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Tagesordnung
- Öffentlicher Teil
- 1.Beschlüsse in eigener Entscheidungsbefugnis
- keine Tagesordnungspunkte
- 2.Beschlussvorschläge für den Rat
- 2.1Wirtschaftsplan 2023 der Bochum-Gelsenkirchener-Straßenbahnen AGZur Vorlage · 20230328 · Beschlussvorlage der Verwaltung
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✦ KI-Zusammenfassung
Die vorliegende Beschlussvorlage des Amtes für Finanzsteuerung befasst sich mit dem Wirtschaftsplan 2023 der Bochum-Gelsenkirchener Straßenbahnen AG (BOGESTRA). Der Plan sieht ein vorläufig zugestimmtes Ergebnis von minus 69.056.000 Euro vor. Das geplante Investitionsvolumen beläuft sich auf rund 67,8 Millionen Euro, wobei 31,4 Millionen Euro aus Fördermitteln gedeckt werden sollen. Die Kosten für Personal werden auf etwa 142,5 Millionen Euro geschätzt, während die Energiekosten einen Anstieg auf rund 24,7 Millionen Euro vorsehen. Für Material und Fremdleistungen sind 33,2 Millionen Euro angesetzt.
Die Investitionen konzentrieren sich auf den Erhalt und Ausbau des Gleis- und Fahrleitungsnetzes sowie die Sanierung von Gebäuden und einem Stellwerk. Zudem ist die Anschaffung eines Fahrsimulators für die Ausbildung von Straßenbahnfahrern vorgesehen. Der Personalplan umfasst aktuell 2.397 Beschäftigte, wobei mittelfristig eine leichte Reduzierung der Mitarbeiterzahl angestrebt wird.
Der Rat der Stadt Bochum soll dem Wirtschaftsplan zustimmen und die Gesellschaftervertreterin der Bochum-Gelsenkirchener Bahngesellschaft mbH anweisen, einen entsprechenden Beschluss zu fassen. Die Beratung der Vorlage ist für den Ausschuss für Beteiligungen und Controlling sowie den Haupt- und Finanzausschuss im März 2023 vorgesehen, wobei die Entscheidung im Rat für den 30. März 2023 geplant ist.
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Beratungsfolge
- 30.03.2023 · Rat (22. Sitzung) — Mehrheitlich nach BeschlussvorschlagEnthaltungen: 0dagegen: 4 (BD)dafür 70 (SPD/Grüne/CDU/LINKE/PAR&StG/UWG:FB/ FDP/PAR/OB)
- 22.03.2023 · Haupt- und Finanzausschuss (19. Sitzung) — Mehrheitlich nach BeschlussvorschlagEnthaltungen: 0dagegen: 1 (BD)dafür: 15 (SPD,Grüne,CDU,Linke,PAR&StG,UWG:FB,OB)
- 16.03.2023 · Ausschuss für Beteiligungen und Controlling (23. Sitzung) — Mehrheitlich nach BeschlussvorschlagEnthaltungen: 0Dafür: 14 (SPD,Grüne,CDU,Linke,PSG,UWG:FB)Dagegen: 1 (BD)
Ergebnis: Mehrheitlich nach Beschlussvorschlag Enthaltungen: 0dagegen: 1 (BD)dafür: 15 (SPD,Grüne,CDU,Linke,PAR&StG,UWG:FB,OB) - 2.2Wirtschaftsplan der VBW Bauen und Wohnen GmbH für das Jahr 2023Zur Vorlage · 20230431 · Beschlussvorlage der Verwaltung
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✦ KI-Zusammenfassung
Der Rat der Stadt Bochum berät über den Wirtschaftsplan der VBW Bauen und Wohnen GmbH für das Jahr 2023. Die vorliegende Beschlussvorlage sieht ein Investitionsvolumen von 89,1 Millionen Euro sowie einen geplanten Jahresüberschuss von 6,9 Millionen Euro vor. Mit einer entsprechenden Entscheidung wird der Vertreter der Stadt Bochum in der Gesellschafterversammlung der VBW angewiesen, dem Wirtschaftsplan zuzustimmen.
Die Umsatzerträge werden für das Jahr 2023 auf 89,5 Millionen Euro geschätzt, was einem Rückgang gegenüber der Hochrechnung von 2022 entspricht; wesentliche Ursache ist der Wegfall des Bauträgergeschäfts. Demgegenüber stehen steigende Sollmieten um etwa 2,3 Millionen Euro. Bei den Aufwendungen sind ein Anstieg der Heizkosten sowie höhere Zinsaufwendungen für die Finanzierung der Modernisierungs- und Wachstumsstrategie vorgesehen.
Das Investitionsprogramm konzentriert sich auf Neubau und Modernisierung. Für das Jahr 2023 ist die Fertigstellung von 277 neuen Wohnungen in verschiedenen Quartieren, wie etwa Lennershof oder Brantropstraße, geplant. Zudem sollen 209 bestehende Wohneinheiten modernisiert werden. Ein Ziel der Planung ist dabei die Erhöhung des Anteils an öffentlich gefördertem Wohnraum.
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Beratungsfolge
- 30.03.2023 · Rat (22. Sitzung) — Einstimmig nach BeschlussvorschlagEnthaltungen: 4 (LINKE)
- 22.03.2023 · Haupt- und Finanzausschuss (19. Sitzung) — Mehrheitlich nach BeschlussvorschlagEnthaltungen: 0dagegen: 1 (Linke)dafür: 15 (SPD, Grüne, CDU, BD, PAR&StG, UWG:FB, OB)
- 16.03.2023 · Ausschuss für Beteiligungen und Controlling (23. Sitzung) — Einstimmig nach BeschlussvorschlagEnthaltungen: 1 (Linke)
Ergebnis: Mehrheitlich nach Beschlussvorschlag Enthaltungen: 0dagegen: 1 (Linke)dafür: 15 (SPD, Grüne, CDU, BD, PAR&StG, UWG:FB, OB) - 2.3Wirtschaftspläne des Konzerns Energie- und Wasserversorgung Mittleres Ruhrgebiet GmbH für das Jahr 2023Zur Vorlage · 20230445 · Beschlussvorlage der Verwaltung
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✦ KI-Zusammenfassung
Die vorliegende Beschlussvorlage des Amtes für Finanzsteuerung befasst sich mit den Wirtschaftsplänen 2023 für verschiedene Gesellschaften des Konzerns Energie- und Wasserversorgung Mittleres Ruhrgebiet GmbH (ewmr) sowie deren Genehmigung durch den Rat der Stadt Bochum. Die Planung umfasst die finanzielle Entwicklung zahlreicher Tochterunternehmen, darunter die Holding für Versorgung und Verkehr GmbH Bochum (HVV), die Stadtwerke Bochum Holding GmbH sowie die Stadtwerke Bochum GmbH.
Für die ewmr wird ein Bilanzgewinn von rund 38,3 Millionen Euro sowie ein Jahresergebnis von -14,3 Millionen Euro prognostiziert. Die HVV plant einen Ausgleich eines Verlusts in Höhe von 30 Millionen Euro durch die ewmr. Die Stadtwerke Bochum Holding sieht ein Ergebnis von 66,5 Millionen Euro vor, wobei 55 Millionen Euro an die HVV abgeführt werden sollen. Die Stadtwerke Bochum Netz GmbH plant ein Investitionsprogramm von 26,9 Millionen Euro und eine Gewinnabführung von 7,5 Millionen Euro an die Holding.
Weitere Wirtschaftspläne betreffen die Stadtwerke Bochum GmbH mit geplanten Investitionen von 9,2 Millionen Euro und rückläufigen Absatzmengen bei Strom und Gas. Die WasserWelten Bochum GmbH erwartet einen Verlustausgleich durch die HVV, während die USB Bochum GmbH Investitionen von 8,2 Millionen Euro für den Zeitraum 2023/2024 vorsieht. Die Vorlagen wurden im Ausschuss für Beteiligungen und Controlling sowie im Haupt- und Finanzausschuss vorberaten und stehen zur Entscheidung im Rat bereit.
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Beratungsfolge
- 30.03.2023 · Rat (22. Sitzung) — Mehrheitlich nach BeschlussvorschlagEnthaltungen: 0dagegen: 4 (BD)dafür:70 (SPD/Grüne/CDU/LINKE/PAR&StG/UWG:FB/ FDP/PAR/OB)
- 22.03.2023 · Haupt- und Finanzausschuss (19. Sitzung) — Einstimmig nach BeschlussvorschlagEnthaltungen: 1 (BD)
- 16.03.2023 · Ausschuss für Beteiligungen und Controlling (23. Sitzung) — Einstimmig nach Beschlussvorschlag
Ergebnis: Einstimmig nach Beschlussvorschlag Enthaltungen: 1 (BD) - 2.4Gründung der VBW green power GmbHZur Vorlage · 20230472 · Beschlussvorlage der Verwaltung
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✦ KI-Zusammenfassung
Der Rat der Stadt Bochum soll die Gründung der VBW green power GmbH als hundertprozentige Tochtergesellschaft der VBW Bauen und Wohnen GmbH beschließen. Da die Stadt Bochum über die Stadtwerke Bochum Holding GmbH mittelbar an der VBW beteiligt ist, ist eine Entscheidung durch das kommunale Hauptorgan erforderlich.
Das Ziel der neuen Gesellschaft ist die Umsetzung von Klimaschutzzielen im Gebäudebestand durch die Abkehr von fossilen Brennstoffen. Der Fokus liegt auf der Vor-Ort-Erzeugung von Strom und Wärme, insbesondere durch den Ausbau von Photovoltaik- und Wärmepumpenanlagen. Zudem sollen nachhaltige Mobilitätslösungen wie E-Ladestationen in den Geschäftsbereich integriert werden. Die Gesellschaft plant zunächst ein Pachtmodell für die Anlagen, da ein vollumfängliches Betreibermodell am Markt derzeit nicht flächendeckend verfügbar ist.
Die Verwaltung wird ermächtigt, alle für die Gründung notwendigen Maßnahmen zu ergreifen und den Gesellschaftsvertrag bei Bedarf an rechtliche oder steuerliche Vorgaben anzupassen. Als Vertreter der Stadt Bochum in der Gesellschafterversammlung der neuen Tochtergesellschaft sind Frank Thiel und Sascha Sandvoss vorgesehen. Personal für die neue GmbH ist nicht geplant; die operativen Aufgaben sowie die Geschäftsführung sollen über bestehende Strukturen der VBW abgewickelt werden.
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Beratungsfolge
- 30.03.2023 · Rat (22. Sitzung) — Mehrheitlich nach BeschlussvorschlagEnthaltungen: 0dagegen: 4 (BD)dafür:70 (SPD/Grüne/CDU/LINKE/PAR&StG/UWG:FB/ FDP/PAR/OB)
- 22.03.2023 · Haupt- und Finanzausschuss (19. Sitzung) — Einstimmig nach Beschlussvorschlag
- 16.03.2023 · Ausschuss für Beteiligungen und Controlling (23. Sitzung) — Mehrheitlich nach BeschlussvorschlagEnthaltungen: 1 (PSG)Dafür: 13 (SPD,Grüne,CDU,Linke,UWG:FB)Dagegen: 1 (BD)
Ergebnis: Einstimmig nach Beschlussvorschlag - 2.5ecce - european centre for creative economy GmbH hier: Änderung des GesellschaftsvertragesZur Vorlage · 20230345 · Beschlussvorlage der Verwaltung
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✦ KI-Zusammenfassung
Der Rat der Stadt Bochum soll die Änderung des Gesellschaftsvertrages der ecce - european centre for creative economy GmbH beschließen. Die vorliegende Beschlussvorlage des Amtes für Finanzsteuerung basiert auf einem Beschluss der Gesellschafterversammlung vom 13. Juni 2022.
