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Tagesordnung
- Öffentlicher Teil
- 1.Beschlüsse in eigener Entscheidungsbefugnis
- 1.1Widmung der Stichstraße „Alte Markstraße“Zur Vorlage · 20241422 · Beschlussvorlage der Verwaltung
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✦ KI-Zusammenfassung
Die Verwaltung der Stadt Bochum hat mit der Vorlage Nummer 20241422 den Beschluss beantragt, die Stichstraße „Alte Markstraße“ als Gemeindestraße zu widmen. Das Tiefbauamt ist für diesen Vorgang federführend.
Die Maßnahme betrifft die Stichstraße im Stadtteil Laer (Gemarkung Laer, Flur 5, Flurstück 1296). Laut Begründung der Verwaltung dient die Widmung der Erschließung für die Anwohner. Die entsprechenden Flächen, welche die Straße umfassen, befinden sich im Eigentum der Stadt Bochum.
Die rechtliche Grundlage für die Widmung als Gemeindestraße bildet das Straßen- und Wegegesetz Nordrhein-Westfalen (StrWG NRW) in Verbindung mit der Gemeindeordnung NRW. Über den Vorschlag zur Widmung wird die Bezirksvertretung Bochum-Süd in ihrer Sitzung am 10. September 2024 entscheiden. Ein Lageplan, der die zu widmende Fläche farblich hervorhebt, ist Bestandteil der Vorlage.
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Beratungsfolge
- 10.09.2024 · Bezirksvertretung Bochum-Süd (29. Sitzung) — Einstimmig nach Beschlussvorschlag gem. Vorlage 20241422
Ergebnis: Einstimmig nach Beschlussvorschlag gem. Vorlage 20241422 - 1.2Widmung der Straße „Am Erlenkamp“Zur Vorlage · 20241496 · Beschlussvorlage der Verwaltung
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✦ KI-Zusammenfassung
Die Verwaltung der Stadt Bochum hat eine Beschlussvorlage zur Widmung der Straße „Am Erlenkamp“ vorgelegt. Das Tiefbauamt beantragt, die betreffende Straße in der Gemarkung Laer als Gemeindestraße zu widmen. Die Maßnahme dient der öffentlichen Erschließung für die Anwohner des Gebiets.
Im rechtsverbindlichen Bebauungsplan Nr. 318 der Stadt Bochum ist der entsprechende Bereich bereits als Straßenverkehrsfläche festgesetzt. Da die Stichstraße „Am Erlenkamp“ bereits öffentlich genutzt wird, soll die Widmung gemäß den Bestimmungen des Straßen- und Wegegesetzes NRW formalisiert werden. Die Flächen, die für die Widmung vorgesehen sind, befinden sich im Eigentum der Stadt Bochum.
Die Entscheidung über den vorliegenden Beschlussvorschlag ist für die Sitzung der Bezirksvertretung Bochum-Süd am 10. September 2024 angesetzt.
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Beratungsfolge
- 10.09.2024 · Bezirksvertretung Bochum-Süd (29. Sitzung) — Einstimmig nach Beschlussvorschlag gem. Vorlage 20241496
Ergebnis: Einstimmig nach Beschlussvorschlag gem. Vorlage 20241496 - 1.3Widmung der Straße „Im Westenfeld“Zur Vorlage · 20241423 · Beschlussvorlage der Verwaltung
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✦ KI-Zusammenfassung
Die Verwaltung der Stadt Bochum hat einen Beschlussvorschlag zur Widmung der Straße „Im Westenfeld“ im Stadtteil Querenburg vorgelegt. Ziel des Antrags ist es, die betreffende Straße als Gemeindestraße offiziell zu widmen, um die Erschließung für die Anwohner sicherzustellen. Die entsprechende Vorlage wird der Bezirksvertretung Bochum-Süd in ihrer Sitzung am 10. September 2024 zur Entscheidung vorgelegt.
Die Straße „Im Westenfeld“ ist im rechtsverbindlichen Bebauungsplan Nummer 309 der Stadt Bochum bereits als Straßenverkehrsfläche festgesetzt. Die geplante Widmung erfolgt auf Grundlage des Straßen- und Wegegesetzes Nordrhein-Westfalen sowie der Gemeindeordnung NRW. Die betroffenen Flächen liegen im Gemarkung Querenburg und befinden sich im Eigentum der Stadt Bochum. Ein beigefügter Lageplan zeigt die genauen Grenzen der zu widmenden Fläche. Durch den Beschluss soll die öffentliche Nutzung der Verkehrsfläche rechtlich als Gemeindestraße verankert werden.
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Beratungsfolge
- 10.09.2024 · Bezirksvertretung Bochum-Süd (29. Sitzung) — Einstimmig nach Beschlussvorschlag gem. Vorlage 20241423
Ergebnis: Einstimmig nach Beschlussvorschlag gem. Vorlage 20241423 - 1.4Förderung von Aktivitäten im StadtbezirkZur Vorlage · 20241804 · Beschlussvorlage der Verwaltung
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✦ KI-Zusammenfassung
Die Bezirksvertretung Bochum-Süd befasst sich mit der Förderung von Aktivitäten im Stadtbezirk. Im Rahmen der Beschlussvorlage 20241804 wird eine Zuwendung in Höhe von 1.500 Euro für den Verein DJK Teutonia Ehrenfeld 1913 e. V. beantragt. Die Mittel sind zweckgebunden für die Beschaffung von Büro- und Verwaltungscontainern vorgesehen.
Die Auszahlung des Betrages erfolgt durch die Mitarbeitenden der Bezirksverwaltungsstelle Süd. Dabei ist festgelegt, dass die Überweisung grundsätzlich erst nach Einreichung eines entsprechenden Verwendungsnachweises geleistet wird. Nach Abschluss der Maßnahmen übernimmt die Verwaltung zudem die Prüfung der Mittelverwendung. Die Entscheidung über den Antrag ist für die Sitzung der Bezirksvertretung am 10. September 2024 vorgesehen.
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- 10.09.2024 · Bezirksvertretung Bochum-Süd (29. Sitzung) — Einstimmig nach Beschlussvorschlag gem. Vorlage 20241804
Ergebnis: Einstimmig nach Beschlussvorschlag gem. Vorlage 20241804 - 1.5Kanalsanierungsmaßnahme mittels Einzelrohrverfahren in der Stiepeler StraßeZur Vorlage · 20241805 · Beschlussvorlage der Verwaltung
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✦ KI-Zusammenfassung
Die Verwaltung hat eine Beschlussvorlage für eine Kanalsanierungsmaßnahme in der Stiepeler Straße vorgelegt. Grundlage für die Maßnahme ist eine Untersuchung im Rahmen der Selbstüberwachungsverordnung Abwasser, welche die Zustandsklassen 0 bis 1 ergeben hat und somit eine Instandsetzung erforderlich macht. Geplant ist die Sanierung eines Abwasserkanals des Typs DN 350 zwischen den Schächten 071 und 053 mittels des Einzelrohrverfahrens in geschlossener Bauweise. Die betroffene Haltung umfasst eine Gesamtlänge von etwa 70 Metern.
Der Beginn der Arbeiten ist für das vierte Quartal 2024 vorgesehen, wobei die Bauzeit auf circa eine Woche geschätzt wird. Laut der Vorlage des Tiefbauamtes sind durch die Maßnahme keine Auswirkungen auf den Straßenverkehr zu erwarten. Die Gesamtkosten für die Durchführung belaufen sich auf rund 81.931 Euro inklusive Umsatzsteuer. Die Finanzierung ist im Haushaltsjahr 2024 über das entsprechende Budget für Renovierungen sichergestellt. Der Entwurf wird der Bezirksvertretung Bochum-Süd in ihrer Sitzung am 10. September 2024 zur Entscheidung vorgelegt.
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- 10.09.2024 · Bezirksvertretung Bochum-Süd (29. Sitzung) — Einstimmig nach Beschlussvorschlag gem. Vorlage 20241805
Ergebnis: Einstimmig nach Beschlussvorschlag gem. Vorlage 20241805 - 1.6Grünverbindung Wiemelhausen: Entwässerungsgraben parallel Möllersweg 1-13 hier: Verbreiterung und Verbesserung Durchfluß, Beseitigung Gegengefälle, Wiederherstellung des GeländesZur Vorlage · 20241819 · Beschlussvorlage der Verwaltung
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✦ KI-Zusammenfassung
Die Bezirksvertretung Bochum-Süd wird über die Bereitstellung eines Budgets für Maßnahmen in der Grünverbindung Wiemelhausen beraten. Der vorliegenden Beschlussvorlage zufolge sollen dem Technischen Betrieb aus den verbleibenden Mitteln des Jahres 20<0xC2>4 insgesamt 6.800 Euro zur Verfügung gestellt werden. Das Budget ist für die Neuprofilierung und Reinigung eines Entwässerungsgrabens vorgesehen, der parallel zu den Grundstücken am Möllersweg 1 bis 13 verläuft.
Der Graben befindet sich in einem Abschnitt der Grünverbindung, der sich von der Stiepeler Straße bis zum Sportplatz an der Glückburger Straße erstreckt. Laut Begründung tritt in diesem Bereich Wasser aus einem Hang aus und fließt in Richtung Stiepeler Straße. Aufgrund eines unzureichenden Gefälles sowie einer durch Laub verursachten Verstopchung kommt es zu Wasseransammlungen innerhalb der Grünanlage sowie auf den angrenzenden Grundstücken. Die Umsetzung der Maßnahmen zur Verbesserung des Durchflusses und zur Wiederherstellung des Geländes ist für den Herbst 2024 geplant, um einen ausreichenden Wasserablauf wieder zu gewährleisten.
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Beratungsfolge
- 10.09.2024 · Bezirksvertretung Bochum-Süd (29. Sitzung) — Einstimmig nach Beschlussvorschlag gem. Vorlage 20241819
Ergebnis: Einstimmig nach Beschlussvorschlag gem. Vorlage 20241819 - 1.7Einziehung eines Teilbereichs der „Thorner Straße“Zur Vorlage · 20241785 · Beschlussvorlage der Verwaltung
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✦ KI-Zusammenfassung
Die Verwaltung hat eine Beschlussvorlage zur Einziehung eines Teilbereichs der Thorner Straße im Stadtteil Wiemelhausen vorgelegt. Ziel der Maßnahme ist die Erweiterung des dortigen Kinderspielplatzes an dessen östlicher Grundstücksgrenze. Die geplante Flächenerweiterung ist Bestandteil der Spielleitplanung, die als Kernaktivität der Bochum Strategie die qualitative Aufwertung bestehender Spielflächen vorsieht.
Der betroffene Bereich umfasst einen Teil des öffentlichen Gehwegs. Laut Vorlage ist diese Fläche derzeit unbefestigt und weist eine zu geringe Breite auf, um Fußgänger sicher zu führen. Zudem wird der Streifen für das Parken von Fahrzeugen genutzt, was die nutzbare Fahrbahnbreite verringert und den Zustand von drei dort befindlichen Birken beeinträchtigt. Da die Fläche für den öffentlichen Verkehr nicht mehr benötigt wird, sieht die Verwaltung die Voraussetzungen des § 7 des Straßen- und Wegegesetzes Nordrhein-Westfalen (StrWG NRW) für eine förmliche Einziehung als erfüllt an.
Die Entscheidung über den Vorschlag ist für die Sitzung der Bezirksvertretung Bochum-Süd am 10. September 2024 vorgesehen.
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- 10.09.2024 · Bezirksvertretung Bochum-Süd (29. Sitzung) — Einstimmig nach Beschlussvorschlag gem. Vorlage 20241785
Ergebnis: Einstimmig nach Beschlussvorschlag gem. Vorlage 20241785 - 1.8Untere Heintzmannstraße - Ausweisung als FahrradstraßeZur Vorlage · 20241828 · Beschlussvorlage der Verwaltung
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✦ KI-Zusammenfassung
Die Verwaltung plant, die Untere Heintzmannstraße als Fahrradstraße auszuweisen. Der Straßenabschnitt, der sich von der Einmündung Am Erlenkamp bis zur Höfestraße erstreckt, soll künftig als ruhige Umfahrung der Markstraße dienen. Die Straße befindet sich derzeit in einer Tempo-30-Zone und wird als Wohnstraße genutzt.
Die Umsetzung der Maßnahme umfasst primär die Installation neuer Beschilderungen sowie das Aufbringen von Fahrbahnmarkierungen, während der Straßenbelag unverändert bleibt. Durch den Zusatz „Anlieger frei“ soll der Durchgangsverkehr vermieden werden, während die Befahrbarkeit für Anwohner erhalten bleibt. Aufgrund der geringen Fahrbahnbreite wird auf Parkstreifen verzichtet, um die Sicherheit der Radfahrenden zu erhöhen. Zur Verdeutlichung der Fahrradstraße sind rote Markierungen an den Einmündungsbereichen und entlang der gesamten Strecke sowie weiße Randmarkierungen in Bereichen ohne Gehwege vorgesehen. Zudem soll ein mobiles Erklärschild über die Regeln in einer Fahrradstraße informieren.
