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Tagesordnung
- Öffentlicher Teil
- 1.Beschlüsse in eigener Entscheidungsbefugnis
- 1.1Benennung eines Platzes im Stadtpark Bochum nach Philipp WürzburgerZur Vorlage · 20250665 · Beschlussvorlage der Verwaltung
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✦ KI-Zusammenfassung
Mit der Beschlussvorlage 20250665 beantragt die Verwaltung die Benennung einer Fläche im Bochumer Stadtpark als Philipp-Würzburger-Platz. Die betroffene Fläche liegt zwischen der Klinikstraße und dem Bismarckturm. Das geplante Namensschild soll neben dem Namen auch die Lebensdaten 1812 bis 1877 sowie die Funktionen von Philipp Würzburger als Stadtverordneter und Vorsitzender der Parkkommission ausweisen.
Hintergrund der Benennung ist ein Antrag der Fraktionen SPD und Grüne aus dem Jahr 2022, um an das Wirken Würzburgers zu erinnern. Er gilt als geistiger Architekt der Errichtung des Stadtparks. Die Maßnahme steht im Zusammenhang mit dem 150-jährigen Jubiläum des Parks. Durch die Neubenennung erhält der Bismarckturm künftig die Adresse Philipp-Würzburger-Platz 1.
Federführend für die Vorlage ist das Amt für Geoinformation, Liegenschaften und Kataster. Die Entscheidung über den Vorschlag wird in den kommenden Sitzungen der Bezirksvertretung Bochum-Mitte sowie des Haupt- und Finanzausschusses behandelt.
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Beratungsfolge
- 21.05.2025 · Haupt- und Finanzausschuss (36. Sitzung) — Einstimmig nach Beschlussvorschlag
- 15.05.2025 · Bezirksvertretung Bochum-Mitte (38. Sitzung) — Einstimmig nach Beschlussvorschlag
Ergebnis: Einstimmig nach Beschlussvorschlag - 1.2Außerplanmäßige Bereitstellung von investiven Haushaltsmitteln gem. § 83 GO NRW in der Produktgruppe 5304 Abwasserbeseitigung des Tiefbauamts für die Kanalerneuerung Clemensstraße.Zur Vorlage · 20251137 · Beschlussvorlage der Verwaltung
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✦ KI-Zusammenfassung
Der Haupt- und Finanzausschuss wird ersucht, die außerplanmäßige Bereitstellung von 0,7 Millionen Euro für die Kanalerneuerung in der Clemensstraße zu beschließen. Die Vorlage des Amtes für Finanzsteuerung und des Tiefbauamtes, erstellt von Marc Kaes und Sophia Marx, begründet den Bedarf mit dem Zustand der Kanäle aus den Jahren 1910 und 1955. Eine aktuelle Zustandsbewertung weist für die Leitungen die höchste Schadensklasse aus, was durch Betonkorrosion, Verformungen und fehlende Wandungsteile dokumentiert ist. Zudem ereignete sich im April 2025 ein Rohrbruch an einer Hausanschlussleitung, wodurch die Instandsetzung der 174 Meter langen Betonkanäle erforderlich wird.
Die Finanzierung der Maßnahme erfolgt durch die Bereitstellung von Mitteln aus der Produktgruppe Abwasserbeseitigung. Die entsprechenden Deckungsmittel stammen aus dem Projekt Steinring (Nr. 62–70), da sich der dortige Baubeginn aufgrund von Planungsverzögerungen voraussichtlich in das Jahr 2026 verschiebt. Die Maßnahme zur Kanalerneuerung in der Clemensstraße war ursprünglich erst für das Haushaltsjahr 2028 im Haushalt vorgesehen.
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Beratungsfolge
- 21.05.2025 · Haupt- und Finanzausschuss (36. Sitzung) — Einstimmig nach Beschlussvorschlag
Ergebnis: Einstimmig nach Beschlussvorschlag - 1.3Eingabe nach § 24 GO wegen kommunalem Beitrag zur KriminalitätsstatistikZur Vorlage · 20250844 · Beschlussvorlage der Verwaltung
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✦ KI-Zusammenfassung
In der Beschlussvorlage Nummer 20250844 befasst sich die Verwaltung mit einer Eingabe nach § 24 der Gemeindeordnung. Der Antragsteller regt an, dass die Stadt Bochum dazu beitragen soll, die Gruppe „Deutscher“ in den kommunalen, Landes- und Bundesstatistiken zur Kriminalität detaillierter aufzugliedern. Als Grundlage für diesen Vorschlag werden der Bericht zur „Bevölkerung mit Einwanderungsgeschichte in Bochum 2022“ sowie das Statistik-Programm „MigraPro“ angeführt. Es wird die Möglichkeit angeführt, diese Daten für die Landes- und Bundespolizei verknüpfbar zu machen.
Die Verwaltung schlägt jedoch vor, von einer inhaltlichen Befassung mit dieser Eingabe gemäß § 9 Absatz 4 der Hauptsatzung abzusehen. Als Begründung führt die Verwaltung vor, dass konkrete rechtliche Vorgaben des Bundes und des Landes existieren. Diese Bestimmungen regeln, in welcher Tiefe Daten ausgewertet werden dürfen und welche Auswertungen überhaupt zulässig sind. Damit sind der weiteren Aufgliederung der genannten Gruppe rechtliche Grenzen gesetzt.
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Beratungsfolge
- 21.05.2025 · Haupt- und Finanzausschuss (36. Sitzung) — Einstimmig nach Beschlussvorschlag
Ergebnis: Einstimmig nach Beschlussvorschlag - 1.4Überplanmäßige Bereitstellung von investiven Haushaltsmitteln gem. § 83 GO NRW in der Produktgruppe 4201 Bereitstellung und Betrieb von Sporteinrichtungen des Referates für Sport und Bewegung für den Umbau des Tennenspielfeldes an der Hasenwinkeler Str. in ein KunstrasenfeldZur Vorlage · 20251275 · Beschlussvorlage der Verwaltung
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✦ KI-Zusammenfassung
Die Verwaltung beantragt die überplanmäßige Bereitstellung von 650.000 Euro für das Investitionsprogramm Sportstätten. Die Mittel sind für den Umbau des Tennisplatzes an der Hasenwinkeler Straße in ein Kunstrasenspielfeld vorgesehen.
Der Mehrbedarf ergibt sich aus zusätzlichen Bergbauschäden im Erdreich, die im Zuge der Bauausführung festgestellt wurden. Die Kosten resultieren aus der Behebung der Schäden sowie aus der Neuausführung bereits erbrachter Leistungen und anfallenden Stillstandskosten der beauftragten Unternehmen. Die Verwaltung sieht die Notwendigkeit, die Arbeiten zeitnah fortzuführen, um weiteren wirtschaftlichen Schaden durch Stillstandskosten zu vermeiden.
Die Finanzierung des Betrags erfolgt durch Mittel aus anderen Projekten. 390.000 Euro werden aus der Maßnahme „Sanierung Haus Kemnade“ bereitgestellt, da sich die dortige Schadenskartierung auf das Jahr 2026 verzögert. Die restlichen 260.000 Euro werden aus dem Projekt „Neubau für Unterkünfte von Geflüchteten“ entnommen, da dort aufgrund aktueller Kostenerwartungen ein Minderbedarf besteht.
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Beratungsfolge
- 21.05.2025 · Haupt- und Finanzausschuss (36. Sitzung) — Einstimmig nach Beschlussvorschlag
Ergebnis: Einstimmig nach Beschlussvorschlag - 2.Beschlussvorschläge für den Rat
- 2.1BOGESTRA AG hier: Jahresabschluss 2024Zur Vorlage · 20251019 · Beschlussvorlage der Verwaltung
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✦ KI-Zusammenfassung
Die vorliegende Beschlussvorlage der Verwaltung behandelt den Jahresabschluss 2024 der Bochum-Gelsenkirchener Straßenbahnen AG (BOGESTRA). Der Jahresabschluss weist einen Verlust von 91.603.120,44 Euro aus. Aufgrund eines bestehenden Ergebnisabführungsvertrages ist die Holding für Versorgung und Verkehr GmbH (HVV) verpflichtet, diesen Verlust zu übernehmen, wodurch das Jahresergebnis ausgeglichen wird. Die Bilanzsumme beläuft sich auf 432.536.344,83 Euro.
Der Rat der Stadt Bochum soll die Vertreterin der Stadt in der Gesellschafterversammlung der Bochum-Gelsenkirchener Bahngesellschaft mbH (BOGEBA) beauftragen, die Geschäftsführung der BOGEBA anzuweisen, den Jahresabschluss auf Grundlage des Beherrschungsvertrages zu beschließen. Die Prüfung des Abschlusses erfolgte durch die Deloitte GmbH.
Im Bereich des Anlagevermögens ist ein Anstieg zu verzeichnen, der auf die planmäßige Beschaffung von 37 Bussen zurückzuführen ist. Die Beteiligungsstruktur der BOGESTRA umfasst Anteile der Stadt Bochum über die HVV, der Stadt Gelsenkirchen sowie der BOGEBA.
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Beratungsfolge
- 28.05.2025 · Rat (39. Sitzung) — Mehrheitlich nach BeschlussvorschlagEnthaltungen: 0dagegen: 6 (BD/FASG)dafür: 68 (SPD/Grüne/CDU/UWG:FB/FDP/Backs/ Dahlmann/Hohmeier/OB)
- 21.05.2025 · Haupt- und Finanzausschuss (36. Sitzung) — Mehrheitlich nach BeschlussvorschlagEnthaltungen: 0dagegen: 2 (BD/FASG)dafür: 13 (SPD/Grüne/CDU/UWG:FB)
- 15.05.2025 · Ausschuss für Beteiligungen und Controlling (42. Sitzung) — Mehrheitlich nach BeschlussvorschlagEnthaltungen: 0Dagegen: 2 (FASG, BD)Dafür: 11 (SPD, Grüne, CDU)
Ergebnis: Mehrheitlich nach Beschlussvorschlag Enthaltungen: 0dagegen: 2 (BD/FASG)dafür: 13 (SPD/Grüne/CDU/UWG:FB) - 2.2Wahl der Delegierten zur 8. Verbandsversammlung des RuhrverbandesZur Vorlage · 20250940 · Beschlussvorlage der Verwaltung
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✦ KI-Zusammenfassung
Die Verwaltung Bochums hat eine Beschlussvorlage zur Wahl der Delegierten für die 8. Verbandsversammlung des Ruhrverbandes vorgelegt. Da die Amtszeit der aktuellen Delegierten mit der Konstituierung der neuen Verbandsversammlung am 19. Dezember 2025 endet, müssen die Vertreter für die kommende Amtsperiode benannt werden.