Die Anpassungen des Gesellschaftsvertrages umfassen die Aufnahme moderner Kommunikationswege, sodass Beschlüsse in Online- oder Hybrid-Sitzungen künftig auch ohne nachfolgenden Umlauf gefasst werden können. Zudem wird eine Stellvertretung für den Vorsitz der Gesellschafterversammlung eingeführt. Darüber hinaus wurden redaktionelle Änderungen vorgenommen, unter anderem im Hinblick auf eine geschlechtergerechte Sprache.
Die ecce GmbH verfolgt das Ziel, die Kultur- und Kreativwirtschaft in der Metropole Ruhr zu fördern und die Erfolge der Kulturhauptstadt RUHR.2010 nachhaltig abzusichern. Zu den Gesellschaftern der Gesellschaft gehören unter anderem die Städte Dortmund, Gelsenkirchen, Essen und Oberhausen sowie die Business Metropole Ruhr GmbH und die Folkwang Universität der Künste. Die Beurkundung des aktualisierten Vertrages ist nach Erfüllung der kommunalen Anzeigepflicht für die nächste Gesellschafterversammlung im Mai 2023 vorgesehen.
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Beratungsfolge
- 30.03.2023 · Rat (22. Sitzung) — Einstimmig nach Beschlussvorschlag
- 22.03.2023 · Haupt- und Finanzausschuss (19. Sitzung) — Einstimmig nach Beschlussvorschlag
- 16.03.2023 · Ausschuss für Beteiligungen und Controlling (23. Sitzung) — Einstimmig nach Beschlussvorschlag
- 14.03.2023 · Ausschuss für Kultur und Tourismus (14. Sitzung) — Einstimmig nach Beschlussvorschlag
Ergebnis: Einstimmig nach Beschlussvorschlag - 2.6Sparkasse Bochum AöR hier: Wahl eines stellvertretenden Mitglieds für den VerwaltungsratZur Vorlage · 20230398 · Beschlussvorlage der Verwaltung
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✦ KI-Zusammenfassung
Der Rat der Stadt Bochum soll über die Wahl eines stellvertretenden Mitglieds für den Verwaltungsrat der Sparkasse Bochum AöR entscheiden. Hintergrund des Antrags ist der Eintritt von Petra Klotz in den Ruhestand zum 1. April 2023. Mit dem Ende ihrer Beschäftigung bei der Sparkasse entfallen die gesetzlichen Voraussetzungen für ihre weitere Mitgliedschaft im Verwaltungsrat.
Die Verwaltung schlägt vor, Thomas Walger als stellvertretendes Mitglied zu wählen. Die Besetzung erfolgt auf Grundlage eines Vorschlags der Personalversammlung der Sparkasse Bochum, womit die Vorgaben des Sparkassengesetzes Nordrhein-Westfalen eingehalten werden. Die Wahlzeit für das neue Mitglied erstreckt sich über die restliche Dauer der aktuellen Legislaturperiode des Rates der Stadt Bochum. Bis zum Zusammentreten des neu gewählten Verwaltungsrates bleiben die bisherigen Mitglieder gemäß den gesetzlichen Regelungen in ihrer Funktion tätig.
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Beratungsfolge
- 30.03.2023 · Rat (22. Sitzung) — Einstimmig nach Beschlussvorschlag
- 22.03.2023 · Haupt- und Finanzausschuss (19. Sitzung) — Einstimmig nach Beschlussvorschlag
- 16.03.2023 · Ausschuss für Beteiligungen und Controlling (23. Sitzung) — Einstimmig nach Beschlussvorschlag
Ergebnis: Einstimmig nach Beschlussvorschlag - 2.7Wahl von Vertrauenspersonen als Beisitzer*innen zu dem Ausschuss für die Wahl von Schöffinnen und Schöffen sowie der Jugendschöffinnen und Jugendschöffen für die Amtszeit vom 01.01.2024 – 31.12.2028 (Schöffenwahlausschuss)Zur Vorlage · 20230286 · Beschlussvorlage der Verwaltung
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✦ KI-Zusammenfassung
Der Bochumer Rat soll für die Amtsperiode vom 1. Januar 2024 bis zum 31. Dezember 2028 Vertrauenspersonen als Beisitzer für den Schöffenwahlausschuss wählen. Dieser Ausschuss ist für die Auswahl von Schöffinnen und Schöffen sowie Jugendschöffinnen und Jugendschöffen aus den von der Stadt Bochum aufgestellten Vorschlagslisten zuständig.
Der Ausschuss setzt sich laut der Beschlussvorlage des Rechtsamtes aus einem Vorsitzenden vom Amtsgericht, einer Verwaltungsbeamtin oder einem Verwaltungsbeamten der Amtsleitung des Rechtsamtes sowie sieben durch den Rat zu wählenden Vertrauenspersonen zusammen. Für jede gewählte Vertrauensperson ist zudem eine Stellvertreterin oder ein Stellvertreter zu benennen. Die Wahl der Beisitzer erfordert im Rat eine Mehrheit von zwei Dritteln der anwesenden Mitglieder, wobei mindestens die Hälfte der gesetzlichen Mitgliederzahl erreicht sein muss.
Mit der vorliegenden Vorlage wird zudem auf eine Änderung des Verfahrens hingewiesen: Das Vorschlagsrecht für die sieben Vertrauenspersonen liegt nun bei den Fraktionen im Rat. Zuvor waren verschiedene Organisationen wie der DGB, die Caritas, die AWO oder das DRK zur Einreichung von Vorschlägen berechtigt. Den Fraktionen steht es jedoch frei, weiterhin auf Vorschläge dieser oder anderer Organisationen zurückzugreifen. Die Wahl der Vertrauenspersonen muss gemäß den gesetzlichen Vorgaben bis zum 31. Mai 2023 abgeschlossen sein.
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Beratungsfolge
- 04.05.2023 · Rat (23. Sitzung) — Die Abstimmung erfolgte getrennt nach Unterpunkten
- 30.03.2023 · Rat (22. Sitzung) — Die Beratung der Vorlage wird zurückgestellt.
- 22.03.2023 · Haupt- und Finanzausschuss (19. Sitzung) — Die Vorlage wird ohne Votum weitergeleitet.
Ergebnis: Die Vorlage wird ohne Votum weitergeleitet. - 2.8Benennung von Delegierten und Gästen für die 42. ordentliche Hauptversammlung des Deutschen Städtetages vom 23. bis 25. Mai 2023 in der Messe KölnZur Vorlage · 20230568 · Beschlussvorlage der Verwaltung
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✦ KI-Zusammenfassung
Die Verwaltung hat eine Beschlussvorlage zur Benennung von Delegierten und Gästen für die 42. ordentliche Hauptversammlung des Deutschen Städtetages vorgelegt. Die Veranstaltung findet vom 23. bis 25. Mai 2023 in der Messe Köln statt. Aufgrund der Einwohnerzahl zwischen 250.000 und 500.000 kann die Stadt Bochum vier stimmberechtigte Delegierte entsenden.
Die Vorlage sieht vor, dass die Hälfte der Delegierten aus gewählten Mitgliedern der kommunalen Vertretung bestehen sollte. Zudem wird darum gebeten, bei der Auswahl der Personen die Geschlechterverteilung entsprechend dem Anteil von Frauen in den Stadtvertretungen zu berücksichtigen. Der Oberbürgermeister besitzt gemäß der Gemeindeordnung das Recht, eine stimmberechtigte Person für die Hauptversammlung zu benennen. Über die stimmberechtigten Delegierten hinaus besteht die Möglichkeit, weitere Teilnehmer als Gäste ohne Stimmrecht zu entsenden, insbesondere Personen aus Vertretungskörperschaften und Verwaltungen mit Interesse an den Themen der Versammlung. Der Oberbürgermeister ist aufgrund seiner Funktion bereits als stimmberechtigtes Mitglied zur Hauptversammlung zugelassen.
Die Vorlage wird im Haupt- und Finanzausschuss vorberaten, bevor der Rat am 30. März 2023 über die endgültige Benennung entscheidet.
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Beratungsfolge
- 30.03.2023 · Rat (22. Sitzung) — Einstimmig nach Ergänzung des Beschlussvorschlages
- 22.03.2023 · Haupt- und Finanzausschuss (19. Sitzung) — Die Vorlage wird ohne Votum weitergeleitet.
Ergebnis: Die Vorlage wird ohne Votum weitergeleitet. - 2.9Bebauungsplan Nr. 1013 – Feuer- und Rettungswache Hattinger Straße – hier: Erneuter Satzungsbeschluss und Entscheidung über StellungnahmenZur Vorlage · 20221893/2 · Beschlussvorlage der Verwaltung
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✦ KI-Zusammenfassung
Die Verwaltung legt mit der Vorlage 20221893/2 einen erneuten Satzungsbeschluss für den Bebauungsplan Nr. 1013 – Feuer- und Rettungswache Hattinger Straße – vor. Ziel des Vorhabens ist die Erweiterung der bestehenden Rettungswache im Bochumer Stadtteil Weitmar auf eine Fläche von etwa 6.000 m². Damit soll die Einhaltung der im Brandschutzbedarfsplan festgelegten Hilfsfristen von acht beziehungsweise elf Minuten sichergestellt werden. Der erneute Beschluss dient der Korrektur eines fehlerhaften Datums in der Planzeichnung des vorherigen Beschlusses.
Der Vorschlag sieht die Festsetzung des Entwurfs vom 14.07.2022 als Satzung vor, einschließlich der Begründung, des Umweltberichts und der Berücksichtigung von Stellungnahmen. Mit dem Inkrafttreten wird der Bebauungsplan Nr. 239 – Schloßstraße – im Geltungsbereich teilweise außer Kraft gesetzt. Im Rahmen des Vorhabens ist die Fällung von etwa 705 m² Waldfläche sowie von drei Einzelbäumen vorgesehen. Ein Defizit von 3.383 Ökowertpunkten wird durch die Nutzung des Ökokontos „Streuobstwiesen am Sattelgut“ in Dahlhausen sowie durch einen Waldausgleich in Langendreer ausgeglichen.
Hinsichtlich des Immissionsschutzes wird für den Notfallbetrieb der Wache eine nächtliche Überschreitung der TA Lärm-Richtwerte um maximal 10 dB(A) prognostiziert. Die Leistungsfähigkeit der Hattinger Straße bleibt nach Planungsstand unbeeinträchtigt. Das Verfahren umfasst die Anhörung der Bezirksvertretung Bochum-Südwest sowie die Beratung in den zuständigen Ausschüssen, bevor der Rat die Entscheidung trifft.
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Beratungsfolge
- 30.03.2023 · Rat (22. Sitzung) — Einstimmig nach Beschlussvorschlag
- 22.03.2023 · Haupt- und Finanzausschuss (19. Sitzung) — Einstimmig nach Beschlussvorschlag
- 07.03.2023 · Ausschuss für Planung und Grundstücke (23. Sitzung) — Einstimmig nach Beschlussvorschlag
- 22.02.2023 · Bezirksvertretung Bochum-Südwest (23. Sitzung) — Einstimmig nach Beschlussvorschlag
Ergebnis: Einstimmig nach Beschlussvorschlag - 2.10Regionaler Flächennutzungsplan (RFNP) der Planungsgemeinschaft Städteregion Ruhr der Städte Bochum, Essen, Gelsenkirchen, Herne, Mülheim an der Ruhr und Oberhausen Aufstellungsbeschluss für das Änderungsverfahren 55 BO (Dietrich-Benking-Straße Ost) in BochumZur Vorlage · 20230182 · Beschlussvorlage der Verwaltung
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✦ KI-Zusammenfassung
Die Verwaltung der Stadt Bochum hat eine Beschlussvorlage zur Einleitung eines Änderungsverfahrens am Regionalen Flächennutzungsplan (RFNP) der Planungsgemeinschaft Städteregion Ruhr vorgelegt. Betroffen ist das Verfahren 55 BO im Bereich der Dietrich-und-Benking-Straße Ost.
