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Änderung des Beschlusses zum Verkauf durch Grundstücksliste vom 31.08.2021 (Vorlage Nr.: 20211613) eines Grundstücks im Stadtbezirk Bochum-Süd

20241634 · Mitteilung der Verwaltung · 10.09.2024 · Amt für Geoinformation, Liegenschaften und Kataster

🟢 Beschlossen 10.09.2024 · Bezirksvertretung Bochum-Süd (29. Sitzung)
Die Vorlage der Verwaltung wird zur Kenntnis genommen.
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KI-Zusammenfassung

Die Verwaltung der Stadt Bochum plant eine Änderung des Beschlusses zum Verkauf eines unbebauten Grundstücks im Stadtbezirk Bochum-Süd. Konkret geht es um die Liegenschaft Kosterstraße 45 in der Gemarkung Stiepel. Laut der Mitteilung der Verwaltung (Vorlagennummer 20241634) verliefen bisherige Vermarktungsversuche ohne belastbare Gebote.

Um die Vermarktungschancen zu erhöhen und einen größeren Interessentenkreis anzusprechen, soll der ursprüngliche Beschluss vom 31. August 2021 angepasst werden. Die vorgeschlagene Änderung sieht vor, dass die öffentliche Förderung für das Grundstück wegfällt und das Mindestgebot reduziert wird. Ziel dieser Maßnahme ist es, den Zugang zu Bewerbungen für das Baugrundstück zu erweitern.

Die Vorlage wurde vom Amt für Geoinformation, Liegenschaften und Kataster erstellt. Der Ausschuss für Planung und Grundstücke sowie die Bezirksvertretung Bochum-Süd werden im September 2024 über den Sachverhalt in Kenntnis gesetzt. Die Beschlussfassung erfolgt gemäß der Geschäftsordnung im nicht-öffentlichen Teil der Sitzungen, um die Wahrung von Datenschutz und Geheimhaltung sicherzustellen.

Automatisch erzeugt durch das lokale Sprachmodell gemma4:26b-a4b-it-q4_K_M (Prompt-Version v1, ca. 145 Wörter).

Beratungen

Bezirksvertretung Bochum-Süd (29. Sitzung)
10.09.2024
Die Vorlage der Verwaltung wird zur Kenntnis genommen.
Ausschuss für Planung und Grundstücke (35. Sitzung)
03.09.2024
Die Vorlage der Verwaltung wird zur Kenntnis genommen.