Auf Basis der ermittelten Beitragseinheiten stehen der Stadt Bochum sechs volle Plätze in der Verbandsversammlung zu. Zudem besteht die Möglichkeit einer weiteren Entsendung für die Stimmgruppe der kreisfreien und kreisangehörigen Städte und Gemeinden. Als erste Delegierte für die vollen Beitragseinheiten wird Susanne Düwel, die Leiterin des Tiefbauamtes, vorgeschlagen.
Die Vorlage wird im Haupt- und Finanzausschuss am 21. Mai 2025 vorberaten. Eine Entscheidung über die endgültige Benennung der Delegierten soll im Rat am 28. Mai 2025 erfolgen. Die Auswahl der Vertreter muss den Vorgaben des Ruhrverbandgesetzes sowie der Satzung des Ruhrverbandes entsprechen. Hierbei sind insbesondere die Regelungen zur Vertretungsberechtigung und zur Zugehörigkeit zur Verwaltung oder zur Vertretung der Gebietskörperschaften zu berücksichtigen.
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Beratungsfolge
- 28.05.2025 · Rat (39. Sitzung) — Die Abstimmung erfolgt getrennt nach Unterpunkten
- 21.05.2025 · Haupt- und Finanzausschuss (36. Sitzung) — Die Vorlage wird ohne Votum weitergeleitet.
Ergebnis: Die Vorlage wird ohne Votum weitergeleitet. - 2.3Fritz-Wortelmann-Preis der Stadt Bochum für das Puppen-, Objekt- und Figurentheater (FRITZ) 2025: Besetzung der JurysZur Vorlage · 20250887 · Beschlussvorlage der Verwaltung
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✦ KI-Zusammenfassung
Die Verwaltung hat mit der Vorlage 20250887 die Besetzung der Jury für den 49. Fritz-Wortelmann-Preis (FRITZ) 2025 beantragt. Der Wettbewerb, der vom Deutschen Forum für Figurentheater und Puppenspielkunst e. V. organisiert wird, findet vom 18. bis 21. September 2025 statt. Der Preis umfasst drei Kategorien: professioneller Nachwuchs, erwachsene Amateure sowie Jugendclubs und Schultheater.
Gemäß den Statutsvorschriften soll der Rat die politischen Jurorinnen und Juroren sowie deren Vertreter berufen. Zudem werden die vom dfp e. V. vorgeschlagenen Fachjurorinnen und Fachjuroren eingesetzt. Für die Kategorie professioneller Nachwuchs wurden Dana Ersing und Annika Gloystein vorgeschlagen. Die Jury für erwachsene Amateure soll aus Emilien Truche und Kora Tscherning bestehen, während für die Kategorie Jugendclubs und Schultheater Bahar Sadafi und Antonio Cerezo vorgesehen sind.
Im Rahmen des Wettbewerbs werden etwa 20 Inszenierungen nach Bochum eingeladen. Die Preisdotierung für die Kategorien der erwachsenen Amateure und der Jugendclubs beträgt jeweils 4.000 Euro. Für den professionellen Nachwuchs ist ein Auftritt sowie ein Aufenthalt beim internationalen Figurentheaterfestival FI-DENA 2026 vorgesehen. Die Entscheidung über die Besetzung der Jury wird im Rat am 28. Mai 2025 erwartet, nachdem die Vorlage zuvor in den Ausschüssen für Kultur und Tourismus sowie im Haupt- und Finanzausschuss beraten wurde.
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Beratungsfolge
- 28.05.2025 · Rat (39. Sitzung) — Einstimmig nach Ergänzung des Beschlussvorschlages
- 21.05.2025 · Haupt- und Finanzausschuss (36. Sitzung) — Einstimmig nach Ergänzung des Beschlussvorschlages
- 07.05.2025 · Ausschuss für Kultur und Tourismus (26. Sitzung) — Einstimmig nach Ergänzung des Beschlussvorschlags.
Ergebnis: Einstimmig nach Ergänzung des Beschlussvorschlages - 2.4Satzung zum Schutz und Erhalt von Wohnraum im Gebiet der Stadt Bochum (Wohnraumschutzsatzung)Zur Vorlage · 20250823 · Beschlussvorlage der Verwaltung
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✦ KI-Zusammenfassung
Die Verwaltung hat eine Beschlussvorlage zur Einführung einer Wohnraumschutzsatzung vorgelegt, um den Schutz und Erhalt von Wohnraum im Stadtgebiet zu gewährleisten. Die Satzung ist Teil des Handlungskonzeptes „Wohnen Bochum“ und zielt darauf ab, insbesondere langfristigem Leerstand entgegenzuwirken.
Nach den Regelungen der Satzung gilt Wohnraum als zweckentfremdet, wenn er nach Beendigung des Mietverhältnisses für mehr als sechs Monate leer steht. In diesem Fall ist eine Genehmigung erforderlich. Die Satzung umfasst Mehrfamilienhäuser ab drei Wohneinheiten im freifinanzierten Mietwohnungsbau. Ausgenommen sind Ein- und Zweifamilienhäuser sowie selbstgenutztes Wohneigentum. Eine Umnutzung von Wohnraum zu rein gewerblichen Zwecken wird nicht als Zweckentfremdung eingestuft, da die Verwaltung hier ein geringes Vorkommen und einen hohen Kontrollaufwand identifiziert hat.
Zudem wird der Abriss von Wohnraum einem Genehmigungsvorbehalt unterstellt. Eine Genehmigung soll dann erteilt werden, wenn an gleicher oder anderer Stelle im Stadtgebiet vergleichbarer Umfang an Ersatzwohnraum realisiert wird. Zur praktischen Umsetzung der Satzung soll im Amt für Stadtplanung und Wohnen eine neue Stelle geschaffen werden. Diese Aufgabe umfasst die Identifikation von Leerständen sowie den Austausch mit den Eigentümern. Die Satzung ist zunächst auf einen Zeitraum von fünf Jahren befristet.
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Beratungsfolge
- 28.05.2025 · Rat (39. Sitzung) — Mehrheitlich nach BeschlussvorschlagEnthaltungen: 3 (UWG:FB)dagegen: 23 (CDU/BD/FDP/Dahlmann)dafür: 49 (SPD/Grüne/FASG/Backs/Hohmeier/OB)
- 21.05.2025 · Haupt- und Finanzausschuss (36. Sitzung) — Mehrheitlich nach BeschlussvorschlagEnthaltungen: 1 (UWG:FB)dagegen: 4 (CDU/BD)dafür: 10 (SPD/Grüne/FASG)
- 08.05.2025 · Ausschuss für Strukturentwicklung, Digitalisierung und Europa (22. Sitzung) — Die Vorlage wird ohne Votum weitergeleitet.
- 29.04.2025 · Ausschuss für Planung und Grundstücke (41. Sitzung) — Die Vorlage wird ohne Votum weitergeleitet.
Ergebnis: Mehrheitlich nach Beschlussvorschlag Enthaltungen: 1 (UWG:FB)dagegen: 4 (CDU/BD)dafür: 10 (SPD/Grüne/FASG) - 2.5Satzung über die Abweichung von den Merkmalen der endgültigen Herstellung der Erschließungsanlage „Zum Schebbruch“Zur Vorlage · 20250787 · Beschlussvorlage der Verwaltung
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✦ KI-Zusammenfassung
Die Verwaltung hat mit der Vorlage 20250787 einen Beschlussvorschlag zur Satzung über die Abweichung von den Merkmalen der endgültigen Herstellung der Erschließungsanlage „Zum Schebbruch“ vorgelegt. Die Federführung liegt beim Tiefbauamt.
Die Erschließungsanlage ist bis auf die Gehwege technisch fertiggestellt und der Grunderwerb ist abgeschlossen. Da die Fahrbahn künftig als Mischverkehrsfläche umgestaltet werden soll, was einen Teil der ursprünglichen Gehwegflächen umfasst, wird auf die Herstellung separater Gehwege verzichtet. Um die Erhebung von Erschließungsbeiträgen nach der Erschließungsbeitragssatzung (EBS) zu ermöglichen, ist eine besondere Satzung zur Abweichung von den Merkmalen der endgültigen Herstellung notwendig. Ohne diesen Beschluss könnten die Beiträge für die bereits fertiggestellte Straße nicht erhoben werden, was im Widerspruch zu den Vorgaben des Baugesetzbuches stünde.
Die Wohnungsgesellschaft, der die meisten der erschlossenen Grundstücke gehören, hat zugestimmt, die Erschließungsbeiträge über einen Ablösungsvertrag zu begleichen. Für die geplante spätere Umsetzung der Mischverkehrsfläche ist die Beantragung von Fördermitteln bei der NRW.Bank vorgesehen, um die Kostenanteile zu decken, die aufgrund gesetzlicher Erhebungsverboten nicht mehr von den Anliegern eingefordert werden können. Der Rat der Stadt Bochum soll über die Vorlage in seiner Sitzung am 28. Mai 2025 entscheiden.
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Beratungsfolge
- 28.05.2025 · Rat (39. Sitzung) — Mehrheitlich nach BeschlussvorschlagEnthaltungen: 3 (FDP)dagegen: 3 (UWG:FB)dafür: 69 (SPD/Grüne/CDU/BD/FASG/Backs/ Dahlmann/Hohmeier/OB)
- 21.05.2025 · Haupt- und Finanzausschuss (36. Sitzung) — Mehrheitlich nach BeschlussvorschlagEnthaltungen: 0dagegen: 1 (UWG:FB)dafür: 14 (SPD/Grüne/CDU/BD/FASG)
- 13.05.2025 · Bezirksvertretung Bochum-Süd (35. Sitzung) — Einstimmig nach Beschlussvorschlag
- 13.05.2025 · Ausschuss für Mobilität und Infrastruktur (41. Sitzung) — Einstimmig nach Beschlussvorschlag
Ergebnis: Mehrheitlich nach Beschlussvorschlag Enthaltungen: 0dagegen: 1 (UWG:FB)dafür: 14 (SPD/Grüne/CDU/BD/FASG) - 2.6Neufassung der Bochumer Sicherheitsverordnung (BOSVO)Zur Vorlage · 20250165 · Beschlussvorlage der Verwaltung
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✦ KI-Zusammenfassung
Die Verwaltung hat mit der Vorlagennummer 20250165 eine Neufassung der Bochumer Sicherheitsverordnung (BOSVO) zur Entscheidung vorgelegt. Das Ordnungs- und Veterinäramt strebt eine umfassende Überarbeitung der Verordnung an, die zuletzt im Jahr 2012 in dieser Form neu gefasst wurde. Ziel der Neufassung ist eine ganzheitliche Betrachtung der Regelungen unter den Aspekten der Implementierung und der Deregulierung.