Die geschätzten Baukosten belaufen sich auf etwa 45.000 Euro brutto und werden aus dem Haushalt für den Neubau von Radwegen finanziert. Die Durchführung der Arbeiten ist für das Jahr 2024 geplant und soll nur wenige Tage in Anspruch nehmen. Die Vorlage wird der Bezirksvertretung Bochum-Süd in den Sitzungen im September und Oktober 2024 zur Entscheidung vorgelegt.
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Beratungsfolge
- 08.10.2024 · Bezirksvertretung Bochum-Süd (30. Sitzung) — Mehrheitlich nach Beschlussvorschlag gem. Vorlage 20241828Enthaltungen: 0Dagegen: 6 (CDU, FDP)Dafür: 11 (SPD, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, Frau Aksevi)
- 10.09.2024 · Bezirksvertretung Bochum-Süd (29. Sitzung) — Die Beratung der Vorlage wird zurückgestellt.
Ergebnis: Die Beratung der Vorlage wird zurückgestellt. - 1.9Widmung der Straße „Zum Schebbruch“Zur Vorlage · 20241909 · Beschlussvorlage der Verwaltung
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✦ KI-Zusammenfassung
Die Verwaltung hat mit der Vorlage Nummer 20241909 einen Antrag auf die Widmung der Straße „Zum Schebbruch“ als Gemeindestraße vorgelegt. Das Tiefbauamt ist für diesen Vorgang federführend. Die Entscheidung über den Beschlussvorschlag soll in der Sitzung der Bezirksvertretung Bochum-Süd am 10. September 2024 erfolgen.
Die Widmung der Straße, die sich in der Gemarkung Querenburg befindet, dient laut Vorlage der Erschließung der Anwohner und soll den öffentlichen Charakter erhalten. Die rechtliche Grundlage für das Vorhaben bildet der § 6 des Straßen- und Wegegesetzes Nordrhein-Westfalen (StrWG NRW) in Verbindung mit § 37 der Gemeindeordnung Nordrhein-Westfalen (GO NRW).
Die betroffene Fläche, konkret das Flurstück 733 in Flur 7, befindet sich im Eigentum der Stadt Bochum. Ein beigefügter Lageplan zeigt die genau zu widmenden Flächen detailliert dar.
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- 10.09.2024 · Bezirksvertretung Bochum-Süd (29. Sitzung) — Einstimmig nach Beschlussvorschlag gem. Vorlage 20241909
Ergebnis: Einstimmig nach Beschlussvorschlag gem. Vorlage 20241909 - 1.10Widmung der WesterholtstraßeZur Vorlage · 20232265 · Beschlussvorlage der Verwaltung
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✦ KI-Zusammenfassung
Die Verwaltung hat eine Beschlussvorlage zur Widmung der Westerholtstraße als Gemeindestraße vorgelegt, die im Rahmen der Sitzung der Bezirksvertretung Bochum-Süd am 10. September 2024 entschieden werden soll. Zweck der Widmung ist die öffentliche Nutzung der Straße zur Erschließung der Anwohner.
Die betroffenen Flächen liegen in der Gemarkung Querenburg und umfassen Teile der Flurstücke 230 (teilweise 335 und 382) sowie des Flurstücks 365 im Flur 9. Im rechtsverbindlichen Bebauungsplan Nr. 270 der Stadt Bochum ist die Westerholtstraße bereits als öffentliche Verkehrsfläche festgesetzt. Die entsprechenden Grundstücke befinden sich im Eigentum der Stadt Bochum. Die Widmung soll gemäß den gesetzlichen Bestimmungen des Straßen- und Wegegesetzes Nordrhein-Westfalen erfolgen.
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- 10.09.2024 · Bezirksvertretung Bochum-Süd (29. Sitzung) — Einstimmig nach Beschlussvorschlag gem. Vorlage 20242265
Ergebnis: Einstimmig nach Beschlussvorschlag gem. Vorlage 20242265 - 1.11Widmung eines Teilbereichs der „Brenscheder Straße“Zur Vorlage · 20232260 · Beschlussvorlage der Verwaltung
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✦ KI-Zusammenfassung
Die Verwaltung der Stadt Bochum hat einen Beschlussvorschlag zur Widmung von Teilen der „Brenscheder Straße“ vorgelegt. Der Antrag sieht vor, einen Parkplatz an der „Brenscheder Straße“ als Gemeindestraße zu widmen sowie einen weiteren Teilbereich der Straße mit der Beschränkung auf einen Fuß- und Radweg zu deklarieren.
Die Begründung für das Vorhaben ist die Erschließung für Anwohner im Bereich der Gemarkung Wiemelhausen, wodurch die entsprechenden Flächen öffentlich nutzbar gemacht werden sollen. Die betroffenen Grundstücke befinden sich im Flur 10, Flurstück 554, und sind im Eigentum der Stadt Bochum. Als rechtliche Grundlage dienen der § 6 des Straßen- und Wegegesetzes Nordrhein-Westfalen (StrWG NRW) sowie die Gemeindeordnung.
Ein beigefügter Lageplan zeigt die Flächenverteilung, wobei die zu widmende Straße rot und der Fuß- und Radweg blau dargestellt sind. Über den Antrag wird die Bezirksvertretung Bochum-Süd in ihrer Sitzung am 10. September 2024 entscheiden. Die Vorlage wurde vom Tiefbauamt erstellt.
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Beratungsfolge
- 10.09.2024 · Bezirksvertretung Bochum-Süd (29. Sitzung) — Einstimmig nach Beschlussvorschlag gem. Vorlage 20242260
Ergebnis: Einstimmig nach Beschlussvorschlag gem. Vorlage 20242260 - 1.12Widmung der „Hanielstraße“ als GemeindestraßeZur Vorlage · 20241950 · Beschlussvorlage der Verwaltung
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✦ KI-Zusammenfassung
Die Verwaltung der Stadt Bochum hat mit der Vorlage 20241950 die Widmung der Hanielstraße als Gemeindestraße beantragt. Die Maßnahme betrifft die Flurstücke 1663, 1665 und 1695 in der Gemarkung Laer (Flur 5). Ziel der Widmung ist die Erschließung für die Anwohner sowie die öffentliche Nutzung des Straßenabschnitts.
Gemäß den rechtsverbindlichen Bebauungsplänen Nr. 317 und Nr. 317 b – 1. Änderung des Bebauungsplans Nr. 317 ist die Hanielstraße bereits als Straßenverkehrsfläche festgesetzt. Die entsprechenden Flächen befinden sich im Eigentum der Stadt Bochum. Die Widmung soll auf Grundlage der Vorschriften des Straßen- und Wegegesetzes Nordrhein-Westfalen erfolgen.
Über den Beschluss zur Widmung der Hanielstraße wird die Bezirksvertretung Bochum-Süd in ihrer Sitzung am 10. September 2024 entscheiden. Federführend für die Vorlage ist das Tiefbauamt.
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Beratungsfolge
- 10.09.2024 · Bezirksvertretung Bochum-Süd (29. Sitzung) — Einstimmig nach Beschlussvorschlag gem. Vorlage 20241950
Ergebnis: Einstimmig nach Beschlussvorschlag gem. Vorlage 20241950 - 2.Anhörungen
- 2.1Haushaltssatzung für die Jahre 2025 / 2026Zur Vorlage · 20242060 · Beschlussvorlage der Verwaltung
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Die vorliegende Beschlussvorlage des Amtes für Finanzsteuerung befasst sich mit der Haushaltssatzung der Stadt Bochum für die Jahre 2025 und 2026. Die Stadtverwaltung hat vorgesehen, eine gemeinsame Satzung für diesen Zwei-Jahres-Zeitraum zu erlassen, wobei der Entwurf bereits am 5. September 2024 in den Rat eingebracht wurde.
Im Rahmen dieser Vorlage wird die Mitwirkung der Bezirksvertretung Bochum-Süd geregelt. Das Gremium entscheidet über die Verwendung der für den Stadtbezirk vorgesehenen Mittel. Darüber hinaus nimmt die Bezirksvertretung an den Beratungen zum Entwurf der Haushaltssatzung teil. Dabei werden alle Haushaltspositionen erörtert, die Auswirkungen auf den Stadtbezirk oder dessen spezifische Aufgaben haben können. Die Bezirksvertretung ist befugt, hierzu Vorschläge und Anregungen zu unterbreiten, deren Ergebnisse gesondert beigefügt werden.
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Beratungsfolge
- 10.09.2024 · Bezirksvertretung Bochum-Süd (29. Sitzung) — Mehrheitlich nach Beschlussvorschlag gem. Vorlage 20242060Enthaltungen: 1 (FDP)Dagegen: 6 (CDU, AfD)Dafür: 9 (SPD, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)
Ergebnis: Mehrheitlich nach Beschlussvorschlag gem. Vorlage 20242060 Enthaltungen: 1 (FDP) Dagegen: 6 (CDU, AfD) Dafür: 9 (SPD, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) - 2.1.1Gemeinsamer Antrag zum Haushalt 2025/2026Zur Vorlage · 20242073 · Änderungsantrag
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✦ KI-Zusammenfassung
Die Fraktionen SPD, Bündnis 90/Die Grünen und CDU haben einen gemeinsamen Antrag zur Haushaltsplanung für die Jahre 2025 und 2026 im Bochum-Süd Bezirk vorgelegt. Der an Bezirksbürgermeister Helmut Breitkopf gerichtete Änderungsantrag sieht vor, die bezirklichen Haushaltsmittel nach einer spezifischen Liste von Maßnahmen zu etatieren.
Zu den geplanten Projekten gehören unter anderem die Fassadensanierung einer Kindertagesstätte in der Hevener Straße sowie technische Sanierungen an der Hufelandschule in der Kemnader Straße. Weitere Vorhaben umfassen die Instandsetzung von Wegen, etwa im Bereich Sempersiepen und am Waldweg Brpckhauser Straße, sowie die Aufstellung zusätzlicher Abfallbehälter und Bänke in Grünanlagen und auf Spielplätzen.
Der Antrag beinhaltet zudem zwei organisatorische Forderungen: Erstens soll ein Vermerk aufgenommen werden, wonach unverbrauchte Haushaltsmittel den Bezirken erhalten bleiben. Zweitens sollen die entsprechenden Mittel bereits zu Beginn des Haushaltsjahres vollständig freigegeben werden, noch bevor die endgültige Genehmigung des Haushalts erfolgt. Die Verwaltung der Mittel obliegt der Bezirksverwaltungsstelle Süd.
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Beratungsfolge
- 10.09.2024 · Bezirksvertretung Bochum-Süd (29. Sitzung) — Einstimmig nach Beschlussvorschlag gem. 20242073
Ergebnis: Einstimmig nach Beschlussvorschlag gem. 20242073 - 2.2Beleuchtung im Freiraum / in Park- und GrünanlagenZur Vorlage · 20241230 · Beschlussvorlage der Verwaltung
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✦ KI-Zusammenfassung
Der Ausschuss für Umwelt, Nachhaltigkeit und Ordnung beabsichtigt, die Beleuchtung von Wegen in Bochumer Park- und Grünanlagen sowie Wäldern künftig anhand spezifischer Kriterien zu regeln. Dabei sollen die Anforderungen an eine sichere Nahmobilität gegen den Schutz der Natur, die Vermeidung von Lichtverschmutzung und den Energieverbrauch abgewogen werden. Anträge auf Beleuchtung sollen im Einzelfall geprüft werden, wobei Ausnahmen für unverzichtbare Alltagsverbindungen, wie etwa Schul- oder Krankenhausewege ohne beleuchtete Alternativen, sowie für überregionale Rad- und Gehwege vorgesehen sind. Auch die Sicherung von Gefahrenstellen an Treppen oder Unterführungen kann als Grund für eine Beleuchtung dienen, sofern keine Naturschutzgebiete betroffen sind.
Für genehmigte Maßnahmen gelten technische Vorgaben zum Artenschutz, darunter eine maximale Lichtfarbe von 2.700 Kelvin, der Verzicht auf Blaulichtanteile sowie die Abschirmung der Leuchten. Auch saisonale oder zeitlich begrenzte Beleuchtungen sind möglich. Die Finanzierung der Maßnahmen ist nach der Bedeutung der Wege gestaffelt: Bei Wegen mit bezirklicher Bedeutung tragen die Bezirksvertretungen die Kosten, während überbezirkliche Verbindungen aus den Haushaltsmitteln der Fachämter finanziert werden. Zudem soll in Abstimmung mit den Stadtwerken Bochum die Notwendigkeit bestehender Beleuchtungen überprüft und bei Bedarf ein Rückbau eingeleitet werden.