Das Vorhaben bezieht sich auf eine Fläche von etwa einem Hektar. Derzeit ist dieser Bereich im RFNP als allgemeiner Freiraum-, Agrar- und Grünflächenbereich ausgewiesen. Die geplante Änderung sieht vor, diese Flächen in allgemeine Siedlungsbereiche sowie Wohnbauflächen umzuwandeln. Ein bestehender Bebauungsplan für den Gewerbepark Hiltrop-Lothringen IV sieht für diesen Bereich bereits Baurechte für ein Gewerbegebiet vor.
Im Rahmen des Verfahrens ist eine frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit für Juni oder Juli 2023 vorgesehen. Dabei soll auch das Scoping zur Festlegung des Detaillierungsgrades der Umweltprüfung erfolgen. Nach der Überarbeitung der Planung auf Basis der Beteiligungsergebnisse folgt die förmliche Auslegungsphase sowie die Beteiligung der Behörden. Der abschließende Planbeschluss bedarf der Genehmigung durch die Landesplanungsbehörde. Federführend für die Vorlage ist das Amt für Stadtplanung und Wohnen.
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Beratungsfolge
- 30.03.2023 · Rat (22. Sitzung) — Mehrheitlich nach BeschlussvorschlagEnthaltungen: 0dagegen: 10 (LINKE/PAR&StG/UWG:FB/PAR)dafür: 65 (SPD/Grüne/CDU/BD/FDP/OB)
- 29.03.2023 · Naturschutzbeirat bei der Unteren Naturschutzbehörde (14. Sitzung) — Einstimmig nach Änderung des BeschlussvorschlagesEnthaltungen: 2
- 28.03.2023 · Ausschuss für Strukturentwicklung, Digitalisierung und Europa (12. Sitzung) — Mehrheitlich nach BeschlussvorschlagDafür: 13 (SPD, Die Grünen, CDU, FDP)Dagegen: 2 (Die LINKE., Die Partei&Stadtgestalter)Enthaltungen: 0
- 22.03.2023 · Haupt- und Finanzausschuss (19. Sitzung) — Die Vorlage wird ohne Votum weitergeleitet.
- 21.03.2023 · Bezirksvertretung Bochum-Nord (21. Sitzung) — Einstimmig nach Beschlussvorschlag bei einer Enthaltung (FDP/UWG:Freie Bürger)
- 01.03.2023 · Ausschuss für Umwelt, Nachhaltigkeit und Ordnung (17. Sitzung) — Mehrheitlich nach BeschlussvorschlagDafür: 13 (SPD, Grüne, CDU, FDP, BD)Dagegen: 2 (Linke, Partei/Stadtgestalter)Enthaltungen: 0
Ergebnis: Die Vorlage wird ohne Votum weitergeleitet. - 2.11Entwurf Regionalplan Ruhr 2023 hier: Stellungnahme der Stadt BochumZur Vorlage · 20230543 · Beschlussvorlage der Verwaltung
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✦ KI-Zusammenfassung
Die Verwaltung der Stadt Bochum hat eine Beschlussvorlage zum Entwurf des Regionalplans Ruhr 2023 vorgelegt. Im Rahmen der dritten Beteiligungsrunde des Regionalverbandes Ruhr (RVR) konzentrieren sich die aktuellen Änderungen im Stadtgebiet Bochum auf Anpassungen, die bereits auf Anregungen der Stadt basieren. Da diese Änderungen keine neuen Handlungsbedarfe aufwerfen, sieht die Verwaltung keinen Grund für neue Anregungen zu diesen spezifischen Punkten.
Zu den vorgenommenen Anpassungen gehören die Ergänzung von Anschlussstellen an der A448 in Stahlhausen und Altenbochum sowie die Erweiterung von Siedlungsbereichen östlich des Knappschaftskrankenhauses in Langendreer als Option für die zukünftige Planung. Zudem wurden Grenzverschiebungen im Bereich der Bochumer Straße und bei den Sportplätzen „Auf dem Esch“ vorgenommen, um eine Vorratsfläche für Krisen- und Katastrophenfälle planungsrechtlich abzusichern. Des Weiteren enthält der Entwurf Korrekturen an der Darstellung des Radschnellweges Ruhr (RS1) sowie zum Symbol der Deponie Becker.
Trotz der Unterstützung der aktuellen Änderungen hält die Stadt Bochum an ihren bisherigen Stellungnahmen zu verschiedenen Regionalplanreserven, wie etwa „Werner Feld“ oder „Baumhofstraße“, fest. Der Rat der Stadt Bochum soll den Entwurf der Stellungnahme unterstützen und die Verwaltung beauftragen, diesen im Beteiligungsverfahren des RVR einzubringen.
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Beratungsfolge
- 30.03.2023 · Rat (22. Sitzung) — Einstimmig nach BeschlussvorschlagEnthaltungen: 8 (SPD/LINKE/BD)
- 28.03.2023 · Ausschuss für Strukturentwicklung, Digitalisierung und Europa (12. Sitzung) — Einstimmig nach Beschlussvorschlag bei einer Enthaltung (Die LINKE.)
- 22.03.2023 · Haupt- und Finanzausschuss (19. Sitzung) — Die Vorlage wird ohne Votum weitergeleitet.
Ergebnis: Die Vorlage wird ohne Votum weitergeleitet. - 2.12Charta Grüne Infrastruktur Metropole Ruhr – BeschlussfassungZur Vorlage · 20223378 · Beschlussvorlage der Verwaltung
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✦ KI-Zusammenfassung
Der Rat der Stadt Bochum wird um die Beschlussfassung zur Charta Grüne Infrastruktur Metropole Ruhr gebeten. Die vorliegende Beschlussvorlage des Umwelt- und Grünflächenamtes sieht vor, die nachhaltige Mitwirkung an dieser Charta als Leitbild für die zukünftige Entwicklung der regionalen grünen Infrastruktur zu festigen.
Die Charta wurde vom Regionalverband Ruhr (RVR) unter Beteiligung der verbandsangehörigen Kommunen erarbeitet. Sie dient als strategische Klammer und gemeinsame Richtschnur, um die grüne Infrastruktur in der Metropole Ruhr als Teil der Stadt- und Regionalentwicklung zu stärken. Ein wesentlicher Aspekt ist dabei die Anpassung an den Klimawandel sowie die Aufwertung des öffentlichen Raums zur Steigerung der Lebensqualität. Die Charta besitzt einen deklaratorischen Charakter und stellt eine freiwillige Entwicklungsabsicht ohne formelle Bindungswirkung dar.
Der Erarbeitungsprozess basierte auf partizipativen Formaten, darunter Fachtagungen und Netzwerktage mit zahlreichen Teilnehmenden aus der Region. Im Anschluss an die Verabschiedung der Charta plant der Regionalverband Ruhr die Ausarbeitung einer „Strategie Grüne Infrastruktur Metropole Ruhr“. Diese soll bis Ende 2023 konkrete Handlungsziele sowie Instrumente zur Nutzung von Förderprogrammen auf Bundes-, Landes- und EU-Ebene enthalten.
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Beratungsfolge
- 30.03.2023 · Rat (22. Sitzung) — Mehrheitlich nach BeschlussvorschlagEnthaltungen: 0dagegen: 3 (BD)dafür: 71 (SPD/Grüne/CDU/LINKE/PAR&StG/UWG:FB/FDP/ PAR/OB)
- 22.03.2023 · Haupt- und Finanzausschuss (19. Sitzung) — Mehrheitlich nach BeschlussvorschlagEnthaltungen: 0dagegen: 1 (BD)dafür: 15 (SPD,Grüne,CDU,Linke,PAR&StG,UWG:FB,OB)
- 08.02.2023 · Ausschuss für Umwelt, Nachhaltigkeit und Ordnung (16. Sitzung) — Mehrheitlich nach BeschlussvorschlagDafür: 14 (SPD, Grüne, CDU, FDP, Linke, Partei/Stadtgestalter)Dagegen: 1 (FFB)Enthaltungen: 0
Ergebnis: Mehrheitlich nach Beschlussvorschlag Enthaltungen: 0dagegen: 1 (BD)dafür: 15 (SPD,Grüne,CDU,Linke,PAR&StG,UWG:FB,OB) - 2.13Übernahme der Gewässerunterhaltung für eine Teilstrecke des Marbachs in BochumZur Vorlage · 20230128 · Beschlussvorlage der Verwaltung
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✦ KI-Zusammenfassung
Der Rat der Stadt Bochum soll über die Übertragung der Gewässerunterhaltungspflicht für einen Teilabschnitt des Marbachs an die Emschergenossenschaft entscheiden. Die Beschlussvorlage des Tiefbauamtes (Nr. 20230128) sieht vor, die Zuständigkeit für den Abschnitt zwischen Kilometer 5,03 und 5,25 von der Stadt auf die Emschergenossenschaft zu übertragen.
Hintergrund der Vorlage ist die geplante ökologische Aufwertung und naturnahe Umgestaltung des Marbachs. Ein wesentlicher Bestandteil dieses Vorhabens ist die Offenlegung einer Verrohrung am Kilometer 5,00, die bisher dem Abwassertransport aus dem Ortsteil Wiemelhausen diente. Durch die Übernahme der Unterhaltungspflicht sollen zeitliche und räumliche Schnittstellen bei der Umgestaltung vermieden sowie Synergien in der Gewässerunterhaltung genutzt werden.
Der geplante öffentlich-rechtliche Vertrag umfasst neben der Unterhaltungspflicht auch die damit verbundenen Verwaltungsaufgaben. Die Übertragung des Grundstücks im Bereich Wiemelhausen, welches sich im Eigentum der Stadt befindet, soll in einem separaten Vertrag erfolgen. Die Kosten für die Unterhaltung und die ökologischen Maßnahmen werden gemäß den Veranlagungsgrundsätzen durch die Gemeinschaft der Mitglieder der Emschergenossenschaft getragen. Die Genossenschaftsversammlung hat der Übernahme des Abschnitts bereits im November 2022 zugestimmt.
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Beratungsfolge
- 30.03.2023 · Rat (22. Sitzung) — Einstimmig nach Beschlussvorschlag
- 22.03.2023 · Haupt- und Finanzausschuss (19. Sitzung) — Einstimmig nach Beschlussvorschlag
- 16.03.2023 · Bezirksvertretung Bochum-Mitte (21. Sitzung) — Einstimmig nach Beschlussvorschlag gemäß Vorlage 20230128
- 15.03.2023 · Ausschuss für Mobilität und Infrastruktur (22. Sitzung) — Einstimmig nach Beschlussvorschlag
Ergebnis: Einstimmig nach Beschlussvorschlag - 2.14Bochumer Wochenmärkte – Entscheidung zur erneuten VergabeZur Vorlage · 20230147 · Beschlussvorlage der Verwaltung
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✦ KI-Zusammenfassung
Die Verwaltung beabsichtigt, die Durchführung der Bochumer Wochenmärkte ab dem 1. Januar 2024 neu zu regeln. Da der aktuelle Vertrag mit der Bochum Marketing GmbH zum 31. Dezember 2023 endet, soll ein Teilnahmewettbewerb für den Zeitraum vom 1. Januar 2024 bis zum 31. Dezember 2028 durchgeführt werden. Die Vorlage sieht vor, die Verwaltung mit der Erstellung einer Leistungsbeschreibung und der Durchführung dieses Wettbewerbs zu beauftragen. Die Marktflächen umfassen insgesamt etwa 17.787 m². Für das Jahr 2024 ist die Beibehaltung der bestehenden räumlichen und zeitlichen Ausdehnung vorgesehen, um die Stabilität der Märkte zu gewährleisten. Dabei sind geplante Baumaßnahmen an Standorten wie Linden Am Poter, Altenbochum Friehmannplatz sowie am Dr.-Ruer-Platz im Zeitraum zwischen 2023 und 2028 zu berücksichtigen.
