Henkenbergstr. - Bauordnung
20241464 · Mitteilung der Verwaltung · 10.09.2024 · Bauordnungsamt
Die Vorlage der Verwaltung wird zur Kenntnis genommen.
▶ KI-Zusammenfassung
Das Bauordnungsamt hat eine Mitteilung zur baurechtlichen Situation in der Henkenbergstraße vorgelegt. Gegenstand des Antrags ist die nachträgliche Legalisierung des Bestandes einer Gaststätte, die über zwei Wohnungen verfügt, wovon eine als Betriebswohnung genutzt wird.
Im Jahr 1982 wurde für das Objekt eine Baugenehmigung für Umbaumaßnahmen und eine bauliche Erweiterung erteilt. Die tatsächliche Ausführung wich jedoch von den genehmigten Plänen ab, da das Bauvolumen im Erdgeschoss und Obergeschoss geringer ausfällt und sich die Grundrisse im Obergeschoss geändert haben. So entfiel unter anderem die geplante Kegelbahn, und die Gasträume sind kleiner als ursprünglich vorgesehen.
Das Grundstück liegt in einem Bereich, der im regionalen Flächennutzungsplan als Landschaftsschutzgebiet sowie als Fläche für Land- oder Forstwirtschaft ausgewiesen ist. Da die aktuelle bauliche Nutzung jedoch hinter den Festsetzungen der ursprünglichen Genehmigung zurückbleibt und somit eine geringere Versiegelung der Fläche vorliegt, bestehen laut Verwaltung keine planungsrechtlichen Bedenken. Öffentliche Belange werden durch das Vorhaben nicht beeinträchtigt und die Erschließung bleibt unverändert. Die Verwaltung beabsichtigt, die nachträgliche Legalisierung des Bestandes zu genehmigen.
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