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Tagesordnung
- Öffentlicher Teil
- 1.Beschlüsse in eigener Entscheidungsbefugnis
- keine Tagesordnungspunkte
- 2.Beschlussvorschläge für den Rat
- 2.1Achte Änderungssatzung zur SondernutzungssatzungZur Vorlage · 20242333 · Beschlussvorlage der Verwaltung
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✦ KI-Zusammenfassung
Die Verwaltung hat eine Beschlussvorlage zur achten Änderungssatzung der Sondernutzungssatzung für öffentliche Straßen, Wege und Plätze in Bochum vorgelegt. Im Zentrum der Vorlage steht die Einführung einer neuen Tarifstelle für E-Scooter-Verleihsysteme. Da der Betrieb von stationslosen E-Scootern nach einem Urteil des Oberverwaltungsgerichts Münster als genehmigungspflichtige Sondernutzung einzustufen ist, schlägt die Verwaltung eine monatliche Gebühr von 3,86 Euro pro Fahrzeug vor. Die Berechnung dieser Gebühr basiert auf einem Punktesystem, das die Auswirkungen auf den Straßenraum, die Beeinträchtigung des Gemeingebrauchs sowie das wirtschaftliche Interesse der Anbieter berücksichtigt.
Zusätzlich enthält die Vorlage redaktionelle Anpassungen, um die Sondernutzungssatzung mit der neuen Gestaltungssatzung für die Bochumer Innenstadt in Einklang zu bringen. Um Verkehrsbehinderungen durch unsachgemäß abgestellte E-Scooter zu vermeiden, plant die Verwaltung zudem die Einrichtung von festgelegten Abstellflächen sowie Abstellverbotszonen an Orten wie dem Hauptbahnhof, dem Rathausvorplatz und dem Bermuda3eck.
Die Einführung der neuen Gebührenkomponenten soll zu zusätzlichen Erträgen für den städtischen Haushalt führen. Die Entscheidung über die Vorlage wird im Rat Bochum für den 19. Dezember 2024 erwartet.
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Beratungsfolge
- 19.12.2024 · Rat (36. Sitzung) — Mehrheitlich nach BeschlussvorschlagEnthaltungen: 0dagegen: 3 (FDP)dafür: 75 (SPD, Grüne, CDU, BD, UWG:FB, FASG, Backs, Hohmeier, Müller, Steude, OB)
- 12.12.2024 · Haupt- und Finanzausschuss (33. Sitzung) — Einstimmig nach Beschlussvorschlag
- 05.12.2024 · Ausschuss für Umwelt, Nachhaltigkeit und Ordnung (31. Sitzung) — Einstimmig nach BeschlussvorschlagEnthaltungen - 0Dagegen - 0Dafür – 10 (SPD, Grüne, UWG)Die CDU hat an der Abstimmung nicht teilgenommen.
- 27.11.2024 · Ausschuss für Mobilität und Infrastruktur (37. Sitzung) — Einstimmig nach BeschlussvorschlagDie CDU-Ratsfraktion hat nicht an der Abstimmung teilgenommen.
- 19.11.2024 · Bezirksvertretung Bochum-Wattenscheid (36. Sitzung) — Einstimmig nach Änderung des Beschlussvorschlages
- 13.11.2024 · Bezirksvertretung Bochum-Südwest (36. Sitzung) — Einstimmig nach Beschlussvorschlag gem. Vorlage 20242333
- 12.11.2024 · Bezirksvertretung Bochum-Süd (31. Sitzung) — Einstimmig nach Beschlussvorschlag gem. Vorlage 20242333
- 06.11.2024 · Bezirksvertretung Bochum-Ost (31. Sitzung) — Einstimmig nach Beschlussvorschlag
- 05.11.2024 · Bezirksvertretung Bochum-Nord (36. Sitzung) — Einstimmig nach Beschlussvorschlag
- 31.10.2024 · Bezirksvertretung Bochum-Mitte (34. Sitzung) — Einstimmig nach Beschlussvorschlag
Ergebnis: Einstimmig nach Beschlussvorschlag - 2.213. Änderungssatzung zur Allgemeinen Verwaltungsgebührensatzung der Stadt BochumZur Vorlage · 20242804 · Beschlussvorlage der Verwaltung
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✦ KI-Zusammenfassung
Die Stadt Bochum plant die Verabschiedung der dreizehnten Änderungssatzung zur Allgemeinen Verwaltungsgebührensatzung. Die Vorlage des Amtes für Finanzsteuerung unter der Federführung von Dennis Arens wird im Haupt- und Finanzausschuss am 12. Dezember 2024 vorberaten und dem Rat am 19. Dezember 2024 zur Entscheidung vorgelegt.
Die vorgeschlagenen Änderungen umfassen die Anpassung verschiedener Gebührentarife. Im Ordnungs- und Veterinäramt werden bestimmte Tarifstellen aufgehoben, da das Stadtamt 32 nicht mehr für den Betrieb der Wochenmärkte zuständig ist; diese werden nun von der Deutschen Marktgilde eG betrieben. Zudem sieht die Vorlage eine Anpassung im Amt für Stadtplanung und Wohnen vor, bei der der Hinweis „ohne Kinderbonus“ durch „ohne Familienbonus“ ersetzt wird, um den aktuellen Förderbestimmungen zu entsprechen.
Die Gebühren dienen der Refinanzierung von Verwaltungsleistungen und basieren auf der Ermittlung der Kosten pro Arbeitsminute. Die Änderungssatzung stellt die Einhaltung des Gebührenrechts sowie des Kostenüberschreitungsverbots sicher und berücksichtigt die aktuellen rechtlichen Vorgaben für die jeweiligen Verwaltungsleistungen.
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Beratungsfolge
- 19.12.2024 · Rat (36. Sitzung) — Einstimmig nach Beschlussvorschlag
- 12.12.2024 · Haupt- und Finanzausschuss (33. Sitzung) — Einstimmig nach Beschlussvorschlag
Ergebnis: Einstimmig nach Beschlussvorschlag - 2.335. Änderungssatzung zur Gebührensatzung für den Rettungsdienst der Stadt BochumZur Vorlage · 20242805 · Beschlussvorlage der Verwaltung
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✦ KI-Zusammenfassung
Der Bochumer Rat berät über die fünfunddreißigste Änderungssatzung zur Gebührensatzung für den Rettungsdienst der Stadt Bochum. Die Vorlage sieht eine Anpassung der Gebühren für das Jahr 2025 vor, um eine Kostendeckung von 100 Prozent zu erreichen. Der gesamte Gebührenbedarf steigt nach Kalkulationen der Verwaltung von rund 32,5 Millionen Euro im Jahr 2024 auf etwa 38,2 Millionen Euro im Jahr 2025 an.
Als Ursachen für die Kostensteigerung führt das Amt für Finanzsteuerung unter anderem gestiegene Personalkosten durch Tarifanpassungen und neue Stellen sowie höhere Ausgaben für Energie, medizinische Produkte und die Instandhaltung von Fahrzeugen auf. Zudem sind Mehrkosten durch neu ausgeschriebene Verträge zur Besetzung von Rettungswagen sowie die Einführung des Telenarztes enthalten. Konkret soll der Tarif für Rettungstransporte und Krankentransporte mit Rettungswagen von 758 Euro auf 948,90 Euro steigen. Die Gebühr für Notarzteinsätze wird von 723 Euro auf etwa 885 Euro angehoben.
Hinsichtlich der Abstimmung mit den Kostenträgern wurde kein Einvernehmen mit den Krankenkassen über die vorgeschlagenen Tariferhöhungen erzielt. Ein zentraler Streitpunkt ist die Kostenübernahme für sogenannte Fehleinsätze ohne Transport. Während die Krankenkassen diese Kosten als Aufgabe der Kommunen betrachten, verweist die Stadt auf das Rettungsgesetz NRW. Die Krankenkassen haben angekündigt, die entsprechende landesgesetzliche Regelung gerichtlich prüfen zu lassen.
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Beratungsfolge
- 19.12.2024 · Rat (36. Sitzung) — Einstimmig nach BeschlussvorschlagEnthaltungen: 5 (BD)
- 12.12.2024 · Haupt- und Finanzausschuss (33. Sitzung) — Einstimmig nach BeschlussvorschlagEnhaltungen: 1 (BD)
- 05.12.2024 · Ausschuss für Umwelt, Nachhaltigkeit und Ordnung (31. Sitzung) — Einstimmig nach BeschlussvorschlagEnthaltungen – 1 (BD)Dagegen – 0 Dafür – 13 (SPD, Grüne, CDU, UWG)
Ergebnis: Einstimmig nach Beschlussvorschlag Enhaltungen: 1 (BD) - 2.4Neunte Änderungssatzung zur Satzung über die Festsetzung der Steuerhebesätze für die Realsteuern in der Stadt Bochum v. 21.12.1987Zur Vorlage · 20242982 · Beschlussvorlage der Verwaltung
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✦ KI-Zusammenfassung
Die Verwaltung hat eine Beschlussvorlage zur Neunten Änderungssatzung der Satzung über die Festsetzung der Steuerhebesätze für die Realsteuern in Bochum vorgelegt. Ziel der Vorlage ist die aufkommensneutrale Umsetzung der Grundsteuerreform zum 1. Januar 2025. Durch die Neubewertung der Grundstücke verschiebt sich die Verteilung der Steuerlast, da der Anteil der Wohngrundstücke am Messbetragsvolumen von etwa 62,47 % auf circa 74,75 % steigt, während der Anteil der Nichtwohngrundstücke von 37,53 % auf etwa 25,25 % sinkt.
Für die Grundsteuer A ist eine Erhöhung des Hebesatzes von 250 v. H. auf 374 v. H. vorgesehen. Für die Grundsteuer B stehen zwei Optionen zur Entscheidung vor. Die erste Option sieht einen einheitlichen Hebesatz vor, der von 645 v. H. auf 843 v. H. steigt. Die zweite Option umfasst differenzierte Hebesätze von 715 v. H. für Wohngrundstücke und 1.190 v. H. für Nichtwohngrundstücke.
Die Verwaltung weist darauf hin, dass Rechtsgutachten des Landes NRW sowie des Städtetages NRW vor verfassungsrechtlichen Risiken und finanziellen Folgen differenzierter Hebesätze warnen. Ein etwaiger Einnahmeverlust durch eine Nichtigkeit der Satzung wird auf circa 14,5 Mio. EUR pro Jahr geschätzt. Die Verwaltung empfiehlt daher die Anwendung eines einheitlichen Hebesatzes, um ein Gesamtaufkommen von rund 90 Mio. EUR zu sichern. Die Vorberatung im Haupt- und Finanzausschuss ist für den 12. Dezember 2024 angesetzt, die Entscheidung im Rat erfolgt am 19. Dezember 2024.
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Beratungsfolge
- 19.12.2024 · Rat (36. Sitzung) — Mehrheitlich nach BeschlussvorschlagEnthaltungen: 0dagegen: 3 (FDP)dafür: 74 (SPD, Grüne, CDU, BD, UWG:FB, FASG, Backs, Hohmeier, Müller, Steude)
- 12.12.2024 · Haupt- und Finanzausschuss (33. Sitzung) — Die Vorlage wird ohne Votum weitergeleitet.
Ergebnis: Die Vorlage wird ohne Votum weitergeleitet. - 2.5Änderung der Entgeltregelungen der Stadt Bochum sowie Änderung der Satzung der Stadt Bochum über die Erhebung von Kostenersatz bei Einsätzen der FeuerwehrZur Vorlage · 20242745 · Beschlussvorlage der Verwaltung
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✦ KI-Zusammenfassung
Die Verwaltung der Stadt Bochum hat eine Beschlussvorlage mit der Nummer 20242745 vorgelegt, die eine Änderung der Entgeltregelungen sowie die Verabschiedung der Zweiten Änderungssatzung zur Satzung über die Erhebung von Kostenersatz bei Feuerwehr-Einsätzen vorsieht. Die vorgeschlagene Änderung der Entgeltordnung soll zum 01.01.2025 in Kraft treten.
