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Überarbeitung des Statuts für den Peter-Weiss-Preis der Stadt Bochum

20251344 · Beschlussvorlage der Verwaltung · 03.07.2025 · Kulturbüro und Kulturhistorische Museen

🟢 Beschlossen 03.07.2025 · Haupt- und Finanzausschuss (37. Sitzung)
Einstimmig nach Beschlussvorschlag
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Die Verwaltung der Stadt Bochum hat eine Beschlussvorlage zur Überarbeitung des Statuts für den Peter-Weiss-Preis vorgelegt. Ziel der Anpassungen ist es, die Regelungen flexibler zu gestalten, die Durchführbarkeit zu verbessern und dem politischen Gestaltungswillen mehr Raum zu geben.

Der Preis wird alle zwei Jahre in den Sparten Literatur, Theater, Bildende Kunst oder Film verliehen, wobei die Sparten alternieren sollen. Die Vergabe soll das Andenken des Künstlers Peter Weiss pflegen und Künstler unterstützen, deren Arbeit ein humanistisches Engagement widerspiegelt. Die Auszeichnung ist mit einer Zuwendung von 15.000 Euro verbunden und kann an Einzelpersonen oder Künstlergruppen gehen.

Die Entscheidung über die Preisträger trifft eine neunköpfige Jury. Diese setzt sich aus der zuständigen Kulturdezernentin oder dem Kulturdezernenten, vier Mitgliedern der im Rat vertretenen Fraktionen sowie vier Fachjurorinnen oder Fachjuroren zusammen. Eine klassische Ausschreibung findet nicht statt; stattdessen können Vorschläge eingereicht werden. Eine internationale Vergabe des Preises ist möglich.

Die Vorlage wird zunächst im Ausschuss für Kultur und Tourismus am 17. Juni 2025 vorberaten. Am 3. Juli 2025 folgt die Beratung im Haupt- und Finanzausschuss, bevor der Rat der Stadt Bochum am 10. Juli 2025 über die Änderung des Statuts entscheidet.

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Beratungen

Haupt- und Finanzausschuss (37. Sitzung)
03.07.2025
Einstimmig nach Beschlussvorschlag
Ausschuss für Kultur und Tourismus (27. Sitzung)
17.06.2025
Einstimmig nach Beschlussvorschlag.