung) — Einstimmig nach Beschlussvorschlag
- in der Bezirksvertretung Bochum-Ost am 01.07.2026 beschlossene Ergänzung
- 2.18Wohnen am Hiltroper Volkspark: Zusammensetzung der Auswahlkommission der KonzeptvergabeZur Vorlage · 20261445/1 · Beschlussvorlage der Verwaltung
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✦ KI-Zusammenfassung
Die Verwaltung der Stadt Bochum hat eine Beschlussvorlage zur Zusammensetzung der Auswahlkommission für das Projekt „Wohnen am Hiltroper Volkspark“ vorgelegt. Das Vorhaben sieht die Entwicklung eines nachhaltigen Stadtquartiers im Bezirk Bochum-Nord vor, das auf einer etwa einen Hektar großen Fläche gegenüber dem Schulzentrum Gerthe rund 70 Wohneinheiten umfassen soll.
Die Vergabe der Fläche erfolgt über ein Konzeptverfahren im Wege des Erbbaurechts. Die Bewertung der eingereichten Beiträge basiert auf den Kategorien Architektur und Städtebau, Nutzungskonzept sowie Ökologie und Klima. Der Prozess ist für einen Start im September 2026 geplant und unterteilt sich in eine Phase zur Interessensbekundung sowie eine zweite Phase zur Einreichung der eigentlichen Konzepte.
Die Auswahlkommission soll Vertreter aus der Verwaltung, der Politik und der Fachwelt umfassen. Zur Kommission gehören Mitglieder des Amtes für Stadtplanung und Wohnen sowie des Amtes für Geoinformation, Liegenschaften und Kataster. Zudem sind der/die Bezirksbürgermeister*in von Bochum-Nord, die Vorsitzenden der Ausschüsse für Planung und Grundstücke sowie für Sicherheit, Umwelt und Nachhaltigkeit sowie Vertreter des Beirats für Gestaltung und Baukultur vorgesehen. Die Einbindung der Vorsitzenden des Ausschusses für Sicherheit, Umwelt und Nachhaltigkeit erfolgt aufgrund der Relevanz ökologischer Kriterien in der Bewertungsmatrix. Die Kosten für die Sitzungen der Kommission werden auf maximal 4.000 Euro geschätzt.
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Beratungsfolge
- 16.07.2026 · Rat (8. Sitzung)
- 08.07.2026 · Haupt-, Wirtschafts- und Finanzausschuss (6. Sitzung)
- 2.18Wohnen am Hiltroper Volkspark: Zusammensetzung der Auswahlkommission der KonzeptvergabeZur Vorlage · 20261445/2 · Beschlussvorlage der Verwaltung
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✦ KI-Zusammenfassung
Die Verwaltung der Stadt Bochum hat eine Beschlussvorlage zur Zusammensetzung der Auswahlkommission für das Projekt „Wohnen am Hiltroper Volkspark“ vorgelegt. Ziel des Verfahrens ist die Konzeptvergabe für ein etwa ein Hektar großes Areal im Bezirk Bochum-Nord, auf dem rund 70 Wohneinheiten entstehen sollen. Die Fläche am Castroper Hellweg wird im Wege des Erbbaurechts vermarktet, wobei die Bewertung der eingereichten Konzepte anhand von Kriterien wie Architektur, Städtebau, Nutzungskonzept sowie Ökologie und Klima erfolgt.
Die vorgeschlagene Auswahlkommission setzt sich aus Vertretungen der Verwaltung, politischer Gremien und Fachleuten zusammen. Neben Mitgliedern des Amtes für Stadtplanung und Wohnen sowie des Amtes für Geoinformation, Liegenschaften und Kataster sind die/der Bezirksbürgermeister*in Bochum-Nord und die Vorsitzenden der Ausschüsse für Planung und Grundstücke, Sicherheit, Umwelt und Nachhaltigkeit sowie Mobilität, Digitalisierung und Infrastruktur vorgesehen. Zudem wird ein Mitglied des Beirats für Gestaltung und Baukultur in die Kommission berufen.
Der Start der Konzeptvergabe ist für September 2026 geplant. Das Verfahren umfasst zunächst eine Phase zur Bekundung des Interesses potenzieller Investierender, gefolgt von der Einreichung der eigentlichen Entwürfe. Die Kosten für die Durchführung der Auswahlkommission werden auf maximal 4.000 Euro geschätzt.
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Beratungsfolge
- 16.07.2026 · Rat (8. Sitzung) — Einstimmig nach Beschlussvorschlag
- 08.07.2026 · Haupt-, Wirtschafts- und Finanzausschuss (6. Sitzung) — Einstimmig nach Beschlussvorschlag
Ergebnis: Einstimmig nach Beschlussvorschlag - 2.19Quartier am Gesundheitscampus: Zusammensetzung der Auswahlkommission der KonzeptvergabeZur Vorlage · 20261204 · Beschlussvorlage der Verwaltung
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✦ KI-Zusammenfassung
Die Verwaltung hat eine Beschlussvorlage zur Zusammensetzung der Auswahlkommission für die Konzeptvergabe im „Quartier am Gesundheitscampus“ vorgelegt. Im Rahmen der Quartiersentwicklung sollen im Jahr 2026 die Wohnbaugrundstücke 2 bis 5 vergeben werden. Dabei soll statt eines Bestgebotsverfahrens eine Konzeptvergabe durchgeführt werden, die ausschließlich konzeptionelle Kriterien wie Städtebau, Architektur, Klimaresilienz und Nutzungskonzepte berücksichtigt.
Die Auswahlkommission soll sich aus Vertretern der Verwaltung, der Politik und Fachleuten zusammensetzen. Die Verwaltung wird durch die Abteilungsleitungen des Amtes für Stadtplanung und Wohnen sowie des Amtes für Geoinformation, Liegenschaften und Kataster vertreten. Die politische Besetzung umfasst den Bezirksbürgermeister von Bochum-Süd sowie die Vorsitzenden der Ausschüsse für Planung und Grundstücke sowie für Sicherheit, Umwelt und Nachhaltigkeit, jeweils inklusive ihrer Stellvertreter. Zudem sollen Vertreter des Beirats für Gestaltung und Baukultur an der fachlichen Beurteilung beteiligt sein.
Der Start der Konzeptvergabe ist für die Zeit nach den Sommerferien 2026 vorgesehen. Die Kosten für die Durchführung der Sitzungen der Auswahlkommission werden auf circa 2.000 Euro pro Sitzung geschätzt.
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Beratungsfolge
- 16.07.2026 · Rat (8. Sitzung)
- 08.07.2026 · Haupt-, Wirtschafts- und Finanzausschuss (6. Sitzung)
- 01.07.2026 · Ausschuss für Planung und Grundstücke (4. Sitzung) — Die Vorlage wird ohne Votum weitergeleitet.
