Widmung der Westerholtstraße
20232265 · Beschlussvorlage der Verwaltung · 10.09.2024 · Tiefbauamt
Einstimmig nach Beschlussvorschlag gem. Vorlage 20242265
▶ KI-Zusammenfassung
Die Verwaltung hat eine Beschlussvorlage zur Widmung der Westerholtstraße als Gemeindestraße vorgelegt, die im Rahmen der Sitzung der Bezirksvertretung Bochum-Süd am 10. September 2024 entschieden werden soll. Zweck der Widmung ist die öffentliche Nutzung der Straße zur Erschließung der Anwohner.
Die betroffenen Flächen liegen in der Gemarkung Querenburg und umfassen Teile der Flurstücke 230 (teilweise 335 und 382) sowie des Flurstücks 365 im Flur 9. Im rechtsverbindlichen Bebauungsplan Nr. 270 der Stadt Bochum ist die Westerholtstraße bereits als öffentliche Verkehrsfläche festgesetzt. Die entsprechenden Grundstücke befinden sich im Eigentum der Stadt Bochum. Die Widmung soll gemäß den gesetzlichen Bestimmungen des Straßen- und Wegegesetzes Nordrhein-Westfalen erfolgen.
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