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Tagesordnung
- Öffentlicher Teil
- 1.Beschlüsse in eigener Entscheidungsbefugnis
- keine Tagesordnungspunkte
- 2.Beschlussvorschläge für den Rat
- 2.1Achte Änderungssatzung zur SondernutzungssatzungZur Vorlage · 20242333 · Beschlussvorlage der Verwaltung
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✦ KI-Zusammenfassung
Die Verwaltung hat eine Beschlussvorlage zur achten Änderungssatzung der Sondernutzungssatzung für öffentliche Straßen, Wege und Plätze in Bochum vorgelegt. Im Zentrum der Vorlage steht die Einführung einer neuen Tarifstelle für E-Scooter-Verleihsysteme. Da der Betrieb von stationslosen E-Scootern nach einem Urteil des Oberverwaltungsgerichts Münster als genehmigungspflichtige Sondernutzung einzustufen ist, schlägt die Verwaltung eine monatliche Gebühr von 3,86 Euro pro Fahrzeug vor. Die Berechnung dieser Gebühr basiert auf einem Punktesystem, das die Auswirkungen auf den Straßenraum, die Beeinträchtigung des Gemeingebrauchs sowie das wirtschaftliche Interesse der Anbieter berücksichtigt.
Zusätzlich enthält die Vorlage redaktionelle Anpassungen, um die Sondernutzungssatzung mit der neuen Gestaltungssatzung für die Bochumer Innenstadt in Einklang zu bringen. Um Verkehrsbehinderungen durch unsachgemäß abgestellte E-Scooter zu vermeiden, plant die Verwaltung zudem die Einrichtung von festgelegten Abstellflächen sowie Abstellverbotszonen an Orten wie dem Hauptbahnhof, dem Rathausvorplatz und dem Bermuda3eck.
Die Einführung der neuen Gebührenkomponenten soll zu zusätzlichen Erträgen für den städtischen Haushalt führen. Die Entscheidung über die Vorlage wird im Rat Bochum für den 19. Dezember 2024 erwartet.
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Beratungsfolge
- 19.12.2024 · Rat (36. Sitzung) — Mehrheitlich nach BeschlussvorschlagEnthaltungen: 0dagegen: 3 (FDP)dafür: 75 (SPD, Grüne, CDU, BD, UWG:FB, FASG, Backs, Hohmeier, Müller, Steude, OB)
- 12.12.2024 · Haupt- und Finanzausschuss (33. Sitzung) — Einstimmig nach Beschlussvorschlag
- 05.12.2024 · Ausschuss für Umwelt, Nachhaltigkeit und Ordnung (31. Sitzung) — Einstimmig nach BeschlussvorschlagEnthaltungen - 0Dagegen - 0Dafür – 10 (SPD, Grüne, UWG)Die CDU hat an der Abstimmung nicht teilgenommen.
- 27.11.2024 · Ausschuss für Mobilität und Infrastruktur (37. Sitzung) — Einstimmig nach BeschlussvorschlagDie CDU-Ratsfraktion hat nicht an der Abstimmung teilgenommen.
- 19.11.2024 · Bezirksvertretung Bochum-Wattenscheid (36. Sitzung) — Einstimmig nach Änderung des Beschlussvorschlages
- 13.11.2024 · Bezirksvertretung Bochum-Südwest (36. Sitzung) — Einstimmig nach Beschlussvorschlag gem. Vorlage 20242333
- 12.11.2024 · Bezirksvertretung Bochum-Süd (31. Sitzung) — Einstimmig nach Beschlussvorschlag gem. Vorlage 20242333
- 06.11.2024 · Bezirksvertretung Bochum-Ost (31. Sitzung) — Einstimmig nach Beschlussvorschlag
- 05.11.2024 · Bezirksvertretung Bochum-Nord (36. Sitzung) — Einstimmig nach Beschlussvorschlag
- 31.10.2024 · Bezirksvertretung Bochum-Mitte (34. Sitzung) — Einstimmig nach Beschlussvorschlag
Ergebnis: Einstimmig nach Beschlussvorschlag - 2.213. Änderungssatzung zur Allgemeinen Verwaltungsgebührensatzung der Stadt BochumZur Vorlage · 20242804 · Beschlussvorlage der Verwaltung
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✦ KI-Zusammenfassung
Die Stadt Bochum plant die Verabschiedung der dreizehnten Änderungssatzung zur Allgemeinen Verwaltungsgebührensatzung. Die Vorlage des Amtes für Finanzsteuerung unter der Federführung von Dennis Arens wird im Haupt- und Finanzausschuss am 12. Dezember 2024 vorberaten und dem Rat am 19. Dezember 2024 zur Entscheidung vorgelegt.
Die vorgeschlagenen Änderungen umfassen die Anpassung verschiedener Gebührentarife. Im Ordnungs- und Veterinäramt werden bestimmte Tarifstellen aufgehoben, da das Stadtamt 32 nicht mehr für den Betrieb der Wochenmärkte zuständig ist; diese werden nun von der Deutschen Marktgilde eG betrieben. Zudem sieht die Vorlage eine Anpassung im Amt für Stadtplanung und Wohnen vor, bei der der Hinweis „ohne Kinderbonus“ durch „ohne Familienbonus“ ersetzt wird, um den aktuellen Förderbestimmungen zu entsprechen.
Die Gebühren dienen der Refinanzierung von Verwaltungsleistungen und basieren auf der Ermittlung der Kosten pro Arbeitsminute. Die Änderungssatzung stellt die Einhaltung des Gebührenrechts sowie des Kostenüberschreitungsverbots sicher und berücksichtigt die aktuellen rechtlichen Vorgaben für die jeweiligen Verwaltungsleistungen.
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Beratungsfolge
- 19.12.2024 · Rat (36. Sitzung) — Einstimmig nach Beschlussvorschlag
- 12.12.2024 · Haupt- und Finanzausschuss (33. Sitzung) — Einstimmig nach Beschlussvorschlag
Ergebnis: Einstimmig nach Beschlussvorschlag - 2.335. Änderungssatzung zur Gebührensatzung für den Rettungsdienst der Stadt BochumZur Vorlage · 20242805 · Beschlussvorlage der Verwaltung
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✦ KI-Zusammenfassung
Der Bochumer Rat berät über die fünfunddreißigste Änderungssatzung zur Gebührensatzung für den Rettungsdienst der Stadt Bochum. Die Vorlage sieht eine Anpassung der Gebühren für das Jahr 2025 vor, um eine Kostendeckung von 100 Prozent zu erreichen. Der gesamte Gebührenbedarf steigt nach Kalkulationen der Verwaltung von rund 32,5 Millionen Euro im Jahr 2024 auf etwa 38,2 Millionen Euro im Jahr 2025 an.
Als Ursachen für die Kostensteigerung führt das Amt für Finanzsteuerung unter anderem gestiegene Personalkosten durch Tarifanpassungen und neue Stellen sowie höhere Ausgaben für Energie, medizinische Produkte und die Instandhaltung von Fahrzeugen auf. Zudem sind Mehrkosten durch neu ausgeschriebene Verträge zur Besetzung von Rettungswagen sowie die Einführung des Telenarztes enthalten. Konkret soll der Tarif für Rettungstransporte und Krankentransporte mit Rettungswagen von 758 Euro auf 948,90 Euro steigen. Die Gebühr für Notarzteinsätze wird von 723 Euro auf etwa 885 Euro angehoben.
Hinsichtlich der Abstimmung mit den Kostenträgern wurde kein Einvernehmen mit den Krankenkassen über die vorgeschlagenen Tariferhöhungen erzielt. Ein zentraler Streitpunkt ist die Kostenübernahme für sogenannte Fehleinsätze ohne Transport. Während die Krankenkassen diese Kosten als Aufgabe der Kommunen betrachten, verweist die Stadt auf das Rettungsgesetz NRW. Die Krankenkassen haben angekündigt, die entsprechende landesgesetzliche Regelung gerichtlich prüfen zu lassen.
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Beratungsfolge
- 19.12.2024 · Rat (36. Sitzung) — Einstimmig nach BeschlussvorschlagEnthaltungen: 5 (BD)
- 12.12.2024 · Haupt- und Finanzausschuss (33. Sitzung) — Einstimmig nach BeschlussvorschlagEnhaltungen: 1 (BD)
- 05.12.2024 · Ausschuss für Umwelt, Nachhaltigkeit und Ordnung (31. Sitzung) — Einstimmig nach BeschlussvorschlagEnthaltungen – 1 (BD)Dagegen – 0 Dafür – 13 (SPD, Grüne, CDU, UWG)
Ergebnis: Einstimmig nach Beschlussvorschlag Enhaltungen: 1 (BD) - 2.4Neunte Änderungssatzung zur Satzung über die Festsetzung der Steuerhebesätze für die Realsteuern in der Stadt Bochum v. 21.12.1987Zur Vorlage · 20242982 · Beschlussvorlage der Verwaltung
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✦ KI-Zusammenfassung
Die Verwaltung der Stadt Bochum hat eine Beschlussvorlage zur neunten Änderungssatzung der Realsteuersätze vorgelegt. Hintergrund ist die zum 1. Januar 2025 in Kraft tretende Grundsteuerreform, die aufgrund neuer Bewertungsmethoden zu einer Verschiebung der Steuerlast zwischen verschiedenen Grundstücksgruppen führt. Um die Aufkommensneutralität zu gewährleisten und das jährliche Gesamtaufkommen von etwa 90 Millionen Euro stabil zu halten, werden Anpassungen der Hebesätze vorgeschlagen.
Die Vorlage umfasst zwei verschiedene Optionen für die Festsetzung der Sätze. Im ersten Szenario eines einheitlichen Hebesatzes soll der Satz für die Grundsteuer A von 250 auf 374 v. H. und für die Grundsteuer B von 645 auf 843 v. H. steigen. Alternativ wird eine differenzierte Festsetzung für die Grundsteuer B vorgeschlagen. Hierbei würde der Hebesatz für Nichtwohngrundstücke auf 1.190 v. H. und für Wohngrundstücke auf 715 v. H. angepasst werden.
Die Anpassungen sollen den durch die Reform bedingten Belastungsverschiebungen von Nichtwohngrundstücken hin zu Wohngrundstücken entgegenwirken. Die Vorlage wird im Haupt- und Finanzausschuss am 12. Dezember 2024 vorberaten und steht dem Rat zur Entscheidung in der Sitzung am 19. Dezember 2024 zur Verfügung.
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Beratungsfolge
- 19.12.2024 · Rat (36. Sitzung) — Mehrheitlich nach BeschlussvorschlagEnthaltungen: 0dagegen: 3 (FDP)dafür: 74 (SPD, Grüne, CDU, BD, UWG:FB, FASG, Backs, Hohmeier, Müller, Steude)
- 12.12.2024 · Haupt- und Finanzausschuss (33. Sitzung) — Die Vorlage wird ohne Votum weitergeleitet.
Ergebnis: Die Vorlage wird ohne Votum weitergeleitet. - 2.5Änderung der Entgeltregelungen der Stadt Bochum sowie Änderung der Satzung der Stadt Bochum über die Erhebung von Kostenersatz bei Einsätzen der FeuerwehrZur Vorlage · 20242745 · Beschlussvorlage der Verwaltung
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✦ KI-Zusammenfassung
Die Verwaltung der Stadt Bochum hat eine Beschlussvorlage zur Änderung der Entgeltregelungen sowie der Satzung über den Kostenersatz bei Einsätzen der Feuerwehr vorgelegt. Die Änderungen, die zum 1. Januar 2025 in Kraft treten sollen, betreffen sowohl die Gebühren für freiwillige Leistungen als auch die Erhebung von Kostenersatz.