- 30.06.2026 · Ausschuss für Sicherheit, Umwelt und Nachhaltigkeit (3. Sitzung) — Einstimmig nach Beschlussvorschlag
- 09.06.2026 · Bezirksvertretung Bochum-Süd (6. Sitzung) — Einstimmig nach Beschlussvorschlag
- 2.19Quartier am Gesundheitscampus: Zusammensetzung der Auswahlkommission der KonzeptvergabeZur Vorlage · 20261204/1 · Beschlussvorlage der Verwaltung
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✦ KI-Zusammenfassung
Der Bochumer Rat soll über die Zusammensetzung der Auswahlkommission für die Konzeptvergabe im „Quartier am Gesundheitscampus“ entscheiden. Das Vorhaben umfasst die Entwicklung der Wohnbaugrundstücke 2 bis 5 in Bochum-Querenburg, an der Grenze zu Wiemelhausen. Nach einem Anpassungsbeschluss soll statt eines Bestgebotsverfahrens eine Konzeptvergabe durchgeführt werden, bei der städtebauliche und konzeptionelle Kriterien wie Klimaresilienz und Ökologie im Fokus stehen. Ziel ist die Schaffung eines nachhaltigen Quartiers mit rund 360 Wohneinheiten.
Die vorgeschlagene Auswahlkommission setzt sich aus Vertretern der Verwaltung, der Politik und Fachleuten zusammen. Die Verwaltung stellt Mitglieder der Amtsleitungen für Stadtplanung und Wohnen sowie für Geoinformation, Liegenschaften und Kataster. Politisch vertreten sind der Bezirksbürgermeister von Bochum-Süd sowie die Vorsitzenden der Ausschüsse für Planung und Grundstücke, Sicherheit, Umwelt und Nachhaltigkeit sowie Mobilität, Digitalisierung und Infrastruktur. Die Einbindung des Vorsitzenden des Mobilitätsausschusses erfolgt aufgrund der Bedeutung der Mobilitätskonzepte für die Quartiersentwicklung. Ergänzt wird das Gremium durch Vertreter des Beirats für Gestaltung und Baukultur. Die Kosten pro Sitzung werden auf etwa 2.000 Euro geschätzt.
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Beratungsfolge
- 16.07.2026 · Rat (8. Sitzung) — Einstimmig nach Beschlussvorschlag
- 08.07.2026 · Haupt-, Wirtschafts- und Finanzausschuss (6. Sitzung) — Einstimmig nach Beschlussvorschlag
Ergebnis: Einstimmig nach Beschlussvorschlag - 2.20Umbenennung des "Geologischen Gartens"Zur Vorlage · 20261108 · Beschlussvorlage der Verwaltung
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✦ KI-Zusammenfassung
Die Verwaltung hat eine Beschlussvorlage zur Umbenennung des Geologischen Gartens in Bochum vorgelegt. Hintergrund ist ein Bürgeranschreiben, mit dem die Benennung der Anlage nach dem verstorbenen ehemaligen Bundestagsabgeordneten Karl Liedtke angeregt wurde. Die Antragsteller führen die politischen Verdienste Liedtkes für die Stadtentwicklung sowie seine Bedeutung für die Förderung von Freizeit- und Erholungsmöglichkeiten in Bochum an.
Der Vorschlag sieht vor, den bisherigen Namen des Gartens um den Zusatz „Karl Liedtke“ zu ergänzen, um die fachliche Identität der Anlage zu wahren. Die Bezirksvertretung Bochum-Mitte soll das Anliegen zur Kenntnis nehmen und dem Rat der Stadt Bochum eine Zustimmung empfehlen. Ergänzend wird die Errichtung einer Erinnerungsmöglichkeit, wie etwa einer Stele, im Garten in Betracht gezogen. Der Ältestenrat hat bereits für die Vorbereitung eines entsprechenden Beschlusses gestimmt. Für die Umsetzung der Maßnahme sind keine finanziellen Mittel oder jährlichen Folgelasten erforderlich.
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Beratungsfolge
- 16.07.2026 · Rat (8. Sitzung) — Mehrheitlich nach BeschlussvorschlagEnthaltungen: 7(CDU)dagegen:33(CDU,AfD,Linke,StG/V,Backs)dafür:44(SPD,Grüne,FDP-UWG:WAT,UWG FB-BSW,OB)
- 08.07.2026 · Haupt-, Wirtschafts- und Finanzausschuss (6. Sitzung) — Die Vorlage wird ohne Votum weitergeleitet.
- 25.06.2026 · Bezirksvertretung Bochum-Mitte (7. Sitzung) — Mehrheitlich nach BeschlussvorschlagEnthaltungen: 0Dagegen: 3 (AfD)Dafür: 9 (SPD, Grüne, Linke, CDU)
Ergebnis: Die Vorlage wird ohne Votum weitergeleitet. - 2.21Evaluation der Stellplatzsatzung und Stellplatzablösesatzung der Stadt Bochum und Beschluss einer neuen StellplatzsatzungZur Vorlage · 20261441 · Beschlussvorlage der Verwaltung
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✦ KI-Zusammenfassung
Die Verwaltung der Stadt Bochum legt eine Beschlussvorlage zur Neufassung der Stellplatzsatzung sowie zur Kenntnisnahme einer Evaluation der bisherigen Regelungen vor. Ziel der Satzung, die bereits 2022 eingeführt wurde, ist es, Baukosten im Wohnungs- und Gewerbebau zu senken und alternative Mobilitätsangebote wie den öffentlichen Personennahverkehr sowie Fahrradabstellanlagen zu fördern.
Die durchgeführte Evaluation zeigt, dass die bisherige Satzung in der Praxis gut anwendbar ist und insbesondere bei kleineren Bauvorhaben zu Vereinfachungen bei Bauanträgen geführt hat. Dennoch wurden Anpassungsbedarf bei den Anforderungen an Fahrradabstellanlagen sowie punktuelle Optimierungsmöglichkeiten bei den Richtwerten zur ÖPNV-Lagegunst identifiziert. Die neue Satzung sieht daher redaktionelle Klarstellungen und angepasste Kriterien vor, um die Anwendung weiter zu vereinfachen und die Kosten für Bauvorhaben potenziell weiter zu reduzieren.
Mit dem Beschluss wird zudem die Verwaltung beauftragt, zwei Jahre nach Inkrafttreten der angepassten Satzung einen Erfahrungsbericht vorzulegen. Eine erneute umfassende Evaluation soll nach drei Jahren stattfinden, um die tatsächlichen Auswirkungen der Regelungen auf die Stadtentwicklung und die Mobilitätsstruktur fundiert bewerten zu können.
