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Tagesordnung
- Öffentlicher Teil
- 1.Beschlüsse in eigener Entscheidungsbefugnis
- 1.1Benennung eines Platzes im Stadtpark Bochum nach Philipp WürzburgerZur Vorlage · 20250665 · Beschlussvorlage der Verwaltung
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✦ KI-Zusammenfassung
Mit der Beschlussvorlage 20250665 beantragt die Verwaltung die Benennung einer Fläche im Bochumer Stadtpark als Philipp-Würzburger-Platz. Die betroffene Fläche liegt zwischen der Klinikstraße und dem Bismarckturm. Das geplante Namensschild soll neben dem Namen auch die Lebensdaten 1812 bis 1877 sowie die Funktionen von Philipp Würzburger als Stadtverordneter und Vorsitzender der Parkkommission ausweisen.
Hintergrund der Benennung ist ein Antrag der Fraktionen SPD und Grüne aus dem Jahr 2022, um an das Wirken Würzburgers zu erinnern. Er gilt als geistiger Architekt der Errichtung des Stadtparks. Die Maßnahme steht im Zusammenhang mit dem 150-jährigen Jubiläum des Parks. Durch die Neubenennung erhält der Bismarckturm künftig die Adresse Philipp-Würzburger-Platz 1.
Federführend für die Vorlage ist das Amt für Geoinformation, Liegenschaften und Kataster. Die Entscheidung über den Vorschlag wird in den kommenden Sitzungen der Bezirksvertretung Bochum-Mitte sowie des Haupt- und Finanzausschusses behandelt.
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Beratungsfolge
- 21.05.2025 · Haupt- und Finanzausschuss (36. Sitzung) — Einstimmig nach Beschlussvorschlag
- 15.05.2025 · Bezirksvertretung Bochum-Mitte (38. Sitzung) — Einstimmig nach Beschlussvorschlag
Ergebnis: Einstimmig nach Beschlussvorschlag - 1.2Außerplanmäßige Bereitstellung von investiven Haushaltsmitteln gem. § 83 GO NRW in der Produktgruppe 5304 Abwasserbeseitigung des Tiefbauamts für die Kanalerneuerung Clemensstraße.Zur Vorlage · 20251137 · Beschlussvorlage der Verwaltung
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✦ KI-Zusammenfassung
Der Haupt- und Finanzausschuss wird ersucht, die außerplanmäßige Bereitstellung von 0,7 Millionen Euro für die Kanalerneuerung in der Clemensstraße zu beschließen. Die Vorlage des Amtes für Finanzsteuerung und des Tiefbauamtes, erstellt von Marc Kaes und Sophia Marx, begründet den Bedarf mit dem Zustand der Kanäle aus den Jahren 1910 und 1955. Eine aktuelle Zustandsbewertung weist für die Leitungen die höchste Schadensklasse aus, was durch Betonkorrosion, Verformungen und fehlende Wandungsteile dokumentiert ist. Zudem ereignete sich im April 2025 ein Rohrbruch an einer Hausanschlussleitung, wodurch die Instandsetzung der 174 Meter langen Betonkanäle erforderlich wird.
Die Finanzierung der Maßnahme erfolgt durch die Bereitstellung von Mitteln aus der Produktgruppe Abwasserbeseitigung. Die entsprechenden Deckungsmittel stammen aus dem Projekt Steinring (Nr. 62–70), da sich der dortige Baubeginn aufgrund von Planungsverzögerungen voraussichtlich in das Jahr 2026 verschiebt. Die Maßnahme zur Kanalerneuerung in der Clemensstraße war ursprünglich erst für das Haushaltsjahr 2028 im Haushalt vorgesehen.
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Beratungsfolge
- 21.05.2025 · Haupt- und Finanzausschuss (36. Sitzung) — Einstimmig nach Beschlussvorschlag
Ergebnis: Einstimmig nach Beschlussvorschlag - 1.3Eingabe nach § 24 GO wegen kommunalem Beitrag zur KriminalitätsstatistikZur Vorlage · 20250844 · Beschlussvorlage der Verwaltung
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✦ KI-Zusammenfassung
In der Beschlussvorlage Nummer 20250844 befasst sich die Verwaltung mit einer Eingabe nach § 24 der Gemeindeordnung. Der Antragsteller regt an, dass die Stadt Bochum dazu beitragen soll, die Gruppe „Deutscher“ in den kommunalen, Landes- und Bundesstatistiken zur Kriminalität detaillierter aufzugliedern. Als Grundlage für diesen Vorschlag werden der Bericht zur „Bevölkerung mit Einwanderungsgeschichte in Bochum 2022“ sowie das Statistik-Programm „MigraPro“ angeführt. Es wird die Möglichkeit angeführt, diese Daten für die Landes- und Bundespolizei verknüpfbar zu machen.
Die Verwaltung schlägt jedoch vor, von einer inhaltlichen Befassung mit dieser Eingabe gemäß § 9 Absatz 4 der Hauptsatzung abzusehen. Als Begründung führt die Verwaltung vor, dass konkrete rechtliche Vorgaben des Bundes und des Landes existieren. Diese Bestimmungen regeln, in welcher Tiefe Daten ausgewertet werden dürfen und welche Auswertungen überhaupt zulässig sind. Damit sind der weiteren Aufgliederung der genannten Gruppe rechtliche Grenzen gesetzt.
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Beratungsfolge
- 21.05.2025 · Haupt- und Finanzausschuss (36. Sitzung) — Einstimmig nach Beschlussvorschlag
Ergebnis: Einstimmig nach Beschlussvorschlag - 1.4Überplanmäßige Bereitstellung von investiven Haushaltsmitteln gem. § 83 GO NRW in der Produktgruppe 4201 Bereitstellung und Betrieb von Sporteinrichtungen des Referates für Sport und Bewegung für den Umbau des Tennenspielfeldes an der Hasenwinkeler Str. in ein KunstrasenfeldZur Vorlage · 20251275 · Beschlussvorlage der Verwaltung
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✦ KI-Zusammenfassung
Die Verwaltung beantragt die überplanmäßige Bereitstellung von 650.000 Euro für das Investitionsprogramm Sportstätten. Die Mittel sind für den Umbau des Tennisplatzes an der Hasenwinkeler Straße in ein Kunstrasenspielfeld vorgesehen.
Der Mehrbedarf ergibt sich aus zusätzlichen Bergbauschäden im Erdreich, die im Zuge der Bauausführung festgestellt wurden. Die Kosten resultieren aus der Behebung der Schäden sowie aus der Neuausführung bereits erbrachter Leistungen und anfallenden Stillstandskosten der beauftragten Unternehmen. Die Verwaltung sieht die Notwendigkeit, die Arbeiten zeitnah fortzuführen, um weiteren wirtschaftlichen Schaden durch Stillstandskosten zu vermeiden.
Die Finanzierung des Betrags erfolgt durch Mittel aus anderen Projekten. 390.000 Euro werden aus der Maßnahme „Sanierung Haus Kemnade“ bereitgestellt, da sich die dortige Schadenskartierung auf das Jahr 2026 verzögert. Die restlichen 260.000 Euro werden aus dem Projekt „Neubau für Unterkünfte von Geflüchteten“ entnommen, da dort aufgrund aktueller Kostenerwartungen ein Minderbedarf besteht.
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Beratungsfolge
- 21.05.2025 · Haupt- und Finanzausschuss (36. Sitzung) — Einstimmig nach Beschlussvorschlag
Ergebnis: Einstimmig nach Beschlussvorschlag - 2.Beschlussvorschläge für den Rat
- 2.1BOGESTRA AG hier: Jahresabschluss 2024Zur Vorlage · 20251019 · Beschlussvorlage der Verwaltung
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✦ KI-Zusammenfassung
Die vorliegende Beschlussvorlage des Amtes für Finanzsteuerung befasst sich mit dem Jahresabschluss 2024 der Bochum-Gelsenkirchener Straßenbahnen AG (BOGESTRA). Der Abschluss weist eine Bilanzsumme von rund 432,5 Millionen Euro aus. Trotz eines operativen Verlusts von etwa 91,6 Millionen Euro ist das Jahresergebnis ausgeglichen, da die Holding für Versorgung und Verkehr GmbH (HVV) diesen Verlust gemäß einem Ergebnisabschlussvertrag übernimmt. Die Beteiligungsstruktur der BOGESTRA umfasst die Stadt Bochum über die HVV, die Stadt Gelsenkirchen sowie die Bochum-Gelsenkirchener Bahngesellschaft mbH (BOGEBA). Der Rat der Stadt Bochum soll die Vertreterin in der Gesellschafterversammlung der BOGEBA beauftragen, die Geschäftsführung der BOGEBA anzuweisen, den Jahresabschluss auf Basis des Beherrschungsvertrages zu fassen.
Die wirtschaftliche Lage der Gesellschaft zeigt Umsatzerlöse von 122,88 Millionen Euro und einen Personalaufwand von 149,2 Millionen Euro, der unter dem geplanten Wert lag. Im Bereich der Investitionen wurden 5,47 Millionen Euro realisiert, während 12,55 Millionen Euro geplant waren. Bei den Einzelmaßnahmen, die unter anderem Aufzugskabinen, Gleisanlagen und Elektrobusse umfassen, beläuft sich die Investitionssumme auf rund 17,5 Millionen Euro, wovon etwa 5,7 Millionen Euro bereits verausgabt wurden. Die Gesamtinvestitionssumme liegt bei rund 30 Millionen Euro, wobei noch 18,8 Millionen Euro offenstehen. Planabweichungen resultieren laut Verwaltung aus der Fortsetzung der Fuhrparkmodernisierung, mehrjährigen Projektlaufzeiten sowie Verschiebungen in das Folgejahr. Die Liquidität der Gesellschaft war im Berichtszeitraum jederzeit gesichert.
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Beratungsfolge
- 28.05.2025 · Rat (39. Sitzung) — Mehrheitlich nach BeschlussvorschlagEnthaltungen: 0dagegen: 6 (BD/FASG)dafür: 68 (SPD/Grüne/CDU/UWG:FB/FDP/Backs/ Dahlmann/Hohmeier/OB)
- 21.05.2025 · Haupt- und Finanzausschuss (36. Sitzung) — Mehrheitlich nach BeschlussvorschlagEnthaltungen: 0dagegen: 2 (BD/FASG)dafür: 13 (SPD/Grüne/CDU/UWG:FB)
- 15.05.2025 · Ausschuss für Beteiligungen und Controlling (42. Sitzung) — Mehrheitlich nach BeschlussvorschlagEnthaltungen: 0Dagegen: 2 (FASG, BD)Dafür: 11 (SPD, Grüne, CDU)
Ergebnis: Mehrheitlich nach Beschlussvorschlag Enthaltungen: 0dagegen: 2 (BD/FASG)dafür: 13 (SPD/Grüne/CDU/UWG:FB) - 2.2Wahl der Delegierten zur 8. Verbandsversammlung des RuhrverbandesZur Vorlage · 20250940 · Beschlussvorlage der Verwaltung
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✦ KI-Zusammenfassung
Die Verwaltung Bochums hat eine Beschlussvorlage zur Wahl der Delegierten für die 8. Verbandsversammlung des Ruhrverbandes vorgelegt. Da die Amtszeit der aktuellen Delegierten mit der Konstituierung der neuen Verbandsversammlung am 19. Dezember 2025 endet, müssen die Vertreter für die kommende Amtsperiode benannt werden.
Auf Basis der ermittelten Beitragseinheiten stehen der Stadt Bochum sechs volle Plätze in der Verbandsversammlung zu. Zudem besteht die Möglichkeit einer weiteren Entsendung für die Stimmgruppe der kreisfreien und kreisangehörigen Städte und Gemeinden. Als erste Delegierte für die vollen Beitragseinheiten wird Susanne Düwel, die Leiterin des Tiefbauamtes, vorgeschlagen.
Die Vorlage wird im Haupt- und Finanzausschuss am 21. Mai 2025 vorberaten. Eine Entscheidung über die endgültige Benennung der Delegierten soll im Rat am 28. Mai 2025 erfolgen. Die Auswahl der Vertreter muss den Vorgaben des Ruhrverbandgesetzes sowie der Satzung des Ruhrverbandes entsprechen. Hierbei sind insbesondere die Regelungen zur Vertretungsberechtigung und zur Zugehörigkeit zur Verwaltung oder zur Vertretung der Gebietskörperschaften zu berücksichtigen.
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Beratungsfolge
- 28.05.2025 · Rat (39. Sitzung) — Die Abstimmung erfolgt getrennt nach Unterpunkten
- 21.05.2025 · Haupt- und Finanzausschuss (36. Sitzung) — Die Vorlage wird ohne Votum weitergeleitet.
Ergebnis: Die Vorlage wird ohne Votum weitergeleitet. - 2.3Fritz-Wortelmann-Preis der Stadt Bochum für das Puppen-, Objekt- und Figurentheater (FRITZ) 2025: Besetzung der JurysZur Vorlage · 20250887 · Beschlussvorlage der Verwaltung
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✦ KI-Zusammenfassung
Die Verwaltung hat mit der Vorlage 20250887 die Besetzung der Jury für den 49. Fritz-Wortelmann-Preis (FRITZ) 2025 beantragt. Der Wettbewerb, der vom Deutschen Forum für Figurentheater und Puppenspielkunst e. V. organisiert wird, findet vom 18. bis 21. September 2025 statt. Der Preis umfasst drei Kategorien: professioneller Nachwuchs, erwachsene Amateure sowie Jugendclubs und Schultheater.