Die Anforderungen an den künftigen Konzessionär umfassen die Bereitstellung einer Infrastruktur mit Stromversorgung über die Stadtwerke Bochum, Toilettenanlagen und einer hygienischen Abfallentsorgung. Die Reinigung der Flächen wird weiterhin durch die Umweltservice Bochum GmbH durchgeführt, wobei die Kosten vom Veranstalter zu erstatten sind. Das Warenangebot soll ein Grundangebot an Lebensmitteln sowie einen Mix aus Food- und Non-Food-Produkten beinhalten. Zudem ist ein Marketingkonzept zur Imageverbesserung und Akquise erforderlich. Der Konzessionär trägt das wirtschaftliche Risiko und muss Versicherungsnachweise sowie die wirtschaftliche Leistungsfähigkeit und Referenzen erbringen. Eine Berichterstattung an den zuständigen Fachausschuss ist für das Jahr 202rag vorgesehen.
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Beratungsfolge
- 30.03.2023 · Rat (22. Sitzung) — Einstimmig nach Ergänzung des BeschlussvorschlagesEnthaltungen: 16 (CDU)
- 22.03.2023 · Haupt- und Finanzausschuss (19. Sitzung) — Die Vorlage wird ohne Votum weitergeleitet.
- 21.03.2023 · Bezirksvertretung Bochum-Süd (18. Sitzung) — Einstimmig nach Ergänzung des Beschlussvorschlages
- 21.03.2023 · Bezirksvertretung Bochum-Nord (21. Sitzung) — Einstimmig nach Beschlussvorschlag
- 16.03.2023 · Bezirksvertretung Bochum-Mitte (21. Sitzung) — Einstimmig nach Beschlussvorschlag gemäß Vorlage 20230147
- 15.03.2023 · Bezirksvertretung Bochum-Ost (18. Sitzung) — Einstimmig nach Beschlussvorschlag
- 07.03.2023 · Bezirksvertretung Bochum-Wattenscheid (20. Sitzung) — Einstimmig nach Beschlussvorschlag gemäß Vorlage 20230147
- 01.03.2023 · Ausschuss für Umwelt, Nachhaltigkeit und Ordnung (17. Sitzung) — Einstimmig nach Ergänzung des Beschlussvorschlages(0 Enthaltungen)
- 22.02.2023 · Bezirksvertretung Bochum-Südwest (23. Sitzung) — Einstimmig nach Beschlussvorschlag
Ergebnis: Die Vorlage wird ohne Votum weitergeleitet. - beschlossener Änderungsantrag aus dem Ausschuss für Umwelt, Nachhaltigkeit und Ordnung am 01.03.2023
- 2.15Ordnungsbehördliche Verordnung über das Offenhalten von Verkaufsstellen an Sonn- und Feiertagen im Stadtbezirk Bochum-Wattenscheid vom ___.04.2023Zur Vorlage · 20230188 · Beschlussvorlage der Verwaltung
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✦ KI-Zusammenfassung
Die vorliegende Beschlussvorlage des Ordnungs- und Veterinäramtes regelt die ordnungsbehördliche Verordnung über das Offenhalten von Verkaufsstellen an Sonn- und Feiertagen im Stadtbezirk Bochum-Wattenscheid für das Jahr 2023. Gegenstand der Vorlage ist die Beantragung von Ausnahmen von der Sonn- und Feiertagsruhe für zwei Veranstaltungen in einem festgelegten Teilbereich von Bochum-Wattenscheid-Mitte: das Sommerfest „WAT 606“ am 18. Juni 2023 sowie das Weinfest vom 15. bis 17. September 2023.
Der räumliche Geltungsbereich der Öffnungen umfasst Teile des Alten Marktes, des August-Bebel-Platzes sowie Teile der Oststraße, der Freiheitstraße, der Voedestraße und der Saarlandstraße. Die Hochstraße bleibt im Bereich zwischen dem August-Bebel-Platz und der Einmündung zur Otto-Brenner-Straße von der Regelung ausgeschlossen. Für das Sommerfest sind Verkaufsstände in der Fußgängerzone von 10:00 bis 18:00 Uhr vorgesehen, während für den Sonntag des Weinfestes Öffnungszeiten von 12:00 bis 20:30 Uhr festgesetzt sind.
Die Verwaltung begründet die Empfehlung zur Freigabe mit dem öffentlichen Interesse gemäß dem Ladenöffnungsgesetz NRW, um den stationären Einzelhandel zu stärken und das Stadtbezirkszentrum zu beleben. Während der Handelsverband Nordrhein-Westfalen Ruhr-Lippe e.V., die Handwerkskammer Dortmund und die IHK Mittleres Ruhrgebiet die Öffnungen unterstützen, lehnen die Gewerkschaft ver.di, der DGB sowie die Evangelische Kirche in Bochum die Maßnahmen ab. Verstöße gegen die festgelegten Zeiten können als Ordnungswidrigkeit mit einer Geldbuße von bis zu 5.000 Euro geahndet werden.
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Beratungsfolge
- 30.03.2023 · Rat (22. Sitzung) — Mehrheitlich nach BeschlussvorschlagEnthaltungen: 3 (SPD/Grüne)dagegen: 7 (Grüne/CDU/LINKE/PAR)dafür: 65 (SPD/Grüne/CDU/BD/PAR&StG/UWG:FB/FDP/OB)
- 22.03.2023 · Haupt- und Finanzausschuss (19. Sitzung) — Die Vorlage wird ohne Votum weitergeleitet.
- 07.03.2023 · Bezirksvertretung Bochum-Wattenscheid (20. Sitzung) — Mehrheitlich nach Beschlussvorschlag Abstimmungsergebnis: Enthaltungen: - Dagegen: 3 (Grüne, DIE LINKE.) Dafür: 14 (SPD, CDU, UWG:FB, BD, FDP)
- 01.03.2023 · Ausschuss für Umwelt, Nachhaltigkeit und Ordnung (17. Sitzung) — Die Vorlage wird ohne Votum weitergeleitet.
- 22.02.2023 · Bezirksvertretung Bochum-Südwest (23. Sitzung) — Einstimmig nach Beschlussvorschlag bei einer Enthaltung (Grüne)
Ergebnis: Die Vorlage wird ohne Votum weitergeleitet. - 2.16Ordnungsbehördliche Verordnung über das Offenhalten von Verkaufsstellen an Sonn- und Feiertagen im Stadtbezirk Bochum-Südwest (Linden) vom ___.04.2023Zur Vorlage · 20230189 · Beschlussvorlage der Verwaltung
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✦ KI-Zusammenfassung
Die vorliegende Beschlussvorlage des Ordnungs- und Veterinäramts (Nummer 20230189) befasst sich mit der ordnungsbehördlichen Verordnung über das Offenhalten von Verkaufsstellen an Sonn- und Feiertagen im Stadtbezirk Bochum-Südwest für das Jahr 2023. Die Verwaltung empfiehlt die Freigabe von zwei spezifischen Terminen im Bereich Linden, die zwischen 13:00 und 18:00 Uhr stattfinden sollen.
Der erste Termin ist für den 18. Juni 2023 im Rahmen des Food-Truck-Festivals „Hüftgold“ und eines Kunsthandwerkermarktes mit etwa 30 Ständen vorgesehen. Die Veranstaltung umfasst die Hattinger Straße bis zum Wilhelm-Hopmann-Platz und wird mit etwa 5.000 Besuchern erwartet. Der zweite Termin betrifft das Fest „Lindener Meile“ am 10. September 2023. Hierfür ist eine Öffnung von 12:00 bis 18:00 Uhr geplant, die einen Kunsthandwerkermarkt mit 36 Ständen sowie einen Floh- und Trödelmarkt umfasst. Für diesen Termin werden etwa 10.000 Besucher erwartet. Die Veranstaltungszeiten für das Fest umfassen zudem den Samstag, den 9. September 2023, von 12:00 bis 22:00 Uhr.
Die Verwaltung begründet die Empfehlung mit dem öffentlichen Interesse an der Ausnahme von der Sonn- und Feiertagsruhe gemäß dem Ladenöffnungsgesetz NRW. Die Stellungnahmen der Sozialpartner fallen unterschiedlich aus: Die Handwerkskammer Dortmund und die IHK Mittleres Ruhrgebiet äußern keine Bedenken bzw. unterstützen die Anträge, während die Gewerkschaft ver.di und der DGB die Öffnungen ablehnen. Die Evangelische Kirche in Bochum nimmt eine kritische Position ein. Verstöße gegen die festgelegten Zeiten können als Ordnungswidrigkeit mit einer Geldbuße von bis zu 5.000 Euro geahndet werden.
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Beratungsfolge
- 30.03.2023 · Rat (22. Sitzung) — Mehrheitlich nach BeschlussvorschlagEnthaltungen: 2 (SPD)dagegen: 9 (Grüne/CDU/LINKE/PAR)dafür: 64 (SPD/Grüne/CDU/BD/PAR&StG/UWG:FB/FDP/OB)
- 22.03.2023 · Haupt- und Finanzausschuss (19. Sitzung) — Die Vorlage wird ohne Votum weitergeleitet.
- 07.03.2023 · Bezirksvertretung Bochum-Wattenscheid (20. Sitzung) — Mehrheitlich nach Beschlussvorschlag Abstimmungsergebnis: Enthaltungen: 2 (Grüne) Dagegen: 1 (DIE LINKE.) Dafür: 14 (SPD, CDU, UWG:FB, BD, FDP)
- 01.03.2023 · Ausschuss für Umwelt, Nachhaltigkeit und Ordnung (17. Sitzung) — Die Vorlage wird ohne Votum weitergeleitet.
- 22.02.2023 · Bezirksvertretung Bochum-Südwest (23. Sitzung) — Mehrheitlich nach BeschlussvorschlagDagegen 1 (Grüne)
Ergebnis: Die Vorlage wird ohne Votum weitergeleitet. - 2.17Ordnungsbehördliche Verordnung über das Offenhalten von Verkaufsstellen an Sonn- und Feiertagen im Stadtbezirk Bochum-Ost (Langendreer) vom ___.04.2023Zur Vorlage · 20230190 · Beschlussvorlage der Verwaltung
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✦ KI-Zusammenfassung
Die vorliegende Beschlussvorlage des Ordnungs- und Veterinäramts (Nummer 20230190) befasst sich mit der ordnungsbehördlichen Verordnung für verkaufsoffene Sonntage im Stadtbezirk Bochum-Ost, speziell für den Stadtteil Langendreer. Gegenstand ist die Genehmigung von Ladenöffnungen im Rahmen der Veranstaltung „Bänke raus“ am 4. Juni 2023 im Zeitraum von 13:00 bis 18:00 Uhr. Die Verwaltung schlägt vor, die Öffnung auf einen räumlich festgelegten Teilbereich zu begrenzen, um das öffentliche Interesse gemäß dem Ladenöffnungsgesetz zu wahren. Ein ordnungswidriges Öffnen außerhalb der genehmigten Zeiten kann mit einer Geldbuße von bis zu 5.000 Euro geahndet werden. Sollte die Veranstaltung nicht stattfinden, erlischt die Erlaubnis.