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Beratungsfolge
- 16.07.2026 · Rat (8. Sitzung) — Mehrheitlich nach Änderung des BeschlussvorschlagesEnthaltungen: 4(FDP-UWG:WAT)dagegen:16(AfD,StG/V)dafür:65(SPD,CDU,Grüne,Linke,UWG FB-BSW,Backs,OB)
- 08.07.2026 · Haupt-, Wirtschafts- und Finanzausschuss (6. Sitzung) — Mehrheitlich nach BeschlussvorschlagEnthaltungen:1(FDP-UWG:FB)dagegen:2(AfD)dafür:13(SPD,CDU,Grüne,Linke,UWG FB-BSW,OB)
- 07.07.2026 · Bezirksvertretung Bochum-Süd (7. Sitzung) — Mehrheitlich nach Beschlussvorschlag:Enthaltungen: 2 (Die Linke)Dagegen: 2 (AfD, FDP)Dafür: 13 (SPD, Bündnis 90/DIE GRÜNEN, CDU)
- 02.07.2026 · Ausschuss für Mobilität, Digitalisierung und Infrastruktur (6. Sitzung)
- 01.07.2026 · Bezirksvertretung Bochum-Ost (7. Sitzung) — Einstimmig nach Beschlussvorschlag bie zwei Enthaltungen (AfD)
- 01.07.2026 · Bezirksvertretung Bochum-Südwest (7. Sitzung) — Mehrheitlich nach BeschlussvorschlagEnthaltungen: 0Dagegen: 1 (AfD)Dafür: 13 (SPD, CDU, Grüne, Die Linke)
- 01.07.2026 · Ausschuss für Planung und Grundstücke (4. Sitzung) — Mehrheitlich nach Ergänzung des Beschlussvorschlagesdagegen: 3 (AfD, StG/Volt)dafür: 11 (SPD, CDU. Grüne, Linke, UWG:FB-BSW)Enthaltungen: 0
- 30.06.2026 · Bezirksvertretung Bochum-Nord (7. Sitzung) — Mehrheitlich nach BeschlussvorschlagEnthaltungen: 0Dagegen: 4 (AfD)Dafür: 12 (SPD, CDU, Grüne)
- 30.06.2026 · Bezirksvertretung Bochum-Wattenscheid (7. Sitzung) — Mehrheitlich nach BeschlussvorschlagEnthaltungen: 2 (UWG:WAT)Dagegen: 3 (AfD)Dafür: 11 (SPD, CDU, GrünLinks, WatC)
- 25.06.2026 · Bezirksvertretung Bochum-Mitte (7. Sitzung) — Mehrheitlich nach BeschlussvorschlagEnthaltungen: 0Dagegen: 3 (AfD)Dafür: 9 (SPD, Grüne, Linke, CDU)
Ergebnis: Mehrheitlich nach Beschlussvorschlag Enthaltungen:1(FDP-UWG:FB)dagegen:2(AfD)dafür:13(SPD,CDU,Grüne,Linke,UWG FB-BSW,OB) - in der Sitzung des Ausschusses für Planung und Grundstücke am 01.07.2026 beschlossene Ergänzungen
- 2.226. Fortschreibung des kommunalen Abfallwirtschaftskonzeptes (AWK)Zur Vorlage · 20260733 · Beschlussvorlage der Verwaltung
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✦ KI-Zusammenfassung
Das Umwelt- und Grünflächenamt hat eine Beschlussvorlage zur sechsten Fortschreibung des kommunalen Abfallwirtschaftskonzeptes (AWK) vorgelegt. Die Vorlage mit der Nummer 20260733 regelt den weiteren Ablauf der Aktualisierung der städtischen Abfallwirtschaftsstrategie.
Der vorgesehene Beratungsprozess umfasst mehrere Stufen. Zunächst sind Anhörungen in den verschiedenen Bezirksvertretungen geplant. Diese beginnen am 21. April 2026 in der Bezirksvertretung Bochum-Wattenscheid und setzen sich über die Bezirksvertretungen Mitte, Nord, Süd, Südwest und Ost bis zum 9. Juni 2026 fort.
Im Anschluss an die Anhörungen in den Bezirksgremien erfolgt die Vorberatung in den städtischen Ausschüssen. Der Ausschuss für Sicherheit, Umwelt und Nachhaltigkeit wird die Vorlage am 30. Juni 2026 beraten, woraufhin am 8. Juli 2026 die Beratung im Haupt-, Wirtschafts- und Finanzausschuss stattfinden soll. Die endgültige Entscheidung über die sechste Fortschreibung des Abfallwirtschaftskonzeptes ist für die Sitzung des Rates am 16. Juli 2026 vorgesehen.
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Beratungsfolge
- 16.07.2026 · Rat (8. Sitzung) — Mehrheitlich nach BeschlussvorschlagEnthaltungen: 0dagegen:13(AfD)dafür:72(SPD,CDU,Grüne,Linke,FDP-UWG:WAT,UWG FB-BSW,StG/V,Backs,OB)
- 08.07.2026 · Haupt-, Wirtschafts- und Finanzausschuss (6. Sitzung) — Mehrheitlich nach BeschlussvorschlagEnthaltungen:0dagegen:2(AfD)dafür:14(SPD,CDU,Grüne,Linke,FDP-UWG:WAT,UWG FB- BSW,OB)
- 30.06.2026 · Ausschuss für Sicherheit, Umwelt und Nachhaltigkeit (3. Sitzung) — Mehrheitlich nach BeschlussvorschlagEnthaltungen:0Dagegen:2 (AfD)Dafür:13 (SPD, CDU, Die Grünen, Die Linke, FDP-UWG:WAT, UWG FB-BSW)
- 09.06.2026 · Bezirksvertretung Bochum-Süd (6. Sitzung) — Einstimmig nach Beschlussvorschlag
- 06.05.2026 · Bezirksvertretung Bochum-Ost (5. Sitzung) — Mehrheitlich nach BeschlussvorschlagEnthaltungen: 0Dagegen: 3 (AfD)Dafür: 14 (SPD, Grüne, CDU, Linke)
- 29.04.2026 · Bezirksvertretung Bochum-Südwest (5. Sitzung) — Einstimmig nach Beschlussvorschlag
- 28.04.2026 · Bezirksvertretung Bochum-Süd (5. Sitzung) — Die Beratung der Vorlage wird zurückgestellt.
