Widmung der Straße „Im Westenfeld“
20241423 · Beschlussvorlage der Verwaltung · 10.09.2024 · Tiefbauamt
Einstimmig nach Beschlussvorschlag gem. Vorlage 20241423
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Die Verwaltung der Stadt Bochum hat einen Beschlussvorschlag zur Widmung der Straße „Im Westenfeld“ im Stadtteil Querenburg vorgelegt. Ziel des Antrags ist es, die betreffende Straße als Gemeindestraße offiziell zu widmen, um die Erschließung für die Anwohner sicherzustellen. Die entsprechende Vorlage wird der Bezirksvertretung Bochum-Süd in ihrer Sitzung am 10. September 2024 zur Entscheidung vorgelegt.
Die Straße „Im Westenfeld“ ist im rechtsverbindlichen Bebauungsplan Nummer 309 der Stadt Bochum bereits als Straßenverkehrsfläche festgesetzt. Die geplante Widmung erfolgt auf Grundlage des Straßen- und Wegegesetzes Nordrhein-Westfalen sowie der Gemeindeordnung NRW. Die betroffenen Flächen liegen im Gemarkung Querenburg und befinden sich im Eigentum der Stadt Bochum. Ein beigefügter Lageplan zeigt die genauen Grenzen der zu widmenden Fläche. Durch den Beschluss soll die öffentliche Nutzung der Verkehrsfläche rechtlich als Gemeindestraße verankert werden.
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