Im Bereich des Personaleinsatzes sieht die Vorlage neue Stundensätze vor. So soll der Satz für Beamte des mittleren Dienstes von 51 Euro auf 72 Euro pro Stunde steigen, während der Satz für den höheren Dienst von 83 Euro auf 116 Euro angepasst werden soll. Bei den Fahrzeug- und Geräteeinsätzen sind ebenfalls Anpassungen vorgesehen, etwa beim Kranwagen (40 t), dessen Satz von 431 Euro auf 626 Euro pro Stunde steigt. Die Gebühren für Löschfahrzeuge bleiben mit 99 Euro pro Stunde unverändert.
Zudem werden neue entgeltpflichtige Leistungen eingeführt, darunter die Brandschutzausbildung, Räumübungen sowie Beratungsleistungen zu Brandmelde- und Löschanlagen oder im bauaufsichtlichen Verfahren. Im Gegenzug entfällt die Entgeltpflicht für die Brandschutzunterweisung bei städtischen Einrichtungen. Die Verwaltung begründet die Anpassungen mit gestiegenen Personalkosten durch Besoldungsanpassungen seit 2019 sowie mit höheren Kosten für Fahrzeugmodernisierung, Inflation und CO2-Bepreisung. Die Satzung zum Kostenersatz wird analog zu den neuen Entgelten angepasst.
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Beratungsfolge
- 19.12.2024 · Rat (36. Sitzung) — Einstimmig nach BeschlussvorschlagEnthaltungen: 5 (BD)
- 12.12.2024 · Haupt- und Finanzausschuss (33. Sitzung) — Einstimmig nach BeschlussvorschlagEnthaltungen: 1 (BD)
- 05.12.2024 · Ausschuss für Umwelt, Nachhaltigkeit und Ordnung (31. Sitzung) — Einstimmig nach BeschlussvorschlagEnthaltungen – 1 (BD) Dagegen – 0 Dafür – 13 (SPD, Grüne, CDU, UWG)
Ergebnis: Einstimmig nach Beschlussvorschlag Enthaltungen: 1 (BD) - 2.6SBO Senioreneinrichtungen der Stadt Bochum gGmbH hier: GeschäftsführungsangelegenheitenZur Vorlage · 20243047 · Beschlussvorlage der Verwaltung
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✦ KI-Zusammenfassung
Die Verwaltung der Stadt Bochum hat eine Beschlussvorlage zur Verlängerung der Amtszeit von Johannes F. Kamm als Sanierungsgeschäftsführer der SBO Senioreneinrichtungen der Stadt Bochum gGmbH vorgelegt. Die aktuelle Bestellung von Herrn Kamm endet am 31. Dezember 2024; die Vorlage sieht eine Verlängerung bis zum 30. Juni 2025 vor.
Die SBO, an der die Stadt Bochum zu 100 Prozent beteiligt ist, befindet sich seit März 2023 in einem Sanierungsprozess. Die geplante Verlängerung soll sicherstellen, dass die Verwaltung die im ersten Halbjahr 2025 vorzulegenden Zukunftsperspektiven und Entwicklungsmöglichkeiten für das Unternehmen finalisieren kann, um zum zweiten Halbjahr 2025 alle Handlungsoptionen offen zu halten.
Gemäß dem Public Corporate Governance Kodex (PCGK) der Stadt Bochum ist für diese Vertragsverlängerung die Zustimmung des Rates erforderlich. Das Aufsichtsratspräsidium hat die Verlängerung bereits empfohlen. Die Beratungen in den zuständigen Ausschüssen sowie im Rat sind für Dezember 2024 angesetzt.
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Beratungsfolge
- 19.12.2024 · Rat (36. Sitzung) — Einstimmig nach Beschlussvorschlag
- 19.12.2024 · Ausschuss für Beteiligungen und Controlling (39. Sitzung) — Einstimmig nach Beschlussvorschlag
- 12.12.2024 · Haupt- und Finanzausschuss (33. Sitzung) — Die Vorlage wird ohne Votum weitergeleitet.
Ergebnis: Die Vorlage wird ohne Votum weitergeleitet. - 2.7Anwendung der Erleichterungen des 3. NKFWG NRW bei städtischen BeteiligungsgesellschaftenZur Vorlage · 20242689 · Beschlussvorlage der Verwaltung
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✦ KI-Zusammenfassung
Die Verwaltung der Stadt Bochum beabsichtigt, die durch das dritte NKF-Weiterentwicklungsgesetz NRW ermöglichten Erleichterungen bei der Rechnungslegung für städtische Beteiligungsgesellschaften anzuwenden. Mit der vorliegenden Beschlussvorlage soll die Verpflichtung, Jahresabschlüsse unabhängig von der tatsächlichen Unternehmensgröße nach den Vorschriften für große Kapitalgesellschaften zu erstellen, aufgehoben werden. Stattdessen sollen künftig die allgemeinen gesellschaftsrechtlichen Regelungen des § 267 HGB als Grundlage für den Berichtsumfang dienen.
Trotz dieser Anpassung sieht der Entwurf vor, bestimmte Standards beizubehalten. So soll jeder Jahresabschluss weiterhin von einem Wirtschaftsprüfer geprüft werden. Zudem bleibt die individuelle Offenlegung der Vergütung der Organe im Anhang der Abschlüsse vorgesehen. Parallel dazu sollen die Gesellschaftsverträge der Beteiligungen sowie der Public Corporate Governance Kodex der Stadt Bochum entsprechend angepasst werden.
Ein weiterer Bestandteil der Vorlage ist die Verankerung einer Nachhaltigkeitsberichterstattung nach den Vorgaben der CSRD-Richtlinie für ausgewählte Unternehmen. Dies betrifft die BOGESTRA AG, die USB Bochum GmbH, die VBW Bauen und Wohnen GmbH sowie die Stadtwerke Bochum Holding GmbH. Die Entscheidung über die Vorlage wird im Dezember 2024 im Rat der Stadt Bochum erwartet, nachdem sie zuvor in den zuständigen Ausschüssen beraten wurde.
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Beratungsfolge
- 19.12.2024 · Rat (36. Sitzung) — Mehrheitlich nach BeschlussvorschlagEnthaltungen: 0dagegen: 7 (BD, FASG)dafür: 71 (SPD, Grüne, CDU, UWG:FB, FDP, Backs, Hohmeier, Müller, Steude, OB)
- 12.12.2024 · Haupt- und Finanzausschuss (33. Sitzung) — Mehrheitlich nach BeschlussvorschlagEnthaltungen: 0dagegen: 1 (BD)dafür: 14 (SPD/Grüne/CDU/UWG:FB/OB)
- 28.11.2024 · Ausschuss für Beteiligungen und Controlling (38. Sitzung) — Mehrheitlich nach BeschlussvorschlagEnthaltungen: 1 (FASG)Dagegen : 1 (BD)Dafür: 11 (SPD, Grüne, CDU)
Ergebnis: Mehrheitlich nach Beschlussvorschlag Enthaltungen: 0dagegen: 1 (BD)dafür: 14 (SPD/Grüne/CDU/UWG:FB/OB) - 2.8Überplanmäßige Bereitstellung eines konsumtiven Mehrbedarfes gem. § 83 GO NRW für zusätzliche Personalaufwendungen im Haushaltsjahr 2024Zur Vorlage · 20242910 · Finanzvorlage investiv oder konsumtiv
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✦ KI-Zusammenfassung
Mit der Finanzvorlage 20242910 beantragen Fabian Klemz und Marcel Neuber vom Amt für Finanzsteuerung die überplanmäßige Bereitstellung von 1,22 Millionen Euro zur Deckung eines Mehrbedarfs im städtischen Personalaufwand für das Haushaltsjahr 2024. Der Beschlussvorschlag sieht vor, diese Mittel gemäß § 83 GO NRW bereitzustellen, wobei die Finanzierung durch Mehrerträge bei der Gewerbesteuer in der Produktgruppe „Allgemeine Finanzwirtschaft“ erfolgen soll.
Der zusätzliche Bedarf resultiert aus den Auswirkungen des Tarifabschlusses im öffentlichen Dienst vom Dezember 2023 sowie aus gesetzlichen Anpassungen der Dienst- und Versorgungsbezüge im Land Nordrhein-Westfalen. Während in früheren Prognosen noch ein Gesamtmangel von 3,2 Millionen Euro erwartet wurde, beläuft sich die aktuelle Hochrechnung auf 1,22 Millionen Euro. Trotz bereits vorgenommener Gegensteuerungsmaßnahmen und einer zentralen Tarifabschlussvorsorge kann der durch die Tarifsteigerung von 11 % entstandene Mehraufwand nicht vollständig aus dem bestehenden Budget kompensiert werden.
Die Finanzierung des Betrags wird durch die Erwartung von Gewerbesteuer-Mehrerträgen in Höhe von rund 27 Millionen Euro gegenüber der ursprünglichen Planung ermöglicht. Die Vorlage wird im Haupt- und Finanzausschuss am 12. Dezember 2024 vorberaten und dem Rat am 19. Dezember 2024 zur Entscheidung vorgelegt.
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Beratungsfolge
- 19.12.2024 · Rat (36. Sitzung) — Einstimmig nach Beschlussvorschlag
- 12.12.2024 · Haupt- und Finanzausschuss (33. Sitzung) — Einstimmig nach Beschlussvorschlag
Ergebnis: Einstimmig nach Beschlussvorschlag - 2.9Überplanmäßige Bereitstellung von konsumtiven Haushaltsmitteln gemäß § 83 GO NRW in der Produktgruppe 1109 (Technischer Betrieb) zur Deckung von Mehraufwendungen im Bereich Treibstoffe, Abfallentsorgung und LagermaterialienZur Vorlage · 20242911 · Finanzvorlage investiv oder konsumtiv
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✦ KI-Zusammenfassung
Der Rat der Stadt Bochum wird über die überplanmäßige Bereitstellung von Haushaltsmitteln in Höhe von 785.000 Euro für den Technischen Betrieb (Produktgruppe 1109) entscheiden. Die Vorlage des Amtes für Finanzsteuerung sieht vor, einen Mehraufwand im laufenden Haushaltsjahr 2024 auszugleichen, der auf preisbedingte Steigerungen zurückzuführen ist.
Der Bedarf umfasst zusätzliche Ausgaben von 100.000 Euro bei der Abfallentsorgung, 250.000 Euro für Treibstoffe sowie 435.000 Euro für Lagermaterialien und Baustoffe. Als Gründe werden steigende Kosten für die Entsorgung biologisch abbaubarer Abfälle, weiterhin hohe Kraftstoffpreise und kürzere Vertragslaufzeiten bei der Beschaffung von Baugütern genannt. Die Deckung des Mehrbedarfs soll durch Minderaufwendungen im Budget des Umwelt- und Grünflächenamtes (Produktgruppe 5501) erfolgen, da dort Mittel für die Abrechnung von Festwerten aufgrund von Investitionsmaßnahmen auf Kinderspielplätzen nicht beansprucht wurden.
Die Bereitstellung der Mittel ist zur Aufrechterhaltung der Aufgaben in der Straßen-, Kanal- und Grünunterhaltung sowie zur Erfüllung der Verkehrssicherungspflicht vorgesehen. Die Vorlage wird am 12. Dezember 2024 im Haupt- und Finanzausschuss vorberaten und am 19. Dezember 2024 im Rat final beschlossen.