Die Planung für das Jahr 2023 basiert auf der Übersicht des Handelsverbandes Nordrhein-Westfalen Ruhr-Lippe e.V., wobei für die Bochumer Innenstadt und den Ruhr Park teilweise Unterlagen fehlen. Nach dem Rückzug des Ruhr Parks verbleiben für 2023 sechs zulässige Termine. Zu den vorliegenden Stellungnahmen der Handwerkskammer Dortmund, der IHK Mittleres Ruhrgebiet, der Gewerkschaft ver.di, des DGB sowie der Evangelischen Kirche gibt es unterschiedliche Positionen.
Als Begründung für den Termin in Langendreer führt die Verwaltung eine Kundenzählung aus dem Jahr 2017 sowie eine Umfrage an, wonach die Veranstaltung eine hohe Bekanntheit aufweist. Die Einordnung der Ladenöffnung als Annex der Veranstaltung wird durch ein Urteil des Verwaltungsgerichts Gelsenkirchen gestützt. Finanzielle oder klimarelevante Auswirkungen werden in der Vorlage nicht ausgewiesen. Der Rat der Stadt Bochum soll am 30. März 2023 über den Vorschlag entscheiden.
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Beratungsfolge
- 30.03.2023 · Rat (22. Sitzung) — Mehrheitlich nach BeschlussvorschlagEnthaltungen: 4 (SPD/Grüne)dagegen: 7 (Grüne/CDU/LINKE/PAR)dafür: 64 (SPD/Grüne/CDU/BD/PAR&StG/UWG:FB/FDP/OB)
- 22.03.2023 · Haupt- und Finanzausschuss (19. Sitzung) — Die Vorlage wird ohne Votum weitergeleitet.
- 15.03.2023 · Bezirksvertretung Bochum-Ost (18. Sitzung) — Mehrheitlich nach BeschlussvorschlagDafür: 16 (SPD, Grüne, CDU, FDP, BD)Dagegen: 1 (Die Linke.)
- 01.03.2023 · Ausschuss für Umwelt, Nachhaltigkeit und Ordnung (17. Sitzung) — Die Vorlage wird ohne Votum weitergeleitet.
Ergebnis: Die Vorlage wird ohne Votum weitergeleitet. - 2.18Brandschutzbedarfsplan für die Jahre 2023 bis 2027Zur Vorlage · 20230360/1 · Beschlussvorlage der Verwaltung
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✦ KI-Zusammenfassung
Der Rat der Stadt Bochum soll den Brandschutzbedarfsplan für die Jahre 2023 bis 2027 beschließen. Die Stadt ist gesetzlich dazu verpflichtet, diesen Plan alle fünf Jahre zu aktualisieren, um das angestrebte Sicherheitsniveau sowie die Anforderungen an Personal und Ausstattung der Feuerwehr festzulegen. Der Plan analysiert dabei die örtlichen Gefahrenpotenziale und definiert die notwendigen Maßnahmen zur Erreichung der Schutzziele hinsichtlich der Verfügbarkeit von Einsatzkräften, Fahrzeugen und Wachen.
Zu den Schwerpunkten des neuen Plans gehören die Fertigstellung und Inbetriebnahme der vierten Feuer- und Rettungswache in Bochum-Weitmar sowie die Fortsetzung von Neubauprojekten bei der Freiwilligen Feuerwehr. Zudem sind Sanierungsmaßnahmen an der Innenstadt- und Hauptfeuerwache, Optimierungen im Arbeits- und Gesundheitsschutz sowie eine prüfende Untersuchung für ein mögliches Ausbildungszentrum vorgesehen.
Finanzielle Auswirkungen über die bereits in den Haushaltsplänen 2023–2024 und der mittelfristigen Finanzplanung 2025–2027 enthaltenen Mittel hinaus entstehen durch den Plan nicht. Der Ausschuss für Umwelt, Nachhaltigkeit und Ordnung hat der Vorlage am 1. März 2023 bereits einstimmig zugestimmt.
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Beratungsfolge
- 30.03.2023 · Rat (22. Sitzung) — Einstimmig nach BeschlussvorschlagEnthaltungen: 5 (BD/PAR)
- 29.03.2023 · Bezirksvertretung Bochum-Südwest (24. Sitzung) — Einstimmig nach Beschlussvorschlag
- 28.03.2023 · Bezirksvertretung Bochum-Wattenscheid (21. Sitzung) — Einstimmig nach Beschlussvorschlag gemäß Vorlage 20230360/1
- 22.03.2023 · Haupt- und Finanzausschuss (19. Sitzung) — Die Vorlage wird ohne Votum weitergeleitet.
- 21.03.2023 · Bezirksvertretung Bochum-Süd (18. Sitzung) — Einstimmig nach Beschlussvorschlag
- 21.03.2023 · Bezirksvertretung Bochum-Nord (21. Sitzung) — Einstimmig nach Beschlussvorschlag
- 16.03.2023 · Bezirksvertretung Bochum-Mitte (21. Sitzung) — Einstimmig nach Beschlussvorschlag gemäß Vorlage 20230360/1 bei einer Enthaltung (Die PARTEI)
- 15.03.2023 · Bezirksvertretung Bochum-Ost (18. Sitzung) — Einstimmig nach Beschlussvorschlag
Ergebnis: Die Vorlage wird ohne Votum weitergeleitet. - 2.19Rettungsdienstbedarfsplan für die Jahre 2023 - 2027Zur Vorlage · 20230362/1 · Beschlussvorlage der Verwaltung
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✦ KI-Zusammenfassung
Die Verwaltung hat dem Rat der Stadt Bochum den Rettungsdienstbedarfsplan für die Jahre 2023 bis 2027 zur Beschlussfassung vorgelegt. Gemäß dem Rettungsgesetz NRW ist die Stadt verpflichtet, alle fünf Jahre einen Bedarfsplan zu erstellen, der die Standorte der Rettungswachen, die Anzahl der benötigten Einsatzfahrzeuge sowie Qualitätsanforderungen festlegt. Der vorangegangene Plan für den Zeitraum 2018 bis 2022 sah unter anderem die Modernisierung der Leitstellentechnik in Kooperation mit der Stadt Herne sowie die Einführung digitaler Rettungsdienstprotokolle vor.
Für den neuen Planungszeitraum sind verschiedene Maßnahmen vorgesehen. Dazu gehört die Einführung eines Telenotarztes im Verbund mit den Städten Bottrop, Gelsenkirchen und Herne, wobei Bochum als Standort fungieren soll. Weitere Digitalisierungsschritte umfassen digitale Übernahmebücher für Fahrzeuge sowie eine Alarmierungs-App für dienstfreie Kräfte. Zudem ist die Anschaffung von E-Einsatzfahrzeugen und nachhaltiger Dienstkleidung geplant. Weitere Prüfgegenstände sind die Bereitstellung von eigenem Personal für die ärztliche Leitung des Rettungsdienstes sowie die Möglichkeit eines zentralen Desinfektionsstandortes.
Der Entwurf wurde im Rahmen eines Anhörungsverfahrens verschiedenen Trägern, darunter Hilfsorganisationen wie dem DRK, ASB, JUH und MHD sowie Krankenkassenverbänden, zur Stellungnahme vorgelegt. Die eingegangenen Stellungnahmen führten zu keinem wesentlichen Änderungsbedarf am Entwurf. Der Ausschuss für Umwelt, Nachhaltigkeit und Ordnung hat die Vorlage am 1. März 2023 einstimmig befürwortet. Finanzielle Auswirkungen über die bereits in der Haushaltsplanung berücksichtigten Mittel hinaus sind nicht vorgesehen.
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Beratungsfolge
- 30.03.2023 · Rat (22. Sitzung) — Einstimmig nach Beschlussvorschlag
- 29.03.2023 · Bezirksvertretung Bochum-Südwest (24. Sitzung) — Einstimmig nach Beschlussvorschlag
- 28.03.2023 · Bezirksvertretung Bochum-Wattenscheid (21. Sitzung) — Einstimmig nach Beschlussvorschlag gemäß Vorlage 20230362/1
- 22.03.2023 · Haupt- und Finanzausschuss (19. Sitzung) — Die Vorlage wird ohne Votum weitergeleitet.
- 21.03.2023 · Bezirksvertretung Bochum-Süd (18. Sitzung) — Einstimmig nach Beschlussvorschlag
- 21.03.2023 · Bezirksvertretung Bochum-Nord (21. Sitzung) — Einstimmig nach Beschlussvorschlag
- 16.03.2023 · Bezirksvertretung Bochum-Mitte (21. Sitzung) — Einstimmig nach Beschlussvorschlag gemäß Vorlage 20230362/1 bei einer Enthaltung (Die PARTEI)
- 15.03.2023 · Bezirksvertretung Bochum-Ost (18. Sitzung) — Einstimmig nach Beschlussvorschlag
Ergebnis: Die Vorlage wird ohne Votum weitergeleitet. - 2.20Sanierung des Nordflügels des Historischen RathausesZur Vorlage · 20223487 · Beschlussvorlage der Verwaltung
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✦ KI-Zusammenfassung
Die vorliegende Beschlussvorlage der Verwaltung sieht die Sanierung des Nordflügels des Historischen Rathauses vor. Ziel der Maßnahme ist die technische und bauliche Anpassung an den aktuellen Stand der Technik sowie die Umsetzung von Brandschutzauflagen gemäß Hochhausverordnung. Die Arbeiten umfassen die Modernisierung der Arbeitsplätze, die Implementierung eines digitalen Wegeleitsystems sowie die Sanierung der denkmalgeschützten Ratssäle und Trauzimmer. Zudem ist der Abbruch der Verbindungsbrücke zum Bildungs- und Verwaltungszentrum (BVZ) geplant. Durch die Maßnahmen werden Energieeinsparungen bei Heizung und Strom von etwa 20 Prozent sowie eine Reduktion der Beleuchtungskosten um 10 bis 15 Prozent durch LED-Technik erwartet.
Der Rat soll die Sanierung unter Berücksichtigung des Denkmalschutzes beschließen und die Planungsleistungen an einen externen Generalplaner vergeben. Auf die Beauftragung eines externen Projektsteuerers wird verzichtet, um Mehrkosten in Höhe von 2,0 bis 2,5 Millionen Euro zu vermeiden. Für die Dauer der Sanierung müssen 146 Arbeitsplätze sowie Sonderflächen, unter anderem des Amtes für Bürgerservice, des Amtes für Personalmanagement, des Amtes für Finanzsteuerung sowie der Zentralen Dienste, freigezogen werden. Als Interimsflächen sollen Räume im BVZ genutzt werden, die durch den Auszug des Amtes für Soziales und des Jugendamtes im Jahr 2023 frei werden.
Die geschätzten Kosten für das Projekt belaufen sich auf rund 25,0 Millionen Euro, inklusive eines Risikozuschlags von 7 Prozent und 400.000 Euro für ein digitales Informationssystem. Die Investitionsmittel sind für den Zeitraum von 2023 bis 2026 auf verschiedene Jahressummen verteilt. Der Abschluss der Maßnahme ist für das Jahr 2027 vorgesehen. Den jährlichen Abschreibungen von etwa 415.000 Euro stehen eine Unterhaltsersparnis von 124.500 Euro sowie reduzierte Energiekosten gegenüber.