Gemäß den Statutsvorschriften soll der Rat die politischen Jurorinnen und Juroren sowie deren Vertreter berufen. Zudem werden die vom dfp e. V. vorgeschlagenen Fachjurorinnen und Fachjuroren eingesetzt. Für die Kategorie professioneller Nachwuchs wurden Dana Ersing und Annika Gloystein vorgeschlagen. Die Jury für erwachsene Amateure soll aus Emilien Truche und Kora Tscherning bestehen, während für die Kategorie Jugendclubs und Schultheater Bahar Sadafi und Antonio Cerezo vorgesehen sind.
Im Rahmen des Wettbewerbs werden etwa 20 Inszenierungen nach Bochum eingeladen. Die Preisdotierung für die Kategorien der erwachsenen Amateure und der Jugendclubs beträgt jeweils 4.000 Euro. Für den professionellen Nachwuchs ist ein Auftritt sowie ein Aufenthalt beim internationalen Figurentheaterfestival FI-DENA 2026 vorgesehen. Die Entscheidung über die Besetzung der Jury wird im Rat am 28. Mai 2025 erwartet, nachdem die Vorlage zuvor in den Ausschüssen für Kultur und Tourismus sowie im Haupt- und Finanzausschuss beraten wurde.
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Beratungsfolge
- 28.05.2025 · Rat (39. Sitzung) — Einstimmig nach Ergänzung des Beschlussvorschlages
- 21.05.2025 · Haupt- und Finanzausschuss (36. Sitzung) — Einstimmig nach Ergänzung des Beschlussvorschlages
- 07.05.2025 · Ausschuss für Kultur und Tourismus (26. Sitzung) — Einstimmig nach Ergänzung des Beschlussvorschlags.
Ergebnis: Einstimmig nach Ergänzung des Beschlussvorschlages - 2.4Satzung zum Schutz und Erhalt von Wohnraum im Gebiet der Stadt Bochum (Wohnraumschutzsatzung)Zur Vorlage · 20250823 · Beschlussvorlage der Verwaltung
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✦ KI-Zusammenfassung
Die Verwaltung hat eine Beschlussvorlage zur Einführung einer Wohnraumschutzsatzung vorgelegt, um den Schutz und Erhalt von Wohnraum im Stadtgebiet zu gewährleisten. Die Satzung ist Teil des Handlungskonzeptes „Wohnen Bochum“ und zielt darauf ab, insbesondere langfristigem Leerstand entgegenzuwirken.
Nach den Regelungen der Satzung gilt Wohnraum als zweckentfremdet, wenn er nach Beendigung des Mietverhältnisses für mehr als sechs Monate leer steht. In diesem Fall ist eine Genehmigung erforderlich. Die Satzung umfasst Mehrfamilienhäuser ab drei Wohneinheiten im freifinanzierten Mietwohnungsbau. Ausgenommen sind Ein- und Zweifamilienhäuser sowie selbstgenutztes Wohneigentum. Eine Umnutzung von Wohnraum zu rein gewerblichen Zwecken wird nicht als Zweckentfremdung eingestuft, da die Verwaltung hier ein geringes Vorkommen und einen hohen Kontrollaufwand identifiziert hat.
Zudem wird der Abriss von Wohnraum einem Genehmigungsvorbehalt unterstellt. Eine Genehmigung soll dann erteilt werden, wenn an gleicher oder anderer Stelle im Stadtgebiet vergleichbarer Umfang an Ersatzwohnraum realisiert wird. Zur praktischen Umsetzung der Satzung soll im Amt für Stadtplanung und Wohnen eine neue Stelle geschaffen werden. Diese Aufgabe umfasst die Identifikation von Leerständen sowie den Austausch mit den Eigentümern. Die Satzung ist zunächst auf einen Zeitraum von fünf Jahren befristet.
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Beratungsfolge
- 28.05.2025 · Rat (39. Sitzung) — Mehrheitlich nach BeschlussvorschlagEnthaltungen: 3 (UWG:FB)dagegen: 23 (CDU/BD/FDP/Dahlmann)dafür: 49 (SPD/Grüne/FASG/Backs/Hohmeier/OB)
- 21.05.2025 · Haupt- und Finanzausschuss (36. Sitzung) — Mehrheitlich nach BeschlussvorschlagEnthaltungen: 1 (UWG:FB)dagegen: 4 (CDU/BD)dafür: 10 (SPD/Grüne/FASG)
- 08.05.2025 · Ausschuss für Strukturentwicklung, Digitalisierung und Europa (22. Sitzung) — Die Vorlage wird ohne Votum weitergeleitet.
- 29.04.2025 · Ausschuss für Planung und Grundstücke (41. Sitzung) — Die Vorlage wird ohne Votum weitergeleitet.
Ergebnis: Mehrheitlich nach Beschlussvorschlag Enthaltungen: 1 (UWG:FB)dagegen: 4 (CDU/BD)dafür: 10 (SPD/Grüne/FASG) - 2.5Satzung über die Abweichung von den Merkmalen der endgültigen Herstellung der Erschließungsanlage „Zum Schebbruch“Zur Vorlage · 20250787 · Beschlussvorlage der Verwaltung
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✦ KI-Zusammenfassung
Die Verwaltung hat mit der Vorlage 20250787 einen Beschlussvorschlag zur Satzung über die Abweichung von den Merkmalen der endgültigen Herstellung der Erschließungsanlage „Zum Schebbruch“ vorgelegt. Die Federführung liegt beim Tiefbauamt.
Die Erschließungsanlage ist bis auf die Gehwege technisch fertiggestellt und der Grunderwerb ist abgeschlossen. Da die Fahrbahn künftig als Mischverkehrsfläche umgestaltet werden soll, was einen Teil der ursprünglichen Gehwegflächen umfasst, wird auf die Herstellung separater Gehwege verzichtet. Um die Erhebung von Erschließungsbeiträgen nach der Erschließungsbeitragssatzung (EBS) zu ermöglichen, ist eine besondere Satzung zur Abweichung von den Merkmalen der endgültigen Herstellung notwendig. Ohne diesen Beschluss könnten die Beiträge für die bereits fertiggestellte Straße nicht erhoben werden, was im Widerspruch zu den Vorgaben des Baugesetzbuches stünde.
Die Wohnungsgesellschaft, der die meisten der erschlossenen Grundstücke gehören, hat zugestimmt, die Erschließungsbeiträge über einen Ablösungsvertrag zu begleichen. Für die geplante spätere Umsetzung der Mischverkehrsfläche ist die Beantragung von Fördermitteln bei der NRW.Bank vorgesehen, um die Kostenanteile zu decken, die aufgrund gesetzlicher Erhebungsverboten nicht mehr von den Anliegern eingefordert werden können. Der Rat der Stadt Bochum soll über die Vorlage in seiner Sitzung am 28. Mai 2025 entscheiden.
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Beratungsfolge
- 28.05.2025 · Rat (39. Sitzung) — Mehrheitlich nach BeschlussvorschlagEnthaltungen: 3 (FDP)dagegen: 3 (UWG:FB)dafür: 69 (SPD/Grüne/CDU/BD/FASG/Backs/ Dahlmann/Hohmeier/OB)
- 21.05.2025 · Haupt- und Finanzausschuss (36. Sitzung) — Mehrheitlich nach BeschlussvorschlagEnthaltungen: 0dagegen: 1 (UWG:FB)dafür: 14 (SPD/Grüne/CDU/BD/FASG)
- 13.05.2025 · Bezirksvertretung Bochum-Süd (35. Sitzung) — Einstimmig nach Beschlussvorschlag
- 13.05.2025 · Ausschuss für Mobilität und Infrastruktur (41. Sitzung) — Einstimmig nach Beschlussvorschlag
Ergebnis: Mehrheitlich nach Beschlussvorschlag Enthaltungen: 0dagegen: 1 (UWG:FB)dafür: 14 (SPD/Grüne/CDU/BD/FASG) - 2.6Neufassung der Bochumer Sicherheitsverordnung (BOSVO)Zur Vorlage · 20250165 · Beschlussvorlage der Verwaltung
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✦ KI-Zusammenfassung
Die Verwaltung hat mit der Vorlagennummer 20250165 eine Neufassung der Bochumer Sicherheitsverordnung (BOSVO) zur Entscheidung vorgelegt. Das Ordnungs- und Veterinäramt strebt eine umfassende Überarbeitung der Verordnung an, die zuletzt im Jahr 2012 in dieser Form neu gefasst wurde. Ziel der Neufassung ist eine ganzheitliche Betrachtung der Regelungen unter den Aspekten der Implementierung und der Deregulierung.
Der Entwurf sieht vor, neue Vorschriften dort aufzunehmen, wo ein Regelungsbedarf erkannt wurde. Gleichzeitig sollen Regelungen aufgehoben werden, die keine Praxisrelevanz mehr besitzen oder Redundanzen zu landesrechtlichen Bestimmungen darstellen. Die Vorlage umfasst verschiedene Anlagen, darunter Lagepläne für spezifische Bereiche wie das Stadion an der Castroper Straße, den Stadtpark sowie den Stadtgarten Wattenscheid.
Der Entscheidungsprozess umfasst eine Reihe von Anhörungen in den Bezirksvertretungen sowie Vorberatungen in verschiedenen Ausschüssen, darunter der Ausschuss für Umwelt, Nachhaltigkeit und Ordnung sowie der Haupt- und Finanzausschuss. Die abschließende Entscheidung über die Neufassung der BOSVO durch den Rat ist für den 28. Mai 2025 vorgesehen.
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Beratungsfolge
- 28.05.2025 · Rat (39. Sitzung) — Mehrheitlich nach Änderung des BeschlussvorschlagesEnthaltungen: 4 (FDP/Hohmeier)dagegen: 1 (Dahlmann)dafür: 71 (SPD/Grüne/CDU/BD/UWG:FB/FASG/Backs/OB)
- 22.05.2025 · Ausschuss für Umwelt, Nachhaltigkeit und Ordnung (34. Sitzung) — Einstimmig nach Änderung des BeschlussvorschlagesEnthaltungen – 1 (FDP) Dagegen – 0 Dafür – 14 (SPD, Grüne, CDU, BD, UWG)
- 21.05.2025 · Haupt- und Finanzausschuss (36. Sitzung) — Einstimmig nach Änderung des Beschlussvorschlages
- 13.05.2025 · Bezirksvertretung Bochum-Nord (40. Sitzung) — Einstimmig nach Beschlussvorschlag
- 13.05.2025 · Ausschuss für Mobilität und Infrastruktur (41. Sitzung) — Einstimmig nach Beschlussvorschlag
- 09.05.2025 · Ausschuss für Sport, Bewegung und Freizeit (25. Sitzung) — Einstimmig nach Beschlussvorschlag
- 26.03.2025 · Bezirksvertretung Bochum-Südwest (39. Sitzung) — Einstimmig nach Beschlussvorschlag
- 25.03.2025 · Naturschutzbeirat bei der Unteren Naturschutzbehörde (26. Sitzung) — Einstimmig nach Beschlussvorschlag
- 25.03.2025 · Bezirksvertretung Bochum-Wattenscheid (39. Sitzung) — Einstimmig nach Beschlussvorschlag (bei 3 Enthaltungen (UWG:FB, FDP)
- 20.03.2025 · Bezirksvertretung Bochum-Mitte (37. Sitzung) — Einstimmig nach BeschlussvorschlagEnthaltungen: 1 (FASG)
- 18.03.2025 · Bezirksvertretung Bochum-Süd (34. Sitzung) — Einstimmig nach Beschlussvorschlag bei 2 Enthaltungen (FDP und Frau Aksevi)
- 12.03.2025 · Bezirksvertretung Bochum-Ost (34. Sitzung) — Einstimmig nach Beschlussvorschlag
- 11.03.2025 · Bezirksvertretung Bochum-Nord (39. Sitzung) — Die Beratung der Vorlage wird zurückgestellt.
Ergebnis: Einstimmig nach Änderung des Beschlussvorschlages - 2.6.1Neufassung der Bochumer Sicherheitsverordnung (BOSVO) - Änderungsantrag der Fraktionen von SPD, Grünen und CDU -Zur Vorlage · 20251268 · Änderungsantrag
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Die Fraktionen der SPD, der Grünen und der CDU haben einen Änderungsantrag zur Neufassung der Bochumer Sicherheitsverordnung (BOSVO) vorgelegt. Der Antrag ist für die Sitzung des Haupt- und Finanzausschusses am 21. Mai 2025 vorgesehen und bezieht sich auf eine Änderung von § 17 Absatz 7, welcher Sonderbestimmungen für Grünanlagen regelt.
Gegenstand der Änderung ist die Anpassung der Regelungen zum Grillen bei bestimmten Wetterbedingungen. Nach der aktuellen Fassung ist das Grillen in Grünanlagen untersagt, wenn der Grasfeuerindex des Deutschen Wetterdienstes (DWD) einen Wert von vier oder fünf erreicht. Die Antragstellenden beantragen, diesen Schwellenwert zu senken, sodass das Verbot bereits ab einem Grasfeuerindex von drei gilt.
Als Begründung für die Änderung wird auf die zunehmende Trockenheit verwiesen, welche ein Brandrisiko für Menschen, Tiere und Pflanzen darstellt. Der präventive Schutz vor Bränden soll dabei eine höhere Bedeutung als individuelle Interessen erhalten.