- 28.04.2026 · Bezirksvertretung Bochum-Nord (5. Sitzung) — Einstimmig nach Beschlussvorschlag
- 23.04.2026 · Bezirksvertretung Bochum-Mitte (5. Sitzung) — Mehrheitlich nach BeschlussvorschlagEnthaltungen: 0Dagegen: 3 (AfD)Dafür: 16 (SPD, Grüne, Linke, CDU)
- 21.04.2026 · Bezirksvertretung Bochum-Wattenscheid (5. Sitzung) — Einstimmig nach Beschlussvorschlag
Ergebnis: Mehrheitlich nach Beschlussvorschlag Enthaltungen:0dagegen:2(AfD)dafür:14(SPD,CDU,Grüne,Linke,FDP-UWG:WAT,UWG FB- BSW,OB) - 2.23Abwasserbeseitigungskonzept der Stadt Bochum 2027 (ABK 2027)Zur Vorlage · 20261211 · Beschlussvorlage der Verwaltung
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✦ KI-Zusammenfassung
Die Stadt Bochum legt das Abwasserbeseitigungskonzept 2027 (ABK 2027) zur Beratung und Entscheidung vor. Gemäß dem Landeswassergesetz Nordrhein-Westfalen ist die Kommune verpflichtet, alle sechs Jahre ein solches Konzept zu erstellen und der zuständigen Bezirksregierung vorzulegen. Das ABK 2027 dient als Fortschreibung des Konzepts aus dem Jahr 2021 und umfasst die Planung, Errichtung sowie Instandhaltung der Abwasseranlagen.
Der Beschlussvorschlag sieht vor, dem ABK 2027 zuzustimmen und die Verwaltung anzuweisen, das Dokument bei der Bezirksregierung einzureichen. Das Konzept beinhaltet neben der Abwasserbeseitigung auch ein Niederschlagswasserbeseitigungskonzept sowie Maßnahmen zur Fremdwassersanierung. Ein wesentlicher Bestandteil sind Strategien zur Klimafolgenanpassung, um auf Auswirkungen wie Starkregen, Hitze und Trockenheit zu reagieren. Hierbei kommen unter anderem eine Starkregengefahrenkarte und das Leitbild der „Schwammstadt“ zum Einsatz, welches die Verdunstungsrate erhöhen und die Versickerung fördern soll.
Die Planung basiert zudem auf einem Modell zur Alterungsprognose des Kanalnetzes, um die langfristige Erhaltung der Infrastruktur sicherzustellen. Das Entwässerungsnetz der Stadt umfasst etwa 1.246 Kilometer an Kanalleitungen sowie verschiedene Sonderbauwerke wie Pumpwerke und Regenrückhalteanlagen.
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Beratungsfolge
- 16.07.2026 · Rat (8. Sitzung) — Mehrheitlich nach BeschlussvorschlagEnthaltungen: 0dagegen:13(AfD)dafür:72(SPD,CDU,Grüne,Linke,FDP-UWG:WAT,UWG FB-BSW,StG/V,Backs,OB)
- 08.07.2026 · Haupt-, Wirtschafts- und Finanzausschuss (6. Sitzung) — Mehrheitlich nach BeschlussvorschlagEnthaltungen:0dagegen:2(AfD)dafür:14(SPD,CDU,Grüne,Linke,FDP-UWG:WAT,UWG FB- BSW,OB)
- 07.07.2026 · Bezirksvertretung Bochum-Süd (7. Sitzung) — Einstimmig nach Beschlussvorschlag bei 1 Enthaltung (AfD)
- 02.07.2026 · Ausschuss für Mobilität, Digitalisierung und Infrastruktur (6. Sitzung)
- 01.07.2026 · Bezirksvertretung Bochum-Ost (7. Sitzung) — Mehrheitlich nach BeschlussvorschlagEnthaltungen: 0Dagegen: 2 (AfD)Dafür: 15 (SPD, Grüne, CDU, Linke)
- 01.07.2026 · Bezirksvertretung Bochum-Südwest (7. Sitzung) — Mehrheitlich nach BeschlussvorschlagEnthaltungen: 0Dagegen: 1 (AfD)Dafür: 13 (SPD, CDU, Grüne, Die Linke)
- 30.06.2026 · Bezirksvertretung Bochum-Nord (7. Sitzung) — Mehrheitlich nach BeschlussvorschlagEnthaltungen: 0Dagegen: 4 (AfD)Dafür 12 (SPD, CDU, Grüne)
- 30.06.2026 · Bezirksvertretung Bochum-Wattenscheid (7. Sitzung) — Mehrheitlich nach BeschlussvorschlagEnthaltungen: -Dagegen: 3 (AfD)Dafür: 13 (SPD, CDU, GrünLinks, UWG:WAT, WatC)
- 25.06.2026 · Bezirksvertretung Bochum-Mitte (7. Sitzung) — Mehrheitlich nach BeschlussvorschlagEnthaltungen: 0Dagegen: 3 (AfD)Dafür: 9 (SPD, Grüne, Linke, CDU)
Ergebnis: Mehrheitlich nach Beschlussvorschlag Enthaltungen:0dagegen:2(AfD)dafür:14(SPD,CDU,Grüne,Linke,FDP-UWG:WAT,UWG FB- BSW,OB) - 2.24Gemeinsamer Flächennutzungsplan (GFNP) der Planungsgemeinschaft Städteregion Ruhr: Feststellungsbeschluss einschließlich Abwägungsbeschluss über die Anregungen und Stellungnahmen aus der frühzeitigen und förmlichen Beteiligung für das Änderungsverfahren 58 BO Steinhausstraße / Günnigfelder Straße in BochumZur Vorlage · 20261321 · Beschlussvorlage der Verwaltung
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✦ KI-Zusammenfassung
Die Verwaltung der Stadt Bochum hat eine Beschlussvorlage zur Änderung des Gemeinsamen Flächennutzungplans (GFNP) der Planungsgemeinschaft Städteregion Ruhr vorgelegt. Gegenstand ist das Änderungsverfahren 58 BO für das Gebiet Steinhausstraße / Günnigfelder Straße. Mit dieser Anpassung soll die Schaffung von etwa 175 Wohneinheiten, teilweise im Rahmen des öffentlich geförderten Wohnungsbaus, vorbereitet werden. Zudem ist der Bau einer sechsgruppigen Kindertagesstätte geplant.
Die Änderung sieht vor, die Flächennutzung im Bereich Steinhausstraße / Günnigfelder Straße anzupassen. Während das Gebiet derzeit teilweise als Grünfläche ausgewiesen ist, wird eine überwiegende Darstellung als Wohnbaufläche angestrebt. Die Trasse des Radschnellweges RS 1 sowie angrenzende Bereiche sollen künftig als Grünfläche im Plan verzeichnet werden.
Die Vorlage beinhaltet den Feststellungsbeschluss sowie die Abwägung der Anregungen und Stellungnahmen aus der frühzeitigen und förmlichen Beteiligung von Behörden und der Öffentlichkeit. Der Entwurf umfasst zudem einen Umweltbericht und eine Begründung. Die Entscheidung über die Vorlage wird im Rat der Stadt Bochum am 16. Juli 2026 erwartet, nachdem zuvor Beratungen in der Bezirksvertretung Bochum-Wattenscheid sowie in den zuständigen Ausschüssen erfolgt sind.
