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Tagesordnung
- Öffentlicher Teil
- 1.Beschlüsse in eigener Entscheidungsbefugnis
- keine Tagesordnungspunkte
- 2.Beschlussvorschläge für den Rat
- 2.1GELSENWASSER AG hier: Anwendungen der Erleichterungen des 3. NKF-WG NRW für Gesellschaftsverträge von kommunalen Beteiligungen der GELSENWASSER AG (u. a. bei der Nachhaltigkeitsberichtserstattung)Zur Vorlage · 20251463 · Beschlussvorlage der Verwaltung
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✦ KI-Zusammenfassung
Die Verwaltung hat die Beschlussvorlage 20251463 vorgelegt, die eine Anpassung der Gesellschaftsverträge der Gelsenwasser AG betrifft. Grundlage ist das 3. NKF-Weiterentwicklungsgesetz NRW, welches Bürokratieerleichterungen für kommunale Unternehmen vorsieht. Durch die gesetzlichen Änderungen müssen kleine und mittelgroße Unternehmen bei der Aufstellung von Jahresabschlüssen nicht mehr zwingend die strengen Vorschriften für große Kapitalgesellschaften anwenden.
Der Beschluss ermöglicht es der Gelsenwasser AG, die neuen Optionen zur Reduzierung des Berichtsaufwands in den Gesellschaftsverträgen ihrer unmittelbaren und mittelbaren Beteiligungen umzusetzen. Dies umfasst Erleichterungen bei der Rechnungslegung, der Prüfungspflicht sowie der Nachhaltigkeitsberichterstattung. Zudem entfällt die Pflicht zur Angabe der individualisierten Vergütung der Unternehmensorgane. Durch diese Regelung soll eine separate Beschlussfassung im Rat für die rund 150 Beteiligungen der Gelsenwasser AG künftig nicht mehr erforderlich sein.
Die Stadt Bochum ist an der Gelsenwasser AG über die Stadtwerke Bochum Holding GmbH sowie die Wasser und Gas Westfalen GmbH beteiligt. Die Vorlage wird im Ausschuss für Beteiligungen und Controlling sowie im Haupt- und Finanzausschuss beraten, bevor der Rat am 10. Juli 2025 über den Vorschlag entscheidet.
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Beratungsfolge
- 10.07.2025 · Rat (40. Sitzung) — Einstimmig nach BeschlussvorschlagEnthaltungen: 4 (BD)
- 03.07.2025 · Haupt- und Finanzausschuss (37. Sitzung) — Einstimmig nach BeschlussvorschlagEnthaltungen: 1 (BD)
- 25.06.2025 · Ausschuss für Beteiligungen und Controlling (43. Sitzung) — Einstimmig nach Beschlussvorschlag bei einer Enthaltung (BD)
Ergebnis: Einstimmig nach Beschlussvorschlag Enthaltungen: 1 (BD) - 2.2Änderung des Gesellschaftsvertrags der WMR Wasserbeschaffung und Energieerzeugung Mittlere Ruhr GmbHZur Vorlage · 20251401 · Beschlussvorlage der Verwaltung
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✦ KI-Zusammenfassung
Der Rat der Stadt Bochum soll über die Änderung des Gesellschaftsvertrags der WMR Wasserbeschaffung und Energieerzeugung Mittlere Ruhr GmbH entscheiden. Grundlage ist die im Oktober 2024 beschlossene Erhöhung der Beteiligung der Stadtwerke Bochum GmbH an der WMR auf 51 Prozent. Im Rahmen einer verbindlichen steuerlichen Auskunft wurden Anpassungen am Vertrag notwendig, um eine ertragsteuerliche Organschaft zwischen den Unternehmen zu ermöglichen, was zu Steuerersparnissen bei der Körperschaft- und Gewerbesteuer führen soll.
Die Beschlussvorlage des Amtes für Finanzsteuerung sieht vor, dass die Geschäftsführung der WMR zur Umsetzung notwendiger Maßnahmen durch Finanzbehörden oder Registergerichte ermächtigt wird. Zudem soll der Aufsichtsrat vor Abschluss von Darlehen, Bürgschaften oder Wasserliefer- und -bezugsverträgen, die einen Wert von 100.000 Euro überschreiten, umfassend informiert werden. Die Änderungen beinhalten zudem eine Anpassung der Mehrheitserfordernisse bei bestimmten Beschlüssen sowie die Umsetzung von Bürokratieerleichterungen aus dem dritten Neuen Kommunalfinanzierungsgesetz (NKFWG) NRW in der Rechnungslegung. Die Entscheidung im Rat ist für den 10. Juli 2025 vorgesehen.
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Beratungsfolge
- 10.07.2025 · Rat (40. Sitzung) — Einstimmig nach BeschlussvorschlagEnthaltungen: 4 (BD)
- 03.07.2025 · Haupt- und Finanzausschuss (37. Sitzung) — Einstimmig nach BeschlussvorschlagEnthaltungen: 1 (BD)
- 25.06.2025 · Ausschuss für Beteiligungen und Controlling (43. Sitzung) — Einstimmig nach Beschlussvorschlag bei einer Enthaltung (BD)
Ergebnis: Einstimmig nach Beschlussvorschlag Enthaltungen: 1 (BD) - 2.3Bochum Marketing GmbH (BoMa); hier: Wirtschaftsplan 2025Zur Vorlage · 20251467 · Beschlussvorlage der Verwaltung
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✦ KI-Zusammenfassung
Die Verwaltung legt dem Rat einen Beschlussvorschlag für den Wirtschaftsplan 2025 der Bochum Marketing GmbH (BoMa) vor. Mit der Vorlage wird die Gesellschaftervertreterin der Stadt angewiesen, dem Wirtschaftsplan zuzustimmen. Für das Geschäftsjahr 2025 wird ein Jahresfehlbetrag von 386.409 Euro prognostiziert. Den betrieblichen Erträgen in Höhe von 5.290.695 Euro stehen Gesamtaufwände von 5.676.154 Euro gegenüber.
Zur Effizienzsteigerung plant die Gesellschaft strukturelle Anpassungen, wie Investitionen in die Digitalisierung sowie die Optimierung interner Prozesse und der Beschaffung. Einzelne Projekte wie die Bochum App und der Weihnachtsmarkt sind nach der Kalkulation kostendeckend geplant, während beim Bochumer Musiksommer eine Finanzierung durch Nebenleistungen der Gesellschafter vorgesehen ist.
Ab 2025 wird eine neue Kostenstellen- und Spartenstruktur angewendet, die eine verursachungsgerechte Zuordnung von Overhead- und Kommunikationskosten zu den jeweiligen Projekten ermöglicht. Aufgrund dieser methodischen Neuausrichtung ist ein direkter Vergleich der Projektergebnisse mit dem Vorjahr nicht möglich. Die mittelfristige Planung sieht vor, durch Projektentwicklungen und Kostenoptimierungen ab dem Jahr 2027 ein ausgeglichenes oder positives Ergebnis zu erreichen. Die Prognosen für die Jahre 2026 bis 2029 lassen eine Reduzierung der Defizite erwarten.
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Beratungsfolge
- 10.07.2025 · Rat (40. Sitzung) — Einstimmig nach BeschlussvorschlagEnthaltungen: 5 (BD/Hohmeier)
- 03.07.2025 · Haupt- und Finanzausschuss (37. Sitzung) — Einstimmig nach BeschlussvorschlagEnthaltungen: 1 (BD)
- 25.06.2025 · Ausschuss für Beteiligungen und Controlling (43. Sitzung) — Einstimmig nach Beschlussvorschlag bei einer Enthaltung (BD)
Ergebnis: Einstimmig nach Beschlussvorschlag Enthaltungen: 1 (BD) - 2.4Stadtwerke Bochum Netz GmbH hier: Wiederbestellung von Herrn Holger Rost zum GeschäftsführerZur Vorlage · 20251440 · Beschlussvorlage der Verwaltung
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✦ KI-Zusammenfassung
Die Verwaltung hat mit der Beschlussvorlage 20251440 die Wiederbestellung von Holger Rost zum Geschäftsführer der Stadtwerke Bochum Netz GmbH beantragt. Die aktuelle Amtszeit sowie der entsprechende Dienstvertrag von Herrn Rost enden am 5. Dezember 2026. Der vorliegende Vorschlag sieht eine erneute Bestellung für den Zeitraum vom 6. Dezember 2026 bis zum 5. Dezember 2031 vor.
Der Aufsichtsrat der Stadtwerke Bochum Holding GmbH hat sich bereits in seiner Sitzung am 27. Mai 2025 mit dem Sachverhalt befasst und eine Empfehlung zur Wiederbestellung abgegeben. Die Entscheidung wird frühzeitig herbeigeführt, um die Einhaltung der im Dienstvertrag festgelegten neunmonatigen Frist vor Ablauf der Amtszeit sicherzustellen. Dies ist erforderlich, da nach der anstehenden Kommunalwahl zunächst die Konstituierung des Rates sowie die Neubenennung der Vertretungen in den Beteiligungsgesellschaften erfolgen muss.
Die Maßnahme folgt den Vorgaben des Public Corporate Governance Kodex (PCGK) der Stadt, wonach eine Wiederbestellung der Zustimmung des Rates bedarf. Der Beschlussvorschlag sieht vor, dass der Rat der Wiederbestellung zustimmt und die Gesellschaftervertreter der Stadt in den beteiligten Gremien anweist, entsprechende Beschlüsse zu fassen. Die Vorlage wird im Juni und Juli 2025 im Ausschuss für Beteiligungen und Controlling sowie im Haupt- und Finanzausschuss beraten, bevor sie im Rat zur Entscheidung vorgelegt wird.
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Beratungsfolge
- 10.07.2025 · Rat (40. Sitzung) — Einstimmig nach BeschlussvorschlagEnthaltungen: 4 (BD)
- 03.07.2025 · Haupt- und Finanzausschuss (37. Sitzung) — Einstimmig nach BeschlussvorschlagEnthaltungen: 1 (BD)
- 25.06.2025 · Ausschuss für Beteiligungen und Controlling (43. Sitzung) — Einstimmig nach Beschlussvorschlag bei einer Enthaltung (BD)
Ergebnis: Einstimmig nach Beschlussvorschlag Enthaltungen: 1 (BD) - 2.5WasserWelten Bochum GmbH hier: Wiederbestellung von Herrn Marcus Müller zum GeschäftsführerZur Vorlage · 20251447 · Beschlussvorlage der Verwaltung
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✦ KI-Zusammenfassung
Die Verwaltung hat eine Beschlussvorlage zur Wiederbestellung von Marcus Müller zum Geschäftsführer der WasserWelten Bochum GmbH vorgelegt. Derzeit endet die Amtszeit von Müller am 31. Dezember 2026. Die Vorlage sieht eine erneute Bestellung für den Zeitraum vom 1. Januar 2027 bis zum 31. Dezember 2031 vor.
Der Aufsichtsrat der Holding für Versorgung und Verkehr GmbH Bochum hat diese Wiederbestellung bereits in seiner Sitzung am 27. Mai 2025 empfohlen. Die Entscheidung wird frühzeitig angestrebt, um die im Dienstvertrag festgelegte Frist von neun Monaten für die Mitteilung über eine mögliche Vertragsverlängerung einzuhalten. Dies soll sichergestellt werden, da die Neukonstituierung des Rates nach der Kommunalwahl und die anschließende Neubenennung der Gremienvertreter den zeitlichen Ablauf beeinflussen könnten.
Die Maßnahme erfolgt im Rahmen des Public Corporate Governance Kodex der Stadt Bochum. Die Bedingungen des Dienstvertrages sollen weitgehend unverändert bleiben, mit Ausnahme einer Erhöhung der monatlichen Dienstwagen-Leasingrate um 100 Euro. Der vorgeschlagene Beschluss bedarf der Zustimmung des Rates.
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Beratungsfolge
- 10.07.2025 · Rat (40. Sitzung) — Einstimmig nach BeschlussvorschlagEnthaltungen: 4 (BD)
- 03.07.2025 · Haupt- und Finanzausschuss (37. Sitzung) — Einstimmig nach BeschlussvorschlagEnthaltungen: 1 (BD)
- 25.06.2025 · Ausschuss für Beteiligungen und Controlling (43. Sitzung) — Einstimmig nach Beschlussvorschlag bei einer Enthaltung (BD)
Ergebnis: Einstimmig nach Beschlussvorschlag Enthaltungen: 1 (BD) - 2.6Ordnungsbehördliche Verordnung über das Offenhalten von Verkaufsstellen an Sonn- und Feiertagen in der Bochumer InnenstadtZur Vorlage · 20251127 · Beschlussvorlage der Verwaltung
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✦ KI-Zusammenfassung
Die Verwaltung hat mit der Vorlage 20251127 einen Beschlussvorschlag zur ordnungsbehördlichen Verordnung über das Offenhalten von Verkaufsstellen an Sonn- und Feiertagen in der Bochumer Innenstadt vorgelegt. Der Rat soll über die Verkaufsöffnung anlässlich des Musiksommers am 31. August 2025 sowie des Weihnachtsmarktes am 7. Dezember 2025 entscheiden.
Die Vorlage basiert auf einer Anregung des Handelsverbandes Nordrhein-Westfalen Ruhr-Lippe e.V. Während für andere Stadtteile bereits entsprechende Beschlüsse vorliegen, bezieht sich dieser Entwurf ausschließlich auf die Termine in der Innenstadt. Für die geplanten Verkaufsöffnungen in Bochum-Harpen wurden die Anträge des Center Managers des Ruhr-Parks für die Kids Week und den dortigen Weihnachtsmarkt zurückgezogen, weshalb diese Termine in der vorliegenden Vorlage nicht enthalten sind.
Die rechtliche Grundlage bildet das Ladenöffnungsgesetz Nordrhein-Westfalen. Dieses sieht vor, dass Verkaufsstellen im öffentlichen Interesse, beispielsweise im Rahmen von Festen oder Märkten, an jährlich höchstens acht nicht unmittelbar aufeinanderfolgenden Sonntagen oder Feiertagen geöffnet werden dürfen. Die Öffnungszeit ist dabei auf eine Dauer von fünf Stunden ab 13:00 Uhr begrenzt. Die Verordnung dient dazu, die Voraussetzungen für eine solche Öffnung im Rahmen der genannten Veranstaltungen zu regeln.
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Beratungsfolge
- 10.07.2025 · Rat (40. Sitzung) — Mehrheitlich nach BeschlussvorschlagEnthaltungen: 0dagegen: 13 (SPD/Grüne/CDU/FASG/Backs/Hohmeier)dafür: 62 (SPD/Grüne/CDU/BD/UWG:FB/FDP/Dahlmann/ Steude/OB)
- 03.07.2025 · Haupt- und Finanzausschuss (37. Sitzung) — Die Vorlage wird ohne Votum weitergeleitet.
- 01.07.2025 · Bezirksvertretung Bochum-Wattenscheid (41. Sitzung) — Einstimmig nach Beschlussvorschlag
- 25.06.2025 · Bezirksvertretung Bochum-Ost (36. Sitzung) — Mehrheitlich nach BeschlussvorschlagEnthaltungen: 0Dagegen: 1 (Grüne)Dafür: 15 (SPD, Grüne, CDU, AfD)
- 25.06.2025 · Bezirksvertretung Bochum-Südwest (41. Sitzung) — Mehrheitlich nach BeschlussvorschlagEnthaltungen: 1 (Grüne)Dagegen: (Grüne, Die LINKE.)Dafür: 11 (SPD, CDU, Grüne, FDP)
- 17.06.2025 · Bezirksvertretung Bochum-Süd (36. Sitzung) — Mehrheitlich nach BeschlussvorschlagEnthaltungen: 5 (CDU)Dagegen: 2 (FDP, Frau Aksevi)Dafür: 12 (SPD, Bündnis 90/DIE GRÜNEN, AfD)
- 17.06.2025 · Bezirksvertretung Bochum-Nord (41. Sitzung) — Mehrheitlich gegen BeschlussvorschlagEnthaltungen: 5 (CDU, FDP/UWG, BD)Dagegen: 8 (SDP, Grüne)Dafür: 0
- 12.06.2025 · Ausschuss für Umwelt, Nachhaltigkeit und Ordnung (35. Sitzung) — Einstimmig nach Beschlussvorschlag
- 15.05.2025 · Bezirksvertretung Bochum-Mitte (38. Sitzung) — Mehrheitlich nach Beschlussvorschlag:Enthaltungen: 1 (FDP)Dagegen: 5 (Grüne, FASG, CDU, Die Partei)Dafür: 8 (SPD, Grüne, CDU)
Ergebnis: Die Vorlage wird ohne Votum weitergeleitet. - 2.7Erste Änderungssatzungen zu den Gemeinnützigkeitssatzungen von Bochumer Symphonikern, Planetarium und Schauspielhaus BochumZur Vorlage · 20251277 · Beschlussvorlage der Verwaltung
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✦ KI-Zusammenfassung
Die Verwaltung hat mit der Vorlage 20251277 die erste Änderungssatzung zu den Gemeinnützigkeitssatzungen der Bochumer Symphoniker, des Planetariums und des Schauspielhauses Bochum zur Entscheidung vorgelegt. Hintergrund der Anpassungen ist die Erweiterung der bestehenden Anstalt öffentlichen Rechts „Schauspachthaus Bochum“ zur „Kulturinstitute Bochum“ AöR.
Im Zuge dieser institutionellen Neugestaltung soll das planmäßige Zusammenwirken der drei Betriebe gewerblicher Art mit der neuen AöR in deren jeweiligen Satzungen verankert werden. Die Regelungen sehen vor, dass die Betriebe für die Erfüllung der satzungsmäßigen Zwecke notwendige Grundstücke, Gebäude und Betriebsvorrichtungen gegen Entgelt zur Nutzung überlassen oder Dienstleistungen erbringen. Ziel der Änderungen ist es, die wechselbezügliche Gemeinnützigkeit der Betriebe in der neuen Struktur rechtlich abzubilden. Die Änderungssatzungen enthalten zudem Anpassungen gemäß der einschlägigen Mustersatzung zur Abgabenordnung.
Die Vorlage wird zunächst im Ausschuss für Kultur und Tourismus sowie im Haupt- und Finanzausschuss beraten. Eine Entscheidung des Rates ist für den 10. Juli 2025 vorgesehen. Finanzielle oder klimarelevante Auswirkungen werden in der Vorlage nicht aufgeführt.
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Beratungsfolge
- 10.07.2025 · Rat (40. Sitzung) — Einstimmig nach BeschlussvorschlagEnthaltungen: 4 (BD)
- 03.07.2025 · Haupt- und Finanzausschuss (37. Sitzung) — Einstimmig nach BeschlussvorschlagEnthaltungen: 1 (BD)
- 17.06.2025 · Ausschuss für Kultur und Tourismus (27. Sitzung) — Einstimmig nach Beschlussvorschlag bei einer Enthaltung der BD-Fraktion.
Ergebnis: Einstimmig nach Beschlussvorschlag Enthaltungen: 1 (BD) - 2.8Überarbeitung des Statuts für den Peter-Weiss-Preis der Stadt BochumZur Vorlage · 20251344 · Beschlussvorlage der Verwaltung
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✦ KI-Zusammenfassung
Die Verwaltung der Stadt Bochum hat eine Beschlussvorlage zur Überarbeitung des Statuts für den Peter-Weiss-Preis vorgelegt. Ziel der Anpassungen ist es, die Regelungen flexibler zu gestalten, die Durchführbarkeit zu verbessern und dem politischen Gestaltungswillen mehr Raum zu geben.
Der Preis wird alle zwei Jahre in den Sparten Literatur, Theater, Bildende Kunst oder Film verliehen, wobei die Sparten alternieren sollen. Die Vergabe soll das Andenken des Künstlers Peter Weiss pflegen und Künstler unterstützen, deren Arbeit ein humanistisches Engagement widerspiegelt. Die Auszeichnung ist mit einer Zuwendung von 15.000 Euro verbunden und kann an Einzelpersonen oder Künstlergruppen gehen.
