Verlängerung der Fristen zum Beginn und zur Fertigstellung eines Bauvorhabens auf einem Grundstück im Ostpark (Quartier Feldmark, Vermarktungsabschnitt 7)
20261392 · Mitteilung der Verwaltung · 08.07.2026 · Amt für Geoinformation, Liegenschaften und Kataster
📍 Ostpark · automatisch zugeordnet aus dem Vorlagentext, Kartendaten © OpenStreetMap.
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Beratungsfolge
Datum | Gremium | Ergebnis | 25.06.2026 | Bezirksvertretung Bochum-Mitte | noch nicht beraten | 01.07.2026 | Ausschuss für Planung und Grundstücke | noch nicht beraten | 08.07.2026 | Haupt-, Wirtschafts- und Finanzausschuss | noch nicht beraten |
Die Stadt gewährt einem Investor erneut eine Fristverlängerung für den Baubeginn und die Fertigstellung von zwei Stadtvillen im Vermarktungsabschnitt 7 des Ostparks. Grund sind weitere Verzögerungen beim Verkauf der geplanten Eigentumswohnungen.
Zweite Verlängerung nach weiterem Verkaufsstau
Der Haupt- und Finanzausschuss hatte bereits im Mai 2025 eine erste Fristverlängerung für die Bebauung des Grundstücks im Quartier Feldmark bewilligt. Nun bittet der Investor um eine erneute Verlängerung der Fristen zum Baubeginn und zur Baufertigstellung.
Das betroffene Grundstück liegt in der Gemarkung Altenbochum, Flur 1, Flurstück 697 im Entwicklungsbereich „OSTPARK – Neues Wohnen“. Geplant sind zwei Stadtvillen mit Eigentumswohnungen.
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Beratung in drei Gremien
Die Angelegenheit wird zur Kenntnisnahme in mehreren städtischen Gremien beraten:
- Bezirksvertretung Bochum-Mitte am 25. Juni 2026
- Ausschuss für Planung und Grundstücke am 1. Juli 2026
- Haupt-, Wirtschafts- und Finanzausschuss am 8. Juli 2026
Die endgültige Beschlussfassung über die Grundstücksveräußerung erfolgt gemäß der städtischen Geschäftsordnung im nicht-öffentlichen Teil der Sitzung, um Datenschutz- und Geheimhaltungsbelange zu wahren.
Unterlagen