ÖPNV-Bedarfsplan und Landesstraßenbedarfsplan: Meldungen der Stadt Bochum hier: Mitteilung an die Bezirksvertretungen
20241758 · Mitteilung der Verwaltung · 25.09.2024 · Amt für Stadtplanung und Wohnen
Die Vorlage der Verwaltung wird zur Kenntnis genommen.
▶ KI-Zusammenfassung
Die Stadt Bochum hat im Rahmen der Neuaufstellung der verkehrlichen Bedarfspläne des Landes Nordrhein-Westfalen ihre Stellungnahmen zum ÖPNV-Bedarfsplan und zum Landesstraßenbedarfsplan eingereicht. Für den ÖPNV-Bedarfsplan wurden auf Grundlage eines Ratsbeschlusses vom 27. Juni 2024 verschiedene Maßnahmen angemeldet. Die Meldung der Verwaltung berücksichtigte dabei auch einen im Ausschuss für Mobilität und Infrastruktur beschlossenen Änderungsantrag, der vorbereitende Maßnahmen für einen zukünftigen autonomen Betrieb der Linie U35 umfasst.
Im Bereich des Landesstraßenbedarfsplans hat die Stadt Bochum keine neuen Maßnahmen angemeldet. Die Verwaltung vertritt die Auffassung, dass durch den Beschluss zum Vorbehaltsnetz bereits ein ausreichend strukturiertes Straßennetz vorhanden ist. Da die Rückmeldefrist der Bezirksregierung Arnsberg sehr kurz bemessen war und ein vollständiger Gremiendurchlauf innerhalb dieser Frist nicht realisiert werden konnte, erfolgt die Information an die Bezirksvertretungen nun im Wege der Mitteilung zur Kenntnisnahme.
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