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- 19.09.2024 · Ausschuss für Umwelt, Nachhaltigkeit und Ordnung (29. Sitzung) — Mehrheitlich nach BeschlussvorschlagEnthaltungen - 0Dagegen - 1 (BD)Dafür - 13 (SPD, Grüne, CDU, UWG, Stadtgestalter)
- 18.09.2024 · Bezirksvertretung Bochum-Südwest (35. Sitzung) — Einstimmig nach Änderung des Beschlussvorschlages
- 10.09.2024 · Bezirksvertretung Bochum-Süd (29. Sitzung) — Mehrheitlich nach Änderung des BeschlussvorschlagesEnthaltungen: 0Dagegen: 1 (AfD)Dafür: 10 (SPD, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, FDP)
- 10.09.2024 · Bezirksvertretung Bochum-Wattenscheid (34. Sitzung) — Mehrheitlich nach Änderung des BeschlussvorschlagesEnthaltungen: 1 (BD)Dagegen: 2 (Grüne)Dafür: 13 (SPD, CDU, FDP, UWG:FB)
- 22.08.2024 · Ausschuss für Beteiligungen und Controlling (35. Sitzung) — Einstimmig nach BeschlussvorschlagEnthaltungen: 3 (CDU)
- 22.08.2024 · Bezirksvertretung Bochum-Mitte (32. Sitzung) — Einstimmig nach Änderung des Beschlussvorschlages
- 03.07.2024 · Bezirksvertretung Bochum-Ost (29. Sitzung) — Einstimmig nach Beschlussvorschlag bei drei Enthaltungen (CDU)
- 02.07.2024 · Bezirksvertretung Bochum-Nord (34. Sitzung) — Mehrheitlich nach BeschlussvorschlagAbstimmungsergebnis:Enthaltungen: 0Dagegen: 4 (CDU)Dafür: 9 (SPD, Grüne, FDP/UWG)
Ergebnis: Mehrheitlich nach Änderung des Beschlussvorschlages Enthaltungen: 0 Dagegen: 1 (AfD) Dafür: 10 (SPD, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, FDP) - 2.3Gemeinsamer Flächennutzungsplan (GFNP) der Planungsgemeinschaft Städteregion Ruhr hier: Aufstellungsbeschluss für das Änderungsverfahren 61 BO: Campus Bochum - Rücknahme Süderweiterung in BochumZur Vorlage · 20241569 · Beschlussvorlage der Verwaltung
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✦ KI-Zusammenfassung
Der Ausschuss für Strukturentwicklung, Digitalisierung und Europa der Stadt Bochum soll über den Aufstellungsbeschluss zur Änderung 61 BO des Gemeinsamen Flächennutzungsplans (GFNP) der Planungsgemeinschaft Städteregion Ruhr entscheiden. Das Verfahren mit dem Titel „Campus Bochum – Rücknahme Süderweiterung“ dient dazu, die durch das Erweiterungsverfahren des Technologiequartiers (Änderung 60 BO) entstehenden Eingriffe in Natur und Landschaft planerisch zu kompensieren.
Im Rahmen dieser Änderung sollen etwa 4,9 Hektar Fläche südlich der Hochschule Bochum sowie der Fraunhofer-Einrichtung für Energieinfrastrukturen und Geothermie (IEG) als Grünfläche ausgewiesen werden. Die Rücknahme der Bauflächen entspricht den Zielen des städtebaulichen Rahmenplans für den Campus Bochum und erfolgt im Einvernehmen mit dem Bau- und Liegenschaftsbetrieb NRW. Parallel dazu werden die Bebauungspläne für das Naturschutzgebiet Kalwes/Grimberg sowie „Auf dem Kalwes“ aufgestellt.
Das weitere Planungsverfahren sieht vor, dass das Scoping zur Festlegung der Umweltprüfung voraussichtlich im ersten Quartal 2025 stattfindet. Nach der Beteiligung von Behörden und der Öffentlichkeit folgt die abschließende Beschlussfassung durch die Räte der beteiligten Städte der Planungsgemeinschaft sowie die Genehmigung durch das zuständige Landesministerium in Nordrhein-Westfalen.
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Beratungsfolge
- 03.12.2024 · Ausschuss für Strukturentwicklung, Digitalisierung und Europa (20. Sitzung) — Einstimmig nach Beschlussvorschlag
- 19.09.2024 · Ausschuss für Umwelt, Nachhaltigkeit und Ordnung (29. Sitzung) — Einstimmig nach Beschlussvorschlag
- 10.09.2024 · Bezirksvertretung Bochum-Süd (29. Sitzung) — Einstimmig nach Beschlussvorschlag gem. Vorlage 20241569 bei 2 Enthaltungen (FDP, AfD)
Ergebnis: Einstimmig nach Beschlussvorschlag gem. Vorlage 20241569 bei 2 Enthaltungen (FDP, AfD) - 2.4Gemeinsamer Flächennutzungsplan (GFNP) der Planungsgemeinschaft Städteregion Ruhr hier: Aufstellungsbeschluss für das Änderungsverfahren 60 BO: Technologiequartier - Osterweiterung in BochumZur Vorlage · 20241568 · Beschlussvorlage der Verwaltung
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✦ KI-Zusammenfassung
Der Ausschuss für Strukturentwicklung, Digitalisierung und Europa der Stadt Bochum soll über den Aufstellungsbeschluss zur Änderung 60 BO des Gemeinsamen Flächennutzungsplans (GFNP) entscheiden. Ziel dieses Verfahrens ist die Erweiterung des Technologiequartiers in Bochum nach Osten, um den Bedarf an Gewerbeflächen für technologieaffine Unternehmen zu decken.
Derzeit sind die betroffenen Flächen im GFNP teilweise als Grünflächen und Verkehrsflächen ausgewiesen. Durch das geplante Änderungsverfahren soll eine Umwidmung in Sonderbauflächen für spezifische gewerbliche Nutzungen erfolgen. Da die Erweiterung voraussichtlich Eingriffe in Natur und Landschaft mit sich bringt, ist eine planerische Kompensation vorgesehen. Hierzu wird parallel zum Verfahren 60 BO ein weiteres Verfahren (61 BO) eingeleitet. Dieses sieht vor, etwa 4,9 Hektar Fläche im Bereich der südlichen Erweiterung der Hochschule Bochum sowie der Fraunhofer-Einrichtung für Energieinfrastrukturen und Geothergie (IEG) zurückzunehmen und künftig als Grünfläche darzustellen.
Das weitere Verfahren umfasst das Scoping mit den zuständigen Behörden im ersten Quartal 2025 sowie die anschließende Öffentlichkeitsbeteiligung. Nach dem abschließenden Planbeschluss in den beteiligten Stadträten der Planungsgemeinschaft Städteregion Ruhr ist eine Genehmigung durch das Land Nordrhein-Westfalen erforderlich.
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Beratungsfolge
- 03.12.2024 · Ausschuss für Strukturentwicklung, Digitalisierung und Europa (20. Sitzung) — Einstimmig nach Beschlussvorschlag
- 19.09.2024 · Ausschuss für Umwelt, Nachhaltigkeit und Ordnung (29. Sitzung) — Einstimmig nach Beschlussvorschlag
- 10.09.2024 · Bezirksvertretung Bochum-Süd (29. Sitzung) — Mehrheitlich nach Beschlussvorschlag gem. Vorlage 20241568Enthaltungen: 2 (FDP, AfD)Dagegen: 5 (CDU)Dafür 9 (SPD, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)
Ergebnis: Mehrheitlich nach Beschlussvorschlag gem. Vorlage 20241568 Enthaltungen: 2 (FDP, AfD) Dagegen: 5 (CDU) Dafür 9 (SPD, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) - 2.5Änderung der Geschäftsordnung für den Rat der Stadt Bochum, die Ausschüsse und die Bezirksvertretungen (GeschO)Zur Vorlage · 20241674 · Beschlussvorlage der Verwaltung
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✦ KI-Zusammenfassung
Die Verwaltung der Stadt Bochum hat eine Vorlage zur Änderung der Geschäftsordnung für den Rat der Stadt, die Ausschüsse und die Bezirksvertretungen vorgelegt. Grundlage hierfür ist ein Beschluss des Rates vom 27. Juni 2024, mit dem die Überarbeitung von § 9 Absatz 3 beauftragt wurde.
Die geplante Änderung betrifft die Befugnis des Oberbürgermeisters bzw. der Oberbürgermeisterin, Anfragen zurückzuweisen. In der bisherigen Fassung konnte eine Anfrage abgelehnt werden, wenn die Auskunft bereits innerhalb der letzten zwölf Monate erteilt wurde oder die Beantwortung mit einem unverhältnismäßig hohen Aufwand verbunden wäre. Die Neufassung sieht vor, dass Anfragen nur noch dann zurückgewiesen werden können, wenn die Beantwortung einen unverhältnismäßig hohen Aufwand erfordert. Damit entfällt die Möglichkeit der Ablehnung aufgrund einer bereits erfolgten Auskunft innerhalb eines Jahres.
Der Prozess umfasst eine Anhörung der verschiedenen Bezirksvertretungen in Bochum zwischen August und September 2024. Nach einer Vorberatung im Haupt- und Finanzausschuss ist die Entscheidung des Rates für den 10. Oktober 2024 vorgesehen. Laut Vorlage ergeben sich aus der Änderung keine finanziellen oder klimarelevanten Auswirkungen.
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Beratungsfolge
- 10.10.2024 · Rat (34. Sitzung) — Mehrheitlich nach BeschlussvorschlagEnthaltungen: 0dagegen: 2 (Dahlmann/Steude)dafür: 74 (SPD/Grüne/CDU/BD/UWG:FB/FDP/FASG/Backs/ Hohmeier/Müller/OB)
- 02.10.2024 · Haupt- und Finanzausschuss (31. Sitzung) — Einstimmig nach Beschlussvorschlag
- 25.09.2024 · Bezirksvertretung Bochum-Ost (30. Sitzung) — Einstimmig nach Beschlussvorschlag
- 24.09.2024 · Bezirksvertretung Bochum-Nord (35. Sitzung) — Einstimmig nach Beschlussvorschlag bei vier Enthaltungen (CDU)
- 18.09.2024 · Bezirksvertretung Bochum-Südwest (35. Sitzung) — Einstimmig nach Beschlussvorschlag gem. Vorlage 1674
- 10.09.2024 · Bezirksvertretung Bochum-Süd (29. Sitzung) — Einstimmig nach Beschlussvorschlag gem. Vorlage 20241674
- 10.09.2024 · Bezirksvertretung Bochum-Wattenscheid (34. Sitzung) — Einstimmig nach Beschlussvorschlag
- 22.08.2024 · Bezirksvertretung Bochum-Mitte (32. Sitzung) — Einstimmig nach Beschlussvorschlag
Ergebnis: Einstimmig nach Beschlussvorschlag gem. Vorlage 20241674 - 2.6Erlass einer Gebührenordnung für Bewohnerparkausweise der Stadt BochumZur Vorlage · 20241706 · Beschlussvorlage der Verwaltung
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✦ KI-Zusammenfassung
Die Verwaltung der Stadt Bochum hat eine neue Gebührenordnung für Bewohnerparkausweise vorgelegt. Hintergrund ist eine Änderung der Landesverordnung in Nordrhein-Westfalen, die es örtlichen Behörden ermöglicht, die Höhe der Gebühren selbstständig festzulegen. Bisher belaufen sich die Kosten für einen Jahresausweis auf 22 Euro; der neue Vorschlag sieht eine Anpassung auf 90 Euro pro Jahr vor.
Die Begründung der Verwaltung stützt sich auf den Ausgleich des wirtschaftlichen Vorteils, der durch das Bewohnerparken entsteht. Dabei wurden Vergleichswerte aus Parkhäusern sowie dem kostenpflichtigen öffentlichen Parkraum herangezogen, die deutlich über dem vorgeschlagenen Betrag liegen. Die Gebühr soll sowohl die Verwaltungskosten decken als auch den Nutzen der Parkmöglichkeit angemessen berücksichtigen.
Hinsichtlich der rechtlichen Rahmenbedingungen betont die Vorlage, dass eine Ermäßigung aus sozialen Gründen sowie eine Bevorzugung von Elektro- oder Carsharing-Fahrzeugen nicht möglich sind. Diese Einschränkungen dienen dazu, die Rechtmäßigkeit der Gebührenfestsetzung im Sinne der aktuellen Rechtsprechung sicherzustellen. Der Rat der Stadt Bochum soll die neue Gebührenordnung beschließen. Eine Überprüfung der Gebührenhöhe ist spätestens drei Jahre nach Inkrafttreten der Verordnung vorgesehen.
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Beratungsfolge
- 26.09.2024 · Bezirksvertretung Bochum-Mitte (33. Sitzung -Etat-) — Die Verwaltung zieht die Vorlage zurück.
- 25.09.2024 · Bezirksvertretung Bochum-Ost (30. Sitzung) — Die Verwaltung zieht die Vorlage zurück.Es wird eine neue Vorlage mit der Nummer 20242381 erstellt, die in Kürze allen in der Ursprungsvorlage enthaltenen Gremien vorlegt wird.
- 24.09.2024 · Bezirksvertretung Bochum-Nord (35. Sitzung) — Die Verwaltung zieht die Vorlage zurück.
- 18.09.2024 · Bezirksvertretung Bochum-Südwest (35. Sitzung) — Die Verwaltung zieht die Vorlage zurück.
- 10.09.2024 · Bezirksvertretung Bochum-Süd (29. Sitzung) — Ablehnung wegen StimmengleichheitEnthaltungen: 0Dagegen: 8 (SPD, CDU, FDP, AfD)Dafür: 8 (SPD, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)
- 27.08.2024 · Bezirksvertretung Bochum-Wattenscheid (33. Sitzung) — Mehrheitlich nach BeschlussvorschlagEnthaltungen: 4 (CDU)Dagegen: 4 (UWG:FB, FDP, BD)Dafür: 10 (SPD, Grüne, Rüdiger)
- 22.08.2024 · Bezirksvertretung Bochum-Mitte (32. Sitzung) — Die Beratung der Vorlage wird zurückgestellt.
