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Widmung der „Hanielstraße“ als Gemeindestraße

20241950 · Beschlussvorlage der Verwaltung · 10.09.2024 · Tiefbauamt

🟢 Beschlossen 10.09.2024 · Bezirksvertretung Bochum-Süd (29. Sitzung)
Einstimmig nach Beschlussvorschlag gem. Vorlage 20241950
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KI-Zusammenfassung

Die Verwaltung der Stadt Bochum hat mit der Vorlage 20241950 die Widmung der Hanielstraße als Gemeindestraße beantragt. Die Maßnahme betrifft die Flurstücke 1663, 1665 und 1695 in der Gemarkung Laer (Flur 5). Ziel der Widmung ist die Erschließung für die Anwohner sowie die öffentliche Nutzung des Straßenabschnitts.

Gemäß den rechtsverbindlichen Bebauungsplänen Nr. 317 und Nr. 317 b – 1. Änderung des Bebauungsplans Nr. 317 ist die Hanielstraße bereits als Straßenverkehrsfläche festgesetzt. Die entsprechenden Flächen befinden sich im Eigentum der Stadt Bochum. Die Widmung soll auf Grundlage der Vorschriften des Straßen- und Wegegesetzes Nordrhein-Westfalen erfolgen.

Über den Beschluss zur Widmung der Hanielstraße wird die Bezirksvertretung Bochum-Süd in ihrer Sitzung am 10. September 2024 entscheiden. Federführend für die Vorlage ist das Tiefbauamt.

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Beratungen

Bezirksvertretung Bochum-Süd (29. Sitzung)
10.09.2024
Einstimmig nach Beschlussvorschlag gem. Vorlage 20241950