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Beratungsfolge
- 19.12.2024 · Rat (36. Sitzung) — Einstimmig nach Beschlussvorschlag
- 12.12.2024 · Haupt- und Finanzausschuss (33. Sitzung) — Einstimmig nach Beschlussvorschlag
Ergebnis: Einstimmig nach Beschlussvorschlag - 2.10Feststellung des Jahresabschlusses der Stadt Bochum zum 31.12.2023Zur Vorlage · 20242752 · Beschlussvorlage der Verwaltung
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✦ KI-Zusammenfassung
Der Rat der Stadt Bochum soll den Jahresabschluss für das Haushaltsjahr zum 31. Dezember 2023 feststellen. Die vorliegende Beschlussvorlage des Rechnungsprüfungsamtes sieht vor, dass der Rat den Prüfungsbericht des Rechnungsprüfungsausschusses vom 6. Dezember 2024 sowie das Ergebnis der Prüfung zur Kenntnis nimmt. Dieses Ergebnis ist im Bestätigungsvermerk der örtlichen Rechnungsprüfung vom 31. Oktober 2024 zusammengefasst.
Der Rechnungsprüfungsausschuss hat die entsprechenden Unterlagen bereits in seiner Sitzung beraten und empfiehlt die Feststellung des Jahresabschlusses gemäß den Vorgaben der Gemeindeordnung Nordrhein-Westfalen. Die Prüfung durch die örtliche Rechnungsprüfung umfasst neben der Einhaltung gesetzlicher Vorschriften auch die Richtigkeit der Darstellung der Vermögens-, Schulden-, Finanz- und Ertragslage der Stadt sowie die Übereinstimmung des Lageberichts mit dem Jahresabschluss. Der Rechnungsprüfungsausschuss hat sich dabei dem Bestätigungsvermerk angeschlossen und eine Stellungnahme zum Ergebnis der Prüfung erstellt.
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Beratungsfolge
- 19.12.2024 · Rat (36. Sitzung) — Einstimmig nach Beschlussvorschlag
- 12.12.2024 · Haupt- und Finanzausschuss (33. Sitzung) — Die Vorlage wird ohne Votum weitergeleitet.
Ergebnis: Die Vorlage wird ohne Votum weitergeleitet. - 2.11Jahresabschluss der Stadt Bochum zum 31.12.2023 - Entlastung des OberbürgermeistersZur Vorlage · 20242753 · Beschlussvorlage der Verwaltung
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✦ KI-Zusammenfassung
Der Rat der Stadt Bochum wird in seiner Sitzung am 19. Dezember 2024 über den Jahresabschluss der Stadt zum 31. Dezember 2023 sowie über die Entlastung des Oberbürgermeisters entscheiden. Die entsprechende Beschlussvorlage geht vom Rechnungsprüfungsamt aus.
Der Rechnungsprüfungsausschuss hat den Bericht zur Prüfung des Jahresabschlusses in seiner Sitzung am 6. Dezember 2024 beraten und die Ergebnisse zur Kenntnis genommen. Der Ausschuss schließt sich dabei dem Bestätigungsvermerk des Rechnungsprüfungsamtes an und hat eine Stellungnahme zum Prüfergebnis erstellt. Mit dieser Vorlage wird dem Rat die Empfehlung übermittelt, den Jahresabschluss gemäß § 96 (1) GO NRW festzustellen.
Neben der Feststellung des Abschlusses umfasst die Entscheidung im Rat auch die Entlastung des Oberbürgermeisters. Die Vorlage durchläuft vor der endgültigen Entscheidung im Rat eine Vorberatung im Haupt- und Finanzausschuss, die für den 12. Dezember 2024 angesetzt ist.
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Beratungsfolge
- 19.12.2024 · Rat (36. Sitzung) — Einstimmig nach BeschlussvorschlagHinweis: Herr Oberbürgermeister Eiskirch hat nicht an der Abstimmung teilgenommen.
- 12.12.2024 · Haupt- und Finanzausschuss (33. Sitzung) — Die Vorlage wird ohne Votum weitergeleitet.
Ergebnis: Die Vorlage wird ohne Votum weitergeleitet. - 2.12Bebauungsplan Nr. 1021 – Herrenacker – hier: Satzungsbeschluss und Entscheidung über StellungnahmenZur Vorlage · 20242287 · Beschlussvorlage der Verwaltung
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✦ KI-Zusammenfassung
Die Verwaltung schlägt die Aufstellung des Bebauungsplans Nr. 1021 – Herrenacker als Satzung vor. Das etwa fünf Hektar große Gebiet in Wattenscheid-Westenfeld umfasst derzeit überwiegend landwirtschaftlich genutzte Flächen. Ziel der Planung ist es, die rechtlichen Voraussetzungen für die Verlagerung der Kleingartenanlage Thiemannshof zu schaffen sowie die Erschließung über die Straße Herrenacker zu sichern. Zudem soll eine angrenzende Fläche als Kompensationsmaßnahme für eine Waldaufforstung in den Geltungsbereich einbezogen werden, wobei der Bestand des südlichen Laub- und Mischwaldes erhalten bleiben soll.
Die Notwendigkeit der Verlagerung ergibt sich aus punktuellen Bodenbelastungen am bisherigen Standort der Kleingartenanlage, der auf dem Gelände der ehemaligen Zeche Engelsburg liegt. Als Ersatzstandort wurde die Fläche Westseifen identifiziert, was vom Stadtverband der Kleingärtner unterstützt wird. Der Bebauungsplan sieht neben privaten Grünflächen für Dauerkleingärten auch ein Vereinsheim, einen Spielplatz und Parkflächen vor. Die Straße Herrenacker soll als verkehrsberuhigter Bereich festgesetzt werden, um Entsiegelung und Begrünung zu ermöglichen.
Mit Inkrafttreten des neuen Plans werden die Bebauungspläne Nr. 611 I, II und III innerhalb des Geltungsbereichs aufgehoben bzw. außer Kraft gesetzt. Für das verrohrte Gewässer Westseifen ist zudem ein künftiges wasserrechtliches Verfahren zur Offenlegung des Baches vorgesehen.
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Beratungsfolge
- 19.12.2024 · Rat (36. Sitzung) — Mehrheitlich nach BeschlussvorschlagEnthaltungen: 0dagegen: 3 (UWG:FB)dafür: 75 (SPD, Grüne, CDU, BD, FDP, FASG, Backs, Hohmeier, Müller, Steude, OB)
- 17.12.2024 · Ausschuss für Planung und Grundstücke (38. Sitzung) — Einstimmig nach Beschlussvorschlag bei einer Enthaltung (FASG)
- 12.12.2024 · Haupt- und Finanzausschuss (33. Sitzung) — Die Vorlage wird ohne Votum weitergeleitet.
- 03.12.2024 · Bezirksvertretung Bochum-Wattenscheid (37. Sitzung) — Mehrheitlich nach Beschlussvorschlag Enthaltung: 1 (CDU) Dagegen: 2 (UWG:FB) Dafür: 14 (SPD, Grüne, CDU, FDP, BD, FL)
Ergebnis: Die Vorlage wird ohne Votum weitergeleitet. - 2.13Baubeschluss zum neuen Feuerwehrgerätehaus HeideZur Vorlage · 20242701 · Beschlussvorlage der Verwaltung
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✦ KI-Zusammenfassung
Der Bochumer Rat wird um die Entscheidung gebeten, den Neubau des Feuerwehrgerätehauses Heide an der Märkischen Straße 11a zu realisieren. Die Vorlage umfasst die bauliche Umsetzung sowie die Gestaltung der Außenanlagen und sieht vor, im Zuge des Projekts 41 Bäume zu fällen und durch 56 neue Gehölze zu ersetzen.
Die Planung orientiert sich an ökologischen Standards und strebt den Effizienzhaus-Standard KFW 40 EE an. Zu den technischen Merkmalen gehören eine Photovoltaikanlage mit über 60 kWp, ein Gründach, eine Luft-Wärmepumpe sowie die Bereitstellung der Infrastruktur für die Nutzung elektrisch betriebener Einsatzfahrzeuge. Das Gebäude soll in kompakter Bauweise und unter Verwendung ökologischer Materialien wie Holz errichtet werden.
Die veranschlagten Kosten belaufen sich auf etwa 10,85 Millionen Euro. Dieser Betrag umfasst auch Anpassungen durch Bodengutachten sowie die Berücksichtigung der Baupreisindexierung bis zum geplanten Abschluss des Vorhabens. Um das Budget einzuhalten, wurden verschiedene Maßnahmen aus früheren Planungsphasen gestrichen, darunter ein Aufzug, Sonnenschutz sowie bestimmte Akustikmaßnahmen. Die erforderlichen Mittel sind im Doppelhaushalt 2025/2026 vorgesehen.
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Beratungsfolge
- 19.12.2024 · Rat (36. Sitzung) — Einstimmig nach Beschlussvorschlag
- 17.12.2024 · Ausschuss für Planung und Grundstücke (38. Sitzung) — Einstimmig nach Beschlussvorschlag bei einer Enthaltung (BD)
- 12.12.2024 · Haupt- und Finanzausschuss (33. Sitzung) — Die Vorlage wird ohne Votum weitergeleitet.
- 10.12.2024 · Betriebsausschuss für die Eigenbetriebe (28. Sitzung) — Einstimmig nach Beschlussvorschlag
- 05.12.2024 · Ausschuss für Umwelt, Nachhaltigkeit und Ordnung (31. Sitzung) — Die Vorlage wird ohne Votum weitergeleitet.
- 03.12.2024 · Bezirksvertretung Bochum-Wattenscheid (37. Sitzung) — Einstimmig nach Beschlussvorschlag
Ergebnis: Die Vorlage wird ohne Votum weitergeleitet. - 2.14Sportstättenbedarfsplanung für Sporthallen und WasserflächenZur Vorlage · 20242347 · Beschlussvorlage der Verwaltung
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✦ KI-Zusammenfassung
Die Verwaltung hat eine Beschlussvorlage zur Sportstättenbedarfsplanung für Sporthallen und Wasserflächen in Bochum vorgelegt. Der Entwurf sieht einen Sanierungsplan für verschiedene Sporthallen vor, der auf Experten-Gutachten basiert. Ein wesentlicher Bestandteil ist der Neubau einer weiteren Dreifach-Turnhalle im Bereich „Auf dem Esch“ in Wattenscheid. Zudem wird die Erstellung einer Machbarkeitsstudie für eine zusätzliche Dreifach-Halle im Bezirk Bochum-Nord beantragt, wobei das Schulzentrum Bochum-Nord sowie die Bezirkssportanlage Am Nordbad 46 als mögliche Standorte untersucht werden sollen.
Im Bereich der Wasserflächen sieht die Vorlage vor, Lehrschwimmbecken mit einer Fläche von 32 Quadratmetern langfristig aufzugeben. Die aktuell noch genutzten Becken der Waldschule und der Liboriusschule sollen zunächst funktionstüchtig erhalten bleiben, jedoch sind keine weiteren Sanierungsinvestitionen vorgesehen. Parallel dazu sollen Fördermaßnahmen wie die Konzepte „Open Sunday“ und „Open Holiday“, welche Sporthallen und Schwimmflächen zu Randzeiten öffnen, fortgeführt und verstetigt werden. Die Verwaltung geht davon aus, dass durch die geplanten Neubauten und den Erhalt der vorhandenen Flächen der curriculare Sportunterricht an Bochumer Schulen sichergestellt bleibt.
