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Widmung der Straße „Zum Schebbruch“

20241909 · Beschlussvorlage der Verwaltung · 10.09.2024 · Tiefbauamt

🟢 Beschlossen 10.09.2024 · Bezirksvertretung Bochum-Süd (29. Sitzung)
Einstimmig nach Beschlussvorschlag gem. Vorlage 20241909
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KI-Zusammenfassung

Die Verwaltung hat mit der Vorlage Nummer 20241909 einen Antrag auf die Widmung der Straße „Zum Schebbruch“ als Gemeindestraße vorgelegt. Das Tiefbauamt ist für diesen Vorgang federführend. Die Entscheidung über den Beschlussvorschlag soll in der Sitzung der Bezirksvertretung Bochum-Süd am 10. September 2024 erfolgen.

Die Widmung der Straße, die sich in der Gemarkung Querenburg befindet, dient laut Vorlage der Erschließung der Anwohner und soll den öffentlichen Charakter erhalten. Die rechtliche Grundlage für das Vorhaben bildet der § 6 des Straßen- und Wegegesetzes Nordrhein-Westfalen (StrWG NRW) in Verbindung mit § 37 der Gemeindeordnung Nordrhein-Westfalen (GO NRW).

Die betroffene Fläche, konkret das Flurstück 733 in Flur 7, befindet sich im Eigentum der Stadt Bochum. Ein beigefügter Lageplan zeigt die genau zu widmenden Flächen detailliert dar.

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Beratungen

Bezirksvertretung Bochum-Süd (29. Sitzung)
10.09.2024
Einstimmig nach Beschlussvorschlag gem. Vorlage 20241909