Die Vorlage definiert neue Tarife für den Personaleinsatz pro Stunde, wobei die Sätze für den mittleren Dienst auf 72,00 €, für den gehobenen Dienst auf 84,00 € und für den höheren Dienst auf 116,00 € festgelegt werden. Für Fahrzeug- und Geräteeinsätze werden unterschiedliche Stundensätze vorgeschlagen, die von 59,00 € für Kommandowagen bis zu 626,00 € für einen 40-Tonnen-Kranwagen reichen. Zudem ist eine Pauschale von 122,00 € für das Absichern von Fenstern oder Türen pro angefangene Stunde vorgesehen. Beratungsleistungen bei Brandmelde- und Löschanlagen sowie baulichen Belangen sollen nach tatsächlichem Aufwand abgerechnet werden.
Ein Vergleich der Fahrzeugtarife mit den Städten Essen, Dortmund und Herne zeigt, dass die Bochumer Stundensätze für Beamte über den Vergleichswerten liegen, während die Fahrzeugtarife trotz der Erhöhung teilweise unter den Werten der anderen Städte bleiben. Die Verwaltung erwartet durch die Neuregelung Mehreinnahmen von etwa 180.000 € im Bereich Kostenersatz sowie rund 100.000 € im Bereich der Entgelte, beispielsweise bei Brandsicherheitswachen. Die genaue Höhe der Einnahmen im Bereich Kostenersatz bleibt aufgrund der schwer prognostizierbaren Einsatzhäufigkeit offen.
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Beratungsfolge
- 19.12.2024 · Rat (36. Sitzung) — Einstimmig nach BeschlussvorschlagEnthaltungen: 5 (BD)
- 12.12.2024 · Haupt- und Finanzausschuss (33. Sitzung) — Einstimmig nach BeschlussvorschlagEnthaltungen: 1 (BD)
- 05.12.2024 · Ausschuss für Umwelt, Nachhaltigkeit und Ordnung (31. Sitzung) — Einstimmig nach BeschlussvorschlagEnthaltungen – 1 (BD) Dagegen – 0 Dafür – 13 (SPD, Grüne, CDU, UWG)
Ergebnis: Einstimmig nach Beschlussvorschlag Enthaltungen: 1 (BD) - 2.6SBO Senioreneinrichtungen der Stadt Bochum gGmbH hier: GeschäftsführungsangelegenheitenZur Vorlage · 20243047 · Beschlussvorlage der Verwaltung
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✦ KI-Zusammenfassung
Die Verwaltung der Stadt Bochum hat eine Beschlussvorlage zur Verlängerung der Amtszeit von Johannes F. Kamm als Sanierungsgeschäftsführer der SBO Senioreneinrichtungen der Stadt Bochum gGmbH vorgelegt. Die aktuelle Bestellung von Herrn Kamm endet am 31. Dezember 2024; die Vorlage sieht eine Verlängerung bis zum 30. Juni 2025 vor.
Die SBO, an der die Stadt Bochum zu 100 Prozent beteiligt ist, befindet sich seit März 2023 in einem Sanierungsprozess. Die geplante Verlängerung soll sicherstellen, dass die Verwaltung die im ersten Halbjahr 2025 vorzulegenden Zukunftsperspektiven und Entwicklungsmöglichkeiten für das Unternehmen finalisieren kann, um zum zweiten Halbjahr 2025 alle Handlungsoptionen offen zu halten.
Gemäß dem Public Corporate Governance Kodex (PCGK) der Stadt Bochum ist für diese Vertragsverlängerung die Zustimmung des Rates erforderlich. Das Aufsichtsratspräsidium hat die Verlängerung bereits empfohlen. Die Beratungen in den zuständigen Ausschüssen sowie im Rat sind für Dezember 2024 angesetzt.
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Beratungsfolge
- 19.12.2024 · Rat (36. Sitzung) — Einstimmig nach Beschlussvorschlag
- 19.12.2024 · Ausschuss für Beteiligungen und Controlling (39. Sitzung) — Einstimmig nach Beschlussvorschlag
- 12.12.2024 · Haupt- und Finanzausschuss (33. Sitzung) — Die Vorlage wird ohne Votum weitergeleitet.
Ergebnis: Die Vorlage wird ohne Votum weitergeleitet. - 2.7Anwendung der Erleichterungen des 3. NKFWG NRW bei städtischen BeteiligungsgesellschaftenZur Vorlage · 20242689 · Beschlussvorlage der Verwaltung
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✦ KI-Zusammenfassung
Die vorliegende Beschlussvorlage des Amtes für Finanzsteuerung befasst sich mit der Umsetzung von Bürokratieerleichterungen durch das 3. NKFWG NRW bei den städtischen Beteiligungsgesellschaften der Stadt Bochum. Ziel der Maßnahme ist die Anpassung der Rechnungslegungs- und Berichtspflichten. Künftig sollen für die Unternehmen des Konzerns Stadt Bochum die allgemeinen gesellschaftsrechtlichen Vorschriften des § 267 HGB hinsichtlich des Berichtsumfangs gelten können, anstatt einheitlich die Regelungen für große Kapitalgesellschaften anzuwenden.
Der Rat soll beschließen, die entsprechenden Anpassungen in den Gesellschaftsverträgen sowie im Public Corporate Governance Kodex vorzunehmen. Die Testierpflicht durch einen Wirtschaftsprüfer und die individuelle Offenlegung der Organvergütung gemäß VergütungsOG NRW bleiben hiervon unberührt. Zudem soll die Aufstellungsfrist einheitlich auf drei Monate nach Geschäftsjahresende festgelegt werden. Für die USB Bochum GmbH, die BOGESTRA AG, die VBW Bauen und Wohnen GmbH sowie die Stadtwerke Bochum Holding GmbH soll die Erstellung eines Nachhaltigkeitsberichts nach der CSRD-Richtlinie verankert werden.
Im Rahmen der CSRD-Nachhaltigkeitsberichterstattung werden neben den genannten Unternehmen auch die Trianel GmbH, die WEG-Gruppe, die SBO gGmbH, die Sparkasse Bochum und die Gelsenwasser AG einbezogen. Während die Sparkasse Bochum AöR und die Gelsenwasser AG bereits für das Geschäftsjahr 2024 Berichte erstellen, werden ab dem Geschäftsjahr 2025 alle großen Kapitalgesellschaften sowie Unternehmen mit Konzernabschluss einbezogen. Die geschätzten Kosten für die Erstellung im ersten Jahr werden pro Unternehmen auf 100.000 bis 150.000 Euro beziffert. Eine Entscheidung im Rat ist für den 19. Dezember 2024 vorgesehen.
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Beratungsfolge
- 19.12.2024 · Rat (36. Sitzung) — Mehrheitlich nach BeschlussvorschlagEnthaltungen: 0dagegen: 7 (BD, FASG)dafür: 71 (SPD, Grüne, CDU, UWG:FB, FDP, Backs, Hohmeier, Müller, Steude, OB)
- 12.12.2024 · Haupt- und Finanzausschuss (33. Sitzung) — Mehrheitlich nach BeschlussvorschlagEnthaltungen: 0dagegen: 1 (BD)dafür: 14 (SPD/Grüne/CDU/UWG:FB/OB)
- 28.11.2024 · Ausschuss für Beteiligungen und Controlling (38. Sitzung) — Mehrheitlich nach BeschlussvorschlagEnthaltungen: 1 (FASG)Dagegen : 1 (BD)Dafür: 11 (SPD, Grüne, CDU)
Ergebnis: Mehrheitlich nach Beschlussvorschlag Enthaltungen: 0dagegen: 1 (BD)dafür: 14 (SPD/Grüne/CDU/UWG:FB/OB) - 2.8Überplanmäßige Bereitstellung eines konsumtiven Mehrbedarfes gem. § 83 GO NRW für zusätzliche Personalaufwendungen im Haushaltsjahr 2024Zur Vorlage · 20242910 · Finanzvorlage investiv oder konsumtiv
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✦ KI-Zusammenfassung
Mit der Finanzvorlage 20242910 beantragen Fabian Klemz und Marcel Neuber vom Amt für Finanzsteuerung die überplanmäßige Bereitstellung von 1,22 Millionen Euro zur Deckung eines Mehrbedarfs im städtischen Personalaufwand für das Haushaltsjahr 2024. Der Beschlussvorschlag sieht vor, diese Mittel gemäß § 83 GO NRW bereitzustellen, wobei die Finanzierung durch Mehrerträge bei der Gewerbesteuer in der Produktgruppe „Allgemeine Finanzwirtschaft“ erfolgen soll.
Der zusätzliche Bedarf resultiert aus den Auswirkungen des Tarifabschlusses im öffentlichen Dienst vom Dezember 2023 sowie aus gesetzlichen Anpassungen der Dienst- und Versorgungsbezüge im Land Nordrhein-Westfalen. Während in früheren Prognosen noch ein Gesamtmangel von 3,2 Millionen Euro erwartet wurde, beläuft sich die aktuelle Hochrechnung auf 1,22 Millionen Euro. Trotz bereits vorgenommener Gegensteuerungsmaßnahmen und einer zentralen Tarifabschlussvorsorge kann der durch die Tarifsteigerung von 11 % entstandene Mehraufwand nicht vollständig aus dem bestehenden Budget kompensiert werden.
Die Finanzierung des Betrags wird durch die Erwartung von Gewerbesteuer-Mehrerträgen in Höhe von rund 27 Millionen Euro gegenüber der ursprünglichen Planung ermöglicht. Die Vorlage wird im Haupt- und Finanzausschuss am 12. Dezember 2024 vorberaten und dem Rat am 19. Dezember 2024 zur Entscheidung vorgelegt.
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Beratungsfolge
- 19.12.2024 · Rat (36. Sitzung) — Einstimmig nach Beschlussvorschlag
- 12.12.2024 · Haupt- und Finanzausschuss (33. Sitzung) — Einstimmig nach Beschlussvorschlag
Ergebnis: Einstimmig nach Beschlussvorschlag - 2.9Überplanmäßige Bereitstellung von konsumtiven Haushaltsmitteln gemäß § 83 GO NRW in der Produktgruppe 1109 (Technischer Betrieb) zur Deckung von Mehraufwendungen im Bereich Treibstoffe, Abfallentsorgung und LagermaterialienZur Vorlage · 20242911 · Finanzvorlage investiv oder konsumtiv
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✦ KI-Zusammenfassung
Der Rat der Stadt Bochum wird über die überplanmäßige Bereitstellung von Haushaltsmitteln in Höhe von 785.000 Euro für den Technischen Betrieb (Produktgruppe 1109) entscheiden. Die Vorlage des Amtes für Finanzsteuerung sieht vor, einen Mehraufwand im laufenden Haushaltsjahr 2024 auszugleichen, der auf preisbedingte Steigerungen zurückzuführen ist.
Der Bedarf umfasst zusätzliche Ausgaben von 100.000 Euro bei der Abfallentsorgung, 250.000 Euro für Treibstoffe sowie 435.000 Euro für Lagermaterialien und Baustoffe. Als Gründe werden steigende Kosten für die Entsorgung biologisch abbaubarer Abfälle, weiterhin hohe Kraftstoffpreise und kürzere Vertragslaufzeiten bei der Beschaffung von Baugütern genannt. Die Deckung des Mehrbedarfs soll durch Minderaufwendungen im Budget des Umwelt- und Grünflächenamtes (Produktgruppe 5501) erfolgen, da dort Mittel für die Abrechnung von Festwerten aufgrund von Investitionsmaßnahmen auf Kinderspielplätzen nicht beansprucht wurden.
Die Bereitstellung der Mittel ist zur Aufrechterhaltung der Aufgaben in der Straßen-, Kanal- und Grünunterhaltung sowie zur Erfüllung der Verkehrssicherungspflicht vorgesehen. Die Vorlage wird am 12. Dezember 2024 im Haupt- und Finanzausschuss vorberaten und am 19. Dezember 2024 im Rat final beschlossen.
