Änderung des Beschlusses zum Verkauf durch Grundstücksliste vom 31.08.2021 (Vorlage Nr.: 20211613) eines Grundstücks im Stadtbezirk Bochum-Süd
20241634 · Mitteilung der Verwaltung · 10.09.2024 · Amt für Geoinformation, Liegenschaften und Kataster
Die Vorlage der Verwaltung wird zur Kenntnis genommen.
▶ KI-Zusammenfassung
Die Verwaltung der Stadt Bochum plant eine Änderung des Beschlusses zum Verkauf eines unbebauten Grundstücks im Stadtbezirk Bochum-Süd. Konkret geht es um die Liegenschaft Kosterstraße 45 in der Gemarkung Stiepel. Laut der Mitteilung der Verwaltung (Vorlagennummer 20241634) verliefen bisherige Vermarktungsversuche ohne belastbare Gebote.
Um die Vermarktungschancen zu erhöhen und einen größeren Interessentenkreis anzusprechen, soll der ursprüngliche Beschluss vom 31. August 2021 angepasst werden. Die vorgeschlagene Änderung sieht vor, dass die öffentliche Förderung für das Grundstück wegfällt und das Mindestgebot reduziert wird. Ziel dieser Maßnahme ist es, den Zugang zu Bewerbungen für das Baugrundstück zu erweitern.
Die Vorlage wurde vom Amt für Geoinformation, Liegenschaften und Kataster erstellt. Der Ausschuss für Planung und Grundstücke sowie die Bezirksvertretung Bochum-Süd werden im September 2024 über den Sachverhalt in Kenntnis gesetzt. Die Beschlussfassung erfolgt gemäß der Geschäftsordnung im nicht-öffentlichen Teil der Sitzungen, um die Wahrung von Datenschutz und Geheimhaltung sicherzustellen.
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