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Beratungsfolge
- 16.07.2026 · Rat (8. Sitzung) — Einstimmig nach Beschlussvorschlag
- 08.07.2026 · Haupt-, Wirtschafts- und Finanzausschuss (6. Sitzung) — Einstimmig nach Beschlussvorschlag
- 01.07.2026 · Ausschuss für Planung und Grundstücke (4. Sitzung) — Einstimmig nach Beschlussvorschlag
- 30.06.2026 · Bezirksvertretung Bochum-Wattenscheid (7. Sitzung) — Einstimmig nach Beschlussvorschlag
Ergebnis: Einstimmig nach Beschlussvorschlag - 2.25Aufhebung von Teilbereichen des Bebauungsplans Nr. 344 – Tippelsberg / Berger Mühle – und des Bebauungsplans Nr. 351 – Ölbachtal Teilgebiet Bochum I – hier: Satzungsbeschluss und Entscheidung über StellungnahmenZur Vorlage · 20261338 · Beschlussvorlage der Verwaltung
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✦ KI-Zusammenfassung
Die Verwaltung der Stadt Bochum plant die Teilaufhebung von Flächen aus den Bebauungsplänen Nr. 344 (Tippelsberg / Berger Mühle) und Nr. 351 (Ölbachtal Teilgebiet Bochum I). In dem vorliegenden Beschlussvorschlag des Amtes für Stadtplanung und Wohnen sollen drei Teilbereiche des Bebauungsplans Nr. 344 sowie ein Bereich des Bebauungsplans Nr. 351 von ihrer derzeitigen Festsetzung als landwirtschaftliche Flächen entbunden werden. Ziel dieser Maßnahme ist es, die rechtliche Grundlage für Erstaufforstungen zu schaffen, um diese als forstrechtlichen und naturschutzfachlichen Ausgleich (Ökokonto) für Eingriffe in Natur und Landschaft nutzen zu können.
Die betroffenen Flächen im Bereich des Bebauungsplans Nr. 344 erstrecken sich über etwa 19 Hektar im Ortsteil Bergen, nahe der Bundesautobahn 43. Durch die geplante Aufforstung sollen bestehende Waldflächen miteinander verbunden und ein Biotopverbund gestärkt werden. Im Ortsteil Gerthe ist zudem eine Fläche von circa zwei Hektar aus dem Bebauungsplan Nr. 351 betroffen. Da Bochum als waldarme Kommune Verpflichtungen zum Walderhalt und zur Waldvermehrung hat, sind geeignete Flächen für den ökologischen Ausgleich derzeit schwer verfügbar.
Der Entscheidungsprozess sieht Anhörungen in den Bezirksvertretungen Bochum-Mitte und Bochum-Nord sowie Vorberatungen in den zuständigen Ausschüssen vor. Eine abschließende Entscheidung des Stadtrates ist für den 16. Juli 2026 vorgesehen.
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Beratungsfolge
- 16.07.2026 · Rat (8. Sitzung) — Einstimmig nach Beschlussvorschlag
- 08.07.2026 · Haupt-, Wirtschafts- und Finanzausschuss (6. Sitzung) — Einstimmig nach Beschlussvorschlag
- 01.07.2026 · Ausschuss für Planung und Grundstücke (4. Sitzung) — Einstimmig nach Beschlussvorschlag
- 30.06.2026 · Bezirksvertretung Bochum-Nord (7. Sitzung) — Einstimmig nach Beschlussvorschlag
- 25.06.2026 · Bezirksvertretung Bochum-Mitte (7. Sitzung) — Einstimmig nach Beschlussvorschlag
Ergebnis: Einstimmig nach Beschlussvorschlag - 2.26Neubau eines Wertstoffhofes an der Zentraldeponie Kornharpen (ZDK) und Weiterentwicklung des Wertstoffhofkonzeptes der Stadt BochumZur Vorlage · 20261414 · Beschlussvorlage der Verwaltung
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✦ KI-Zusammenfassung
Die Verwaltung der Stadt Bochum plant die Modernisierung der städtischen Wertstoffhofinfrastruktur durch den Neubau eines Wertstoffhofes an der Zentraldeponie Kornharpen sowie die Umgestaltung der Standorte „Schattbachstraße“ und „Brandwacht“. Ziel ist es, diese Anlagen für einen autonomen Betrieb umzubauen, um den technischen Anforderungen der modernen Abfallwirtschaft und der Kreislaufwirtschaft gerecht zu werden. Durch die baulichen Maßnahmen sollen zudem die Verkehrsführung optimiert, Wartezeiten reduziert und die Sortiertiefe bei der Abfallannahme verbessert werden.
Die USB Bochum GmbH soll die erforderlichen Genehmigungs- und Ausführungsplanungen konkretisieren sowie die entsprechenden Vergabeverfahren einleiten. Die notwendigen Investitionsmittel sollen im Wirtschaftsplan ab dem Jahr 2027 berücksichtigt werden. Unter Berücksichtigung voraussichtlicher Preissteigerungen bis zum Jahr 2029 wird eine Erhöhung der Abfallgebühren um etwa 1,69 Prozent erwartet. Die USB Bochum GmbH wurde zudem beauftragt, die politischen Gremien sowie die Bürgerinnen und Bürger fortlaufend über den Projektstand, die Kostenentwicklung und die Auswirkungen auf die Gebühren zu informieren.
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Beratungsfolge
- 16.07.2026 · Rat (8. Sitzung) — Einstimmig nach BeschlussvorschlagEnthaltungen: 13 (AfD)
- 08.07.2026 · Haupt-, Wirtschafts- und Finanzausschuss (6. Sitzung) — Einstimmig nach BeschlussvorschlagEnthaltungen:2(AfD)
- 01.07.2026 · Bezirksvertretung Bochum-Ost (7. Sitzung) — Einstimmig nach Beschlussvorschlag bei zwei Enthaltungen (AfD)
- 30.06.2026 · Bezirksvertretung Bochum-Nord (7. Sitzung) — Einstimmig nach Beschlussvorschlag bei vier Enthaltungen (AfD)
- 30.06.2026 · Ausschuss für Sicherheit, Umwelt und Nachhaltigkeit (3. Sitzung) — Einstimmig nach Beschlussvorschlag bei zwei Enthaltungen (AfD)
- 24.06.2026 · Ausschuss für Beteiligungen und Controlling (3. Sitzung)
Ergebnis: Einstimmig nach Beschlussvorschlag Enthaltungen:2(AfD) - 3.Anträge
- keine Tagesordnungspunkte
- 4.Mitteilungen und Antworten
- 4.1Europa und Internationales bei der Stadt Bochum - mündlicher Bericht der Verwaltung -
- 4.2Grundstücksverkauf an der Hiltroper Straße in Bochum-GrummeZur Vorlage · 20261282 · Mitteilung der Verwaltung
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✦ KI-Zusammenfassung
Die Stadt Bochum beabsichtigt den Verkauf verschiedener Grundstücksflächen an der Hiltroper Straße im Bochumer Stadtteil Grumme. Die betreffenden Flächen liegen nördlich der Hiltroper Straße, unmittelbar angrenzend an die Autobahn A 43, und werden zum gegenwärtigen Zeitpunkt landwirtschaftlich genutzt.
