Wohnen am Hiltroper Volkspark: Zusammensetzung der Auswahlkommission der Konzeptvergabe
20261445 · Beschlussvorlage der Verwaltung · 16.07.2026 · Amt für Stadtplanung und Wohnen
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Beratungsfolge
Datum | Gremium | Ergebnis | 30.06.2026 | Bezirksvertretung Bochum-Nord | noch nicht beraten | 01.07.2026 | Ausschuss für Planung und Grundstücke | noch nicht beraten | 08.07.2026 | Haupt-, Wirtschafts- und Finanzausschuss | noch nicht beraten | 16.07.2026 | Rat | noch nicht beraten |
Die Stadt Bochum plant, im Bezirk Bochum-Nord ein neues Wohnquartier am Castroper Hellweg zu entwickeln. Für die Vergabe des Grundstücks per Konzeptvergabe soll nun eine Auswahlkommission eingerichtet werden. Der Rat ist aufgerufen, deren Zusammensetzung zu beschließen.
Hintergrund: Städtisches Wohnbauprojekt in Hiltrop
Das Projektgebiet „Wohnen am Hiltroper Volkspark“ liegt am Castroper Hellweg in Hiltrop, gegenüber dem Schulzentrum Gerthe, und umfasst rund ein Hektar Fläche. Der städtebauliche Vorentwurf sieht etwa 70 Wohneinheiten vor. Der Aufstellungsbeschluss für den Bebauungsplan Nr. 1055 wurde am 2. Juli 2025 durch den Ausschuss für Planung und Grundstücke gefasst. Das Vermarktungskonzept soll am 3. Juni 2026 durch denselben Ausschuss beschlossen werden.
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Zweistufiges Vergabeverfahren ab September 2026
Die Fläche wird im Wege des Erbbaurechts vermarktet. Der Erbbauzins bemisst sich am Grundstückswert, den die Geschäftsstelle des Gutachterausschusses für Grundstückswerte ermittelt. Das Verfahren gliedert sich in zwei Schritte:
- Bewerbungsphase (sechs Wochen): Potenzielle Investierende bekunden ihr Interesse und weisen ihre personelle, wirtschaftliche und fachliche Leistungsfähigkeit nach.
- Konzeptphase: Qualifizierte Investierende reichen städtebauliche und konzeptionelle Entwürfe ein. Diese werden anhand einer Bewertungsmatrix in den drei Kategorien Architektur und Städtebau, Nutzungskonzept sowie Ökologie und Klima bewertet.
Das beste Gesamtkonzept wird anschließend den politischen Gremien zum Beschluss vorgelegt.
Zusammensetzung der Auswahlkommission
Die Verwaltung schlägt vor, die Auswahlkommission aus Vertreterinnen und Vertretern der Verwaltung, der Politik sowie externen Fachexpertinnen und Fachexperten zu besetzen:
Verwaltung:
- Amtsleitung, Amt für Stadtplanung und Wohnen (Vertretung: Abteilungsleitung Wohnen und Projekte)
- Amtsleitung, Amt für Geoinformation, Liegenschaften und Kataster (Vertretung: Abteilungsleitung Liegenschaftsmanagement und Bodenordnung)
Politik:
- Bezirksbürgermeisterin Bochum-Nord (Vertretung: stellv. Bezirksbürgermeisterin Bochum-Nord)
- Vorsitzende/r des Ausschusses für Planung und Grundstücke (Vertretung: stellv. Vorsitzende/r)
Fachexpertise:
- Vertreter/in des Beirats für Gestaltung und Baukultur (sowie eine Vertretungsperson desselben Gremiums)
Die Benennung politischer Mandatsträgerinnen und Mandatsträger in Jurys und Preisgerichte ist in § 5 Abs. 9 der Hauptsatzung der Stadt Bochum geregelt und obliegt dem Rat.
Kosten und Zeitplan
Die Kosten für die Sitzungen der Auswahlkommission werden auf rund 2.000 Euro je Sitzung geschätzt. Bei maximal zwei Sitzungen entstehen Kosten von bis zu 4.000 Euro. Die Mittel sind im Doppelhaushalt 2025/2026 innerhalb der Produktgruppe 5102 unter dem Projekt „Baulandentwicklung Gerthe West“ eingeplant.
Beratungsweg
Die Vorlage durchläuft folgende Gremien:
- Bezirksvertretung Bochum-Nord (30. Juni 2026, Anhörung)
- Ausschuss für Planung und Grundstücke (1. Juli 2026, Vorberatung)
- Haupt-, Wirtschafts- und Finanzausschuss (8. Juli 2026, Vorberatung)
- Rat (16. Juli 2026, Entscheidung)
Unterlagen