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Beratungsfolge
- 19.12.2024 · Rat (36. Sitzung)
- 12.12.2024 · Haupt- und Finanzausschuss (33. Sitzung) — Die Vorlage wird ohne Votum weitergeleitet.
- 11.12.2024 · Bezirksvertretung Bochum-Südwest (37. Sitzung) — Einstimmig nach Beschlussvorschlag
- 10.12.2024 · Betriebsausschuss für die Eigenbetriebe (28. Sitzung) — Die Abstimmung erfolgt getrennt nach Unterpunkten
- 06.12.2024 · Ausschuss für Sport, Bewegung und Freizeit (23. Sitzung) — Die Punkte der Beschlussvorlage wurden einzeln abgestimmt.Punkt 1:Einstimmig nach BeschlussvorschlagPunkt 2:Einstimmig nach BeschlussvorschlagPunkt 3:Mehrheitlich nach Beschlussvorschlag, Enthaltungen: 1 (FASG), Dagegen: 3 (CDU), Dafür: 11 (SPD, Grüne, UW
- 05.12.2024 · Bezirksvertretung Bochum-Mitte (35. Sitzung) — Einstimmig nach Änderung des Beschlussvorschlages
- 03.12.2024 · Bezirksvertretung Bochum-Wattenscheid (37. Sitzung) — Die Abstimmung erfolgt getrennt nach Unterpunkten
- 19.11.2024 · Bezirksvertretung Bochum-Wattenscheid (36. Sitzung) — Die Beratung der Vorlage wird zurückgestellt.
- 19.11.2024 · Ausschuss für Schule und Bildung (29. Sitzung) — Einstimmig nach Ergänzung des Beschlussvorschlages bei 3 Enthaltungen der CDU-Fraktion.
- 13.11.2024 · Bezirksvertretung Bochum-Südwest (36. Sitzung) — Die Beratung der Vorlage wird zurückgestellt.
- 12.11.2024 · Bezirksvertretung Bochum-Süd (31. Sitzung) — Einstimmig nach Änderung des Beschlussvorschlages bei 1 Enthaltung (Frau Aksevi)
- 06.11.2024 · Bezirksvertretung Bochum-Ost (31. Sitzung) — Einstimmig nach Beschlussvorschlag
- 05.11.2024 · Bezirksvertretung Bochum-Nord (36. Sitzung) — Einstimmig nach Ergänzung des Beschlussvorschlages bei zwei Enthaltungen (CDU)
Ergebnis: Die Vorlage wird ohne Votum weitergeleitet. - Anhörungs- und Vorberatungsergebnisse zur Sportstättenbedarfsplanung
- 2.15Realisierungsbeschluss zur Sanierung des Südflügels des Historischen RathausesZur Vorlage · 20242873 · Beschlussvorlage der Verwaltung
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✦ KI-Zusammenfassung
Die Verwaltung beantragt im Rahmen der Beschlussvorlage 20242873 die Einleitung der Planungsphasen für die Sanierung des Südflügels des Historischen Rathauses in Bochum. Als letzter Baustein einer Modernisierung des Gebäudekomplexes sollen technische, energetische und brandschutztechnische Maßnahmen umgesetzt werden. Ziel ist es, unter anderem die siebte Ebene des Gebäudes nach Anpassung an die Hochhausverordnung wieder für den Dienstbetrieb nutzbar zu machen sowie das digitale Wegeleitsystem zu vervollständigen.
Der Rat soll die Grundlagenermittlung, Vorplanung und Entwurfsplanung beauftragen. Die Planungsleistungen sollen durch das bereits für die Nordflügelsanierung beauftragte Büro Kemper-Steiner & Partner Architekten GmbH erbracht werden, um eine Kontinuität der Maßnahmen zu gewährleisten. Auf die Beauftragung eines externen Projektsteuerers wird verzichtet, da die Zentralen Dienste die Projektsteuerung intern übernehmen wollen, um Kommunikationswege kurz zu halten und zusätzliche Kosten in Höhe von etwa 3 bis 3,5 Millionen Euro zu vermeiden.
Die Kostenschätzung für das Vorhaben basiert auf einer Evaluierung früherer Sanierungsabschnitte. Während eine Schätzung aus dem Jahr 2021 Gesamtkosten von rund 37 Millionen Euro vorsah, soll im Zuge der weiteren Planung eine neue Bewertung unter Berücksichtigung der aktuellen Preisentwicklungen erfolgen. Der Investitionsplan sieht für die Jahre 2025 bis 2030 jährliche Mittelzuweisungen vor, wobei die Fertigstellung des gesamten Rathauses für das Jahr 2031 angestrebt wird.
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Beratungsfolge
- 19.12.2024 · Rat (36. Sitzung) — Einstimmig nach BeschlussvorschlagEnthaltungen: 5 (BD)
- 12.12.2024 · Haupt- und Finanzausschuss (33. Sitzung) — Einstimmig nach BeschlussvorschlagEnthaltungen: 1 (BD)
- 10.12.2024 · Betriebsausschuss für die Eigenbetriebe (28. Sitzung) — Einstimmig nach Beschlussvorschlag bei 1 Enthaltung (BD)
- 05.12.2024 · Bezirksvertretung Bochum-Mitte (35. Sitzung) — Einstimmig nach BeschlussvorschlagEnthaltungen: 1 (BD)
Ergebnis: Einstimmig nach Beschlussvorschlag Enthaltungen: 1 (BD) - 2.16Kernaktivität „Aufbau von Familienzentren an Grundschulen“, Finanzierung der vier landesgeförderten sowie Ausweitung und Finanzierung von zwei weiteren FGZ-Standorten in den Jahren 2025 und 2026Zur Vorlage · 20242638 · Beschlussvorlage der Verwaltung
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✦ KI-Zusammenfassung
Die Verwaltung der Stadt Bochum hat eine Beschlussvorlage zur Sicherstellung und zum Ausbau von Familiengrundschulzentren (FGZ) vorgelegt. Für die Haushaltsjahre 2025 und 2026 sollen Mittel aus der „Bochum Strategie“ bereitgestellt werden, um den Betrieb der vier bereits bestehenden, landesgeförderten FGZ zu gewährleisten. Der kommunale Eigenanteil für diese Standorte wird auf voraussichtlich jährlich 71.200 Euro geschätzt.
Darüber hinaus befürwortet die Verwaltung den Ausbau des Netzes um zwei weitere Standorte, konkret an der GGS Westenfeld und der GS an der Maarbrücke. Diese neuen Zentren werden vollständig kommunal finanziert, wobei die jährlichen Kosten auf etwa 102.000 Euro beziffert werden. Die Kommunale Koordinierung FGZ soll den Aufbau dieser Standorte begleiten und unterstützen.
Die Auswahl der Standorte basiert auf dem sozialen Index des Landes Nordrhein-Westfalen, der städtischen Grundschulentwicklungsplanung sowie der Quote der Ganztagsbetreuung. Ziel der Maßnahme ist es, durch niedrigschwellige Angebote und Elternarbeit die Bildungsbiografien von Kindern zu unterstützen und die Kooperation zwischen Fachkräften und Institutionen im Sozialraum zu stärken. Die entsprechenden Mittel für den weiteren Ausbau werden additiv aus den Haushaltsmitteln verwendet.
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Beratungsfolge
- 19.12.2024 · Rat (36. Sitzung) — Einstimmig nach Beschlussvorschlag
- 12.12.2024 · Haupt- und Finanzausschuss (33. Sitzung) — Einstimmig nach Beschlussvorschlag
Ergebnis: Einstimmig nach Beschlussvorschlag - 2.17Entwicklung „Wohnen am Appolonia-Pfaus-Park“ in der Bochumer Innenstadt mit den drei Bausteinen „Fläche BVZ“ (I), „Appolonia-Pfaus-Park“ (II) sowie „Musikschule“ (III)Zur Vorlage · 20242546 · Beschlussvorlage der Verwaltung
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✦ KI-Zusammenfassung
Die Verwaltung der Stadt Bochum hat eine Beschlussvorlage zur Entwicklung des Projekts „Wohnen am Appolonia-Pfaus-Park“ in der Innenstadt vorgelegt. Das Vorhaben umfasst drei zentrale Bausteine, die auf die Umsetzung der „Vision Innenstadt 2030“ einzahlen und die Nachnutzung des Areals des derzeitigen Bildungs- und Verwaltungszentrums (BVZ) sowie der Musikschule und des Gesundheitsamtes regeln sollen.
Der erste Teilbereich, die sogenannte „Fläche BVZ“, soll durch eine zweistufige Konzeptvergabe im Wege eines Erbbaurechts für Wohnzwecke erschlossen werden. Die Planung sieht einen Mix aus 40 Prozent öffentlich gefördertem Wohnraum und frei finanzierter Wohnbebauung vor, wobei der Rückbau der bestehenden Gebäude des BVZ, der Turnhalle und des Gesundheitsamtes Voraussetzung ist. Der zweite Baustein umfasst die Aufwertung des Appolonia-Pfaus-Parks und des Gustav-Heinemann-Platzes als öffentliche Grün- und Spielflächen. Im dritten Teilbereich soll die Musikschule für eine gemeinwohlorientierte Entwicklung sowie Sanierung und Umnutzung durch potenzielle Träger vorbereitet werden.
Die Verwaltung wird beauftragt, die notwendigen bautechnischen Untersuchungen fortzuführen, die Vergabe der BVZ-Fläche vorzubereiten und die Marktlage für die Musikschule zu erfassen. Die Entscheidung über die grundsätzlichen städtebaulichen Ziele soll im Rat der Stadt Bochum am 19. Dezember 2024 fallen.
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- 19.12.2024 · Rat (36. Sitzung) — Mehrheitlich nach BeschlussvorschlagEnthaltungen: 5 (FASG, FDP)dagegen: 25 (CDU, BD, UWG:FB, Hohmeier, Steude)dafür: 47 (SPD, Grüne, Backs, Steude, OB)
- 17.12.2024 · Ausschuss für Planung und Grundstücke (38. Sitzung) — Die Vorlage wird ohne Votum weitergeleitet.
- 12.12.2024 · Haupt- und Finanzausschuss (33. Sitzung) — Die Vorlage wird ohne Votum weitergeleitet.
- 10.12.2024 · Betriebsausschuss für die Eigenbetriebe (28. Sitzung) — Die Vorlage wird ohne Votum weitergeleitet.
- 05.12.2024 · Bezirksvertretung Bochum-Mitte (35. Sitzung) — Die Beratung der Vorlage wird zurückgestellt.
- 03.12.2024 · Ausschuss für Strukturentwicklung, Digitalisierung und Europa (20. Sitzung) — Die Vorlage wird ohne Votum weitergeleitet.
Ergebnis: Die Vorlage wird ohne Votum weitergeleitet. - 2.18Umsetzung des Friedhofentwicklungskonzeptes für den Friedhof GrummeZur Vorlage · 20242559 · Beschlussvorlage der Verwaltung
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✦ KI-Zusammenfassung
Die Verwaltung schlägt die Umsetzung des Friedhofsentwicklungskonzeptes für den Friedhof Grumme vor. Ziel der Maßnahme ist es, das Bestattungsangebot an die aktuelle Nachfrage anzupassen und die Wirtschaftlichkeit zu sichern. Im Fokus steht dabei insbesondere die Anpassung an den Bedarf an Urnengräber sowie die Optimierung der Infrastruktur.