Die Entscheidung über die Preisträger trifft eine neunköpfige Jury. Diese setzt sich aus der zuständigen Kulturdezernentin oder dem Kulturdezernenten, vier Mitgliedern der im Rat vertretenen Fraktionen sowie vier Fachjurorinnen oder Fachjuroren zusammen. Eine klassische Ausschreibung findet nicht statt; stattdessen können Vorschläge eingereicht werden. Eine internationale Vergabe des Preises ist möglich.
Die Vorlage wird zunächst im Ausschuss für Kultur und Tourismus am 17. Juni 2025 vorberaten. Am 3. Juli 2025 folgt die Beratung im Haupt- und Finanzausschuss, bevor der Rat der Stadt Bochum am 10. Juli 2025 über die Änderung des Statuts entscheidet.
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Beratungsfolge
- 03.07.2025 · Haupt- und Finanzausschuss (37. Sitzung) — Einstimmig nach Beschlussvorschlag
- 17.06.2025 · Ausschuss für Kultur und Tourismus (27. Sitzung) — Einstimmig nach Beschlussvorschlag.
Ergebnis: Einstimmig nach Beschlussvorschlag - 2.9Peter-Weiss-Preis 2025 hier: Besetzung der Jury in der Sparte "Theater"Zur Vorlage · 20251351 · Beschlussvorlage der Verwaltung
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✦ KI-Zusammenfassung
Die Verwaltung der Stadt Bochum hat eine Beschlussvorlage zur Besetzung der Jury für den Peter-Weiss-Preis 2025 in der Sparte Theater vorgelegt. Der Kulturpreis, benannt nach dem Autor Peter Weiss, wird im zweijährigen Rhythmus in den Sparten Literatur, Theater, bildende Kunst und Film verliehen.
Für die anstehende Vergabe im Bereich Theater schlägt das Kulturbüro und die Kulturhistorischen Museen die Berufung von vier Fachjurorinnen und Fachjuroren vor. Die vorgeschlagenen Personen sind Maja Beckmann, Eva Behrendt, Dr. Vasco Boenisch und Prof. Dr. Jörn Etzold. Der Kulturdezernent übernimmt als Vorsitzender der Jury die Leitung des Gremiums und ist als geborenes Mitglied Teil der Jury.
Die politische Besetzung der Jury erfolgt durch die im Rat vertretenen Fraktionen. Barbara Jeßel, die Vorsitzende des Ausschusses für Kultur und Tourismus, ist als geborenes Mitglied bereits Teil der Jury. Die Fraktionen sollen drei weitere Vertreter benennen. Die Vorlage wird im Ausschuss für Kultur und Tourismus sowie im Haupt- und Finanzausschuss vorberaten, bevor der Rat am 10. Juli 2025 über die endgültige Besetzung entscheidet.
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Beratungsfolge
- 10.07.2025 · Rat (40. Sitzung) — Einstimmig nach Änderung des Beschlussvorschlages
- 03.07.2025 · Haupt- und Finanzausschuss (37. Sitzung) — Einstimmig nach Ergänzung des Beschlussvorschlages
- 17.06.2025 · Ausschuss für Kultur und Tourismus (27. Sitzung) — Einstimmig nach Ergänzung des Beschlussvorschlages
Ergebnis: Einstimmig nach Ergänzung des Beschlussvorschlages - im AKT am 17.06.2025 beschlossener Änderungsantrag Nr. 20251584
- 2.10Erklärung der Stadt Bochum zum Abschluss einer Schiedsvereinbarung /stehendes Angebot) zur Rückgabe von NS-Raubgut aus öffentlichen SammlungenZur Vorlage · 20251448 · Beschlussvorlage der Verwaltung
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✦ KI-Zusammenfassung
Der Rat der Stadt Bochum soll über die Abgabe eines sogenannten „stehenden Angebots“ zum Abschluss von Schiedsvereinbarungen entscheiden. Damit bekräftigt die Stadt die Bereitschaft, Rückgabestreitigkeiten über NS-Raubkunst im Rahmen einer neu eingerichteten Schiedsgerichtsbarkeit endgültig klären zu lassen. Diese Regelung folgt auf ein Verwaltungsabkommen zwischen Bund, Ländern und kommunalen Spitzenverbänden, welches die bisherige „Beratende Kommission“ ablöst und rechtlich verbindliche Entscheidungen ermöglicht.
Durch das „stehende Angebot“ können sich berechtigte Personen jederzeit einseitig zur Teilnahme an einem Schiedsverfahren erklären. Das Verfahren wird beim Deutschen Zentrum für Kulturgutverluste in Berlin organisiert und durch ein Gremium aus Juristen und Kunstexperten besetzt. Ein Merkmal des Verfahrens ist die Möglichkeit, „just-and-fair“-Lösungen wie Dauerleihungen zu vereinbaren, wobei der ordentliche Rechtsweg ausgeschlossen ist. Vor einem Schiedsverfahren muss ein Vorverfahren mit der jeweiligen Institution durchgeführt werden, wofür ein Zeitraum von bis zu 20 Monaten vorgesehen ist.
Über die Anzahl der Objekte mit problematischer Herkunft in den Bochumer Sammlungen liegen derzeit keine genauen Informationen vor. Zur Durchführung einer umfassenden Provenienzforschung im Kunstmuseum wurde die Finanzierung einer Vollzeitstelle für zwei Jahre ab dem Herbst 2025 durch das Deutsche Zentrum für Kulturgutverluste gesichert.
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Beratungsfolge
- 10.07.2025 · Rat (40. Sitzung) — Einstimmig nach Beschlussvorschlag
- 03.07.2025 · Haupt- und Finanzausschuss (37. Sitzung) — Einstimmig nach Beschlussvorschlag
- 17.06.2025 · Ausschuss für Kultur und Tourismus (27. Sitzung) — Einstimmig nach Beschlussvorschlag
Ergebnis: Einstimmig nach Beschlussvorschlag - 2.11Kernaktivität "Aufbau von Familienzentren an Grundschulen" hier: Ausweitung der Familiengrundschulzentren in Bochum zum Schuljahr 2025/2026 um zwei weitere Schulen und deren FinanzierungZur Vorlage · 20250816 · Beschlussvorlage der Verwaltung
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✦ KI-Zusammenfassung
Die Verwaltung der Stadt Bochum beantragt die Erweiterung der Familiengrundschulzentren (FGZ) von bisher sechs auf insgesamt acht Standorte zum Schuljahr 2025/2026. Als neue Standorte für diesen Ausbau werden die Hufelandschule und die Von-Waldthausen-Schule vorgeschlagen. Die Maßnahme ist Teil der „Bochum Strategie“ und zielt darauf ab, durch niedrigschwellige Angebote und Beratungszugänge die Bildungsgerechtigkeit an den ausgewählten Schulstandorten zu unterstützen.
Die Auswahl der Schulen erfolgt anhand objektiver Kriterien, darunter der schulscharfe Sozialindex des Landes Nordrhein-Westfalen, die Grundschulentwicklungsplanung sowie die Quote der Ganztagsbetreuung. Andere Schulen mit hohem Sozialindex, wie die Arnoldschule oder die Sonnenschule, wurden aufgrund aktueller baulicher Anforderungen für den unmittelbaren Ausbau nicht berücksichtigt. An der Glückaufschule ist eine Erweiterung zum jetzigen Zeitpunkt aufgrund einer fehlenden Schulleitung nicht möglich.
Die jährlichen Kosten für die beiden zusätzlichen Zentren belaufen sich auf 102.000 Euro. Die Finanzierung für die Haushaltsjahre 2025 und 2026 ist durch Mittel im Haushalt des Schulverwaltungsamtes vorgesehen. Die Vorlage wird im Juli 2025 zunächst in den Ausschüssen für Schule und Bildung sowie im Haupt- und Finanzausschuss beraten, bevor der Rat am 10. Juli 2025 über den Beschluss entscheidet.
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Beratungsfolge
- 10.07.2025 · Rat (40. Sitzung) — Einstimmig nach Beschlussvorschlag
- 03.07.2025 · Haupt- und Finanzausschuss (37. Sitzung) — Einstimmig nach Beschlussvorschlag
- 01.07.2025 · Ausschuss für Schule und Bildung (33. Sitzung) — Einstimmig nach Beschlussvorschlag
Ergebnis: Einstimmig nach Beschlussvorschlag - 2.12Beschlussvorschlag für den neuen Standort der Brüder-Grimm-Schule an der Günnigfelder Straße 176Zur Vorlage · 20250867 · Beschlussvorlage der Verwaltung
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✦ KI-Zusammenfassung
Die Verwaltung legt mit der Vorlage 20250867 einen Beschlussvorschlag für den neuen Standort der Brüder-Grimm-Schule vor. Ziel ist die Verlagerung der Förderschule an die Günnigfelder Straße 176. Damit soll die räumliche Trennung von der Drusenbergschule erreicht werden, um der Drusenbergschule die alleinige Nutzung des Gebäudes an der Drusenbergstraße 33 zu ermöglichen. Hintergrund sind steigende Schülerzahlen an beiden Standorten.
Basierend auf einer Machbarkeitsstudie sieht das Konzept vor, am neuen Standort ein denkmalgeschütztes Gebäude für Verwaltungs- und Betreuungsflächen zu nutzen und einen dreigeschossigen Neubau für den Unterricht zu errichten. Das Projekt soll Platz für etwa 200 Schülerinnen und Schüler bieten. Für die Umsetzung der Leistungsphasen 1 bis 8 sowie die Realisierung des Vorhabens sind im Zeitraum von 2025 bis 2029 insgesamt 36 Millionen Euro veranschlagt.
Die Zentralen Dienste unter der Leitung von K. Brandt sollen mit der Durchführung und Umsetzung beauftragt werden. Der Rat soll die Standortwahl abschließend festlegen. Die Vorlage durchläuft vor der Entscheidung im Rat am 10. Juli 2025 verschiedene Ausschüsse und Bezirksvertretungen.
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Beratungsfolge
- 10.07.2025 · Rat (40. Sitzung) — Einstimmig nach Beschlussvorschlag
- 03.07.2025 · Haupt- und Finanzausschuss (37. Sitzung) — Einstimmig nach Beschlussvorschlag
- 02.07.2025 · Ausschuss für Planung und Grundstücke (42. Sitzung) — Einstimmig nach Beschlussvorschlag bei einer Enthaltung (FDP)
- 01.07.2025 · Bezirksvertretung Bochum-Wattenscheid (41. Sitzung) — Mehrheitlich nach BeschlussvorschlagEnthaltungen: -Dagegen: 1 (FDP)Dafür: 11 (CDU, SPD, WatC, UWG:FB)
- 01.07.2025 · Ausschuss für Schule und Bildung (33. Sitzung) — Einstimmig nach Beschlussvorschlag
- 26.06.2025 · Bezirksvertretung Bochum-Mitte (39. Sitzung) — Einstimmig nach Beschlussvorschlag
- 03.06.2025 · Betriebsausschuss für die Eigenbetriebe (31. Sitzung) — Die Vorlage wird ohne Votum weitergeleitet.
Ergebnis: Einstimmig nach Beschlussvorschlag - 2.13Einrichtung eines Teilstandortes (Max-Greve-Str. 7) für das Hildegardis-Gymnasium Bochum (Schulnr. 169158)Zur Vorlage · 20251030 · Beschlussvorlage der Verwaltung
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✦ KI-Zusammenfassung
Die Verwaltung schlägt vor, das Hildegardis-Gymnasium Bochum ab dem Schuljahr 2026/27 um einen dauerhaften Teilstandort in der Max-Greve-Straße 7 zu erweitern. Damit verbunden ist der Antrag, diese schulorganisatorische Maßnahme bei der Bezirksregierung Arnsberg einzureichen.
Grundlage der Vorlage ist die laufende Sanierung und brandschutztechnische Ertüchtigung des Hauptgebäudes in der Klinikstraße 1. Da die Schule derzeit auf temporäre Raumeinheiten angewiesen ist, soll das Gebäude der ehemaligen Max-Greve-Grundschule, welches in fußläufiger Nähe liegt, dauerhaft genutzt werden.
Die Entscheidung basiert auf Erkenntnissen der Schulentwicklungsplanung, die für die Gymnasien in Bochum einen Anstieg der Schülerzahlen bis zum Schuljahr 2031/32 prognostiziert. Zudem führt die Rückkehr zum neunjährigen Bildungsgang (G9) zu einem erhöhten Bedarf an Unterrichtsräumen. Das Hildegardis-Gymnasium, das in der Vergangenheit vierzügig geführt wurde, soll künftig wieder seine Kapazität von fünf Zügen ausschöpfen. Neben der Kapazitätserweiterung werden veränderte pädagogische Anforderungen und die Integration multiprofessioneller Arbeitskräfte als Gründe für den zusätzlichen Raumbedarf angeführt. Die Schulkonferenz sowie die Schulaufsicht unterstützen das Vorhaben.
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Beratungsfolge
- 10.07.2025 · Rat (40. Sitzung) — Einstimmig nach Beschlussvorschlag
- 03.07.2025 · Haupt- und Finanzausschuss (37. Sitzung) — Einstimmig nach Beschlussvorschlag
- 01.07.2025 · Ausschuss für Schule und Bildung (33. Sitzung) — Einstimmig nach Beschlussvorschlag
- 03.06.2025 · Betriebsausschuss für die Eigenbetriebe (31. Sitzung) — Die Vorlage wird ohne Votum weitergeleitet.
- 22.05.2025 · Integrationsausschuss (23. Sitzung) — Einstimmig nach Beschlussvorschlag
- 15.05.2025 · Bezirksvertretung Bochum-Mitte (38. Sitzung) — Einstimmig nach Beschlussvorschlag
Ergebnis: Einstimmig nach Beschlussvorschlag - 2.14Zügigkeiten an den fünf städtischen Bochumer GesamtschulenZur Vorlage · 20251033 · Beschlussvorlage der Verwaltung
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✦ KI-Zusammenfassung
Die Verwaltung legt eine Beschlussvorlage vor, um die Zügigkeiten an den städtischen Gesamtschulen in Bochum anzupassen. Im Rahmen der Schulentwicklungsplanung ist vorgesehen, die Zügigkeit der Gesamtschule Bochum-Mitte zum Schuljahr 2026/27 am derzeitigen Standort von vier auf fünf Züge zu erhöhen. Sobald die Schule in den Neubau an der Berliner Straße umzieht, soll eine weitere Erhöhung auf sechs Züge geprüft und bei der Bezirksregierung Arnsberg beantragt werden.
Grund für diese Maßnahme ist eine Prognose, wonach die Schülerzahlen an den Gesamtschulen zum Schuljahr 2031/32 einen Höchststand erreichen werden. Um den Bedarf an Kapazitäten zu decken, werden am aktuellen Standort der Gesamtschule Bochum-Mitte bereits zum Schuljahr 2025/26 temporäre Raumeinheiten bereitgestellt.
Zudem soll die Nelson-Mandela-Sekundarschule zum Schuljahr 2026/27 in eine vierzügige Gesamtschule umgewandelt werden. Diese wird zunächst am Standort Stiftstraße 25 weitergeführt. Je nach Dauer der Bauarbeiten am zukünftigen Standort an der Unterstraße kann es dort zu einem Aufwachsen der Sekundarstufe II kommen, wofür ebenfalls temporäre Räumlichkeiten vorgesehen sind. Die Zügigkeiten der anderen städtischen Gesamtschulen bleiben unverändert bei sechs Zügen.
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Beratungsfolge
- 10.07.2025 · Rat (40. Sitzung) — Einstimmig nach Änderung des Beschlussvorschlages
- 03.07.2025 · Haupt- und Finanzausschuss (37. Sitzung) — Einstimmig nach Ergänzung des Beschlussvorschlages
- 01.07.2025 · Ausschuss für Schule und Bildung (33. Sitzung) — Einstimmig nach Beschlussvorschlag
- 17.06.2025 · Bezirksvertretung Bochum-Süd (36. Sitzung) — Mehrheitlich nach BeschlussvorschlagEnthaltungen: 6 (CDU, Frau Aksevi)Dagegen: 0Dafür: 13 (SPD, Bündnis 90/Die Grünen, FDP, AfD)
- 03.06.2025 · Betriebsausschuss für die Eigenbetriebe (31. Sitzung) — Die Vorlage wird ohne Votum weitergeleitet.
- 22.05.2025 · Integrationsausschuss (23. Sitzung) — Einstimmig nach Beschlussvorschlag bei einer Enthaltung (FASG)
- 20.05.2025 · Bezirksvertretung Bochum-Wattenscheid (40. Sitzung) — Einstimmig nach Beschlussvorschlag
- 15.05.2025 · Bezirksvertretung Bochum-Mitte (38. Sitzung) — Einstimmig nach BeschlussvorschlagEnthaltungen: 1 (FASG)
- 14.05.2025 · Bezirksvertretung Bochum-Ost (35. Sitzung) — Einstimmig nach Ergänzung des Beschlussvorschlages bei drei Enthaltungen
- 14.05.2025 · Bezirksvertretung Bochum-Südwest (40. Sitzung) — Einstimmig nach Beschlussvorschlag
- 13.05.2025 · Bezirksvertretung Bochum-Süd (35. Sitzung) — Die Beratung der Vorlage wird zurückgestellt.
- 13.05.2025 · Bezirksvertretung Bochum-Nord (40. Sitzung) — Einstimmig nach Beschlussvorschlag
Ergebnis: Einstimmig nach Ergänzung des Beschlussvorschlages - in der BV Ost am 14.05.2025 beschlossener Änderungsantrag Nr. 20251211
- 2.15Zügigkeiten an den zehn städtischen Bochumer GymnasienZur Vorlage · 20251034 · Beschlussvorlage der Verwaltung
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✦ KI-Zusammenfassung
Die Verwaltung hat mit der Vorlage 20251034 einen Beschluss zur Anpassung der Zügigkeiten an zwei städtischen Gymnasien vorgelegt. Im Rahmen der Schulentwicklungsplanung für die Schuljahre 2023/24 bis 2027/28 ist vorgesehen, die Anzahl der Züge am Neuen Gymnasium Bochum zum Schuljahr 2026/27 von fünf auf sechs zu erhöhen. Der dadurch entstehende Raumbedarf soll durch die Sanierung und den Umbau des sogenannten „Kubus“ sowie durch eine gemeinsame Nutzung mit der Hans-Böckler-Schule gedeckt werden. Bis zur Fertigstellung der baulichen Maßnahmen sind temporäre Raumeinheiten vorgesehen.
Ebenso soll das Theodor-Körner-Gymnasium zum Schuljahr 2026/27 die Zügigkeit von vier auf fünf Züge erhöhen. Der Raumbedarf wird hier durch innerorganisatorische Umstrukturierungen und temporäre Raumeinheiten abgedeckt. Hintergrund der Anpassungen ist ein prognostizierter dauerhafter Mehrbedarf an Unterrichtsräumen bis zum Schuljahr 2035/36. Zur Deckung des weiteren Bedarfs an gymnasialen Schulplätzen ist zudem die Gründung eines elften Gymnasiums im Stadtgebiet geplant. Die Zügigkeiten der übrigen acht städtischen Gymnasien bleiben unverändert.
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Beratungsfolge
- 10.07.2025 · Rat (40. Sitzung) — Einstimmig nach Änderung des Beschlussvorschlages
- 03.07.2025 · Haupt- und Finanzausschuss (37. Sitzung) — Einstimmig nach Ergänzung des Beschlussvorschlages
- 01.07.2025 · Ausschuss für Schule und Bildung (33. Sitzung) — Einstimmig nach Ergänzung des Beschlussvorschlages
- 03.06.2025 · Betriebsausschuss für die Eigenbetriebe (31. Sitzung) — Die Vorlage wird ohne Votum weitergeleitet.