Ziel des Verkaufs ist die Ermöglichung von Umbau- und Modernisierungsmaßnahmen im Bereich der Sportflächen. Auf den Flächen sollen neue Trainingsplätze für das Talentwerk des VfL Bochum 1848 entstehen. Die Beschlussfassung zu diesem Vorhaben erfolgt gemäß der Geschäftsordnung für den Rat der Stadt Bochum, die Ausschüsse und die Bezirksvertretungen im nicht-öffentlichen Teil der Sitzung, um die Einhaltung von Datenschutzvorgaben und Geheimhaltungspflichten zu gewährleisten.
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Beratungsfolge
- 08.07.2026 · Haupt-, Wirtschafts- und Finanzausschuss (6. Sitzung) — Die Vorlage der Verwaltung wird zur Kenntnis genommen.
- 01.07.2026 · Ausschuss für Planung und Grundstücke (4. Sitzung) — - siehe hierzu Protokollierung unter TOP 8.1 -Die Beschlussvorlage im nichtöffentlichen Teil unter TOP 8.1 ist einstimmig nach Beschlussvorschlag angenommen worden.Die Vorlage der Verwaltung wird zur Kenntnis genommen.
- 25.06.2026 · Bezirksvertretung Bochum-Mitte (7. Sitzung) — Die Vorlage der Verwaltung wird zur Kenntnis genommen.
Ergebnis: Die Vorlage der Verwaltung wird zur Kenntnis genommen. - 4.3Abschluss eines Anhandgabe- und Erbbaurechtsvertrages zur Realisierung der neuen Gesamtschule an der Berliner Straße in Bochum-WattenscheidZur Vorlage · 20261354 · Mitteilung der Verwaltung
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✦ KI-Zusammenfassung
Die Verwaltung informiert über den Abschluss der Verhandlungen zu einem Anhandgabe- und Erbbaurechtsvertrag für die Realisierung der neuen Gesamtschule in Bochum-Wattenscheid an der Berliner Straße. Ziel der vertraglichen Regelungen ist die dauerhafte Sicherung der für das Schulvorhaben erforderlichen Flächen sowie die Umsetzung der Schulentwicklungsplanung.
Nach einem Beschluss des Haupt-, Wirtschafts- und Finanzausschusses vom Juli 2025 wurden die Rahmenbedingungen mit der Grundstückseigentümerin ausgehandelt. Der Abschluss des Erbbaurechtsvertrages ist an die Rechtskraft des Bebauungsplanes Nr. 1001 gebunden, welcher die planungsrechtliche Grundlage für den Schulstandort bildet. Bis zum Inkrafttreten des Bebauungsplanes soll ergänzend ein Anhandgabevertrag geschlossen werden. Dieser ermöglicht die Reservierung sowie eine teilweise Nutzung der Flächen und erlaubt die Durchführung notwendiger Planungsschritte. Die wesentlichen Inhalte des Entwurfs, darunter Regelungen zu Laufzeit, Nutzung, Erbbauzinsgestaltung sowie zum Heimfall und den wechselseitigen Rechten und Pflichten der Vertragsparteien, sind bereits verbindlich abgestimmt.
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Beratungsfolge
- 08.07.2026 · Haupt-, Wirtschafts- und Finanzausschuss (6. Sitzung) — Die Vorlage der Verwaltung wird zur Kenntnis genommen.
- 01.07.2026 · Ausschuss für Planung und Grundstücke (4. Sitzung) — Die Vorlage der Verwaltung wird zur Kenntnis genommen.
- 30.06.2026 · Bezirksvertretung Bochum-Wattenscheid (7. Sitzung)
Ergebnis: Die Vorlage der Verwaltung wird zur Kenntnis genommen. - 4.4Verlängerung der Fristen zum Beginn und zur Fertigstellung eines Bauvorhabens auf einem Grundstück im Ostpark (Quartier Feldmark, Vermarktungsabschnitt 7)Zur Vorlage · 20261392 · Mitteilung der Verwaltung
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✦ KI-Zusammenfassung
Die Verwaltung informiert über die beantragte zweite Fristverlängerung für ein Bauvorhaben im Entwicklungsbereich OSTPARK – Neues Wohnen. Im Zentrum steht der Vermarktungsabschnitt 7 im Quartier Feldmark, auf dem die Errichtung von zwei Stadtvillen geplant ist.
Aufgrund von Verzögerungen im Vertrieb der vorgesehenen Eigentumswohnungen hat der Investor um eine erneute Anpassung der Fristen für den Baubeginn sowie die Baufertigstellung gebeten. Eine erste Fristverlängerung für das Grundstück in der Gemarkung Altenbochum (Flur 1, Flurstück 697) wurde bereits am 21. Mai 2025 durch den Haupt-, Wirtschafts- und Finanzausschuss beschlossen.
Die Beschlussfassung über die Veräußerung des betreffenden Grundstücks erfolgt gemäß der Geschäftsordnung für den Rat der Stadt Bochum in der nicht-öffentlichen Sitzung. Damit sollen die Vorgaben zum Datenschutz sowie zur Geheimhaltung gewahrt bleiben.
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Beratungsfolge
- 08.07.2026 · Haupt-, Wirtschafts- und Finanzausschuss (6. Sitzung) — Die Vorlage der Verwaltung wird zur Kenntnis genommen.
- 01.07.2026 · Ausschuss für Planung und Grundstücke (4. Sitzung) — - siehe hierzu Protokollierung unter TOP 8.3 -Die Beschlussvorlage im nichtöffentlichen Teil unter TOP 8.3 ist einstimmig nach Beschlussvorschlag angenommen worden.Die Vorlage der Verwaltung wird zur Kenntnis genommen.
- 25.06.2026 · Bezirksvertretung Bochum-Mitte (7. Sitzung) — Die Vorlage der Verwaltung wird zur Kenntnis genommen.