Die geplanten baulichen Maßnahmen umfassen sowohl den Kernbereich als auch die Peripherie des Friedhofs. Im Kernbereich sollen Wege saniert und teilweise durch Rasenwege ersetzt werden, um die Unterhaltung zu vereinfachen. Zudem sind die Restaurierung von Treppenanlagen und Mauern sowie ein neuer Zugang am Wachtelweg vorgesehen. In der Peripherie sollen bestehende Stufenanlagen im Sinne der Barrierefreiheit in Rampen umgewandelt werden. Ein weiterer Bestandteil des Konzepts ist das Angebot an Nutzungsberechtigte, Familiengrabstätten aus der Peripherie in den Kernbereich zu verlegen, wobei die Stadt Bochum die Kosten für die Umsetzung und die neue gärtnerische Anlage übernimmt.
Der Baubeginn ist für Februar 2025 geplant, wobei die Ausführungsdauer auf etwa sieben Monate geschätzt wird. Die Kosten für die baulichen Maßnahmen belaufen sich auf circa 1.278.360 Euro, vorbehaltlich der Zustimmung des Rates zur Aufstellung der Haushalte 2025/26.
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- 19.12.2024 · Rat (36. Sitzung) — Einstimmig nach Beschlussvorschlag
- 12.12.2024 · Haupt- und Finanzausschuss (33. Sitzung) — Einstimmig nach Beschlussvorschlag
- 05.12.2024 · Ausschuss für Umwelt, Nachhaltigkeit und Ordnung (31. Sitzung) — Einstimmig nach BeschlussvorschlagEnthaltungen - 0Dagegen - 0Dafür - 13 (SPD, Grüne, CDU, UWG)
- 05.12.2024 · Bezirksvertretung Bochum-Mitte (35. Sitzung) — Einstimmig nach Beschlussvorschlag
Ergebnis: Einstimmig nach Beschlussvorschlag - 2.19Masterplan Einzelhandel und Handlungskonzept "Zentren neu denken"Zur Vorlage · 20241884/2 · Beschlussvorlage der Verwaltung
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✦ KI-Zusammenfassung
Die Stadtverwaltung Bochum hat eine Vorlage zur Fortschreibung des Masterplans Einzelhandel sowie zur Einführung des Handlungskonzeptes „Zentren neu denken“ vorgelegt. Da sich die Einzelhandelsstruktur seit der letzten umfassenden Aktualisierung im Jahr 2012 verändert hat, dient die Neufassung der Steuerung von Ansiedlungen und dem Schutz zentraler Versorgungsbereiche. Das neue Modul „Zentren neu denken“ ergänzt den Masterplan durch eine Untersuchung der Multifunktionalität, der Aufenthaltsqualität und der städtebaulichen Situation in verschiedenen Zentren, darunter Stadtteil- und Nahversorgungszentren. Ziel ist die Verzahnung der Einzelhandelssteuerung mit der Bochum Strategie 2030.
Der Rat der Stadt soll den Masterplan Einzelhandel 2024 als städtebauliches Entwicklungskonzept beschließen sowie das Handlungskonzept „Zentren neu denken“ als planerische Grundlage zur Zentrenstärkung verabschieden. Zudem wird die Verwaltung beauftragt, für Gebiete mit besonderem Handlungsbedarf oder Potenzial Vorschläge für weiterführende Handlungskonzeptionen zu erarbeiten. Der zweijährige Prozess basierte auf einer Vollerhebung des Einzelhandels sowie auf der Einbindung von Gremien und dem Konsultationskreis Einzelhandel.
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Beratungsfolge
- 19.12.2024 · Rat (36. Sitzung) — Mehrheitlich nach BeschlussvorschlagEnthaltungen: 2 (FDP)dagegen: 5 (BD)dafür: 68 (SPD, Grüne, CDU, UWG:FB, FASG, Backs, Hohmeier, Müller, Steude, OB)
- 12.12.2024 · Haupt- und Finanzausschuss (33. Sitzung) — Die Vorlage wird ohne Votum weitergeleitet.
Ergebnis: Die Vorlage wird ohne Votum weitergeleitet. - 2.19.1Masterplan Einzelhandel und Handlungskonzept "Zentren neu denken" - Änderungsantrag der CDU-Ratsfraktion -Zur Vorlage · 20243060 · Änderungsantrag
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✦ KI-Zusammenfassung
Der stellvertretende Fraktionsvorsitzende Roland Mitschke hat einen Änderungsantrag zur Sitzung des Ausschusses für Strukturentwicklung, Digitalisierung und Europa am 3. Dezember 2024 vorgelegt. Der Antrag bezieht sich auf den Masterplan Einzelhandel sowie das Handlungskonzept „Zentren neu denken“.
Im ersten Punkt wird eine Änderung der Anlage 1 des Masterplans für den Bereich Riemke beantragt. Dabei soll der Versorgungsbereich nach Norden – östlich der Herner Straße – bis zur Immobilie des aktuellen Nahversorgers um etwa 200 Meter erweitert werden. Als Begründung wird angeführt, dass die bestehende Ladenfläche aufgrund eines älteren Baukörpers moderne Anpassungen erschwere. Zudem soll die Versorgungssicherheit im Hinblick auf die geplante Landeserstaufnahmeeinrichtung sowie die Berücksichtigung künftiger Ansiedlungsmöglichkeiten sichergestellt werden.
Zudem fordert der Antrag, dass die Verwaltung prüft, ob der Bereich im Umkreis von 300 Metern um den S-Bahn-Haltepunkt „Höntrop“ als Nahversorgungszentrum in den Masterplan Einzelhandel aufgenommen werden kann. In diesem Bereich seien bereits verschiedene Dienstleistungen wie Apotheken, Bäckereien und Gastronomie vorhanden, weshalb eine Aufnahme in das Handlungskonzept „Zentren neu denken“ mittels eines Steckbriefs angestrebt wird.
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Beratungsfolge
- 19.12.2024 · Rat (36. Sitzung) — Der Antrag wird zurückgezogen.
- 12.12.2024 · Haupt- und Finanzausschuss (33. Sitzung) — Die Vorlage wird ohne Votum weitergeleitet.
- 03.12.2024 · Ausschuss für Strukturentwicklung, Digitalisierung und Europa (20. Sitzung) — Die Vorlage wird ohne Votum weitergeleitet.
Ergebnis: Die Vorlage wird ohne Votum weitergeleitet. - 2.20Abschluss öffentlich rechtlicher Vereinbarungen nach dem GKG zur Abnahme sektoraler HeilpraktikerprüfungenZur Vorlage · 20242637 · Beschlussvorlage der Verwaltung
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✦ KI-Zusammenfassung
Die Verwaltung der Stadt Bochum beantragt die Ermächtigung, öffentlich-rechtliche Vereinbarungen mit anderen Städten oder Kreisen abzuschließen, um das Prüfungswesen für sektoralen Heilpraktiker in Gesundheitsfachberufen zu zentralisieren. Diese Vereinbarungen stehen unter dem Vorbehalt der Genehmigung durch die Bezirksregierung.
Bisher bestehen bereits Verträge zur gemeinsamen Durchführung von Prüfungen im Bereich der Physiotherapie und Psychotherapie. Die vorliegende Vorlage sieht nun vor, diese Kooperation auf die Bereiche Podologie und Ergotherapie auszuweiten. Hintergrund ist ein Vorschlag der Verwaltungsleitungen der Gesundheitsämter im Regierungsbezirk Arnsberg, die eine Zentralisierung zur Steigerung der Effizienz bei geringen Teilnehmerzahlen anstreben. Im Gegenzug sollen die Prüfungen für den sektoralen Heilpraktiker Logopädie nach Bochum verlegt werden, um die bestehenden Prüfungsausschüsse am Hochschulstandort Bochum zu nutzen. Die Vorlage weist keine finanziellen oder klimarelevanten Auswirkungen aus. Der Beschluss wird im weiteren Verlauf durch den Ausschuss für Arbeit, Gesundheit und Soziales sowie den Haupt- und Finanzausschuss beraten, bevor er im Rat entschieden wird.
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Beratungsfolge
- 19.12.2024 · Rat (36. Sitzung) — Einstimmig nach Beschlussvorschlag
- 12.12.2024 · Haupt- und Finanzausschuss (33. Sitzung) — Einstimmig nach Beschlussvorschlag
- 27.11.2024 · Ausschuss für Arbeit, Gesundheit und Soziales (26. Sitzung) — Einstimmig nach Beschlussvorschlag
Ergebnis: Einstimmig nach Beschlussvorschlag - 2.21Aufhebung rechtlich unselbständiger StiftungenZur Vorlage · 20242733 · Beschlussvorlage der Verwaltung
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✦ KI-Zusammenfassung
Die Stadtverwaltung Bochum hat eine Beschlussvorlage zur Aufhebung rechtlich unselbständiger Stiftungen vorgelegt. Diese Stiftungen basieren auf Zuwendungen für Zwecke der Wohlfahrt, der Kriegsopferfürsorge sowie der Jugendfürsorge, die im Zeitraum von vor 1800 bis in die 1980er Jahre erfolgten.
Der Grund für die geplante Auflösung ist die Unmöglichkeit einer zweckgemäßen Verwendung der Mittel. Da die jährlichen Zinserträge aus dem Stiftungsvermögen mittlerweile als gering eingestuft werden und den Verwaltungsaufwand nicht mehr decken, sieht die Verwaltung keine Grundlage für eine Fortführung der unselbständigen Stiftungen. Das zum 31. Dezember 2020 ausgewiesene Vermögen beläuft sich auf 15.355,61 Euro.
Mit der Aufhebung soll das freiwerdende Kapital dem Jugendamt zur Verfügung gestellt werden. Die Mittel sollen für gemeinwohlorientierte Aufgaben im Stadtgebiet eingesetzt werden, beispielsweise für die Anschaffung von Spiel- und Sportgeräten oder die Förderung ehrenamtlicher Projekte für Jugendliche. Der Beschluss durch den Rat der Stadt Bochum ist für die Sitzung am 19. Dezember 2024 vorgesehen und bedarf der Genehmigung durch die Aufsichtsbehörde. Die Vorlage durchläuft vor der Entscheidung die Beratung in verschiedenen Ausschüssen, darunter den Ausschuss für Kinder, Jugend und Familie sowie den Haupt- und Finanzausschuss.
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Beratungsfolge
- 19.12.2024 · Rat (36. Sitzung) — Einstimmig nach Beschlussvorschlag
- 12.12.2024 · Haupt- und Finanzausschuss (33. Sitzung) — Einstimmig nach Beschlussvorschlag
- 28.11.2024 · Ausschuss für Beteiligungen und Controlling (38. Sitzung) — Einstimmig nach Beschlussvorschlag
- 27.11.2024 · Ausschuss für Arbeit, Gesundheit und Soziales (26. Sitzung) — Einstimmig nach Beschlussvorschlag
- 20.11.2024 · Ausschuss für Kinder, Jugend und Familie (JHA) (26. Sitzung) — Einstimmig nach Beschlussvorschlag
Ergebnis: Einstimmig nach Beschlussvorschlag - 2.22Rückübertragung der Stadthalle Wattenscheid und Modernisierung der Stadthalle Wattenscheid im Rahmen der Generalsanierung Märkische Schule durch die Zentralen DiensteZur Vorlage · 20242666 · Beschlussvorlage der Verwaltung
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✦ KI-Zusammenfassung
Die Stadt Bochum plant die Rückübertragung der Stadthalle Wattenscheid an das Eigentum der Stadt. Der bestehende Vertrag mit der Bochumer Veranstaltungsgesellschaft (BoVG) soll rückabgewickelt werden, da die ursprüngliche Planung einer multifunktionalen Veranstaltungshalle als nicht wirtschaftlich bewertet wurde. Die Kosten für eine solche Modernisierung würden laut Planungen etwa 25 bis 30 Millionen Euro betragen, was über dem ursprünglich veranschlagten Budget von 11,5 Millionen Euro liegt.