Der Entwurf sieht vor, neue Vorschriften dort aufzunehmen, wo ein Regelungsbedarf erkannt wurde. Gleichzeitig sollen Regelungen aufgehoben werden, die keine Praxisrelevanz mehr besitzen oder Redundanzen zu landesrechtlichen Bestimmungen darstellen. Die Vorlage umfasst verschiedene Anlagen, darunter Lagepläne für spezifische Bereiche wie das Stadion an der Castroper Straße, den Stadtpark sowie den Stadtgarten Wattenscheid.
Der Entscheidungsprozess umfasst eine Reihe von Anhörungen in den Bezirksvertretungen sowie Vorberatungen in verschiedenen Ausschüssen, darunter der Ausschuss für Umwelt, Nachhaltigkeit und Ordnung sowie der Haupt- und Finanzausschuss. Die abschließende Entscheidung über die Neufassung der BOSVO durch den Rat ist für den 28. Mai 2025 vorgesehen.
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Beratungsfolge
- 28.05.2025 · Rat (39. Sitzung) — Mehrheitlich nach Änderung des BeschlussvorschlagesEnthaltungen: 4 (FDP/Hohmeier)dagegen: 1 (Dahlmann)dafür: 71 (SPD/Grüne/CDU/BD/UWG:FB/FASG/Backs/OB)
- 22.05.2025 · Ausschuss für Umwelt, Nachhaltigkeit und Ordnung (34. Sitzung) — Einstimmig nach Änderung des BeschlussvorschlagesEnthaltungen – 1 (FDP) Dagegen – 0 Dafür – 14 (SPD, Grüne, CDU, BD, UWG)
- 21.05.2025 · Haupt- und Finanzausschuss (36. Sitzung) — Einstimmig nach Änderung des Beschlussvorschlages
- 13.05.2025 · Bezirksvertretung Bochum-Nord (40. Sitzung) — Einstimmig nach Beschlussvorschlag
- 13.05.2025 · Ausschuss für Mobilität und Infrastruktur (41. Sitzung) — Einstimmig nach Beschlussvorschlag
- 09.05.2025 · Ausschuss für Sport, Bewegung und Freizeit (25. Sitzung) — Einstimmig nach Beschlussvorschlag
- 26.03.2025 · Bezirksvertretung Bochum-Südwest (39. Sitzung) — Einstimmig nach Beschlussvorschlag
- 25.03.2025 · Naturschutzbeirat bei der Unteren Naturschutzbehörde (26. Sitzung) — Einstimmig nach Beschlussvorschlag
- 25.03.2025 · Bezirksvertretung Bochum-Wattenscheid (39. Sitzung) — Einstimmig nach Beschlussvorschlag (bei 3 Enthaltungen (UWG:FB, FDP)
- 20.03.2025 · Bezirksvertretung Bochum-Mitte (37. Sitzung) — Einstimmig nach BeschlussvorschlagEnthaltungen: 1 (FASG)
- 18.03.2025 · Bezirksvertretung Bochum-Süd (34. Sitzung) — Einstimmig nach Beschlussvorschlag bei 2 Enthaltungen (FDP und Frau Aksevi)
- 12.03.2025 · Bezirksvertretung Bochum-Ost (34. Sitzung) — Einstimmig nach Beschlussvorschlag
- 11.03.2025 · Bezirksvertretung Bochum-Nord (39. Sitzung) — Die Beratung der Vorlage wird zurückgestellt.
Ergebnis: Einstimmig nach Änderung des Beschlussvorschlages - 2.6.1Neufassung der Bochumer Sicherheitsverordnung (BOSVO) - Änderungsantrag der Fraktionen von SPD, Grünen und CDU -Zur Vorlage · 20251268 · Änderungsantrag
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✦ KI-Zusammenfassung
Die Fraktionen der SPD, der Grünen und der CDU haben einen Änderungsantrag zur Neufassung der Bochumer Sicherheitsverordnung (BOSVO) vorgelegt. Der Antrag ist für die Sitzung des Haupt- und Finanzausschusses am 21. Mai 2025 vorgesehen und bezieht sich auf eine Änderung von § 17 Absatz 7, welcher Sonderbestimmungen für Grünanlagen regelt.
Gegenstand der Änderung ist die Anpassung der Regelungen zum Grillen bei bestimmten Wetterbedingungen. Nach der aktuellen Fassung ist das Grillen in Grünanlagen untersagt, wenn der Grasfeuerindex des Deutschen Wetterdienstes (DWD) einen Wert von vier oder fünf erreicht. Die Antragstellenden beantragen, diesen Schwellenwert zu senken, sodass das Verbot bereits ab einem Grasfeuerindex von drei gilt.
Als Begründung für die Änderung wird auf die zunehmende Trockenheit verwiesen, welche ein Brandrisiko für Menschen, Tiere und Pflanzen darstellt. Der präventive Schutz vor Bränden soll dabei eine höhere Bedeutung als individuelle Interessen erhalten.
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- 21.05.2025 · Haupt- und Finanzausschuss (36. Sitzung)
- 2.7Ordnungsbehördliche Verordnung über das Offenhalten von Verkaufsstellen an Sonn- und Feiertagen im Stadtbezirk WattenscheidZur Vorlage · 20250534 · Beschlussvorlage der Verwaltung
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Die Verwaltung hat mit der Vorlage Nummer 202 250534 einen Beschlussvorschlag zur ordnungsbehördlichen Verordnung über das Offenhalten von Verkaufsstellen an Sonn- und Feiertagen im Stadtbezirk Wattenscheid vorgelegt. Das Ordnungs- und Veterinäramt ist für die Vorlage federführend. Ziel der Verordnung ist es, im Jahr 2025 im Rahmen von Veranstaltungen wie Festen oder Märkten eine Öffnung von Verkaufsstellen zu ermöglichen.
Konkret bezieht sich dieser Beschlussvorschlag auf zwei Termine im Stadtteil Wattenscheid: das Sommer- und Sportfest am 15. Juni 2025 sowie das Weinfest am 14. September 2025. Die Initiative geht auf einen Antrag des Handelsverbandes Nordrhein-Westfalen Ruhr-Lippe e.V. zurück. Die rechtliche Grundlage bildet das Ladenöffnungsgesetz, welches Öffnungen im öffentlichen Interesse – etwa im Zusammenhang mit örtlichen Festen – für bis zu fünf Stunden ab 13:00 Uhr an maximal acht Sonntagen oder Feiertagen pro Jahr zulässt.
Der Entscheidungsprozess sieht vor, dass die Vorlage zunächst in den Bezirksvertretungen Wattenscheid und Südwest angehört wird. Nach der Vorberatung in den Ausschüssen für Finanzen sowie für Umwelt, Nachhaltigkeit und Ordnung ist eine endgültige Entscheidung durch den Rat für den 28. Mai 2025 vorgesehen.
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Beratungsfolge
- 28.05.2025 · Rat (39. Sitzung) — Mehrheitlich nach BeschlussvorschlagEnthaltungen: 0dagegen: 13 (SPD/Grüne/CDU/FASG/Backs/Hohmeier)dafür: 63 (SPD/Grüne/CDU/BD/UWG:FB/FDP/Dahlmann/OB)
- 22.05.2025 · Ausschuss für Umwelt, Nachhaltigkeit und Ordnung (34. Sitzung) — Die Vorlage wird ohne Votum weitergeleitet.
- 21.05.2025 · Haupt- und Finanzausschuss (36. Sitzung) — Die Vorlage wird ohne Votum weitergeleitet.
- 26.03.2025 · Bezirksvertretung Bochum-Südwest (39. Sitzung) — Mehrheitlich nach Beschlussvorschlag:Enthaltungen: 3 (Grüne)Dagegen: 2 (Grüne und Die Linke.)Dafür: 12 (SPD, CDU, BD)
- 25.03.2025 · Bezirksvertretung Bochum-Wattenscheid (39. Sitzung) — Mehrheitlich nach BeschlussvorschlagEnthaltungen: -Dagegen: 1 (FWAT)Dafür: 12 (SPD, Grüne, CDU, UWG:FB, FWAT, FDP)
Ergebnis: Die Vorlage wird ohne Votum weitergeleitet. - 2.8Ordnungsbehördliche Verordnung über das Offenhalten von Verkaufsstellen an Sonn- und Feiertagen im Stadtbezirk Ost (Langendreer)Zur Vorlage · 20250535 · Beschlussvorlage der Verwaltung
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✦ KI-Zusammenfassung
Die Stadtverwaltung plant, die Regelungen für die Verkaufsöffnungszeiten im Rahmen der gesetzlichen Bestimmungen zu überprüfen. Im Fokus steht dabei die Beantragung von Sonderregelungen für bestimmte Anlässe.
Die Stadtverwaltung plant, die Regelungen für die Verkaufsöffnungszeiten im Rahmen der gesetzlichen Bestimmungen zu überprüfen. Im Fokus steht dabei die Beantragung von Sonderregelungen für bestimmte Anlässe.
Automatisch erzeugt durch
gemma4:26b-a4b-it-q4_K_M· verbindlich ist das Originaldokument.Dokumente (Klick öffnet als PDF)
Beratungsfolge
- 28.05.2025 · Rat (39. Sitzung) — Mehrheitlich nach BeschlussvorschlagEnthaltungen: 0dagegen: 13 (SPD/Grüne/CDU/FASG/Backs/Hohmeier)dafür: 63 (SPD/Grüne/CDU/BD/UWG:FB/FDP/Dahlmann/OB)
- 22.05.2025 · Ausschuss für Umwelt, Nachhaltigkeit und Ordnung (34. Sitzung) — Die Vorlage wird ohne Votum weitergeleitet.