- 22.05.2025 · Integrationsausschuss (23. Sitzung) — Einstimmig nach Beschlussvorschlag
- 20.05.2025 · Bezirksvertretung Bochum-Wattenscheid (40. Sitzung) — Einstimmig nach Beschlussvorschlag
- 15.05.2025 · Bezirksvertretung Bochum-Mitte (38. Sitzung) — Einstimmig nach Beschlussvorschlag
- 14.05.2025 · Bezirksvertretung Bochum-Ost (35. Sitzung) — Einstimmig nach Beschlussvorschlag
- 14.05.2025 · Bezirksvertretung Bochum-Südwest (40. Sitzung) — Einstimmig nach Beschlussvorschlag
- 13.05.2025 · Bezirksvertretung Bochum-Süd (35. Sitzung) — Mehrheitlich nach BeschlussvorschlagEnthaltungen: 7 (SPD, Bündnis 90/DIE GRÜNEN, FDP und Frau Aksevi)Dagegen: 1 (AfD)Dafür: 8 (CDU, SPD, Bündnis 90/DIE GRÜNEN)
- 13.05.2025 · Bezirksvertretung Bochum-Nord (40. Sitzung) — Einstimmig nach Beschlussvorschlag
Ergebnis: Einstimmig nach Ergänzung des Beschlussvorschlages - 2.16Zügigkeiten an den fünf städtischen Bochumer RealschulenZur Vorlage · 20251037/1 · Beschlussvorlage der Verwaltung
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✦ KI-Zusammenfassung
Die Verwaltung hat eine Beschlussvorlage zur Anpassung der Zügigkeiten an zwei städtischen Realschulen in Bochum vorgelegt. Im Rahmen der Schulentwicklungsplanung für die Sekundarstufen I und II ist vorgesehen, die Anzahl der Unterrichtsreihen an der Annette-von-Droste-Hülshoff-Schule zum Schuljahr 2026/27 von vier auf fünf zu erhöhen. Um den daraus resultierenden Platzbedarf zu decken, soll ein Gebäude auf dem Schulgelände, das ehemalige Gebäude der westfälischen Schauspielschule, abgerissen und durch einen Neubau ersetzt werden. Bis zur Fertigstellung sollen temporäre Raumeinheiten genutzt werden.
Parallel dazu soll die Hans-Böckler-Schule zum selben Zeitpunkt von drei auf vier Züge erweitert werden. Der erforderliche Raumbedarf soll durch die Sanierung des sogenannten „Kubus“ sowie durch eine gemeinsame Nutzung von Räumlichkeiten mit dem Neuen Gymnasium gedeckt werden. Auch hier ist die Nutzung temporärer Räume vorgesehen. Diese Maßnahmen dienen der langfristigen Deckung eines prognostizierten Mehrbedarfs an Unterrichtsräumen bis zum Schuljahr 2035/36. An den übrigen drei städtischen Realschulen sind keine Änderungen der Zügigkeiten vorgesehen.
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Beratungsfolge
- 10.07.2025 · Rat (40. Sitzung) — Einstimmig nach Änderung des Beschlussvorschlages
- 03.07.2025 · Haupt- und Finanzausschuss (37. Sitzung) — Einstimmig nach Ergänzung des Beschlussvorschlages
- 01.07.2025 · Ausschuss für Schule und Bildung (33. Sitzung) — Einstimmig nach Ergänzung des Beschlussvorschlages.
- 03.06.2025 · Betriebsausschuss für die Eigenbetriebe (31. Sitzung) — Die Vorlage wird ohne Votum weitergeleitet.
- 22.05.2025 · Integrationsausschuss (23. Sitzung) — Einstimmig nach Beschlussvorschlag
- 20.05.2025 · Bezirksvertretung Bochum-Wattenscheid (40. Sitzung) — Einstimmig nach Beschlussvorschlag
- 15.05.2025 · Bezirksvertretung Bochum-Mitte (38. Sitzung) — Einstimmig nach BeschlussvorschlagEnthaltungen: 1 (FASG)
- 14.05.2025 · Bezirksvertretung Bochum-Ost (35. Sitzung) — Einstimmig nach Beschlussvorschlag
- 14.05.2025 · Bezirksvertretung Bochum-Südwest (40. Sitzung) — Einstimmig nach Beschlussvorschlag
- 13.05.2025 · Bezirksvertretung Bochum-Süd (35. Sitzung) — Einstimmig nach Beschlussvorschlag bei 1 Enthaltung (FDP)
- 13.05.2025 · Bezirksvertretung Bochum-Nord (40. Sitzung) — Einstimmig nach Beschlussvorschlag
Ergebnis: Einstimmig nach Ergänzung des Beschlussvorschlages - 2.17Schulentwicklungsplanung Förderschulen Schuljahr 2024/2025 bis Schuljahr 2029/2030Zur Vorlage · 20251038 · Beschlussvorlage der Verwaltung
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✦ KI-Zusammenfassung
Der Rat der Stadt Bochum soll die Schulentwicklungsplanung für Förderschulen für den Zeitraum vom Schuljahr 2024/2025 bis zum Schuljahr 2029/2030 beschließen. Die Planung basiert auf einem Prognoseverfahren, bei dem die Anzahl der allgemeinen Unterrichtsräume durch den Mittelwert zweier Berechnungsmethoden ermittelt wird. In Einzelfällen kann von diesem Mittelwert abgewichen werden.
Die Vorlage umfasst verschiedene standortbezogene Maßnahmen. Die Brüder-Grimm-Schule soll an die Günnigfelder Straße verlegt und das dortige Gebäude saniert sowie erweitert werden. An der Mansfeld Schule wird durch die Errichtung eines zweiten Rettungswegs eine ehemalige Hausmeisterwohnung als Schulraum reaktiviert. Für die Else-Hirsch-Schule ist eine Erweiterung des OGS-Gebäudes vorgesehen, wobei die Nutzung bereits versiegelter Flächen geprüft wird. An der Cruismannschule sowie der Hilda-Heinemann-Schule sollen bauliche Lösungen wie Anbauten oder Solitärbauten zur Deckung des Raumbedarfs geschaffen werden, wobei vorübergehend temporäre Raumeinheiten zum Einsatz kommen können. In der Janusz-Korczak-Schule soll nach Abschluss von Sanierungsarbeiten ein zweiter Rettungsweg die Nutzung des Dachgeschosses ermöglichen; zudem ist der Ersatz eines Pavillons durch eine dauerhafte bauliche Lösung geplant.
Zusätzlich sieht die Planung die Stärkung des gemeinsamen Lernens durch Maßnahmen wie Barrierefreiheit und kleinere Regelklassen vor. Die Planung reagiert auf die Entwicklung der Schülerzahlen, insbesondere in den Förderschwerpunkten Lernen und geistige Entwicklung.
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Beratungsfolge
- 10.07.2025 · Rat (40. Sitzung) — Einstimmig nach Beschlussvorschlag
- 03.07.2025 · Haupt- und Finanzausschuss (37. Sitzung) — Einstimmig nach Beschlussvorschlag
- 01.07.2025 · Bezirksvertretung Bochum-Wattenscheid (41. Sitzung) — Einstimmig nach Beschlussvorschlag
- 01.07.2025 · Ausschuss für Schule und Bildung (33. Sitzung) — Einstimmig nach Beschlussvorschlag
- 03.06.2025 · Betriebsausschuss für die Eigenbetriebe (31. Sitzung) — Die Vorlage wird ohne Votum weitergeleitet.
- 22.05.2025 · Integrationsausschuss (23. Sitzung) — Einstimmig nach Beschlussvorschlag
- 20.05.2025 · Bezirksvertretung Bochum-Wattenscheid (40. Sitzung) — Die Entscheidung über die Vorlage wird zurückgestellt.
- 15.05.2025 · Bezirksvertretung Bochum-Mitte (38. Sitzung) — Einstimmig nach Beschlussvorschlag
- 14.05.2025 · Bezirksvertretung Bochum-Ost (35. Sitzung) — Einstimmig nach Beschlussvorschlag
- 14.05.2025 · Bezirksvertretung Bochum-Südwest (40. Sitzung) — Einstimmig nach Beschlussvorschlag
- 13.05.2025 · Bezirksvertretung Bochum-Süd (35. Sitzung) — Einstimmig nach Beschlussvorschlag
- 13.05.2025 · Bezirksvertretung Bochum-Nord (40. Sitzung) — Einstimmig nach Beschlussvorschlag
Ergebnis: Einstimmig nach Beschlussvorschlag - 2.18Umwandlung der Nelson-Mandela-Sekundarschule (Schulnr.: 197105) in die sechste Bochumer Gesamtschule.Zur Vorlage · 20251053 · Beschlussvorlage der Verwaltung
▶ Vorlage aufklappen — Zusammenfassung, Dokumente, Beratungsfolge
✦ KI-Zusammenfassung
Die Verwaltung der Stadt Bochum beantragt die Umwandlung der Nelson-Mandela-Sekundarschule in eine Gesamtschule zum Schuljahr 2026/27. Mit dieser Maßnahme soll die sechste Gesamtschule im Stadtgebiet etabliert werden. Die Vorlage sieht vor, die bisher vierzügige Sekundarschule am Standort Stiftstraße 25 in eine vierzügige Gesamtschule mit gebundener Ganztagsform umzuwandeln. Parallel dazu soll die entsprechende schulorganisatorische Maßnahme bei der Bezirksregierung Arnsberg beantragt werden.
Im Zuge der Schulentwicklungsplanung soll das ehemalige Schulgebäude an der Unterstraße für die neue Schulform saniert und ausgebaut werden. Bis zur Fertigstellung der Bauarbeiten wird der Unterricht der Nelson-Mandela-Schule weiterhin am Standort Stiftstraße stattfinden. Nach dem Umzug soll das Gebäude in der Stiftstraße als Ausweichquartier für weitere Sanierungsmaßnahmen im Rahmen der Schulentwicklungsplanung dienen.
Die Begründung der Verwaltung basiert auf der Schulentwicklungsplanung für die Sekundarstufen I und II. Laut Dokument besteht eine regelmäßige Differenz zwischen der Kapazität und der Nachfrage nach Gesamtschulplätzen, die im Durchschnitt der letzten zehn Schuljahre bei 90 Plätzen lag. Die Umwandlung soll das Angebot in den Stadtbezirken Nord und Südwest ergänzen. Die Entscheidung über die Vorlage wird im Rat der Stadt Bochum für den 10. Juli 2025 erwartet.
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Beratungsfolge
- 10.07.2025 · Rat (40. Sitzung) — Mehrheitlich nach BeschlussvorschlagEnthaltungen: 3 (FDP)dagegen: 15 (CDU)dafür: 57 (SPD/Grüne/BD/UWG:FB/FASG/Backs/Dahlmann/ Hohmeier/Steude/OB)
- 03.07.2025 · Haupt- und Finanzausschuss (37. Sitzung) — Mehrheitlich nach BeschlussvorschlagEnthaltungen: 0dagegen: 3 (CDU)dafür: 13 (SPD, Grüne, UWG:FB, BD, FASG, OB)
- 01.07.2025 · Ausschuss für Schule und Bildung (33. Sitzung) — Mehrheitlich nach BeschlussvorschlagEnthaltungen: 0Dagegen: 3 (CDU)Dafür: 12 (SPD, Grüne, UWG:FB, FASG, BD)
- 03.06.2025 · Betriebsausschuss für die Eigenbetriebe (31. Sitzung) — Die Vorlage wird ohne Votum weitergeleitet.
- 22.05.2025 · Integrationsausschuss (23. Sitzung) — Mehrheitlich nach Beschlussvorschlagdagegen: 2 (CDU)Enthaltungen: 0dafür: 12 (SPD/SPD Liste/Grüne/Grüne-Liste-Vielfalt/FASG/ILBO/Memet-Serbest)
- 20.05.2025 · Bezirksvertretung Bochum-Wattenscheid (40. Sitzung) — Einstimmig nach Beschlussvorschlag
- 15.05.2025 · Bezirksvertretung Bochum-Mitte (38. Sitzung) — Einstimmig nach BeschlussvorschlagEnthaltungen: 3 (CDU)
- 14.05.2025 · Bezirksvertretung Bochum-Ost (35. Sitzung) — Einstimmig nach Beschlussvorschlag bei zwei Enthaltungen (CDU)
- 14.05.2025 · Bezirksvertretung Bochum-Südwest (40. Sitzung) — Einstimmig nach Beschlussvorschlag
- 13.05.2025 · Bezirksvertretung Bochum-Süd (35. Sitzung) — Einstimmig nach Beschlussvorschlag bei 6 Enthaltungen (CDU, AfD und FDP)
- 13.05.2025 · Bezirksvertretung Bochum-Nord (40. Sitzung) — Einstimmig nach Beschlussvorschlag
Ergebnis: Mehrheitlich nach Beschlussvorschlag Enthaltungen: 0dagegen: 3 (CDU)dafür: 13 (SPD, Grüne, UWG:FB, BD, FASG, OB) - 2.19Planungsbeschluss zu der neuen Dreifachsporthalle „Nord“ inkl. 3 allgemeinen Unterrichtsräumen und Gestaltung des angrenzenden Parks südlich des Schulzentrums Heinrichstr. 2Zur Vorlage · 20251391 · Beschlussvorlage der Verwaltung
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✦ KI-Zusammenfassung
Die Verwaltung der Stadt Bochum hat eine Beschlussvorlage zur Planung einer neuen Dreifachsporthalle „Nord“ vorgelegt. Das Vorhaben umfasst neben der Sporthalle drei allgemeine Unterrichtsräume sowie die Gestaltung der angrenzenden Grünflächen am Schulzentrum Heinrichstr. 2. Ziel der Maßnahme ist die Deckung des Bedarfs an Sportkapazitäten im Bochumer Norden.
Mit der Vorlage wird der Rat der Stadt beauftragt, die Verwaltung mit der detaillierten Planung zu betrauen. Unter der Federführung der Zentralen Dienste – Technische Betriebsleitung durch K. Brandt sollen die technische Umsetzung, die Platzierung sowie die Erschließung erarbeitet werden. Eine Anbindung der Anlage ist über die Lothringer Allee vorgesehen. Die Planung erfolgt in Abstimmung mit dem Schulverwaltungsamt, dem Referat für Sport und Bewegung sowie dem Umwelt- und Grünflächenamt. Dabei sollen die Integration der Sportstätte in die Grünanlagenplanung sowie der Schutz von Bäumen berücksichtigt werden.
Das Projekt ist Bestandteil der Maßnahmen zur Beschleunigung von Schulbaumaßnahmen. Die erforderlichen Planungskosten sind im Haushaltsplan 2025/26 berücksichtigt. Der Entscheidungsprozess durch die zuständigen Gremien führt zu einer abschließenden Entscheidung im Rat am 10. Juli 2025.
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Beratungsfolge
- 10.07.2025 · Rat (40. Sitzung) — Einstimmig nach Änderung des Beschlussvorschlages
- 03.07.2025 · Haupt- und Finanzausschuss (37. Sitzung) — Einstimmig nach Ergänzung des Beschlussvorschlages
- 01.07.2025 · Ausschuss für Schule und Bildung (33. Sitzung) — Die Vorlage wird ohne Votum weitergeleitet.
- 27.06.2025 · Ausschuss für Sport, Bewegung und Freizeit (26. Sitzung) — Einstimmig nach Ergänzung des Beschlussvorschlages
- 17.06.2025 · Bezirksvertretung Bochum-Nord (41. Sitzung) — Einstimmig nach Änderung des Beschlussvorschlages
- 12.06.2025 · Ausschuss für Umwelt, Nachhaltigkeit und Ordnung (35. Sitzung) — Die Vorlage wird ohne Votum weitergeleitet.
- 03.06.2025 · Betriebsausschuss für die Eigenbetriebe (31. Sitzung) — Einstimmig nach Beschlussvorschlag
Ergebnis: Einstimmig nach Ergänzung des Beschlussvorschlages - im ASBF am 27.06.2025 beschlossener Änderungsantrag Nr. 20251684
- in der BV Nord am 17.06.2025 beschlossener Änderungsantrag Nr. 20251604
- 2.20Realisierungsbeschluss zum neuen Feuerwehrgerätehaus DahlhausenZur Vorlage · 20251296 · Beschlussvorlage der Verwaltung
▶ Vorlage aufklappen — Zusammenfassung, Dokumente, Beratungsfolge
✦ KI-Zusammenfassung
Die Verwaltung hat mit der Vorlage 20251296 einen Realisierungsbeschluss für den Anbau am Feuerwehrgerätehaus Dahlhausen vorgelegt. Auf Grundlage eines Planungsbeschlusses vom Dezember 2023 soll am Standort Am Sattelgut 11 eine Erweiterung der Löscheinheit der Freiwilligen Feuerwehr Bochum umgesetzt werden. Der Anbau umfasst Dusch- und Umkleidemöglichkeiten, wobei die Kapazitäten für die Herrenumkleide auf 28 und für die Damenumkleide auf 8 Personen ausgelegt sind.
Das Baukonzept sieht die Berücksichtigung von Nachhaltigkeitsaspekten vor, unter anderem durch eine Holzkonstruktion in den aufgehenden Bereichen sowie eine Photovoltaikanlage mit etwa 10 kWp auf dem Dach. Zudem sind automatisierte Steuerungseinrichtungen für die Heizungs- und Lüftungsanlagen geplant. Die aktuellen Kostenschätzungen belaufen sich auf rund 1,69 Millionen Euro, womit der im ursprünglichen Planungsbeschluss veranschlagte Rahmen von 1,83 Millionen Euro unterschritten wird. In der Kalkulation sind Baupreisindexierungen sowie ein Risikopuffer enthalten.
Der zeitliche Ablauf sieht die Erteilung der Baugenehmigung bis April 2026 vor, sodass der Baubeginn für Mai 2026 geplant ist. Die Nutzung des Anbaus soll im Herbst 2027 erfolgen. Die Finanzierung der Maßnahme ist im Haushaltsplan 2025/2026 vorgesehen.
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Beratungsfolge
- 10.07.2025 · Rat (40. Sitzung) — Einstimmig nach Beschlussvorschlag
- 03.07.2025 · Haupt- und Finanzausschuss (37. Sitzung) — Einstimmig nach Beschlussvorschlag
- 02.07.2025 · Ausschuss für Planung und Grundstücke (42. Sitzung) — Die Vorlage wird ohne Votum weitergeleitet.
- 25.06.2025 · Bezirksvertretung Bochum-Südwest (41. Sitzung) — Einstimmig nach Beschlussvorschlag
- 12.06.2025 · Ausschuss für Umwelt, Nachhaltigkeit und Ordnung (35. Sitzung) — Die Vorlage wird ohne Votum weitergeleitet.
- 03.06.2025 · Betriebsausschuss für die Eigenbetriebe (31. Sitzung) — Die Vorlage wird ohne Votum weitergeleitet.
Ergebnis: Einstimmig nach Beschlussvorschlag - 2.21Entgelte für freiwillige Leistungen des Amtes für Geoinformation, Liegenschaften und Kataster hier: Anpassung/Änderung der städtischen EntgeltregelungZur Vorlage · 20250804 · Beschlussvorlage der Verwaltung
▶ Vorlage aufklappen — Zusammenfassung, Dokumente, Beratungsfolge
✦ KI-Zusammenfassung
Das Amt für Geoinformation, Liegenschaften und Kataster hat eine Beschlussvorlage zur Anpassung der Entgelte für seine freiwilligen Leistungen vorgelegt. Ziel der Neuregelung ist die Aktualisierung der bestehenden Entgelttarife nach einer Überprüfung der aktuellen Dienstleistungsstruktur durch die Verwaltung.
Im Rahmen der Vorlage werden verschiedene Tarifnummern zusammengefasst oder gestrichen. Dies betrifft insbesondere Leistungen, die aufgrund der fortschreitenden Digitalisierung und der Bereitstellung als Open Data bereits kostenfrei oder in anderer Form zugänglich sind. So entfallen bestimmte Tarifstellen für thematische Karten sowie die digitale Bereitstellung von Straßennamen. Die Abrechnung der Arbeitsleistung technischer Fachkräfte wird an die Gebührenordnung für Vermessungs- und Katasterbehörden in Nordrhein-Westfalen angepasst; hier wird ein Entgelt von 27 bis 35 Euro pro angefangene Viertelstunde vorgesehen. Zudem werden die Entgelte für die Bereitstellung von Karten aus dem Datenbestand nach Formaten gestaffelt, wobei die Preise von 8 Euro für A4- bis A3-Formate bis zu 16 Euro für A0-Formate reichen.