Ergebnis: Ablehnung wegen Stimmengleichheit Enthaltungen: 0 Dagegen: 8 (SPD, CDU, FDP, AfD) Dafür: 8 (SPD, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) - 2.7Ordnungsbehördliche Verordnung über das Offenhalten von Verkaufsstellen an Sonn- und Feiertagen zum Bochumer Weihnachtsmarkt in der Bochumer InnenstadtZur Vorlage · 20241859 · Beschlussvorlage der Verwaltung
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✦ KI-Zusammenfassung
Die Verwaltung von Bochum hat eine Beschlussvorlage vorgelegt, die die ordnungsbehördliche Verordnung für das Offenhalten von Verkaufsstellen am 15. Dezember 2024 anlässlich des Weihnachtsmarktes in der Innenstadt regelt. Der Antrag basiert auf einer Anregung des Handelsverbandes NRW Ruhr-Lippe e.V. Während für weitere Termine im Jahr 2024 bereits entsprechende Beschlüsse vorliegen, bezieht sich die aktuelle Vorlage gezielt auf den Termin im Dezember für das Bochumer Innenstadtgebiet.
Die rechtliche Grundlage bildet das Ladenöffnungsgesetz Nordrhein-Westfalen, welches unter Einhaltung bestimmter Voraussetzungen eine Öffnung von Verkaufsstellen an bis zu acht Sonntagen oder Feiertagen pro Jahr ermöglicht, sofern ein öffentliches Interesse vorliegt. Als solche Gründe werden unter anderem lokale Feste und Märkte angeführt. Die Vorlage berücksichtigt dabei die gesetzlichen Vorgaben zur Wahrung der Sonntagsruhe sowie die Einschränkungen für bestimmte Feiertage.
Aus den Dokumenten geht hervor, dass ein ursprünglich geplanter Termin für eine Verkaufsöffnung im Ruhr-Park am 22. Dezember 2024 durch den Center Manager zurückgezogen wurde. Die Entscheidung über die vorliegende Beschlussvorlage wird im Rat der Stadt Bochum in der Sitzung am 10. Oktober 2024 erwartet.
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Beratungsfolge
- 10.10.2024 · Rat (34. Sitzung) — Mehrheitlich nach BeschlussvorschlagEnthaltungen: 0dagegen: 14 (SPD/Grüne/CDU/FASG/Backs/Hohmeier/Müller)dafür: 64 (SPD/Grüne/CDU/BD/UWG:FB/FDP/Dahlmann/ Steude/OB)
- 02.10.2024 · Haupt- und Finanzausschuss (31. Sitzung) — Die Vorlage wird ohne Votum weitergeleitet.
- 26.09.2024 · Bezirksvertretung Bochum-Mitte (33. Sitzung -Etat-) — Mehrheitlich nach BeschlussvorschlagEnthaltungen: 0Dagegen: 6 (Grüne, BSW, Die Partei, CDU)Dafür: 8 (SPD, Grüne, CDU, BD)
- 25.09.2024 · Bezirksvertretung Bochum-Ost (30. Sitzung) — Einstimmig nach Beschlussvorschlag
- 24.09.2024 · Bezirksvertretung Bochum-Nord (35. Sitzung) — Mehrheitlich gegen BeschlussvorschlagEnthaltungen: 1 (FDP/UWG)Dagegen: 12 (SPD, Grüne, CDU, Dr. Ciochon)Dafür: 1 (FDP/UWG)
- 19.09.2024 · Ausschuss für Umwelt, Nachhaltigkeit und Ordnung (29. Sitzung) — Die Vorlage wird ohne Votum weitergeleitet.
- 18.09.2024 · Bezirksvertretung Bochum-Südwest (35. Sitzung) — Mehrheitlich nach Beschlussvorschlag gem. Vorlage 20241859Enthaltungen: 3 (B90/GRÜNE)Dagegen: 2 (B90/GRÜNE, DIE LINKE.)Dafür: 13 (SPD, CDU, FDP, BD)
- 10.09.2024 · Bezirksvertretung Bochum-Süd (29. Sitzung) — Mehrheitlich nach Beschlussvorschlag gem. Vorlage 20241859Enthaltungen: 6 (SPD, CDU)Dagegen: 1 (FDP)Dafür: 8 (SPD, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)
- 10.09.2024 · Bezirksvertretung Bochum-Wattenscheid (34. Sitzung) — Mehrheitlich nach BeschlussvorschlagEnthaltungen: 0Dagegen: 2 (Grüne)Dafür: 14 (SPD, CDU, FDP, UWG:FB, BD)
Ergebnis: Mehrheitlich nach Beschlussvorschlag gem. Vorlage 20241859 Enthaltungen: 6 (SPD, CDU) Dagegen: 1 (FDP) Dafür: 8 (SPD, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) - 2.8Schulentwicklungsplanung SEK I und SEK II Schuljahr 2023/24 bis 2027/28 (Perspektive bis 2035/36); Ergänzungsvorlage zur Vorlage 20241388Zur Vorlage · 20241388/1 · Beschlussvorlage der Verwaltung
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✦ KI-Zusammenfassung
Die Verwaltung der Stadt Bochum hat eine ergänzende Beschlussvorlage zur Schulentwicklungsplanung für die Sekundarstufen I und II vorgelegt, die den Zeitraum von 2024 bis 2030 mit einer Perspektive bis zum Schuljahr 2035/36 abdeckt. Die Planung reagiert auf den Raumbedarf, der durch die Rückkehr zum G9-Profil an den Gymnasien entstanden ist.
Ein wesentlicher Bestandteil der Vorlage ist die Sanierung des Gebäudes „Kubus“ in der Querenburger Straße 37. Ab dem Schuljahr 2026/2027 soll das Neue Gymnasium Bochum dort in einer 6-zügigen Form untergebracht werden, während die Hans-Belle-Realschule ab 2025/2026 eine 4-zügige Führung anstrebt. Zur Überbrückung der Zeit bis zur Fertigstellung sind Containeranlagen für Unterrichtsräume vorgesehen. Für das Graf-Engelbert-Gymnasium und das Schiller-Gymnasium ist zudem die Errichtung eines gemeinsamen Gebäudes auf dem Gelände hinter der Sporthalle des Graf-Engelbert-Gymnasiums geplant.
Weitere Maßnahmen umfassen die Neugründung eines elften Gymnasiums zum Schuljahr 2026/2027 am Standort der ehemaligen Gesamtschule Bochum-Mitte sowie den Neubau für die Gesamtschule Bochum-Mitte auf dem Gelände Beckmannshof. Das Theodor-Körner-Gymnasium soll ab 2025/2026 eine 5-zügige Führung übernehmen. Zudem ist die Umwandlung der Sekundarschule Nelson-Mandela in eine Gesamtschule sowie die schrittweise Schließung der Sekundarschule Rupert-Neudeck nach Fertigstellung der neuen Schule in Wattenscheid vorgesehen.
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Beratungsfolge
- 10.10.2024 · Rat (34. Sitzung) — Die Abstimmung erfolgt getrennt nach Unterpunkten
- 08.10.2024 · Betriebsausschuss für die Eigenbetriebe (27. Sitzung) — Die Abstimmung erfolgt getrennt nach Unterpunkten
- 08.10.2024 · Ausschuss für Schule und Bildung (28. Sitzung) — Die Abstimmung erfolgt getrennt nach Unterpunkten.
- 02.10.2024 · Haupt- und Finanzausschuss (31. Sitzung) — Die Vorlage wird ohne Votum weitergeleitet.
- 26.09.2024 · Bezirksvertretung Bochum-Mitte (33. Sitzung -Etat-) — Mehrheitlich nach BeschlussvorschlagEnthaltungen: 1 (Die Partei)Dagegen: 4 (CDU, BSW)Dafür: 10 (SPD, Grüne, BD)
- 25.09.2024 · Bezirksvertretung Bochum-Ost (30. Sitzung) — Mehrheitlich nach BeschlussvorschlagEnthaltungen: 0Dagegen: 3 (CDU)Dafür: 9 (SPD, Grüne, FDP)
- 24.09.2024 · Bezirksvertretung Bochum-Nord (35. Sitzung) — Einstimmig nach Beschlussvorschlag
- 20.09.2024 · Integrationsausschuss -Etat (19. Sitzung) — Mehrheitlich nach BeschlussvorschlagEnthaltungen: 1 (FASG)dagegen: 3 (CDU/CDU-Forum)dafür: 9 (SPD/SPD-Liste/Grüne Vielfalt Bochum/ILBO)
- 18.09.2024 · Bezirksvertretung Bochum-Südwest (35. Sitzung) — Einstimmig nach Änderung des Beschlussvorschlages
- 10.09.2024 · Bezirksvertretung Bochum-Süd (29. Sitzung) — Mehrheitlich nach Beschlussvorschlag gem. Vorlage 20241388/1Enthaltungen: 0Dagegen: 6 (CDU, FDP)Dafür: 10 (SPD, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, AfD)
- 10.09.2024 · Bezirksvertretung Bochum-Wattenscheid (34. Sitzung) — Mehrheitlich nach BeschlussvorschlagEnthaltungen: 2 (UWG:FB)Dagegen: 4 (CDU)Dafür: 10 (SPD, Grüne, FDP, BD)
- 29.08.2024 · Ausschuss für Schule und Bildung (26. Sitzung) — Die Beratung der Vorlage wird zurückgestellt.
Ergebnis: Mehrheitlich nach Beschlussvorschlag gem. Vorlage 20241388/1 Enthaltungen: 0 Dagegen: 6 (CDU, FDP) Dafür: 10 (SPD, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, AfD) - 2.9Projekt Bochums stille Örtchen - Öffentliche WC-Anlagen in BochumZur Vorlage · 20241465 · Beschlussvorlage der Verwaltung
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✦ KI-Zusammenfassung
Der Rat der Stadt Bochum wird gebeten, die Inhalte und Ziele des Projektes „Bochums stille Örtchen“ sowie die geplante schrittweise Umsetzung zu beschließen. Das Vorhaben umfasst die Modernisierung, Sanierung und den Neubau öffentlicher Toilettenanlagen im Stadtgebiet. Ziel ist es, die Infrastruktur an die Anforderungen des demografischen Wandels und das Ziel der Inklusion anzupassen, wobei insbesondere Barrierefreiheit, Geschlechterneutralität sowie Vandalismusresistenz berücksichtigt werden sollen.
Die Umsetzung erfolgt in verschiedenen Phasen nach einem Ampelsystem. Während erste Instandsetzungen bereits durchgeführt wurden, sind für 2024 Sanierungen von Anlagen der „gelben Stufe“ und für 2025 Maßnahmen der „roten Stufe“ vorgesehen. Im Bereich der Neubauten befinden sich Projekte an Standorten wie dem Werner Markt, im Stadtpark und an der Schmechtingswiese in der Planung. Diese sollen unter anderem als genderneutrale und barrierefreie Anlagen sowie mit speziellen Standards für Menschen mit Behinderungen realisiert werden.
Die Finanzierung für den Zeitraum 2025/2026 ist mit 1,6 Millionen Euro im Haushaltsentwurf vorgesehen, wobei etwa 800.000 Euro pro Jahr für drei Neubaumaßnahmen veranschlagt sind. Die Mittel für die Anschubfinanzierung der Sanierungen in Höhe von 1,25 Millionen Euro sind durch Rückstellungen bereits gesichert.
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Beratungsfolge
- 10.09.2024 · Bezirksvertretung Bochum-Süd (29. Sitzung) — Mehrheitlich nach Beschlussvorschlag gem. Vorlage 20241465Enthaltungen: 0Dagegen: 1 (AfD)Dafür: 14 (SPD, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, CDU, FDP)
- 27.08.2024 · Bezirksvertretung Bochum-Wattenscheid (33. Sitzung) — Einstimmig nach Änderung des Beschlussvorschlages
- 22.08.2024 · Bezirksvertretung Bochum-Mitte (32. Sitzung) — Einstimmig nach Beschlussvorschlag
Ergebnis: Mehrheitlich nach Beschlussvorschlag gem. Vorlage 20241465 Enthaltungen: 0 Dagegen: 1 (AfD) Dafür: 14 (SPD, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, CDU, FDP) - 2.1042. Änderungssatzung zur Straßenreinigungs- und Gebührensatzung - Anhörung zur Änderung des Straßenverzeichnisses im Bezirk Bochum-SüdZur Vorlage · 20241935 · Beschlussvorlage der Verwaltung
▶ Vorlage aufklappen — Zusammenfassung, Dokumente, Beratungsfolge
✦ KI-Zusammenfassung
Das Umwelt- und Grünflächenamt hat eine Beschlussvorlage zur 42. Änderungssatzung der Straßenreinigungs- und Gebührensatzung für den Bezirk Bochum-Süd vorgelegt. Die Vorlage mit der Nummer 20241935 sieht Anpassungen im Straßenverzeichnis vor, die im Rahmen einer Anhörung in der Bezirksvertretung Bochum-Süd am 10. September 2024 behandelt werden sollen.