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Beratungsfolge
- 19.12.2024 · Rat (36. Sitzung) — Einstimmig nach Beschlussvorschlag
- 12.12.2024 · Haupt- und Finanzausschuss (33. Sitzung) — Einstimmig nach Beschlussvorschlag
Ergebnis: Einstimmig nach Beschlussvorschlag - 2.10Feststellung des Jahresabschlusses der Stadt Bochum zum 31.12.2023Zur Vorlage · 20242752 · Beschlussvorlage der Verwaltung
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✦ KI-Zusammenfassung
Der Rat der Stadt Bochum soll den Jahresabschluss für das Haushaltsjahr zum 31. Dezember 2023 feststellen. Die vorliegende Beschlussvorlage des Rechnungsprüfungsamtes sieht vor, dass der Rat den Prüfungsbericht des Rechnungsprüfungsausschusses vom 6. Dezember 2024 sowie das Ergebnis der Prüfung zur Kenntnis nimmt. Dieses Ergebnis ist im Bestätigungsvermerk der örtlichen Rechnungsprüfung vom 31. Oktober 2024 zusammengefasst.
Der Rechnungsprüfungsausschuss hat die entsprechenden Unterlagen bereits in seiner Sitzung beraten und empfiehlt die Feststellung des Jahresabschlusses gemäß den Vorgaben der Gemeindeordnung Nordrhein-Westfalen. Die Prüfung durch die örtliche Rechnungsprüfung umfasst neben der Einhaltung gesetzlicher Vorschriften auch die Richtigkeit der Darstellung der Vermögens-, Schulden-, Finanz- und Ertragslage der Stadt sowie die Übereinstimmung des Lageberichts mit dem Jahresabschluss. Der Rechnungsprüfungsausschuss hat sich dabei dem Bestätigungsvermerk angeschlossen und eine Stellungnahme zum Ergebnis der Prüfung erstellt.
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Beratungsfolge
- 19.12.2024 · Rat (36. Sitzung) — Einstimmig nach Beschlussvorschlag
- 12.12.2024 · Haupt- und Finanzausschuss (33. Sitzung) — Die Vorlage wird ohne Votum weitergeleitet.
Ergebnis: Die Vorlage wird ohne Votum weitergeleitet. - 2.11Jahresabschluss der Stadt Bochum zum 31.12.2023 - Entlastung des OberbürgermeistersZur Vorlage · 20242753 · Beschlussvorlage der Verwaltung
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✦ KI-Zusammenfassung
Der Rat der Stadt Bochum wird in seiner Sitzung am 19. Dezember 2024 über den Jahresabschluss der Stadt zum 31. Dezember 2023 sowie über die Entlastung des Oberbürgermeisters entscheiden. Die entsprechende Beschlussvorlage geht vom Rechnungsprüfungsamt aus.
Der Rechnungsprüfungsausschuss hat den Bericht zur Prüfung des Jahresabschlusses in seiner Sitzung am 6. Dezember 2024 beraten und die Ergebnisse zur Kenntnis genommen. Der Ausschuss schließt sich dabei dem Bestätigungsvermerk des Rechnungsprüfungsamtes an und hat eine Stellungnahme zum Prüfergebnis erstellt. Mit dieser Vorlage wird dem Rat die Empfehlung übermittelt, den Jahresabschluss gemäß § 96 (1) GO NRW festzustellen.
Neben der Feststellung des Abschlusses umfasst die Entscheidung im Rat auch die Entlastung des Oberbürgermeisters. Die Vorlage durchläuft vor der endgültigen Entscheidung im Rat eine Vorberatung im Haupt- und Finanzausschuss, die für den 12. Dezember 2024 angesetzt ist.
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Beratungsfolge
- 19.12.2024 · Rat (36. Sitzung) — Einstimmig nach BeschlussvorschlagHinweis: Herr Oberbürgermeister Eiskirch hat nicht an der Abstimmung teilgenommen.
- 12.12.2024 · Haupt- und Finanzausschuss (33. Sitzung) — Die Vorlage wird ohne Votum weitergeleitet.
Ergebnis: Die Vorlage wird ohne Votum weitergeleitet. - 2.12Bebauungsplan Nr. 1021 – Herrenacker – hier: Satzungsbeschluss und Entscheidung über StellungnahmenZur Vorlage · 20242287 · Beschlussvorlage der Verwaltung
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✦ KI-Zusammenfassung
Die vorliegende Beschlussvorlage der Verwaltung zum Bebauungsplan Nr. 1021 – Herrenacker – sieht die Schaffung planungsrechtlicher Voraussetzungen für ein etwa fünf Hektar großes Gebiet in Wattenscheid-Westenfeld vor. Das Areal, das derzeit überwiegend landwirtschaftlich genutzt wird, soll die Verlagerung der Kleingartenanlage Thiemannshof ermöglichen. Geplant ist die Einrichtung einer Kleingartenlage inklusive eines Vereinsheims als Ersatzstandort. Zudem soll die Erschließung über die Straße Herrenacker gesichert werden.
Ein wesentlicher Bestandteil des Plans ist die Sicherung von Waldflächen sowie die Einbeziehung einer Kompensationsfläche für eine Waldaufforstung, wobei der bestehende Laub- und Mischwald erhalten bleiben soll. Etwa ein Drittel des Plangebiets wird durch diese Waldflächen beansprucht. Ein 15 Meter breiter Schutzstreifen am verrohrten Gewässer Westseifen soll als Parkanlage mit Fuß- und Radwegen gestaltet werden. Maßnahmen zur Entwässerung durch Mulden und Dachbegrünung sowie zur Versickerung sind im Entwurf vorgesehen.
Die Verwaltung schlägt die Satzung des Bebauungsplans gemäß § 10 BauGB sowie die Begründung inklusive Umweltbericht vor. Mit dem Inkrafttreten werden die Bebauungspläne Nr. 611 II aufgehoben und die Pläne Nr. 611 I sowie Nr. 611 III außer Kraft gesetzt. Der Beratungsprozess sieht die Anhörung der Bezirksvertretung Bochum-Wattenscheid am 3. Dezember 2024 sowie die Beratung in den zuständigen Ausschüssen im Dezember vor, bevor der Rat am 19. Dezember 2024 über die Vorlage entscheidet.
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Beratungsfolge
- 19.12.2024 · Rat (36. Sitzung) — Mehrheitlich nach BeschlussvorschlagEnthaltungen: 0dagegen: 3 (UWG:FB)dafür: 75 (SPD, Grüne, CDU, BD, FDP, FASG, Backs, Hohmeier, Müller, Steude, OB)
- 17.12.2024 · Ausschuss für Planung und Grundstücke (38. Sitzung) — Einstimmig nach Beschlussvorschlag bei einer Enthaltung (FASG)
- 12.12.2024 · Haupt- und Finanzausschuss (33. Sitzung) — Die Vorlage wird ohne Votum weitergeleitet.
- 03.12.2024 · Bezirksvertretung Bochum-Wattenscheid (37. Sitzung) — Mehrheitlich nach Beschlussvorschlag Enthaltung: 1 (CDU) Dagegen: 2 (UWG:FB) Dafür: 14 (SPD, Grüne, CDU, FDP, BD, FL)
Ergebnis: Die Vorlage wird ohne Votum weitergeleitet. - 2.13Baubeschluss zum neuen Feuerwehrgerätehaus HeideZur Vorlage · 20242701 · Beschlussvorlage der Verwaltung
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✦ KI-Zusammenfassung
Die Verwaltung legt mit der Vorlage 20242701 den Baubeschluss für das neue Feuerwehrgerätehaus Heide in der Märkischen Straße vor. Gegenstand des Vorhabens ist die bauliche Realisierung inklusive der Außenanlagen sowie die Durchführung von Baumfällungen und Ersatzpflanzungen. Der Entwurf sieht das Fällen von 41 Bäumen und die Anpflanzung von 56 Bäumen vor.
Die Gesamtkosten für das Bauvorhaben belaufen sich auf 10.850.000 Euro. Dieser Betrag beinhaltet einen Risikozuschlag von 10 Prozent auf die Kostengruppen 100 bis 700. Zur Kostenreduzierung von ursprünglich über 14 Millionen Euro wurden Maßnahmen wie der Verzicht auf Aufzüge und Sonnenschutz sowie der Verzicht auf eine externe Projektsteuerung für die Projektstufen 3 bis 5 umgesetzt. Die Aufgaben der Projektsteuerung sollen stattdessen durch die Zentralen Dienste und die Feuerwehr übernommen werden.
Die benötigten investiven Mittel stehen für die Haushaltsjahre 2024 bis 2027 zur Verfügung, vorbehaltlich der Zustimmung durch den Rat. Der jährliche Abschreibungsaufwand wird mit etwa 181.000 Euro beziffert, während der anfängliche Zinsaufwand bei circa 335.000 Euro liegt. Der Zeitplan sieht die Erteilung der Baugenehmigung bis Mai 2025, den Baubeginn im zweiten Quartal 2025 sowie die Bauüberwachung bis Juli 2027 vor. Die Nutzungsaufnahme des neuen Gerätehauses ist für den Sommer 2027 geplant. Der Beschluss durch den Rat ist für den 19. Dezember 2024 vorgesehen.
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Beratungsfolge
- 19.12.2024 · Rat (36. Sitzung) — Einstimmig nach Beschlussvorschlag
- 17.12.2024 · Ausschuss für Planung und Grundstücke (38. Sitzung) — Einstimmig nach Beschlussvorschlag bei einer Enthaltung (BD)
- 12.12.2024 · Haupt- und Finanzausschuss (33. Sitzung) — Die Vorlage wird ohne Votum weitergeleitet.
- 10.12.2024 · Betriebsausschuss für die Eigenbetriebe (28. Sitzung) — Einstimmig nach Beschlussvorschlag
- 05.12.2024 · Ausschuss für Umwelt, Nachhaltigkeit und Ordnung (31. Sitzung) — Die Vorlage wird ohne Votum weitergeleitet.
- 03.12.2024 · Bezirksvertretung Bochum-Wattenscheid (37. Sitzung) — Einstimmig nach Beschlussvorschlag
Ergebnis: Die Vorlage wird ohne Votum weitergeleitet. - 2.14Sportstättenbedarfsplanung für Sporthallen und WasserflächenZur Vorlage · 20242347 · Beschlussvorlage der Verwaltung
▶ Vorlage aufklappen — Zusammenfassung, Dokumente, Beratungsfolge
✦ KI-Zusammenfassung
Die Beschlussvorlage der Verwaltung mit der Nummer 20242347 zur Sportstättenbedarfsplanung für Sporthallen und Wasserflächen legt einen Sanierungsplan für Bochumer Sporthallen vor. Dieser umfasst vorrangig 25 Hallen mit hohem Sanierungsbedarf, wobei die Hallen in die Bewertungszonen BZS 2 und BZS 3 eingestuft sind. Die Projektierung für weitere Sanierungen ist ab dem Jahr 2029 vorgesehen. Zur Behebung eines Flächendefizits von 1.228 m² wird der Neubau einer Dreifach-Turnhalle in Wattenscheid vorgeschlagen sowie die Erstellung einer Machbarkeitsstudie für eine weitere Dreifach-Turnhalle im Bezirk Nord, wahlweise im Schulzentrum Bochum-Nord oder auf der Bezirkssportanlage Am Nordbad, beantragt.
Im Bereich der Wasserflächen ist vorgesehen, Lehrschwimmbecken mit einer Wasserfläche von 32 m² aufzugeben. Die aktuell betriebenen Becken der Waldschule und Libriusschule sollen funktionstüchtig erhalten bleiben, jedoch ohne Sanierung. Die Konzepte „Open Sunday“ und „Open Holiday“ sollen fortgeführt und verstetigt werden.
Zudem wird über die Erweiterung des Projekts „Mädchen an den Ball“ des BIKU e.V. informiert, welches für 2025 einen dritten Verein in Wattenscheid vorsieht. Zur Digitalisierung der Flächenvergabe soll die bisherige Software durch eine neue Lösung ersetzt werden, wobei eine Anbindung an die Software „Spartakus“ der Zentralen Dienste für stadteigene Sportflächen beauftragt wird. Die technische Umsetzung befindet sich im Vergabeverfahren, die Inbetriebnahme ist für 2025 geplant. Die Mittelbedarfe für die Hallensanierungen sind in der Etatplanung berücksichtigt.
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Beratungsfolge
- 19.12.2024 · Rat (36. Sitzung)
- 12.12.2024 · Haupt- und Finanzausschuss (33. Sitzung) — Die Vorlage wird ohne Votum weitergeleitet.