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Beratungsfolge
- 30.03.2023 · Rat (22. Sitzung) — Einstimmig nach BeschlussvorschlagEnthaltungen: 4 (BD)
- 23.03.2023 · Betriebsausschuss für die Eigenbetriebe (16. Sitzung) — Einstimmig nach BeschlussvorschlagEnthaltungen: 1 (BD)
- 22.03.2023 · Haupt- und Finanzausschuss (19. Sitzung) — Die Vorlage wird ohne Votum weitergeleitet.
- 16.03.2023 · Bezirksvertretung Bochum-Mitte (21. Sitzung) — Einstimmig nach Beschlussvorschlag gemäß Vorlage 20223487
Ergebnis: Die Vorlage wird ohne Votum weitergeleitet. - 2.21Bezeichnung des Schulzentrums in Bochum GertheZur Vorlage · 20223255 · Beschlussvorlage der Verwaltung
▶ Vorlage aufklappen — Zusammenfassung, Dokumente, Beratungsfolge
✦ KI-Zusammenfassung
Die Verwaltung der Stadt Bochum hat eine Beschlussvorlage zur Benennung des im Bau befindlichen Schulzentrums im Stadtteil Gerthe vorgelegt. Demnach soll das Gebäude, welches künftig das Heinrich-von-Kleist-Gymnasium und die Anne-Frank-Realschule beherbergt, die Bezeichnung „Schulzentrum Bochum Nord“ erhalten.
Die Begründung der Vorlage führt an, dass durch den Neubau eine räumliche Verzahnung der beiden Schulen stattfindet. Die Namensgebung soll diesen Zusammenhang verdeutlichen und gleichzeitig auf die Verortung im Stadtgebiet hinweisen, analog zur Benennung des Schulzentrums Süd-West. In der Vorlage wird festgehalten, dass sich beide beteiligten Schulen für diese Bezeichnung ausgesprochen haben.
Die individuellen Namen der Heinrich-von-Kleist-Schule sowie der Anne-Frank-Schule bleiben von dieser Entscheidung unberührt. Die Vorlage durchläuft die vorgesehenen Beratungsschritte in den zuständigen Gremien, darunter der Ausschuss für Schule und Bildung sowie die Bezirksvertretung Bochum-Nord, bevor eine endgültige Entscheidung im Rat erfolgt.
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Beratungsfolge
- 30.03.2023 · Rat (22. Sitzung) — Einstimmig nach Beschlussvorschlag
- 22.03.2023 · Haupt- und Finanzausschuss (19. Sitzung) — Einstimmig nach Beschlussvorschlag
- 21.03.2023 · Bezirksvertretung Bochum-Nord (21. Sitzung) — Einstimmig nach Beschlussvorschlag
- 14.02.2023 · Ausschuss für Schule und Bildung (16. Sitzung) — Einstimmig nach Beschlussvorschlag, keine Enthaltungen
Ergebnis: Einstimmig nach Beschlussvorschlag - 2.22Umwandlung der bisherigen Rechtsform des NRW KULTURsekretariats in einen ZweckverbandZur Vorlage · 20222131 · Beschlussvorlage der Verwaltung
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✦ KI-Zusammenfassung
Die Stadt Bochum beabsichtigt, die Rechtsform des NRW KULTURsekretariats (NRWKS) zum 1. Januar 2024 in einen Zweckverband zu ändern. Die Vollversammlung des NRWKS hat diese Umwandlung bereits einstimmig beschlossen, wobei die endgültige Umsetzung von den Ratsbeschlüssen der beteiligten Kommunen abhängt. Mit der Neugründung als Zweckverband wird die bisher bestehende öffentlich-rechtliche Vereinbarung zwischen den Mitgliedern und dem Landschaftsverband Rheinland (LVR) aufgehoben.
Die Änderung der Rechtsform erfolgt mit dem Ziel, die formal- und steuerrechtliche Sicherheit zu erhöhen. Hintergrund sind Empfehlungen der Bezirksregierung Düsseldorf zur Anpassung der Rechtsstruktur sowie die Vermeidung von Umsatzsteuer auf die Umlagezahlungen der Mitgliedsstädte, was durch eine verbindliche Auskunft des Finanzamtes Wuppertal-Barmen bestätigt wurde. Durch den neuen Status als Zweckverband soll zudem sichergestellt werden, dass das bisherige städtische Förderverfahren beibehalten werden kann.
Der neue Zweckverband wird seinen Sitz in Wuppertal haben und die bestehende Mitgliederstruktur, bestehend aus 21 theater- und orchestertragenden Kommunen und dem LVR, fortführen. Die Organe des Verbandes werden eine Verbandsversammlung sowie einen Verbandsvorsteher umfassen. Die Personalverhältnisse sollen unter Beibehaltung der bestehenden Arbeitsverträge auf den neuen Verband übertragen werden. Die Finanzierung der Personal- und Betriebskosten soll weiterhin durch die Umlagezahlungen der Mitglieder erfolgen, wobei der jährliche Mitgliedsbeitrag bei 26.000 Euro liegt, ergänzt um einen dynamischen Beitrag.
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Beratungsfolge
- 30.03.2023 · Rat (22. Sitzung) — Einstimmig nach Beschlussvorschlag
- 22.03.2023 · Haupt- und Finanzausschuss (19. Sitzung) — Einstimmig nach Beschlussvorschlag
- 16.03.2023 · Ausschuss für Beteiligungen und Controlling (23. Sitzung) — Einstimmig nach Beschlussvorschlag
- 14.03.2023 · Ausschuss für Kultur und Tourismus (14. Sitzung) — Einstimmig nach Beschlussvorschlag
Ergebnis: Einstimmig nach Beschlussvorschlag - 3.Anträge
- 3.1Umbesetzung der Arbeitsgruppe des Haupt- und Finanzausschusses zur Umsetzung der InklusionZur Vorlage · 20230184 · Antrag
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✦ KI-Zusammenfassung
Die Fraktion der CDU im Rat der Stadt Bochum hat einen Antrag zur personellen Neubesetzung der Arbeitsgruppe des Haupt- und Finanzausschusses zur Umsetzung der Inklusion vorgelegt. Das Dokument, das für die Sitzung des Ausschusses am 22. März 2023 vorgesehen war, regelt den Wechsel in der Zusammensetzung dieser Gruppe.
Dem Beschlussvorschlag zufolge soll Kenan Yildiz als ordentliches Mitglied aus der Arbeitsgruppe ausscheiden. Als neues Mitglied soll Marcus Stawars in die Gruppe nachrücken. Der Antrag wurde von dem Fraktionsvorsitzenden Christian Haardt eingereicht. Eine schriftliche Begründung für diesen personellen Wechsel ist im vorliegenden Text nicht enthalten; eine Erläuterung erfolgt gegebenenfalls mündlich.
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- 22.03.2023 · Haupt- und Finanzausschuss (19. Sitzung) — Einstimmig nach Beschlussvorschlag
Ergebnis: Einstimmig nach Beschlussvorschlag - 3.2Deutschlandticket für städtische BeschäftigteZur Vorlage · 20230596 · Antrag
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✦ KI-Zusammenfassung
Die Fraktion DIE LINKE. im Rat der Stadt Bochum hat einen Antrag gestellt, wonach allen städtischen Beschäftigten das Deutschlandticket ab dem 1. Mai automatisch und kostenfrei zur Verfügung gestellt werden soll. Falls eine Umsetzung bis zu diesem Datum nicht möglich ist, sieht der Antrag die Bereitstellung zum nächstmöglichen Zeitpunkt vor.
Mit dieser Maßnahme sollen laut Begründung der Verwaltungsaufwand sowie die Kosten für die Ausstellung von Jobtickets und Einzelbelegen für Dienstfahrten reduziert werden. Die Fraktion führt zudem an, dass die Stadt als Arbeitgeber im Kontext des Fachkräftemangels an Attraktivität gewinnen soll. Ein weiteres Ziel ist die Förderung des Umstiegs auf den öffentlichen Personennahverkehr. Für die Beschäftigten bietet das Ticket laut dem Antrag eine höhere Flexibilität sowie die Möglichkeit zur privaten Nutzung im gesamten Bundesgebiet.
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Beratungsfolge
- 22.03.2023 · Haupt- und Finanzausschuss (19. Sitzung) — Mehrheitlich gegen BeschlussvorschlagEnthaltungen: 0dagegen: 15 (SPD, Grüne, CDU. BD, PAR&StG, UWG:FB, OB)dafür: 1 (Linke)
Ergebnis: Mehrheitlich gegen Beschlussvorschlag Enthaltungen: 0dagegen: 15 (SPD, Grüne, CDU. BD, PAR&StG, UWG:FB, OB)dafür: 1 (Linke) - 4.Mitteilungen
- 4.1Nachhaltigkeit städtische Immobilien Bericht Frühjahr 2023 Zentrale DiensteZur Vorlage · 20230285/1 · Mitteilung der Verwaltung
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✦ KI-Zusammenfassung
Die Verwaltung der Stadt Bochum hat mit der Vorlage 20230285/1 den Bericht „Nachhaltigkeit städtische Immobilien“ für das Frühjahr 2023 vorgelegt. Die Mitteilung der Zentralen Dienste dient der halbjährlichen Information der politischen Gremien über die Fortschritte bei Maßnahmen zum Klimaschutz und zur Klimafolgenanpassung.
Der aktuelle Bericht folgt auf die Vorlage 20221196. Die zeitliche Verzögerung wird mit dem Einsatz der Zentralen Dienste im Bereich Energiesparen begründet. In den Projekten und Vorhaben ist für die Integration von Nachhaltigkeit und Klimaschutz ein zusätzlicher Zeit- und Aufwandbedarf vorgesehen, um zur Erreichung der Klimaneutralität gemäß dem Klimaplan 2035 beizutragen.
Die Vorlage enthält zudem Anlagen zu verschiedenen Themenschwerpunkten, darunter Photovoltaikanlagen auf städtischen Gebäuden, ein Sonderbudget für klimafreundliche Maßnahmen sowie nachhaltiges Bauen bei Neubaumaßnahmen. Die Mitteilung wird in den Terminen des Haupt- und Finanzausschusses, des Betriebsausschusses für die Eigenbetriebe sowie des Rates zur Kenntnisnahme vorgelegt.
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Beratungsfolge
- 30.03.2023 · Rat (22. Sitzung) — Die Mitteilung der Verwaltung wird zur Kenntnis genommen.
- 23.03.2023 · Betriebsausschuss für die Eigenbetriebe (16. Sitzung) — Die Mitteilung der Verwaltung wird zur Kenntnis genommen.
- 22.03.2023 · Haupt- und Finanzausschuss (19. Sitzung) — Die Mitteilung der Verwaltung wird zur Kenntnis genommen.
Ergebnis: Die Mitteilung der Verwaltung wird zur Kenntnis genommen. - 4.2Beteiligungsbericht 2021 der Stadt BochumZur Vorlage · 20230524 · Mitteilung der Verwaltung
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✦ KI-Zusammenfassung
Die Verwaltung der Stadt Bochum hat den Beteiligungsbericht für das Jahr 2021 vorgelegt. Die Mitteilung des Amtes für Finanzsteuerung bietet einen Überblick über die unmittelbaren und mittelbaren Unternehmensbeteiligungen der Stadt. Der Bericht umfasst mehr als 90 Beteiligungen, die in fünf Bereiche unterteilt sind: Wirtschaft, Entwicklung, Forschung und Technologie; Entsorgung, Verkehr und Versorgung; Immobilienwirtschaft und soziale Einrichtungen; Bildung, Freizeit, Kultur und Tourismus sowie Banken, Einkaufsgemeinschaften und Sonstiges.