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Beratungsfolge
- 21.05.2025 · Haupt- und Finanzausschuss (36. Sitzung)
- 2.7Ordnungsbehördliche Verordnung über das Offenhalten von Verkaufsstellen an Sonn- und Feiertagen im Stadtbezirk WattenscheidZur Vorlage · 20250534 · Beschlussvorlage der Verwaltung
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✦ KI-Zusammenfassung
Die Verwaltung hat eine Beschlussvorlage vorgelegt, die die Erteilung einer ordnungsbehördlichen Verordnung für verkaufsoffene Sonntage im Stadtbezirk Wattenscheid für das Jahr 2025 zum Gegenstand hat. Ziel der Vorlage ist es, im Rahmen von zwei spezifischen Veranstaltungen die Öffnung von Verkaufsstellen zu ermöglichen. Konkret werden das Sommer-Sportfest am 15. Juni 2025 sowie das Weinfest am 14. September 2025 angeführt.
Für das Sommerfest wird eine Besucherzahl von mindestens 15.000 Personen erwartet. Die geplante Ladenöffnung soll räumlich und zeitlich mit der Veranstaltung verknüpft werden. Für das Weinfest am 14. September werden etwa 10.000 Besucher prognostiziert. Die Öffnungszeiten sollen sich dabei auf einen räumlich begrenzten Teilbereich der Wattenscheider Innenstadt beschränken, der unter anderem den Alten Markt, Teile der Fußgängerzone sowie die Westenfelder Straße umfasst. Ein Einbezug der Hochstraße zwischen dem August-Bebel-Platz und der Einmündung Otto-Brenner-Straße ist aufgrund des fehlenden Bezugs zur Veranstaltungsfläche nicht vorgesehen.
Die Verwaltung empfiehlt die Freigabe der Verkaufsstellenöffnung mit Verweis auf ein öffentliches Interesse zur Stärkung der Attraktivität des Stadtbezirkszentrums und zur Stabilisierung der Angebotsstruktur. Während die Handwerkskammer Dortmund keine Bedenken äußerte, lehnen die Gewerkschaften ver.di und der DGB sowie die Evangelische Kirche die Öffnungen ab. Der Entscheidungsprozess sieht Anhörungen in den Bezirksvertretungen Bochum-Wattenscheid und Bochum-Südwest sowie Vorberatungen in den Ausschüssen vor, bevor der Rat am 28. Mai 2025 entscheidet.
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Beratungsfolge
- 28.05.2025 · Rat (39. Sitzung) — Mehrheitlich nach BeschlussvorschlagEnthaltungen: 0dagegen: 13 (SPD/Grüne/CDU/FASG/Backs/Hohmeier)dafür: 63 (SPD/Grüne/CDU/BD/UWG:FB/FDP/Dahlmann/OB)
- 22.05.2025 · Ausschuss für Umwelt, Nachhaltigkeit und Ordnung (34. Sitzung) — Die Vorlage wird ohne Votum weitergeleitet.
- 21.05.2025 · Haupt- und Finanzausschuss (36. Sitzung) — Die Vorlage wird ohne Votum weitergeleitet.
- 26.03.2025 · Bezirksvertretung Bochum-Südwest (39. Sitzung) — Mehrheitlich nach Beschlussvorschlag:Enthaltungen: 3 (Grüne)Dagegen: 2 (Grüne und Die Linke.)Dafür: 12 (SPD, CDU, BD)
- 25.03.2025 · Bezirksvertretung Bochum-Wattenscheid (39. Sitzung) — Mehrheitlich nach BeschlussvorschlagEnthaltungen: -Dagegen: 1 (FWAT)Dafür: 12 (SPD, Grüne, CDU, UWG:FB, FWAT, FDP)
Ergebnis: Die Vorlage wird ohne Votum weitergeleitet. - 2.8Ordnungsbehördliche Verordnung über das Offenhalten von Verkaufsstellen an Sonn- und Feiertagen im Stadtbezirk Ost (Langendreer)Zur Vorlage · 20250535 · Beschlussvorlage der Verwaltung
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✦ KI-Zusammenfassung
Die Beschlussvorlage 20250535 des Ordnungs- und Veterinäramts sieht die Erteilung einer ordnungsbehördlichen Verordnung vor, um Verkaufsstellen im Bochumer Stadtbezirk Ost am Sonntag, den 15. Juni 2025, zu öffnen. Grundlage der Vorlage ist die Veranstaltung „Bänke raus“ in Langendreer, die im Rahmen der Bürgerwoche Bochum-Ost stattfindet. Die Öffnung der Geschäfte erfolgt auf Anregung des Handelsverbandes Nordrhein-Westfalen Ruhr-Lippe e.V.
Die geplante Ladenöffnung ist räumlich auf einen festgelegten Teilbereich begrenzt. Rechtlich stützt sich die Verwaltung auf das Ladenöffnungsgesetz, wonach Öffnungen ab 13:00 Uhr für maximal fünf Stunden möglich sind. Die Vorlage bewertet die Ladenöffnung als Annex der Veranstaltung, wobei eine Abwägung zwischen den Interessen der Ladenöffnung und dem Schutz der Sonn- und Feiertagsruhe die Ausnahme rechtfertigt. Die Veranstaltung selbst wird von einer Arbeitsgruppe aus Vertretern der Werbegemeinschaft, des Stadtteilmanagements, Kirchengemeinden, Sportvereinen und Anwohnern ehrenamtlich organisiert.
Der Beratungsprozess umfasst die Anhörung der Bezirksvertretung Bochum-Ost sowie die Vorberatung in den Ausschüssen für Finanzen und für Umwelt, Nachhaltigkeit und Ordnung. Eine Entscheidung im Rat ist für den 28. Mai 2025 vorgesehen. Klimarelevante Auswirkungen werden durch die Verwaltung als nicht weiter steigend eingestuft, da die Besucherströme bereits durch die Veranstaltung in den Bezirk geleitet werden.
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Beratungsfolge
- 28.05.2025 · Rat (39. Sitzung) — Mehrheitlich nach BeschlussvorschlagEnthaltungen: 0dagegen: 13 (SPD/Grüne/CDU/FASG/Backs/Hohmeier)dafür: 63 (SPD/Grüne/CDU/BD/UWG:FB/FDP/Dahlmann/OB)
- 22.05.2025 · Ausschuss für Umwelt, Nachhaltigkeit und Ordnung (34. Sitzung) — Die Vorlage wird ohne Votum weitergeleitet.
- 21.05.2025 · Haupt- und Finanzausschuss (36. Sitzung) — Die Vorlage wird ohne Votum weitergeleitet.
- 14.05.2025 · Bezirksvertretung Bochum-Ost (35. Sitzung) — Einstimmig nach Beschlussvorschlag
Ergebnis: Die Vorlage wird ohne Votum weitergeleitet. - 2.9Ordnungsbehördliche Verordnung über das Offenhalten von Verkaufsstellen an Sonn- und Feiertagen im Stadtbezirk Südwest (Linden)Zur Vorlage · 20250538 · Beschlussvorlage der Verwaltung
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Die vorliegende Beschlussvorlage des Ordnungs- und Veterinäramts befasst sich mit der ordnungsbehördlichen Verordnung über das Offenhalten von Verkaufsstellen an Sonn- und Feiertagen im Bochumer Stadtbezirk Südwest, speziell für den Stadtteil Linden. Ziel der Vorlage ist die Ermöglichung verkaufsoffener Sonntage im Jahr 2025 im Rahmen von zwei geplanten Veranstaltungen.
Die erste Veranstaltung ist das Food-Truck-Festival „Hüftgold“ am 15. Juni 2025, das neben Food-Trucks auch einen Kunsthandwerkermarkt umfasst und mit etwa 5.000 Besuchern kalkuliert wird. Die zweite Veranstaltung, die „Lindener Meile“, findet am 14. September 2025 statt und beinhaltet einen Floh-, Trödel-, Kunsthandwerk-, Upcycling- und Pflanzenmarkt sowie eine Jobmesse. Für diesen Termin werden bei entsprechendem Wetter rund 10.000 Besucher erwartet.
Die Verwaltung empfiehlt die Freigabe der Ladenöffnungen, wobei die Öffnungszeiten räumlich auf bestimmte Teilbereiche beschränkt werden sollen. Als rechtliche Grundlage dient das Ladenöffnungsgesetz, welches Öffnungen ab 13:00 Uhr für maximal fünf Stunden an bis zu acht Sonntagen pro Jahr zulässt. Die Vorlage stellt fest, dass die jährliche Höchstgrenze von 16 Sonntagen pro Bezirk unterschritten wird. Während die Handwerkskammer Dortmund keine Bedenken äußert, lehnen die Gewerkschaften ver.di und der DGB die Öffnungen ab; auch die Evangelische Kirche nimmt eine kritische Haltung ein. Die Entscheidung über die Vorlage wird im Rat am 28. Mai 2025 erwartet.
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Beratungsfolge
- 28.05.2025 · Rat (39. Sitzung) — Mehrheitlich nach BeschlussvorschlagEnthaltungen: 0dagegen: 13 (SPD/Grüne/CDU/FASG/Backs/Hohmeier)dafür: 63 (SPD/Grüne/CDU/BD/UWG:FB/FDP/Dahlmann/OB)
- 22.05.2025 · Ausschuss für Umwelt, Nachhaltigkeit und Ordnung (34. Sitzung) — Die Vorlage wird ohne Votum weitergeleitet.
- 21.05.2025 · Haupt- und Finanzausschuss (36. Sitzung) — Die Vorlage wird ohne Votum weitergeleitet.
- 26.03.2025 · Bezirksvertretung Bochum-Südwest (39. Sitzung) — Mehrheitlich nach Beschlussvorschlag:Enthaltungen: 3 (Grüne)Dagegen: 2 (Grüne und Die Linke.)Dafür: 12 (SPD, CDU, BD)
- 25.03.2025 · Bezirksvertretung Bochum-Wattenscheid (39. Sitzung) — Einstimmig nach Beschlussvorschlag bei 7 Enthaltungen (CDU,FWAT)
Ergebnis: Die Vorlage wird ohne Votum weitergeleitet. - 2.10Bewerbung für Olympische und Paralympische Spiele Rhein-RuhrZur Vorlage · 20251013 · Beschlussvorlage der Verwaltung
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✦ KI-Zusammenfassung
Die Beschlussvorlage der Verwaltung mit der Nummer 20251013 befasst sich mit der Bewerbung für die Olympischen und Paralympischen Spiele in der Region Rhein-Ruhr. Der Deutsche Olympische Sportbund (DOSB) hat einen Prozess für einen kontinuierlichen Dialog mit dem Internationalen Olympischen Komitee (IOC) eingeleitet und fordert Konzepte für Standorte wie die Region Rhein-Ruhr an. Das geplante Konzept umfasst neben Bochum weitere Städte wie Aachen, Bonn, Düsseldorf, Dortmund, Duisburg, Essen, Köln, Krefeld, Leverkusen, Mönchengladbach, Oberhausen, Wuppertal und Kiel. Die Frist für die Einreichung der Unterlagen beim DOSB endet am 31. Mai 2025.
Der Rat der Stadt Bochum soll die Initiative des DOSB zur Prüfung einer Bewerbung begrüßen und die Verwaltung beauftragen, die Bewerbung für die Region Rhein-Ruhr weiterhin positiv zu begleiten. Die Beratung der Vorlage ist im Ausschuss für Sport, Bewegung und Freizeit, im Haupt- und Finanzausschuss sowie im Rat vorgesehen.
Für die beteiligten Städte entstehen durch die Bearbeitung des DOSB-Leitfadens bis zum genannten Termin keine Kosten. Eine spätere Abstimmung über die Kosten und die Finanzierung einer internationalen Bewerbung soll mit den beteiligten Gebietskörperschaften und Institutionen erfolgen. Nach der Einreichung der Konzepte erfolgt eine sportfachliche sowie eine finanzielle Bewertung durch den DOSB. Eine Entscheidung über ein Konzept ist für die Mitgliederversammlung im Dezember 2026 geplant, wobei Bewerbungen für die Jahre 2036 oder 2040 im Raum stehen.
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Beratungsfolge
- 28.05.2025 · Rat (39. Sitzung) — Mehrheitlich nach BeschlussvorschlagEnthaltungen: 1 (Hohmeier)dagegen: 4 (FASG/Backs)dafür: 67 (SPD/Grüne/CDU/BD/UWG:FB/FDP/Dahlmann/OB)
- 21.05.2025 · Haupt- und Finanzausschuss (36. Sitzung) — Mehrheitlich nach BeschlussvorschlagEnthaltungen: 0dagegen: 1 (FASG)dafür: 14 (SPD/Grüne/CDU/BD/UWG:FB)
- 09.05.2025 · Ausschuss für Sport, Bewegung und Freizeit (25. Sitzung) — Mehrheitlich nach Beschlussvorschlag bei einer Gegenstimme (FASG)
Ergebnis: Mehrheitlich nach Beschlussvorschlag Enthaltungen: 0dagegen: 1 (FASG)dafür: 14 (SPD/Grüne/CDU/BD/UWG:FB) - 2.11Kulturinstitute Bochum AöR, hier: Erster Wirtschaftsplan 01.08.2025 - 31.07.2026Zur Vorlage · 20251016 · Beschlussvorlage der Verwaltung
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✦ KI-Zusammenfassung
Die vorliegende Beschlussvorlage der Verwaltung behandelt den ersten Wirtschaftsplan der Kulturinstitute Bochum AöR für den Zeitraum vom 1. August 2025 bis zum 31. Juli 2026. Durch die Integration der Bochumer Symphoniker und des Planetariums in die bestehende Struktur des Schauspielhauses entsteht ein neuer Plan mit vier Teilbereichen. Für das Wirtschaftsjahr 2025/2026 werden Aufwendungen von 46.041.880 EUR und Erträge sowie Zuschüsse in Höhe von 45.136.170 EUR veranschlagt, was zu einem Defizit von 905.709 EUR führt. Dieses Defizit setzt sich aus einer geplanten Tarifnachsorge von etwa 750.000 EUR und einem Rückgriff auf Rücklagen in Höhe von 150.000 EUR zusammen. Der Stellenplan umfasst 392,35 Vollzeitäquivalente.