- 11.12.2024 · Bezirksvertretung Bochum-Südwest (37. Sitzung) — Einstimmig nach Beschlussvorschlag
- 10.12.2024 · Betriebsausschuss für die Eigenbetriebe (28. Sitzung) — Die Abstimmung erfolgt getrennt nach Unterpunkten
- 06.12.2024 · Ausschuss für Sport, Bewegung und Freizeit (23. Sitzung) — Die Punkte der Beschlussvorlage wurden einzeln abgestimmt.Punkt 1:Einstimmig nach BeschlussvorschlagPunkt 2:Einstimmig nach BeschlussvorschlagPunkt 3:Mehrheitlich nach Beschlussvorschlag, Enthaltungen: 1 (FASG), Dagegen: 3 (CDU), Dafür: 11 (SPD, Grüne, UW
- 05.12.2024 · Bezirksvertretung Bochum-Mitte (35. Sitzung) — Einstimmig nach Änderung des Beschlussvorschlages
- 03.12.2024 · Bezirksvertretung Bochum-Wattenscheid (37. Sitzung) — Die Abstimmung erfolgt getrennt nach Unterpunkten
- 19.11.2024 · Bezirksvertretung Bochum-Wattenscheid (36. Sitzung) — Die Beratung der Vorlage wird zurückgestellt.
- 19.11.2024 · Ausschuss für Schule und Bildung (29. Sitzung) — Einstimmig nach Ergänzung des Beschlussvorschlages bei 3 Enthaltungen der CDU-Fraktion.
- 13.11.2024 · Bezirksvertretung Bochum-Südwest (36. Sitzung) — Die Beratung der Vorlage wird zurückgestellt.
- 12.11.2024 · Bezirksvertretung Bochum-Süd (31. Sitzung) — Einstimmig nach Änderung des Beschlussvorschlages bei 1 Enthaltung (Frau Aksevi)
- 06.11.2024 · Bezirksvertretung Bochum-Ost (31. Sitzung) — Einstimmig nach Beschlussvorschlag
- 05.11.2024 · Bezirksvertretung Bochum-Nord (36. Sitzung) — Einstimmig nach Ergänzung des Beschlussvorschlages bei zwei Enthaltungen (CDU)
Ergebnis: Die Vorlage wird ohne Votum weitergeleitet. - Anhörungs- und Vorberatungsergebnisse zur Sportstättenbedarfsplanung
- 2.15Realisierungsbeschluss zur Sanierung des Südflügels des Historischen RathausesZur Vorlage · 20242873 · Beschlussvorlage der Verwaltung
▶ Vorlage aufklappen — Zusammenfassung, Dokumente, Beratungsfolge
✦ KI-Zusammenfassung
Die Verwaltung hat eine Beschlussvorlage zur energetischen, brandschutztechnischen und modernen Sanierung des Südflügels des Historischen Rathauses vorgelegt. Ziel der Maßnahme ist die Modernisierung der Räumlichkeiten unter Einhaltung der denkmalpflegerischen Anforderungen sowie die Wiederinbetriebnahme der siebten Ebene. Der Rat soll die Beauftragung der Grundlagen-, Vor- und Entwurfsplanung gemäß den Leistungsphasen 1 bis 3 der HOAI durch den bereits beauftragten externen Generalplaner beschließen. Auf die Hinzuziehung eines externen Projektsteuerers, der zusätzliche Kosten in Höhe von 3,0 bis 3,5 Millionen Euro verursachen würde, wird verzichtet.
Die Kostenschätzung aus dem Jahr 2021 beläuft sich auf rund 37,0 Millionen Euro inklusive eines Risikozuschlags von 7 Prozent, wobei eine inflationsbedingte Anpassung möglich bleibt. Der geplante Mittelabfluss der Investitionen ist auf die Jahre 2025 bis 2030 verteilt, wobei die höchsten Beträge in den Jahren 2028 und 2029 mit jeweils 11,0 Millionen Euro anfallen.
Der Abschluss der Sanierungsmaßnahmen wird für Ende 2030 erwartet. Bei prognostizierten Kosten von 36,9 Millionen Euro und einer geschätzten Nutzungsdauer von 60 Jahren werden jährliche Abschreibungen von rund 615.000 Euro kalkuliert. Nach Abschluss der Arbeiten wird mit einem geringeren jährlichen Unterhaltungsaufwand sowie einem Rückgang des Verbrauchs von Heizenergie und Strom gerechnet. Zudem wird eine effizientere Flächennutzung ermöglicht. Der Vorlage liegen eine Kostenschätzung nach DIN 276 ZD, ein Rahmenterminplan sowie ein Übersichtsplan der Bauabschnitte bei.
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Beratungsfolge
- 19.12.2024 · Rat (36. Sitzung) — Einstimmig nach BeschlussvorschlagEnthaltungen: 5 (BD)
- 12.12.2024 · Haupt- und Finanzausschuss (33. Sitzung) — Einstimmig nach BeschlussvorschlagEnthaltungen: 1 (BD)
- 10.12.2024 · Betriebsausschuss für die Eigenbetriebe (28. Sitzung) — Einstimmig nach Beschlussvorschlag bei 1 Enthaltung (BD)
- 05.12.2024 · Bezirksvertretung Bochum-Mitte (35. Sitzung) — Einstimmig nach BeschlussvorschlagEnthaltungen: 1 (BD)
Ergebnis: Einstimmig nach Beschlussvorschlag Enthaltungen: 1 (BD) - 2.16Kernaktivität „Aufbau von Familienzentren an Grundschulen“, Finanzierung der vier landesgeförderten sowie Ausweitung und Finanzierung von zwei weiteren FGZ-Standorten in den Jahren 2025 und 2026Zur Vorlage · 20242638 · Beschlussvorlage der Verwaltung
▶ Vorlage aufklappen — Zusammenfassung, Dokumente, Beratungsfolge
✦ KI-Zusammenfassung
Die vorliegende Beschlussvorlage des Schulverwaltungsamtes (Nummer 20242638) befasst sich mit der Finanzierung und dem Ausbau von Familiengrundschulzentren (FGZ) in den Jahren 2025 und 2026. Ziel der Maßnahme ist die stufenweise Ausweitung dieser Zentren zur Förderung der Bildungsgerechtigkeit.
Für die Sicherstellung des Betriebs von vier bereits bestehenden, landesgeförderten Standorten, die zu 80 Prozent durch das Land Nordrhein-Westfalen unterstützt werden, ist ein jährlicher kommunaler Eigenanteil von voraussichtlich 71.200 Euro aus der „Bochum Strategie“ vorgesehen. Zusätzlich soll der Aufbau von zwei weiteren Standorten an der Grundschule an der Maarbrücke sowie der Grundschule Westenfeld erfolgen. Diese neuen Standorte werden zu 100 Prozent kommunal finanziert, was jährliche Kosten in Höhe von 102.000 Euro zur Folge hat. Die Gesamtkosten für die Stadt belaufen sich somit für die Jahre 2025 und 2026 auf jährlich 173.200 Euro.
Der Beschlussvorschlag sieht vor, die Verwaltung mit der Bereitstellung und Auszahlung der Mittel für die bestehenden sowie die neuen Standorte zu beauftragen. Zudem soll die Verwaltung den Aufbau der neuen Standorte durch die Kommunale Koordinierung FGZ begleiten. Perspektivisch ist die Einbeziehung weiterer Schulen wie der Hufelandschule, der Glückaufschule, der Von-Waldthausen-Schule sowie der Arnoldschule und der Sonnenschule geplant, wobei bei Letzteren der Abschluss baulicher Maßnahmen abgewartet werden soll. Ein Ratsbeschluss ist im Jahr 2024 erforderlich, um die Auszahlung der Mittel ab Januar 2025 zu ermöglichen.
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Beratungsfolge
- 19.12.2024 · Rat (36. Sitzung) — Einstimmig nach Beschlussvorschlag
- 12.12.2024 · Haupt- und Finanzausschuss (33. Sitzung) — Einstimmig nach Beschlussvorschlag
Ergebnis: Einstimmig nach Beschlussvorschlag - 2.17Entwicklung „Wohnen am Appolonia-Pfaus-Park“ in der Bochumer Innenstadt mit den drei Bausteinen „Fläche BVZ“ (I), „Appolonia-Pfaus-Park“ (II) sowie „Musikschule“ (III)Zur Vorlage · 20242546 · Beschlussvorlage der Verwaltung
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✦ KI-Zusammenfassung
Die Beschlussvorlage 20242546 des Amts für Stadtplanung und Wohnen befasst sich mit der städtebaulichen Entwicklung des Projekts „Wohnen am Appolonia-Pfaus-Park“ in der Bochumer Innenstadt. Das Vorhaben gliedert sich in drei zentrale Bausteine. Im ersten Baustein soll die Fläche BVZ im Wege einer zweistufigen Konzeptvergabe als Erbbaurecht für Wohnnutzung an Investorinnen und Investoren vergeben werden. Dabei ist ein Anteil von 40 Prozent an öffentlich gefördertem Wohnraum festgeschrieben. Der zweite Baustein sieht die Aufwertung des Appolonia-Pfaus-Parks sowie des Gustav-Heinemann-Platzes als öffentliche Grünflächen vor, wobei eine geplante Teilflächenveräußerung des Parks nicht mehr vorgeschlagen wird. Der dritte Baustein umfasst die gemeinwohlorientierte Entwicklung der Musikschule.
Der Rat der Stadt Bochum soll die grundsätzlichen städtebaulichen Ziele beschließen. Damit verbunden ist der Auftrag an die Verwaltung, bautechnische Untersuchungen fortzuführen, das Vergabeverfahren für das Erbbaurecht durchzuführen und potenzielle Träger für die Musikschule anzusprechen. Die Verwaltung führt derzeit eine Grundlagenermittlung für die Liegenschaften durch, die unter anderem rechtliche und technische Gutachten zur Statik und Schadstoffbelastung der Tiefgarage P3 umfasst. Die Ergebnisse dieser Untersuchungen werden für das erste Quartal 2025 erwartet.
Für die bautechnischen Untersuchungen sind etwa 300.000 Euro aus dem Etat der ISEK-Projekte vorgesehen. Für die rechtliche Begleitung und die Vergabeverfahren sind für die Haushaltsjahre 2025 und 2026 Mittel in Höhe von 150.000 Euro angemeldet. Zudem bereitet die Verwaltung einen Aufstellungsbeschluss für einen neuen Bebauungsplan vor.
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Beratungsfolge
- 19.12.2024 · Rat (36. Sitzung) — Mehrheitlich nach BeschlussvorschlagEnthaltungen: 5 (FASG, FDP)dagegen: 25 (CDU, BD, UWG:FB, Hohmeier, Steude)dafür: 47 (SPD, Grüne, Backs, Steude, OB)
- 17.12.2024 · Ausschuss für Planung und Grundstücke (38. Sitzung) — Die Vorlage wird ohne Votum weitergeleitet.
- 12.12.2024 · Haupt- und Finanzausschuss (33. Sitzung) — Die Vorlage wird ohne Votum weitergeleitet.
- 10.12.2024 · Betriebsausschuss für die Eigenbetriebe (28. Sitzung) — Die Vorlage wird ohne Votum weitergeleitet.
- 05.12.2024 · Bezirksvertretung Bochum-Mitte (35. Sitzung) — Die Beratung der Vorlage wird zurückgestellt.
- 03.12.2024 · Ausschuss für Strukturentwicklung, Digitalisierung und Europa (20. Sitzung) — Die Vorlage wird ohne Votum weitergeleitet.
Ergebnis: Die Vorlage wird ohne Votum weitergeleitet. - 2.18Umsetzung des Friedhofentwicklungskonzeptes für den Friedhof GrummeZur Vorlage · 20242559 · Beschlussvorlage der Verwaltung
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✦ KI-Zusammenfassung
Die Verwaltung hat eine Beschlussvorlage zur Umsetzung des Friedhofentwicklungskonzeptes für den Friedhof Grumme vorgelegt. Ziel der Maßnahmen ist die Sicherung eines bürgernahen Bestattungsangebots sowie die Optimierung der Wirtschaftlichkeit. Die geplanten baulichen Arbeiten umfassen die Erneuerung von Wegebelägen, Wegebaumaßnahmen mit Entsiegelung sowie Arbeiten an der Kanalisation im Kern- und Peripheriebereich. Zudem ist die Sanierung der über 50 Jahre alten Wasserver- und -entsorgung vorgesehen, um die Infrastruktur zu modernisieren und die Versickerung sowie das Klima durch Entsiegelungen zu verbessern.