Die Änderungen umfassen sowohl Neuaufnahmen als auch Umstufungen von Straßenabschnitten. So soll die Straße „Höhmanns Siepen“ – unter Ausschluss bestimmter Stichstraßen in Höhe der Hausnummern 16 sowie 9/17 – in die Reinigungsklasse B aufgenommen werden. In der Flaßkuhlstraße ist eine Änderung vorgesehen, bei der ein Abschnitt als Verbindungsweg in die Reinigungsklasse E eingestuft wird, während ein anderer Teil in der Klasse A verbleibt. Zudem werden die Reinigungsklassen für den Melschedeweg (Stichstraße in Höhe Haus Nr. 47), die Pommerellenstraße sowie Teile der Unteren Heintzmannstraße von der Klasse B1 in die Klasse B umgestuft.
Die Anpassungen erfolgen aufgrund von Überprüfungen der örtlichen Gegebenheiten, der Infrastruktur und der Nutzung der betroffenen Wege. Das Straßenverzeichnis regelt die Reinigungsintervalle sowie die Zuständigkeiten für die Reinigung von Fahrbahnen und Gehwegen zwischen der Stadt Bochum und den Anliegern. Die letzte Aktualisierung des Verzeichnisses erfolgte im Dezember 2023.
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Beratungsfolge
- 10.09.2024 · Bezirksvertretung Bochum-Süd (29. Sitzung) — Einstimmig nach Beschlussvorschlag gem. Vorlage 20241935
Ergebnis: Einstimmig nach Beschlussvorschlag gem. Vorlage 20241935 - 2.11Aufhebung / Änderung des Bebauungsplans Nr. 984 - Charlottenstraße – hier: Antrag gemäß § 24 GO NRWZur Vorlage · 20241959 · Beschlussvorlage der Verwaltung
▶ Vorlage aufklappen — Zusammenfassung, Dokumente, Beratungsfolge
✦ KI-Zusammenfassung
Ein Anwohner der Charlottenstraße hat einen Antrag gemäß § 24 GO NRW gestellt, um den Bebauungsplan Nr. 984 aufzuheben oder zu ändern. Der Antragsteller begründet sein Anliegen damit, dass die Abgrenzung zur angrenzenden Waldfläche aufgrund fehlerhafter Flurstücksgrenzen unzutreffend sei. Er befürchtet dadurch einen Verlust von etwa 800 m² Wald sowie eine Verschlechterung des Lärmschutzes gegenüber der Königsallee. Zudem werden Bedenken hinsichtlich der geplanten Heckenpflanzung geäußert.
Die Verwaltung empfiehlt, der Anregung nicht zu folgen. Nach Ortsterminen unter Beteiligung der Unteren Forstbehörde und des Amtes für Stadtplanung und Wohnen wurde festgestellt, dass die Grenze des Waldrandes anhand der Baumstämme auf dem Flurstück 335 definiert wird. Ein Teil der Vegetation, der in das Plangebiet ragt, ist als natürlicher Waldmantel einzustufen, wodurch der eigentliche Waldbestand nach aktuellem Stand nicht betroffen ist.
Hinsichtlich des Lärmschutzes weist die Verwaltung darauf hin, dass im Bebauungsplan bereits bauliche Maßnahmen zur Lärmminderung festgesetzt wurden. Der Beitrag des Waldstreifens zur Schallminderung wird in den Berechnungsverfahren als untergeordnet eingestuft. Für die geplante zweireihige Hecke sind keine wesentlichen Erschwerungen für die Anpflanzung erkennbar, da der endgültige Verlauf mit dem Umwelt- und Grünflächenamt abgestimmt wird.
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Beratungsfolge
- 01.10.2024 · Ausschuss für Planung und Grundstücke (36. Sitzung) — Einstimmig nach Beschlussvorschlag
- 10.09.2024 · Bezirksvertretung Bochum-Süd (29. Sitzung) — Einstimmig nach Beschlussvorschlag gem. Vorlage 20241959 bei einer Enthaltung (AfD)
Ergebnis: Einstimmig nach Beschlussvorschlag gem. Vorlage 20241959 bei einer Enthaltung (AfD) - 2.12Handlungskonzept Wohnen Bochum 2024Zur Vorlage · 20241140 · Beschlussvorlage der Verwaltung
▶ Vorlage aufklappen — Zusammenfassung, Dokumente, Beratungsfolge
✦ KI-Zusammenfassung
Die Verwaltung der Stadt Bochum hat mit der Vorlage 20241140 das neue Handlungskonzept Wohnen Bochum 2024 vorgelegt. Dieses Konzept dient als Fortschreibung der wohnungspolitischen Strategie aus dem Jahr 2017 und basiert auf einer Evaluation der Maßnahmen aus den Jahren 2018 bis 2022. Ziel des Entwurfs ist es, bewährte Ansätze fortzuführen sowie neue Maßnahmen zur Wohnraumschaffung zu etablieren.
Der Beschlussvorschlag umfasst die Umsetzung von 18 konkreten Maßnahmen. Dazu gehören unter anderem die Förderung des sozialen Wohnungsbaus, die Senkung der Neubaukosten sowie die Identifizierung von Flächen für seniorengerechtes und inklusives Wohnen. Ein weiterer Schwerpunkt liegt auf der Innenentwicklung, wofür eine separate Potenzialanalyse beauftragt wurde. Zudem sollen Beratungsangebote zur Nutzung von Dachgeschossen sowie zur Förderung gemeinschaftlicher Wohnformen bereitgestellt werden.
Ein wesentlicher Bestandteil der Vorlage ist die Neufassung einer Quotierungsregelung für den geförderten Wohnungsbau. Demnach sollen auf städtischen Flächen mindestens 40 Prozent und auf nicht-städtischen Flächen, für die die Stadt Baurecht schafft, mindestens 30 Prozent der Geschossfläche im geförderten Bereich realisiert werden. Das Konzept wurde in einem Beteiligungsprozess erarbeitet, an dem über 500 Beiträge aus der Öffentlichkeit einflossen.
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Beratungsfolge
- 10.10.2024 · Rat (34. Sitzung) — Mehrheitlich nach Änderung des BeschlussvorschlagesEnthaltungen: 1 (Dahlmann)dagegen: 27 (CDU/BD/UWG:FB/FDP)dafür: 49 (SPD/Grüne/FASG/Backs/Hohmeier/Müller/Steude/ OB)
- 02.10.2024 · Haupt- und Finanzausschuss (31. Sitzung) — Die Vorlage wird ohne Votum weitergeleitet.
- 24.09.2024 · Bezirksvertretung Bochum-Nord (35. Sitzung) — Einstimmig nach Beschlussvorschlag bei einer Enthaltung (FDP/UWG)
- 18.09.2024 · Bezirksvertretung Bochum-Südwest (35. Sitzung) — Mehrheitlich nach Änderung des BeschlussvorschlagesEnthaltungen: 0Dagegen: 4 (CDU, BD)Dafür: 14 (SPD, B90/GRÜNE, FDP, DIE LINKE.)
- 10.09.2024 · Bezirksvertretung Bochum-Süd (29. Sitzung) — Einstimmig nach Beschlussvorschlag gem. Vorlage 20241140 bei 1 Enthaltung (AfD)
- 05.09.2024 · Rat (33. Sitzung) — Die Beratung der Vorlage wird zurückgestellt.
- 03.09.2024 · Ausschuss für Planung und Grundstücke (35. Sitzung) — Mehrheitlich nach Ergänzung des BeschlussvorschlagesEnthaltungen:1 (UWG)Dagegen:1 (BD)Dafür:8 (SPD, Die GRÜNEN)
- 28.08.2024 · Haupt- und Finanzausschuss (30. Sitzung) — Die Beratung der Vorlage wird zurückgestellt.
- 27.08.2024 · Bezirksvertretung Bochum-Wattenscheid (33. Sitzung) — Mehrheitlich nach BeschlussvorschlagEnthaltungen: 2 (UWG:FB)Dagegen: 5 (CDU, BD)Dafür: 11 (SPD, Grüne, FDP, Rüdiger)
- 22.08.2024 · Bezirksvertretung Bochum-Mitte (32. Sitzung) — Mehrheitlich nach BeschlussvorschlagEnthaltungen: 1 (FDP)Dagegen: 3 (CDU)Dafür: 11 (SPD, Grüne, Die Partei)
- 02.07.2024 · Bezirksvertretung Bochum-Nord (34. Sitzung) — Die Beratung der Vorlage wird zurückgestellt.
- 02.07.2024 · Ausschuss für Arbeit, Gesundheit und Soziales (24. Sitzung) — Die Vorlage wird ohne Votum weitergeleitet.
- 25.06.2024 · Bezirksvertretung Bochum-Süd (28. Sitzung) — Die Beratung der Vorlage wird zurückgestellt.
- 25.06.2024 · Ausschuss für Planung und Grundstücke (34. Sitzung) — Die Beratung der Vorlage wird zurückgestellt.
- 20.06.2024 · Ausschuss für Strukturentwicklung, Digitalisierung und Europa (18. Sitzung) — Die Vorlage wird ohne Votum weitergeleitet.
- 19.06.2024 · Bezirksvertretung Bochum-Südwest (34. Sitzung) — Die Beratung der Vorlage wird zurückgestellt.
- 13.06.2024 · Bezirksvertretung Bochum-Mitte (31. Sitzung) — Die Beratung der Vorlage wird zurückgestellt.
- 12.06.2024 · Bezirksvertretung Bochum-Ost (28. Sitzung) — Einstimmig nach Beschlussvorschlag bei vier Enthaltungen (CDU, BD)
- 11.06.2024 · Bezirksvertretung Bochum-Nord (33. Sitzung) — Die Beratung der Vorlage wird zurückgestellt.
- 04.06.2024 · Bezirksvertretung Bochum-Wattenscheid (31. Sitzung) — Die Beratung der Vorlage wird zurückgestellt.
Ergebnis: Einstimmig nach Beschlussvorschlag gem. Vorlage 20241140 bei 1 Enthaltung (AfD) - 2.13Realisierungsbeschluss zum Wiederaufbau der abgebrannten 3-fach-Turnhalle Markstrasse 189Zur Vorlage · 20242084 · Beschlussvorlage der Verwaltung
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✦ KI-Zusammenfassung
Die Verwaltung der Stadt Bochum hat mit der Vorlage 20242084 den Realisierungsbeschluss für den Wiederaufbau der abgebrannten Dreifach-Turnhalle in der Markstraße 189 vorgelegt. Der Rat wird gebeten, den Abriss des Bestandsgebäudes sowie die bauliche Umsetzung eines Neubaus an derselben Stelle zu beschließen. Die Gesamtkosten für das Vorhaben werden auf 20,2 Millionen Euro brutto geschätzt, was neben den Bau- und Nebenkosten auch eine Risikoprognose von 20 Prozent sowie eine Preisindexierung berücksichtigt. Die Mittel für die Abbrucharbeiten stehen aus einer Versicherungsentschädigung bereit, die die Stadt im Dezember 2021 erhalten hat.
Die Umsetzung der Maßnahme soll über ein Generalplanungsverfahren mit anschließender Generalunternehmerausschreibung erfolgen. Auf die Beauftragung eines externen Projektsteuerers wird verzichtet, da die Steuerung durch den Generalplaner, den Generalunternehmer und die Zentralen Dienste erfolgt. Der Neubau soll nach aktuellen technischen Standards errichtet werden und umfasst klimaschutzrelevante Maßnahmen wie eine Photovoltaikanlage, Dach- und Fassadenbegrünung sowie den Anschluss an das Fernwärmenetz. Der Rückbau der Turnhalle soll im ersten Quartal 2025 abgeschlossen sein, wobei der Baubeginn für das dritte Quartal 2025 geplant ist. Die Fertigstellung und die Nutzungsaufnahme des neuen Sportgebäudes sind für das erste Quartal 2027 vorgesehen.
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Beratungsfolge
- 10.10.2024 · Rat (34. Sitzung) — Einstimmig nach Beschlussvorschlag
- 02.10.2024 · Haupt- und Finanzausschuss (31. Sitzung) — Einstimmig nach Beschlussvorschlag
- 01.10.2024 · Ausschuss für Planung und Grundstücke (36. Sitzung) — Einstimmig nach Beschlussvorschlag
- 24.09.2024 · Betriebsausschuss für die Eigenbetriebe - Etat (26. Sitzung) — Einstimmig nach Beschlussvorschlag
- 10.09.2024 · Bezirksvertretung Bochum-Süd (29. Sitzung) — Mehrheitlich nach Beschlussvorschlag gem. Vorlage 20242084Enthaltungen: 0Dagegen: 1 (AfD)Dafür: 15 (SPD, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, CDU, FDP)
- 10.09.2024 · Ausschuss für Schule und Bildung - Etat (27. Sitzung) — Einstimmig nach Beschlussvorschlag.
Ergebnis: Mehrheitlich nach Beschlussvorschlag gem. Vorlage 20242084 Enthaltungen: 0 Dagegen: 1 (AfD) Dafür: 15 (SPD, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, CDU, FDP) - 2.14Realisierungsbeschluss zum Ausbau des Kubus Querenburger Straße 37 im Rahmen der Umsetzung von Maßnahmen der Schulentwicklungsplanung Sek I und IIZur Vorlage · 20241894 · Beschlussvorlage der Verwaltung
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✦ KI-Zusammenfassung
Der Rat der Stadt Bochum soll die Sanierung und den Ausbau des Gebäudes Querenburger Straße 37 beschließen. Das Objekt, ein Teil des Schulzentrums Wiemelhausen, soll zur Deckung des zusätzlichen Raumbedarfs an Unterrichtsräumen genutzt werden. Hintergrund ist die Rückkehr zum G9-System am Neuen Gymnasium Bochum sowie das geplante Wachstum der Hans-Böckler-Realschule auf eine vierzügige Führung ab dem Schuljahr 2025/2026.