- 21.05.2025 · Haupt- und Finanzausschuss (36. Sitzung) — Die Vorlage wird ohne Votum weitergeleitet.
- 14.05.2025 · Bezirksvertretung Bochum-Ost (35. Sitzung) — Einstimmig nach Beschlussvorschlag
Ergebnis: Die Vorlage wird ohne Votum weitergeleitet. - 2.9Ordnungsbehördliche Verordnung über das Offenhalten von Verkaufsstellen an Sonn- und Feiertagen im Stadtbezirk Südwest (Linden)Zur Vorlage · 20250538 · Beschlussvorlage der Verwaltung
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Die Verwaltung hat mit der Vorlagennummer 20250538 einen Beschlussvorschlag zur ordnungsbehördlichen Verordnung über das Offenhalten von Verkaufsstellen an Sonn- und Feiertagen im Stadtbezirk Südwest vorgelegt. Grundlage ist ein Antrag des Handelsverbandes Nordrhein-Westfalen Ruhr-Lippe e.V. für das Jahr 202¯5. Der vorliegende Beschluss bezieht sich auf die Veranstaltungen „Hüftgold“ am 15. Juni 2025 sowie die „Lindener Meile“ am 14. September 2025 im Stadtteil Linden.
Die Verordnung sieht vor, Verkaufsstellen im Rahmen dieser Veranstaltungen für bis zu fünf Stunden ab 13:00 Uhr zu öffnen. Die rechtliche Basis bildet das Ladenöffnungsgesetz des Landes Nordrhein-Westfalen, welches Öffnungen bei Vorliegen eines öffentlichen Interesses, wie etwa bei örtlichen Festen oder Märkten, ermöglicht. Ein Lageplan für den Verkaufsbereich ist der Vorlage beigefügt.
Der Entscheidungsprozess umfasst Anhörungen in den Bezirksvertretungen Bochum-Wattenscheid und Bochum-Südwest sowie Vorberatungen in den zuständigen Ausschüssen. Die Entscheidung über die Verordnung wird im Rat am 28. Mai 2025 erwartet. Termine für andere Stadtteile werden in separaten Beschlussvorlagen behandelt.
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Beratungsfolge
- 28.05.2025 · Rat (39. Sitzung) — Mehrheitlich nach BeschlussvorschlagEnthaltungen: 0dagegen: 13 (SPD/Grüne/CDU/FASG/Backs/Hohmeier)dafür: 63 (SPD/Grüne/CDU/BD/UWG:FB/FDP/Dahlmann/OB)
- 22.05.2025 · Ausschuss für Umwelt, Nachhaltigkeit und Ordnung (34. Sitzung) — Die Vorlage wird ohne Votum weitergeleitet.
- 21.05.2025 · Haupt- und Finanzausschuss (36. Sitzung) — Die Vorlage wird ohne Votum weitergeleitet.
- 26.03.2025 · Bezirksvertretung Bochum-Südwest (39. Sitzung) — Mehrheitlich nach Beschlussvorschlag:Enthaltungen: 3 (Grüne)Dagegen: 2 (Grüne und Die Linke.)Dafür: 12 (SPD, CDU, BD)
- 25.03.2025 · Bezirksvertretung Bochum-Wattenscheid (39. Sitzung) — Einstimmig nach Beschlussvorschlag bei 7 Enthaltungen (CDU,FWAT)
Ergebnis: Die Vorlage wird ohne Votum weitergeleitet. - 2.10Bewerbung für Olympische und Paralympische Spiele Rhein-RuhrZur Vorlage · 20251013 · Beschlussvorlage der Verwaltung
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✦ KI-Zusammenfassung
Die Verwaltung hat eine Beschlussvorlage vorgelegt, nach der der Rat der Stadt Bochum die Initiative des Deutschen Olympischen Sportbundes (DOSB) zur Prüfung einer Bewerbung für die Olympischen und Paralympischen Spiele in der Region Rhein-Ruhr begrüßen soll. Zudem wird die Verwaltung gebeten, den weiteren Bewerbungsprozess positiv zu begleiten.
Der DOSB befindet sich aktuell in einem unverbindlichen Dialog mit dem Internationalen Olympischen Komitee (IOC). Das Konzept für die Region Rhein-Ruhr umfasst unter anderem die Städte Aachen, Bochum, Bonn, Düsseldorf, Dortmund, Duisburg, Essen, Köln, Krefeld, Leverkusen, Mönchengladbach, Oberhausen und Wuppertal sowie Kiel. Die Planung sieht die Nutzung bestehender oder temporärer Wettkampfstätten vor und thematisiert Aspekte wie Nachhaltigkeit, vernetzte Mobilität und die Entwicklung der digitalen Infrastruktur.
Die Koordination des Bewerbungsprozesses für die Region Rhein-Ruhr wird durch die Landeshauptstadt Düsseldorf über das Unternehmen D.SPORTS übernommen. Die Frist für die Einreichung der verfeinerten Konzepte beim DOSB ist der 31. Mai 2025. Die Vorlage sieht vor, dass die beteiligten Kommunen durch entsprechende Ratsbeschlüsse die Unterstützung für den weiteren Prozess dokumentieren.
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Beratungsfolge
- 28.05.2025 · Rat (39. Sitzung) — Mehrheitlich nach BeschlussvorschlagEnthaltungen: 1 (Hohmeier)dagegen: 4 (FASG/Backs)dafür: 67 (SPD/Grüne/CDU/BD/UWG:FB/FDP/Dahlmann/OB)
- 21.05.2025 · Haupt- und Finanzausschuss (36. Sitzung) — Mehrheitlich nach BeschlussvorschlagEnthaltungen: 0dagegen: 1 (FASG)dafür: 14 (SPD/Grüne/CDU/BD/UWG:FB)
- 09.05.2025 · Ausschuss für Sport, Bewegung und Freizeit (25. Sitzung) — Mehrheitlich nach Beschlussvorschlag bei einer Gegenstimme (FASG)
Ergebnis: Mehrheitlich nach Beschlussvorschlag Enthaltungen: 0dagegen: 1 (FASG)dafür: 14 (SPD/Grüne/CDU/BD/UWG:FB) - 2.11Kulturinstitute Bochum AöR, hier: Erster Wirtschaftsplan 01.08.2025 - 31.07.2026Zur Vorlage · 20251016 · Beschlussvorlage der Verwaltung
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✦ KI-Zusammenfassung
Die Verwaltung hat mit der Vorlage 20251016 den ersten Wirtschaftsplan der Kulturinstitute Bochum AöR für den Zeitraum vom 1. August 2025 bis zum 31. Juli 2026 vorgelegt. Im Zuge der organisatorischen Neugestaltung werden die Bochumer Symphoniker und das Planetarium Bochum zum 1. August 2025 in die bestehende Anstalt des öffentlichen Rechts integriert, die fortan unter dem Namen „Kulturinstitute Bochum AöR“ geführt wird.
Der Wirtschaftsplan sieht Aufwendungen in Höhe von 46.041.880 EUR gegenüber Erträgen und Zuschüssen von 45.136.170 EUR vor. Daraus ergibt sich ein Defizit von 905.709 EUR, das durch die nachträgliche Kompensation tarifbedingter Personalkostensteigerungen sowie durch Rücklagen gedeckt werden soll. Ein Teil des Fehlbetrags entfällt auf Abschreibungen, IT-Ausstattung und Kosten im Zusammenhang mit der Überleitung der Geschäftsbereiche. Mit der neuen Planung wird die bisherige pauschale Tarifvorsorge durch ein Modell der Tarifnachsorge abgelöst.
Der Stellenplan umfasst für die Spielzeit 2025/2026 insgesamt 392,35 Vollzeitäquivalente. Diese verteilen sich auf das Schauspielhaus (236,5), die Bochumer Symphoniker (113,16), das Planetarium (21,69) und die zentrale Administration (21). Der Verwaltungsrat der AöR hat den Plan am 10. April 2025 beschlossen; der Rat der Stadt Bochum soll nun die Genehmigung des Wirtschaftsplans sowie die vorgesehene Haushaltsanpassung erteilen.
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Beratungsfolge
- 28.05.2025 · Rat (39. Sitzung) — Mehrheitlich nach BeschlussvorschlagEnthaltungen: 0dagegen: 3 (BD)dafür: 71 (SPD/Grüne/CDU/UWG:FB/FDP/FASG/Backs/ Dahlmann/Hohmeier/OB)
- 21.05.2025 · Haupt- und Finanzausschuss (36. Sitzung) — Die Vorlage wird ohne Votum weitergeleitet.
- 15.05.2025 · Ausschuss für Beteiligungen und Controlling (42. Sitzung) — Die Vorlage wird ohne Votum weitergeleitet.
- 07.05.2025 · Ausschuss für Kultur und Tourismus (26. Sitzung) — Mehrheitlich nach BeschlussvorschlagEnthaltungen: 0Dagegen:1 (BD)Dafür: 13 (SPD, Grüne, CDU, UWG:FB)
Ergebnis: Die Vorlage wird ohne Votum weitergeleitet. - 2.12Neugestaltung der Schulhöfe der Emil-von-Behring Schule (Teilstandort Hordeler Heide) und der Paul-Dohrmann-SchuleZur Vorlage · 20250718/1 · Beschlussvorlage der Verwaltung
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✦ KI-Zusammenfassung
Die Verwaltung hat eine Beschlussvorlage zur Neugestaltung der Schulhöfe der Emil-von-Behring Schule am Teilstandort Hordeler Heide sowie der Paul-Dohrmann-Schule vorgelegt. Ziel ist die Planung der Umgestaltung auf Basis vorliegender Entwürfe, um Fördermittel aus dem Programm „Klimaanpassung.Kommunen.NRW“ zu beantragen. Für beide Projekte wird eine Förderung von 85 Prozent der förderfähigen Kosten in Aussicht gestellt.
An der Emil-von-Behring Schule soll die Neugestaltung als Pilotprojekt im Rahmen des Konzepts „Bochums schöne Schulhöfe“ umgesetzt werden. Die Planung umfasst die Entsiegelung von Flächen, die Erhöhung des Grünanteils sowie die Umsetzung von Versickerungskonzepten im Sinne einer klimaresilienten Schwammstadt. Zudem sind die Schaffung von Spiel- und Erholungsflächen sowie die Anpassung des Baumbestands vorgesehen.
