Einziehung eines Teilbereichs der „Thorner Straße“
20241785 · Beschlussvorlage der Verwaltung · 10.09.2024 · Tiefbauamt
Einstimmig nach Beschlussvorschlag gem. Vorlage 20241785
▶ KI-Zusammenfassung
Die Verwaltung hat eine Beschlussvorlage zur Einziehung eines Teilbereichs der Thorner Straße im Stadtteil Wiemelhausen vorgelegt. Ziel der Maßnahme ist die Erweiterung des dortigen Kinderspielplatzes an dessen östlicher Grundstücksgrenze. Die geplante Flächenerweiterung ist Bestandteil der Spielleitplanung, die als Kernaktivität der Bochum Strategie die qualitative Aufwertung bestehender Spielflächen vorsieht.
Der betroffene Bereich umfasst einen Teil des öffentlichen Gehwegs. Laut Vorlage ist diese Fläche derzeit unbefestigt und weist eine zu geringe Breite auf, um Fußgänger sicher zu führen. Zudem wird der Streifen für das Parken von Fahrzeugen genutzt, was die nutzbare Fahrbahnbreite verringert und den Zustand von drei dort befindlichen Birken beeinträchtigt. Da die Fläche für den öffentlichen Verkehr nicht mehr benötigt wird, sieht die Verwaltung die Voraussetzungen des § 7 des Straßen- und Wegegesetzes Nordrhein-Westfalen (StrWG NRW) für eine förmliche Einziehung als erfüllt an.
Die Entscheidung über den Vorschlag ist für die Sitzung der Bezirksvertretung Bochum-Süd am 10. September 2024 vorgesehen.
Automatisch erzeugt durch das lokale Sprachmodell gemma4:26b-a4b-it-q4_K_M
(Prompt-Version v1, ca. 150 Wörter).