Die Kosten für die Maßnahme werden mit insgesamt 25 Millionen Euro veranschlagt. Die Sanierung umfasst die energetische Modernisierung des Gebäudes, unter anderem durch neue Fenster, Fassaden und Dachflächen sowie die Installation von Photovoltaikanlagen und eine Dachbegrünung. Auch die technische Gebäudeausrüstung soll auf einen aktuellen Standard gebracht werden. Die Zentralen Dienste sollen mit der Durchführung der Leistungsphasen 1 bis 8 beauftragt werden, wobei auf eine externe Projektsteuerung verzichtet werden soll; die Umsetzung erfolgt über einen Generalplaner.
Die erforderlichen Investitionsmittel sind in der Haushaltsplanung für die Jahre 2025 bis 2028 vorgesehen. Der geplante Mittelabfluss sieht für das Jahr 2025 einen Betrag von 2,5 Millionen Euro vor, der im Jahr 2027 auf 10 Millionen Euro ansteigen soll. Die Finanzierung ist in der Haushaltsplanung 2025/2026 berücksichtigt worden.
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Beratungsfolge
- 10.10.2024 · Rat (34. Sitzung) — Einstimmig nach Beschlussvorschlag
- 02.10.2024 · Haupt- und Finanzausschuss (31. Sitzung) — Die Vorlage wird ohne Votum weitergeleitet.
- 26.09.2024 · Bezirksvertretung Bochum-Mitte (33. Sitzung -Etat-) — Einstimmig nach Beschlussvorschlag
- 24.09.2024 · Betriebsausschuss für die Eigenbetriebe - Etat (26. Sitzung) — Einstimmig nach Beschlussvorschlag
- 10.09.2024 · Bezirksvertretung Bochum-Süd (29. Sitzung) — Einstimmig nach Beschlussvorschlag gem. Vorlage 20241894
- 10.09.2024 · Ausschuss für Schule und Bildung - Etat (27. Sitzung) — Einstimmig nach Beschlussvorschlag
Ergebnis: Einstimmig nach Beschlussvorschlag gem. Vorlage 20241894 - 2.15Medienentwicklungsplan Bochum für die Schulen der Stadt Bochum (Zeitraum 2025 und 2026)Zur Vorlage · 20241039/1 · Beschlussvorlage der Verwaltung
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✦ KI-Zusammenfassung
Das Schulverwaltungsamt hat eine Beschlussvorlage zur Fortschreibung des Medienentwicklungsplans für die Bochumer Schulen für den Zeitraum 2025 und 2026 vorgelegt. Die Vorlage dient dazu, den aktuellen Stand der Digitalisierung abzubilden und die IT-Infrastruktur zur Unterstützung der Unterrichtsentwicklung sicherzustellen. Der Plan gliedert sich in eine Retrospektive der vergangenen fünf Jahre, eine Darstellung des Status quo sowie eine Prospektive für strategische Themen.
Aktuell befinden sich rund 36.000 iPads in den Bochumer Schulen, was einer Ausstattungsquote von etwa 75 Prozent entspricht, wobei die Verteilung der Geräte zwischen den Schulen variiert. Die technische Basis umfasst zudem eine Datenverkabelung, WLAN-Ausstattung sowie über 3.000 digitale Präsentationstechniken.
Der Rat wird gebeten, den Inhalten des Plans zuzustimmen und die Verwaltung mit der Umsetzung der Empfehlungen zu beauftragen. Die finanzielle Planung sieht für das Jahr 2025 Kosten von etwa 15,8 Millionen Euro und für 2026 rund 14,7 Millionen Euro vor. Da bislang keine Fördermittel von Bund oder Land zugesagt wurden, trägt die Stadt Bochum die Kosten derzeit allein. Die Verwaltung merkt an, dass eine dauerhafte Finanzierung der Bedarfe über das Jahr 2027 hinaus ohne zusätzliche externe Mittel voraussichtlich nicht möglich sein wird.
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Beratungsfolge
- 10.10.2024 · Rat (34. Sitzung) — Einstimmig nach BeschlussvorschlagEnthaltungen: 1 (Steude)
- 02.10.2024 · Haupt- und Finanzausschuss (31. Sitzung) — Einstimmig nach Beschlussvorschlag
- 26.09.2024 · Bezirksvertretung Bochum-Mitte (33. Sitzung -Etat-) — Einstimmig nach Beschlussvorschlag
- 25.09.2024 · Bezirksvertretung Bochum-Ost (30. Sitzung) — Einstimmig nach Beschlussvorschlag
- 24.09.2024 · Bezirksvertretung Bochum-Nord (35. Sitzung) — Einstimmig nach Beschlussvorschlag
- 18.09.2024 · Bezirksvertretung Bochum-Südwest (35. Sitzung) — Einstimmig nach Beschlussvorschlag gem. Vorlage 20241039/1
- 10.09.2024 · Bezirksvertretung Bochum-Süd (29. Sitzung) — Einstimmig nach Beschlussvorschlag gem. Vorlage 20241039/1
- 10.09.2024 · Ausschuss für Schule und Bildung - Etat (27. Sitzung) — Einstimmig nach Beschlussvorschlag
- 10.09.2024 · Bezirksvertretung Bochum-Wattenscheid (34. Sitzung) — Einstimmig nach Beschlussvorschlag bei 1 Enthaltung (BD)
Ergebnis: Einstimmig nach Beschlussvorschlag gem. Vorlage 20241039/1 - 3.Vorschläge und Anregungen
- keine Tagesordnungspunkte
- 4.Anträge
- 4.1Prüfauftrag zur Anschaffung von PfandringenZur Vorlage · 20242089 · Antrag
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✦ KI-Zusammenfassung
Die Bezirksvertretung Bochum-Süd hat einen Antrag auf Prüfung der Anschaffung von Pfandringen für öffentliche Abfallbehälter im Bezirk gestellt. Die Verwaltung wird beauftragt, eine Beschlussvorlage zu erstellen, die eine Kostenbezifferung aus bezirklichen Mitteln sowie Vorschläge für bis zu zehn zentrale Standorte vorhandener Abfallbehälter umfasst.
Pfandringe sind Vorrichtungen, die an Müllbehältern angebracht werden können, um Pfandflaschen und Dosen zu halten. Ziel ist es, das Ablegen von Wertstoffen in den vorgesehenen Halterungen zu fördern, statt diese im Restmüll oder neben den Behältern zu deponieren. Dadurch sollen Littering in Grünanlagen sowie Gefahren durch zerbrochenes Glas reduziert werden. Zudem soll die Notwendigkeit für Personen, Leergut zu sammeln, vermieden werden, in Abfallbehältern nach Pfandgut zu suchen.
Der Antrag verweist auf bisherige Erfahrungen im Stadtgebiet. Laut vorliegenden Informationen aus der Verwaltung wurden bereits Pilotprojekte und Standorte in der Bochumer Innenstadt sowie in der Alten Bahnhofstraße erfolgreich umgesetzt, ohne dass ein erhöhter Aufwand bei der Leerung oder Straßenreinigung entstand. Derzeit sind etwa 20 Pfandringe in Bochum im Einsatz, deren Finanzierung über bezirkliche Mittel erfolgt.
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Beratungsfolge
- 10.09.2024 · Bezirksvertretung Bochum-Süd (29. Sitzung) — Einstimmig nach Beschlussvorschlag gem. Vorlage 20242089
Ergebnis: Einstimmig nach Beschlussvorschlag gem. Vorlage 20242089 - 5.Mitteilungen
- 5.1Henkenbergstr. - BauordnungZur Vorlage · 20241464 · Mitteilung der Verwaltung
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✦ KI-Zusammenfassung
Das Bauordnungsamt hat eine Mitteilung zur baurechtlichen Situation in der Henkenbergstraße vorgelegt. Gegenstand des Antrags ist die nachträgliche Legalisierung des Bestandes einer Gaststätte, die über zwei Wohnungen verfügt, wovon eine als Betriebswohnung genutzt wird.
Im Jahr 1982 wurde für das Objekt eine Baugenehmigung für Umbaumaßnahmen und eine bauliche Erweiterung erteilt. Die tatsächliche Ausführung wich jedoch von den genehmigten Plänen ab, da das Bauvolumen im Erdgeschoss und Obergeschoss geringer ausfällt und sich die Grundrisse im Obergeschoss geändert haben. So entfiel unter anderem die geplante Kegelbahn, und die Gasträume sind kleiner als ursprünglich vorgesehen.
Das Grundstück liegt in einem Bereich, der im regionalen Flächennutzungsplan als Landschaftsschutzgebiet sowie als Fläche für Land- oder Forstwirtschaft ausgewiesen ist. Da die aktuelle bauliche Nutzung jedoch hinter den Festsetzungen der ursprünglichen Genehmigung zurückbleibt und somit eine geringere Versiegelung der Fläche vorliegt, bestehen laut Verwaltung keine planungsrechtlichen Bedenken. Öffentliche Belange werden durch das Vorhaben nicht beeinträchtigt und die Erschließung bleibt unverändert. Die Verwaltung beabsichtigt, die nachträgliche Legalisierung des Bestandes zu genehmigen.
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Beratungsfolge
- 10.09.2024 · Bezirksvertretung Bochum-Süd (29. Sitzung) — Die Vorlage der Verwaltung wird zur Kenntnis genommen.
- 03.09.2024 · Ausschuss für Planung und Grundstücke (35. Sitzung) — Die Vorlage der Verwaltung wird zur Kenntnis genommen.
Ergebnis: Die Vorlage der Verwaltung wird zur Kenntnis genommen. - 5.2Änderung des Beschlusses zum Verkauf durch Grundstücksliste vom 31.08.2021 (Vorlage Nr.: 20211613) eines Grundstücks im Stadtbezirk Bochum-SüdZur Vorlage · 20241634 · Mitteilung der Verwaltung
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✦ KI-Zusammenfassung
Die Verwaltung der Stadt Bochum plant eine Änderung des Beschlusses zum Verkauf eines unbebauten Grundstücks im Stadtbezirk Bochum-Süd. Konkret geht es um die Liegenschaft Kosterstraße 45 in der Gemarkung Stiepel. Laut der Mitteilung der Verwaltung (Vorlagennummer 20241634) verliefen bisherige Vermarktungsversuche ohne belastbare Gebote.
Um die Vermarktungschancen zu erhöhen und einen größeren Interessentenkreis anzusprechen, soll der ursprüngliche Beschluss vom 31. August 2021 angepasst werden. Die vorgeschlagene Änderung sieht vor, dass die öffentliche Förderung für das Grundstück wegfällt und das Mindestgebot reduziert wird. Ziel dieser Maßnahme ist es, den Zugang zu Bewerbungen für das Baugrundstück zu erweitern.
Die Vorlage wurde vom Amt für Geoinformation, Liegenschaften und Kataster erstellt. Der Ausschuss für Planung und Grundstücke sowie die Bezirksvertretung Bochum-Süd werden im September 2024 über den Sachverhalt in Kenntnis gesetzt. Die Beschlussfassung erfolgt gemäß der Geschäftsordnung im nicht-öffentlichen Teil der Sitzungen, um die Wahrung von Datenschutz und Geheimhaltung sicherzustellen.
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Beratungsfolge
- 10.09.2024 · Bezirksvertretung Bochum-Süd (29. Sitzung) — Die Vorlage der Verwaltung wird zur Kenntnis genommen.
- 03.09.2024 · Ausschuss für Planung und Grundstücke (35. Sitzung) — Die Vorlage der Verwaltung wird zur Kenntnis genommen.
Ergebnis: Die Vorlage der Verwaltung wird zur Kenntnis genommen. - 5.3ÖPNV-Bedarfsplan und Landesstraßenbedarfsplan: Meldungen der Stadt Bochum hier: Mitteilung an die BezirksvertretungenZur Vorlage · 20241758 · Mitteilung der Verwaltung
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✦ KI-Zusammenfassung
Die Stadt Bochum hat im Rahmen der Neuaufstellung der verkehrlichen Bedarfspläne des Landes Nordrhein-Westfalen ihre Stellungnahmen zum ÖPNV-Bedarfsplan und zum Landesstraßenbedarfsplan eingereicht. Für den ÖPNV-Bedarfsplan wurden auf Grundlage eines Ratsbeschlusses vom 27. Juni 2024 verschiedene Maßnahmen angemeldet. Die Meldung der Verwaltung berücksichtigte dabei auch einen im Ausschuss für Mobilität und Infrastruktur beschlossenen Änderungsantrag, der vorbereitende Maßnahmen für einen zukünftigen autonomen Betrieb der Linie U35 umfasst.
Im Bereich des Landesstraßenbedarfsplans hat die Stadt Bochum keine neuen Maßnahmen angemeldet. Die Verwaltung vertritt die Auffassung, dass durch den Beschluss zum Vorbehaltsnetz bereits ein ausreichend strukturiertes Straßennetz vorhanden ist. Da die Rückmeldefrist der Bezirksregierung Arnsberg sehr kurz bemessen war und ein vollständiger Gremiendurchlauf innerhalb dieser Frist nicht realisiert werden konnte, erfolgt die Information an die Bezirksvertretungen nun im Wege der Mitteilung zur Kenntnisnahme.