Bei der Paul-Dohrmann-Schule ist eine Neugestaltung des Schulhofs an der Hiltroper Straße aufgrund laufender Brandschutzsanierungen und eines geplanten Anbaus erforderlich. Die Maßnahmen sollen die Entwässerungssituation, die Entsiegelung und die Nutzbarkeit der Fläche verbessern. Die Finanzierung der Planungskosten ist in der Produktgruppe 2103 vorgesehen. Die Vorlage wurde bereits in den Ausschüssen AEB und ASB einstimmig angenommen.
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Beratungsfolge
- 28.05.2025 · Rat (39. Sitzung) — Einstimmig nach Beschlussvorschlag
- 21.05.2025 · Haupt- und Finanzausschuss (36. Sitzung) — Einstimmig nach Beschlussvorschlag
- 15.05.2025 · Bezirksvertretung Bochum-Mitte (38. Sitzung) — Einstimmig nach Beschlussvorschlag
Ergebnis: Einstimmig nach Beschlussvorschlag - 2.13Entwicklungsträgervertrag mit der NRW.Urban Kommunale Entwicklung GmbH im Rahmen der kooperativen Baulandentwicklung „Wohnen am Hillerberg“ Hier: Auflösung des Entwicklungsträgervertrags sowie außerplanmäßige Bereitstellung investiver Haushaltsmittel gem. § 83 GO NRW innerhalb der Produktgruppe 5102 - Bauleit-, Entwicklungs-, MobilitätsplanungZur Vorlage · 20250449 · Beschlussvorlage der Verwaltung
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✦ KI-Zusammenfassung
Die Verwaltung hat mit der Vorlagennummer 20250449 die Aufhebung des Entwicklungsträgervertrages mit der NRW.Urban Kommunale Entwicklung GmbH für das Projekt „Wohnen am Hillerberg“ zum 31. Dezember 2025 vorgeschlagen. Grund für das Ende der kooperativen Baulandentwicklung ist die Entscheidung, die geplante Verlagerung des Sportplatzes „Am Hillerberg“ an die Sodinger Straße aufgrund gestiegener Kosten nicht umzusetzen und stattdessen den bestehenden Sportplatz zu sanieren. Da dadurch die für das Landesmodell erforderlichen zusammenhängenden Bauflächen entfallen, sind die formalen Voraussetzungen für den Vertrag nicht mehr gegeben.
Zur Schließung des damit verbundenen Treuhandkontos und zum Ausgleich der aufgelaufenen Kosten sieht die Vorlage die außerplanmäßige Bereitstellung von etwa 2,5 Millionen Euro vor. Die Deckung soll durch Mittel aus verschiedenen Haushaltsposten erfolgen, darunter Projekte der integrierten Stadtentwicklung, der „Sozialen Stadt Wattenscheid“ sowie Mittel aus dem Bereich der Unterbringung von Geflüchteten.
Die weitere Entwicklung der verbleibenden Flächen soll künftig durch die Stadtverwaltung im Rahmen einer konventionellen kommunalen Baulandentwicklung erfolgen. Dies umfasst unter anderem die Fortführung des Bebauungsplanverfahrens für den ehemaligen Kirmesplatz am Castroper Hellweg sowie die Prüfung neuer Wohnbauflächen östlich der Sodinger Straße. Auch die Aufwertung von Grünflächen und die Anpassung der Verkehrsinfrastruktur bleiben Bestandteil der weiteren Planung.
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Beratungsfolge
- 28.05.2025 · Rat (39. Sitzung) — Einstimmig nach Beschlussvorschlag
- 21.05.2025 · Haupt- und Finanzausschuss (36. Sitzung) — Einstimmig nach Beschlussvorschlag
- 13.05.2025 · Bezirksvertretung Bochum-Nord (40. Sitzung) — Mehrheitlich nach BeschlussvorschlagAbstimmungsergebnis:Enthaltungen: 2 (FDP/UWG)Dagegen: 4 (CDU)Dafür: 11 (SPD, Grüne, Dr. Ciochon, BD)
- 08.05.2025 · Ausschuss für Strukturentwicklung, Digitalisierung und Europa (22. Sitzung) — Einstimmig nach Beschlussvorschlag
- 13.03.2025 · Ausschuss für Strukturentwicklung, Digitalisierung und Europa (21. Sitzung) — Ohne Abstimmung
- 11.03.2025 · Bezirksvertretung Bochum-Nord (39. Sitzung) — Die Beratung der Vorlage wird zurückgestellt.
Ergebnis: Einstimmig nach Beschlussvorschlag - 2.14Fortschreibung des Nahverkehrsplanes (NVP) zum 01.01.2028 AufstellungsbeschlussZur Vorlage · 20250808 · Beschlussvorlage der Verwaltung
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✦ KI-Zusammenfassung
Die Verwaltung hat eine Beschlussvorlage zur Fortschreibung des Nahverkehrsplanes (NVP) für den 1. Januar 2028 vorgelegt. Ziel der Maßnahme ist es, den aktuell gültigen Plan aus dem Jahr 2017 an neue gesetzliche Grundlagen und veränderte Bedingungen im öffentlichen Personennahverkehr anzupassen. Die Umsetzung erfolgt im Rahmen des regionalen Projekts „Mobilitätsimpuls RUHR“, um die Nahverkehrspläne im Ruhrgebiet zeitlich zu synchronisieren.
Die inhaltliche Bearbeitung soll im Sommer 2025 beginnen und gemeinsam durch das Tiefbauamt, das Amt für Stadtplanung und Wohnen sowie die BOGESTRA durchgeführt werden. Da die Arbeiten mit den vorhandenen personellen Ressourcen des Planungsamtes, des Tiefbauamtes und der BOGESTRA abgewickelt werden können, ist kein externes Gutachten erforderlich. Für den Haushalt der Stadt entstehen dadurch keine zusätzlichen Kosten.
Ein Beteiligungsverfahren, das neben der gesetzlich vorgeschriebenen Beteiligung auch die Öffentlichkeit, Interessenverbände und Bezirksvertretungen einbezieht, ist für die zweite Jahreshälfte 2026 geplant. Der endgültige Beschluss zur Fortschreibung wird für das zweite Halbjahr 2027 angestrebt. Die Vorlage wird im Mai 2025 zunächst im Ausschuss für Mobilität und Infrastruktur sowie im Haupt- und Finanzausschuss beraten, bevor der Rat eine Entscheidung trifft.
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Beratungsfolge
- 28.05.2025 · Rat (39. Sitzung) — Einstimmig nach Beschlussvorschlag
- 21.05.2025 · Haupt- und Finanzausschuss (36. Sitzung) — Einstimmig nach Beschlussvorschlag
- 13.05.2025 · Ausschuss für Mobilität und Infrastruktur (41. Sitzung) — Einstimmig nach Beschlussvorschlag
Ergebnis: Einstimmig nach Beschlussvorschlag - 2.15Realisierungsbeschluss denkmalgerechte Sanierung des SchlegelturmesZur Vorlage · 20250795 · Beschlussvorlage der Verwaltung
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✦ KI-Zusammenfassung
Die Verwaltung hat eine Beschlussvorlage zur denkmalgerechten Sanierung des Schlegelturms vorgelegt. Aufgrund von Schäden an der Bausubstanz, insbesondere durch Bewehrungskorrosion und Betonabplatzungen in den oberen Geschossen, ist ein Rückbau sowie eine Neuerrichtung des Turmkopfes und der ehemaligen Braumeisterwohnung vorgesehen. Zudem soll die Außenfassade saniert und die charakteristischen Oberflächen unter Berücksichtigung des Denkmalschutzes wiederhergestellt werden. Die Maßnahmen dienen der Wiederherstellung der Standsicherheit und Verkehrssicherheit.
Die geschätzten Kosten für das Vorhaben belaufen sich auf 6,9 Millionen Euro. Dieser Betrag umfasst den Rückbau, die Wiederherstellung, die Fassaden- und Brandschutzsanierung sowie die Baustelleneinrichtung und Nebenkosten. Die aktuelle Kostenschätzung stellt eine Aktualisierung gegenüber dem Jahr 2021 dar, wobei gestiegene Baukosten berücksichtigt wurden. Für den Zeitraum von 2025 bis 2027 sind im Haushaltsplan insgesamt 8 Millionen Euro für das Projekt im Bereich des Liegenschaftsmanagements veranschlagt.
Der Zeitplan sieht die Beauftragung eines Generalplaners im vierten Quartal 2025 vor. Die Planungsphase soll bis zum zweiten Quartal 2026 andauern, sodass die Sanierungsarbeiten voraussichtlich bis zum Herbst 2027 abgeschlossen werden können. Die Maßnahme beschränkt sich auf die Beseitigung der Bauwerksschäden an der Außenhülle; eine Sanierung der Innenbereiche ist zum jetzigen Zeitpunkt nicht Bestandteil des Vorhabens. Eine Entscheidung über die Vorlage wird im Rat für den 28. Mai 2025 erwartet.
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Beratungsfolge
- 28.05.2025 · Rat (39. Sitzung) — Einstimmig nach Beschlussvorschlag
- 21.05.2025 · Haupt- und Finanzausschuss (36. Sitzung) — Einstimmig nach Beschlussvorschlag
- 15.05.2025 · Bezirksvertretung Bochum-Mitte (38. Sitzung) — Einstimmig nach Beschlussvorschlag
- 01.04.2025 · Betriebsausschuss für die Eigenbetriebe (30. Sitzung) — Die Vorlage wird ohne Votum weitergeleitet.
Ergebnis: Einstimmig nach Beschlussvorschlag - 2.16Neubau einer Kleingartenanlage am Herrenacker in Wattenscheid Westenfeld - RealisierungsbeschlussZur Vorlage · 20251072 · Beschlussvorlage der Verwaltung
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✦ KI-Zusammenfassung
Die Verwaltung hat mit der Vorlage 20251072 einen Realisierungsbeschluss für den Neubau einer Kleingartenanlage am Herrenacker in Wattenscheid-Westenfeld vorgelegt. Nachdem der Bebauungsplan Nr. 1021 im Januar 2025 zum Satzungsbeschluss kam, wird der Rat nun um die Freigabe der Ausführungsplanung und der Umsetzung gebeten. Die geplante Anlage umfasst 67 Einzelgärten sowie eine sogenannte „Grüne Mitte“ mit einem Spielplatz, einer Obstwiese und einem Vereinsheim. Ergänzt wird das Gelände durch einen Parkplatz mit 32 Stellplätzen und verschiedene Grünstrukturen.