Die vorgeschlagene Änderung der Entgeltregelung soll zum 1. August 2025 in Kraft treten. Die Vorlage wird im Juli 2025 zunächst im Ausschuss für Planung und Grundstücke sowie im Haupt- und Finanzausschuss beraten, bevor der Rat am 10. Juli 2025 über den Beschluss entscheidet. Die Verwaltung geht davon aus, dass durch die Straffung der Tarifstellen keine Veränderung der Gesamteinnahmen zu erwarten ist.
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Beratungsfolge
- 10.07.2025 · Rat (40. Sitzung) — Einstimmig nach BeschlussvorschlagEnthaltungen: 5 (BD/Dahlmann)
- 03.07.2025 · Haupt- und Finanzausschuss (37. Sitzung) — Einstimmig nach BeschlussvorschlagEnthaltungen: 1 (BD)
- 02.07.2025 · Ausschuss für Planung und Grundstücke (42. Sitzung) — Einstimmig nach Beschlussvorschlag bei einer Enthaltung (BD)
Ergebnis: Einstimmig nach Beschlussvorschlag Enthaltungen: 1 (BD) - 2.22Bebauungsplan Nr. 482 a - 1. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 482 - Bergarbeitersiedlung Dahlhauser Heide hier: Satzungsbeschluss und Entscheidung über StellungnahmenZur Vorlage · 20251302 · Beschlussvorlage der Verwaltung
▶ Vorlage aufklappen — Zusammenfassung, Dokumente, Beratungsfolge
✦ KI-Zusammenfassung
Die Verwaltung hat eine Beschlussvorlage zur Änderung des Bebauungsplans Nr. 482 für die Bergarbeitersiedlung Dahlhauser Heide vorgelegt. Mit dem geplanten Bebauungsplan Nr. 482 a soll die Zulässigkeit von Pkw-Stellplätzen und Wärmepumpen neu geregelt werden.
Anlass für die Änderung ist ein bestehender Mangel an Parkflächen in der Siedlung. Da die Errichtung weiterer Sammelstellplatzanlagen laut Verwaltung wirtschaftlich nicht realisierbar ist, sollen Pkw-Stellplätze künftig auch in Vorgärten außerhalb der überbaubaren Grundstücksflächen zulässig sein. Um den Gestaltwert der Siedlung zu wahren, bleiben die Errichtung von Garagen und Carports in diesen Bereichen weiterhin ausgeschlossen.
Zudem soll die Installation von Wärmepumpen außerhalb der überbaubaren Flächen ermöglicht werden, um die energetische Sanierung der Gebäude zu unterstützen. Ergänzend dazu wird eine neue Gestaltungssatzung vorgelegt, die Anforderungen an die Materialität der Stellplätze sowie die pflanzliche Abschirmung der Wärmepumpen festlegt.
Hinsichtlich der ökologischen Auswirkungen geht die Verwaltung davon aus, dass der Verlust von Vegetationsstrukturen in den Vorgärten durch die vorhandenen Grünflächen der Siedlung ausgeglichen werden kann. Eine vollständige Versiegelung der Flächen wird nicht erwartet. Mit dem Inkrafttreten der neuen Satzung soll der bisherige Bebauungsplan Nr. 482 außer Kraft gesetzt werden. Die Vorlage umfasst zudem die Entscheidung über die Abwägung eingegangener Stellungnahmen.
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Beratungsfolge
- 10.07.2025 · Rat (40. Sitzung) — Einstimmig nach Beschlussvorschlag
- 03.07.2025 · Haupt- und Finanzausschuss (37. Sitzung) — Einstimmig nach Beschlussvorschlag
- 02.07.2025 · Ausschuss für Planung und Grundstücke (42. Sitzung) — Einstimmig nach Beschlussvorschlag
- 26.06.2025 · Bezirksvertretung Bochum-Mitte (39. Sitzung) — Einstimmig nach Beschlussvorschlag
Ergebnis: Einstimmig nach Beschlussvorschlag - 2.23Gestaltungssatzung Nr. 482 G - Siedlung Dahlhauser Heide - hier: SatzungsbeschlussZur Vorlage · 20251304 · Beschlussvorlage der Verwaltung
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✦ KI-Zusammenfassung
Das Amt für Stadtplanung und Wohnen hat eine Beschlussvorlage zur neuen Gestaltungssatzung Nr. 482 G für die Bergarbeitersiedlung Dahlhauser Heide in Bochum-Hordel vorgelegt. Die Satzung dient der Anpassung der bisherigen Regelungen an aktuelle rechtliche Rahmenbedingungen, unter anderem durch das Bebauungsplanverfahren Nr. 482 a. Der räumliche Geltungsbereich umfasst die Siedlung Dahlhauser Heide, mit Ausnahme der Grundstücke Neuflözstraße 16 bis 28.
Die neue Gestaltungssatzung enthält zusätzliche Vorgaben für die Gestaltung von Stellplätzen, Wärmepumpen, Ladeeinrichtungen wie Wallboxen sowie Fahrradboxen. Um die Anwendung der Satzung zu vereinfachen, entfallen hingegen Regelungen zu Briefkästen, Außenleuchten, Hausnummern und Klingelanlagen. Die Satzung behält wesentliche Inhalte der Vorgängerregelung bei, um den Schutz des Erscheinungsbildes der Siedlung fortzusetzen und gleichzeitig moderne Anforderungen zu berücksichtigen.
Der Beschlussvorschlag durchläuft im Juni und Juli 2025 die politischen Gremien, beginnend mit der Anhörung der Bezirksvertretung Bochum-Mitte, gefolgt von der Vorberatung in den Ausschüssen für Planung und Grundstücke sowie im Haupt- und Finanzausschuss. Die endgültige Entscheidung im Rat ist für den 10. Juli 2025 geplant.
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- 10.07.2025 · Rat (40. Sitzung) — Einstimmig nach Beschlussvorschlag
- 03.07.2025 · Haupt- und Finanzausschuss (37. Sitzung) — Einstimmig nach Beschlussvorschlag
- 02.07.2025 · Ausschuss für Planung und Grundstücke (42. Sitzung) — Einstimmig nach Beschlussvorschlag
- 26.06.2025 · Bezirksvertretung Bochum-Mitte (39. Sitzung) — Einstimmig nach Beschlussvorschlag
Ergebnis: Einstimmig nach Beschlussvorschlag - 2.24Bebauungsplan Nr. 1029 – Wohnen an der Sodinger Straße – Westlicher Teil hier: UmlegungsanordnungZur Vorlage · 20251159 · Beschlussvorlage der Verwaltung
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✦ KI-Zusammenfassung
Die Verwaltung hat eine Beschlussvorlage zur Anordnung einer Umlegung für den westlichen Teil des Bebauungsplans Nummer 1029 vorgelegt. Das betroffene Gebiet liegt westlich der Sodinger Straße, beginnend bei der Hausnummer 23 bis zur Stadtgrenze nach Herne. Ziel des Vorhabens ist die Entwicklung eines Wohnquartiers mit hochwertiger städtebaulicher Gestaltung. Geplant sind rund 220 Wohneinheiten in Form von Mehr- und Einfamilienhäusern sowie Wohnraum im geförderten Bereich.
Die Vorlage sieht vor, dass die ursprüngliche Planung zur Verlagerung eines Sportplatzes durch die Entwicklung dieses Wohngebiets ersetzt wird. Aufgrund der bestehenden Grundstücksstruktur im westlichen Teil des Plangebietes ist die Durchführung eines Umlegungsverfahrens gemäß § 46 Abs. 1 BauGB erforderlich. Der Neuordnungsbereich umfasst unter anderem städtische Flächen von etwa 1,9 Hektar in den Gemarkungen Gerthe und Hiltrop.
Für die Durchführung der Maßnahmen sind laut Verwaltung keine zusätzlichen Mittel erforderlich, und es entstehen keine jährlichen Folgelasten. Der Beschluss durchläuft die kommenden Sitzungen der Bezirksvertretung Bochum-Nord, des Ausschusses für Planung und Grundstücke sowie des Haupt- und Finanzausschusses, bevor die endgültige Entscheidung im Rat am 10. Juli 2025 erwartet wird.
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Beratungsfolge
- 10.07.2025 · Rat (40. Sitzung) — Einstimmig nach Beschlussvorschlag
- 03.07.2025 · Haupt- und Finanzausschuss (37. Sitzung) — Einstimmig nach Beschlussvorschlag
- 02.07.2025 · Ausschuss für Planung und Grundstücke (42. Sitzung) — Einstimmig nach Beschlussvorschlag
- 17.06.2025 · Bezirksvertretung Bochum-Nord (41. Sitzung) — Einstimmig nach Beschlussvorschlag
Ergebnis: Einstimmig nach Beschlussvorschlag - 2.25Gemeinsamer Flächennutzungsplan (GFNP) der Planungsgemeinschaft Städteregion Ruhr: Feststellungsbeschluss einschließlich Abwägungsbeschluss über die Anregungen und Stellungnahmen aus der frühzeitigen und förmlichen Beteiligung für das Änderungsverfahren 52 GE/BO nördlich Watermanns Weg in Gelsenkirchen/BochumZur Vorlage · 20250869 · Beschlussvorlage der Verwaltung
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✦ KI-Zusammenfassung
Die Verwaltung hat mit der Vorlage 20250869 eine Änderung des Gemeinsamen Flächennutzungsplans (GFNP) der Planungsgemeinschaft Städteregion Ruhr beantragt. Betroffen ist das Gebiet nördlich des Watermanns Weg, das sich über die Stadtgrenzen von Gelsenkirchen und Bochum erstreckt. Ziel der Änderung 52 GE/BO ist es, die planerischen Voraussetzungen für Wohnungsbau sowie Flächen für Klein- und Kleinstgewerbe am ehemaligen Güterbahnhof in Gelsenkirchen zu schaffen. Hierbei soll die bisherige Darstellung als Bahnanlagen in eine gemischte Baufläche umgewandelt werden.
Im südlich anschließenden Bochumer Stadtgebiet soll die bestehende Nutzung aus Wohn- und Gewerbeflächen durch die Ausweisung einer gemischten Baufläche planerisch berücksichtigt werden. Für die angrenzenden Bereiche, darunter die Trasse des Radschnellwegs 1 und der Wattenscheider Bach, ist die Festlegung als Grünflächen vorgesehen, um die bestehende Freiraumnutzung zu sichern. Der Geltungsbereich des Verfahrens wurde aufgrund von Anregungen aus der Beteiligungsphase erweitert.
Der Rat der Stadt Bochum soll die Änderung nach Prüfung und Abwägung der eingegangenen Stellungnahmen aus der frühzeitigen und förmlichen Beteiligung beschließen. Die Vorlage umfasst den Plan, den Textteil sowie die Begründung und den Umweltbericht. Die Entscheidung über die Vorlage ist für die Sitzung des Rates am 10. Juli 2025 vorgesehen.
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Beratungsfolge
- 10.07.2025 · Rat (40. Sitzung) — Einstimmig nach Beschlussvorschlag
- 03.07.2025 · Haupt- und Finanzausschuss (37. Sitzung) — Einstimmig nach Beschlussvorschlag
- 26.06.2025 · Ausschuss für Strukturentwicklung, Digitalisierung und Europa (23. Sitzung) — Einstimmig nach Beschlussvorschlag
- 22.05.2025 · Ausschuss für Umwelt, Nachhaltigkeit und Ordnung (34. Sitzung) — Einstimmig nach Beschlussvorschlag
- 20.05.2025 · Bezirksvertretung Bochum-Wattenscheid (40. Sitzung) — Einstimmig nach Beschlussvorschlag
Ergebnis: Einstimmig nach Beschlussvorschlag - 2.26Neugestaltung der Viktoriastraße im Abschnitt Willy-Brandt-Platz bis Husemannplatz Entwurfs- und AusbaubeschlussZur Vorlage · 20250971 · Beschlussvorlage der Verwaltung
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✦ KI-Zusammenfassung
Die Verwaltung beantragt die Umsetzung der Entwurfsplanung für die Neugestaltung der Viktoriastraße im Abschnitt zwischen Willy-Brandt-Platz und Husemannplatz. Nachdem der Rat der Stadt Bochum im Dezember 2024 den Vorentwurf „Stadtteppich“ beschlossen hatte, ist die Leistungsphase der Entwurfsplanung inklusive Kostenberechnung nun abgeschlossen. Mit dem vorliegenden Beschluss soll die Durchführung der weiteren Planungs- und Bauphasen bis zur Ausführung ermöglicht werden.
Das Projekt verfolgt das Ziel, das Haus des Wissens stärker in das Stadtgefüge zu integrieren, das „Radkreuz“ weiter umzusetzen und die Innenstadt im Rahmen des Konzepts „Upgrade Grün und Spiel“ klimaresilienter zu gestalten. Die Planung sieht vor, den Straßenraum durch eine Mischung aus neuem und recyceltem Betonsteinpflaster sowie durch integrierte Grünbeete neu zu strukturieren. Ein wesentlicher Bestandteil ist die Erweiterung der Radverkehrsfläche auf eine Breite von vier Metern sowie die Ausweisung eines verkehrsberuhigten Bereichs mit einer Geschwindigkeitsbegrenzung von 20 km/h.
Zur Förderung der Klimaresilienz sind Maßnahmen nach dem Schwammstadtprinzip vorgesehen, darunter die Nutzung von Grünfugen zur Teilversiegelung und die Verlegung eines neuen Regenwasserkanals zur Entlastung des Mischwasserkanals. Die Vorlage wird in den kommenden Monaten in verschiedenen Gremien, darunter der Ausschuss für Mobilität und Infrastruktur sowie der Rat, beraten.
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Beratungsfolge
- 10.07.2025 · Rat (40. Sitzung) — Mehrheitlich nach BeschlussvorschlagEnthaltungen: 0dagegen: 7 (BD/UWG:FB)dafür: 67 (SPD/Grüne/CDU/FDP/FASG/Backs/Dahlmann/ Hohmeier/Steude/OB)
- 03.07.2025 · Haupt- und Finanzausschuss (37. Sitzung) — Mehrheitlich nach BeschlussvorschlagEnthaltungen: 0dagegen: 2 (UWG:FB, BD)dafür: 14 (SPD, Grüne, CDU, FASG, OB)
- 24.06.2025 · Ausschuss für Mobilität und Infrastruktur (42. Sitzung) — Einstimmig nach Beschlussvorschlag
- 22.05.2025 · Ausschuss für Umwelt, Nachhaltigkeit und Ordnung (34. Sitzung) — Die Vorlage wird ohne Votum weitergeleitet.
- 15.05.2025 · Bezirksvertretung Bochum-Mitte (38. Sitzung) — Einstimmig nach BeschlussvorschlagEnthaltungen: 1 (FDP)
Ergebnis: Mehrheitlich nach Beschlussvorschlag Enthaltungen: 0dagegen: 2 (UWG:FB, BD)dafür: 14 (SPD, Grüne, CDU, FASG, OB) - 2.27Entwicklung der ehem. Zwangsarbeiter*innensiedlung Bergener StraßeZur Vorlage · 20250210 · Beschlussvorlage der Verwaltung
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✦ KI-Zusammenfassung
Die Verwaltung hat eine Beschlussvorlage zur weiteren Entwicklung der ehemaligen Zwangsarbeitersiedlung an der Bergener Straße vorgelegt. Für die Umsetzung verschiedener Teilmaßnahmen in den Jahren 2025 und 2026 ist ein Budget von insgesamt 2,0 Millionen Euro vorgesehen. Die Finanzierung erfolgt mit jeweils 1,0 Millionen Euro pro Jahr aus dem Haushalt des Amtes für Geoinformation, Liegenschaften und Kataster.
Das geplante Nutzungskonzept sieht eine Kombination aus Wohnraum und einer Gedenkstätte bzw. einem Museum vor. Im Rahmen dieses Vorhabens soll der museale Bereich über das Gebäude Bergener Straße 116 i hinaus auf den Wohnblock 116 c ausgeweitet werden, wobei die historische Bausubstanz weitgehend erhalten bleiben soll. Zu den weiteren beschlossenen Maßnahmen gehören die Untersuchung der Standsicherheit des unterirdischen Bunkers, die Sanierung der überalterten Entwässerungsanlagen sowie die Erstellung einer denkmalgerechten Freiraumplanung durch ein Planungsbüro.
Zudem wird eine Machbarkeitsstudie in Auftrag gegeben, um die wirtschaftliche und rechtliche Umsetzung eines privaten Trägermodells für die Wohngebäude, etwa durch Erbbaurecht, zu prüfen. Über die weiteren Schritte und den daraus resultierenden Investitionsbedarf soll nach einer aktualisierten Kostenplanung erneut entschieden werden. Die Entscheidung des Rates zu dieser Vorlage ist für den 10. Juli 2025 vorgesehen.
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Beratungsfolge
- 10.07.2025 · Rat (40. Sitzung) — Einstimmig nach Beschlussvorschlag
- 03.07.2025 · Haupt- und Finanzausschuss (37. Sitzung) — Einstimmig nach Beschlussvorschlag
- 02.07.2025 · Ausschuss für Planung und Grundstücke (42. Sitzung) — Einstimmig nach Beschlussvorschlag
- 03.06.2025 · Betriebsausschuss für die Eigenbetriebe (31. Sitzung) — Einstimmig nach Beschlussvorschlag
- 13.05.2025 · Bezirksvertretung Bochum-Nord (40. Sitzung) — Einstimmig nach Beschlussvorschlag
- 07.05.2025 · Ausschuss für Kultur und Tourismus (26. Sitzung) — Einstimmig nach Beschlussvorschlag
Ergebnis: Einstimmig nach Beschlussvorschlag - 2.28Stadterneuerungsgebiet Wattenscheid-Mitte hier: Integriertes Städtebauliches Entwicklungskonzept Wattenscheid-Mitte (ISEK WAT 2025)Zur Vorlage · 20251024 · Beschlussvorlage der Verwaltung
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✦ KI-Zusammenfassung
Die Verwaltung hat mit der Vorlage 20251024 das Integrierte Städtebauliche Entwicklungskonzept für Wattenscheid-Mitte (ISEK WAT 2025) zur Beschlussfassung vorgelegt. Das Konzept dient der Fortführung des seit 2015 laufenden Stadterneuerungsprozesses und basiert auf der Evaluation bisheriger Maßnahmen sowie dem Stadtteilentwicklungskonzept „Gesundes Wattenscheid“.
Der Rat soll das ISEK WAT 2025 sowie die darin enthaltenen Maßnahmen mit geschätzten Kosten von rund 26,7 Millionen Euro beschließen. Damit verbunden ist der Auftrag an die Verwaltung, auf dieser Grundlage einen neuen Förderantrag bei der Bezirksregierung Arnsberg für das Programm „Sozialer Zusammenhalt“ zu stellen. Dieses Vorhaben wird unter dem Titel „Wattenscheid II“ geführt. Gleichzeitig sieht die Vorlage eine Anpassung der Gebietsabgrenzung des Stadterneuerungsgebiets vor.
Die Umsetzung der Maßnahmen ist auf einen Zeitraum von maximal zehn Jahren ausgelegt. Inhaltliche Schwerpunkte des Konzepts sind die Gesundheitsprävention, die Anpassung der Stadträume an den Klimawandel sowie die Förderung des sozialen Zusammenhalts. Die Verwaltung wird beauftragt, die Planung und Durchführung der Einzelmaßnahmen in Abstimmung mit den betroffenen Akteuren vor Ort voranzutreiben.