Der geschätzte Gesamtmittelbedarf für die Maßnahmen beläuft sich auf circa 1.278.360 Euro, wobei die Kosten für Zustandsuntersuchungen auf etwa 164.000 Euro und für bauliche Maßnahmen im Abwasserbereich auf circa 670.000 Euro kalkuliert werden. Der jährliche Abschreibungsaufwand für die Wasserleitungen und Wege wird mit insgesamt rund 28.000 Euro beziffert, während der anfängliche jährliche Zinsaufwand bei etwa 39.000 Euro liegt.
Der Baubeginn ist für Februar 2025 geplant, wobei die Ausschreibung zu Beginn des Jahres erfolgen soll. Der Abschluss der Arbeiten wird für September 2025 erwartet. Die Umsetzung der Maßnahmen steht unter dem Vorbehalt der Zustimmung zum Doppelhaushalt 2025/2026. Vor der Entscheidung durch den Rat finden Beratungen in der Bezirksvertretung Bochum-Mitte, im Ausschuss für Umwelt, Nachhaltigkeit und Ordnung sowie im Haupt- und Finanzausschuss statt.
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Beratungsfolge
- 19.12.2024 · Rat (36. Sitzung) — Einstimmig nach Beschlussvorschlag
- 12.12.2024 · Haupt- und Finanzausschuss (33. Sitzung) — Einstimmig nach Beschlussvorschlag
- 05.12.2024 · Ausschuss für Umwelt, Nachhaltigkeit und Ordnung (31. Sitzung) — Einstimmig nach BeschlussvorschlagEnthaltungen - 0Dagegen - 0Dafür - 13 (SPD, Grüne, CDU, UWG)
- 05.12.2024 · Bezirksvertretung Bochum-Mitte (35. Sitzung) — Einstimmig nach Beschlussvorschlag
Ergebnis: Einstimmig nach Beschlussvorschlag - 2.19Masterplan Einzelhandel und Handlungskonzept "Zentren neu denken"Zur Vorlage · 20241884/2 · Beschlussvorlage der Verwaltung
▶ Vorlage aufklappen — Zusammenfassung, Dokumente, Beratungsfolge
✦ KI-Zusammenfassung
Die Beschlussvorlage 20241884/2 des Amtes für Stadtplanung und Wohnen sieht die Fortschreibung des Masterplans Einzelhandel sowie die Festlegung des Handlungskonzepts „Zentren neu denken“ vor. Ziel der Vorlage ist es, die Ansiedlung von Einzelhandel zu steuern und multifunktionale Zentren im Rahmen der Bochum Strategie 2030 zu stärken. Der Rat der Stadt Bochum soll den Masterplan als städtebauliches Entwicklungskonzept beschließen und das Handlungskonzept als planerische Grundlage festlegen. Zudem wird die Verwaltung beauftragt, weitere Handlungskonzeptionen für Zentren mit hohem Handlungsbedarf auszuarbeiten.
Die Grundlage der Vorlage bildet eine Bestandsanalyse, die eine Reduktion der Einzelhandels-Gesamtverkaufsfläche um 6 % seit 2010 aufzeigt. Während der Anteil der Innenstadt sank, stieg der Anteil des Ruhrparks leicht an. Die 28 zentralen Versorgungsbereiche bleiben weitgehend bestehen, wobei sechs Bereiche geringfügig angepasst und der Sonderstandort Castroper Hellweg reduziert wurde. In den Steuerungsregeln wurden die Verkaufsflächenobergrenzen für nahversorgungs- und zentrenrelevante Sortimente gestrichen. Zudem wurden vier Sortimente, darunter Angler-, Camping- und Jagdartikel sowie Matratzen, als nicht-zentrenrelevant eingestuft.
Das Handlungskonzept umfasst eine städtebauliche Einordnung sowie eine Stärken-Schwächen-Analyse, aus der Ziele für Städtebau, Mobilität und soziale Infrastruktur abgeleitet werden. Das Konzept dient als Grundlage für künftige Fachplanungen und die Erstellung vertiefender Konzepte für ausgewählte Zentren. Die Vorlage durchläuft die Vorberatung im Haupt- und Finanzausschuss am 12. Dezember 2024 und die Entscheidung im Rat am 19. Dezember 2024.
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Beratungsfolge
- 19.12.2024 · Rat (36. Sitzung) — Mehrheitlich nach BeschlussvorschlagEnthaltungen: 2 (FDP)dagegen: 5 (BD)dafür: 68 (SPD, Grüne, CDU, UWG:FB, FASG, Backs, Hohmeier, Müller, Steude, OB)
- 12.12.2024 · Haupt- und Finanzausschuss (33. Sitzung) — Die Vorlage wird ohne Votum weitergeleitet.
Ergebnis: Die Vorlage wird ohne Votum weitergeleitet. - 2.19.1Masterplan Einzelhandel und Handlungskonzept "Zentren neu denken" - Änderungsantrag der CDU-Ratsfraktion -Zur Vorlage · 20243060 · Änderungsantrag
▶ Vorlage aufklappen — Zusammenfassung, Dokumente, Beratungsfolge
✦ KI-Zusammenfassung
Der stellvertretende Fraktionsvorsitzende Roland Mitschke hat einen Änderungsantrag zur Sitzung des Ausschusses für Strukturentwicklung, Digitalisierung und Europa am 3. Dezember 2024 vorgelegt. Der Antrag bezieht sich auf den Masterplan Einzelhandel sowie das Handlungskonzept „Zentren neu denken“.
Im ersten Punkt wird eine Änderung der Anlage 1 des Masterplans für den Bereich Riemke beantragt. Dabei soll der Versorgungsbereich nach Norden – östlich der Herner Straße – bis zur Immobilie des aktuellen Nahversorgers um etwa 200 Meter erweitert werden. Als Begründung wird angeführt, dass die bestehende Ladenfläche aufgrund eines älteren Baukörpers moderne Anpassungen erschwere. Zudem soll die Versorgungssicherheit im Hinblick auf die geplante Landeserstaufnahmeeinrichtung sowie die Berücksichtigung künftiger Ansiedlungsmöglichkeiten sichergestellt werden.
Zudem fordert der Antrag, dass die Verwaltung prüft, ob der Bereich im Umkreis von 300 Metern um den S-Bahn-Haltepunkt „Höntrop“ als Nahversorgungszentrum in den Masterplan Einzelhandel aufgenommen werden kann. In diesem Bereich seien bereits verschiedene Dienstleistungen wie Apotheken, Bäckereien und Gastronomie vorhanden, weshalb eine Aufnahme in das Handlungskonzept „Zentren neu denken“ mittels eines Steckbriefs angestrebt wird.
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Beratungsfolge
- 19.12.2024 · Rat (36. Sitzung) — Der Antrag wird zurückgezogen.
- 12.12.2024 · Haupt- und Finanzausschuss (33. Sitzung) — Die Vorlage wird ohne Votum weitergeleitet.
- 03.12.2024 · Ausschuss für Strukturentwicklung, Digitalisierung und Europa (20. Sitzung) — Die Vorlage wird ohne Votum weitergeleitet.
Ergebnis: Die Vorlage wird ohne Votum weitergeleitet. - 2.20Abschluss öffentlich rechtlicher Vereinbarungen nach dem GKG zur Abnahme sektoraler HeilpraktikerprüfungenZur Vorlage · 20242637 · Beschlussvorlage der Verwaltung
▶ Vorlage aufklappen — Zusammenfassung, Dokumente, Beratungsfolge
✦ KI-Zusammenfassung
Die Verwaltung der Stadt Bochum beantragt die Ermächtigung, öffentlich-rechtliche Vereinbarungen mit anderen Städten oder Kreisen abzuschließen, um das Prüfungswesen für sektoralen Heilpraktiker in Gesundheitsfachberufen zu zentralisieren. Diese Vereinbarungen stehen unter dem Vorbehalt der Genehmigung durch die Bezirksregierung.
Bisher bestehen bereits Verträge zur gemeinsamen Durchführung von Prüfungen im Bereich der Physiotherapie und Psychotherapie. Die vorliegende Vorlage sieht nun vor, diese Kooperation auf die Bereiche Podologie und Ergotherapie auszuweiten. Hintergrund ist ein Vorschlag der Verwaltungsleitungen der Gesundheitsämter im Regierungsbezirk Arnsberg, die eine Zentralisierung zur Steigerung der Effizienz bei geringen Teilnehmerzahlen anstreben. Im Gegenzug sollen die Prüfungen für den sektoralen Heilpraktiker Logopädie nach Bochum verlegt werden, um die bestehenden Prüfungsausschüsse am Hochschulstandort Bochum zu nutzen. Die Vorlage weist keine finanziellen oder klimarelevanten Auswirkungen aus. Der Beschluss wird im weiteren Verlauf durch den Ausschuss für Arbeit, Gesundheit und Soziales sowie den Haupt- und Finanzausschuss beraten, bevor er im Rat entschieden wird.
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Beratungsfolge
- 19.12.2024 · Rat (36. Sitzung) — Einstimmig nach Beschlussvorschlag
- 12.12.2024 · Haupt- und Finanzausschuss (33. Sitzung) — Einstimmig nach Beschlussvorschlag
- 27.11.2024 · Ausschuss für Arbeit, Gesundheit und Soziales (26. Sitzung) — Einstimmig nach Beschlussvorschlag
Ergebnis: Einstimmig nach Beschlussvorschlag - 2.21Aufhebung rechtlich unselbständiger StiftungenZur Vorlage · 20242733 · Beschlussvorlage der Verwaltung
▶ Vorlage aufklappen — Zusammenfassung, Dokumente, Beratungsfolge
✦ KI-Zusammenfassung
Die Stadtverwaltung Bochum hat eine Beschlussvorlage zur Aufhebung rechtlich unselbständiger Stiftungen vorgelegt. Diese Stiftungen basieren auf Zuwendungen für Zwecke der Wohlfahrt, der Kriegsopferfürsorge sowie der Jugendfürsorge, die im Zeitraum von vor 1800 bis in die 1980er Jahre erfolgten.
Der Grund für die geplante Auflösung ist die Unmöglichkeit einer zweckgemäßen Verwendung der Mittel. Da die jährlichen Zinserträge aus dem Stiftungsvermögen mittlerweile als gering eingestuft werden und den Verwaltungsaufwand nicht mehr decken, sieht die Verwaltung keine Grundlage für eine Fortführung der unselbständigen Stiftungen. Das zum 31. Dezember 2020 ausgewiesene Vermögen beläuft sich auf 15.355,61 Euro.
Mit der Aufhebung soll das freiwerdende Kapital dem Jugendamt zur Verfügung gestellt werden. Die Mittel sollen für gemeinwohlorientierte Aufgaben im Stadtgebiet eingesetzt werden, beispielsweise für die Anschaffung von Spiel- und Sportgeräten oder die Förderung ehrenamtlicher Projekte für Jugendliche. Der Beschluss durch den Rat der Stadt Bochum ist für die Sitzung am 19. Dezember 2024 vorgesehen und bedarf der Genehmigung durch die Aufsichtsbehörde. Die Vorlage durchläuft vor der Entscheidung die Beratung in verschiedenen Ausschüssen, darunter den Ausschuss für Kinder, Jugend und Familie sowie den Haupt- und Finanzausschuss.