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Beratungsfolge
- 25.09.2024 · Bezirksvertretung Bochum-Ost (30. Sitzung) — Die Vorlage der Verwaltung wird zur Kenntnis genommen.
- 24.09.2024 · Bezirksvertretung Bochum-Nord (35. Sitzung) — Die Vorlage der Verwaltung wird zur Kenntnis genommen.
- 18.09.2024 · Bezirksvertretung Bochum-Südwest (35. Sitzung) — Die Vorlage der Verwaltung wird zur Kenntnis genommen.
- 10.09.2024 · Bezirksvertretung Bochum-Süd (29. Sitzung) — Die Vorlage der Verwaltung wird zur Kenntnis genommen.
- 27.08.2024 · Bezirksvertretung Bochum-Wattenscheid (33. Sitzung)
- 22.08.2024 · Bezirksvertretung Bochum-Mitte (32. Sitzung)
Ergebnis: Die Vorlage der Verwaltung wird zur Kenntnis genommen. - 5.4KC Wicking 1951 e.V.Zur Vorlage · 20241924 · Antwort der Verwaltung
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✦ KI-Zusammenfassung
Die Verwaltung hat auf eine Anfrage der Fraktionen SPD und Die Grünen zur Situation des Rudervereins KC Wicking 1951 e.V. reagiert. Der Verein sieht sich aufgrund stark schwankender Wasserstände und erhöhter Fließgeschwindigkeiten an der Ruhr in Stiepel mit Einschränkungen im Trainingsbetrieb konfrontiert, was laut Anfrage auch die Nachwuchsförderung sowie den Vereinsbetrieb beeinträchtigt.
Auf die Frage, ob die Turbinen des Wasserkraftwerks zeitweise abgeschaltet werden können, erklärte das Amt für Finanzsteuerung unter Verweis auf die Stadtwerke Bochum und den Ruhrverband, dass eine vorübergehende Abschaltung technisch nicht vorgesehen sei. Ein solcher Eingriff wäre mit einem unverhältnismäßigen Aufwand verbunden und würde zu nennenswerten Ausfällen in der Stromproduktion führen. Überschüssige Wassermengen werden über das Streichwehr an der Anlage vorbeigeführt.
Hinsichtlich einer Stabilisierung des Pegels durch den Kemnader Stausee oder das Talsperrensystem wurde mitgeteilt, dass der Kemnader See nicht zur Niedrigwassererhöhung oder zum Hochwasserschutz eingesetzt wird, sondern primär der Wasserqualität und Freizeitinteressen dient. Da das Talsperrensystem lediglich 23 Prozent des Ruhreinzugsgebietes abdeckt, ist eine Regulierung der Abflüsse in Stiepel über dieses System nicht möglich. Die aktuellen Wasserstände und die stärkeren Schwankungen werden auf die Niederschlagsüberschüsse in den Jahren 2023 und 2024 zurückgeführt.
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Beratungsfolge
- 10.09.2024 · Bezirksvertretung Bochum-Süd (29. Sitzung) — Die Vorlage der Verwaltung wird zur Kenntnis genommen.
Ergebnis: Die Vorlage der Verwaltung wird zur Kenntnis genommen. - 5.5Verkehrssitution „ Im Lottental“ und Kemnader SeeZur Vorlage · 20241558 · Antwort der Verwaltung
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✦ KI-Zusammenfassung
Die Verwaltung hat auf die Anfrage der Fraktionen SPD und BÜNDIS90/DIE GRÜNEN zur Verkehrssituation am Kemnader See reagiert. In Bezug auf den ruhenden Verkehr wird die städtische Verkehrsüberwachung die Kontrollen im Bereich „Im Lottental“ und Hevener Straße im Rahmen der personellen Möglichkeiten regelmäßig durchführen. Zuvor wurden in den Jahren 2023 und 2024 verschiedene Verstöße dokumentiert.
Eine Erweiterung des bestehenden Parkleitsystems oder die Erstellung eines neuen Parkraumkonzepts ist nicht geplant. Um den Busverkehr zu gewährleisten und die Sicherheit von Radfahrenden zu erhöhen, wurden in der Straße „Im Lottental“ bereits neue Halteverbote umgesetzt. Die Installation von Findlingen zur Parkverhinderung wird aufgrund möglicher Unfallgefahren abgelehnt.
Hinsichtlich des ÖPNV sieht die BOGESTRA keine Taktverdichtung vor; angestrebt wird eine verbesserte Information über die Anreisemöglichkeiten auf den entsprechenden Webseiten. Eine erneute Prüfung der Umwandlung der Straße „Im Lottental“ in eine Fahrradstraße wurde eingeleitet. Bezüglich der Lichtsignalanlage an der Hevener Straße wird der Kontakt zum zuständigen Landesbetrieb Straßen.NRW gesucht, um eine Anpassung der Grünphasen zu prüfen. Der Schotterplatz an der Ecke Hevener Straße/Im Lottental soll im Rahmen einer Verpflichtung gegenüber dem Eigentümer renaturiert werden.
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Beratungsfolge
- 10.09.2024 · Bezirksvertretung Bochum-Süd (29. Sitzung) — Die Vorlage der Verwaltung wird zur Kenntnis genommen.
Ergebnis: Die Vorlage der Verwaltung wird zur Kenntnis genommen. - 5.6Vorlage Steckbriefe Aktivitätenprogramm NachhaltigkeitsstrategieZur Vorlage · 20241826 · Mitteilung der Verwaltung
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✦ KI-Zusammenfassung
Die Verwaltung der Stadt Bochum hat im Rahmen der Nachhaltigkeitsstrategie Steckbriefe für rund 160 Aktivitäten des zugehörigen Aktivitätenprogramms vorgelegt. Dieser Schritt erfolgt auf Auftrag des Stadtrats, der bereits in seiner Sitzung vom 14. Dezember 2023 die Erstellung solcher Profile für alle Maßnahmen beauftragt hatte. Die vorliegenden Dokumente umfassen jene Aktivitäten, die bisher noch nicht in den ersten beiden Umsetzungsphasen für die Jahre 2023 und 2024 zur Umsetzungsreife entwickelt wurden.
Bei den Steckbriefen handelt es sich nach Angaben der Stabsstelle Klima & Nachhaltigkeit um erste Ideenskizzen und Einschätzungen. Sie dienen als Fundus mit vorläufigen gutachterlichen Schätzungen, sind jedoch weder abschließend geprüft noch rechtlich verbindlich. Ziel ist es, im Rahmen der dritten Tranche im Jahr 2025 etwa 15 bis 30 dieser Aktivitäten zur Umsetzungsreife weiterzuentwickeln. Die Auswahl der Maßnahmen soll dabei Kriterien wie die Wirksamkeit hinsichtlich der Treibhausgas-Einsparungen, die Effizienz des Mitteleinsatzes sowie die gesellschaftliche Akzeptanz und die Abdeckung der zehn Handlungsfelder berücksichtigen.
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Beratungsfolge
- 24.10.2024 · Beirat "Frauen, Geschlechtergerechtigkeit und Emanzipation" (18. Sitzung) — Die Vorlage der Verwaltung wird zur Kenntnis genommen.
- 10.10.2024 · Rat (34. Sitzung) — Die Vorlage der Verwaltung wird zur Kenntnis genommen.
- 02.10.2024 · Haupt- und Finanzausschuss (31. Sitzung) — Die Vorlage der Verwaltung wird zur Kenntnis genommen.
- 01.10.2024 · Ausschuss für Planung und Grundstücke (36. Sitzung) — Die Vorlage der Verwaltung wird zur Kenntnis genommen.
- 26.09.2024 · Bezirksvertretung Bochum-Mitte (33. Sitzung -Etat-) — Die Vorlage der Verwaltung wird zur Kenntnis genommen.
- 26.09.2024 · Ausschuss für Beteiligungen und Controlling - Etat (36. Sitzung) — Die Vorlage der Verwaltung wird zur Kenntnis genommen.
- 25.09.2024 · Bezirksvertretung Bochum-Ost (30. Sitzung) — Die Vorlage der Verwaltung wird zur Kenntnis genommen.
- 25.09.2024 · Ausschuss für Kultur und Tourismus - Etat (21. Sitzung) — Die Vorlage der Verwaltung wird zur Kenntnis genommen.
- 24.09.2024 · Ausschuss für Kinder, Jugend und Familie (JHA) - Etat - (25. Sitzung) — Die Vorlage der Verwaltung wird zur Kenntnis genommen.
- 24.09.2024 · Bezirksvertretung Bochum-Nord (35. Sitzung) — Die Vorlage der Verwaltung wird zur Kenntnis genommen.
- 24.09.2024 · Betriebsausschuss für die Eigenbetriebe - Etat (26. Sitzung) — Die Vorlage der Verwaltung wird zur Kenntnis genommen.
- 20.09.2024 · Integrationsausschuss -Etat (19. Sitzung) — Die Vorlage der Verwaltung wird zur Kenntnis genommen.
- 20.09.2024 · Ausschuss für Sport, Bewegung und Freizeit - Etat - (22. Sitzung) — Die Vorlage der Verwaltung wird zur Kenntnis genommen.
- 19.09.2024 · Ausschuss für Umwelt, Nachhaltigkeit und Ordnung (29. Sitzung) — Die Vorlage der Verwaltung wird zur Kenntnis genommen.
- 18.09.2024 · Ausschuss für Mobilität und Infrastruktur - Etat - (35. Sitzung) — Die Vorlage der Verwaltung wird zur Kenntnis genommen.
- 18.09.2024 · Bezirksvertretung Bochum-Südwest (35. Sitzung) — Herr Kramwinkel (Dez. VI – Stabstelle Nachhaltigkeit und Klimaschutz) stellt die Vorlage vor und beantwortet Fragen.Die Vorlage der Verwaltung wird zur Kenntnis genommen.
- 12.09.2024 · Ausschuss für Strukturentwicklung, Digitalisierung und Europa (19. Sitzung) — Die Vorlage der Verwaltung wird zur Kenntnis genommen.
- 11.09.2024 · Ausschuss für Arbeit, Gesundheit und Soziales - Etat (25. Sitzung) — Die Vorlage der Verwaltung wird zur Kenntnis genommen.
- 10.09.2024 · Bezirksvertretung Bochum-Süd (29. Sitzung) — Die Vorlage der Verwaltung wird zur Kenntnis genommen.
- 10.09.2024 · Bezirksvertretung Bochum-Wattenscheid (34. Sitzung)
- 10.09.2024 · Ausschuss für Schule und Bildung - Etat (27. Sitzung) — Die Vorlage der Verwaltung wird zur Kenntnis genommen.
- 30.08.2024 · Beirat "Leben im Alter" (15. Sitzung) — Die Vorlage der Verwaltung wird zur Kenntnis genommen.
Ergebnis: Die Vorlage der Verwaltung wird zur Kenntnis genommen. - 6.Anfragen
- 6.1Geh- bzw. Wanderweg Brockhauser StraßeZur Vorlage · 20242085 · Anfrage
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✦ KI-Zusammenfassung
Die Fraktionen BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und SPD haben im Bezirksrat Bochum-Süd eine Anfrage zum aktuellen Stand der Planung eines Geh- bzw. Wanderwegs an der Brockhauser Straße eingereicht. Hintergrund ist die Einrichtung des Naturschutzgebietes „Ruhraue Stiepel“ im Jahr 2020, welche zur Sperrung eines ehemaligen Spazierweges führte. Im Zuge dessen wurde die Anlage eines neuen Weges als Ergänzung eines Rundweges in Aussicht gestellt.
In einer Sitzung des Bezirksältestenrates im Dezember 2022 wurden zwei alternative Planungsentwürfe des Tiefbauamtes und des Umwelt- und Grünflächenamtes vorgestellt. Die Variante des Umwelt- und Grünflächenamtes wurde dabei als bevorzugte Lösung für den Wanderweg ausgewählt, da diese laut Protokoll die Landschaftsstruktur berücksichtigt und den Bedarf der Fußgänger abdeckt. Die Verwaltung wurde beauftragt, einen entsprechenden Beschlussvorschlag für die Bezirksvertretung Bochum-Süd zu erarbeiten.
Mit der Anfrage werden nun drei Punkte adressiert: der aktuelle Sachstand des Konzepts, der Zeitpunkt der Vorlage eines Beschlussvorschlags sowie der voraussichtliche Zeitraum für die Umsetzung der Maßnahme.
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Beratungsfolge
- 10.09.2024 · Bezirksvertretung Bochum-Süd (29. Sitzung) — Die Anfrage wird schriftlich beantwortet.<<ABST>> <<AbstimmTextMVEnde>>
Ergebnis: Die Anfrage wird schriftlich beantwortet.<<ABST>> <<AbstimmTextMVEnde>> - 6.2Sachstand öffentliches WLANZur Vorlage · 20242090 · Anfrage
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✦ KI-Zusammenfassung
Die Fraktionen BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und SPD haben in der Bezirksvertretung Bochum-Süd eine Anfrage zum Sachstand des öffentlichen WLAN-Ausbaus gestellt. Hintergrund ist ein im November 2021 beschlossener Beschluss zur Bereitstellung von kostenlosem WLAN in Stadtteilzentren sowie die Ankündigung der Verwaltung, ein Konzept für den strukturellen Ausbau des bestehenden Angebots zu entwickeln.