Der Plan sieht vor, dass die Personalkosten in der zentralen Administration um zwei Stellen erhöht werden, während sich die Personalkosten für das Schauspielhaus um etwa 1,1 Millionen EUR reduzieren. Die Eigenerträge sollen für das Schauspielhaus, die Bochumer Symphoniker und das Planetarium planmäßig steigen. Die mittelfristige Planung prognostiziert einen Anstieg der Personalkosten auf 40,216 Millionen EUR bis zum Wirtschaftsjahr 2029/2030 sowie eine Erhöhung des städtischen Gesamtzuschusses auf 37,953 Millionen EUR im selben Zeitraum. Zudem ist die Übertragung von beweglichem Sachanlagevermögen der Stadt Bochum an die AöR zum Buchwert zum 31. Juli 2025 vorgesehen. Der Rat der Stadt soll den Wirtschaftsplan sowie die überplanmäßige Mittelbereitstellung genehmigen.
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Beratungsfolge
- 28.05.2025 · Rat (39. Sitzung) — Mehrheitlich nach BeschlussvorschlagEnthaltungen: 0dagegen: 3 (BD)dafür: 71 (SPD/Grüne/CDU/UWG:FB/FDP/FASG/Backs/ Dahlmann/Hohmeier/OB)
- 21.05.2025 · Haupt- und Finanzausschuss (36. Sitzung) — Die Vorlage wird ohne Votum weitergeleitet.
- 15.05.2025 · Ausschuss für Beteiligungen und Controlling (42. Sitzung) — Die Vorlage wird ohne Votum weitergeleitet.
- 07.05.2025 · Ausschuss für Kultur und Tourismus (26. Sitzung) — Mehrheitlich nach BeschlussvorschlagEnthaltungen: 0Dagegen:1 (BD)Dafür: 13 (SPD, Grüne, CDU, UWG:FB)
Ergebnis: Die Vorlage wird ohne Votum weitergeleitet. - 2.12Neugestaltung der Schulhöfe der Emil-von-Behring Schule (Teilstandort Hordeler Heide) und der Paul-Dohrmann-SchuleZur Vorlage · 20250718/1 · Beschlussvorlage der Verwaltung
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✦ KI-Zusammenfassung
Die vorliegende Beschlussvorlage der Verwaltung (Nummer 20250718/1) befasst sich mit der Neugestaltung der Schulhöfe der Emil-von-Behring-Schule (Teilstandort Hordeler Heide) sowie der Paul-Dohrmann-Schule. Im Rahmen des Konzepts „Bochums schöne Schulhöfe“ sollen die Flächen im Hinblick auf Klimaresilienz, Entsiegelung, Regenwasserrückhaltung nach dem Schwammstadt-Prinzip und Fassadenbegrünung umgestaltet werden. Zudem sind neue Spielangebote vorgesehen. Für die Paul-Dohrmann-Schule ist die Umsetzung während einer Auslagerung an den Lenneplatz geplant.
Die geschätzten Kosten für die Emil-von-Behring-Schule belaufen sich auf rund 2,5 Millionen Euro, während für die Paul-Dohrmann-Schule etwa 3,75 Millionen Euro veranschlagt werden. Die Finanzierung der Planungskosten soll aus dem Haushalt der Produktgruppe 2103 erfolgen. Für beide Projekte wird eine Förderung von 85 Prozent der förderfähigen Kosten über das Programm „Klimaanpassung.Kommunen.NRW“ angestrebt. Der Mittelabfluss ist auf die Jahre 2025 bis 2027 verteilt.
Die Verwaltung soll mit der Planung auf Basis der Entwürfe beauftragt werden, um die Antragstellung im Förderprogramm zu ermöglichen. Nach Abschluss der Leistungsphasen 2 und 3 sind weitere Realisierungsbeschlüsse einzuholen. Der jährliche Zinsaufwand für das Projekt an der Paul-Dohrmann-Schule wird zunächst auf 127.000 Euro geschätzt, wobei über eine Laufzeit von 30 Jahren ein Durchschnittswert von 65.000 Euro kalkuliert wurde. Die Beratungsfolge sieht Anhörungen in der Bezirksvertretung Bochum-Mitte sowie im Haupt- und Finanzausschuss vor, bevor der Rat im Mai 2025 entscheidet.
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Beratungsfolge
- 28.05.2025 · Rat (39. Sitzung) — Einstimmig nach Beschlussvorschlag
- 21.05.2025 · Haupt- und Finanzausschuss (36. Sitzung) — Einstimmig nach Beschlussvorschlag
- 15.05.2025 · Bezirksvertretung Bochum-Mitte (38. Sitzung) — Einstimmig nach Beschlussvorschlag
Ergebnis: Einstimmig nach Beschlussvorschlag - 2.13Entwicklungsträgervertrag mit der NRW.Urban Kommunale Entwicklung GmbH im Rahmen der kooperativen Baulandentwicklung „Wohnen am Hillerberg“ Hier: Auflösung des Entwicklungsträgervertrags sowie außerplanmäßige Bereitstellung investiver Haushaltsmittel gem. § 83 GO NRW innerhalb der Produktgruppe 5102 - Bauleit-, Entwicklungs-, MobilitätsplanungZur Vorlage · 20250449 · Beschlussvorlage der Verwaltung
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✦ KI-Zusammenfassung
Die Verwaltung legt dem Rat eine Beschlussvorlage zur Aufhebung des Entwicklungsträgervertrages mit der NRW.Urban Kommunale Entwicklung GmbH für das Projekt „Wohnen am Hillerberg“ zum 31. Dezember 2025 vor. Als Grund für die Beendigung des Vertrages wird das Erlöschen der Voraussetzungen für das Modell der kooperativen Baulandentwicklung angeführt, da die geplante Verlagerung eines Sportplatzes aufgrund von Kostensteigerungen nicht weiterverfolgt wird.
Mit der vorzeitigen Beendigung des Kooperationsvertrages und der Auflösung des Treuhandkontos ist ein Ausgleich der aufgelaufenen Kosten in Höhe von etwa 2,5 Millionen Euro erforderlich. Dieser Betrag ergibt sich aus einem Rechtsanspruch auf bereits geleistete sowie künftige Arbeiten im Projektgebiet. Die Verwaltung schlägt vor, diese außerplanmäßigen investiven Haushaltsmittel im Jahr 2025 bereitzustellen.
Die Deckung der Kosten soll über verschiedene Projektmittel erfolgen. Hierzu gehören 0,85 Millionen Euro aus dem Projekt „Integrierte Stadtentwicklungsprojekte“, 0,15 Millionen Euro aus dem Projekt „Soziale Stadt Wattenscheid“ sowie 1,5 Millionen Euro aus der Produktgruppe 3103, konkret aus dem Projekt „Neubau für Unterkünfte von Geflüchteten“. Als Folge der Maßnahme entstehen eine außerplanmäßige Abschreibung von rund 600.000 Euro im Jahr 2024 sowie ein jährlicher Zinsaufwand, der anfänglich bei etwa 72.000 Euro liegt. Die Entscheidung über die Vorlage ist für die Ratssitzung am 28. Mai 2025 vorgesehen.
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Beratungsfolge
- 28.05.2025 · Rat (39. Sitzung) — Einstimmig nach Beschlussvorschlag
- 21.05.2025 · Haupt- und Finanzausschuss (36. Sitzung) — Einstimmig nach Beschlussvorschlag
- 13.05.2025 · Bezirksvertretung Bochum-Nord (40. Sitzung) — Mehrheitlich nach BeschlussvorschlagAbstimmungsergebnis:Enthaltungen: 2 (FDP/UWG)Dagegen: 4 (CDU)Dafür: 11 (SPD, Grüne, Dr. Ciochon, BD)
- 08.05.2025 · Ausschuss für Strukturentwicklung, Digitalisierung und Europa (22. Sitzung) — Einstimmig nach Beschlussvorschlag
- 13.03.2025 · Ausschuss für Strukturentwicklung, Digitalisierung und Europa (21. Sitzung) — Ohne Abstimmung
- 11.03.2025 · Bezirksvertretung Bochum-Nord (39. Sitzung) — Die Beratung der Vorlage wird zurückgestellt.
Ergebnis: Einstimmig nach Beschlussvorschlag - 2.14Fortschreibung des Nahverkehrsplanes (NVP) zum 01.01.2028 AufstellungsbeschlussZur Vorlage · 20250808 · Beschlussvorlage der Verwaltung
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✦ KI-Zusammenfassung
Die Verwaltung hat eine Beschlussvorlage zur Fortschreibung des Nahverkehrsplanes (NVP) für den 1. Januar 2028 vorgelegt. Ziel der Maßnahme ist es, den aktuell gültigen Plan aus dem Jahr 2017 an neue gesetzliche Grundlagen und veränderte Bedingungen im öffentlichen Personennahverkehr anzupassen. Die Umsetzung erfolgt im Rahmen des regionalen Projekts „Mobilitätsimpuls RUHR“, um die Nahverkehrspläne im Ruhrgebiet zeitlich zu synchronisieren.
Die inhaltliche Bearbeitung soll im Sommer 2025 beginnen und gemeinsam durch das Tiefbauamt, das Amt für Stadtplanung und Wohnen sowie die BOGESTRA durchgeführt werden. Da die Arbeiten mit den vorhandenen personellen Ressourcen des Planungsamtes, des Tiefbauamtes und der BOGESTRA abgewickelt werden können, ist kein externes Gutachten erforderlich. Für den Haushalt der Stadt entstehen dadurch keine zusätzlichen Kosten.
Ein Beteiligungsverfahren, das neben der gesetzlich vorgeschriebenen Beteiligung auch die Öffentlichkeit, Interessenverbände und Bezirksvertretungen einbezieht, ist für die zweite Jahreshälfte 2026 geplant. Der endgültige Beschluss zur Fortschreibung wird für das zweite Halbjahr 2027 angestrebt. Die Vorlage wird im Mai 2025 zunächst im Ausschuss für Mobilität und Infrastruktur sowie im Haupt- und Finanzausschuss beraten, bevor der Rat eine Entscheidung trifft.
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Beratungsfolge
- 28.05.2025 · Rat (39. Sitzung) — Einstimmig nach Beschlussvorschlag
- 21.05.2025 · Haupt- und Finanzausschuss (36. Sitzung) — Einstimmig nach Beschlussvorschlag
- 13.05.2025 · Ausschuss für Mobilität und Infrastruktur (41. Sitzung) — Einstimmig nach Beschlussvorschlag
Ergebnis: Einstimmig nach Beschlussvorschlag - 2.15Realisierungsbeschluss denkmalgerechte Sanierung des SchlegelturmesZur Vorlage · 20250795 · Beschlussvorlage der Verwaltung
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✦ KI-Zusammenfassung
Die Verwaltung legt dem Rat einen Realisierungsbeschluss zur denkmalgerechten Sanierung des Schlegelturmes vor. Aufgrund von Schäden an der Bausubstanz ist der Rückbau sowie der Neubau des Turmkopfes und der ehemaligen Braumeisterwohnung vorgesehen. Zudem umfasst das Vorhaben eine Betonsanierung der Außenfassade sowie Maßnahmen zum Schadstoff- und Brandschutz. Die geschätzten Kosten für die technischen Sanierungsmaßnahmen belaufen sich auf 6,9 Millionen Euro brutto, wobei die ursprüngliche Planung von etwa 4,6 Millionen Euro ausging.
Für den Zeitraum von 2025 bis 2027 ist im Projekt Junggesellenstraße ein Gesamtbudget von 8 Millionen Euro veranschlagt. Der kassenwirksame Bedarf verteilt sich auf 1 Million Euro im Jahr 2025, 3,5 Millionen Euro im Jahr 2026 und 2,4 Millionen Euro im Jahr 2027. Mit dem Beschluss der Maßnahmen soll die Verwaltung mit der Umsetzung beauftragt werden, wobei die Beauftragung eines Generalplaners bis zum vierten Quartal 2025 abgeschlossen sein soll.
Die finanziellen Auswirkungen umfassen einen voraussichtlichen jährlichen Abschreibungsaufwand von rund 86.000 Euro bei einer Nutzungsdauer von 80 Jahren. Der anfängliche jährliche Zinsaufwand wird bei einem Zinssatz von etwa 3,37 Prozent auf 233.000 Euro geschätzt, während der durchschnittliche jährliche Zinsaufwand über eine Kreditlaufzeit von 30 Jahren bei 120.000 Euro liegt. Die klimarelevanten Auswirkungen der Sanierung werden als neutral bewertet.
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Beratungsfolge
- 28.05.2025 · Rat (39. Sitzung) — Einstimmig nach Beschlussvorschlag
- 21.05.2025 · Haupt- und Finanzausschuss (36. Sitzung) — Einstimmig nach Beschlussvorschlag
- 15.05.2025 · Bezirksvertretung Bochum-Mitte (38. Sitzung) — Einstimmig nach Beschlussvorschlag
- 01.04.2025 · Betriebsausschuss für die Eigenbetriebe (30. Sitzung) — Die Vorlage wird ohne Votum weitergeleitet.