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Beratungsfolge
- 10.07.2025 · Rat (40. Sitzung) — Einstimmig nach Änderung des Beschlussvorschlages
- 03.07.2025 · Haupt- und Finanzausschuss (37. Sitzung) — Einstimmig nach Ergänzung des Beschlussvorschlag
- 02.07.2025 · Ausschuss für Planung und Grundstücke (42. Sitzung) — Einstimmig nach Ergänzung des Beschlussvorschlages
- 01.07.2025 · Ausschuss für Schule und Bildung (33. Sitzung) — Einstimmig nach Ergänzung des Beschlussvorschlages
- 27.06.2025 · Ausschuss für Sport, Bewegung und Freizeit (26. Sitzung) — Einstimmig nach Ergänzung des Beschlussvorschlages
- 26.06.2025 · Ausschuss für Strukturentwicklung, Digitalisierung und Europa (23. Sitzung) — Einstimmig nach Ergänzung des Beschlussvorschlages
- 24.06.2025 · Ausschuss für Mobilität und Infrastruktur (42. Sitzung) — Einstimmig nach Beschlussvorschlag
- 18.06.2025 · Ausschuss für Arbeit, Gesundheit und Soziales (30. Sitzung) — Einstimmig nach Ergänzung des Beschlussvorschlages
- 12.06.2025 · Ausschuss für Umwelt, Nachhaltigkeit und Ordnung (35. Sitzung) — Einstimmig nach Beschlussvorschlag
- 11.06.2025 · Ausschuss für Kinder, Jugend und Familie (JHA) (29. Sitzung) — Einstimmig nach Beschlussvorschlag
- 22.05.2025 · Integrationsausschuss (23. Sitzung) — Einstimmig nach Beschlussvorschlag
- 20.05.2025 · Bezirksvertretung Bochum-Wattenscheid (40. Sitzung) — Einstimmig nach Beschlussvorschlag
Ergebnis: Einstimmig nach Ergänzung des Beschlussvorschlag - im AGS am 18.06.2025 beschlossener Änderungsantrag Nr. 20251608
- 2.29Fortsetzung der Energieberatung der Verbraucherzentrale NRW in den Jahren 2026 bis 2030Zur Vorlage · 20250845 · Beschlussvorlage der Verwaltung
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✦ KI-Zusammenfassung
Die Verwaltung hat eine Beschlussvorlage zur Fortsetzung der Energieberatung der Verbraucherzentrale NRW für die Jahre 2026 bis 2030 vorgelegt. Der Rat soll der Verlängerung des Angebots ab dem 1. Januar 2026 für weitere fünf Jahre zustimmen. Die Beratungsstelle bietet Informationen zu Themen wie Photovoltaikanlagen, Wärmepumpen und energetischer Gebäudesanierung an. Das Angebot umfasst verschiedene Formate, darunter Sprechstunden in Rathäusern und Bezirksverwaltungen sowie Videoberatungen.
Die Finanzierung der Beratungsstelle erfolgt durch eine Aufteilung der Kosten: Die Stadt übernimmt 50 Prozent der Personalkosten für eine Vollzeitstelle sowie 50 Prozent der Sach- und Gemeinkosten. Die verbleibenden 50 Prozent werden durch Zuwendungen des Landes Nordrhein-Westfalen finanziert. Der voraussichtliche Gesamtaufwand für den Zeitraum von 2026 bis 2030 beläuft sich auf insgesamt 388.133 Euro. Die jährlichen Kosten steigen dabei planmäßig von 71.165 Euro im Jahr 2026 auf 84.244 Euro im Jahr 2030 an.
Die Vorlage wird im Ausschuss für Umwelt, Nachhaltigkeit und Ordnung sowie im Haupt- und Finanzausschuss beraten, bevor der Rat im Juli 2025 über die Entscheidung trifft.
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Beratungsfolge
- 10.07.2025 · Rat (40. Sitzung) — Einstimmig nach Beschlussvorschlag
- 03.07.2025 · Haupt- und Finanzausschuss (37. Sitzung) — Einstimmig nach Beschlussvorschlag
- 22.05.2025 · Ausschuss für Umwelt, Nachhaltigkeit und Ordnung (34. Sitzung) — Einstimmig nach Beschlussvorschlag
Ergebnis: Einstimmig nach Beschlussvorschlag - 2.30Beschluss über die Stellungnahme der Stadt Bochum zum gpaNRW Prüfungsbericht vom 19.05.2025Zur Vorlage · 20251335 · Beschlussvorlage der Verwaltung
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✦ KI-Zusammenfassung
Die Verwaltung hat eine Beschlussvorlage (Nr. 20251335) vorgelegt, mit der der Rat die Stellungnahme der Stadt zum Prüfungsbericht der Gemeindeprüfungsanstalt NRW (gpaNRW) vom 19. Mai 2025 beschließen soll. Der Bericht umfasst die Prüfung verschiedener Handlungsfelder, darunter Finanzen, Mobilitätsmanagement, Informationstechnik, Klimaschutz, das Krisenmanagement sowie die Bereiche Bauaufsicht, Gesundheitsdienst und Hilfe zur Erziehung.
Die gpaNRW stellt für den betrachteten Zeitraum eine insgesamt positive Entwicklung fest. Im Finanzbereich wird eine überdurchschnittliche Eigenkapitalausstattung angeführt, wobei gleichzeitig ein Konsolidierungsbedarf aufgrund der negativen Ergebnisplanung ab 2025 und steigender Verbindlichkeiten benannt wird. Im Bereich Mobilitätsmanagement werden Maßnahmen wie Job-Tickets und die Nutzung alternativer Antriebe bei der Dienstfahrzeugflotte hervorgehoben. Auch die Digitalisierung in der Informationstechnik sowie die Prozesse im öffentlichen Gesundheitsdienst werden im Bericht als gut bewertet.
Im Bereich der Hilfe zur Erziehung wurden personelle Anpassungen als Reaktion auf steigende Fallzahlen aus der Landeserstaufnahmeeinrichtung dokumentiert. Die Bauaufsicht weist eine schnelle Bearbeitung von Bauanträgen auf, sieht sich jedoch mit Herausforderungen durch unvollständige Anträge und Personalfluktuation konfrontiert. Der Rat soll die Stellungnahme der Verwaltung zu den Feststellungen und Empfehlungen des Berichts im Rahmen der Sitzung im Juli 2025 entscheiden.
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Beratungsfolge
- 10.07.2025 · Rat (40. Sitzung) — Einstimmig nach Beschlussvorschlag
- 03.07.2025 · Haupt- und Finanzausschuss (37. Sitzung) — Die Vorlage wird ohne Votum weitergeleitet.
- 18.06.2025 · Rechnungsprüfungsausschuss (15. Sitzung) — Einstimmig nach Beschlussvorschlag
Ergebnis: Die Vorlage wird ohne Votum weitergeleitet. - 2.31Altschuldenentlastungsgesetz NRW (ASEG NRW) - Teilnahme am anteiligen Entschuldungsprogramm (Altschuldenentlastung von Liquiditätskrediten)Zur Vorlage · 20251560 · Beschlussvorlage der Verwaltung
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✦ KI-Zusammenfassung
Die Verwaltung der Stadt Bochum hat eine Beschlussvorlage (Nummer 20251560) vorgelegt, die eine Teilnahme am Altschuldenentlastungsgesetz Nordrhein-Westfalen (ASEG NRW) vorsieht. Ziel des Programms ist es, Kommunen von einem Teil ihrer Liquiditätskredite zu entlasten, indem diese anteilig in die Landesschuld übernommen werden.
Nach vorläufigen Berechnungen auf Basis des aktuellen Gesetzesentwurfs könnte für Bochum eine Schuldenübernahme in Höhe von rund 132,5 Millionen Euro erfolgen. Dies würde zu jährlichen Einsparungen bei den Zinsaufwendungen von etwa 2,8 Millionen Euro führen, wobei der Beginn der Entlastung frühestens für das Jahr 2026 bzw. 2027 erwartet wird.
Die Verwaltung beantragt, den Rat zu beauftragen, einen Antrag auf Teilnahme am Entschuldungsprogramm des Landes zu stellen. Die Voraussetzungen für eine Antragberechtigung sind laut Prüfung der Verwaltung erfüllt, da die Steuerkraft der Stadt innerhalb der gesetzlichen Grenzen liegt und eine vollständige Rückführung der Kredite aus eigener Finanzkraft nicht möglich ist.
Das Verfahren erfordert neben dem Ratsbeschluss auch die Beauftragung eines Wirtschaftsprüfers zur Verifizierung der Kreditbestände sowie die Einreichung eines Antrags bei der NRW.Bank. Die endgültige Höhe der Entlastung sowie der Zeitpunkt der Übernahme hängen von der finalen Ausgestaltung des Gesetzes und den Entwicklungen an den Kapitalmärkten ab.
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Beratungsfolge
- 10.07.2025 · Rat (40. Sitzung) — Einstimmig nach Beschlussvorschlag
- 03.07.2025 · Haupt- und Finanzausschuss (37. Sitzung) — Einstimmig nach Beschlussvorschlag
Ergebnis: Einstimmig nach Beschlussvorschlag - 2.32Zustimmung zur Verarbeitung von Personalaktendaten im Auftrag gemäß § 91a Landesbeamtengesetz NRW (LBG NRW) im Zusammenhang mit externem HostingZur Vorlage · 20251530 · Beschlussvorlage der Verwaltung
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✦ KI-Zusammenfassung
Die Stadtverwaltung Bochum hat mit der Vorlage Nummer 20251530 die Zustimmung zur externen Verarbeitung von Personalaktendaten beantragt. Im Rahmen einer Neugestaltung der Softwareunterstützung im Personalwesen plant die Verwaltung, das System SAP HCM sowie ergänzende Drittanbietersysteme über die rku.it extern hosten zu lassen. Da dieser Vorgang die Verarbeitung von Personalaktendaten und Daten zu Personalteilakten gemäß dem Landesbeamtengesetz Nordrhein-Westfalen (LBG NRW) umfasst, ist eine Entscheidung des Rates der Stadt erforderlich.
Das Amt für Personalmanagement, Informationstechnologie und Organisation begründet das Vorhaben mit der Erforderlichkeit der Auftragsverarbeitung. Ein Betrieb eigener Server in der städtischen Infrastruktur wäre laut Verwaltung mit höheren Kosten und zusätzlichen Betriebsrisiken verbunden. Das Rechenzentrum der rku.it verfüge über die notwendigen Zertifizierungen zur Einhaltung der Datenschutzvorgaben und gewährleiste, dass die Datenverarbeitung ausschließlich in Deutschland erfolgt. Die rku.it wird bereits für das Hosting von SAP-Servern im Finanzbereich genutzt. Die Vorlage wird am 3. Juli 2025 im Haupt- und Finanzausschuss vorberaten und dem Rat am 10. Juli 2025 zur Entscheidung vorgelegt.
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Beratungsfolge
- 10.07.2025 · Rat (40. Sitzung) — Einstimmig nach BeschlussvorschlagEnthaltungen: 1 (Dahlmann)
- 03.07.2025 · Haupt- und Finanzausschuss (37. Sitzung) — Einstimmig nach Beschlussvorschlag
Ergebnis: Einstimmig nach Beschlussvorschlag - 3.Anträge
- keine Tagesordnungspunkte
- 4.Mitteilungen und Antworten
- 4.1Sondervermögen Grundstücksentwicklung Bochum hier: Jahresabschlussfeststellung 2021 und 2022Zur Vorlage · 20251523 · Mitteilung der Verwaltung
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✦ KI-Zusammenfassung
Das Amt für Finanzsteuerung hat eine Mitteilung zur Feststellung der Jahresabschlüsse des Sondervermögens Grundstückentwicklung Bochum für die Wirtschaftsjahre 2021 und 2022 vorgelegt. Die entsprechenden Abschlüsse wurden durch die örtliche Rechnungsprüfung geprüft und werden dem Rat zur Beschlussfassung unterbreitet.
Die Behandlung der zugehörigen Beschlussvorlagen ist für eine nichtöffentliche Sitzung vorgesehen. Die Verwaltung begründet dies mit der Notwendigkeit, Betriebs- und Geschäftsgeheimnisse zu wahren. Die entsprechenden Beschlussfassungen sind bereits unter den Nummern 20251175 und 20251178 vorbereitet.
Der Beratungszyklus umfasst mehrere Gremien. Zunächst werden die Unterlagen am 25. Juni 2025 im Ausschuss für Beteiligungen und Controlling zur Kenntnisnahme vorgelegt. Danach folgen die Sitzungen im Haupt- und Finanzausschuss am 3. Juli 2025 sowie im Rat der Stadt am 10. Juli 2025.
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Beratungsfolge
- 10.07.2025 · Rat (40. Sitzung) — Die Vorlage der Verwaltung wird zur Kenntnis genommen.
- 03.07.2025 · Haupt- und Finanzausschuss (37. Sitzung) — Die Vorlage der Verwaltung wird zur Kenntnis genommen.
- 25.06.2025 · Ausschuss für Beteiligungen und Controlling (43. Sitzung) — Die Vorlage der Verwaltung wird zur Kenntnis genommen.
Ergebnis: Die Vorlage der Verwaltung wird zur Kenntnis genommen. - 4.2GELSENWASSER AG hier: ENNI Energie & Umwelt GmbH – Beteiligung der NEW Re GmbH an der MLK Windpark Viersen Nr. 83 GmbH & Co. KGZur Vorlage · 20251445 · Mitteilung der Verwaltung
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✦ KI-Zusammenfassung
Die Verwaltung hat eine Mitteilung vorgelegt, wonach die NEW Re GmbH eine Beteiligung an der Projektgesellschaft MLK Windpark Viersen Nr. 83 GmbH & Co. KG anstrebt. Das Unternehmen beabsichtigt, einen Anteil von 33,3 % an der Gesellschaft zu erwerben. Die MLK Windpark Viersen Nr. 83 GmbH & Co. KG plant den Betrieb von vier neuen Windenergieanlagen im Windpark Boisheimer Nette im Kreis Viersen.
Da die ENNI Energie & Umwelt Niederrhein GmbH mit 25,1 % an der NEW Re GmbH beteiligt ist und als mittelbare Beteiligung der GELSENWASSER AG gilt, ist eine Beschlussfassung in den Ratssitzungen der Städte Bochum und Dortmund erforderlich. Die Städte Bochum und Dortmund sind über die Stadtwerke Bochum Holding GmbH sowie die Dortmunder Stadtwerke AG mehrheitlich an der GELSENWASSER AG beteiligt.
Um die Betriebs- und Geschäftsgeheimnisse der NEW Re GmbH sowie der MLK Windpark Viersen Nr. 83 GmbH & Co. KG zu wahren, wird die Behandlung der Angelegenheit in einer nichtöffentlichen Sitzung beantragt. Die Vorlage wurde von Brintha Surenthirakumar aus dem Amt für Finanzsteuerung erstellt.
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Beratungsfolge
- 10.07.2025 · Rat (40. Sitzung) — Die Vorlage der Verwaltung wird zur Kenntnis genommen.
- 03.07.2025 · Haupt- und Finanzausschuss (37. Sitzung) — Die Vorlage der Verwaltung wird zur Kenntnis genommen.
- 25.06.2025 · Ausschuss für Beteiligungen und Controlling (43. Sitzung) — Die Vorlage der Verwaltung wird zur Kenntnis genommen.
Ergebnis: Die Vorlage der Verwaltung wird zur Kenntnis genommen. - 4.3GELSENWASSER AG hier: Gründung der Bielefelder Wasserverbundleitung GmbH & Co. KGZur Vorlage · 20251451 · Mitteilung der Verwaltung
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✦ KI-Zusammenfassung
Die GELSENWASSER AG beabsichtigt, gemeinsam mit der Stadtwerke Bielefeld GmbH die Bielefelder Wasserverbundleitung GmbH & Co. KG zu gründen. Da die Stadt Bochum über die Stadtwerke Bochum Holding GmbH mittelbar mehrheitlich an der GELSENWASSER AG beteiligt ist, ist eine Beschlussfassung im Rat der Stadt erforderlich. Ein ähnliches Verfahren ist auch für die Stadt Dortmund vorgesehen, da die Dortmunter Stadtwerke AG ebenfalls mittelbar am Unternehmen beteiligt ist.
Die Beratung zu diesem Vorhaben soll in nichtöffentlicher Sitzung erfolgen. Dies ist zum Schutz von Betriebs- und Geschäftsgeheimnissen der GELSENWASSER AG sowie der Stadtwerke Bielefeld GmbH notwendig.
Der Beratungsprozess umfasst mehrere Termine in den zuständigen Gremien. Die Vorlage wird zunächst im Ausschuss für Beteiligungen und Controlling am 25. Juni 2025 zur Kenntnisnahme vorgelegt. Im Anschluss folgt die Sitzung des Haupt- und Finanzausschusses am 3. Juli 2025, bevor die abschließende Entscheidung im Rat der Stadt am 10. Juli 2025 vorgesehen ist.
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Beratungsfolge
- 10.07.2025 · Rat (40. Sitzung) — Die Vorlage der Verwaltung wird zur Kenntnis genommen.
- 03.07.2025 · Haupt- und Finanzausschuss (37. Sitzung) — Die Vorlage der Verwaltung wird zur Kenntnis genommen.
- 25.06.2025 · Ausschuss für Beteiligungen und Controlling (43. Sitzung) — Die Vorlage der Verwaltung wird zur Kenntnis genommen.
Ergebnis: Die Vorlage der Verwaltung wird zur Kenntnis genommen. - 4.4Sachstand zum Umbau des Landesbehördenhauses zur Musikschule „Haus der Musik“Zur Vorlage · 20251017 · Mitteilung der Verwaltung
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✦ KI-Zusammenfassung
Die Planung für den Umbau des Landesbehördenhauses zum „Haus der Musik“ steht kurz vor dem Abschluss, worauf die Ausschreibung der Baumaßnahmen folgen soll. Die Verwaltung teilt mit, dass die beantragte Förderung aus dem Programm „EFRE progres.nrw“ nicht gewährt wurde, da die Planungsleistungen bereits über die in den Förderrichtlinien festgelegte Leistungsphase hinaus beauftragt worden waren.
Trotz des Wegfalls der Fördermittel wurde der geschätzte Mittelbedarf von zuvor 29,5 Millionen Euro auf 23,5 Millionen Euro angepasst. Diese Reduzierung resultiert aus Optimierungen in der Bauausführung, wie etwa dem Erhalt der bestehenden Fassade und Dacheindeckung im Bereich der Humboldtstraße sowie einer vereinfachten Gestaltung des Innenhofs. Zudem zeigten erste Vergaben bei der Schadstoffsanierung geringere Kosten als ursprünglich kalkuliert.
Die Finanzierung des Vorhabens erfolgt aus Eigenmitteln in Höhe von 23,3 Millionen Euro. Für die Ausstattung mit Medientechnik und Möblierung ist im nächsten Haushalt ein zusätzlicher Bedarf von rund 1,5 Millionen Euro vorgesehen. Das Raum- und Funktionsprogramm der Musikschule bleibt von den Anpassungen in der Planung unberührt.
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Beratungsfolge
- 10.07.2025 · Rat (40. Sitzung) — Die Vorlage der Verwaltung wird zur Kenntnis genommen.
- 03.07.2025 · Haupt- und Finanzausschuss (37. Sitzung) — Die Vorlage der Verwaltung wird zur Kenntnis genommen.
- 01.07.2025 · Ausschuss für Schule und Bildung (33. Sitzung) — Die Vorlage der Verwaltung wird zur Kenntnis genommen.
- 03.06.2025 · Betriebsausschuss für die Eigenbetriebe (31. Sitzung) — Die Vorlage der Verwaltung wird zur Kenntnis genommen.
- 07.05.2025 · Ausschuss für Kultur und Tourismus (26. Sitzung) — Die Vorlage der Verwaltung wird zur Kenntnis genommen.