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Beratungsfolge
- 19.12.2024 · Rat (36. Sitzung) — Einstimmig nach Beschlussvorschlag
- 12.12.2024 · Haupt- und Finanzausschuss (33. Sitzung) — Einstimmig nach Beschlussvorschlag
- 28.11.2024 · Ausschuss für Beteiligungen und Controlling (38. Sitzung) — Einstimmig nach Beschlussvorschlag
- 27.11.2024 · Ausschuss für Arbeit, Gesundheit und Soziales (26. Sitzung) — Einstimmig nach Beschlussvorschlag
- 20.11.2024 · Ausschuss für Kinder, Jugend und Familie (JHA) (26. Sitzung) — Einstimmig nach Beschlussvorschlag
Ergebnis: Einstimmig nach Beschlussvorschlag - 2.22Rückübertragung der Stadthalle Wattenscheid und Modernisierung der Stadthalle Wattenscheid im Rahmen der Generalsanierung Märkische Schule durch die Zentralen DiensteZur Vorlage · 20242666 · Beschlussvorlage der Verwaltung
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✦ KI-Zusammenfassung
Die Verwaltung legt dem Rat eine Beschlussvorlage zur Rückübertragung der Stadthalle Wattenscheid an die Stadt Bochum vor. Ziel ist die Modernisierung des Gebäudes durch die Zentralen Dienste, um die Halle im Rahmen der Generalsanierung des Märkischen Gymnasiums als Schulaula zu nutzen. Hierzu soll der bestehende Vertrag mit der Bochumer Veranstaltungs-GmbH vom 30. März 2023 rückabgewickelt werden. Die der Bochumer Veranstaltungs-GmbH bereitgestellten 11,5 Millionen Euro sollen unter Abzug entstandener Kosten in Höhe von etwa 1,8 Millionen Euro an die Stadt zurückfließen.
Die prognostizierten Sanierungskosten belaufen sich auf insgesamt 8,5 Millionen Euro brutto, wovon 7 Millionen Euro auf die Baukosten und 1,5 Millionen Euro auf die Projektsteuerung sowie die Generalplanung entfallen. Die Finanzierung der Maßnahmen erfolgt durch die Rückzahlung der Kapitaleinlage der Bochumer Veranstaltungs-GmbH. Die Fertigstellung der Stadthalle ist für den Zeitraum 2027/2028 vorgesehen.
Hinsichtlich der finanziellen Auswirkungen wird ein jährlicher Abschreibungsaufwand von etwa 0,141 Millionen Euro bei einer angenommenen Nutzungsdauer von 60 Jahren veranschlagt. Für den Zinsaufwand wird ein Annuitätendarlehen mit einer Laufzeit von 30 Jahren und einem Zinssatz von 3,09 Prozent unterstellt, was zu einem anfänglichen jährlichen Zinsaufwand von rund 0,263 Millionen Euro führt. Der durchschnittliche jährliche Zinsaufwand wird auf etwa 0,136 Millionen Euro geschätzt. Die Beratung der Vorlage erfolgt in den Gremien zwischen dem 28. November 2024 und der Entscheidung im Rat am 19. Dezember 2024.
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Beratungsfolge
- 19.12.2024 · Rat (36. Sitzung) — Einstimmig nach BeschlussvorschlagEnthaltungen: 17 (CDU; UWG:FB; FDP)
- 12.12.2024 · Haupt- und Finanzausschuss (33. Sitzung) — Die Vorlage wird ohne Votum weitergeleitet.
- 10.12.2024 · Betriebsausschuss für die Eigenbetriebe (28. Sitzung) — Die Vorlage wird ohne Votum weitergeleitet.
- 10.12.2024 · Ausschuss für Schule und Bildung (30. Sitzung) — Die Vorlage wird ohne Votum weitergeleitet.
- 10.12.2024 · Ausschuss für Kultur und Tourismus (23. Sitzung) — Die Vorlage wird ohne Votum weitergeleitet.
- 03.12.2024 · Bezirksvertretung Bochum-Wattenscheid (37. Sitzung) — Einstimmig nach Änderung des Beschlussvorschlages
- 28.11.2024 · Ausschuss für Beteiligungen und Controlling (38. Sitzung) — Mehrheitlich nach BeschlussvorschlagEnthaltungen: 0Dagegen: 1 (BD)Dafür: 12 (SPD; Grüne, CDU)
Ergebnis: Die Vorlage wird ohne Votum weitergeleitet. - in der Bezirksvertretung Bochum-Wattenscheid am 03.12.2024 beschlossener Änderungsantrag
- 2.23Standort der Bezirksmusikschule WattenscheidZur Vorlage · 20242891 · Beschlussvorlage der Verwaltung
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✦ KI-Zusammenfassung
Die Verwaltung legt dem Rat eine Beschlussvorlage zur Neuregelung des Standorts der Bezirksmusikschule Wattenscheid vor. Aufgrund von Bauschäden am Gebäude in der Steinstraße 5 sind die geschätzten Sanierungskosten von ursprünglich 3,375 Millionen Euro auf etwa 10,43 Millionen Euro gestiegen, woraufhin die Maßnahmen vorerst gestoppt wurden.
Der Rat soll beschließen, die Sanierung der Liegenschaft in der Steinstraße 5 nicht fortzuführen, das Gebäude zu veräußern und die Musikschule stattdessen in die künftige Gesamtschule Wattenscheid zu integrieren. Die Verwaltung soll die Planung so ausrichten, dass Synergien zwischen der Schul- und der Musikschulnutzung entstehen. Die Kosten für die dafür erforderlichen zusätzlichen Flächen in der Gesamtschule werden auf etwa 6,6 Millionen Euro geschätzt.
Dem Amt für Stadtplanung stehen für die Umsetzung derzeit rund 1 Million Euro zur Verfügung. Für die weitere Umsetzung der geplanten Variante ist spätestens im zweiten Quartal 2025 eine zusätzliche Bereitstellung von etwa 7 Millionen Euro notwendig. Für den Neubau der Gesamtschule sind im Haushaltsplan 2025/2026 Investitionsmittel in unterschiedlicher Höhe für die Jahre 2025 bis 2029 vorgesehen. Weitere erforderliche Mittel werden nach Vorliegen der finalen Kostenplanung in der nächsten Haushaltsplanung berücksichtigt, wobei die Verfügbarkeit von Förderprogrammen im weiteren Verfahren geprüft wird. Die Entscheidung durch den Rat ist für den 19. Dezember 2024 vorgesehen.
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Beratungsfolge
- 19.12.2024 · Rat (36. Sitzung) — Einstimmig nach Beschlussvorschlag
- 12.12.2024 · Haupt- und Finanzausschuss (33. Sitzung) — Einstimmig nach Beschlussvorschlag
- 10.12.2024 · Betriebsausschuss für die Eigenbetriebe (28. Sitzung) — Einstimmig nach Beschlussvorschlag
- 10.12.2024 · Ausschuss für Schule und Bildung (30. Sitzung) — Einstimmig nach Beschlussvorschlag bei einer Enthaltung der UWG:Freie Bürger-Ratsfraktion
- 10.12.2024 · Ausschuss für Kultur und Tourismus (23. Sitzung) — Einstimmig nach Beschlussvorschlag bei einer Enthaltung der UWG:FB.
- 03.12.2024 · Bezirksvertretung Bochum-Wattenscheid (37. Sitzung) — Einstimmig nach Beschlussvorschlag
Ergebnis: Einstimmig nach Beschlussvorschlag - 2.24Mehrjährige Förderung der Freien Kulturszene 2026Zur Vorlage · 20242979 · Beschlussvorlage der Verwaltung
▶ Vorlage aufklappen — Zusammenfassung, Dokumente, Beratungsfolge
✦ KI-Zusammenfassung
Die Verwaltung der Stadt Bochum hat mit der Vorlage 20242979 einen Beschluss zur mehrjährigen Förderung der freien Kulturszene für das Jahr 2026 vorgelegt. Ziel des Antrags ist es, die bestehende zweijährige Planungssicherheit für kulturelle Einrichtungen über das Jahr 20HE5 hinaus aufrechtzuerhalten. Die Förderung umfasst Betriebskostenzuschüsse für die in der Anlage aufgeführten Institutionen, vorbehaltlich einer rechtlichen Prüfung und der Mitwirkung der Antragstellenden.
Die Begründung der Vorlage führt aus, dass die Verstetigung der kulturellen Infrastruktur durch die Übernahme von laufenden Personal- und Mietkosten unterstützt werden soll. Seit 2016 nutzt die Stadt ein Verfahren, bei dem Förderbescheide für einen Zeitraum von zwei Jahren erlassen werden. Dies soll den Trägern Planungssicherheit bieten und gleichzeitig den Entscheidungsspielraum des Rates in der Haushaltswirtschaft wahren. Ergänzend wurde im Jahr 2017 eine jährliche Indexanpassung von einem Prozent eingeführt. Der Beschluss umfasst zudem die Fortführung zusätzlicher Mittel für das HalloDu-Theater zur Unterstützung des laufenden Betriebs. Die Vorlage wird im Dezember 2024 nacheinander im Ausschuss für Kultur und Tourismus, im Haupt- und Finanzausschuss sowie im Rat beraten.
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Beratungsfolge
- 19.12.2024 · Rat (36. Sitzung) — Einstimmig nach BeschlussvorschlagEnthaltungen: 5 (BD)
- 12.12.2024 · Haupt- und Finanzausschuss (33. Sitzung) — Einstimmig nach BeschlussvorschlagEnthaltungen: 1 (BD)
- 10.12.2024 · Ausschuss für Kultur und Tourismus (23. Sitzung) — Einstimmig nach Beschlussvorschlag bei einer Enthaltung der BD-Fraktion.
Ergebnis: Einstimmig nach Beschlussvorschlag Enthaltungen: 1 (BD) - 2.25Neugestaltung der Viktoriastraße im Abschnitt Willy-Brandt-Platz bis Husemannplatz – Beschluss zum VorentwurfZur Vorlage · 20242490 · Beschlussvorlage der Verwaltung
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✦ KI-Zusammenfassung
Die Verwaltung legt einen Beschlussvorschlag zur Neugestaltung der Viktoriastraße im Abschnitt zwischen Willy-Brandt-Platz und Husemannplatz vor. Gegenstand der Vorlage ist die Genehmigung des Vorentwurfs „Stadtteppich“ des Landschaftsarchitekturbüros GREENBOX. Ziel der Maßnahme ist es, den Bereich als Aufenthaltsraum zu entwickeln, das „Haus des Wissens“ in das Stadtgefüge zu integierung und die Klimaresilienz im Rahmen des Konzepts „Upgrade Grün und Spiel“ zu stärken.
Der Entwurf sieht eine Neugestaltung der Oberflächen vor, wobei die unterirdische Infrastruktur unverändert bleibt. Geplant sind verschiedene Bodenbeläge aus Betonsteinpflaster sowie recyceltem Bestandspflaster und Teilentsiegelungen zur Förderung der Biodiversität. Die Bepflanzung soll artenreiche Stauden- und Gräserkombinationen umfassen, die einen geringen Pflegeaufwand erfordern. Im Verkehrskonzept ist eine 20 km/h-Zone vorgesehen, wobei die Durchfahrt als Einbahnstraße von Norden nach Süden für Anlieger, Feuerwehr und Lieferverkehr geregelt wird. Die Verkehrsführung dient zudem der Umsetzung des Radkreuzes Bochum.
Die Kostenprognose für den Vorentwurf beläuft sich auf etwa 2,5 Millionen Euro netto. Eine Beteiligung der Anwohner und der Öffentlichkeit ist für das Ende des Jahres 2024 sowie das Anfang des Jahres 2025 vorgesehen. Der Beschluss über den Vorentwurf soll durch den Ausschuss für Strukturentwicklung, Digitalisierung und Europa sowie letztlich durch den Rat der Stadt Bochum im Dezember 2024 erfolgen.
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Beratungsfolge
- 19.12.2024 · Rat (36. Sitzung) — Mehrheitlich nach BeschlussvorschlagEnthaltungen: 0dagegen: 8 (BD, UWG:FB)dafür: 62 (SPD, Grüne, CDU, FDP, FASG, Backs, Hohmeier, Müller, Steude, OB)
- 12.12.2024 · Haupt- und Finanzausschuss (33. Sitzung) — Die Vorlage wird ohne Votum weitergeleitet.
- 03.12.2024 · Ausschuss für Strukturentwicklung, Digitalisierung und Europa (20. Sitzung) — Die Vorlage wird ohne Votum weitergeleitet.