Ergebnis: Einstimmig nach Beschlussvorschlag - 2.16Neubau einer Kleingartenanlage am Herrenacker in Wattenscheid Westenfeld - RealisierungsbeschlussZur Vorlage · 20251072 · Beschlussvorlage der Verwaltung
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✦ KI-Zusammenfassung
Die Verwaltung hat mit der Vorlage 20251072 einen Realisierungsbeschluss für den Neubau einer Kleingartenanlage am Herrenacker in Wattenscheid-Westenfeld vorgelegt. Nachdem der Bebauungsplan Nr. 1021 im Januar 2025 zum Satzungsbeschluss kam, wird der Rat nun um die Freigabe der Ausführungsplanung und der Umsetzung gebeten. Die geplante Anlage umfasst 67 Einzelgärten sowie eine sogenannte „Grüne Mitte“ mit einem Spielplatz, einer Obstwiese und einem Vereinsheim. Ergänzt wird das Gelände durch einen Parkplatz mit 32 Stellplätzen und verschiedene Grünstrukturen.
Die Planung sieht ökologische Maßnahmen wie die Versickerung von Oberflächenwasser in Mulden und die Verwendung von Recycling-Baustoffen für den Unterbau der Wege vor. Die Anlage ist barrierearm gestaltet, wobei aufgrund der Topografie an einem Eingang eine Treppe mit einer Rampe notwendig ist.
Die aktuellen Kosten für das Projekt belaufen sich auf rund 3,66 Millionen Euro. Die ursprüngliche Schätzung von etwa 1,37 Millionen Euro stieg aufgrund von technischen Anforderungen an die Wasser- und Elektroversorgung, Bodenarbeiten sowie Entschädigungszahlungen an Altpächter an. Der Zeitplan sieht die Ausschreibungsphase zwischen Juni und September 2025 vor. Der Baustart ist für November 2025 geplant, sodass die Pächter ab August 2026 in die neue Anlage einziehen können.
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Beratungsfolge
- 28.05.2025 · Rat (39. Sitzung) — Mehrheitlich nach BeschlussvorschlagEnthaltungen: 0dagegen: 3 (UWG:FB)dafür: 73 (SPD/Grüne/CDU/BD/FDP/FASG/Backs/ Dahmann/Hohmeier/OB)
- 22.05.2025 · Ausschuss für Umwelt, Nachhaltigkeit und Ordnung (34. Sitzung) — Mehrheitlich nach BeschlussvorschlagEnthaltungen – 0 Dagegen – 1 (UWG) Dafür – 14 (SPD, Grüne, CDU, BD, FDP)
- 21.05.2025 · Haupt- und Finanzausschuss (36. Sitzung) — Die Vorlage wird ohne Votum weitergeleitet.
- 20.05.2025 · Bezirksvertretung Bochum-Wattenscheid (40. Sitzung) — Mehrheitlich nach Beschlussvorschlag:Enthaltungen: 0Dagegen: 2 (UWG:FB)Dafür: 14 (SPD, Grüne, CDU, BD, FDP)
Ergebnis: Die Vorlage wird ohne Votum weitergeleitet. - 2.17Charta Faire Metropole Ruhr 2030Zur Vorlage · 20251150 · Beschlussvorlage der Verwaltung
▶ Vorlage aufklappen — Zusammenfassung, Dokumente, Beratungsfolge
✦ KI-Zusammenfassung
Die Verwaltung legt dem Rat der Stadt Bochum den Beitritt zur „Charta Faire Metropole Ruhr 2030“ zur Entscheidung vor. Die Vorlage sieht vor, dass die Stadt die Charta offiziell beschließt und der Oberbürgermeister die Unterzeichnung vornimmt. Das Netzwerk Faire Metropole Ruhr, dem bereits 16 Kommunen angehören, verfolgt mit der Charta das Ziel, menschenwürdige Arbeitsbedingungen zu fördern und sich zu den Grundsätzen des Fairen Handels zu bekennen. Die Initiative basiert auf den Nachhaltigkeitszielen der Vereinten Nationen.
Bochum ist seit 2013 als Fairtrade Town zertifiziert und hat im Januar 2025 eine Rezertifizierung erhalten. Der Beitritt zur Charta knüpft an die bestehende Nachhaltigkeitsstrategie der Stadt an. Zu den geplanten Maßnahmen gehören die Stärkung der fairen öffentlichen Beschaffung, etwa durch die Prüfung sensibler Produktgruppen bis Ende 2025 und die Anpassung der Vergaberichtlinien bis zum Jahr 2030. Zudem sollen die Anzahl der Fairtrade-Schulen und -Kitas erhöht sowie das Thema im Stadtmarketing und bei Veranstaltungen präsentiert werden. Die Umsetzung der Maßnahmen soll in bestehende Strukturen integriert werden, sodass keine finanziellen Mehrkosten entstehen.
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Beratungsfolge
- 28.05.2025 · Rat (39. Sitzung) — Mehrheitlich nach BeschlussvorschlagEnthaltungen: 3 (FDP)dagegen: 3 (BD)dafür: 70 (SPD/Grüne/CDU/UWG:FB/FASG/Backs/ Dahmann/Hohmeier/OB)
- 22.05.2025 · Ausschuss für Umwelt, Nachhaltigkeit und Ordnung (34. Sitzung) — Mehrheitlich nach BeschlussvorschlagEnthaltungen – 0 Dagegen – 2 (BD, FDP) Dafür – 13 (SPD, Grüne, CDU, UWG)
- 21.05.2025 · Haupt- und Finanzausschuss (36. Sitzung) — Die Vorlage wird ohne Votum weitergeleitet.
Ergebnis: Die Vorlage wird ohne Votum weitergeleitet. - 2.18Erste Änderungssatzung zur Wahlordnung für die Wahl der direkt in das Integrationsgremium der Stadt Bochum zu wählenden MitgliederZur Vorlage · 20250667 · Beschlussvorlage der Verwaltung
▶ Vorlage aufklappen — Zusammenfassung, Dokumente, Beratungsfolge
✦ KI-Zusammenfassung
Die Verwaltung hat mit der Vorlage 20250667 die erste Änderungssatzung zur Wahlordnung für die Mitglieder des Integrationsgremiums vorgelegt. Ziel der Anpassung ist die Angleichung der lokalen Wahlordnung an das geänderte Kommunalwahlgesetz (KWahlG) des Landes Nordrhein-Westfalen.
Ein wesentlicher Bestandteil der Änderung betrifft die Zusammensetzung des Wahlvorstands in den Stimmbezirken. Nach der Neuregelung soll dieser künftig aus bis zu sieben Beisitzern statt bisher sechs Beisitzern bestehen. Zudem werden die Fristen für die Einreichung und Zulassung von Wahlvorschlägen angepasst. Durch eine generelle Verweisung auf die Fristen des Kommunalwahlgesetzes soll sichergestellt werden, dass die Abläufe der Wahl zum Integrationsgremium und der Kommunalwahlen synchronisiert bleiben. Dies soll verhindern, dass der Wahlausschuss aufgrund unterschiedlicher Zeitpläne zu separaten Sitzungen zusammenkommen muss.
Die Vorlage wird im Mai 2025 zunächst im Haupt- und Finanzausschuss sowie im Integrationsausschuss beraten. Eine Entscheidung des Rates ist für den 28. Mai 2025 vorgesehen. Finanzielle Auswirkungen oder klimarelevante Folgen werden in der Vorlage nicht aufgeführt.
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Beratungsfolge
- 28.05.2025 · Rat (39. Sitzung) — Einstimmig nach Beschlussvorschlag
- 22.05.2025 · Integrationsausschuss (23. Sitzung) — Einstimmig nach Beschlussvorschlag
- 21.05.2025 · Haupt- und Finanzausschuss (36. Sitzung) — Die Vorlage wird ohne Votum weitergeleitet.
Ergebnis: Die Vorlage wird ohne Votum weitergeleitet. - 2.19Zensus 2022 - Vorgehen hinsichtlich der Feststellung der amtlichen Einwohnerzahl
- 3.Anträge
- keine Tagesordnungspunkte
- 4.Mitteilungen und Antworten
- 4.1GELSENWASSER AG hier: ENNI Energie & Umwelt GmbH – Beteiligung der NEW Re GmbH an der Projektgesellschaft BMR Windenergie Wassenberg GmbH & Co. KGZur Vorlage · 20250897 · Mitteilung der Verwaltung
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✦ KI-Zusammenfassung
Die NEW Re GmbH beabsichtigt eine Beteiligung an der Projektgesellschaft BMR Windenergie Wassenberg GmbH & Co. KG. Das Vorhaben umfasst die Realisierung eines Windprojekts im Birgeler Wald in Wassenberg mit vier Windenergieanlagen. Im Rahmen einer Kooperation zwischen der NEW Re GmbH und der Projektentwickler BMR-Gruppe hält die NEW Re GmbH die Option, 50 Prozent des Projekts zu übernehmen.
Da die ENNI Energie & Umwelt Niederrhein GmbH eine mittelbare Beteiligung der GELSENWASSER AG ist und 25,1 Prozent an der NEW Re GmbH hält, ist eine Beschlussfassung in den Räten der Städte Bochum und Dortmund erforderlich. Die GELSENWASSER AG wird mittelbar über die Stadtwerke Bochum Holding GmbH und die Dortmunder Stadtwerke AG von den beiden Städten mehrheitlich gehalten.
Die Mitteilung der Verwaltung mit der Nummer 20250897 wurde vom Amt für Finanzsteuerung unter Mitwirkung von Brintha Surenthirakumar erstellt. Aufgrund der Notwendigkeit, Betriebs- und Geschäftsgeheimnisse zu schützen, ist die Behandlung der Angelegenheit in einer nichtöffentlichen Sitzung vorgesehen.
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Beratungsfolge
- 28.05.2025 · Rat (39. Sitzung) — Die Vorlage der Verwaltung wird zur Kenntnis genommen.
- 21.05.2025 · Haupt- und Finanzausschuss (36. Sitzung) — Die Vorlage der Verwaltung wird zur Kenntnis genommen.
- 15.05.2025 · Ausschuss für Beteiligungen und Controlling (42. Sitzung) — Die Vorlage der Verwaltung wird zur Kenntnis genommen.
Ergebnis: Die Vorlage der Verwaltung wird zur Kenntnis genommen. - 4.2GELSENWASSER AG hier: Gründung der Wassernetz Recklinghausen GmbH & Co. KGZur Vorlage · 20250902 · Mitteilung der Verwaltung
▶ Vorlage aufklappen — Zusammenfassung, Dokumente, Beratungsfolge
✦ KI-Zusammenfassung
Die GELSENWASSER AG beabsichtigt die Gründung der Wassernetz Recklinghausen GmbH & Co. KG (WNR). Im Rahmen dieser Maßnahme soll die Stadtwerke Recklinghausen Holding GmbH mit einem Anteil von 51 Prozent als Kommanditistin an der neuen Gesellschaft beteiligt werden. Da die Städte Bochum und Dortmund über die Stadtwerke Bochum Holding GmbH beziehungsweise die Dortmunder Stadtwerke AG mittelbar mehrheitlich an der GELSENWASSER AG beteiligt sind, ist eine Beschlussfassung in den jeweiligen Ratssitzungen erforderlich.
Ziel der Kooperation ist die Neuausrichtung der Wasserversorgung sowie die Weiterentwicklung des Wasserverteilnetzes in Recklinghausen. Die Verwaltung weist darauf hin, dass die Beratung dieser Vorlage zum Schutz von Betriebs- und Geschäftsgeheimnissen in nichtöffentlicher Sitzung erfolgen soll. Die Mitteilung des Amtes für Finanzsteuerung dient der Information der zuständigen Gremien, darunter der Ausschuss für Beteiligungen und Controlling sowie der Haupt- und Finanzausschuss.
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Beratungsfolge
- 28.05.2025 · Rat (39. Sitzung) — Die Vorlage der Verwaltung wird zur Kenntnis genommen.
- 21.05.2025 · Haupt- und Finanzausschuss (36. Sitzung) — Die Vorlage der Verwaltung wird zur Kenntnis genommen.
- 15.05.2025 · Ausschuss für Beteiligungen und Controlling (42. Sitzung) — Die Vorlage der Verwaltung wird zur Kenntnis genommen.
Ergebnis: Die Vorlage der Verwaltung wird zur Kenntnis genommen. - 4.3GELSENWASSER AG hier: Beteiligung der Gemeindewerke Schermbeck GmbH & Co. KG an der Bürgerwind Brichter Heide GmbH & Co. KG mit einem Geschäftsanteil in Höhe von 20 %Zur Vorlage · 20251046 · Mitteilung der Verwaltung
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✦ KI-Zusammenfassung
Die Verwaltung informiert über die beabsichtigte Beteiligung der Gemeindewerke Schermbeck GmbH & Co. KG an der noch zu gründenden Bürgerwind Brichter Heide GmbH & Co. KG. Das Vorhaben sieht vor, dass die Gemeindewerke Schermbeck einen Geschäftsanteil in Höhe von 20 % an der neuen Gesellschaft erwerben. Im Rahmen dieses Projekts sollen vier Windenergieanlagen realisiert werden.
Da die GELSENWASSER Energienetze GmbH als hundertprozentige Tochtergesellschaft der GELSENWASSER AG mit 49 % an den Gemeindewerken Schermbeck beteiligt ist, sind die Städte Bochum und Dortmund betroffen. Die Städte Bochum und Dortmund sind mittelbar über die Stadtwerke Bochum Holding GmbH beziehungsweise die Dortmunder Stadtwerke AG Mehrheitsaktionäre der GELSENWASSER AG. Aufgrund dieser Beteiligungsstruktur ist eine Beschlussfassung in den Räten der Städte Bochum und Dortmund erforderlich. Die Behandlung der Angelegenheit erfolgt zum Schutz von Betriebs- und Geschäftsgeheimnissen in der nichtöffentlichen Sitzung.