Im Rahmen der Sanierung des Märkischen Gymnasiums soll die Stadthalle künftig primär als Schulaula genutzt werden. Die Maßnahme wird durch die Zentralen Dienste durchgeführt und umfasst auch die Möglichkeit für gelegentliche Veranstaltungen Dritter, wie etwa das Stadtteilkino oder Brauchtumsveranstaltungen. Die geplante Kapazität liegt bei mindestens 350 Personen. Das veranschlagte Budget für die Sanierung beträgt insgesamt 8,5 Millionen Euro. Finanziert werden die Kosten durch die Rückzahlung der Kapitaleinlage der BoVG an die Stadt Bochum, nachdem bereits angefallene Kosten in Höhe von etwa 1,8 Millionen Euro abgezogen wurden. Die Fertigstellung der Arbeiten ist für den Zeitraum 2027/2028 vorgesehen.
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Beratungsfolge
- 19.12.2024 · Rat (36. Sitzung) — Einstimmig nach BeschlussvorschlagEnthaltungen: 17 (CDU; UWG:FB; FDP)
- 12.12.2024 · Haupt- und Finanzausschuss (33. Sitzung) — Die Vorlage wird ohne Votum weitergeleitet.
- 10.12.2024 · Betriebsausschuss für die Eigenbetriebe (28. Sitzung) — Die Vorlage wird ohne Votum weitergeleitet.
- 10.12.2024 · Ausschuss für Schule und Bildung (30. Sitzung) — Die Vorlage wird ohne Votum weitergeleitet.
- 10.12.2024 · Ausschuss für Kultur und Tourismus (23. Sitzung) — Die Vorlage wird ohne Votum weitergeleitet.
- 03.12.2024 · Bezirksvertretung Bochum-Wattenscheid (37. Sitzung) — Einstimmig nach Änderung des Beschlussvorschlages
- 28.11.2024 · Ausschuss für Beteiligungen und Controlling (38. Sitzung) — Mehrheitlich nach BeschlussvorschlagEnthaltungen: 0Dagegen: 1 (BD)Dafür: 12 (SPD; Grüne, CDU)
Ergebnis: Die Vorlage wird ohne Votum weitergeleitet. - in der Bezirksvertretung Bochum-Wattenscheid am 03.12.2024 beschlossener Änderungsantrag
- 2.23Standort der Bezirksmusikschule WattenscheidZur Vorlage · 20242891 · Beschlussvorlage der Verwaltung
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✦ KI-Zusammenfassung
Die Verwaltung schlägt vor, die Sanierung des Standorts der Bezirksmusikschule Wattenscheid in der Steinstraße 5 einzustellen. Seit der Schließung des Gebäudes im Jahr 2022 wurden im Zuge der geplanten Umbaumaßnahmen umfangreiche Schäden an der Bausubstanz festgestellt. Dies führt zu einer Erhöhung der geschätzten Kosten von ursprünglich etwa 3,375 Millionen Euro auf über 10,43 Millionen Euro.
Statt der Fortführung der Sanierung sieht die Vorlage vor, die Bezirksmusikschule in die künftige Gesamtschule am Standort Berliner Straße zu integrieren. Die Verwaltung soll den Neubau so planen, dass schulische und musikschulische Nutzungen unter Berücksichtigung von Synergien in einem Gebäude stattfinden können. Für diese Integration werden die Kosten auf etwa 6,6 Millionen Euro geschätzt. Zudem soll die Liegenschaft in der Steinstraße 5 veräußert werden, wobei die Verwaltung ermächtigt wird, vor dem Verkauf notwendige Maßnahmen wie Schadstoffsanierungen oder einen Abriss durchzuführen.
Während eine Sanierung des Bestands etwa im Jahr 2028 zur Nutzung bereitstünde, ist für die Integration in die neue Gesamtschule ein Nutzungsbeginnis um das Jahr 2029 vorgesehen. Die Planung am neuen Standort sieht zudem Maßnahmen zum Klimaschutz vor, darunter die Installation von Photovoltaikanlagen und Gründächern.
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Beratungsfolge
- 19.12.2024 · Rat (36. Sitzung) — Einstimmig nach Beschlussvorschlag
- 12.12.2024 · Haupt- und Finanzausschuss (33. Sitzung) — Einstimmig nach Beschlussvorschlag
- 10.12.2024 · Betriebsausschuss für die Eigenbetriebe (28. Sitzung) — Einstimmig nach Beschlussvorschlag
- 10.12.2024 · Ausschuss für Schule und Bildung (30. Sitzung) — Einstimmig nach Beschlussvorschlag bei einer Enthaltung der UWG:Freie Bürger-Ratsfraktion
- 10.12.2024 · Ausschuss für Kultur und Tourismus (23. Sitzung) — Einstimmig nach Beschlussvorschlag bei einer Enthaltung der UWG:FB.
- 03.12.2024 · Bezirksvertretung Bochum-Wattenscheid (37. Sitzung) — Einstimmig nach Beschlussvorschlag
Ergebnis: Einstimmig nach Beschlussvorschlag - 2.24Mehrjährige Förderung der Freien Kulturszene 2026Zur Vorlage · 20242979 · Beschlussvorlage der Verwaltung
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✦ KI-Zusammenfassung
Die Verwaltung der Stadt Bochum hat mit der Vorlage 20242979 einen Beschluss zur mehrjährigen Förderung der freien Kulturszene für das Jahr 2026 vorgelegt. Ziel des Antrags ist es, die bestehende zweijährige Planungssicherheit für kulturelle Einrichtungen über das Jahr 20HE5 hinaus aufrechtzuerhalten. Die Förderung umfasst Betriebskostenzuschüsse für die in der Anlage aufgeführten Institutionen, vorbehaltlich einer rechtlichen Prüfung und der Mitwirkung der Antragstellenden.
Die Begründung der Vorlage führt aus, dass die Verstetigung der kulturellen Infrastruktur durch die Übernahme von laufenden Personal- und Mietkosten unterstützt werden soll. Seit 2016 nutzt die Stadt ein Verfahren, bei dem Förderbescheide für einen Zeitraum von zwei Jahren erlassen werden. Dies soll den Trägern Planungssicherheit bieten und gleichzeitig den Entscheidungsspielraum des Rates in der Haushaltswirtschaft wahren. Ergänzend wurde im Jahr 2017 eine jährliche Indexanpassung von einem Prozent eingeführt. Der Beschluss umfasst zudem die Fortführung zusätzlicher Mittel für das HalloDu-Theater zur Unterstützung des laufenden Betriebs. Die Vorlage wird im Dezember 2024 nacheinander im Ausschuss für Kultur und Tourismus, im Haupt- und Finanzausschuss sowie im Rat beraten.
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Beratungsfolge
- 19.12.2024 · Rat (36. Sitzung) — Einstimmig nach BeschlussvorschlagEnthaltungen: 5 (BD)
- 12.12.2024 · Haupt- und Finanzausschuss (33. Sitzung) — Einstimmig nach BeschlussvorschlagEnthaltungen: 1 (BD)
- 10.12.2024 · Ausschuss für Kultur und Tourismus (23. Sitzung) — Einstimmig nach Beschlussvorschlag bei einer Enthaltung der BD-Fraktion.
Ergebnis: Einstimmig nach Beschlussvorschlag Enthaltungen: 1 (BD) - 2.25Neugestaltung der Viktoriastraße im Abschnitt Willy-Brandt-Platz bis Husemannplatz – Beschluss zum VorentwurfZur Vorlage · 20242490 · Beschlussvorlage der Verwaltung
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✦ KI-Zusammenfassung
Die Verwaltung legt einen Beschlussvorschlag zur Neugestaltung der Viktoriastraße im Abschnitt zwischen Willy-Brandt-Platz und Husemannplatz vor. Gegenstand der Vorlage ist die Genehmigung des Vorentwurfs „Stadtteppich“ des Landschaftsarchitekturbüros GREENBOX. Ziel der Maßnahme ist es, den Bereich als Aufenthaltsraum zu entwickeln, das „Haus des Wissens“ in das Stadtgefüge zu integierung und die Klimaresilienz im Rahmen des Konzepts „Upgrade Grün und Spiel“ zu stärken.
Der Entwurf sieht eine Neugestaltung der Oberflächen vor, wobei die unterirdische Infrastruktur unverändert bleibt. Geplant sind verschiedene Bodenbeläge aus Betonsteinpflaster sowie recyceltem Bestandspflaster und Teilentsiegelungen zur Förderung der Biodiversität. Die Bepflanzung soll artenreiche Stauden- und Gräserkombinationen umfassen, die einen geringen Pflegeaufwand erfordern. Im Verkehrskonzept ist eine 20 km/h-Zone vorgesehen, wobei die Durchfahrt als Einbahnstraße von Norden nach Süden für Anlieger, Feuerwehr und Lieferverkehr geregelt wird. Die Verkehrsführung dient zudem der Umsetzung des Radkreuzes Bochum.
Die Kostenprognose für den Vorentwurf beläuft sich auf etwa 2,5 Millionen Euro netto. Eine Beteiligung der Anwohner und der Öffentlichkeit ist für das Ende des Jahres 2024 sowie das Anfang des Jahres 2025 vorgesehen. Der Beschluss über den Vorentwurf soll durch den Ausschuss für Strukturentwicklung, Digitalisierung und Europa sowie letztlich durch den Rat der Stadt Bochum im Dezember 2024 erfolgen.
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Beratungsfolge
- 19.12.2024 · Rat (36. Sitzung) — Mehrheitlich nach BeschlussvorschlagEnthaltungen: 0dagegen: 8 (BD, UWG:FB)dafür: 62 (SPD, Grüne, CDU, FDP, FASG, Backs, Hohmeier, Müller, Steude, OB)
- 12.12.2024 · Haupt- und Finanzausschuss (33. Sitzung) — Die Vorlage wird ohne Votum weitergeleitet.
- 03.12.2024 · Ausschuss für Strukturentwicklung, Digitalisierung und Europa (20. Sitzung) — Die Vorlage wird ohne Votum weitergeleitet.
- 27.11.2024 · Ausschuss für Mobilität und Infrastruktur (37. Sitzung) — Mehrheitlich nach BeschlussvorschlagEnthaltungen: 0dagegen: 1 (BD)dafür: 13 (SPD, Grüne, CDU, UWG:FB)
- 31.10.2024 · Bezirksvertretung Bochum-Mitte (34. Sitzung) — Mehrheitlich nach BeschlussvorschlagEnthaltungen: 0Dagegen: 1 (BD)Dafür: 15 (SPD, Grüne, CDU, FDP, Die Partei)
Ergebnis: Die Vorlage wird ohne Votum weitergeleitet. - 2.26Bochum Marketing GmbH; hier: Kapitalerhöhung zur strukturellen Verbesserung der Kapitalbasis und über- sowie außerplanmäßige Mittelbereitstellung von erforderlichen konsumtiven und investiven Haushaltsmitteln in der Produktgruppe 5707 Marketing im Haushaltsjahr 2024Zur Vorlage · 20243125 · Finanzvorlage konsumtiv & investiv
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✦ KI-Zusammenfassung
Die Stadt Bochum beabsichtigt, ihre Beteiligung an der Bochum Marketing GmbH von 50 auf 75,1 Prozent zu erhöhen. Im Rahmen dieser Vorlage wird eine Erhöhung des Stammkapitals um 120.500 Euro sowie die Anpassung des Gesellschaftsvertrages beantragt, um die Kapitalbasis der Gesellschaft strukturell zu verbessern.