Die Planung sieht ökologische Maßnahmen wie die Versickerung von Oberflächenwasser in Mulden und die Verwendung von Recycling-Baustoffen für den Unterbau der Wege vor. Die Anlage ist barrierearm gestaltet, wobei aufgrund der Topografie an einem Eingang eine Treppe mit einer Rampe notwendig ist.
Die aktuellen Kosten für das Projekt belaufen sich auf rund 3,66 Millionen Euro. Die ursprüngliche Schätzung von etwa 1,37 Millionen Euro stieg aufgrund von technischen Anforderungen an die Wasser- und Elektroversorgung, Bodenarbeiten sowie Entschädigungszahlungen an Altpächter an. Der Zeitplan sieht die Ausschreibungsphase zwischen Juni und September 2025 vor. Der Baustart ist für November 2025 geplant, sodass die Pächter ab August 2026 in die neue Anlage einziehen können.
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Beratungsfolge
- 28.05.2025 · Rat (39. Sitzung) — Mehrheitlich nach BeschlussvorschlagEnthaltungen: 0dagegen: 3 (UWG:FB)dafür: 73 (SPD/Grüne/CDU/BD/FDP/FASG/Backs/ Dahmann/Hohmeier/OB)
- 22.05.2025 · Ausschuss für Umwelt, Nachhaltigkeit und Ordnung (34. Sitzung) — Mehrheitlich nach BeschlussvorschlagEnthaltungen – 0 Dagegen – 1 (UWG) Dafür – 14 (SPD, Grüne, CDU, BD, FDP)
- 21.05.2025 · Haupt- und Finanzausschuss (36. Sitzung) — Die Vorlage wird ohne Votum weitergeleitet.
- 20.05.2025 · Bezirksvertretung Bochum-Wattenscheid (40. Sitzung) — Mehrheitlich nach Beschlussvorschlag:Enthaltungen: 0Dagegen: 2 (UWG:FB)Dafür: 14 (SPD, Grüne, CDU, BD, FDP)
Ergebnis: Die Vorlage wird ohne Votum weitergeleitet. - 2.17Charta Faire Metropole Ruhr 2030Zur Vorlage · 20251150 · Beschlussvorlage der Verwaltung
▶ Vorlage aufklappen — Zusammenfassung, Dokumente, Beratungsfolge
✦ KI-Zusammenfassung
Die Verwaltung legt dem Rat der Stadt Bochum den Beitritt zur „Charta Faire Metropole Ruhr 2030“ zur Entscheidung vor. Die Vorlage sieht vor, dass die Stadt die Charta offiziell beschließt und der Oberbürgermeister die Unterzeichnung vornimmt. Das Netzwerk Faire Metropole Ruhr, dem bereits 16 Kommunen angehören, verfolgt mit der Charta das Ziel, menschenwürdige Arbeitsbedingungen zu fördern und sich zu den Grundsätzen des Fairen Handels zu bekennen. Die Initiative basiert auf den Nachhaltigkeitszielen der Vereinten Nationen.
Bochum ist seit 2013 als Fairtrade Town zertifiziert und hat im Januar 2025 eine Rezertifizierung erhalten. Der Beitritt zur Charta knüpft an die bestehende Nachhaltigkeitsstrategie der Stadt an. Zu den geplanten Maßnahmen gehören die Stärkung der fairen öffentlichen Beschaffung, etwa durch die Prüfung sensibler Produktgruppen bis Ende 2025 und die Anpassung der Vergaberichtlinien bis zum Jahr 2030. Zudem sollen die Anzahl der Fairtrade-Schulen und -Kitas erhöht sowie das Thema im Stadtmarketing und bei Veranstaltungen präsentiert werden. Die Umsetzung der Maßnahmen soll in bestehende Strukturen integriert werden, sodass keine finanziellen Mehrkosten entstehen.
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Beratungsfolge
- 28.05.2025 · Rat (39. Sitzung) — Mehrheitlich nach BeschlussvorschlagEnthaltungen: 3 (FDP)dagegen: 3 (BD)dafür: 70 (SPD/Grüne/CDU/UWG:FB/FASG/Backs/ Dahmann/Hohmeier/OB)
- 22.05.2025 · Ausschuss für Umwelt, Nachhaltigkeit und Ordnung (34. Sitzung) — Mehrheitlich nach BeschlussvorschlagEnthaltungen – 0 Dagegen – 2 (BD, FDP) Dafür – 13 (SPD, Grüne, CDU, UWG)
- 21.05.2025 · Haupt- und Finanzausschuss (36. Sitzung) — Die Vorlage wird ohne Votum weitergeleitet.
Ergebnis: Die Vorlage wird ohne Votum weitergeleitet. - 2.18Erste Änderungssatzung zur Wahlordnung für die Wahl der direkt in das Integrationsgremium der Stadt Bochum zu wählenden MitgliederZur Vorlage · 20250667 · Beschlussvorlage der Verwaltung
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✦ KI-Zusammenfassung
Die Verwaltung hat mit der Vorlage 20250667 die erste Änderungssatzung zur Wahlordnung für die Mitglieder des Integrationsgremiums vorgelegt. Ziel der Anpassung ist die Angleichung der lokalen Wahlordnung an das geänderte Kommunalwahlgesetz (KWahlG) des Landes Nordrhein-Westfalen.
Ein wesentlicher Bestandteil der Änderung betrifft die Zusammensetzung des Wahlvorstands in den Stimmbezirken. Nach der Neuregelung soll dieser künftig aus bis zu sieben Beisitzern statt bisher sechs Beisitzern bestehen. Zudem werden die Fristen für die Einreichung und Zulassung von Wahlvorschlägen angepasst. Durch eine generelle Verweisung auf die Fristen des Kommunalwahlgesetzes soll sichergestellt werden, dass die Abläufe der Wahl zum Integrationsgremium und der Kommunalwahlen synchronisiert bleiben. Dies soll verhindern, dass der Wahlausschuss aufgrund unterschiedlicher Zeitpläne zu separaten Sitzungen zusammenkommen muss.
Die Vorlage wird im Mai 2025 zunächst im Haupt- und Finanzausschuss sowie im Integrationsausschuss beraten. Eine Entscheidung des Rates ist für den 28. Mai 2025 vorgesehen. Finanzielle Auswirkungen oder klimarelevante Folgen werden in der Vorlage nicht aufgeführt.
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Beratungsfolge
- 28.05.2025 · Rat (39. Sitzung) — Einstimmig nach Beschlussvorschlag
- 22.05.2025 · Integrationsausschuss (23. Sitzung) — Einstimmig nach Beschlussvorschlag
- 21.05.2025 · Haupt- und Finanzausschuss (36. Sitzung) — Die Vorlage wird ohne Votum weitergeleitet.
Ergebnis: Die Vorlage wird ohne Votum weitergeleitet. - 2.19Zensus 2022 - Vorgehen hinsichtlich der Feststellung der amtlichen Einwohnerzahl
- 3.Anträge
- keine Tagesordnungspunkte
- 4.Mitteilungen und Antworten
- 4.1GELSENWASSER AG hier: ENNI Energie & Umwelt GmbH – Beteiligung der NEW Re GmbH an der Projektgesellschaft BMR Windenergie Wassenberg GmbH & Co. KGZur Vorlage · 20250897 · Mitteilung der Verwaltung
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✦ KI-Zusammenfassung
Die NEW Re GmbH beabsichtigt eine Beteiligung an der Projektgesellschaft BMR Windenergie Wassenberg GmbH & Co. KG. Das Vorhaben umfasst die Realisierung eines Windprojekts im Birgeler Wald in Wassenberg mit vier Windenergieanlagen. Im Rahmen einer Kooperation zwischen der NEW Re GmbH und der Projektentwickler BMR-Gruppe hält die NEW Re GmbH die Option, 50 Prozent des Projekts zu übernehmen.
Da die ENNI Energie & Umwelt Niederrhein GmbH eine mittelbare Beteiligung der GELSENWASSER AG ist und 25,1 Prozent an der NEW Re GmbH hält, ist eine Beschlussfassung in den Räten der Städte Bochum und Dortmund erforderlich. Die GELSENWASSER AG wird mittelbar über die Stadtwerke Bochum Holding GmbH und die Dortmunder Stadtwerke AG von den beiden Städten mehrheitlich gehalten.
Die Mitteilung der Verwaltung mit der Nummer 20250897 wurde vom Amt für Finanzsteuerung unter Mitwirkung von Brintha Surenthirakumar erstellt. Aufgrund der Notwendigkeit, Betriebs- und Geschäftsgeheimnisse zu schützen, ist die Behandlung der Angelegenheit in einer nichtöffentlichen Sitzung vorgesehen.
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Beratungsfolge
- 28.05.2025 · Rat (39. Sitzung) — Die Vorlage der Verwaltung wird zur Kenntnis genommen.
- 21.05.2025 · Haupt- und Finanzausschuss (36. Sitzung) — Die Vorlage der Verwaltung wird zur Kenntnis genommen.
- 15.05.2025 · Ausschuss für Beteiligungen und Controlling (42. Sitzung) — Die Vorlage der Verwaltung wird zur Kenntnis genommen.
Ergebnis: Die Vorlage der Verwaltung wird zur Kenntnis genommen. - 4.2GELSENWASSER AG hier: Gründung der Wassernetz Recklinghausen GmbH & Co. KGZur Vorlage · 20250902 · Mitteilung der Verwaltung
▶ Vorlage aufklappen — Zusammenfassung, Dokumente, Beratungsfolge
✦ KI-Zusammenfassung
Die GELSENWASSER AG beabsichtigt die Gründung der Wassernetz Recklinghausen GmbH & Co. KG (WNR). Im Rahmen dieser Maßnahme soll die Stadtwerke Recklinghausen Holding GmbH mit einem Anteil von 51 Prozent als Kommanditistin an der neuen Gesellschaft beteiligt werden. Da die Städte Bochum und Dortmund über die Stadtwerke Bochum Holding GmbH beziehungsweise die Dortmunder Stadtwerke AG mittelbar mehrheitlich an der GELSENWASSER AG beteiligt sind, ist eine Beschlussfassung in den jeweiligen Ratssitzungen erforderlich.