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Beratungsfolge
- 28.05.2025 · Rat (39. Sitzung) — Die Vorlage der Verwaltung wird zur Kenntnis genommen.
- 21.05.2025 · Haupt- und Finanzausschuss (36. Sitzung) — Die Vorlage der Verwaltung wird zur Kenntnis genommen.
- 15.05.2025 · Ausschuss für Beteiligungen und Controlling (42. Sitzung) — Die Vorlage der Verwaltung wird zur Kenntnis genommen.
Ergebnis: Die Vorlage der Verwaltung wird zur Kenntnis genommen. - 4.4Sondervermögen Grundstücksentwicklung Bochum hier: Wirtschaftsplan 2025Zur Vorlage · 20251135 · Mitteilung der Verwaltung
▶ Vorlage aufklappen — Zusammenfassung, Dokumente, Beratungsfolge
✦ KI-Zusammenfassung
Das Amt für Finanzsteuerung hat mit der Vorlage Nummer 20251135 den Wirtschaftsplan 2025 für das Sondervermögen Grundstücksentwicklung Bochum vorgelegt. Der Plan enthält Informationen zu Grundstücken, die bereits erworben wurden oder deren Erwerb für die Zukunft vorgesehen ist.
Die Behandlung der Vorlage ist für verschiedene Gremien im Mai 2025 angesetzt. Die Kenntnisnahme erfolgt zunächst im Ausschuss für Strukturentwicklung, Digitalisierung und Europa am 8. Mai 2025, gefolgt vom Ausschuss für Beteiligungen und Controlling am 15. Mai 2025. Am 21. Mai 2025 wird die Vorlage im Haupt- und Finanzausschuss sowie am 28. Mai 2025 im Rat zur Kenntnis genommen. Da der Wirtschaftsplan Details zu den erworbenen sowie noch zu erwerbenden Grundstücken umfasst, findet die Beschlussfassung über den Plan im nichtöffentlichen Teil der Sitzungen statt.
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Beratungsfolge
- 28.05.2025 · Rat (39. Sitzung) — Die Vorlage der Verwaltung wird zur Kenntnis genommen.
- 21.05.2025 · Haupt- und Finanzausschuss (36. Sitzung) — Die Vorlage der Verwaltung wird zur Kenntnis genommen.
- 15.05.2025 · Ausschuss für Beteiligungen und Controlling (42. Sitzung) — Die Vorlage der Verwaltung wird zur Kenntnis genommen.
- 08.05.2025 · Ausschuss für Strukturentwicklung, Digitalisierung und Europa (22. Sitzung) — Die Vorlage der Verwaltung wird zur Kenntnis genommen.
Ergebnis: Die Vorlage der Verwaltung wird zur Kenntnis genommen. - 4.5Gründung einer Gesellschaft im Sondervermögen Grundstücksentwicklung BochumZur Vorlage · 20251136 · Mitteilung der Verwaltung
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✦ KI-Zusammenfassung
Das Amt für Finanzsteuerung hat mit der Nummer 20251136 eine Mitteilung der Verwaltung vorgelegt, die die Gründung einer Gesellschaft innerhalb des Sondervermögens Grundstückentwicklung Bochum zum Gegenstand hat. Die geplante Gesellschaft soll dazu genutzt werden, eine Immobilie zu erwerben.
Die detaillierten Informationen zu diesem Vorhaben sind in der nichtöffentlichen Beschlussvorlage Nummer 20251092 enthalten. Die vorliegende Mitteilung dient der Information der verschiedenen politischen Gremien im Rahmen einer festgelegten Beratungsfolge.
Der Prozess beginnt mit der Kenntnisnahme im Ausschuss für Strukturentwicklung, Digitalisierung und Europa am 8. Mai 2025. Danach werden der Ausschuss für Beteiligungen und Controlling am 15. Mai 2025 sowie der Haupt- und Finanzausschuss am 21. Mai 2025 informiert. Den Abschluss der Beratungsreihe bildet die Information des Rates am 28. Mai 2025.
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Beratungsfolge
- 28.05.2025 · Rat (39. Sitzung) — Die Vorlage der Verwaltung wird zur Kenntnis genommen.
- 21.05.2025 · Haupt- und Finanzausschuss (36. Sitzung) — Die Vorlage der Verwaltung wird zur Kenntnis genommen.
- 15.05.2025 · Ausschuss für Beteiligungen und Controlling (42. Sitzung) — Die Vorlage der Verwaltung wird zur Kenntnis genommen.
- 08.05.2025 · Ausschuss für Strukturentwicklung, Digitalisierung und Europa (22. Sitzung) — Die Vorlage der Verwaltung wird zur Kenntnis genommen.
Ergebnis: Die Vorlage der Verwaltung wird zur Kenntnis genommen. - 4.6SBO Senioreneinrichtungen der Stadt Bochum gGmbH hier: Strategische PartnerschaftZur Vorlage · 20251134 · Mitteilung der Verwaltung
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✦ KI-Zusammenfassung
Die Verwaltung der Stadt Bochum beabsichtigt, für die SBO Senioreneinrichtungen der Stadt Bochum gGmbH eine strategische Partnerschaft einzugehen. Ziel dieser Maßnahme ist die Sicherung eines langfristig wirtschaftlich erfolgreichen Betriebs der Einrichtungen. Die entsprechende Mitteilung der Verwaltung mit der Nummer 20251134 wurde vom Amt für Finanzsteuerung erstellt.
Um die Betriebs- und Geschäftsgeheimnisse der SBO gGmbH sowie des künftigen strategischen Partners zu wahren, sieht die Vorlage vor, bestimmte Angelegenheiten in nichtöffentlichen Sitzungen zu behandeln. Die Verwaltung begründet die Notwendigkeit einer nichtöffentlichen Beschlussfassung mit dem Schutz dieser geschützten Belange.
Die Vorlage ist zur Kenntnisnahme in mehreren Gremien vorgesehen. Die Beratungsfolge umfasst den Ausschuss für Beteiligungen und Controlling, den Ausschuss für Arbeit, Gesundheit und Soziales sowie den Haupt- und Finanzausschuss. Die abschließende Behandlung zur Kenntnisnahme ist für den Rat der Stadt Bochum terminiert. Die Sitzungen der genannten Gremien sind für den Zeitraum im Mai 2025 geplant.
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Beratungsfolge
- 28.05.2025 · Rat (39. Sitzung) — Die Vorlage der Verwaltung wird zur Kenntnis genommen.
- 21.05.2025 · Haupt- und Finanzausschuss (36. Sitzung) — Die Vorlage der Verwaltung wird zur Kenntnis genommen.
- 20.05.2025 · Ausschuss für Arbeit, Gesundheit und Soziales (29. Sitzung) — Die Vorlage der Verwaltung wird zur Kenntnis genommen.
- 15.05.2025 · Ausschuss für Beteiligungen und Controlling (42. Sitzung) — Die Vorlage der Verwaltung wird zur Kenntnis genommen.
Ergebnis: Die Vorlage der Verwaltung wird zur Kenntnis genommen. - 4.7Prognosebericht zur Ergebnis- und Teilfinanzrechnung auf Basis des 1. Quartals 2025Zur Vorlage · 20251117 · Mitteilung der Verwaltung
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✦ KI-Zusammenfassung
Die Verwaltung hat auf Basis der Haushaltszahlen des ersten Quartals 2025 einen Prognosebericht zur Ergebnis- und Teilfinanzrechnung vorgelegt. Für das Haushaltsjahr 2025 wird ein Defizit in Höhe von 58,09 Millionen Euro prognostiziert, was dem fortgeschriebenen Haushaltsansatz entspricht.
Die wesentlichen Verschlechterungen belaufen sich auf insgesamt 15,7 Millionen Euro. Darin enthalten sind 10,8 Millionen Euro für Hilfen zur Erziehung sowie 1,7 Millionen Euro für die Umsetzung des Bundesteilhabegesetzes im Jugendamt sowie 3,2 Millionen Euro für Personalaufwendungen. Dem stehen wesentliche Verbesserungen in der Gesamthöhe von 15,7 Millionen Euro gegenüber. Diese resultieren unter anderem aus geringeren Abwassergebühren um 6,7 Millionen Euro, dem Belastungsausgleich in der Kinderbetreuung um 3,1 Millionen Euro sowie der LWL-Umlage um 1,8 Millionen Euro.
Im Rahmen des globalen Minderaufwands wurden bislang Einsparungen in Höhe von rund 2,2 Millionen Euro erzielt. Die Minderaufwendungen und Mehrerträge stehen dabei Mehraufwendungen und Mindererträgen gegenüber.
Der gesamtstädtische Personal- und Versorgungsaufwand wird auf 476,21 Millionen Euro prognostiziert, was eine Überschreitung des fortgeschriebenen Haushaltsansatzes um 3,45 Millionen Euro bedeutet. Die Auswirkungen der Tarifeinigung für den öffentlichen Dienst vom 6. April 2025 sind in dieser Hochrechnung noch nicht berücksichtigt.
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Beratungsfolge
- 28.05.2025 · Rat (39. Sitzung) — Die Vorlage der Verwaltung wird zur Kenntnis genommen.
- 21.05.2025 · Haupt- und Finanzausschuss (36. Sitzung) — Die Vorlage der Verwaltung wird zur Kenntnis genommen.
- 15.05.2025 · Ausschuss für Beteiligungen und Controlling (42. Sitzung) — Die Vorlage der Verwaltung wird zur Kenntnis genommen.
Ergebnis: Die Vorlage der Verwaltung wird zur Kenntnis genommen. - 4.8Einstellung der Leitung des TiefbauamtesZur Vorlage · 20251153 · Mitteilung der Verwaltung
▶ Vorlage aufklappen — Zusammenfassung, Dokumente, Beratungsfolge
✦ KI-Zusammenfassung
Die Verwaltung der Stadt Bochum informiert über den anstehenden Wechsel in der Leitung des Tiefbauamtes. Die bisherige Leitung wird aus dem Dienst der Stadt ausscheiden. Um die Vakanz zu schließen, wurde die entsprechende Stelle bereits extern ausgeschrieben, wobei eine Neubesetzung zum nächstmöglichen Zeitpunkt angestrebt wird.
Die Mitteilung der Verwaltung mit der Nummer 20251153 wird im Haupt- und Finanzausschuss in der Sitzung am 21. Mai 2025 zur Kenntnisnahme vorgelegt. Federführend für diese Vorlage ist das Amt für Personalmanagement, Informationstechnologie und Organisation. Im Zusammenhang mit dieser Information wird auf eine Beratung im nichtöffentlichen Teil der Sitzung unter der Vorlagennummer 20251152 verwiesen, in der über eine beabsichtigte Stellenübertragung entschieden wurde.
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Beratungsfolge
- 21.05.2025 · Haupt- und Finanzausschuss (36. Sitzung) — Die Vorlage der Verwaltung wird zur Kenntnis genommen.
Ergebnis: Die Vorlage der Verwaltung wird zur Kenntnis genommen. - 4.9Einräumung eines Erbbaurechts an einem städtischen Grundstück im Ostpark (Quartier Feldmark, Vermarktungsabschnitt 8)Zur Vorlage · 20250279 · Mitteilung der Verwaltung
▶ Vorlage aufklappen — Zusammenfassung, Dokumente, Beratungsfolge
✦ KI-Zusammenfassung
Die Verwaltung informiert über die Einräumung eines Erbbaurechts auf einem städtischen Grundstück im Bereich Ostpark, konkret im Vermarktungsabschnitt 8 des Quartiers Feldmark. Nachdem das ursprüngliche Bestgebotsverfahren für diesen Abschnitt nicht erfolgreich abgeschlossen werden konnte, da der einzige Bewerber für eine Umsetzung des Konzepts nicht mehr zur Verfügung stand, hatte der Rat der Stadt Bochum die Aufhebung des Verfahrens beschlossen. Gleichzeitig wurde die Verwaltung ermächtigt, Verhandlungen mit einem Investor über die Vergabe eines Erbbaurechts zu führen.
Diese Verhandlungen wurden nun zum Abschluss gebracht. Der Investor hat zugestimmt, den Vermarktungsabschnitt 8 im Rahmen der Festsetzungen des Bebauungsplans Nr. 900 zu entwickeln. Das betroffene Grundstück umfasst die Flurstücke 695, 725 und 726 in der Gemarkung Altenbochum mit einer Gesamtfläche von 4.887 Quadratmetern. Gemäß den Vereinbarungen sind alle zu errichtenden Wohneinheiten als öffentlich geförderter Wohnraum nach den Wohnraumförderungsbestimmungen des Landes Nordrhein-Westfalen zu errichten. Für die Belegungsbindung wurde eine Dauer von 30 Jahren festgelegt. Die abschließende Beschlussfassung über die Einräumung des Erbbaurechts erfolgt gemäß der Geschäftsordnung in der nicht-öffentlichen Sitzung.
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Beratungsfolge
- 21.05.2025 · Haupt- und Finanzausschuss (36. Sitzung) — Die Vorlage der Verwaltung wird zur Kenntnis genommen.
- 29.04.2025 · Ausschuss für Planung und Grundstücke (41. Sitzung) — Die Vorlage der Verwaltung wird zur Kenntnis genommen.