Ergebnis: Die Vorlage der Verwaltung wird zur Kenntnis genommen. - 4.5Vergabe von Grundstücken im OSTPARK an eine eGbR im Erbbaurecht (Quartier Feldmark, Vermarktungsabschnitte 8 und 13)Zur Vorlage · 20261405 · Mitteilung der Verwaltung
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✦ KI-Zusammenfassung
Die Verwaltung der Stadt Bochum informiert über die Anpassung bei der Vergabe von Grundstücken im Entwicklungsbereich OSTPARK – Neues Wohnen. Betroffen sind die Vermarktungsabschnitte 8 und 13 im Quartier Feldmark, welche in der Gemarkung Altenbochum liegen.
Nachdem der Haupt- und Finanzausschuss bereits im Jahr 2025 die Vergabe dieser Flächen beschlossen hatte, hat sich die Organisations- und Finanzierungsstruktur des Projekts weiterentwickelt. Infolgedessen tritt eine neu gegründete eGbR anstelle der zuvor vorgesehenen GmbH als Erbbaurechtsnehmerin auf. Der Erbbaurechtsvertrag soll mit der Rechtsnachfolgerin des erstplatzierten Investors zu den gleichen Konditionen und Bedingungen geschlossen werden.
Die Beschlussfassung über die Veräußerung der Grundstücke erfolgt gemäß der Geschäftsordnung in der nicht-öffentlichen Sitzung, um die Wahrung von Datenschutz und Geheimhaltung sicherzustellen. Die vorliegende Mitteilung wird der Bezirksvertretung Bochum-Mitte, dem Ausschuss für Planung und Grundstücke sowie dem Haupt-, Wirtschafts- und Finanzausschuss zur Kenntnis vorgelegt.
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Beratungsfolge
- 08.07.2026 · Haupt-, Wirtschafts- und Finanzausschuss (6. Sitzung) — Die Vorlage der Verwaltung wird zur Kenntnis genommen.
- 01.07.2026 · Ausschuss für Planung und Grundstücke (4. Sitzung) — - siehe hierzu Protokollierung unter TOP 8.4 -Die Beschlussvorlage im nichtöffentlichen Teil unter TOP 8.4 ist einstimmig nach Beschlussvorschlag angenommen worden.Die Vorlage der Verwaltung wird zur Kenntnis genommen.
- 25.06.2026 · Bezirksvertretung Bochum-Mitte (7. Sitzung) — Die Vorlage der Verwaltung wird zur Kenntnis genommen.
Ergebnis: Die Vorlage der Verwaltung wird zur Kenntnis genommen. - 4.6Bochum Strategie: Strategiebericht 2026Zur Vorlage · 20261726 · Mitteilung der Verwaltung
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✦ KI-Zusammenfassung
Die Verwaltung hat den Strategiebericht 2026 zur Bochum Strategie vorgelegt. Der Bericht, der vom Referat des Oberbürgermeisters für gesamtstädtische Angelegenheiten erstellt wurde, bietet eine Übersicht über die Umsetzung strategischer Ziele im vergangenen Jahr. Er gliedert sich in zwei Teile: Teil A behandelt Strategieerfolge, das Projektportfolio sowie Rahmenbedingungen, während Teil B detaillierte Berichte zu laufenden und abgeschlossenen Kernaktivitäten enthält.
Im Bereich der Kernaktivitäten umfasst das Portfolio für das Jahr 2025 insgesamt 38 Vorhaben, davon 29 laufende Projekte und 9 abgeschlossene Aktivitäten. Seit Beginn der Bochum Strategie im Jahr 2017 wurden 75 Kernaktivitäten entwickelt; bis zum Jahr 2030 soll diese Zahl auf etwa 125 steigen. Ein Teil der bereits umgesetzten Projekte, wie etwa der Bochum-Fonds oder die Beteiligungsplattform Consul, wurde in den Regelbetrieb der Stadtverwaltung überführt.
Der Bericht führt zudem Maßnahmen im Rahmen des regulären Verwaltungsbetriebs auf, darunter die Einführung des KI-gestützten Bürgerservices ChatBOt sowie Bürgerkonferenzen. Die Umsetzung der Strategie erfolgt durch die Zusammenarbeit mit Akteuren aus Wirtschaft, Wissenschaft und Zivilgesellschaft sowie durch die Nutzung von Fördermitteln von Bund, Land und EU.
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Beratungsfolge
- 16.07.2026 · Rat (8. Sitzung) — Die Vorlage der Verwaltung wird zur Kenntnis genommen.
- 08.07.2026 · Haupt-, Wirtschafts- und Finanzausschuss (6. Sitzung) — Die Vorlage der Verwaltung wird zur Kenntnis genommen.
Ergebnis: Die Vorlage der Verwaltung wird zur Kenntnis genommen. - 4.7Sachstandsbericht zur Umsetzung digitaler Verwaltungsleistungen (OZG)Ergebnis: Die Vorlage der Verwaltung wird zur Kenntnis genommen.
- 5.Anfragen
- keine Tagesordnungspunkte
- 5.1Auf dem DahlackerZur Vorlage · 20261886 · Anfrage
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✦ KI-Zusammenfassung
Im Rahmen der Sitzung des Haupt-, Wirtschafts- und Finanzausschusses am 8. Juli 2026 liegt eine Anfrage an den Oberbürgermeister bezüglich eines Geländes westlich der Straße Auf dem Dahlacker vor. Nachdem in diesem Bereich umfangreiche Rodungen stattgefunden haben, geht aus der Beantwortung einer früheren Anfrage hervor, dass die Deutsche Bahn Teile ihres Geländes wieder in Betrieb nehmen möchte.
Die Fraktion der SPD bittet die Verwaltung um Klärung verschiedener Punkte. Es wird angefragt, ob Bauanträge für das Gelände vorliegen, welche Inhalte diese haben und ob sie bereits genehmigt wurden. Zudem wird nach dem weiteren Vorgehen zum Bebauungsplan Nr. 871 „Ehemaliger Güterbahnhof Riemke“ gefragt, insbesondere im Hinblick auf eine mögliche Einstellung oder Fortführung des Verfahrens. Die Anfrage thematisiert zudem die Übereinstimmung der geplanten Nutzung mit dem Bebauungsplan Nr. 784 „Gewerbegelände Riemke-Süd“. Darüber hinaus werden Informationen zu den zu erwartenden Emissionen während der Bauphase und im laufenden Betrieb sowie zur vorgesehenen Erschließung des Geländes angefordert. Abschließend wird nach der Anzahl der Arbeitsplätze gefragt, die vor Ort geschaffen oder gesichert werden sollen.
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Beratungsfolge
- 08.07.2026 · Haupt-, Wirtschafts- und Finanzausschuss (6. Sitzung) — Die Anfrage wird schriftlich beantwortet.