Ziel der Kooperation ist die Neuausrichtung der Wasserversorgung sowie die Weiterentwicklung des Wasserverteilnetzes in Recklinghausen. Die Verwaltung weist darauf hin, dass die Beratung dieser Vorlage zum Schutz von Betriebs- und Geschäftsgeheimnissen in nichtöffentlicher Sitzung erfolgen soll. Die Mitteilung des Amtes für Finanzsteuerung dient der Information der zuständigen Gremien, darunter der Ausschuss für Beteiligungen und Controlling sowie der Haupt- und Finanzausschuss.
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Beratungsfolge
- 28.05.2025 · Rat (39. Sitzung) — Die Vorlage der Verwaltung wird zur Kenntnis genommen.
- 21.05.2025 · Haupt- und Finanzausschuss (36. Sitzung) — Die Vorlage der Verwaltung wird zur Kenntnis genommen.
- 15.05.2025 · Ausschuss für Beteiligungen und Controlling (42. Sitzung) — Die Vorlage der Verwaltung wird zur Kenntnis genommen.
Ergebnis: Die Vorlage der Verwaltung wird zur Kenntnis genommen. - 4.3GELSENWASSER AG hier: Beteiligung der Gemeindewerke Schermbeck GmbH & Co. KG an der Bürgerwind Brichter Heide GmbH & Co. KG mit einem Geschäftsanteil in Höhe von 20 %Zur Vorlage · 20251046 · Mitteilung der Verwaltung
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✦ KI-Zusammenfassung
Die Verwaltung informiert über die beabsichtigte Beteiligung der Gemeindewerke Schermbeck GmbH & Co. KG an der noch zu gründenden Bürgerwind Brichter Heide GmbH & Co. KG. Das Vorhaben sieht vor, dass die Gemeindewerke Schermbeck einen Geschäftsanteil in Höhe von 20 % an der neuen Gesellschaft erwerben. Im Rahmen dieses Projekts sollen vier Windenergieanlagen realisiert werden.
Da die GELSENWASSER Energienetze GmbH als hundertprozentige Tochtergesellschaft der GELSENWASSER AG mit 49 % an den Gemeindewerken Schermbeck beteiligt ist, sind die Städte Bochum und Dortmund betroffen. Die Städte Bochum und Dortmund sind mittelbar über die Stadtwerke Bochum Holding GmbH beziehungsweise die Dortmunder Stadtwerke AG Mehrheitsaktionäre der GELSENWASSER AG. Aufgrund dieser Beteiligungsstruktur ist eine Beschlussfassung in den Räten der Städte Bochum und Dortmund erforderlich. Die Behandlung der Angelegenheit erfolgt zum Schutz von Betriebs- und Geschäftsgeheimnissen in der nichtöffentlichen Sitzung.
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Beratungsfolge
- 28.05.2025 · Rat (39. Sitzung) — Die Vorlage der Verwaltung wird zur Kenntnis genommen.
- 21.05.2025 · Haupt- und Finanzausschuss (36. Sitzung) — Die Vorlage der Verwaltung wird zur Kenntnis genommen.
- 15.05.2025 · Ausschuss für Beteiligungen und Controlling (42. Sitzung) — Die Vorlage der Verwaltung wird zur Kenntnis genommen.
Ergebnis: Die Vorlage der Verwaltung wird zur Kenntnis genommen. - 4.4Sondervermögen Grundstücksentwicklung Bochum hier: Wirtschaftsplan 2025Zur Vorlage · 20251135 · Mitteilung der Verwaltung
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✦ KI-Zusammenfassung
Das Amt für Finanzsteuerung hat mit der Vorlage Nummer 20251135 den Wirtschaftsplan 2025 für das Sondervermögen Grundstücksentwicklung Bochum vorgelegt. Der Plan enthält Informationen zu Grundstücken, die bereits erworben wurden oder deren Erwerb für die Zukunft vorgesehen ist.
Die Behandlung der Vorlage ist für verschiedene Gremien im Mai 2025 angesetzt. Die Kenntnisnahme erfolgt zunächst im Ausschuss für Strukturentwicklung, Digitalisierung und Europa am 8. Mai 2025, gefolgt vom Ausschuss für Beteiligungen und Controlling am 15. Mai 2025. Am 21. Mai 2025 wird die Vorlage im Haupt- und Finanzausschuss sowie am 28. Mai 2025 im Rat zur Kenntnis genommen. Da der Wirtschaftsplan Details zu den erworbenen sowie noch zu erwerbenden Grundstücken umfasst, findet die Beschlussfassung über den Plan im nichtöffentlichen Teil der Sitzungen statt.
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Beratungsfolge
- 28.05.2025 · Rat (39. Sitzung) — Die Vorlage der Verwaltung wird zur Kenntnis genommen.
- 21.05.2025 · Haupt- und Finanzausschuss (36. Sitzung) — Die Vorlage der Verwaltung wird zur Kenntnis genommen.
- 15.05.2025 · Ausschuss für Beteiligungen und Controlling (42. Sitzung) — Die Vorlage der Verwaltung wird zur Kenntnis genommen.
- 08.05.2025 · Ausschuss für Strukturentwicklung, Digitalisierung und Europa (22. Sitzung) — Die Vorlage der Verwaltung wird zur Kenntnis genommen.
Ergebnis: Die Vorlage der Verwaltung wird zur Kenntnis genommen. - 4.5Gründung einer Gesellschaft im Sondervermögen Grundstücksentwicklung BochumZur Vorlage · 20251136 · Mitteilung der Verwaltung
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✦ KI-Zusammenfassung
Das Amt für Finanzsteuerung hat mit der Nummer 20251136 eine Mitteilung der Verwaltung vorgelegt, die die Gründung einer Gesellschaft innerhalb des Sondervermögens Grundstückentwicklung Bochum zum Gegenstand hat. Die geplante Gesellschaft soll dazu genutzt werden, eine Immobilie zu erwerben.
Die detaillierten Informationen zu diesem Vorhaben sind in der nichtöffentlichen Beschlussvorlage Nummer 20251092 enthalten. Die vorliegende Mitteilung dient der Information der verschiedenen politischen Gremien im Rahmen einer festgelegten Beratungsfolge.
Der Prozess beginnt mit der Kenntnisnahme im Ausschuss für Strukturentwicklung, Digitalisierung und Europa am 8. Mai 2025. Danach werden der Ausschuss für Beteiligungen und Controlling am 15. Mai 2025 sowie der Haupt- und Finanzausschuss am 21. Mai 2025 informiert. Den Abschluss der Beratungsreihe bildet die Information des Rates am 28. Mai 2025.
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Beratungsfolge
- 28.05.2025 · Rat (39. Sitzung) — Die Vorlage der Verwaltung wird zur Kenntnis genommen.
- 21.05.2025 · Haupt- und Finanzausschuss (36. Sitzung) — Die Vorlage der Verwaltung wird zur Kenntnis genommen.
- 15.05.2025 · Ausschuss für Beteiligungen und Controlling (42. Sitzung) — Die Vorlage der Verwaltung wird zur Kenntnis genommen.
- 08.05.2025 · Ausschuss für Strukturentwicklung, Digitalisierung und Europa (22. Sitzung) — Die Vorlage der Verwaltung wird zur Kenntnis genommen.
Ergebnis: Die Vorlage der Verwaltung wird zur Kenntnis genommen. - 4.6SBO Senioreneinrichtungen der Stadt Bochum gGmbH hier: Strategische PartnerschaftZur Vorlage · 20251134 · Mitteilung der Verwaltung
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✦ KI-Zusammenfassung
Die Verwaltung der Stadt Bochum beabsichtigt, für die SBO Senioreneinrichtungen der Stadt Bochum gGmbH eine strategische Partnerschaft einzugehen. Ziel dieser Maßnahme ist die Sicherung eines langfristig wirtschaftlich erfolgreichen Betriebs der Einrichtungen. Die entsprechende Mitteilung der Verwaltung mit der Nummer 20251134 wurde vom Amt für Finanzsteuerung erstellt.
Um die Betriebs- und Geschäftsgeheimnisse der SBO gGmbH sowie des künftigen strategischen Partners zu wahren, sieht die Vorlage vor, bestimmte Angelegenheiten in nichtöffentlichen Sitzungen zu behandeln. Die Verwaltung begründet die Notwendigkeit einer nichtöffentlichen Beschlussfassung mit dem Schutz dieser geschützten Belange.
Die Vorlage ist zur Kenntnisnahme in mehreren Gremien vorgesehen. Die Beratungsfolge umfasst den Ausschuss für Beteiligungen und Controlling, den Ausschuss für Arbeit, Gesundheit und Soziales sowie den Haupt- und Finanzausschuss. Die abschließende Behandlung zur Kenntnisnahme ist für den Rat der Stadt Bochum terminiert. Die Sitzungen der genannten Gremien sind für den Zeitraum im Mai 2025 geplant.
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Beratungsfolge
- 28.05.2025 · Rat (39. Sitzung) — Die Vorlage der Verwaltung wird zur Kenntnis genommen.
- 21.05.2025 · Haupt- und Finanzausschuss (36. Sitzung) — Die Vorlage der Verwaltung wird zur Kenntnis genommen.
- 20.05.2025 · Ausschuss für Arbeit, Gesundheit und Soziales (29. Sitzung) — Die Vorlage der Verwaltung wird zur Kenntnis genommen.
- 15.05.2025 · Ausschuss für Beteiligungen und Controlling (42. Sitzung) — Die Vorlage der Verwaltung wird zur Kenntnis genommen.
Ergebnis: Die Vorlage der Verwaltung wird zur Kenntnis genommen. - 4.7Prognosebericht zur Ergebnis- und Teilfinanzrechnung auf Basis des 1. Quartals 2025Zur Vorlage · 20251117 · Mitteilung der Verwaltung
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✦ KI-Zusammenfassung
Die Verwaltung hat auf Basis der Haushaltszahlen des ersten Quartals 2025 einen Prognosebericht zur Ergebnis- und Teilfinanzrechnung vorgelegt. Für das Haushaltsjahr 2025 wird ein Defizit in Höhe von 58,09 Millionen Euro prognostiziert, was dem fortgeschriebenen Haushaltsansatz entspricht.