Für die Kapitalerhöhung sollen außerplanmäßige investive Haushaltsmittel bereitgestellt werden, wobei die Deckung aus nicht vollständig genutzten Mitteln für Baumaßnahmen in Verwaltungsgebäuden erfolgt. Zudem ist die Bereitstellung von überplanmäßigen konsumtiven Mitteln in Höhe von 1.657.500 Euro vorgesehen. Diese Mittel sollen eine Nebenleistungsverpflichtung decken und werden aus Mehrerträgen bei der Gewerbesteuer finanziert.
Der geänderte Gesellschaftsvertrag sieht vor, die Stimmrechte im Aufsichtsrat an die neuen Eigentumsverhältnisse anzupassen. Die von der Stadt Bochum entsandten Mitglieder des 12-köpfigen Aufsichtsrats sollen ein dreifaches Stimmrecht erhalten. Die Maßnahme dient der wirtschaftlichen Absicherung der Gesellschaft, nachdem in den vergangenen Geschäftsjahren Verluste verzeichnet wurden und für das Jahr 2024 ein Fehlbetrag erwartet wird. Durch die Aufstockung der Beteiligung soll die Fortführung zentraler Aufgaben im Bereich des Stadt-, Standort- und Tourismusmarketings sichergestellt werden.
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Beratungsfolge
- 19.12.2024 · Rat (36. Sitzung) — Mehrheitlich nach BeschlussvorschlagEnthaltungen: 0dagegen: 2 (Backs/Hohmeier)dafür: 65 (SPD, Grüne ,CDU, BD, UWG:FB, FASG, Müller, Steude,OB)
- 19.12.2024 · Ausschuss für Beteiligungen und Controlling (39. Sitzung) — Einstimmig nach Beschlussvorschlag(CDU, FDP und BD haben an der Abstimmung nicht teilgenommen)
- 12.12.2024 · Haupt- und Finanzausschuss (33. Sitzung) — Die Vorlage wird ohne Votum weitergeleitet.
Ergebnis: Die Vorlage wird ohne Votum weitergeleitet. - 3.Anträge
- keine Tagesordnungspunkte
- 4.Mitteilungen und Antworten
- 4.1Prognosebericht zur Ergebnis- und Teilfinanzrechnung auf Basis des 3. Quartals 2024Zur Vorlage · 20242737 · Mitteilung der Verwaltung
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✦ KI-Zusammenfassung
Die Verwaltung Bochum hat auf Basis der Haushaltszahlen des dritten Quartals 2024 einen Prognosebericht zur Ergebnis- und Teilfinanzrechnung vorgelegt. Zum Jahresende 2024 wird ein positives Ergebnis in Höhe von 9,49 Millionen Euro prognostiziert. Im Vergleich zum fortgeschriebenen Haushaltsansatz entspricht dies einer Verbesserung um 24,33 Millionen Euro. Aufgrund veränderter gesetzlicher Vorgaben des Landes Nordrhein-Westfalen werden die finanziellen Auswirkungen der Corona-Pandemie sowie des Ukrainekriegs seit dem laufenden Haushaltsjahr nicht mehr separat dargestellt.
Die Personalaufwendungen werden mit rund 349,3 Millionen Euro prognostiziert, was einer Überschreitung des fortgeschriebenen Ansatzes um etwa 3,9 Millionen Euro entspricht. Als Hauptgründe hierfür werden die Ergebnisse der Tarifverhandlungen im öffentlichen Dienst sowie deren Auswirkungen auf die Beamtenbesoldung angeführt. Der gesamte städtische Personal- und Versorgungsaufwand wird auf 433,4 Millionen Euro geschätzt.
Im Bereich der wesentlichen Budgetveränderungen werden Verschlechterungen durch die Gründung der Bochumer Sportstätten Besitzgesellschaft mbH um 14,6 Millionen Euro sowie durch geringere Schlüsselzuweisungen um 36,8 Millionen Euro ausgewiesen. Dem stehen Verbesserungen gegenüber, insbesondere durch höhere Gewerbesteuererträge um 27,2 Millionen Euro, Erstattungen des HVV um 29,1 Millionen Euro sowie geringere Zinsaufwendungen um 6,6 Millionen Euro.
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Beratungsfolge
- 19.12.2024 · Rat (36. Sitzung) — Die Vorlage der Verwaltung wird zur Kenntnis genommen.
- 12.12.2024 · Haupt- und Finanzausschuss (33. Sitzung) — Die Vorlage der Verwaltung wird zur Kenntnis genommen.
- 28.11.2024 · Ausschuss für Beteiligungen und Controlling (38. Sitzung) — Die Vorlage der Verwaltung wird zur Kenntnis genommen.
Ergebnis: Die Vorlage der Verwaltung wird zur Kenntnis genommen. - 4.2GELSENWASSER AG hier: Beteiligung der GELSENWASSER AG an der „Stadtwerke Hamminkeln GmbH & Co. KG“ und (mittelbar) an der „Stadtwerke Hamminkeln Gasnetz GmbH & Co. KG“Zur Vorlage · 20242767 · Mitteilung der Verwaltung
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✦ KI-Zusammenfassung
Die Verwaltung informiert über die Absicht der GELSENWASSER AG, gemeinsam mit der Stadt Hamminkeln zwei neue Unternehmen zu gründen. Dabei handelt es sich um die Stadtwerke Hamminkeln GmbH & Co. KG sowie die Stadtwerke Hamminkeln Gasnetz GmbH & Co. KG. Da die Städte Bochum und Dortmund mittelbar über die Stadtwerke Bochum Holding GmbH beziehungsweise die Dortmunder Stadtwerke AG mehrheitlich an der GELSENWASSER AG beteiligt sind, ist eine Beschlussfassung in den jeweiligen Stadträten notwendig.
Zum Schutz von Betriebs- und Geschäftsgeheimnissen sieht die Vorlage vor, dass die Behandlung dieser Angelegenheit in nichtöffentlicher Sitzung erfolgt. Die Information wird in den zuständigen Gremien, darunter dem Ausschuss für Beteiligungen und Controlling sowie dem Haupt- und Finanzausschuss, zur Kenntnisnahme vorgelegt.
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- 19.12.2024 · Rat (36. Sitzung) — Die Vorlage der Verwaltung wird zur Kenntnis genommen.
- 12.12.2024 · Haupt- und Finanzausschuss (33. Sitzung) — Die Vorlage der Verwaltung wird zur Kenntnis genommen.
- 28.11.2024 · Ausschuss für Beteiligungen und Controlling (38. Sitzung) — Die Vorlage der Verwaltung wird zur Kenntnis genommen.
Ergebnis: Die Vorlage der Verwaltung wird zur Kenntnis genommen. - 4.3GELSENWASSER AG hier: GELSENWASSER AG-Beteiligung „ENNI Energie & Umwelt Niederrhein GmbH“: Änderung des Gesellschaftsvertrages der Bad Lasspher-Energie GmbH als Beteiligung der Fernwärmeversorgung Niederrhein GmbH (diese wiederum ein Beteiligungsunternehmen der ENNI Energie & Umwelt Niederrhein GmbH)Zur Vorlage · 20242788 · Mitteilung der Verwaltung
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✦ KI-Zusammenfassung
Die Verwaltung informiert über die geplante Änderung des Gesellschaftsvertrages der Bad Laaspher-Energie GmbH. Bei diesem Unternehmen handelt es sich um eine mittelbare Tochtergesellschaft der Gelsenwasser AG. Da die Städte Bochum und Dortmund über die Stadtwerke Bochum Holding GmbH sowie die Dortmunder Stadtwerke AG mehrheitlich an der Gelsenwasser AG beteiligt sind, ist eine entsprechende Beschlussfassung in den Ratssitzungen beider Städte erforderlich.
Aufgrund der Notwendigkeit, Betriebs- und Geschäftsgeheimnisse zu wahren, wird die Behandlung dieser Angelegenheit in nichtöffentlichen Sitzungen vorgesehen. Die Vorlage steht zur Kenntnisnahme im Ausschuss für Beteiligungen und Controlling am 28. November 2024 sowie im Haupt- und Finanzausschuss am 12. Dezember 2024 auf der Tagesordnung. Der Rat der Stadt Bochum soll die Angelegenheit am 19. Dezember 2024 behandeln.
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- 19.12.2024 · Rat (36. Sitzung) — Die Vorlage der Verwaltung wird zur Kenntnis genommen.
- 12.12.2024 · Haupt- und Finanzausschuss (33. Sitzung) — Die Vorlage der Verwaltung wird zur Kenntnis genommen.
- 28.11.2024 · Ausschuss für Beteiligungen und Controlling (38. Sitzung) — Die Vorlage der Verwaltung wird zur Kenntnis genommen.
Ergebnis: Die Vorlage der Verwaltung wird zur Kenntnis genommen. - 4.4Achte Änderungssatzung zur Sondernutzungssatzung (Vorlage 20242333)Zur Vorlage · 20243016 · Antwort der Verwaltung
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✦ KI-Zusammenfassung
Die Verwaltung hat auf eine Anfrage der Bezirksvertretung Bochum-Wattenscheid zur achten Änderungssatzung der Sondernutzungssatzung reagiert. Im Zentrum der Anfrage stand die Prüfung, ob das sogenannte „Kölner Modell“ auf Bochum übertragbar ist und wie die aktuellen Gebühren für E-Scooter berechnet werden.
Die Verwaltung erläuterte, dass die derzeitigen Gebühren auf einem Basiswert von 0,69 Euro pro Quadratmeter sowie dem wirtschaftlichen Interesse der Anbieter basieren, um Verhältnismäßigkeit zu gewährleisten. Eine Erhöhung auf mindestens fünf Euro monatlich pro E-Scooter wurde als rechtlich nicht sicher eingestuft. Für das Jahr 2025 ist jedoch eine umfassende Überarbeitung der Sondernutzungssatzung geplant. Diese soll unter anderem eine Neuberechnung des Basiswertes beinhalten, was im Laufe des Jahres 2026 zu einer möglichen Erhöhung der Gebühren führen könnte.
Hinsichtlich des „Kölner Modells“, das auf Rahmengebühren und Zonierungen setzt, verwies die Verwaltung auf die unterschiedlichen Größenverhältnisse zwischen Köln und Bochum. Während in Köln etwa 12.000 E-Scooter im Einsatz sind, beläuft sich die Zahl in Bochum auf circa 1.800. Da derzeit keine detaillierte Datenlage zur Nutzungshäufigkeit in bestimmten Stadtteilen vorliegt, verzichtet die Verwaltung aktuell auf eine Gebührentrennung nach Zonen für E-Scooter. Eine erneute Prüfung der Zonierung ist im Rahmen der Satzungsüberarbeitung 2025 vorgesehen, sofern entsprechende Erkenntnisse zur Datennutzung vorliegen.
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Beratungsfolge
- 19.12.2024 · Rat (36. Sitzung) — Die Vorlage der Verwaltung wird zur Kenntnis genommen.
- 18.12.2024 · Ausschuss für Mobilität und Infrastruktur (38. Sitzung) — Die Vorlage der Verwaltung wird zur Kenntnis genommen.
- 12.12.2024 · Haupt- und Finanzausschuss (33. Sitzung) — Die Vorlage der Verwaltung wird zur Kenntnis genommen.