Ergebnis: Die Anfrage wird schriftlich beantwortet. - 5.2RVR unterstützt Kommunen bei Anträgen für das Programm „Natürlicher Klimaschutz in Kommunen“Zur Vorlage · 20261887 · Anfrage
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✦ KI-Zusammenfassung
Der Ausschuss für Umwelt, Sicherheit und Nachhaltigkeit hat am 30. Juni 2026 beschlossen, in Bochum jährlich etwa 1500 Bäume zu pflanzen. Hierfür stehen im Haushalt jährlich eine Million Euro sowie zusätzliche 180.000 Euro aus der Nachhaltigkeitsstrategie zur Verfügung. Ein Schwerpunkt liegt dabei auf der Nachpflanzung von Straßenbäumen.
Der Regionalverband Ruhr (RVR) hat den Kommunen angeboten, Anträge für das Bundes-KfW-Förderprogramm „Natürlicher Klimaschutz in Kommunen“ zu sammeln und gebündelt weiterzuleiten. Der RVR bietet hierbei Beratung sowie eine teilweise Abwicklung der Anträge an. Gefördert werden bis zur Hälfte der Kosten für Maßnahmen wie die Pflanzung von Einzelbäumen oder Entsiegelungen. Die Einreichung der Anträge muss bis zum Ende des laufenden Jahres erfolgen.
Auf Basis dieses Angebots stellt die SPD-Fraktion im Rat Fragen zur künftigen Vorgehensweise. Es wird nach den konkreten Vorteilen und Erleichterungen für die Verwaltung durch das Sammelverfahren gefragt. Zudem ist zu klären, ob sich die Verwaltung dem Angebot des RVR anschließen wird sowie wie viele Bäume oder Standorte konkret zur Förderung angemeldet werden könnten und welche finanziellen Auswirkungen dies hätte.
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Beratungsfolge
- 08.07.2026 · Haupt-, Wirtschafts- und Finanzausschuss (6. Sitzung) — Die Anfrage wird schriftlich beantwortet.
Ergebnis: Die Anfrage wird schriftlich beantwortet. - 5.3Baustelleneinrichtung vor dem KunstmuseumZur Vorlage · 20261888 · Anfrage
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✦ KI-Zusammenfassung
Die CDU-Fraktion hat im Rahmen einer Anfrage an den Oberbürgermeister Informationen zur aktuellen Baustelleneinrichtung vor dem Kunstmuseum angefordert. Seit dem 22. Juni 2026 sind der Gehweg vor dem Museum sowie die Rechtsabbiegespur von der Bergstraße auf die Kortumstraße abgesperrt. Diese Maßnahme führt dazu, dass der Verkehr in drei Fahrtrichtungen – Richtung Kurfürstenstraße, weiterführend auf der Bergstraße in Richtung Augusta-Kranken-Anstalt sowie nach rechts in die Kortumstraße – über eine einzige Fahrspur geleitet wird. In der Folge kommt es zu Rückstaus bis zur Graf-Engelbert-Straße.
Die Fraktion weist darauf hin, dass im abgesperrten Bereich bislang keine sichtbaren Arbeiten stattfinden. Im Zuge der Anfrage werden zwei Fragen gestellt: Erstens nach dem Grund für die bestehende Absperrung und zweitens nach der voraussichtlichen Dauer dieser Sperrungen. Die Verwaltung wurde gebeten, die entsprechenden Informationen möglichst noch vor Beginn der Sommerpause an die Fraktionen zu übermitteln.
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Beratungsfolge
- 08.07.2026 · Haupt-, Wirtschafts- und Finanzausschuss (6. Sitzung) — Die Anfrage wird schriftlich beantwortet.
Ergebnis: Die Anfrage wird schriftlich beantwortet. - 5.4Nachhaltige Neugestaltung von PlätzenZur Vorlage · 20261889 · Anfrage
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✦ KI-Zusammenfassung
Die CDU-Fraktion hat im Rahmen einer Anfrage an den Oberbürgermeister Fragen zur nachhaltigen Neugestaltung von Plätzen in Bochum gestellt. Als Beispiel wird der Buddenbergplatz hinter dem Hauptbahnhof angeführt, der in den Jahren 2010 und 2011 mit Mitteln des Bundes und des Landes Nordrhein-Westfalen für 750.000 Euro umgestaltet wurde. Die Fraktion weist darauf hin, dass von dieser Maßnahme nach längerer Zeit kaum noch etwas zu erkennen sei.
Im Rahmen der Anfrage werden zwei Kernpunkte adressiert. Erstens möchte die Fraktion wissen, wie die Verwaltung bei bereits fertiggestellten sowie künftigen Platzneugestaltungen sicherstellt, dass eine dauerhafte Qualität erhalten bleibt und ein Zustand, der als unzumutbar empfunden wird, nach etwa zehn Jahren nicht erneut eintritt. Zweitens wird nach bestehenden Konzepten innerhalb der Verwaltung gefragt, die eine langfristige Erhaltung der Lebensqualität auf neu gestalteten Plätzen gewährleisten sollen.
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Beratungsfolge
- 08.07.2026 · Haupt-, Wirtschafts- und Finanzausschuss (6. Sitzung) — Die Anfrage wird schriftlich beantwortet.
Ergebnis: Die Anfrage wird schriftlich beantwortet. - Nichtöffentlicher Teil
- 6.Beschlüsse in eigener Entscheidungsbefugnis
- 6.1Grundstücksverkauf an der Hiltroper Straße in Bochum-GrummeErgebnis: Einstimmig nach Beschlussvorschlag
- 6.2Abschluss eines Anhandgabe- und Erbbaurechtsvertrages zur Realisierung der neuen Gesamtschule an der Berliner Straße in Bochum-Wattenscheid.Ergebnis: Einstimmig nach Beschlussvorschlag
- 6.3Verlängerung der Fristen zum Beginn und zur Fertigstellung eines Bauvorhabens auf einem Grundstück im Ostpark (Quartier Feldmark, Vermarktungsabschnitt 7)Ergebnis: Einstimmig nach Beschlussvorschlag
- 6.4Vergabe von Grundstücken im OSTPARK an eine eGbR im Erbbaurecht (Quartier Feldmark, Vermarktungsabschnitte 8 und 13)Ergebnis: Einstimmig nach Beschlussvorschlag
- 7.Beschlussvorschläge für den Rat
- keine Tagesordnungspunkte
- 8.Anträge
- keine Tagesordnungspunkte
- 9.Mitteilungen und Antworten
- 9.1Aufhebung von Teilbereichen des Bebauungsplans Nr. 344 – Tippelsberg / Berger Mühle – und des Bebauungsplans Nr. 351 – Ölbachtal Teilgebiet Bochum I – hier:Zuordnung der Stellungnahmen der Öffentlichkeit zu Namen und AdressenErgebnis: Die Vorlage der Verwaltung wird zur Kenntnis genommen.
- 10.Anfragen
- keine Tagesordnungspunkte
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