Der Bericht dokumentiert die wirtschaftliche und nichtwirtschaftliche Tätigkeit der Unternehmen für das Jahr 2021. Neben Bilanzen und Gewinn- und Verlustrechnungen werden Informationen zu Unternehmensgegenständen, dem öffentlichen Zweck sowie den gesellschaftsrechtlichen Verhältnissen bereitgestellt. Zudem enthält die Vorlage Angaben zur Besetzung der Unternehmensführung und der Aufsichtsgremien durch von der Stadt Bochum entsandte Mandatsträger, zur Anwendung des Public Corporate Governance Kodex (PCGK) sowie zu Anteilsstrukturen und Beschäftigtenzahlen.
Darüber hinaus werden Neugründungen, Veränderungen in den Anteilen sowie Zuschussleistungen infolge der Corona-Pandemie im Jahr 2021 aufgeführt. Für wesentliche Beteiligungen enthält der Bericht Informationen zu Vergütungsthemen gemäß § 108 GO NRW. Der vollständige Bericht inklusive der Anhänge und Lageberichte ist über die Website der Stadt Bochum abrufbar. Die Vorlage wird in den Gremien Ausschuss für Beteiligungen und Controlling, Haupt- und Finanzausschuss sowie im Rat zur Kenntnisnahme vorgelegt.
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Beratungsfolge
- 30.03.2023 · Rat (22. Sitzung) — Die Mitteilung der Verwaltung wird zur Kenntnis genommen.
- 22.03.2023 · Haupt- und Finanzausschuss (19. Sitzung) — Die Mitteilung der Verwaltung wird zur Kenntnis genommen.
- 16.03.2023 · Ausschuss für Beteiligungen und Controlling (23. Sitzung) — Die Mitteilung der Verwaltung wird zur Kenntnis genommen.
Ergebnis: Die Mitteilung der Verwaltung wird zur Kenntnis genommen. - 4.3Sachstand der Kernaktivität Landmarken - wir sehen Bochum hier: Fertigstellung der Machbarkeitsstudie/Abschluss der 1. Stufe der KernaktivitätZur Vorlage · 20230430 · Mitteilung der Verwaltung
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✦ KI-Zusammenfassung
Die Kernaktivität „Landmarken – wir sehen Bochum“, die im Rahmen der Bochum-Strategie durch den Rat am 16. Dezember 2021 beschlossen wurde, hat die erste Phase abgeschlossen. Mit der Vorlage der Machbarkeitsstudie durch ein extern beauftragtes Planungsbüro ist die erste Stufe des Projekts beendet. Im Rahmen dieser Untersuchung wurden über 50 potenzielle Standorte in Bochum analysiert, darunter Stadteingänge, Autobahnkreuze sowie Bahnhöfe und innerstädtische Situationen. Die Bewertung der Standorte erfolgte anhand von Kriterien wie Sichtbarkeit, Frequenz und planungsrechtlicher Verfügbarkeit.
Auf Basis der Ergebnisse wurde ein „Startpaket“ mit etwa 15 priorisierten Standorten identifiziert. Damit tritt das Projekt nun in die zweite Stufe ein, die die Organisation eines künstlerischen Wettbewerbs umfasst. Dieser Wettbewerb soll sich auf die im Startpaket definierten Orte beziehen und eine künstlerische Auseinandersetzung mit dem Thema ermöglichen. Die Projektleitung geht hierfür an das Amt für Stadtplanung und Wohnen über. Im Rahmen der zweiten Phase sollen zudem die Voraussetzungen für die Durchführung geschaffen und die Beteiligung von Politik sowie der Stadtgesellschaft sichergestellt werden. Die bauliche Umsetzung der Ergebnisse ist als dritte Stufe des Projekts vorgesehen.
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Beratungsfolge
- 30.03.2023 · Rat (22. Sitzung) — Die Mitteilung der Verwaltung wird zur Kenntnis genommen.
- 28.03.2023 · Ausschuss für Strukturentwicklung, Digitalisierung und Europa (12. Sitzung) — Die Mitteilung der Verwaltung wird zur Kenntnis genommen.
- 22.03.2023 · Haupt- und Finanzausschuss (19. Sitzung) — Herr Mitschke fragt nach, ob eine inhaltliche Beratung in der nächsten Sitzung des Ausschusses für Strukturentwicklung, Digitalisierung und Europa vorgesehen ist. Dies ist der Fall. Die Mitteilung der Verwaltung wird zur Kenntnis genommen.
Ergebnis: Herr Mitschke fragt nach, ob eine inhaltliche Beratung in der nächsten Sitzung des Ausschusses für Strukturentwicklung, Digitalisierung und Europa vorgesehen ist. Dies ist der Fall. Die Mitteilung der Verwaltung wird zur Kenntnis genommen. - 4.4Bearbeitungsstau bei EinbürgerungsanträgenZur Vorlage · 20230412 · Antwort der Verwaltung
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✦ KI-Zusammenfassung
Die Verwaltung der Stadt Bochum hat auf eine Anfrage der CDU-Fraktion zum Bearbeitungsstand von Einbürgerungsanträgen reagiert. Laut der Antwort stehen noch über 1.000 Anträge aus der Zeit vor 2022 zur Entscheidung an. Zur personellen Unterstützung wurde im Januar 2022 eine Stelle im Umfang von 0,75 VZÄ im Rahmen der KIM-Förderung besetzt sowie im Februar 2022 die Funktion einer Teamkoordinatorin zur Verbesserung der Abläufe eingerichtet.
Die Verwaltung teilte mit, dass Personalaufstockungen in Budgetdialogen thematisiert wurden, wobei zunächst die Nachbesetzung ausgeschiedener Kräfte im Vordergrund stand. Überlastungsanzeigen des Personals liegen seit Herbst 2021 vor, was zu Gesprächen mit dem Personalrat in den Monaten Dezember 2021 und März 2022 führte. Eine seit September 2022 laufende Organisationsuntersuchung im Ausländerbüro betrifft nicht die Einbürgerungsstelle des Standesamtes; deren Ergebnisse werden erst im Herbst 2023 erwartet.
Die Verwaltung plant, die bereits aufgelaufenen Anträge im laufenden Jahr entscheidungsreif zu bearbeiten. Um personelle Engpässe in Bereichen, aus denen Mitarbeitende abgewechselt werden, abzufangen, setzt die Stadt auf den Einsatz von Auszubildenden.
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Beratungsfolge
- 27.04.2023 · Integrationsausschuss (12. Sitzung)
- 22.03.2023 · Haupt- und Finanzausschuss (19. Sitzung) — Die Antwort der Verwaltung wird zur Kenntnis genommen.
Ergebnis: Die Antwort der Verwaltung wird zur Kenntnis genommen. - 4.5Bochumer Schülerausweise digitalisieren!Zur Vorlage · 20230354 · Antwort der Verwaltung
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✦ KI-Zusammenfassung
Die Verwaltung bewertet die Einführung eines rein digitalen Schülerausweises als ein Digitalisierungsprojekt, das die durch den aktuellen Runderlass des Ministeriums für Schule und Bildung in Nordrhein-Westfalen geschaffenen Spielräume nutzen kann. Da Vorgaben zu Aussehen, Format und Material der Ausweise entfallen sind, liegt die Entscheidung über die Art der Ausstellung bei den Schulen selbst, sofern die rechtlich vorgeschriebenen Inhalte vorhanden sind.
Ein Projekt zur Nutzung eines digitalen Schülerausweises als App wurde bereits dem Dezernenten für Bildung, Integration, Kultur und Sport sowie dem Bochumer Medienzentrum präsentiert. Derzeit soll das Projekt zunächst an der Technischen Berufsschule 1 eingesetzt werden. Die Leitungen der Bochumer Berufskollegs prüfen zudem eine mögliche Ausweitung auf andere Berufskollegs. Das Medienzentrum steht als Austauschpartner für die Kommunikation des Entwicklungsstandes zur Verfügung. Eine darüber hinausgehende wirtschaftliche Unterstützung des beteiligten Start-ups durch die Stadtverwaltung ist nicht vorgesehen, wobei das Unternehmen durch die Bochumer Wirtschaftsförderung unterstützt wird.
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Beratungsfolge
- 06.06.2023 · Ausschuss für Strukturentwicklung, Digitalisierung und Europa (13. Sitzung) — Die Antwort der Verwaltung wird zur Kenntnis genommen.
- 18.04.2023 · Ausschuss für Schule und Bildung (17. Sitzung)
- 22.03.2023 · Haupt- und Finanzausschuss (19. Sitzung) — Die Antwort der Verwaltung wird zur Kenntnis genommen.
Ergebnis: Die Antwort der Verwaltung wird zur Kenntnis genommen. - 5.Anfragen
- 5.1Portal für Barrierefreiheit in BochumZur Vorlage · 20230620 · Anfrage
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✦ KI-Zusammenfassung
Die Fraktion DIE LINKE. im Rat der Stadt Bochum hat eine Anfrage an den Oberbürgermeister zur Barrierefreiheit in der Stadt gestellt. Ziel der Anfrage ist die Schaffung einer Möglichkeit, Barrieren im öffentlichen Raum zu registrieren und deren Beseitigung zu unterstützen, im Sinne der UN-Behindertenrechtskonvention. Die Fraktion regt hierfür ein niedrigschwelliges Portal an, das barrierefrei sowie in leichter Sprache gestaltet sein soll.
Im Rahmen der Anfrage werden zwei konkrete Fragen an die Verwaltung gestellt. Zunächst wird nach dem Zeitraum gefragt, bis zu dem eine Integration einer Funktion zur Meldung von Barrieren in den bestehenden Mängelmelder der Stadt umsetzbar ist. Zudem wird nach dem Zeitpunkt gefragt, an dem die Verwaltung den zuständigen Gremien einen entsprechenden Beschlussvorschlag vorlegen wird. Die Antwort auf diese Anfrage soll auch der Arbeitsgruppe des Haupt- und Finanzausschusses zur Umsetzung der Inklusion zugehen.
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Beratungsfolge
- 22.03.2023 · Haupt- und Finanzausschuss (19. Sitzung) — Die Anfrage wird schriftlich beantwortet.
Ergebnis: Die Anfrage wird schriftlich beantwortet. - 5.2„Viktoria-Karree“Zur Vorlage · 20230675 · Anfrage
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✦ KI-Zusammenfassung
Eine Fraktion im Rat der Stadt Bochum hat eine Anfrage an den Oberbürgermeister gestellt, die sich mit der künftigen Nutzung des Projekts „Viktoria-Karree“ befasst. Grundlage für den ursprünglichen Investorenwettbewerb auf dem ehemaligen Justiz- und Telekomgelände war ein Bedarf von 15.000 Quadratmetern Einzelhandelsfläche. Aktuellen Informationen zufolge sollen jedoch lediglich 6.400 Quadratmeter realisiert werden, wobei der geplante Fachmarkt Decathlon den Komplex offenbar nicht beziehen wird.
Die Anfrage stellt die Frage nach einem möglichen Zusammenhang zwischen dem Ausbleiben des Fachmarktes und der zweijährigen Baumaßnahme am Husemannplatz. Es wird um Auskunft darüber gebeten, wann Investoren und Nutzer über den zeitlichen Ablauf der Bauarbeiten informiert wurden und ob die Verwaltung die Einschränkungen des Zugangs von der Kortumstraße zum Viktoria-Karree bei der Planung berücksichtigt hat. Zudem wird nach dem Zeitpunkt der Einleitung des Planungswettbewerbs für den Husemannplatz sowie nach den vertraglich abgesicherten Nutzungsgrößen im Projekt gefragt.
