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Informationsveranstaltungen der Bauverwaltung

20251561 · Antwort der Verwaltung · 03.07.2025 · Amt für Stadtplanung und Wohnen

↳ Zugehörige Anfrage Informationsveranstaltungen der Bauverwaltung · 21.05.2025
🟢 Beschlossen 03.07.2025 · Haupt- und Finanzausschuss (37. Sitzung)
Die Vorlage der Verwaltung wird zur Kenntnis genommen.
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📍 Overdyker Straße · automatisch zugeordnet aus dem Vorlagentext, Kartendaten © OpenStreetMap.

KI-Zusammenfassung

In der Sitzung des Haupt- und Finanzausschusses am 21. Mai 2025 stellte Dr. Dewender eine Anfrage zu den Informationsveranstaltungen der Bauverwaltung im Rahmen des Bebauungsplanverfahrens Nr. 924 „Overdyker Straße“ in Bochum-Hamme. Hintergrund war der Hinweis von Anwohnern, keine Vorabinformationen über eine stattgefundene Veranstaltung erhalten zu haben. Es wurde gefragt, welcher Personenkreis zu solchen Terminen eingeladen wird und ob direkte Grundstücksanlieger, Eigentümer sowie Mieter gezielt informiert werden.

Die Verwaltung antwortete, dass sich Einladungen zur frühzeitigen Öffentlichkeitsbeteiligung nach § 3 Abs. 1 BauGB an die gesamte Öffentlichkeit richten. Um eine Gleichbehandlung aller Beteiligten zu gewährleisten, erfolgt die Bekanntmachung über die ortsüblichen Wege. Dazu gehören Presseverteiler für Tageszeitungen und Radio sowie die Veröffentlichung auf der Internetseite der Stadt Bochum und dem Beteiligungsportal. Eine gezielte persönliche Einladung von Anliegern oder Mietern findet nicht statt, da eine vollständige Erfassung aller Einzelpersonen nicht sichergestellt werden kann. Um die Information vor Ort zu verbessern, plant die Verwaltung künftig die Aufstellung von Hinweisschildern an den entsprechenden Plangebieten. Diese sollen über Termine, Ansprechpartner und den aktuellen Verfahrensstand informieren.

Automatisch erzeugt durch das lokale Sprachmodell gemma4:26b-a4b-it-q4_K_M (Prompt-Version v1, ca. 169 Wörter).

Beratungen

Haupt- und Finanzausschuss (37. Sitzung)
03.07.2025
Die Vorlage der Verwaltung wird zur Kenntnis genommen.