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Widmung der Stichstraße „Alte Markstraße“

20241422 · Beschlussvorlage der Verwaltung · 10.09.2024 · Tiefbauamt

🟢 Beschlossen 10.09.2024 · Bezirksvertretung Bochum-Süd (29. Sitzung)
Einstimmig nach Beschlussvorschlag gem. Vorlage 20241422
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KI-Zusammenfassung

Die Verwaltung der Stadt Bochum hat mit der Vorlage Nummer 20241422 den Beschluss beantragt, die Stichstraße „Alte Markstraße“ als Gemeindestraße zu widmen. Das Tiefbauamt ist für diesen Vorgang federführend.

Die Maßnahme betrifft die Stichstraße im Stadtteil Laer (Gemarkung Laer, Flur 5, Flurstück 1296). Laut Begründung der Verwaltung dient die Widmung der Erschließung für die Anwohner. Die entsprechenden Flächen, welche die Straße umfassen, befinden sich im Eigentum der Stadt Bochum.

Die rechtliche Grundlage für die Widmung als Gemeindestraße bildet das Straßen- und Wegegesetz Nordrhein-Westfalen (StrWG NRW) in Verbindung mit der Gemeindeordnung NRW. Über den Vorschlag zur Widmung wird die Bezirksvertretung Bochum-Süd in ihrer Sitzung am 10. September 2024 entscheiden. Ein Lageplan, der die zu widmende Fläche farblich hervorhebt, ist Bestandteil der Vorlage.

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Beratungen

Bezirksvertretung Bochum-Süd (29. Sitzung)
10.09.2024
Einstimmig nach Beschlussvorschlag gem. Vorlage 20241422