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- 22.03.2023 · Haupt- und Finanzausschuss (19. Sitzung) — Die Anfrage wird schriftlich beantwortet.
Ergebnis: Die Anfrage wird schriftlich beantwortet. - 5.3Deutsch als FremdspracheZur Vorlage · 20230757 · Anfrage
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✦ KI-Zusammenfassung
Eine Fraktion im Rat der Stadt Bochum hat eine Anfrage an den Oberbürgermeister gestellt, die sich mit dem Angebot von Deutschkursen als Fremdsprache befasst. Die Anfrage bezieht sich auf die Informationsbereitstellung im Programm der Volkshochschule für Menschen mit Migrationshintergrund und hebt die Relevanz sprachlicher Kompetenzen für den Zugang zum Arbeitsmarkt hervor.
Die Fraktion bittet um Auskunft darüber, wie das Verhältnis von Angebot und Nachfrage bei den verschiedenen Sprachniveaus durch die Volkshochschule und andere Anbieter in der Stadt aussieht. Zudem wird nach der Durchführung von aufsuchender Werbung sowie nach den Konditionen für Sprachstandtests gefragt. Ein weiterer Schwerpunkt liegt auf der Erreichbarkeit von Beratungsangeboten und der Verfügbarkeit digitaler Informationen in verschiedenen Muttersprachen, wie etwa Ukrainisch oder Syrisch.
Darüber hinaus werden statistische Daten für das Jahr 2022 angefordert, insbesondere zur Anzahl der Teilnehmer an Kursen und Tests sowie zur Erfolgsquote von Beratungen bei Kursbuchungen. Die Anfrage umfasst zudem Fragen zur Kostenstruktur und Finanzierung der Sprachangebote aus dem Haushalt sowie zur Frage, ob die Kursgebühren eine Einschränkung für die Teilnahme darstellen könnten.
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- 22.03.2023 · Haupt- und Finanzausschuss (19. Sitzung) — Die Anfrage wird schriftlich beantwortet.
Ergebnis: Die Anfrage wird schriftlich beantwortet. - 5.4Vergabe des Offenen GanztagsZur Vorlage · 20230758 · Anfrage
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✦ KI-Zusammenfassung
Die CDU-Fraktion im Rat der Stadt Bochum hat eine Anfrage zur Vergabe der Träger für die Offene Ganztagsbetreuung (OGS) an den Oberbürgermeister gestellt. Hintergrund sind Berichte über einen Wechsel der Träger bei der Frauenlobschule, der Grundschule Günnigfeld und der Sonnenschule sowie die darin thematisierten Bedenken von Elternvertretungen zum Vergabeverfahren. Die Anfrage bezieht sich zudem auf die Information, dass Schulleitungen der genannten Einrichtungen möglicherweise Kooperationsverträge nicht unterzeichnet haben sollen, was auf eine Ablehnung der Entscheidung der Verwaltung hindeuten könnte.
Die Fraktion bittet um Auskunft zur Bewerberlage und zur Bewertung der einzelnen Bewerber für die drei Schulen. Zudem wird nach den vorliegenden Beurteilungen der jeweiligen Schulleitungen gefragt. Ein weiterer Punkt der Anfrage betrifft die Frage, ob ein bisheriger OGS-Träger nicht ausgewählt wurde, obwohl dieser eine hohe Bewertung erhielt. In diesem Zusammenhang möchte die Fraktion erfahren, ob und aus welchen Gründen eine Entscheidung getroffen wurde, die vom Grundsatz der Bestenauslese abweichen könnte.
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Beratungsfolge
- 22.03.2023 · Haupt- und Finanzausschuss (19. Sitzung) — Die Anfrage wird schriftlich beantwortet.
Ergebnis: Die Anfrage wird schriftlich beantwortet. - 5.5Barrierefreiheit in Wahllokalen - konkrete UmsetzungsplanungenZur Vorlage · 20230771 · Anfrage
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✦ KI-Zusammenfassung
Die SPD-Fraktion im Bochumer Rat hat eine Anfrage zur Barrierefreiheit in Wahllokalen für die kommenden Kommunalwahlen an den Oberbürgermeister gestellt. Bezugnehmend auf Informationen der Verwaltung weist die Fraktion darauf hin, dass etwa 48 Prozent der geplanten Wahllokale nicht barrierefrei sind. In einigen Wahlbereichen, wie etwa im Kommunalwahlkreis 13 Ehrenfeld, gebe es derzeit gar keinen barrierefreien Wahlraum vor Ort.
Im Rahmen der Anfrage werden verschiedene Maßnahmen zur Verbesserung der Zugänglichkeit erfragt. Die Fraktion fragt nach der Möglichkeit, Einrichtungen wie Alten- und Pflegeheime oder Kindertagesstätten in den betroffenen Wahlbereichen als Wahllokale zu nutzen. Zudem wird nach einem Konzept zur Sicherstellung des Wahlgeheimnisses und des Datenschutzes gefragt, falls Standorte mit Videoüberwachung, etwa Sparkassenfilialen, in Anspruch genommen werden.
Des Weiteren möchte die Fraktion wissen, ob die Stadt Bochum die Möglichkeit der Amtshilfe nutzt, um barrierefreie Räumlichkeiten von anderen Behörden oder Tochterunternehmen des Konzerns Stadt einzusetzen. Abschließend wird nach einem konkreten Zeitplan der Verwaltung gebeten, um die Organisation weiterer barrierefreier Räume für den Pool der Wahllokale zu koordinieren.
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- 22.03.2023 · Haupt- und Finanzausschuss (19. Sitzung) — Die Anfrage wird schriftlich beantwortet.
Ergebnis: Die Anfrage wird schriftlich beantwortet. - 5.6Hintergründe zum Vergabeverfahren OGSZur Vorlage · 20230777 · Anfrage
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✦ KI-Zusammenfassung
Die Fraktion Partei/Stadtgestalter hat eine Anfrage an den Oberbürgermeister gestellt, die das Vergabeverfahren für die Offene Ganztagsschule (OGS) an der Frauenlob-, der Sonnen- und der Grundschule Günnigfeld thematisiert. An diesen Schulen findet ein Wechsel der Trägerschaft von der Gesellschaft „Outlaw“ zum Verband der AWO statt. In der Anfrage wird auf Kritik aus Teilen der Elternschaft verwiesen, wonach das Verfahren nicht ausreichend transparent gestaltet worden sei und eine Einbindung der Elternvertretungen sowie der Schulkonferenz unterblieben habe.
Die Fraktion bittet um Auskunft darüber, wie viele Bewerber am Vergabeverfahren teilgenommen haben und welche Form des Verfahrens gewählt wurde. Zudem wird nach der Begründung gefragt, falls auf einen Teilnahmewettbewerb verzichtet oder die Beteiligung der Schulkonferenz nicht als Eignungskriterium herangezogen wurde. Des Weiteren sollen die entscheidenden Bewertungskriterien für den Wechsel der Trägerschaft sowie der Umfang der Berücksichtigung der Zufriedenheit von Schulen und Eltern im Verfahren dargelegt werden. Die Beantwortung der Fragen soll auch dem Ausschuss für Schule und Bildung vorgelegt werden.
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- 22.03.2023 · Haupt- und Finanzausschuss (19. Sitzung) — Die Anfrage wird schriftlich beantwortet.
Ergebnis: Die Anfrage wird schriftlich beantwortet. - 5.7Mittelbindungen auf Straßen des VorbehaltsnetzesZur Vorlage · 20230780 · Anfrage
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✦ KI-Zusammenfassung
Die Fraktion Partei/Stadtgestalter hat im Rahmen einer Anfrage an den Oberbürgermeister Informationen zu den Mittelbindungen auf Straßen des Bochumer Vorbehaltsnetzes angefordert. Die Anfrage bezieht sich auf die 19. Sitzung des Haupt- und Finanzausschusses, die am 22. März 2023 stattfand.
Im Zentrum der Fragestellung steht die Ermittlung des aktuellen Stands von Fördermittelbindungen in bestimmten Abschnitten des Vorbehaltsnetzes. Die Fraktion bittet um eine Auskunft darüber, auf welchen Straßen innerhalb dieses Netzes gegenwärtig noch konkrete Bindungen an Fördermittel bestehen. Dabei wird um die Angabe der jeweiligen Straßenabschnitte sowie der noch andauernden Zeiträume gebeten, für welche diese Mittelbindungen gelten.
Zusätzlich fordert die Fraktion eine Aufstellung der Informationen nach den Bochumer Stadtbezirken an. Ziel der Anfrage ist es, eine Übersicht über die räumliche Verteilung und die zeitliche Dauer der bestehenden Bindungen im Vorbehaltsnetz zu erhalten.
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Beratungsfolge
- 22.03.2023 · Haupt- und Finanzausschuss (19. Sitzung) — Die Anfrage wird schriftlich beantwortet.
Ergebnis: Die Anfrage wird schriftlich beantwortet. - 5.8Sicherheit von Fußgängern, insbesondere mobilitätseingeschränkten Menschen in BochumZur Vorlage · 20230782 · Anfrage
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✦ KI-Zusammenfassung
Die UWG-Fraktion hat eine Anfrage an den Oberbürgermeister zur Sicherheit von Fußgängern in Bochum eingereicht. Im Fokus stehen dabei insbesondere Menschen mit Mobilitätseinschränkungen. Anlass der Anfrage ist ein Vorfall in Wattenscheid, bei dem eine mobilitätseingeschränkte Person aufgrund einer losen Gehwegplatte verunfallte und Verletzungen sowie einen Sachschaden erlitt.
Die Anfrage bezieht sich auf die Information, dass die Verwaltung den Verkehrsteilnehmern im Bereich von Baumwurzeln oder erkennbaren Stolperfallen eine erhöhte Sorgfaltspflicht einräumt. Eine Verletzung der Verkehrssicherungspflicht liege laut dieser Darstellung nur dann vor, wenn Straßenschäden oder Stolperkanten nicht mit der gebotenen Sorgfalt erkannt werden können.
Die Fraktion stellt dazu drei Fragen: Erstens wird gefragt, ob der Oberbürgermeister die Aussagen der zuständigen Mitarbeiter teilt. Zweitens wird die Frage nach der Priorisierung des Radverkehrs gegenüber dem Fußverkehr gestellt. Drittens wird angefragt, ob aus Sicht der Verwaltung die Bestellung eines Fußverkehrsbeauftragten erforderlich ist, um sich verstärkt um solche sicherheitsrelevanten Angelegenheiten zu kümmern.
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Beratungsfolge
- 22.03.2023 · Haupt- und Finanzausschuss (19. Sitzung) — Die Anfrage wird schriftlich beantwortet.
Ergebnis: Die Anfrage wird schriftlich beantwortet. - Nichtöffentlicher Teil
- 6.Beschlüsse in eigener Entscheidungsbefugnis
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- 7.Beschlussvorschläge für den Rat
- 7.1Verleihung der EhrenplaketteErgebnis: Einstimmig nach Beschlussvorschlag
- 8.Anträge
- keine Tagesordnungspunkte
- 9.Mitteilungen
- 9.1Stellungnahmen der Hilfsorganisationen und privaten Anbieter zum Rettungsdienstbedarfsplan für die Jahre 2023 bis 2027
- 10.Anfragen
- keine Tagesordnungspunkte
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