Im Rahmen der Anfrage werden Informationen zum aktuellen Stand des Ausbaukonzepts und dessen Inhalten erbeten. Zudem wird nach den Rahmenbedingungen und den Erfahrungen aus dem Pilotprojekt im Bereich des Bermuda3eck gefragt, um die daraus gezogenen Schlussfolgerungen der Verwaltung zu erfahren.
Die Fraktionen erkundigen sich ferner nach konkreten Maßnahmen der Stadt Bochum zur Förderung des WLAN-Angebots in der Zwischenzeit sowie nach der Ausstattung weiterer Standorte im Bezirk Süd mit öffentlichem WLAN. Abschließend wird nach den nächsten Schritten und der angestrebten Lösung für eine flächendeckende und einfache Nutzung des Netzes gefragt.
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Beratungsfolge
- 10.09.2024 · Bezirksvertretung Bochum-Süd (29. Sitzung) — Die Anfrage wird schriftlich beantwortet.
Ergebnis: Die Anfrage wird schriftlich beantwortet. - 6.3Sachstand Leihradstationen in StiepelZur Vorlage · 20242091 · Anfrage
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✦ KI-Zusammenfassung
Die Fraktionen SPD und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN in der Bezirksvertretung Bochum-Süd haben eine Anfrage zum Sachstand der geplanten Leihradstationen im Stadtteil Stiepel gestellt. Hintergrund ist ein im März 2023 einstimmig beschlossener Antrag für die Einrichtung von Stationen im Bereich der Kemnader Straße.
Nach bisherigen Informationen der Verwaltung sollten über den Anbieter Nextbike drei virtuelle Stationen an der Haltestelle Haarstraße, im Stiepeler Ortszentrum sowie an der Haltestelle Stiepel Dorf in das Netz des metropolradruhr integriert werden. Ein geplanter sechsmonatiger Testzeitraum wurde bereits in Vorlagen thematisiert, die Stationen sind jedoch auch nach über einem Jahr noch nicht aktiv. Die Verwaltung wies zuvor darauf hin, dass eine dauerhafte Versorgung der neuen Standorte mit Fahrrädern zusätzliche Finanzmittel erfordern würde, da das bestehende Bochumer Stationsnetz bereits umfangreich sei.
Die Anfrage der Fraktionen umfasst konkrete Fragen zum Zeitpunkt der Inbetriebnahme der Stationen sowie zur Begründung für das Nichtstattfinden des ursprünglich angedachten Testzeitraums. Zudem wird nach den Kosten pro Fahrrad für eine mögliche Versorgung gefragt. Abschließend wird die Frage aufgeworfen, ob der Anbieter einer befristeten Finanzierungszusage zustimmen würde oder ob die Stadt Bochum, der Regionalverband Ruhr, die Bogestra oder die Ruhr-Universität die Kosten für eine nachhaltige Mobilitätsplanung übernehmen könnten.
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Beratungsfolge
- 10.09.2024 · Bezirksvertretung Bochum-Süd (29. Sitzung) — Die Anfrage wird schriftlich beantwortet.
Ergebnis: Die Anfrage wird schriftlich beantwortet. - 6.4Sachstand E-Ladeinfrastruktur im Bezirk SüdZur Vorlage · 20242092 · Anfrage
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✦ KI-Zusammenfassung
Die Fraktionen BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und SPD in der Bezirksvertretung Bochum-Süd haben eine Anfrage zum aktuellen Sachstand der E-Ladeinfrastruktur im Stadtbezirk Süd gestellt. Hintergrund sind die Beschlüsse aus dem Jahr 2021 zur zweiten Stufe des Elektromobilitätskonzepts, welche die Ermittlung des Bedarfs an Ladepunkten im öffentlichen Straßenraum sowie die Erstellung einer Richtlinie für Sondernutzungserlaubnisse zum Ziel hatten. In diesem Zusammenhang wurde ein Verfahren eingelehend, bei dem externe Anbieter konkrete Standortvorschläge unter Berücksichtigung der technischen Machbarkeit einreichen können.
Die Anfrage umfasst mehrere Punkte zur Bilanz des Verteilungsverfahrens. Die Fraktionen bitten um Auskunft über die Anzahl der beantragten, abgelehnten und erteilten Sondernutzungserlaubnisse sowie über den Ausschluss von Platzhalter-Anträgen. Zudem wird nach der Anzahl und den Standorten neu in Betrieb genommener E-Ladesäulen im Bezirk Süd seit Anfang 2022 gefragt, wobei eine Differenzierung zwischen Schnellladestationen und Sonderformen wie dem Laden an Lichtmasten erwünscht ist. Des Weiteren werden Informationen über die aktuell aktiven Betreiber sowie potenzielle neue Anbieter in Bochum angefordert. Abschließend erkundigen sich die Fraktionen nach der Entwicklung der Nachfrage seit 2021 und dem Fortschritt sowie dem Zeitplan für die dritte Stufe des Mobilitätskonzepts, welche die Errichtung von Ladesäulen auf fiskalischen Flächen vorsieht.
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- 10.09.2024 · Bezirksvertretung Bochum-Süd (29. Sitzung) — Die Anfrage wird schriftlich beantwortet.
Ergebnis: Die Anfrage wird schriftlich beantwortet. - 6.5Realisierung der Fahrrad-Reparaturstation am Haus OveneyZur Vorlage · 20242093 · Anfrage
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✦ KI-Zusammenfassung
Die Fraktionen BÜNDIS 90/DIE GRÜNEN und SPD in der Bezirksvertretung Bochum-Süd haben eine Anfrage zur Realisierung einer Fahrrad-Reparaturstation am Haus Oveney gestellt. Grundlage ist ein Beschluss der Bezirksvertretung aus dem Jahr 2022, mehrere Reparaturanlagen an verschiedenen Standorten zu installieren.
Während für die geplanten Wegestrecken an der Verknüpfung von Springorum- und Opeltrasse sowie an der Kreuzung Springorumtrasse/Glockengarten Bauarbeiten bis zum Jahr 2025 vorgesehen sind, wurde der ursprüngliche Standort „Alte Fähre“ aufgrund von Überschwemmungsgefahr und dem Risiko von Verschmutzungen durch Schwemmmaterial als ungeeignet eingestuft. Als Ersatz wurde das Gelände am Haus Oveney in der Oveneystraße 65 ausgewählt.
Die Verwaltung hatte bereits im Januar 2024 eine Installation für das erste Quartal 2024 in Aussicht gestellt. Da an diesem Standort keine weiteren baulichen Maßnahmen ausstehen, fragen die Fraktionen nach dem Zeitpunkt, mit dem mit der Installation der Reparatursäule am Haus Oveney zu rechnen ist.
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- 10.09.2024 · Bezirksvertretung Bochum-Süd (29. Sitzung) — Die Anfrage wird schriftlich beantwortet.
Ergebnis: Die Anfrage wird schriftlich beantwortet. - 6.6Abfallbehältern im Umland des Kirchviertels in WiemelhausenZur Vorlage · 20242094 · Anfrage
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✦ KI-Zusammenfassung
Die Fraktionen BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und SPD in der Bezirksvertretung Bochum-Süd haben eine Anfrage zur Situation der Abfallentsorgung im Umland des Kirchviertels in Wiemelhausen eingereicht. Hintergrund sind Hinweise von Anwohnerinnen und Anwohnern auf eine unzureichende Infrastruktur an Entsorgungsmöglichkeiten. Laut der Vorlage wird berichtet, dass es in den Zufahrtsstraßen zum Zentrum vermehrt zu Müllablagerungen in Vorgärten und auf öffentlichen Straßen komme.
Die Anfrage bezieht sich insbesondere auf die Bereiche Borgholzstraße, Brenschederstraße, Bruchstraße, Glücksburgerstraße, Stiepelerstraße und Rüsenacker. Die Fraktionen bitten um Auskunft darüber, wie viele Abfallbehälter in diesen Gebieten aktuell vorhanden sind, und regen die Erstellung einer entsprechenden Karte mit den Standorten an. Zudem wird die zuständige Fachabteilung gefragt, ob die Bereitstellung weiterer Standorte für Müllbehälter möglich ist. Dabei wird angefordert, dass diese neuen Standorte kostengünstig gestaltet sein sollten, um eine effiziente Tourenplanung bei der Leerung zu gewährleisten.
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Beratungsfolge
- 10.09.2024 · Bezirksvertretung Bochum-Süd (29. Sitzung) — Die Anfrage wird schriftlich beantwortet.
Ergebnis: Die Anfrage wird schriftlich beantwortet. - 6.7Anfrage zum Antrag vom 15.08.2023 Vorlage Nr. 20231974Zur Vorlage · 20242126 · Anfrage
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✦ KI-Zusammenfassung
Die Fraktionen Bündnis 90/Die Grünen und SPD haben eine Anfrage zum Status einer im August 2023 beschlossenen Maßnahme im Park Wiemelhausen gestellt. Der ursprüngliche Antrag sah die Anlage eines Blühstreifens mit heimischen, insektenfreundlichen Staudenpflanzen entlang eines Fußweges sowie die Installation einer breiten Bank mit Liegefläche auf einer Rasenfläche vor. Die betroffene Fläche befindet sich zwischen der Wiemelhauser-Borgholz- und der Bruchstraße.
Mit der aktuellen Anfrage wird nach den Gründen gefragt, warum die Umsetzung der Maßnahmen innerhalb des vergangenen Jahres nicht erfolgt ist. Darüber hinaus bitten die Fraktionen um Informationen zum zeitlichen Ablauf der geplanten Arbeiten. Konkret wird erfragt, wann mit der Anpflanzung des Blühstreifens sowie mit der Aufstellung der Liegebank zu rechnen ist. Die Finanzierung der Vorhaben sollte laut dem ursprünglichen Antrag über bezirkliche Mittel erfolgen.
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Beratungsfolge
- 10.09.2024 · Bezirksvertretung Bochum-Süd (29. Sitzung) — Die Anfrage wird schriftlich beantwortet.
Ergebnis: Die Anfrage wird schriftlich beantwortet. - 6.8Ökologische Aufwertung des Trennstreifens an der Kemnader StraßeZur Vorlage · 20242264 · Anfrage
▶ Vorlage aufklappen — Zusammenfassung, Dokumente, Beratungsfolge
✦ KI-Zusammenfassung
Die Fraktionen BÜNDIS 90/DIE GRÜNEN und SPD in der Bezirksvertretung Bochum-Süd haben im Rahmen einer Anfrage (Vorlagennummer 20242264) die ökologische Aufwertung eines Trennstreifens an der Kemnader Straße thematisiert. Der betreffende Bereich bei der Hausnummer 316 befindet sich zwischen Parkflächen und den Vorplätzen von Geschäften sowie einem Ärztehaus. Aktuell ist der Streifen zur Hälfte mit Bäumen bepflanzt und zur anderen Hälfte geschottert, wobei das Grundstück in privater Hand liegt.
Nach Angaben aus der Anwohnerschaft war die Fläche ursprünglich vollständig bepflanzt, die jungen Bäume seien jedoch aufgrund mangelnder Pflege eingegangen. Die Fraktionen fragen die Stadtverwaltung nun dazu an, ob der Verbleib der übrigen Bäume bekannt sei und ob es sich bei der ursprünglichen Bepflanzung um Ersatzmaßnahmen für weggefallene Bäume handelte sowie ob entsprechende Kompensationen stattgefunden haben. Zudem wird angefragt, ob seitens der Stadt Bochum bereits Gespräche mit dem Grundstückseigentümer geführt wurden, um eine ökologische Aufwertung der Schotterflächen im Sinne der Biodiversität und zur Vermeidung von Hitzehotspots zu erwirken.
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Beratungsfolge
- 10.09.2024 · Bezirksvertretung Bochum-Süd (29. Sitzung) — Die Anfrage wird schriftlich beantwortet.
Ergebnis: Die Anfrage wird schriftlich beantwortet. - Nichtöffentlicher Teil
- 7.Beschlüsse in eigener Entscheidungsbefugnis
- 7.1Änderung des Beschlusses zum Verkauf durch Grundstücksliste vom 31.08.2021 (Vorlage Nr.: 20211613) eines Grundstücks im Bochumer SüdenErgebnis: Einstimmig nach Beschlussvorschlag gem. Vorlage 20241363
- 8.Anhörungen
- keine Tagesordnungspunkte
- 9.Vorschläge und Anregungen
- keine Tagesordnungspunkte
- 10.Anträge
- keine Tagesordnungspunkte
- 11.Mitteilungen
- 11.1Besetzung der Stelle der Leitung der Bezirksverwaltungsstellen Süd und SüdwestErgebnis: Die Vorlage der Verwaltung wird zur Kenntnis genommen.
- 11.2Antrag Aufhebung / Änderung des Bebauungsplans Nr. 984 - Charlottenstraße – hier: Anschreiben AntragstellerErgebnis: Die Vorlage der Verwaltung wird zur Kenntnis genommen.
- 12.Anfragen
- keine Tagesordnungspunkte
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