- 27.11.2024 · Ausschuss für Mobilität und Infrastruktur (37. Sitzung) — Mehrheitlich nach BeschlussvorschlagEnthaltungen: 0dagegen: 1 (BD)dafür: 13 (SPD, Grüne, CDU, UWG:FB)
- 31.10.2024 · Bezirksvertretung Bochum-Mitte (34. Sitzung) — Mehrheitlich nach BeschlussvorschlagEnthaltungen: 0Dagegen: 1 (BD)Dafür: 15 (SPD, Grüne, CDU, FDP, Die Partei)
Ergebnis: Die Vorlage wird ohne Votum weitergeleitet. - 2.26Bochum Marketing GmbH; hier: Kapitalerhöhung zur strukturellen Verbesserung der Kapitalbasis und über- sowie außerplanmäßige Mittelbereitstellung von erforderlichen konsumtiven und investiven Haushaltsmitteln in der Produktgruppe 5707 Marketing im Haushaltsjahr 2024Zur Vorlage · 20243125 · Finanzvorlage konsumtiv & investiv
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✦ KI-Zusammenfassung
Die vorliegende Finanzvorlage der Nummer 20243125 des Amtes für Finanzsteuerung sieht eine Erhöhung der Beteiligung der Stadt Bochum an der Bochum Marketing GmbH von 50 % auf 75,1 % vor. Hierfür soll der Rat die Erhöhung der Stammeinlage um 120.500 EUR sowie die Zustimmung zu einem geänderten Gesellschaftsvertrag beschließen. Zur Umsetzung der Maßnahme ist die außerplanmäßige Bereitstellung investiver Haushaltsmittel in Höhe von 120.500 EUR aus dem Projekt „Baumaßnahmen in Verwaltungsgebäuden“ vorgesehen. Zudem wird die überplanmäßige Bereitstellung konsumtiver Haushaltsmittel in Höhe von 1.657.500 EUR zur Erfüllung einer Nebenleistungsverpflichtung beantragt, welche aus Gewerbesteuermehrerträgen gedeckt werden soll.
Der neue Gesellschaftsvertrag sieht zudem ein dreifaches Stimmrecht für die von der Stadt entsandten Aufsichtsratsmitglieder vor. Die Maßnahme ist notwendig, um eine drohende bilanzielle Überschuldung der Bochum Marketing GmbH beim Jahresabschluss 2024 abzuwenden. Die Zahlung des Stammkapitals sowie der Nebenleistungsverpflichtung muss laut Vorlage noch im Jahr 2024 erfolgen. Die Vorberatung der Vorlage findet im Haupt- und Finanzausschuss sowie im Ausschuss für Beteiligungen und Controlling im Dezember 2024 statt, wobei die Entscheidung durch den Rat für den 19. Dezember 2024 vorgesehen ist. Als Grundlage der Vorlage dienen eine Synopse sowie eine Neufassung des Gesellschaftervertrags.
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Beratungsfolge
- 19.12.2024 · Rat (36. Sitzung) — Mehrheitlich nach BeschlussvorschlagEnthaltungen: 0dagegen: 2 (Backs/Hohmeier)dafür: 65 (SPD, Grüne ,CDU, BD, UWG:FB, FASG, Müller, Steude,OB)
- 19.12.2024 · Ausschuss für Beteiligungen und Controlling (39. Sitzung) — Einstimmig nach Beschlussvorschlag(CDU, FDP und BD haben an der Abstimmung nicht teilgenommen)
- 12.12.2024 · Haupt- und Finanzausschuss (33. Sitzung) — Die Vorlage wird ohne Votum weitergeleitet.
Ergebnis: Die Vorlage wird ohne Votum weitergeleitet. - 3.Anträge
- keine Tagesordnungspunkte
- 4.Mitteilungen und Antworten
- 4.1Prognosebericht zur Ergebnis- und Teilfinanzrechnung auf Basis des 3. Quartals 2024Zur Vorlage · 20242737 · Mitteilung der Verwaltung
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✦ KI-Zusammenfassung
Die Verwaltung Bochum hat auf Basis der Haushaltszahlen des dritten Quartals 2024 einen Prognosebericht zur Ergebnis- und Teilfinanzrechnung vorgelegt. Zum Jahresende 2024 wird ein positives Ergebnis in Höhe von 9,49 Millionen Euro prognostiziert. Im Vergleich zum fortgeschriebenen Haushaltsansatz entspricht dies einer Verbesserung um 24,33 Millionen Euro. Aufgrund veränderter gesetzlicher Vorgaben des Landes Nordrhein-Westfalen werden die finanziellen Auswirkungen der Corona-Pandemie sowie des Ukrainekriegs seit dem laufenden Haushaltsjahr nicht mehr separat dargestellt.
Die Personalaufwendungen werden mit rund 349,3 Millionen Euro prognostiziert, was einer Überschreitung des fortgeschriebenen Ansatzes um etwa 3,9 Millionen Euro entspricht. Als Hauptgründe hierfür werden die Ergebnisse der Tarifverhandlungen im öffentlichen Dienst sowie deren Auswirkungen auf die Beamtenbesoldung angeführt. Der gesamte städtische Personal- und Versorgungsaufwand wird auf 433,4 Millionen Euro geschätzt.
Im Bereich der wesentlichen Budgetveränderungen werden Verschlechterungen durch die Gründung der Bochumer Sportstätten Besitzgesellschaft mbH um 14,6 Millionen Euro sowie durch geringere Schlüsselzuweisungen um 36,8 Millionen Euro ausgewiesen. Dem stehen Verbesserungen gegenüber, insbesondere durch höhere Gewerbesteuererträge um 27,2 Millionen Euro, Erstattungen des HVV um 29,1 Millionen Euro sowie geringere Zinsaufwendungen um 6,6 Millionen Euro.
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Beratungsfolge
- 19.12.2024 · Rat (36. Sitzung) — Die Vorlage der Verwaltung wird zur Kenntnis genommen.
- 12.12.2024 · Haupt- und Finanzausschuss (33. Sitzung) — Die Vorlage der Verwaltung wird zur Kenntnis genommen.
- 28.11.2024 · Ausschuss für Beteiligungen und Controlling (38. Sitzung) — Die Vorlage der Verwaltung wird zur Kenntnis genommen.
Ergebnis: Die Vorlage der Verwaltung wird zur Kenntnis genommen. - 4.2GELSENWASSER AG hier: Beteiligung der GELSENWASSER AG an der „Stadtwerke Hamminkeln GmbH & Co. KG“ und (mittelbar) an der „Stadtwerke Hamminkeln Gasnetz GmbH & Co. KG“Zur Vorlage · 20242767 · Mitteilung der Verwaltung
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✦ KI-Zusammenfassung
Die Verwaltung informiert über die Absicht der GELSENWASSER AG, gemeinsam mit der Stadt Hamminkeln zwei neue Unternehmen zu gründen. Dabei handelt es sich um die Stadtwerke Hamminkeln GmbH & Co. KG sowie die Stadtwerke Hamminkeln Gasnetz GmbH & Co. KG. Da die Städte Bochum und Dortmund mittelbar über die Stadtwerke Bochum Holding GmbH beziehungsweise die Dortmunder Stadtwerke AG mehrheitlich an der GELSENWASSER AG beteiligt sind, ist eine Beschlussfassung in den jeweiligen Stadträten notwendig.
Zum Schutz von Betriebs- und Geschäftsgeheimnissen sieht die Vorlage vor, dass die Behandlung dieser Angelegenheit in nichtöffentlicher Sitzung erfolgt. Die Information wird in den zuständigen Gremien, darunter dem Ausschuss für Beteiligungen und Controlling sowie dem Haupt- und Finanzausschuss, zur Kenntnisnahme vorgelegt.
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Beratungsfolge
- 19.12.2024 · Rat (36. Sitzung) — Die Vorlage der Verwaltung wird zur Kenntnis genommen.
- 12.12.2024 · Haupt- und Finanzausschuss (33. Sitzung) — Die Vorlage der Verwaltung wird zur Kenntnis genommen.
- 28.11.2024 · Ausschuss für Beteiligungen und Controlling (38. Sitzung) — Die Vorlage der Verwaltung wird zur Kenntnis genommen.
Ergebnis: Die Vorlage der Verwaltung wird zur Kenntnis genommen. - 4.3GELSENWASSER AG hier: GELSENWASSER AG-Beteiligung „ENNI Energie & Umwelt Niederrhein GmbH“: Änderung des Gesellschaftsvertrages der Bad Lasspher-Energie GmbH als Beteiligung der Fernwärmeversorgung Niederrhein GmbH (diese wiederum ein Beteiligungsunternehmen der ENNI Energie & Umwelt Niederrhein GmbH)Zur Vorlage · 20242788 · Mitteilung der Verwaltung
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✦ KI-Zusammenfassung
Die Verwaltung informiert über die geplante Änderung des Gesellschaftsvertrages der Bad Laaspher-Energie GmbH. Bei diesem Unternehmen handelt es sich um eine mittelbare Tochtergesellschaft der Gelsenwasser AG. Da die Städte Bochum und Dortmund über die Stadtwerke Bochum Holding GmbH sowie die Dortmunder Stadtwerke AG mehrheitlich an der Gelsenwasser AG beteiligt sind, ist eine entsprechende Beschlussfassung in den Ratssitzungen beider Städte erforderlich.
Aufgrund der Notwendigkeit, Betriebs- und Geschäftsgeheimnisse zu wahren, wird die Behandlung dieser Angelegenheit in nichtöffentlichen Sitzungen vorgesehen. Die Vorlage steht zur Kenntnisnahme im Ausschuss für Beteiligungen und Controlling am 28. November 2024 sowie im Haupt- und Finanzausschuss am 12. Dezember 2024 auf der Tagesordnung. Der Rat der Stadt Bochum soll die Angelegenheit am 19. Dezember 2024 behandeln.
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Beratungsfolge
- 19.12.2024 · Rat (36. Sitzung) — Die Vorlage der Verwaltung wird zur Kenntnis genommen.
- 12.12.2024 · Haupt- und Finanzausschuss (33. Sitzung) — Die Vorlage der Verwaltung wird zur Kenntnis genommen.
- 28.11.2024 · Ausschuss für Beteiligungen und Controlling (38. Sitzung) — Die Vorlage der Verwaltung wird zur Kenntnis genommen.
Ergebnis: Die Vorlage der Verwaltung wird zur Kenntnis genommen. - 4.4Achte Änderungssatzung zur Sondernutzungssatzung (Vorlage 20242333)Zur Vorlage · 20243016 · Antwort der Verwaltung
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✦ KI-Zusammenfassung
Die Verwaltung hat auf eine Anfrage der Bezirksvertretung Bochum-Wattenscheid zur achten Änderungssatzung der Sondernutzungssatzung reagiert. Im Zentrum der Anfrage stand die Prüfung, ob das sogenannte „Kölner Modell“ auf Bochum übertragbar ist und wie die aktuellen Gebühren für E-Scooter berechnet werden.
Die Verwaltung erläuterte, dass die derzeitigen Gebühren auf einem Basiswert von 0,69 Euro pro Quadratmeter sowie dem wirtschaftlichen Interesse der Anbieter basieren, um Verhältnismäßigkeit zu gewährleisten. Eine Erhöhung auf mindestens fünf Euro monatlich pro E-Scooter wurde als rechtlich nicht sicher eingestuft. Für das Jahr 2025 ist jedoch eine umfassende Überarbeitung der Sondernutzungssatzung geplant. Diese soll unter anderem eine Neuberechnung des Basiswertes beinhalten, was im Laufe des Jahres 2026 zu einer möglichen Erhöhung der Gebühren führen könnte.
Hinsichtlich des „Kölner Modells“, das auf Rahmengebühren und Zonierungen setzt, verwies die Verwaltung auf die unterschiedlichen Größenverhältnisse zwischen Köln und Bochum. Während in Köln etwa 12.000 E-Scooter im Einsatz sind, beläuft sich die Zahl in Bochum auf circa 1.800. Da derzeit keine detaillierte Datenlage zur Nutzungshäufigkeit in bestimmten Stadtteilen vorliegt, verzichtet die Verwaltung aktuell auf eine Gebührentrennung nach Zonen für E-Scooter. Eine erneute Prüfung der Zonierung ist im Rahmen der Satzungsüberarbeitung 2025 vorgesehen, sofern entsprechende Erkenntnisse zur Datennutzung vorliegen.