Ergebnis: Die Vorlage der Verwaltung wird zur Kenntnis genommen. - 4.5Informationen zu den Zügigkeiten an den zwei Bochumer Hauptschulen und SekundarschulenZur Vorlage · 20251032 · Mitteilung der Verwaltung
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✦ KI-Zusammenfassung
Das Schulverwaltungsamt informiert im Rahmen der Schulentwicklungsplanung über die aktuellen Zügigkeiten an den Bochumer Haupt- und Sekundarschulen. Die Mitteilung der Verwaltung dient der Vollständigkeit innerhalb des Planungszeitraums für die Schuljahre 2023/24 bis 2027/28.
Derzeit werden die Werner-von-Siemens-Schule und die Liselotte-Rauner-Schule als dreizügige Hauptschulen geführt. Bei den Sekundarschulen weisen die Nelson-Mandela-Schule sowie die Rupert-Neudeck-Schule jeweils vier Zügigkeit auf.
Für die Nelson-Mandela-Schule ist zum Schuljahr 2026/27 eine Umwandlung in eine vorerst vierzügige Gesamtschule am derzeitigen Standort in der Stiftstraße vorgesehen. Sobald die Fertigstellung des Neubaus an der Unterstraße absehbar ist, wird eine Erhöhung der Zügigkeit beantragt. Für das Schuljahr 2025/26 bleibt die Schule als Sekundarschule bestehen. Bezüglich der Rupert-Neudeck-Schule erfolgt eine erneute Prüfung des Fortbestands, sobald der Termin für die Fertigstellung des Neubaus an der Berliner Straße feststeht.
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Beratungsfolge
- 10.07.2025 · Rat (40. Sitzung) — Die Vorlage der Verwaltung wird zur Kenntnis genommen.
- 03.07.2025 · Haupt- und Finanzausschuss (37. Sitzung) — Die Vorlage der Verwaltung wird zur Kenntnis genommen.
- 01.07.2025 · Ausschuss für Schule und Bildung (33. Sitzung) — Die Vorlage der Verwaltung wird zur Kenntnis genommen.
- 03.06.2025 · Betriebsausschuss für die Eigenbetriebe (31. Sitzung) — Die Vorlage der Verwaltung wird zur Kenntnis genommen.
- 22.05.2025 · Integrationsausschuss (23. Sitzung) — Die Vorlage der Verwaltung wird zur Kenntnis genommen.
- 20.05.2025 · Bezirksvertretung Bochum-Wattenscheid (40. Sitzung)
- 15.05.2025 · Bezirksvertretung Bochum-Mitte (38. Sitzung)
- 14.05.2025 · Bezirksvertretung Bochum-Ost (35. Sitzung) — Die Vorlage der Verwaltung wird zur Kenntnis genommen.
- 14.05.2025 · Bezirksvertretung Bochum-Südwest (40. Sitzung) — Die Vorlage der Verwaltung wird zur Kenntnis genommen.
- 13.05.2025 · Bezirksvertretung Bochum-Süd (35. Sitzung) — Die Vorlage der Verwaltung wird zur Kenntnis genommen.
- 13.05.2025 · Bezirksvertretung Bochum-Nord (40. Sitzung) — Die Vorlage der Verwaltung wird zur Kenntnis genommen.
Ergebnis: Die Vorlage der Verwaltung wird zur Kenntnis genommen. - 4.6Bericht zum Stand des Projektes Erweiterung Wilbergschule, Bochum-RiemkeZur Vorlage · 20251234 · Mitteilung der Verwaltung
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✦ KI-Zusammenfassung
Die Verwaltung hat über den aktuellen Stand des Projekts zur Erweiterung der Wilbergschule in Bochum-Riemke berichtet. Nach der Vergabe des Generalplaners und der Projektsteuerung im Sommer 2024 wurde die zweite Leistungsphase der Planung am 4. April 2025 abgeschlossen. Der Entwurf sieht einen zweigeschossigen, L-förmigen Anbau vor, der an das bestehende Gebäude anschließt. Die Maßnahmen umfassen zudem die Modernisierung der Küche und Mensa im Untergeschoss, die Umnutzung des ehemaligen Schwimmbads zu einer Bibliothek sowie den Einbau eines Aufzugs zur barrierefreien Erschließung. Auch kleinere Umbaumaßnahmen im Bereich des Lehrerzimmers sind vorgesehen.
Der Zeitplan sieht die Einreichung des Bauantrags bis Oktober 2025 und den voraussichtlichen Erhalt der Baugenehmigung bis Mai 2026 vor. Der Baubeginn ist für September 2026 geplant, wobei die Fertigstellung für Juni 2028 angestrebt wird. Die aktuelle Kostenschätzung beläuft sich auf 10.510.000 Euro. Damit liegt der Betrag um 204.000 Euro über dem vorgesehenen Budget von 10.306.000 Euro. Die Verwaltung begründet diese Abweichung mit der ergänzenden Planung einer Clusterschule und der damit verbundenen Flächenerweiterung.
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Beratungsfolge
- 10.07.2025 · Rat (40. Sitzung) — Die Vorlage der Verwaltung wird zur Kenntnis genommen.
- 03.07.2025 · Haupt- und Finanzausschuss (37. Sitzung) — Die Vorlage der Verwaltung wird zur Kenntnis genommen.
- 01.07.2025 · Ausschuss für Schule und Bildung (33. Sitzung) — Die Vorlage der Verwaltung wird zur Kenntnis genommen.
- 03.06.2025 · Betriebsausschuss für die Eigenbetriebe (31. Sitzung) — Die Vorlage der Verwaltung wird zur Kenntnis genommen.
Ergebnis: Die Vorlage der Verwaltung wird zur Kenntnis genommen. - 4.7Mitteilung der Verwaltung zum Neubau OGS Gebäude Kirchschule Höntrop, Wattenscheider Hellweg 87-89, BochumZur Vorlage · 20251248 · Mitteilung der Verwaltung
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✦ KI-Zusammenfassung
Die Verwaltung informiert über den aktuellen Stand des Neubaus für die Offene Ganztagsschule (OGS) an der Kirchschule Höntrop. Das Projekt dient der Erweiterung der Kapazitäten für steigende Schülerzahlen und der Optimierung des Betreuungsangebots. Der geplante zweigeschossige Neubau mit einer Bruttogeschossfläche von rund 1.068 Quadratmetern wird als L-förmiger Baukörper konzipiert und barrierefrei erschlossen. Die Planung umfasst flexible Innenräume durch mobile Trennwände sowie nachhaltige Elemente wie eine Photovoltaikanlage, ein Gründach und ein energieeffizientes Gebäudeenergiekonzept. Im Zuge der Maßnahme müssen vier Bäume gefällt werden, wobei Kompensationsmaßnahmen in Form von Ersatzpflanzungen oder Ausgleichszahlungen vorgesehen sind.
Die Leistungsphase 2 der Planung wurde im April 2025 abgeschlossen. Der Zeitplan sieht die Einreichung des Bauantrags bis November 2025 und den Baubeginn im August 2026 vor. Die Fertigstellung des Gebäudes ist für Juni 2028 geplant. Die aktuellen Kostenschätzungen belaufen sich auf 8,5 Millionen Euro. Damit liegt das Projekt unter dem ursprünglich veranschlagten Budget von rund 8,9 Millionen Euro, was einer Unterschreitung von etwa 400.000 Euro entspricht. Die weitere Beauftragung des Generalplaners für die nächsten Leistungsphasen wird im Mai 2025 vorbereitet.
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Beratungsfolge
- 10.07.2025 · Rat (40. Sitzung) — Die Vorlage der Verwaltung wird zur Kenntnis genommen.
- 03.07.2025 · Haupt- und Finanzausschuss (37. Sitzung) — Die Vorlage der Verwaltung wird zur Kenntnis genommen.
- 01.07.2025 · Bezirksvertretung Bochum-Wattenscheid (41. Sitzung) — Die Vorlage der Verwaltung wird zur Kenntnis genommen.
- 01.07.2025 · Ausschuss für Schule und Bildung (33. Sitzung) — Die Vorlage der Verwaltung wird zur Kenntnis genommen.
- 12.06.2025 · Ausschuss für Umwelt, Nachhaltigkeit und Ordnung (35. Sitzung) — Die Vorlage der Verwaltung wird zur Kenntnis genommen.
- 03.06.2025 · Betriebsausschuss für die Eigenbetriebe (31. Sitzung) — Die Vorlage der Verwaltung wird zur Kenntnis genommen.
Ergebnis: Die Vorlage der Verwaltung wird zur Kenntnis genommen. - 4.8Verkauf von Grundstücken an der Hauptstraße/In der SchornauZur Vorlage · 20250747 · Mitteilung der Verwaltung
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✦ KI-Zusammenfassung
Die Verwaltung informiert über den geplanten Verkauf von Teilflächen des städtischen Grundstücks in der Gemarkung Langendreer (Flur 14, Flurstück 1378). Das rund 10.005 Quadratmeter große Areal an der Hauptstraße und „In der Schornau“ wird durch den neuen Bebauungsplan Nr. 417 b neu genutzt. Dieser Plan löste den bisherigen Bebauungsplan Nr. 417 a ab, dessen geplante Wohnbauflächen aufgrund der Rückabwicklung eines Kaufvertrags mit einem Investor nicht realisiert werden konnten.
Der neue Bebauungsplan sieht eine Aufteilung in verschiedene Nutzungszonen vor. Eine nördliche Teilfläche ist als Gemeinbedarfsfläche für die Rudolf-Steiner-Schule ausgewiesen, um Erweiterungen im Bereich Sportflächen und Kinderbetreuung zu ermöglichen. Die mittleren und südlichen Flächen sind als Wohnbauflächen für etwa 85 Wohneinheiten vorgesehen, wobei Schwerpunkte auf genossenschaftlichem und Mehrgenerationenwohnen liegen. Die Erschließung der Wohnflächen erfolgt über die Straße „In der Schornau“ mit einer privaten Zuwegung zu einer Tiefgarage.
Im Rahmen der Planaufstellung wurden archäologische Untersuchungen sowie Kampfmittelsondierungen durchgeführt, die keine relevanten Befunde ergaben. Die Entscheidung über den Verkauf der drei Teilflächen erfolgt gemäß der Geschäftsordnung in der nicht-öffentlichen Sitzung der zuständigen Gremien.
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Beratungsfolge
- 03.07.2025 · Haupt- und Finanzausschuss (37. Sitzung) — Die Vorlage der Verwaltung wird zur Kenntnis genommen.
- 02.07.2025 · Ausschuss für Planung und Grundstücke (42. Sitzung) — Die Vorlage der Verwaltung wird zur Kenntnis genommen.
- 14.05.2025 · Bezirksvertretung Bochum-Ost (35. Sitzung) — Die Vorlage der Verwaltung wird zur Kenntnis genommen.
Ergebnis: Die Vorlage der Verwaltung wird zur Kenntnis genommen. - 4.9Grundstückserwerb „Sodinger Straße, Everstalstraße“Zur Vorlage · 20250946 · Mitteilung der Verwaltung
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✦ KI-Zusammenfassung
Die Verwaltung der Stadt Bochum plant den Erwerb von Grundstücksflächen an der Sodinger Straße sowie an der Everstalstraße. Ziel des Grundstückskaufs ist die Entwicklung von Wohnbauflächen im Bereich der Sodinger Straße sowie die Sicherung von Flächen für den Gemeinbedarf in Langendreer.
Die Veräußerung der Flächen an der Sodinger Straße ist an die Bedingung geknüpft, dass die Stadt neben der Teilfläche A, die etwa 6.323 Quadratmeter umfasst und für Wohnbauflächen vorgesehen ist, auch die Teilflächen B und C erwirbt. Die Fläche B mit rund 8.892 Quadratmetern soll dauerhaft als Waldfläche gesichert werden, während die etwa 1.564 Quadratmeter große Teilfläche C nach dem Erwerb vermarktet werden soll.
Zusätzlich wurde der Stadt Bochum die Möglichkeit zum Kauf von Flächen an der Everstalstraße angeboten, um bestehende städtische Grundstücke zu arrondieren. Der Grundstückskauf ist Bestandteil einer Beschlussvorlage für den Ausschuss für Planung und Grundstücke, die auch die Entwicklungsplanung von Wohnbauflächen östlich und westlich der Sodinger Straße umfasst. Die Vorlage wird den zuständigen Gremien, darunter die Bezirksvertretungen Bochum-Ost und Bochum-Nord, zur Kenntnis vorgelegt.
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Beratungsfolge
- 03.07.2025 · Haupt- und Finanzausschuss (37. Sitzung) — Die Vorlage der Verwaltung wird zur Kenntnis genommen.
- 02.07.2025 · Ausschuss für Planung und Grundstücke (42. Sitzung) — Die Vorlage der Verwaltung wird zur Kenntnis genommen.
- 17.06.2025 · Bezirksvertretung Bochum-Nord (41. Sitzung) — Die Vorlage der Verwaltung wird zur Kenntnis genommen.
- 14.05.2025 · Bezirksvertretung Bochum-Ost (35. Sitzung) — Die Vorlage der Verwaltung wird zur Kenntnis genommen.
Ergebnis: Die Vorlage der Verwaltung wird zur Kenntnis genommen. - 4.10Veröffentlichung eines Grundstücks an der „Alten Wittener Str. 47“ für gemeinschaftliches Wohnen im ErbbaurechtZur Vorlage · 20250778 · Mitteilung der Verwaltung
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✦ KI-Zusammenfassung
Das Amt für Geoinformation, Liegenschaften und Kataster informiert über die geplante Veröffentlichung eines Grundstücks an der Alten Wittener Str. 47 für gemeinschaftliches Wohnen im Erbbaurecht. Das städtische Areal mit einem ehemaligen Schulgebäude wird seit der Aufgabe der ursprünglichen Nutzung nicht mehr verwendet. Im Rahmen des Handlungskonzepts Wohnen sollen alternative Wohnformen gefördert werden.
Nach einer im April 2025 durchgeführten Interessensbekundung wird nun ein Konzeptverfahren ausgeschrieben. Ziel ist es, Projekte zu finden, die das Grundstück als Selbstnutzer entwickeln und Impulse für die Bausubstanz sowie das Quartier setzen wollen. Um die gestalterische Freiheit bei der Entwicklung alternativer Wohnideen zu erhöhen, wird bei diesem Verfahren auf die im Handlungskonzept vorgesehene Pflichtquote von 40 Prozent für geförderten Wohnraum verzichtet. Dennoch werden im Rahmen der Bewertung angebotene Anteile an gefördertem Wohnraum berücksichtigt. Die abschließende Beschlussfassung erfolgt in der nichtöffentlichen Sitzung der zuständigen Gremien.
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Beratungsfolge
- 03.07.2025 · Haupt- und Finanzausschuss (37. Sitzung) — Die Vorlage der Verwaltung wird zur Kenntnis genommen.
- 02.07.2025 · Ausschuss für Planung und Grundstücke (42. Sitzung) — Die Vorlage der Verwaltung wird zur Kenntnis genommen.
- 14.05.2025 · Bezirksvertretung Bochum-Ost (35. Sitzung) — Die Vorlage der Verwaltung wird zur Kenntnis genommen.
Ergebnis: Die Vorlage der Verwaltung wird zur Kenntnis genommen. - 4.11Grundstücksgeschäfte am Harpener Hellweg für den Neubau des PolizeipräsidiumsZur Vorlage · 20251004 · Mitteilung der Verwaltung
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✦ KI-Zusammenfassung
Die Verwaltung hat eine Mitteilung über geplante Grundstücksgeschäfte im Bereich des Harpener Hellwegs vorgelegt. Ziel ist der Neubau des Polizeipräsidiums, da das bisherige Gebäude in der Uhlandstraße nicht mehr den technischen Anforderungen entspricht. Für das Bauvorhaben wurde ein Mietvertrag mit der Thelen-Gruppe geschlossen, die den Neubau auf einer Fläche von etwa 51.000 Quadratmetern realisieren soll. Der neue Standort soll bis September 2027 fertiggestellt werden und neben der integrierten Polizeiwache und der Kriminalwache auch Gewerbeflächen sowie eine öffentliche Kantine beherbergen.
Im Rahmen dieses Vorhabens beabsichtigt die Stadt, etwa 20.300 Quadratmeter Grundstücke an die Thelen-Gruppe zu verkaufen. Die Stadt ist derzeit Eigentümerin von rund 35.000 Quadratmetern im Plangebiet des Bebauungsplans Nummer 832, der sich aktuell in der Aufstellung befindet. Gleichzeitig ist der Erwerb einer etwa 1.300 Quadratmeter großen Fläche von der Thelen-Gruppe vorgesehen. Dieser Erwerb dient der Umgestaltung des Harpener Hellwegs, um die Erschließung des Polizeipräsidiums sowie die Radverkehrsanbindung zu verbessern. Die Vorlage dient der Kenntnisnahme in der Bezirksvertretung Bochum-Nord sowie in den zuständigen Ausschüssen.
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Beratungsfolge
- 03.07.2025 · Haupt- und Finanzausschuss (37. Sitzung) — Die Vorlage der Verwaltung wird zur Kenntnis genommen.
- 02.07.2025 · Ausschuss für Planung und Grundstücke (42. Sitzung) — Die Vorlage der Verwaltung wird zur Kenntnis genommen.
- 13.05.2025 · Bezirksvertretung Bochum-Nord (40. Sitzung) — Protokollnotiz:Im Rahmen der Beratung teilt der Vertreter der Verwaltung mit, dass logistische Nutzungen in dem Gewerbegebiet nicht angesiedelt werden sollen. Daher sind in dem Gewerbegebiet u. a. Lagerhäuser und Lagerplätze und damit eine Ansiedlung verk
Ergebnis: Die Vorlage der Verwaltung wird zur Kenntnis genommen. - 4.12Vergabe von städtischen Grundstücken an der Stiftstraße an ein gemeinschaftliches Wohnprojekt im ErbbaurechtZur Vorlage · 20251347 · Mitteilung der Verwaltung
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✦ KI-Zusammenfassung
Die Verwaltung informiert über die beabsichtigte Vergabe der städtischen Grundstücke an der Stiftstraße 36 a und 38 im Wege des Erbbaurechts an ein gemeinschaftliches Wohnprojekt. Das Vorhaben umfasst die Nutzung des Bestandsgebäudes an der Stiftstraße 36 a sowie die Errichtung eines Neubaus auf dem Grundstück 38.
Ein ähnliches Projekt wurde bereits im Jahr 2008 für das angrenzende Grundstück an der Stiftstraße 40 im Erbbaurecht vergeben. Die Fläche an der Stiftstraße 36 a wurde bis zum Herbst 2022 an den Verein Psychosoziale Hilfen Bochum vermietet. Das neue, eigenständige Wohnprojekt soll von der räumlichen Nähe und der Vernetzung mit der bestehenden Nachbarschaft profitieren.
Die Umsetzung des Projekts orientiert sich an den Zielen des städtischen Handlungskonzepts Wohnen, welches die Förderung besonderer Wohnformen vorsieht, um altersgerechten und bezahlbaren Wohnraum zu schaffen. Die Mitteilung des Amtes für Geoinformation, Liegenschaften und Kataster wird den zuständigen Gremien, darunter der Bezirksvertretung Bochum-Ost, dem Ausschuss für Planung und Grundstücke sowie dem Haupt- und Finanzausschuss zur Kenntnisnahme vorgelegt.
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Beratungsfolge
- 03.07.2025 · Haupt- und Finanzausschuss (37. Sitzung) — Die Vorlage der Verwaltung wird zur Kenntnis genommen.
- 02.07.2025 · Ausschuss für Planung und Grundstücke (42. Sitzung) — Die Vorlage der Verwaltung wird zur Kenntnis genommen.
- 25.06.2025 · Bezirksvertretung Bochum-Ost (36. Sitzung) — Die Vorlage der Verwaltung wird zur Kenntnis genommen.