- 20.03.2025 · Bezirksvertretung Bochum-Mitte (37. Sitzung)
Ergebnis: Die Vorlage der Verwaltung wird zur Kenntnis genommen. - 4.10Verlängerung der Fristen zum Beginn und zur Fertigstellung eines Bauvorhabens auf einem Grundstück im Ostpark (Quartier Feldmark, Vermarktungsabschnitt 7)Zur Vorlage · 20250304 · Mitteilung der Verwaltung
▶ Vorlage aufklappen — Zusammenfassung, Dokumente, Beratungsfolge
✦ KI-Zusammenfassung
Die Verwaltung der Stadt Bochum befasst sich mit einem Antrag auf Fristverlängerung für ein Bauvorhaben im Quartier Feldmark, konkret im Vermarktungsabschnitt 7 des Ostparks. Im Juni 2022 wurde ein Kaufvertrag über die Grundstücke der Vermarktungsabschnitte 5 und 7 mit einem Investor geschlossen. Der Vertrag legt fest, dass die Bebauung innerhalb von zwei Jahren nach Vertragsabschluss beginnen und innerhalb von vier Jahren bezugsfertig abgeschlossen sein muss. Für den Fall der Nichteinhaltung dieser Fristen ist ein Wiederkaufsrecht der Stadt geregelt, sofern keine angemessene Verlängerung erfolgt.
Der Investor bittet nun um eine Verlängerung der Fristen für den Baubeginn sowie die Fertigstellung um jeweils zwei Jahre. Als Begründung führt der Antragsteller die aktuelle gesamtwirtschaftliche Lage der Immobilienbranche an, welche den Absatz von Neubauprojekten beeinflusst. Da sich der Verkauf der Wohnungen im benachbarten Vermarktungsabschnitt 5 verzögert hat, konnte der Vertrieb für den Abschnitt 7 noch nicht aufgenommen werden. Die Verwaltung bewertet die Begründung als berechtigt und empfiehlt, der beantragten Verlängerung zuzustimmen, um auf die Ausübung des Wiederkaufsrechts zum jetzigen Zeitpunkt zu verzichten.
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Beratungsfolge
- 21.05.2025 · Haupt- und Finanzausschuss (36. Sitzung) — Die Vorlage der Verwaltung wird zur Kenntnis genommen.
- 29.04.2025 · Ausschuss für Planung und Grundstücke (41. Sitzung) — Die Vorlage der Verwaltung wird zur Kenntnis genommen.
- 20.03.2025 · Bezirksvertretung Bochum-Mitte (37. Sitzung)
Ergebnis: Die Vorlage der Verwaltung wird zur Kenntnis genommen. - 4.11Bebauung von Grundstücken an der Haldenstraße und an der LewackerstraßeZur Vorlage · 20250674 · Mitteilung der Verwaltung
▶ Vorlage aufklappen — Zusammenfassung, Dokumente, Beratungsfolge
✦ KI-Zusammenfassung
Die Stadt Bochum beabsichtigt, die Frist zur Bebauung von zwei Grundstücken an der Haldenstraße und der Lewackerstraße zu verlängern. Die Stadt hat jeweils ein Grundstück an diesen Standorten an einen sozialen Träger veräußert, um dort Wohnheime für Menschen mit Behinderung zu errichten.
Nach Angaben der Verwaltung kann der Erwerber die im Grundstückskaufvertrag vereinbarte Frist, die eine Bebauung innerhalb von drei Jahren nach Vertragsabschluss vorsieht, nicht einhalten. Aus diesem Grund wird eine Verlängerung der Frist zur Fertigstellung der Bauvorhaben um zwei Jahre vorgeschlagen.
Die Beschlussfassung über diese Angelegenheit erfolgt gemäß der Geschäftsordnung für den Rat der Stadt Bochum, die Ausschüsse und die Bezirksvertretungen im nichtöffentlichen Teil der Sitzungen, um die Wahrung von Datenschutz und Geheimhaltung zu gewährleisten. Die Vorlage wird in den kommenden Wochen verschiedenen Gremien zur Kenntnisnahme vorgelegt. Dies betrifft den Ausschuss für Planung und Grundstücke am 29. April 2025 sowie die Bezirksvertretungen Bochum-Südwest und Bochum-Mitte im Mai 2025. Der Haupt- und Finanzausschuss wird die Vorlage am 21. Mai 2025 behandeln.
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Beratungsfolge
- 21.05.2025 · Haupt- und Finanzausschuss (36. Sitzung) — Die Vorlage der Verwaltung wird zur Kenntnis genommen.
- 15.05.2025 · Bezirksvertretung Bochum-Mitte (38. Sitzung)
- 14.05.2025 · Bezirksvertretung Bochum-Südwest (40. Sitzung) — Die Beratung der Vorlage wird zurückgestellt.
- 29.04.2025 · Ausschuss für Planung und Grundstücke (41. Sitzung) — Die Vorlage der Verwaltung wird zur Kenntnis genommen.
Ergebnis: Die Vorlage der Verwaltung wird zur Kenntnis genommen. - 4.12Bahnhof Dahlhausen / VRR-Stationsbericht 2024Zur Vorlage · 20251036 · Antwort der Verwaltung
▶ Vorlage aufklappen — Zusammenfassung, Dokumente, Beratungsfolge
✦ KI-Zusammenfassung
Die Verwaltung nahm zur Anfrage der SPD-Fraktion bezüglich des VRR-Stationsberichts 2024 Stellung. Der Bericht bewertet den Bahnhof Dahlhausen aufgrund der unzureichenden Aufenthaltsqualität als „entwicklungsbedürftig“, während die Barrierefreiheit und die Fahrgastinformationen als gut eingestuft werden.
Hinsichtlich der langfristigen Verbesserung der Aufenthaltsqualität hält die Verwaltung regelmäßigen Kontakt zum VRR und zur Deutschen Bahn (DB). Die DB berichtete über Vandalismusschäden im Jahr 2024, unter anderem durch Glasbruch und die Zerstörung von Schaltschränken sowie Hebezeugen, was die Verfügbarkeit von Aufzügen zeitweise einschränkte. Die DB führt Reinigungsarbeiten dreimal wöchentlich sowie durch ein mobiles Team durch.
Im Bereich der städtischen Zuständigkeit erfolgt die Reinigung des Park & Ride Platzes zweimal und des Otto-Wels-Platzes dreimal wöchentlich. Aktuell wurde kein erhöhtes Müllaufkommen festgestellt. Die Beleuchtung im Bahnhofsumfeld wird als ausreichend und auf dem Stand der Technik beschrieben. Weitere finanzielle Mittel für Verbesserungen sind im Haushalt 2025/26 nicht vorgesehen, da die Stadt bereits hohe Kosten für die Beseitigung von Vandalismusschäden trägt. Die für die „Portalfunktion von Brücken und Unterführungen“ bereitgestellten Mittel sind derzeit vollständig aufgebraucht, sodass keine kurzfristigen Einsätze in Dahlhausen möglich sind.
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Beratungsfolge
- 21.05.2025 · Haupt- und Finanzausschuss (36. Sitzung) — Die Vorlage der Verwaltung wird zur Kenntnis genommen.
- 13.05.2025 · Ausschuss für Mobilität und Infrastruktur (41. Sitzung)
Ergebnis: Die Vorlage der Verwaltung wird zur Kenntnis genommen. - 4.13Förderung GanztagsausbauZur Vorlage · 20251108 · Mitteilung der Verwaltung
▶ Vorlage aufklappen — Zusammenfassung, Dokumente, Beratungsfolge
✦ KI-Zusammenfassung
Die Stadt Bochum hat für den Ausbau von Ganztagsangeboten an Grundschulen Fördergelder in Höhe von rund 14 Millionen Euro vom Land Nordrhein-Westfalen erhalten. Die entsprechenden Förderanträge wurden vollständig bewilligt. Die Zuwendungen dienen der qualitativen und quantitativen Erweiterung der Bildungs- und Betreuungsangebote für die Jahrgangsstufen eins bis vier. Die Förderung deckt maximal 85 Prozent der geplanten Gesamtkosten ab, wobei die Maßnahmen bis zum 31. Dezember 2027 abgeschlossen sein müssen.
Bereits bewilligt wurden Mittel für den Neubau der Grundschule Feldsieper Straße sowie für den Ausbau der OGS Schragmüllerstraße. Im Rahmen von zwei weiteren Förderpaketen wurden zusätzliche Maßnahmen identifiziert. Das erste Paket umfasst Erweiterungen an der Gertrudisschule, der Wilbergschule und der Kirchschule Höntrop. Das zweite Paket beinhaltet bauliche Maßnahmen zur Schaffung von Betreuungsflächen an verschiedenen Standorten, darunter die Regenbogenschule, die Grundschulen Westenfeld, Laer, Hufeislandschule, Günnigfeld, Waldschule und Frauenlobschule. Hierbei werden unter anderem bestehende Küchen umgenutzt.
Zusätzlich wurden Ergänzungsanträge über rund 14,6 Millionen Euro gestellt, um nicht abgerufene Mittel anderer Kommunen zu nutzen. Die Bezirksregierung Arnsberg teilte jedoch mit, dass nur noch ein Restbudget von etwa fünf Millionen Euro zur Verteilung bereitsteht, da die Anträge die verfügbaren Mittel übersteigen. Die genaue Höhe der zusätzlichen Bewilligung ist zum jetzigen Zeitpunkt noch nicht absehbar.
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Beratungsfolge
- 10.07.2025 · Rat (40. Sitzung) — Die Vorlage der Verwaltung wird zur Kenntnis genommen.
- 01.07.2025 · Ausschuss für Schule und Bildung (33. Sitzung) — Die Vorlage der Verwaltung wird zur Kenntnis genommen.
- 03.06.2025 · Betriebsausschuss für die Eigenbetriebe (31. Sitzung) — Die Vorlage der Verwaltung wird zur Kenntnis genommen.
- 21.05.2025 · Haupt- und Finanzausschuss (36. Sitzung) — Die Vorlage der Verwaltung wird zur Kenntnis genommen.
Ergebnis: Die Vorlage der Verwaltung wird zur Kenntnis genommen. - 4.14Umgang der städtischen Unternehmen mit Anschuldigungen im NetzZur Vorlage · 20251189 · Antwort der Verwaltung
▶ Vorlage aufklappen — Zusammenfassung, Dokumente, Beratungsfolge
✦ KI-Zusammenfassung
Die Ratsfraktion Bündnis Deutschland hat im Haupt- und Finanzausschuss Fragen zum Umgang der städtischen Unternehmen mit Anschuldigungen in sozialen Netzwerken gestellt. Hintergrund der Anfrage von Nicole Scheer sind Internetbeiträge eines anonymen Nutzers, der Vorwürfe gegen die BOGESTRA sowie andere städtische Betriebe vorbringt.
Die Verwaltung teilte mit, dass der BOGESTRA AG diese spezifischen Anschuldigungen nicht bekannt sind. Da weder der genaue Wortlaut noch die Quelle der Vorwürfe aus der Anfrage hervorgehen, ist eine Stellungnahme der BOGESTRA derzeit nicht möglich. Die städtischen Unternehmen gehen mit öffentlichen Anschuldigungen einzelfallbezogen vor. Dabei steht eine faktenbasierte Kommunikation im Vordergrund, um berechtigte Anliegen zu klären und unbegründete Vorwürfe durch sachliche Informationen zu entkräften.
Bei Bekanntwerden falscher Tatsachenbehauptungen werden diese durch sachliche Informationen korrigiert. Verstöße gegen die Nutzungsrichtlinien der Plattformen werden gemeldet, um eine Löschung von Beiträgen zu erwirken. Für die städtische Kommunikation dient ein Social-Media-Leitfaden, der auf den Regeln der Netiquette basiert. Dieser sieht vor, Fehlinformationen zu klären und Beleidigungen zu entfernen. Bei dem Verdacht auf strafbare Handlungen, wie etwa Beleidigungen, können die Rechtsabteilungen der Unternehmen zur Prüfung einer möglichen Strafanzeige hinzugezogen werden.
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Beratungsfolge
- 21.05.2025 · Haupt- und Finanzausschuss (36. Sitzung) — Die Vorlage der Verwaltung wird zur Kenntnis genommen.
Ergebnis: Die Vorlage der Verwaltung wird zur Kenntnis genommen. - 4.15Nachfrage zum ersten Wirtschaftsplan der Kulturinstitute Bochum AÖRZur Vorlage · 20251256 · Antwort der Verwaltung
▶ Vorlage aufklappen — Zusammenfassung, Dokumente, Beratungsfolge
✦ KI-Zusammenfassung
Die CDU-Fraktion hat im Rahmen einer Sitzung des Ausschusses für Beteiligung und Controlling nach den Einsparpotenzialen des ersten Wirtschaftsplans der AöR Kulturinstitute Bochum gefragt. Hintergrund der Anfrage ist die Beobachtung, dass im Wirtschaftsplan 2025–2026 trotz der Zusammenführung des Schauspielhauses, der Bochumer Symphoniker und des Planetariums keine fiskalischen Einsparungen ersichtlich sind.
Die Verwaltung beantwortete die Anfrage mit dem Hinweis, dass die Erweiterung der AöR auf die Schaffung administrativer und kostenreduzierender Synergien abzielt. Dazu gehören unter anderem die Nutzung gemeinsamer Ressourcen in den Bereichen IT-Infrastruktur, technische Dienstleistungen wie Licht und Ton, Reinigung sowie die gemeinsame Materiallagerhaltung. Die Finanzierungsstruktur sieht vor, dass die AöR Sachkostensteigerungen eigenständig abdeckt, während städtische Zuschüsse auf tarifbedingte Personalmehrkosten beschränkt bleiben.