- 05.12.2024 · Ausschuss für Umwelt, Nachhaltigkeit und Ordnung (31. Sitzung) — Die Vorlage der Verwaltung wird zur Kenntnis genommen.
- 03.12.2024 · Bezirksvertretung Bochum-Wattenscheid (37. Sitzung)
Ergebnis: Die Vorlage der Verwaltung wird zur Kenntnis genommen. - 4.5Stellenbesetzung der geschäftsführenden Direktion der Kommunalen Schadenausgleiche bei der Stadt BochumZur Vorlage · 20242858 · Mitteilung der Verwaltung
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✦ KI-Zusammenfassung
Die Stadtverwaltung Bochum informiert über die anstehende Neubesetzung der geschäftsführenden Direktion der Kommunalen Schadenausgleiche. Wie aus der Mitteilung der Verwaltung mit der Nummer 20242858 hervorgeht, scheidet der bisherige geschäftsführende Direktor aus dem Dienst der Stadt Bochum aus.
Um die Vakanz zu schließen, wurde die entsprechende Stelle bereits extern ausgeschrieben. Die Verwaltung beabsichtigt, die Position zum nächstmöglichen Zeitpunkt wieder zu besetzen. Federführend für diesen Vorgang ist das Amt für Personalmanagement, Informationstechnologie und Organisation.
Im Zusammenhang mit dieser personellen Veränderung wird in einem nichtöffentlichen Teil unter der Vorlagennummer 20242857 über eine beabsichtigte Stellenübertragung beraten bzw. entschieden. Der Haupt- und Finanzausschuss wird die vorliegende Mitteilung im Rahmen seiner Sitzung am 12. Dezember 2024 zur Kenntnis nehmen.
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Beratungsfolge
- 12.12.2024 · Haupt- und Finanzausschuss (33. Sitzung) — Die Vorlage der Verwaltung wird zur Kenntnis genommen.
Ergebnis: Die Vorlage der Verwaltung wird zur Kenntnis genommen. - 4.6Einsatz der Leitung der Stabsstelle Arbeitsschutz, Arbeitssicherheit und Gesundheit im BetriebErgebnis: Die Verwaltung zieht die Vorlage zurück.
- 4.7Erneuerung HusemannplatzZur Vorlage · 20242874 · Antwort der Verwaltung
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✦ KI-Zusammenfassung
Die Verwaltung hat auf die Anfrage der CDU-Fraktion zum Bauvorhaben Husemannplatz reagiert und erläutert die Hintergründe zur Planung sowie zur Kostenentwicklung. Die Neugestaltung des Platzes war nicht Bestandteil des Investorenverfahrens für das Husemann-Karree. Ursprünglich für eine Städtebauförderung im Jahr 2019 vorgesehen, musste das Projekt nach Kürzungen der Landesmittel durch den städtischen Haushalt finanziert werden. Die zeitliche Abstimmung erfolgt zwischen verschiedenen Großprojekten wie dem Husemann-Karree und dem Haus des Wissens.
Zur Kostensteigerung von ursprünglich geschätzten 3,7 Millionen Euro auf aktuell etwa 12 Millionen Euro führt die Verwaltung detaillierte Planungsphasen, gestiegene Materialpreise für Naturstein sowie zusätzliche Bauelemente wie ein öffentliches WC an. Zudem führten unvorhersehbare Bodenbefunde, etwa unbekannte Leitungen oder Stahlträger aus dem Tiefgaragenbau, zu Mehraufwänden. Während Teile der Pflasterarbeiten für den Weihnachtsmarkt bereits abgeschlossen sind, werden weitere Arbeiten an der Abdichtung und am Bereich der „GreenCloud“ für Anfang 2025 erwartet. Weitere Beschleunigungsmaßnahmen wie Schichtarbeit seien aufgrund technischer Abhängigkeiten, etwa der Trocknungszeiten von Beton, nicht möglich.
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Beratungsfolge
- 12.12.2024 · Haupt- und Finanzausschuss (33. Sitzung) — Die Vorlage der Verwaltung wird zur Kenntnis genommen.
Ergebnis: Die Vorlage der Verwaltung wird zur Kenntnis genommen. - 4.8Stellenbesetzung der Leitung des Referats für Sport und BewegungZur Vorlage · 20243092 · Mitteilung der Verwaltung
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✦ KI-Zusammenfassung
Die Stadtverwaltung Bochum informiert über die anstehende Neubesetzung der Leitung des Referats für Sport und Bewegung. Hintergrund der Mitteilung ist ein personeller Wechsel innerhalb der Verwaltung, da der bisherige Leiter des Referats in einen anderen Fachbereich gewechselt hat.
Um die Vakanz zu schließen, wurde die Stelle bereits extern ausgeschrieben. Die Verwaltung strebt eine Wiederbesetzung der Position zum nächstmöglichen Zeitpunkt an. Der Vorgang wird dem Haupt- und Finanzausschuss in der Sitzung am 12. Dezember 2024 zur Kenntnisnahme vorgelegt.
Die vorliegende Mitteilung der Verwaltung mit der Nummer 20243092 wurde von Alexandra Sander verfasst und unterliegt der Federführung des Amtes für Personalmanagement, Informationstechnologie und Organisation. In dem Dokument wird zudem auf die Beratung im nichtöffentlichen Teil unter der Vorlagennummer 20243091 bezüglich einer beabsichtigten Stellenübertragung verwiesen.
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- 12.12.2024 · Haupt- und Finanzausschuss (33. Sitzung) — Die Vorlage der Verwaltung wird zur Kenntnis genommen.
Ergebnis: Die Vorlage der Verwaltung wird zur Kenntnis genommen. - 4.9Unbebautes Grundstück Kortumstraße / Ecke NordringZur Vorlage · 20243059 · Antwort der Verwaltung
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✦ KI-Zusammenfassung
Die Verwaltung hat auf eine Anfrage der CDU-Fraktion zum unbebauten Grundstück an der Ecke Kortumstraße und Nordring reagiert. Gegenstand der Anfrage von Roland Mitschke war die geplante Errichtung von 17 Wohnungen durch einen privaten Eigentümer sowie die damit verbundenen planungsrechtlichen Rahmenbedingungen des Vorhabens.
Nach Angaben des Amtes für Stadtplanung und Wohnen wurden erste Entwürfe bereits mit dem neuen Eigentümer besprochen, wobei der Fokus auf architektonischer Qualität und städtebaulicher Bedeutung lag. Eine Bauvoranfrage wurde Ende November 2024 eingereicht; die Prüfung durch die Verwaltung ist derzeit im Gange. Die bauliche Höhe des Projekts orientiert sich dabei an der unmittelbaren Umgebungsbebauung, die überwiegend viergeschossig ist.
Hinsichtlich der Stellplatzthematik hat die Verwaltung dem Eigentümer eine 100-prozentige Ablöse der Stellplätze in Aussicht gestellt. Die Verwaltung befürwortet die bauliche Entwicklung des Grundstücks zur Schließung des Blockrandes. Zukünftig soll das Projekt im Beirat für Gestaltung und Baukultur beraten werden, worüber anschließend der Ausschuss für Planung und Grundstücke informiert wird. Bezüglich der wirtschaftlichen Aspekte merkte die Verwaltung an, dass der Kaufpreis des Grundstücks deutlich über dem Bodenrichtwert lag, was bei einer städtebaulichen Beurteilung nicht berücksichtigt werden könne.
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- 12.12.2024 · Haupt- und Finanzausschuss (33. Sitzung) — Die Vorlage der Verwaltung wird zur Kenntnis genommen.
Ergebnis: Die Vorlage der Verwaltung wird zur Kenntnis genommen. - 5.Anfragen
- 5.1Politische GremienZur Vorlage · 20243138 · Anfrage
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✦ KI-Zusammenfassung
Die Ratsfraktion Bündnis Deutschland hat eine Anfrage an den Rat der Stadt Bochum eingereicht, die sich auf die Sitzung des Haupt- und Finanzausschusses am 12. Dezember 2024 bezieht. Anlass für die Anfrage ist die geplante Umbesetzung des Beirats des Stadtarchivs. Aufgrund von Veränderungen in der Zusammensetzung der Fraktionen im Rat sind nach einer vorliegenden Verwaltungsvorlage nicht mehr alle Mitglieder teilnahmeberechtigt.
Die Ratsfraktion weist darauf hin, dass auch in weiteren Gremien, deren Teilnehmer ausschließlich von Fraktionen entsandt werden können, eine ähnliche Situation bestehen könnte. In diesem Zusammenhang werden Fragen zur Notwendigkeit weiterer Beschlussvorlagen für andere Gremien, wie etwa die Kommunale Gesundheitskonferenz oder den Psychosozialen Ausschuss, gestellt. Zudem wird um Auskunft darüber gebeten, wann genau die Teilnahmeberechtigung eines Mitglieds in solchen Gremien endet und ob dieser Zeitpunkt an das Auflösungsdatum einer Fraktion gekoppelt ist. Darüber hinaus wird gefragt, ob es bereits Fälle gab, in denen Mitglieder trotz fehlender Teilnahmeberechtigung an Sitzungen teilgenommen haben. Die Beantwortung der Fragen in schriftlicher Form wurde angefordert.
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Beratungsfolge
- 12.12.2024 · Haupt- und Finanzausschuss (33. Sitzung) — Die Anfrage wird schriftlich beantwortet.
Ergebnis: Die Anfrage wird schriftlich beantwortet. - Nichtöffentlicher Teil
- 6.Beschlüsse in eigener Entscheidungsbefugnis
- 6.1Stellenbesetzung der geschäftsführenden Direktion der Kommunalen Schadenausgleiche bei der Stadt BochumErgebnis: Einstimmig nach Beschlussvorschlag
- 6.2Einsatz der Leitung der Stabsstelle Arbeitsschutz, Arbeitssicherheit und Gesundheit im BetriebErgebnis: Die Verwaltung zieht die Vorlage zurück.
- 6.3Stellenbesetzung der Leitung des Referats für Sport und BewegungErgebnis: Einstimmig nach Beschlussvorschlag
- 7.Beschlussvorschläge für den Rat
- 7.1GELSENWASSER AG hier: Beteiligung der GELSENWASSER AG an der „Stadtwerke Hamminkeln GmbH & Co. KG“ und (mittelbar) an der „Stadtwerke Hamminkeln Gasnetz GmbH & Co. KG“Ergebnis: Mehrheitlich nach Beschlussvorschlag Enthaltungen: 0dagegen: 1 (BD)dafür: 15 (SPD/Grüne/CDU/UWG:FB/FASG/OB)
- 7.2GELSENWASSER AG hier: GELSENWASSER AG-Beteiligung „ENNI Energie & Umwelt Niederrhein GmbH“: Änderung des Gesellschaftsvertrages der Bad Lasspher-Energie GmbH als Beteiligung der Fernwärmeversorgung Niederrhein GmbH (diese wiederum ein Beteiligungsunternehmen der ENNI Energie & Umwelt Niederrhein GmbH)Ergebnis: Mehrheitlich nach Beschlussvorschlag Enthaltungen: 0dagegen: 1 (BD)dafür: 15 (SPD/Grüne/CDU/UWG:FB/FASG/OB)
- 8.Anträge
- keine Tagesordnungspunkte
- 9.Mitteilungen und Antworten
- 9.1Bebauungsplan 1021 – Herrenacker – hier: Eingegangene Stellungnahmen der ÖffentlichkeitErgebnis: Die Vorlage der Verwaltung wird zur Kenntnis genommen.
- 10.Anfragen
- keine Tagesordnungspunkte
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