Ergebnis: Die Vorlage der Verwaltung wird zur Kenntnis genommen. - 4.13Vergabe eines Grundstücks im Quartier Feldmark-Ost durch Einräumung eines Erbbaurechts (Vermarktungsabschnitt 13)Zur Vorlage · 20251423 · Mitteilung der Verwaltung
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✦ KI-Zusammenfassung
Die Verwaltung der Stadt Bochum hat im Rahmen des Projekts „OSTPARK – Neues Wohnen“ die Auswahl eines Bestbieters für den Vermarktungsabschnitt 13 im Quartier Feldmark-Ost bekannt gegeben. Nach Durchführung eines Bestgebotsverfahrens soll das Grundstück durch die Einräumung eines Erbbaurechts vergeben werden.
Das betreffende Areal umfasst eine Gesamtfläche von 3.245 Quadratmetern im Eigentum der Stadt. Die geplante Bebauung sieht zwei viergeschossige Mehrfamilienhäuser sowie dreigeschossige Reihenhäuser vor. Das Verfahren wurde im Dezember 2024 eingeleitet, wobei die eingereichten Konzepte auf die Einhaltung städtebaulicher Rahmenbedingungen und Mindestanforderungen geprüft wurden.
In einer Sitzung am 8. Mai 2025 bewertete die Auswahlkommission die Angebote anhand von Kriterien wie Architektur, Ökologie, Klimaschutz und Nutzungskonzept. Zudem flossen die gebotenen Bodenwerte zur Berechnung des Erbbauzinses mit einer Gewichtung von 20 % in die Gesamtbewertung ein. Die Umsetzung des prämierten Entwurfs sowie die Anforderungen der Auswahlkommission werden Bestandteil des künftigen Erbbaurechtsvertrages. Die formale Beschlussfassung über die Einräumung des Erbbaurechts erfolgt gemäß der Geschäftsordnung im nicht-öffentlichen Teil der zuständigen Gremien.
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Beratungsfolge
- 03.07.2025 · Haupt- und Finanzausschuss (37. Sitzung) — Die Vorlage der Verwaltung wird zur Kenntnis genommen.
- 02.07.2025 · Ausschuss für Planung und Grundstücke (42. Sitzung) — Die Vorlage der Verwaltung wird zur Kenntnis genommen.
- 26.06.2025 · Bezirksvertretung Bochum-Mitte (39. Sitzung) — Einstimmig nach Ergänzung des Beschlussvorschlages
Ergebnis: Die Vorlage der Verwaltung wird zur Kenntnis genommen. - 4.14Mietvertrag Bulksmühle, Verlängerung des bestehenden MietvertragesZur Vorlage · 20251061 · Mitteilung der Verwaltung
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✦ KI-Zusammenfassung
Die Verwaltung schlägt die langfristige Anmietung des Gebäudes Bulksmühle 17 vor, um die Standorte des Büros für KFZ-Angelegenheiten sowie des Rechtsamtes dauerhaft zu sichern. Der bestehende Mietvertrag für das Objekt inklusive des Besucherparkplatzes endet am 30. Juni 2027.
Ein wesentlicher Grund für die geplante Verlängerung ist die logistische Einbindung der neu geschaffenen Fahrradstaffel beim Fachbereich Rechtsamt. Das Gebäude muss die spezifischen Anforderungen für den Einsatz der Einheit erfüllen, dazu gehören unter anderem die Unterbringung von Pedelecs sowie die Bereitstellung von Infrastruktur wie Ladevorrichtungen und Sanitärräumen für die Mitarbeitenden. Die Fahrradstaffel ergänzt die Überwachung des ruhenden Straßenverkehrs und konzentriert sich auf die Einhaltung der Verkehrsregeln auf Fahrrad- und Gehwegen. Ihr Einsatzgebiet erstreckt sich über das gesamte Stadtgebiet, einschließlich der Außenbezirke, und umfasst auch präventive Maßnahmen an Schulen.
Um den Standort langfristig zu den bisherigen Konditionen zu sichern und die notwendigen baulichen Voraussetzungen für die Fahrradstaffel zu gewährleisten, wurden bereits Verhandlungen mit dem Vermieter aufgenommen.
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Beratungsfolge
- 03.07.2025 · Haupt- und Finanzausschuss (37. Sitzung) — Die Vorlage der Verwaltung wird zur Kenntnis genommen.
- 02.07.2025 · Ausschuss für Planung und Grundstücke (42. Sitzung) — Die Vorlage der Verwaltung wird zur Kenntnis genommen.
- 26.06.2025 · Bezirksvertretung Bochum-Mitte (39. Sitzung)
- 03.06.2025 · Betriebsausschuss für die Eigenbetriebe (31. Sitzung) — Die Vorlage der Verwaltung wird zur Kenntnis genommen.
Ergebnis: Die Vorlage der Verwaltung wird zur Kenntnis genommen. - 4.15Mietvertrag Wittener Str. 47, Stadtarchiv BochumZur Vorlage · 20251215/1 · Mitteilung der Verwaltung
▶ Vorlage aufklappen — Zusammenfassung, Dokumente, Beratungsfolge
✦ KI-Zusammenfassung
Die Verwaltung strebt eine Verlängerung des Mietverhältnisses für das Stadtarchiv Bochum an der Wittener Straße 47 an, da der aktuelle Vertrag zum 31. Juli 2026 ausläuft. Nachdem alternative Standorte an der Universitätsstraße und der Junggesellenstraße aufgrund von Platzmangel und baustatischen Gründen nicht in Betracht kommen konnten, wird eine Fortführung am bisherigen Standort angestrebt.
Im Zuge der weiteren Nutzung sind technische Anpassungen sowie energetische Maßnahmen zur Umsetzung der Nachhaltigkeitsstrategie vorgesehen. Diese sollen den Anforderungen der DIN-Normen für Archiv- und Magazinbau, etwa in Bezug auf Raumklima und Brandschutz, entsprechen. Ein entsprechender Ausbauplan verpflichtet den Vermieter zu Sanierungsmaßnahmen. Zudem wird ein künftiger Bedarf an zusätzlichen Magazinflächen von etwa 1.400 Quadratmetern prognostiziert, der durch die Umgestaltung bestehender Flächen im Gebäude gedeckt werden soll.
Das Gebäude wird zudem von Bildungseinrichtungen genutzt. Das Ottilie-Schönewald-Weiterbildungskolleg sowie Teile des Walter-Gropius-Berufskollegs, das aufgrund von Sanierungsarbeiten an seinem Hauptstandort auf die Räumlichkeiten in der Wittener Straße ausgelagert ist, nutzen dort Unterrichtsflächen. Die Nutzung dieser Räumlichkeiten wird mindestens bis zum 31. Juli 2028 benötigt.
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Beratungsfolge
- 03.07.2025 · Haupt- und Finanzausschuss (37. Sitzung) — Die Vorlage der Verwaltung wird zur Kenntnis genommen.
- 02.07.2025 · Ausschuss für Planung und Grundstücke (42. Sitzung) — Die Vorlage der Verwaltung wird zur Kenntnis genommen.
- 17.06.2025 · Ausschuss für Kultur und Tourismus (27. Sitzung) — Die Vorlage der Verwaltung wird zur Kenntnis genommen.
Ergebnis: Die Vorlage der Verwaltung wird zur Kenntnis genommen. - 4.16Anmietung einer Kindertagesstätte; Mietverhältnis Lutherstr. 3 – Abschluss eines MietvertragesZur Vorlage · 20251197 · Mitteilung der Verwaltung
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✦ KI-Zusammenfassung
Die Stadt Bochum beabsichtigt, Räumlichkeiten in der Lutherstraße 3 anzumieten, um den Fortbestand der städtischen Kita Paßweg zu gewährleisten. Die derzeitige Einrichtung wird in Container-Bauten betrieben, die als Übergangslösung nach der Aufgabe des ursprünglichen Standorts dienten. Da eine Verlängerung der Betriebserlaubnis für die Container-Anlage nicht möglich ist und das aktuelle Gelände nicht für eine Bebauung geeignet ist, wurde nach alternativem Betriebsgelände gesucht.
Die betreffenden Räumlichkeiten gehören der Martin-Luther-Krankenhaus gGmbH. Nach Abschluss der Verhandlungen beabsichtigt die Stadt, das Gebäude anzumieten. Der Vermieter führt derzeit Sanierungsarbeiten an den Räumlichkeiten durch, um die Einsatzfähigkeit für den Kita-Betrieb sicherzustellen. Ziel ist es, die neue Einrichtung unter dem Namen Kita Lutherstraße zum 1. August 2025 zu eröffnen und den Betrieb der Kita Paßweg an diesen Standort zu verlagern. Die Eltern der betroffenen Einrichtung wurden über den aktuellen Sachstand informiert.
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Beratungsfolge
- 03.07.2025 · Haupt- und Finanzausschuss (37. Sitzung) — Die Vorlage der Verwaltung wird zur Kenntnis genommen.
- 02.07.2025 · Ausschuss für Planung und Grundstücke (42. Sitzung) — Die Vorlage der Verwaltung wird zur Kenntnis genommen.
- 01.07.2025 · Bezirksvertretung Bochum-Wattenscheid (41. Sitzung) — Die Vorlage der Verwaltung wird zur Kenntnis genommen.
- 11.06.2025 · Ausschuss für Kinder, Jugend und Familie (JHA) (29. Sitzung) — Die Vorlage der Verwaltung wird zur Kenntnis genommen.
- 03.06.2025 · Betriebsausschuss für die Eigenbetriebe (31. Sitzung) — Die Vorlage der Verwaltung wird zur Kenntnis genommen.
Ergebnis: Die Vorlage der Verwaltung wird zur Kenntnis genommen. - 4.17Anmietung einer Rettungswache; Mietverhältnis Geisental 12 b – Abschluss eines UntermietvertragesZur Vorlage · 20251210 · Mitteilung der Verwaltung
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✦ KI-Zusammenfassung
Die Verwaltung informiert über die geplante Errichtung einer Rettungswache im Bochumer Nordosten. Die Notwendigkeit der neuen Station RW 9 basiert auf dem Rettungsdienstbedarfsplan für die Jahre 2023 bis 2027 sowie einem entsprechenden Gutachten. Die Einrichtung soll die Anforderungen an eine Lehrrettungswache gemäß DIN 13049 erfüllen und über drei Stellplätze für Rettungswagen verfügen.
Im Rahmen der Umsetzung werden zwei Rettungswagen in diesem Versorgungsbereich stationiert. Ein bereits in Dienst gestellter Rettungswagen wird von der HFRW III auf die neue Wache verlagert, während ein weiterer Rettungswagen zeitnah durch den MHD in Dienst genommen werden soll.
Für den Betrieb wird ein Objekt in der Geisental 12 b angemietet. Die Mietflächen umfassen eine Fahrzeughalle von etwa 204 Quadratmetern sowie Büro- und Sozialflächen von circa 457 Quadratmetern. Das Grundstück umfasst zudem Außenanlagen und Grünflächen mit einer Gesamtfläche von etwa 1.353 Quadratmetern. Die Nutzung der Fahrzeughalle beinhaltet zwei Stellplätze und einen Waschplatz, ergänzt durch zwölf Außenstellplätze.
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Beratungsfolge
- 03.07.2025 · Haupt- und Finanzausschuss (37. Sitzung) — Die Vorlage der Verwaltung wird zur Kenntnis genommen.
- 02.07.2025 · Ausschuss für Planung und Grundstücke (42. Sitzung) — Die Vorlage der Verwaltung wird zur Kenntnis genommen.
- 17.06.2025 · Bezirksvertretung Bochum-Nord (41. Sitzung) — Die Vorlage der Verwaltung wird zur Kenntnis genommen.
- 12.06.2025 · Ausschuss für Umwelt, Nachhaltigkeit und Ordnung (35. Sitzung) — Die Vorlage der Verwaltung wird zur Kenntnis genommen.
- 03.06.2025 · Betriebsausschuss für die Eigenbetriebe (31. Sitzung) — Die Vorlage der Verwaltung wird zur Kenntnis genommen.
Ergebnis: Die Vorlage der Verwaltung wird zur Kenntnis genommen. - 4.18Vertragliche Regelungen zur Realisierung der neuen Gesamtschule sowie zur langfristigen Sicherung des Sportzentrums an der Berliner StraßeZur Vorlage · 20251075 · Mitteilung der Verwaltung
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✦ KI-Zusammenfassung
Die Verwaltung informiert über die geplanten vertraglichen Regelungen zur Realisierung einer neuen Gesamtschule sowie zur langfristigen Sicherung des Sportzentrums an der Berliner Straße in Bochum-Wattenscheid. Auf dem Areal des ehemaligen Ascheplatzes soll eine neue Gesamtschule entstehen, in die auch die Bezirksmusikschule Wattenscheid integriert werden soll. Da die betroffenen Grundstücke nicht im Eigentum der Stadt liegen, sondern angemietet bzw. auf Basis eines Erbbaurechts genutzt werden, sind Anpassungen der bestehenden Verträge erforderlich. Die aktuellen Mietverträge für die Sportplätze laufen zum 31. Dezember 2025 aus.
Im Rahmen einer Anhandgabevereinbarung wird die Grundstückseigentümerin das Baugrundstück ab dem 1. Januar 2026 für die Stadt reservieren. Die Mietverträge für die verbleibenden Sportflächen sollen langfristig gesichert und der bestehende Erbbaurechtsvertrag für die Dreifachsporthalle um die neuen Schulflächen erweitert werden. Zur Erschließung der Schule ist zudem eine Neugestaltung der Berliner Straße an der Einmündung zur Steeler Straße vorgesehen. Dies beinhaltet den Ausbau einer Zufahrt zum Parkplatz der Dreifachsporthalle sowie die Einrichtung eines neuen Verkehrsknotenpunktes mit einer erweiterten Lichtsignalanlage. Die Vorlage dient der Kenntnisnahme in den zuständigen Gremien.
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Beratungsfolge
- 03.07.2025 · Haupt- und Finanzausschuss (37. Sitzung) — Die Vorlage der Verwaltung wird zur Kenntnis genommen.
- 02.07.2025 · Ausschuss für Planung und Grundstücke (42. Sitzung) — Die Vorlage der Verwaltung wird zur Kenntnis genommen.
- 01.07.2025 · Ausschuss für Schule und Bildung (33. Sitzung) — Die Vorlage der Verwaltung wird zur Kenntnis genommen.
- 01.07.2025 · Bezirksvertretung Bochum-Wattenscheid (41. Sitzung) — Die Vorlage der Verwaltung wird zur Kenntnis genommen.
- 27.06.2025 · Ausschuss für Sport, Bewegung und Freizeit (26. Sitzung) — Vergleiche Protokollierung zu TOP 8.1Die im nichtöffentlichen Teil der Sitzung platzierte Vorlage wurde Einstimmig nach Beschlussvorschlag angenommen.Die Vorlage der Verwaltung wird zur Kenntnis genommen.
Ergebnis: Die Vorlage der Verwaltung wird zur Kenntnis genommen. - 4.19Vermietung zweier Kindertagesstätten; Mietverhältnisse Hohe Eiche 41 und Hiltroper Landwehr 32 - Abschluss eines MietvertragesZur Vorlage · 20251571 · Mitteilung der Verwaltung
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✦ KI-Zusammenfassung
Die Verwaltung informiert den Haupt- und Finanzausschuss über den Abschluss von Mietverträgen für zwei Kindertagesstätten. Im Rahmen des Kita-Ausbaus in den Jahren 2021 bis 2023 wurden an den Standorten Am Sattelgut, Hiltroper Landwehr, Hohe Eiche und Stiepeler Straße Einrichtungen in Modulbauweise errichtet.
Nach einem Interessensbekundungsverfahren im Jahr 2023 wurden die Betreiber für zwei der Standorte festgelegt. Für die Einrichtung in der Hohen Eiche 41 erhielt der Träger Plan B den Zuschlag, während für die Hiltroper Landwehr 32 der Träger ev Kinder und Jugendhaus ausgewählt wurde. Die Stadt hat die Gebäude errichtet und wird diese an die jeweiligen Träger vermieten.
Die Kindertageseinrichtung am Standort Am Sattelgut wird durch das Jugendamt im Rahmen der städtischen Einrichtungen betrieben. Für die Fläche an der Stiepeler Straße ist die Errichtung einer weiteren Kita im Rahmen eines Bebauungsplans vorgesehen. Die Mitteilung der Verwaltung steht zur Kenntnisnahme im Haupt- und Finanzausschuss auf der Tagesordnung für den 3. Juli 2025.
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Beratungsfolge
- 03.07.2025 · Haupt- und Finanzausschuss (37. Sitzung) — Die Vorlage der Verwaltung wird zur Kenntnis genommen.
Ergebnis: Die Vorlage der Verwaltung wird zur Kenntnis genommen. - 4.20Grundsätze zum Umgang mit der Verstetigung von Stadterneuerungsgebieten und den Verstetigungsmittel - Notwendigkeit der WeiterentwicklungZur Vorlage · 20251425 · Mitteilung der Verwaltung
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✦ KI-Zusammenfassung
Die Verwaltung beabsichtigt, die Grundsätze zur Verstetigung von Stadterneuerungsgebieten zu überarbeiten. Da Förderprogramme in Gebieten wie der Inneren Huystadt und dem Westend auslaufen, sollen die bisherigen Entwicklungen langfristig gesichert werden. Die konzeptionelle Basis aus dem Jahr 2016 soll unter Berücksichtigung aktueller Erfahrungen und etwaiger neuer Bedarfe, wie etwa im Gebiet WLAB, weiterentwickelt werden.
Bisherige Bemühungen zielten darauf ab, die städtische Unterstützung durch die Akquise von Drittmitteln oder Sponsorengeldern zu reduzieren. Während teilweise Drittmittel gewonnen werden konnten, reicht dies bisher nicht aus, um laufende Kosten, insbesondere für die Koordinationsarbeit, dauerhaft zu decken. Um die Stabilität sozialer Strukturen und Netzwerke zu gewährleisten, wird das Amt für Stadtplanung und Wohnen bis zum Frühjahr 2026 eine neue Konzeption vorlegen. Diese soll als Grundlage für die künftige Haushaltsplanung dienen.
Für die Jahre 2025 und 2026 sind im Haushalt jeweils 202.000 Euro für die Verstetigung vorgesehen. Die Mittel für das Jahr 2026 sollen angepasst werden, um Planungssicherheit für die Akteure in den Quartieren zu schaffen. Der Fokus soll dabei verstärkt auf soziale Aktivitäten und die Quartierskoordination gelegt werden. Die Finanzierung von Instandhaltungsmaßnahmen soll weiterhin über den regulären Haushalt oder durch Anträge der Bezirksvertretungen erfolgen.
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- 03.07.2025 · Haupt- und Finanzausschuss (37. Sitzung) — Die Vorlage der Verwaltung wird zur Kenntnis genommen.
- 01.07.2025 · Bezirksvertretung Bochum-Wattenscheid (41. Sitzung) — Die Vorlage der Verwaltung wird zur Kenntnis genommen.
- 26.06.2025 · Ausschuss für Strukturentwicklung, Digitalisierung und Europa (23. Sitzung) — Die Vorlage der Verwaltung wird zur Kenntnis genommen.
- 26.06.2025 · Bezirksvertretung Bochum-Mitte (39. Sitzung)
- 25.06.2025 · Bezirksvertretung Bochum-Ost (36. Sitzung) — Die Vorlage der Verwaltung wird zur Kenntnis genommen.
Ergebnis: Die Vorlage der Verwaltung wird zur Kenntnis genommen. - 4.21Dreckige Toiletten bremsen Schulunterricht aus – Wie will die Stadtverwaltung künftig solche Situationen verhindern?Zur Vorlage · 20251141 · Antwort der Verwaltung
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✦ KI-Zusammenfassung
Aufgrund von Warnstreiks im öffentlichen Dienst kam es in der 11. Kalenderwoche 202läufig zu Einschränkungen bei der Reinigung städtischer Schulen in Bochum. Die Zentrale Gebäudereinigung konnte an acht Streiktagen nur etwa 100 statt der üblichen 530 Reinigungskräfte einsetzen, wodurch die Reinigung an vielen Standorten auf Sanitärbereiche und Küchen beschränkt wurde. An mehreren Schulen, unter anderem dem Berufskolleg Louis-Baare, der Mansfeldschule sowie verschiedenen Grund- und Förderschulen, kam es zu zeitweisen Schließungen.
