Abschluss eines Anhandgabe- und Erbbaurechtsvertrages zur Realisierung der neuen Gesamtschule an der Berliner Straße in Bochum-Wattenscheid
20261354 · Mitteilung der Verwaltung · 08.07.2026 · Amt für Geoinformation, Liegenschaften und Kataster
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Beratungsfolge
Datum | Gremium | Ergebnis | 30.06.2026 | Bezirksvertretung Bochum-Wattenscheid | noch nicht beraten | 01.07.2026 | Ausschuss für Planung und Grundstücke | noch nicht beraten | 08.07.2026 | Haupt-, Wirtschafts- und Finanzausschuss | noch nicht beraten |
Die Stadt Bochum bereitet den Abschluss eines Erbbaurechtsvertrages für den geplanten Gesamtschulstandort an der Berliner Straße in Bochum-Wattenscheid vor. Bis zur planungsrechtlichen Grundlage sichert ein Anhandgabevertrag die Flächen übergangsweise.
Hintergrund: Schulentwicklungsplanung erfordert dauerhafte Flächensicherung
Im Rahmen der Umsetzung der Schulentwicklungsplanung (Vorlage Nr. 20241388/1) plant die Stadt Bochum die Errichtung einer neuen Gesamtschule an der Berliner Straße in Bochum-Wattenscheid. Dafür müssen die benötigten Grundstücksflächen generiert und dauerhaft gesichert werden. Bereits im Juli 2025 hatte der Haupt- und Finanzausschuss (HFA) auf Basis der Vorlage Nr. 20251076 beschlossen, entsprechende vertragliche Regelungen mit der Grundstückseigentümerin zu treffen. Damals ging es neben der Schule auch um die langfristige Sicherung des Sportzentrums an der Berliner Straße.
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Erbbaurechtsvertrag verhandelt – Abschluss an Bebauungsplan geknüpft
Der Entwurf des Erbbaurechtsvertrages liegt nun vor. Die wesentlichen Vertragsinhalte sind nach Angaben der Verwaltung verbindlich abgestimmt. Dazu gehören:
- Laufzeit des Erbbaurechts
- Nutzungsregelungen
- Gestaltung des Erbbauzinses
- Heimfallregelungen
- Wechselseitige Rechte und Pflichten der Vertragsparteien
Der formelle Abschluss des Erbbaurechtsvertrages soll unmittelbar nach Eintritt der Rechtskraft des Bebauungsplanes Nr. 1001 erfolgen. Dieser Bebauungsplan bildet die planungsrechtliche Grundlage für die Nutzung der Fläche als Schulstandort.
Anhandgabevertrag überbrückt die Zwischenzeit
Da der Bebauungsplan noch nicht rechtskräftig ist, wird ergänzend ein Anhandgabevertrag abgeschlossen. Dieser ermöglicht bis zum Inkrafttreten des Bebauungsplans:
- die Reservierung der benötigten Flächen
- eine teilweise Nutzung der Flächen
- die Durchführung erforderlicher Planungsschritte
Beschlussfassung im nicht-öffentlichen Teil
Die Mitteilung wird den Gremien zur Kenntnisnahme vorgelegt. Die eigentliche Beschlussfassung zu den Vertragsdetails erfolgt entsprechend der Geschäftsordnung für den Rat der Stadt Bochum, die Ausschüsse und die Bezirksvertretungen (GeschO) nicht im öffentlichen Teil der Sitzung, um Datenschutz und Geheimhaltungsbelange zu wahren.
Die Vorlage durchläuft folgende Gremien:
- Bezirksvertretung Bochum-Wattenscheid (30.06.2026)
- Ausschuss für Planung und Grundstücke (01.07.2026)
- Haupt-, Wirtschafts- und Finanzausschuss (08.07.2026)
Unterlagen