An quantifizierbaren Effekten wird für das erste Wirtschaftsjahr 2025/2026 eine Einsparung von etwa 116.000 Euro durch die Beibehaltung der bestehenden Personalkapazitäten beziffert. Weitere Effizienzsteigerungen sollen nach Abschluss des ersten oder zweiten Geschäftsjahres bewertbar sein. Die Verwaltung strebt an, die operative Zusammenarbeit bis Juli 2029 zu optimieren, wobei eine Evaluierung der entwickelten Potenziale spätestens bis zum Ende des Geschäftsjahres 2026/2027 vorgesehen ist.
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Beratungsfolge
- 28.05.2025 · Rat (39. Sitzung) — Die Vorlage der Verwaltung wird zur Kenntnis genommen.
- 21.05.2025 · Haupt- und Finanzausschuss (36. Sitzung) — Die Vorlage der Verwaltung wird zur Kenntnis genommen.
Ergebnis: Die Vorlage der Verwaltung wird zur Kenntnis genommen. - 4.16Zensus 2022 - Vorgehen hinsichtlich der Feststellung der amtlichen EinwohnerzahlZur Vorlage · 20251158 · Mitteilung der Verwaltung
▶ Vorlage aufklappen — Zusammenfassung, Dokumente, Beratungsfolge
✦ KI-Zusammenfassung
Die Verwaltung informiert über den aktuellen Sachstand zum Zensus 2022 und die daraus resultierende amtliche Einwohnerzahl für Bochum. Gemäß dem Feststellungsbescheid von IT.NRW vom 23. April 2025 wurde für den Stichtag 15. Mai 2022 eine Einwohnerzahl von 354.288 Personen festgelegt. Dies entspricht einem Rückgang von 9.768 Personen bzw. 2,683 Prozent im Vergleich zur vorherigen Bevölkerungsfortschreibung auf Basis des Zensus 2011.
Zuvor hatte die Stadt in einer Stellungnahme vom 28. Oktober 2024 Bedenken gegen diesen Wert geäußert, da die eigenen Melderegisterdaten zum 31. Dezember 2022 mit 372.854 Personen höher ausfielen. Eine Prüfung der Erfolgsaussichten einer möglichen Anfechtungsklage gegen den Bescheid ergab jedoch, dass die rechtlichen Grundlagen und die wesentlichen Tatsachen im Bescheid dargelegt sind. Da der relative Standardfehler für Bochum mit 0,33 Prozent unter dem gesetzlichen Grenzwert von 0,5 Prozent liegt, werden die Erfolgsaussichten einer Klage als gering eingestuft. In der Folge wird keine Anfechtungsklage gegen den Feststellungsbescheid erhoben.
Hinsichtlich der finanziellen Auswirkungen weist die Verwaltung auf mögliche Risiken bei den Schlüsselzuweisungen im Gemeindefinanzierungsgesetz sowie bei den einwohnerbezogenen Belastungsausgleichszahlungen hin. Gleichzeitig können Entlastungen bei der Krankenhausumlage eintreten. Eine genaue Bezifferung der finanziellen Folgen ist derzeit nicht möglich. Der Haupt- und Finanzausschuss sowie der Rat sind zur Kenntnisnahme der Mitteilung vorgesehen.
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- 28.05.2025 · Rat (39. Sitzung) — Die Vorlage der Verwaltung wird zur Kenntnis genommen.
- 21.05.2025 · Haupt- und Finanzausschuss (36. Sitzung) — Die Vorlage der Verwaltung wird zur Kenntnis genommen.
Ergebnis: Die Vorlage der Verwaltung wird zur Kenntnis genommen. - 5.Anfragen
- 5.1Veloroute 1Zur Vorlage · 20251276 · Anfrage
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✦ KI-Zusammenfassung
Eine Fraktion im Bochumer Rat hat eine Anfrage an den Oberbürgermeister zu den Baumaßnahmen der Veloroute 1 gestellt. Die Anfrage befasst sich mit dem Wegfall von Stellplätzen in den Bereichen Widumestraße, Nordring, Schillerstraße und Europaplatz sowie der Datengrundlage für die Planung. Es wird nach alternativen Parkmöglichkeiten für Anwohner gefragt und die technische Eignung der Trassenführung im Vergleich zu einer Alternative über die Herner Straße thematisiert.
Zudem werden die Kosten der geplanten Führung, mögliche Einsparungen bei anderen Routen sowie der Umgang mit den am Nordring entfernten Straßenbäumen angefragt. Die Anfrage umfasst auch Fragen zur CO2-Bilanz des Projekts unter Berücksichtigung des zu erwartenden Verkehrsaufkommens und zum Verbleib der Kopfsteinpflasterung in der Schillerstraße.
Ein weiterer Teil der Anfrage betrifft die Information der Anwohner, insbesondere im Hinblick auf das Fehlen einer Bürgerversammlung und unvollständige Angaben zur Dauer der Bauarbeiten. Des Weiteren wird nach der Sicherstellung der Müllabfuhr sowie der Straßenreinigung in den abgesperrten Bereichen gefragt und die Möglichkeit neuer Stellplätze am Nordring zwischen Schillerstraße und Herner Straße untersucht.
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- 21.05.2025 · Haupt- und Finanzausschuss (36. Sitzung) — Die Anfrage wird schriftlich beantwortet.
Ergebnis: Die Anfrage wird schriftlich beantwortet. - 5.2Feierabendmarkt in WattenscheidZur Vorlage · 20251346 · Anfrage
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✦ KI-Zusammenfassung
In der Anfrage Nummer 20251346 setzt sich ein Mitglied der SPD-Fraktion mit der künftigen Gestaltung von Marktformaten in Wattenscheid auseinander. Bezugnehmend auf den Feierabendmarkt im März, der anlässlich der Gebietsreform im Bereich der Lohnhalle stattfand, werden Fragen zur dauerhaften Etablierung eines Marktes auf der Fläche der Zeche Holland gestellt.
Die Anfrage untersucht, welche Möglichkeiten die Verwaltung sieht, einen solchen Markt auf dem Gelände der Zeche Holland langfristig zu etablieren. In diesem Zusammenhang wird angefragt, ob eine Organisation und Durchführung durch einen privaten Anbieter möglich ist, analog zum Vorgehen am Springerplatz. Abschließend wird die Vorlage eines entsprechenden Konzeptes durch die zuständigen Stellen erbeten.
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- 21.05.2025 · Haupt- und Finanzausschuss (36. Sitzung) — Die Anfrage wird schriftlich beantwortet.
Ergebnis: Die Anfrage wird schriftlich beantwortet. - 5.3Verkehrssituation "Am Sattelgut" / WertstoffhofZur Vorlage · 20251352 · Anfrage
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✦ KI-Zusammenfassung
In einer Anfrage eines Ratsmitglieds der SPD wird die Verkehrssituation an der Zufahrt zum Wertstoffhof „Am Sattelgut“ thematisiert. Es wird auf die Verkehrslage an Wochenenden hingewiesen. Zur Entzerrung des Verkehrs werden verschiedene Maßnahmen angefragt, darunter die Einführung einer durchgezogenen Linie, um das Linksabbiegen zu unterbinden und den Verkehrsfluss zu verbessern, sowie eine mögliche Verlängerung der Öffnungszeiten.
Des Weiteren wird nach Überlegungen zu alternativen Abwurforten für Grünabfälle während der Sommermonate gefragt. Als mögliche Standorte werden dabei Höntrop oder das Gelände des Eisenbahnmuseums genannt, um die Anzahl der Anfahrten am Standort zu reduzieren. Die Antwort auf diese Anfrage soll unter Einbeziehung der BoGeStra aufgrund des Busverkehrs auch dem Ausschuss für Mobilität und Infrastruktur sowie der Bezirksvertretung Bochum-Südwest zur Kenntnis gebracht werden.
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- 21.05.2025 · Haupt- und Finanzausschuss (36. Sitzung) — Die Anfrage wird schriftlich beantwortet.
Ergebnis: Die Anfrage wird schriftlich beantwortet. - 5.4Verkehrssituation "In der Provitze" / WertstoffhofZur Vorlage · 20251353 · Anfrage
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✦ KI-Zusammenfassung
Mit der Anfrage Nummer 20251353 wird die Verkehrssituation am Wertstoffhof „In der Provitze“ thematisiert. Ein Mitglied der SPD-Fraktion weist in dem Dokument auf eine regelmäßig auftretende und unübersichtliche Park- sowie Verkehrslage an diesem Standort hin. Im Rahmen dieser Anfrage wird die Verwaltung um Auskunft darüber gebeten, durch welche geeigneten Maßnahmen eine Entzerrung dieser Situation erreicht werden kann.
Die entsprechende Antwort soll zudem der Bezirksvertretung Bochum-Mitte zur Kenntnis gegeben werden. Die Vorlage wurde im Kontext des Haupt- und Finanzausschusses behandelt. Damit steht im Fokus der Anfrage die Klärung von Handlungsoptionen der Verwaltung, um die Verkehrsverhältnisse am genannten Wertstoffhof zu regulieren und Informationen über mögliche planerische oder organisatorische Schritte bereitzustellen.
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Beratungsfolge
- 21.05.2025 · Haupt- und Finanzausschuss (36. Sitzung) — Die Anfrage wird schriftlich beantwortet.
Ergebnis: Die Anfrage wird schriftlich beantwortet. - 5.5Informationsveranstaltungen der BauverwaltungZur Vorlage · 20251354 · Anfrage
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✦ KI-Zusammenfassung
Dr. Sascha Dewender hat im Rahmen einer Anfrage die Einladungsverfahren der Bauverwaltung zu Informationsveranstaltungen thematisiert. Hintergrund der Anfrage ist eine kürzlich durchgeführte Veranstaltung zum Aufstellungsbeschluss des Bebauungsplanes Nr. 924 „Overdyker Straße“ im Bochumer Stadtteil Hamme.
Anlass für die Nachfrage ist die Information, dass Anwohner angrenzender Grundstücke keine Vorabinformationen oder Einladungen zu diesem Termin erhalten haben sollen. In der Vorlage wird gefragt, welcher Personenkreis für die Einladungen zu derartigen Veranstaltungen der Bauverwaltung vorgesehen ist. Des Weiteren wird die Frage gestellt, ob es üblich ist, direkte Grundstücksanlieger, Eigentümer sowie Mieter der betroffenen Flächen zu informieren. Falls eine Einladung dieser Personengruppen nicht vorgesehen ist, wird um eine entsprechende Begründung gebeten.
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Beratungsfolge
- 21.05.2025 · Haupt- und Finanzausschuss (36. Sitzung) — Die Anfrage wird schriftlich beantwortet.
Ergebnis: Die Anfrage wird schriftlich beantwortet. - Nichtöffentlicher Teil
- 6.Beschlüsse in eigener Entscheidungsbefugnis
- 6.1Einstellung der Leitung des TiefbauamtesErgebnis: Einstimmig nach Beschlussvorschlag Enthaltungen: 4 (CDU/BD)
- 6.2Einräumung eines Erbbaurechts an einem städtischen Grundstück im Ostpark (Quartier Feldmark, Vermarktungsabschnitt 8)Ergebnis: Einstimmig nach Beschlussvorschlag
- 6.3Verlängerung der Fristen zum Beginn und zur Fertigstellung eines Bauvorhabens auf einem Grundstück im Ostpark (Quartier Feldmark, Vermarktungsabschnitt 7)Ergebnis: Einstimmig nach Beschlussvorschlag
- 6.4Bebauung von Grundstücken an der Haldenstraße und an der LewackerstraßeErgebnis: Einstimmig nach Beschlussvorschlag
- 7.Beschlussvorschläge für den Rat
- 7.1Bestellung zur RechnungsprüferinErgebnis: Einstimmig nach Beschlussvorschlag
- 7.2GELSENWASSER AG hier: ENNI Energie & Umwelt GmbH – Beteiligung der NEW Re GmbH an der Projektgesellschaft BMR Windenergie Wassenberg GmbH & Co. KGErgebnis: Mehrheitlich nach Beschlussvorschlag Enthaltungen: 0dagegen: 1 (BD)dafür: 14 (SPD/Grüne/CDU/UWG:FB/FASG)
- 7.3GELSENWASSER AG hier: Gründung der Wassernetz Recklinghausen GmbH & Co. KGErgebnis: Mehrheitlich nach Beschlussvorschlag Enthaltungen: 0dagegen: 1 (BD)dafür: 14 (SPD/Grüne/CDU/UWG:FB/FASG)
- 7.4GELSENWASSER AG hier: Beteiligung der Gemeindewerke Schermbeck GmbH & Co. KG an der Bürgerwind Brichter Heide GmbH & Co. KG mit einem Geschäftsanteil in Höhe von 20 %Ergebnis: Mehrheitlich nach Beschlussvorschlag Enthaltungen: 0dagegen: 1 (BD)dafür: 14 (SPD/Grüne/CDU/UWG:FB/FASG)
- 7.5Sondervermögen Grundstücksentwicklung Bochum hier: Wirtschaftsplan 2025Ergebnis: Einstimmig nach Beschlussvorschlag Enthaltungen: 1 (BD)
- 7.6Gründung einer Gesellschaft im Sondervermögen Grundstücksentwicklung BochumErgebnis: Einstimmig nach Beschlussvorschlag
- 7.7SBO Senioreneinrichtungen der Stadt Bochum gGmbH hier: Strategische PartnerschaftErgebnis: Einstimmig nach Beschlussvorschlag
- 8.Anträge
- keine Tagesordnungspunkte
- 9.Mitteilungen und Antworten
- keine Tagesordnungspunkte
- 10.Anfragen
- keine Tagesordnungspunkte
- 10.1Nachfragen zum Umgang mit Personalvorlagen
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