Die Verwaltung teilte mit, dass für kurzfristige Warnstreiks keine Notdienstvereinbarungen vorlagen und Schulen nicht als vorrangig geschützte lebensnotwendige Dienste eingestuft sind. Die Schulaufsicht regte an, bei Bedarf digitale Lernangebote zu nutzen. Hinsichtlich der Reinigung von Sanitäranlagen durch Eltern warnte die Verwaltung vor den Gefahren hochkonzentrierter Reinigungsmittel, die Verätzungen oder Schäden an Bodenbelägen verursachen können. Als Konsequenz wurde ein Leitfaden für Notreinigungen durch Dritte erstellt, der Anweisungen zum Umgang mit Reinigungschemie und zur Vermeidung von Keimverschleppung enthält.
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Beratungsfolge
- 03.07.2025 · Haupt- und Finanzausschuss (37. Sitzung) — Die Vorlage der Verwaltung wird zur Kenntnis genommen.
- 01.07.2025 · Ausschuss für Schule und Bildung (33. Sitzung) — Die Vorlage der Verwaltung wird zur Kenntnis genommen.
Ergebnis: Die Vorlage der Verwaltung wird zur Kenntnis genommen. - 4.22Veloroute 1Zur Vorlage · 20251470 · Antwort der Verwaltung
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✦ KI-Zusammenfassung
Die Verwaltung hat auf eine Anfrage der CDU-Fraktion zum Bau der Veloroute 1 im Bereich Widumestraße, Nordring, Schillerstraße und Europaplatz Stellung bezogen. Im Zuge der Maßnahmen entfallen insgesamt 21 Parkplätze: Vier in der Widumestraße zur Sicherung der Sichtbeziehungen an einer Lichtsignalanlage sowie jeweils sechs am Nordring und elf in der Schillerstraße, um Platz für den Zweirichtungsradweg zu schaffen. Als Ausgleich werden im Innenstadtring die Bewohnerparkgebiete erweitert.
Eine alternative Trassenführung über die Herner Straße wurde aufgrund eines baulichen Engpasses durch einen geplanten Aldi-Markt sowie wegen der Notwendigkeit, bereits gewährte Fördermittel nicht zurückzahlen zu müssen, nicht umgesetzt. Im Bereich des Nordrings werden vier entfernte Straßenbäume durch sieben Neupflanzungen ersetzt.
Hinsichtlich der Kommunikation gab die Verwaltung an, dass für Straßenumplanungen keine Bürgerbeteiligung vorgesehen ist, jedoch ein Austausch mit der Bezirksvertretung und Anwohnern stattgefunden habe. Bezüglich der Baustellenorganisation ist die Müllabfuhr sichergestellt, während die Straßen- und Gehwegreinigung in den betroffenen Abschnitten vorübergehend aussetzt. Das in der Schillerstraße vorhandene Kopfsteinpflaster wird für zukünftige Maßnahmen eingelagert.
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- 03.07.2025 · Haupt- und Finanzausschuss (37. Sitzung) — Die Vorlage der Verwaltung wird zur Kenntnis genommen.
Ergebnis: Die Vorlage der Verwaltung wird zur Kenntnis genommen. - 4.23Informationsveranstaltungen der BauverwaltungZur Vorlage · 20251561 · Antwort der Verwaltung
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✦ KI-Zusammenfassung
In der Sitzung des Haupt- und Finanzausschusses am 21. Mai 2025 stellte Dr. Dewender eine Anfrage zu den Informationsveranstaltungen der Bauverwaltung im Rahmen des Bebauungsplanverfahrens Nr. 924 „Overdyker Straße“ in Bochum-Hamme. Hintergrund war der Hinweis von Anwohnern, keine Vorabinformationen über eine stattgefundene Veranstaltung erhalten zu haben. Es wurde gefragt, welcher Personenkreis zu solchen Terminen eingeladen wird und ob direkte Grundstücksanlieger, Eigentümer sowie Mieter gezielt informiert werden.
Die Verwaltung antwortete, dass sich Einladungen zur frühzeitigen Öffentlichkeitsbeteiligung nach § 3 Abs. 1 BauGB an die gesamte Öffentlichkeit richten. Um eine Gleichbehandlung aller Beteiligten zu gewährleisten, erfolgt die Bekanntmachung über die ortsüblichen Wege. Dazu gehören Presseverteiler für Tageszeitungen und Radio sowie die Veröffentlichung auf der Internetseite der Stadt Bochum und dem Beteiligungsportal. Eine gezielte persönliche Einladung von Anliegern oder Mietern findet nicht statt, da eine vollständige Erfassung aller Einzelpersonen nicht sichergestellt werden kann. Um die Information vor Ort zu verbessern, plant die Verwaltung künftig die Aufstellung von Hinweisschildern an den entsprechenden Plangebieten. Diese sollen über Termine, Ansprechpartner und den aktuellen Verfahrensstand informieren.
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- 03.07.2025 · Haupt- und Finanzausschuss (37. Sitzung) — Die Vorlage der Verwaltung wird zur Kenntnis genommen.
Ergebnis: Die Vorlage der Verwaltung wird zur Kenntnis genommen. - 4.24Nachfrage zum Planungsbeschluss zu einer neuen Dreifachsporthalle „Nord“Zur Vorlage · 20251585 · Antwort der Verwaltung
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✦ KI-Zusammenfassung
Die CDU-Fraktion hat im Rahmen einer Anfrage zum Planungsstand der neuen Dreifachsporthalle „Nord“ Fragen zur Integration eines Lehrschwimmbeckens gestellt. Hintergrund ist ein Beschluss aus dem Jahr 2023, der die Verwaltung beauftragte, Synergien zwischen einer Sporthalle und einem Schwimmbecken zu prüfen. Die Fraktion erkundigte sich nach dem aktuellen Stand der Prüfung sowie nach der Möglichkeit, die bestehende Planung um Wasserflächen zu erweitern oder alternative Standorte zu finden.
Die Verwaltung teilte mit, dass ein vollständiges Prüfergebnis derzeit noch nicht vorliege. Für das Areal des Schulzentrums Nord müssten verschiedene Zielsetzungen koordiniert werden. Diese umfassen neben der Dreifachsporthalle und Unterrichtsräumen auch den Erhalt der Grünanlage „Bürgerpark“, eines Pavillons sowie eines Sportfreiplatzes. Zudem gehören die Erschließung des Standorts und die Bereitstellung von Parkplätzen zu den Planungszielen. Die Priorität der Verwaltung lag zunächst auf der Untersuchung der Platzierung und der genehmigungsfähigen Erschließung der Sporthalle. In einem nächsten Schritt sollen die Zentralen Dienste unter Einbeziehung der zuständigen Fachbereiche für Schule, Sport und Grünflächen eine ganzheitliche Untersuchung aller genannten Ziele durchführen.
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- 23.09.2025 · Bezirksvertretung Bochum-Nord (42. Sitzung) — Die Vorlage der Verwaltung wird zur Kenntnis genommen.
- 16.09.2025 · Betriebsausschuss für die Eigenbetriebe (32. Sitzung) — Die Vorlage der Verwaltung wird zur Kenntnis genommen.
- 10.07.2025 · Rat (40. Sitzung) — Die Vorlage der Verwaltung wird zur Kenntnis genommen.
- 03.07.2025 · Haupt- und Finanzausschuss (37. Sitzung) — Die Vorlage der Verwaltung wird zur Kenntnis genommen.
- 01.07.2025 · Ausschuss für Schule und Bildung (33. Sitzung) — Die Vorlage der Verwaltung wird zur Kenntnis genommen.
- 27.06.2025 · Ausschuss für Sport, Bewegung und Freizeit (26. Sitzung) — Vergleiche Protokollierung „Vor Eintritt in die Tagesordnung“Die Vorlage der Verwaltung wird zur Kenntnis genommen.
Ergebnis: Die Vorlage der Verwaltung wird zur Kenntnis genommen. - 5.Anfragen
- 5.1Kampfhund beißt Kind in den RückenZur Vorlage · 20251688 · Anfrage
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✦ KI-Zusammenfassung
Die CDU-Fraktion hat eine Anfrage an den Oberbürgermeister zu einem Vorfall mit einem Hund im Stadtbezirk Bochum-Süd gestellt. Am 14. Juni 2025 wurde ein achtjähriger Junge von einem Hund angegriffen und dabei verletzt. Auch die Schwester des Kindes wurde durch das Tier gebissen. Laut der Anfrage gab es bereits in den Jahren 2023 und 2024 Vorfälle mit demselben Hund, bei denen Frauen angegriffen wurden. Die Eltern hatten sich an das Ordnungsamt gewandt, woraufhin die Verwaltung zunächst keine Maßnahmen einleitete.
Die Fraktion bittet nun um Auskunft zu den Kriterien der Verwaltung für Entscheidungen bei solchen Vorfällen. Es wird gefragt, warum die Verwaltung erst nach Rückfragen der Presse zum Sachverhalt beraten hat und welche Lehren aus diesem Fall gezogen werden. Des Weiteren möchte die Anfrage klären, mit welchen Konsequenzen die Hundehalterin zu rechnen hat und ob sie in Zukunft weiterhin gefährliche Hunde halten darf.
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- 03.07.2025 · Haupt- und Finanzausschuss (37. Sitzung) — Die Anfrage wird schriftlich beantwortet.
Ergebnis: Die Anfrage wird schriftlich beantwortet. - 5.2Erneuerung Lohring / Kita AkademiestraßeZur Vorlage · 20251726 · Anfrage
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✦ KI-Zusammenfassung
Im Zuge der anstehenden grundhaften Erneuerung des Lohrings durch das Tiefbauamt hat die SPD-Fraktion eine Anfrage an den Oberbürgermeister gestellt. Hintergrund der Anfrage sind Vorschläge aus der Elternschaft der Kita Akademiestraße, die Maßnahmen zur Erhöhung der Verkehrssicherheit und zur besseren Sichtbarkeit der Einrichtung fordern.
Da laut den Planungen zur Straßenerneuerung auch nach Abschluss der Arbeiten eine Zufahrt sowie ein Gehweg zur Kita bestehen bleiben, wurden verschiedene Optionen zur Verbesserung der Überquerung des Lohrings angeregt. Die vorgeschlagenen Maßnahmen umfassen unter anderem die Verwendung von Hinweisschildern, Piktogrammen, die Installation einer Bedarfsampel oder die Einrichtung eines Zebrastreifens.
Die Fraktion bittet die Verwaltung nun um eine fachliche Einschätzung zu diesen Anregungen. Es wird angefragt, welche der genannten Optionen im Rahmen der anstehenden Bauarbeiten am Lohring ohne Weiteres umgesetzt werden können.
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- 03.07.2025 · Haupt- und Finanzausschuss (37. Sitzung) — Die Anfrage wird schriftlich beantwortet.
Ergebnis: Die Anfrage wird schriftlich beantwortet. - 5.3Land kürzt Mittel für Kultur / Auswirkungen auf städtischen Einrichtungen und freie KulturszeneZur Vorlage · 20251729 · Anfrage
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✦ KI-Zusammenfassung
Die SPD im Rat hat eine Anfrage an den Oberbürgermeister gestellt, die sich mit den Auswirkungen der geplanten Kürzungen bei Landesmitteln für den Kultursektor in Nordrhein-Westfalen befasst. Hintergrund sind die Sparmaßnahmen der Landesregierung, die ab 2026 die Zahlung von Mindesthonoraren durch landesgeförderte Einrichtungen vorsehen, während eine gleichzeitige Erhöhung der Zuschüsse zur Gegenfinanzierung noch nicht zugesichert ist. Da die kommunalen Haushalte durch steigende Ausgaben in den Bereichen Soziales, Personal und Bauwesen unter Druck stehen, wird die mögliche Belastung städtischer Einrichtungen und der freien Kulturszene thematisiert.
Die Anfrage fordert Informationen darüber an, welche Landesmittel die Verwaltung für den Etat 2025/26 im Kulturbereich einplant und ob konkrete Kürzungen absehbar sind. Zudem wird gefragt, ob Informationen über den Ausfall fest eingeplanter Landesmittel für die freie Szene vorliegen. Des Weiteren werden Fragen zur künftigen Exzellenzförderung in Bochum sowie zu möglichen Einschränkungen bei Spielplänen, Kooperationen oder Angeboten der kulturellen Bildung gestellt.
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Beratungsfolge
- 03.07.2025 · Haupt- und Finanzausschuss (37. Sitzung) — Die Anfrage wird schriftlich beantwortet.
Ergebnis: Die Anfrage wird schriftlich beantwortet. - 5.4Busverkehr auf dem Boulevard?Zur Vorlage · 20251765 · Anfrage
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Beratungsfolge
- 03.07.2025 · Haupt- und Finanzausschuss (37. Sitzung) — Die Anfrage wird schriftlich beantwortet.
Ergebnis: Die Anfrage wird schriftlich beantwortet. - 5.5Busverkehr auf dem Boulevard – Kosten AntiterrorschutzZur Vorlage · 20251766 · Anfrage
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✦ KI-Zusammenfassung
Die Grüne Fraktion hat im Rahmen der Anfrage Nummer 20251766 eine Anschlussfrage zum Thema Busverkehr auf dem Boulevard gestellt. Sebastian Pewny bittet dabei um eine Darstellung der Kosten, die durch Maßnahmen des Antiterrorschutzes entstehen. Konkret geht es um die Frage, welche finanziellen Aufwendungen für den Schutz entfallen würden, falls der Busverkehr während der Dauer des Weihnachtsmarktes nicht über den Boulevard geleitet würde.
Nach Angaben der Fraktion ist diese Information für eine politische Abwägung der entsprechenden Maßnahmen erforderlich. Ziel ist es, die Kostenstruktur mit und ohne Busverkehr im Kontext der Verkehrsführung während der Weihnachtszeit gegenüberzustellen. Die Beantwortung dieser Anfrage erfolgt aufgrund des inhaltlichen Zusammenhangs gemeinsam mit der bereits unter TOP 5.4 gestellten Anfrage.
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Beratungsfolge
- 03.07.2025 · Haupt- und Finanzausschuss (37. Sitzung) — Die Anfrage wird schriftlich beantwortet.
Ergebnis: Die Anfrage wird schriftlich beantwortet. - 5.6Sachstand Unterbringungseinrichtung / Kindertageseinrichtung Höntroper StrasseZur Vorlage · 20251767 · Anfrage
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✦ KI-Zusammenfassung
Die Grüne Fraktion hat im Rahmen der Anfrage Nummer 20251767 um Informationen zum aktuellen Sachstand der Unterbringungseinrichtung sowie der Kindertageseinrichtung in der Höntroper Straße gebeten. Der Verfasser der Anfrage, Sebastian Pewny, nimmt in der Vorlage Bezug auf die Berichterstattung in den Medien und ersucht die Verwaltung um einen aktuellen Sachstandsbericht zur Situation an diesem Standort.
Im Zuge dieser Anfrage wird die Verwaltung aufgefordert, den derzeitigen Stand der Entwicklungen zu dokumentieren. Dabei wird angeregt, die Erörterung des Sachstands gegebenenfalls im nichtöffentlichen Teil der Sitzung des Haupt- und Finanzausschusses durchzuführen. Die Anfrage dient der Klärung der aktuellen Gegebenheiten bezüglich der genannten Einrichtungen in der Höntroper Straße.
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Beratungsfolge
- 03.07.2025 · Haupt- und Finanzausschuss (37. Sitzung) — Die Anfrage ist mündlich beantwortet worden.
Ergebnis: Die Anfrage ist mündlich beantwortet worden. - Nichtöffentlicher Teil
- 6.Beschlüsse in eigener Entscheidungsbefugnis
- 6.1Verkauf von Grundstücken an der Hauptstraße/In der SchornauErgebnis: Einstimmig nach Beschlussvorschlag
- 6.2Grundstückserwerb „Sodinger Straße, Everstalstraße“Ergebnis: Einstimmig nach Beschlussvorschlag
- 6.3Veröffentlichung eines Grundstücks an der „Alten Wittener Str. 47“ für gemeinschaftliches Wohnen im ErbbaurechtErgebnis: Einstimmig nach Beschlussvorschlag
- 6.4Grundstücksgeschäfte am Harpener Hellweg für den Neubau des PolizeipräsidiumsErgebnis: Einstimmig nach Beschlussvorschlag
- 6.5Vergabe von städtischen Grundstücken an der Stiftstraße an ein gemeinschaftliches Wohnprojekt im ErbbaurechtErgebnis: Einstimmig nach Beschlussvorschlag
- 6.6Vergabe eines Grundstücks im Quartier Feldmark-Ost durch Einräumung eines Erbbaurechts (Vermarktungsabschnitt 13)Ergebnis: Einstimmig nach Beschlussvorschlag
- 6.7Mietvertrag Bulksmühle, Verlängerung des bestehenden MietvertragesErgebnis: Einstimmig nach Beschlussvorschlag
- 6.8Mietvertrag Wittener Str. 47, Stadtarchiv BochumErgebnis: Einstimmig nach Beschlussvorschlag
- 6.9Anmietung einer Kindertagesstätte; Mietverhältnis Lutherstr. 3 – Abschluss eines MietvertragesErgebnis: Einstimmig nach Beschlussvorschlag
- 6.10Anmietung einer Rettungswache; Mietverhältnis Geisental 12 b – Abschluss eines UntermietvertragesErgebnis: Einstimmig nach Beschlussvorschlag
- 6.11Vertragliche Regelungen zur Realisierung der neuen Gesamtschule sowie zur langfristigen Sicherung des Sportzentrums an der Berliner StraßeErgebnis: Einstimmig nach Beschlussvorschlag
- 6.12Vermietung zweier Kindertagesstätten; Mietverhältnisse Hohe Eiche 41 und Hiltroper Landwehr 32 - Abschluss eines MietvertragesErgebnis: Einstimmig nach Beschlussvorschlag
- 7.Beschlussvorschläge für den Rat
- 7.1Sondervermögen Grundstücksentwicklung Bochum hier: Beschlussfassung über den Jahresabschluss 2021Ergebnis: Die Vorlage wird ohne Votum weitergeleitet.
- 7.2Sondervermögen Grundstücksentwicklung Bochum hier: Beschlussfassung über den Jahresabschluss 2022Ergebnis: Die Vorlage wird ohne Votum weitergeleitet.
- 7.3GELSENWASSER AG hier: ENNI Energie & Umwelt GmbH – Beteiligung der NEW Re GmbH an der MLK Windpark Viersen Nr. 83 GmbH & Co. KGErgebnis: Mehrheitlich nach Beschlussvorschlag Enthaltungen: 0dagegen: 1 (BD)dafür: 15 (SPD; Grüne; CDU; UWG:FB; FASG; OB)
- 7.4GELSENWASSER AG hier: Gründung der Bielefelder Wasserverbundleitung GmbH & Co. KGErgebnis: Mehrheitlich nach Beschlussvorschlag Enthaltungen: 0dagegen: 1 (BD)dafür: 15 (SPD; Grüne; CDU; UWG:FB; FASG; OB)
- 8.Anträge
- keine Tagesordnungspunkte
- 9.Mitteilungen und Antworten
- 9.1Bebauungsplan Nr. 482 a - 1. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 482 - Bergarbeitersiedlung Dahlhauser Heide hier: Eingegangene Stellungnahmen der ÖffentlichkeitErgebnis: Die Vorlage der Verwaltung wird zur Kenntnis genommen.
- 9.2Sachstand Unterbringungseinrichtung / Kindertageseinrichtung Höntroper Straße - mündlicher Bericht -
- keine Tagesordnungspunkte
- 10.Anfragen
- 10.1Unterbringungsmöglichkeiten für Geflüchtete im Bochumer SüdenErgebnis: Die Anfrage wird schriftlich beantwortet.
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