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Beratungsfolge
- 19.12.2024 · Rat (36. Sitzung) — Die Vorlage der Verwaltung wird zur Kenntnis genommen.
- 18.12.2024 · Ausschuss für Mobilität und Infrastruktur (38. Sitzung) — Die Vorlage der Verwaltung wird zur Kenntnis genommen.
- 12.12.2024 · Haupt- und Finanzausschuss (33. Sitzung) — Die Vorlage der Verwaltung wird zur Kenntnis genommen.
- 05.12.2024 · Ausschuss für Umwelt, Nachhaltigkeit und Ordnung (31. Sitzung) — Die Vorlage der Verwaltung wird zur Kenntnis genommen.
- 03.12.2024 · Bezirksvertretung Bochum-Wattenscheid (37. Sitzung)
Ergebnis: Die Vorlage der Verwaltung wird zur Kenntnis genommen. - 4.5Stellenbesetzung der geschäftsführenden Direktion der Kommunalen Schadenausgleiche bei der Stadt BochumZur Vorlage · 20242858 · Mitteilung der Verwaltung
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✦ KI-Zusammenfassung
Die Stadtverwaltung Bochum informiert über die anstehende Neubesetzung der geschäftsführenden Direktion der Kommunalen Schadenausgleiche. Wie aus der Mitteilung der Verwaltung mit der Nummer 20242858 hervorgeht, scheidet der bisherige geschäftsführende Direktor aus dem Dienst der Stadt Bochum aus.
Um die Vakanz zu schließen, wurde die entsprechende Stelle bereits extern ausgeschrieben. Die Verwaltung beabsichtigt, die Position zum nächstmöglichen Zeitpunkt wieder zu besetzen. Federführend für diesen Vorgang ist das Amt für Personalmanagement, Informationstechnologie und Organisation.
Im Zusammenhang mit dieser personellen Veränderung wird in einem nichtöffentlichen Teil unter der Vorlagennummer 20242857 über eine beabsichtigte Stellenübertragung beraten bzw. entschieden. Der Haupt- und Finanzausschuss wird die vorliegende Mitteilung im Rahmen seiner Sitzung am 12. Dezember 2024 zur Kenntnis nehmen.
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Beratungsfolge
- 12.12.2024 · Haupt- und Finanzausschuss (33. Sitzung) — Die Vorlage der Verwaltung wird zur Kenntnis genommen.
Ergebnis: Die Vorlage der Verwaltung wird zur Kenntnis genommen. - 4.6Einsatz der Leitung der Stabsstelle Arbeitsschutz, Arbeitssicherheit und Gesundheit im BetriebErgebnis: Die Verwaltung zieht die Vorlage zurück.
- 4.7Erneuerung HusemannplatzZur Vorlage · 20242874 · Antwort der Verwaltung
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✦ KI-Zusammenfassung
Die Verwaltung hat auf die Anfrage der CDU-Fraktion zum Bauvorhaben Husemannplatz reagiert und erläutert die Hintergründe zur Planung sowie zur Kostenentwicklung. Die Neugestaltung des Platzes war nicht Bestandteil des Investorenverfahrens für das Husemann-Karree. Ursprünglich für eine Städtebauförderung im Jahr 2019 vorgesehen, musste das Projekt nach Kürzungen der Landesmittel durch den städtischen Haushalt finanziert werden. Die zeitliche Abstimmung erfolgt zwischen verschiedenen Großprojekten wie dem Husemann-Karree und dem Haus des Wissens.
Zur Kostensteigerung von ursprünglich geschätzten 3,7 Millionen Euro auf aktuell etwa 12 Millionen Euro führt die Verwaltung detaillierte Planungsphasen, gestiegene Materialpreise für Naturstein sowie zusätzliche Bauelemente wie ein öffentliches WC an. Zudem führten unvorhersehbare Bodenbefunde, etwa unbekannte Leitungen oder Stahlträger aus dem Tiefgaragenbau, zu Mehraufwänden. Während Teile der Pflasterarbeiten für den Weihnachtsmarkt bereits abgeschlossen sind, werden weitere Arbeiten an der Abdichtung und am Bereich der „GreenCloud“ für Anfang 2025 erwartet. Weitere Beschleunigungsmaßnahmen wie Schichtarbeit seien aufgrund technischer Abhängigkeiten, etwa der Trocknungszeiten von Beton, nicht möglich.
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Beratungsfolge
- 12.12.2024 · Haupt- und Finanzausschuss (33. Sitzung) — Die Vorlage der Verwaltung wird zur Kenntnis genommen.
Ergebnis: Die Vorlage der Verwaltung wird zur Kenntnis genommen. - 4.8Stellenbesetzung der Leitung des Referats für Sport und BewegungZur Vorlage · 20243092 · Mitteilung der Verwaltung
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✦ KI-Zusammenfassung
Die Stadtverwaltung Bochum informiert über die anstehende Neubesetzung der Leitung des Referats für Sport und Bewegung. Hintergrund der Mitteilung ist ein personeller Wechsel innerhalb der Verwaltung, da der bisherige Leiter des Referats in einen anderen Fachbereich gewechselt hat.
Um die Vakanz zu schließen, wurde die Stelle bereits extern ausgeschrieben. Die Verwaltung strebt eine Wiederbesetzung der Position zum nächstmöglichen Zeitpunkt an. Der Vorgang wird dem Haupt- und Finanzausschuss in der Sitzung am 12. Dezember 2024 zur Kenntnisnahme vorgelegt.
Die vorliegende Mitteilung der Verwaltung mit der Nummer 20243092 wurde von Alexandra Sander verfasst und unterliegt der Federführung des Amtes für Personalmanagement, Informationstechnologie und Organisation. In dem Dokument wird zudem auf die Beratung im nichtöffentlichen Teil unter der Vorlagennummer 20243091 bezüglich einer beabsichtigten Stellenübertragung verwiesen.
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Beratungsfolge
- 12.12.2024 · Haupt- und Finanzausschuss (33. Sitzung) — Die Vorlage der Verwaltung wird zur Kenntnis genommen.
Ergebnis: Die Vorlage der Verwaltung wird zur Kenntnis genommen. - 4.9Unbebautes Grundstück Kortumstraße / Ecke NordringZur Vorlage · 20243059 · Antwort der Verwaltung
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✦ KI-Zusammenfassung
Die Verwaltung hat auf eine Anfrage der CDU-Fraktion zum unbebauten Grundstück an der Ecke Kortumstraße und Nordring reagiert. Gegenstand der Anfrage von Roland Mitschke war die geplante Errichtung von 17 Wohnungen durch einen privaten Eigentümer sowie die damit verbundenen planungsrechtlichen Rahmenbedingungen des Vorhabens.
Nach Angaben des Amtes für Stadtplanung und Wohnen wurden erste Entwürfe bereits mit dem neuen Eigentümer besprochen, wobei der Fokus auf architektonischer Qualität und städtebaulicher Bedeutung lag. Eine Bauvoranfrage wurde Ende November 2024 eingereicht; die Prüfung durch die Verwaltung ist derzeit im Gange. Die bauliche Höhe des Projekts orientiert sich dabei an der unmittelbaren Umgebungsbebauung, die überwiegend viergeschossig ist.
Hinsichtlich der Stellplatzthematik hat die Verwaltung dem Eigentümer eine 100-prozentige Ablöse der Stellplätze in Aussicht gestellt. Die Verwaltung befürwortet die bauliche Entwicklung des Grundstücks zur Schließung des Blockrandes. Zukünftig soll das Projekt im Beirat für Gestaltung und Baukultur beraten werden, worüber anschließend der Ausschuss für Planung und Grundstücke informiert wird. Bezüglich der wirtschaftlichen Aspekte merkte die Verwaltung an, dass der Kaufpreis des Grundstücks deutlich über dem Bodenrichtwert lag, was bei einer städtebaulichen Beurteilung nicht berücksichtigt werden könne.
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Beratungsfolge
- 12.12.2024 · Haupt- und Finanzausschuss (33. Sitzung) — Die Vorlage der Verwaltung wird zur Kenntnis genommen.
Ergebnis: Die Vorlage der Verwaltung wird zur Kenntnis genommen. - 5.Anfragen
- 5.1Politische GremienZur Vorlage · 20243138 · Anfrage
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✦ KI-Zusammenfassung
Die Ratsfraktion Bündnis Deutschland hat eine Anfrage an den Rat der Stadt Bochum eingereicht, die sich auf die Sitzung des Haupt- und Finanzausschusses am 12. Dezember 2024 bezieht. Anlass für die Anfrage ist die geplante Umbesetzung des Beirats des Stadtarchivs. Aufgrund von Veränderungen in der Zusammensetzung der Fraktionen im Rat sind nach einer vorliegenden Verwaltungsvorlage nicht mehr alle Mitglieder teilnahmeberechtigt.
Die Ratsfraktion weist darauf hin, dass auch in weiteren Gremien, deren Teilnehmer ausschließlich von Fraktionen entsandt werden können, eine ähnliche Situation bestehen könnte. In diesem Zusammenhang werden Fragen zur Notwendigkeit weiterer Beschlussvorlagen für andere Gremien, wie etwa die Kommunale Gesundheitskonferenz oder den Psychosozialen Ausschuss, gestellt. Zudem wird um Auskunft darüber gebeten, wann genau die Teilnahmeberechtigung eines Mitglieds in solchen Gremien endet und ob dieser Zeitpunkt an das Auflösungsdatum einer Fraktion gekoppelt ist. Darüber hinaus wird gefragt, ob es bereits Fälle gab, in denen Mitglieder trotz fehlender Teilnahmeberechtigung an Sitzungen teilgenommen haben. Die Beantwortung der Fragen in schriftlicher Form wurde angefordert.
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Beratungsfolge
- 12.12.2024 · Haupt- und Finanzausschuss (33. Sitzung) — Die Anfrage wird schriftlich beantwortet.
Ergebnis: Die Anfrage wird schriftlich beantwortet. - Nichtöffentlicher Teil
- 6.Beschlüsse in eigener Entscheidungsbefugnis
- 6.1Stellenbesetzung der geschäftsführenden Direktion der Kommunalen Schadenausgleiche bei der Stadt BochumErgebnis: Einstimmig nach Beschlussvorschlag
- 6.2Einsatz der Leitung der Stabsstelle Arbeitsschutz, Arbeitssicherheit und Gesundheit im BetriebErgebnis: Die Verwaltung zieht die Vorlage zurück.
- 6.3Stellenbesetzung der Leitung des Referats für Sport und BewegungErgebnis: Einstimmig nach Beschlussvorschlag
- 7.Beschlussvorschläge für den Rat
- 7.1GELSENWASSER AG hier: Beteiligung der GELSENWASSER AG an der „Stadtwerke Hamminkeln GmbH & Co. KG“ und (mittelbar) an der „Stadtwerke Hamminkeln Gasnetz GmbH & Co. KG“Ergebnis: Mehrheitlich nach Beschlussvorschlag Enthaltungen: 0dagegen: 1 (BD)dafür: 15 (SPD/Grüne/CDU/UWG:FB/FASG/OB)
- 7.2GELSENWASSER AG hier: GELSENWASSER AG-Beteiligung „ENNI Energie & Umwelt Niederrhein GmbH“: Änderung des Gesellschaftsvertrages der Bad Lasspher-Energie GmbH als Beteiligung der Fernwärmeversorgung Niederrhein GmbH (diese wiederum ein Beteiligungsunternehmen der ENNI Energie & Umwelt Niederrhein GmbH)Ergebnis: Mehrheitlich nach Beschlussvorschlag Enthaltungen: 0dagegen: 1 (BD)dafür: 15 (SPD/Grüne/CDU/UWG:FB/FASG/OB)
- 8.Anträge
- keine Tagesordnungspunkte
- 9.Mitteilungen und Antworten
- 9.1Bebauungsplan 1021 – Herrenacker – hier: Eingegangene Stellungnahmen der ÖffentlichkeitErgebnis: Die Vorlage der Verwaltung wird zur Kenntnis genommen.
- 10.Anfragen
- keine Tagesordnungspunkte
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