Die wesentlichen Verschlechterungen belaufen sich auf insgesamt 15,7 Millionen Euro. Darin enthalten sind 10,8 Millionen Euro für Hilfen zur Erziehung sowie 1,7 Millionen Euro für die Umsetzung des Bundesteilhabegesetzes im Jugendamt sowie 3,2 Millionen Euro für Personalaufwendungen. Dem stehen wesentliche Verbesserungen in der Gesamthöhe von 15,7 Millionen Euro gegenüber. Diese resultieren unter anderem aus geringeren Abwassergebühren um 6,7 Millionen Euro, dem Belastungsausgleich in der Kinderbetreuung um 3,1 Millionen Euro sowie der LWL-Umlage um 1,8 Millionen Euro.
Im Rahmen des globalen Minderaufwands wurden bislang Einsparungen in Höhe von rund 2,2 Millionen Euro erzielt. Die Minderaufwendungen und Mehrerträge stehen dabei Mehraufwendungen und Mindererträgen gegenüber.
Der gesamtstädtische Personal- und Versorgungsaufwand wird auf 476,21 Millionen Euro prognostiziert, was eine Überschreitung des fortgeschriebenen Haushaltsansatzes um 3,45 Millionen Euro bedeutet. Die Auswirkungen der Tarifeinigung für den öffentlichen Dienst vom 6. April 2025 sind in dieser Hochrechnung noch nicht berücksichtigt.
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Beratungsfolge
- 28.05.2025 · Rat (39. Sitzung) — Die Vorlage der Verwaltung wird zur Kenntnis genommen.
- 21.05.2025 · Haupt- und Finanzausschuss (36. Sitzung) — Die Vorlage der Verwaltung wird zur Kenntnis genommen.
- 15.05.2025 · Ausschuss für Beteiligungen und Controlling (42. Sitzung) — Die Vorlage der Verwaltung wird zur Kenntnis genommen.
Ergebnis: Die Vorlage der Verwaltung wird zur Kenntnis genommen. - 4.8Einstellung der Leitung des TiefbauamtesZur Vorlage · 20251153 · Mitteilung der Verwaltung
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✦ KI-Zusammenfassung
Die Verwaltung der Stadt Bochum informiert über den anstehenden Wechsel in der Leitung des Tiefbauamtes. Die bisherige Leitung wird aus dem Dienst der Stadt ausscheiden. Um die Vakanz zu schließen, wurde die entsprechende Stelle bereits extern ausgeschrieben, wobei eine Neubesetzung zum nächstmöglichen Zeitpunkt angestrebt wird.
Die Mitteilung der Verwaltung mit der Nummer 20251153 wird im Haupt- und Finanzausschuss in der Sitzung am 21. Mai 2025 zur Kenntnisnahme vorgelegt. Federführend für diese Vorlage ist das Amt für Personalmanagement, Informationstechnologie und Organisation. Im Zusammenhang mit dieser Information wird auf eine Beratung im nichtöffentlichen Teil der Sitzung unter der Vorlagennummer 20251152 verwiesen, in der über eine beabsichtigte Stellenübertragung entschieden wurde.
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Beratungsfolge
- 21.05.2025 · Haupt- und Finanzausschuss (36. Sitzung) — Die Vorlage der Verwaltung wird zur Kenntnis genommen.
Ergebnis: Die Vorlage der Verwaltung wird zur Kenntnis genommen. - 4.9Einräumung eines Erbbaurechts an einem städtischen Grundstück im Ostpark (Quartier Feldmark, Vermarktungsabschnitt 8)Zur Vorlage · 20250279 · Mitteilung der Verwaltung
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✦ KI-Zusammenfassung
Die Verwaltung informiert über die Einräumung eines Erbbaurechts auf einem städtischen Grundstück im Bereich Ostpark, konkret im Vermarktungsabschnitt 8 des Quartiers Feldmark. Nachdem das ursprüngliche Bestgebotsverfahren für diesen Abschnitt nicht erfolgreich abgeschlossen werden konnte, da der einzige Bewerber für eine Umsetzung des Konzepts nicht mehr zur Verfügung stand, hatte der Rat der Stadt Bochum die Aufhebung des Verfahrens beschlossen. Gleichzeitig wurde die Verwaltung ermächtigt, Verhandlungen mit einem Investor über die Vergabe eines Erbbaurechts zu führen.
Diese Verhandlungen wurden nun zum Abschluss gebracht. Der Investor hat zugestimmt, den Vermarktungsabschnitt 8 im Rahmen der Festsetzungen des Bebauungsplans Nr. 900 zu entwickeln. Das betroffene Grundstück umfasst die Flurstücke 695, 725 und 726 in der Gemarkung Altenbochum mit einer Gesamtfläche von 4.887 Quadratmetern. Gemäß den Vereinbarungen sind alle zu errichtenden Wohneinheiten als öffentlich geförderter Wohnraum nach den Wohnraumförderungsbestimmungen des Landes Nordrhein-Westfalen zu errichten. Für die Belegungsbindung wurde eine Dauer von 30 Jahren festgelegt. Die abschließende Beschlussfassung über die Einräumung des Erbbaurechts erfolgt gemäß der Geschäftsordnung in der nicht-öffentlichen Sitzung.
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Beratungsfolge
- 21.05.2025 · Haupt- und Finanzausschuss (36. Sitzung) — Die Vorlage der Verwaltung wird zur Kenntnis genommen.
- 29.04.2025 · Ausschuss für Planung und Grundstücke (41. Sitzung) — Die Vorlage der Verwaltung wird zur Kenntnis genommen.
- 20.03.2025 · Bezirksvertretung Bochum-Mitte (37. Sitzung)
Ergebnis: Die Vorlage der Verwaltung wird zur Kenntnis genommen. - 4.10Verlängerung der Fristen zum Beginn und zur Fertigstellung eines Bauvorhabens auf einem Grundstück im Ostpark (Quartier Feldmark, Vermarktungsabschnitt 7)Zur Vorlage · 20250304 · Mitteilung der Verwaltung
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✦ KI-Zusammenfassung
Die Verwaltung der Stadt Bochum befasst sich mit einem Antrag auf Fristverlängerung für ein Bauvorhaben im Quartier Feldmark, konkret im Vermarktungsabschnitt 7 des Ostparks. Im Juni 2022 wurde ein Kaufvertrag über die Grundstücke der Vermarktungsabschnitte 5 und 7 mit einem Investor geschlossen. Der Vertrag legt fest, dass die Bebauung innerhalb von zwei Jahren nach Vertragsabschluss beginnen und innerhalb von vier Jahren bezugsfertig abgeschlossen sein muss. Für den Fall der Nichteinhaltung dieser Fristen ist ein Wiederkaufsrecht der Stadt geregelt, sofern keine angemessene Verlängerung erfolgt.
Der Investor bittet nun um eine Verlängerung der Fristen für den Baubeginn sowie die Fertigstellung um jeweils zwei Jahre. Als Begründung führt der Antragsteller die aktuelle gesamtwirtschaftliche Lage der Immobilienbranche an, welche den Absatz von Neubauprojekten beeinflusst. Da sich der Verkauf der Wohnungen im benachbarten Vermarktungsabschnitt 5 verzögert hat, konnte der Vertrieb für den Abschnitt 7 noch nicht aufgenommen werden. Die Verwaltung bewertet die Begründung als berechtigt und empfiehlt, der beantragten Verlängerung zuzustimmen, um auf die Ausübung des Wiederkaufsrechts zum jetzigen Zeitpunkt zu verzichten.
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Beratungsfolge
- 21.05.2025 · Haupt- und Finanzausschuss (36. Sitzung) — Die Vorlage der Verwaltung wird zur Kenntnis genommen.
- 29.04.2025 · Ausschuss für Planung und Grundstücke (41. Sitzung) — Die Vorlage der Verwaltung wird zur Kenntnis genommen.
- 20.03.2025 · Bezirksvertretung Bochum-Mitte (37. Sitzung)
Ergebnis: Die Vorlage der Verwaltung wird zur Kenntnis genommen. - 4.11Bebauung von Grundstücken an der Haldenstraße und an der LewackerstraßeZur Vorlage · 20250674 · Mitteilung der Verwaltung
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✦ KI-Zusammenfassung
Die Stadt Bochum beabsichtigt, die Frist zur Bebauung von zwei Grundstücken an der Haldenstraße und der Lewackerstraße zu verlängern. Die Stadt hat jeweils ein Grundstück an diesen Standorten an einen sozialen Träger veräußert, um dort Wohnheime für Menschen mit Behinderung zu errichten.
Nach Angaben der Verwaltung kann der Erwerber die im Grundstückskaufvertrag vereinbarte Frist, die eine Bebauung innerhalb von drei Jahren nach Vertragsabschluss vorsieht, nicht einhalten. Aus diesem Grund wird eine Verlängerung der Frist zur Fertigstellung der Bauvorhaben um zwei Jahre vorgeschlagen.
Die Beschlussfassung über diese Angelegenheit erfolgt gemäß der Geschäftsordnung für den Rat der Stadt Bochum, die Ausschüsse und die Bezirksvertretungen im nichtöffentlichen Teil der Sitzungen, um die Wahrung von Datenschutz und Geheimhaltung zu gewährleisten. Die Vorlage wird in den kommenden Wochen verschiedenen Gremien zur Kenntnisnahme vorgelegt. Dies betrifft den Ausschuss für Planung und Grundstücke am 29. April 2025 sowie die Bezirksvertretungen Bochum-Südwest und Bochum-Mitte im Mai 2025. Der Haupt- und Finanzausschuss wird die Vorlage am 21. Mai 2025 behandeln.
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Beratungsfolge
- 21.05.2025 · Haupt- und Finanzausschuss (36. Sitzung) — Die Vorlage der Verwaltung wird zur Kenntnis genommen.
- 15.05.2025 · Bezirksvertretung Bochum-Mitte (38. Sitzung)
- 14.05.2025 · Bezirksvertretung Bochum-Südwest (40. Sitzung) — Die Beratung der Vorlage wird zurückgestellt.
- 29.04.2025 · Ausschuss für Planung und Grundstücke (41. Sitzung) — Die Vorlage der Verwaltung wird zur Kenntnis genommen.
Ergebnis: Die Vorlage der Verwaltung wird zur Kenntnis genommen. - 4.12Bahnhof Dahlhausen / VRR-Stationsbericht 2024Zur Vorlage · 20251036 · Antwort der Verwaltung
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✦ KI-Zusammenfassung
Die Verwaltung nahm zur Anfrage der SPD-Fraktion bezüglich des VRR-Stationsberichts 2024 Stellung. Der Bericht bewertet den Bahnhof Dahlhausen aufgrund der unzureichenden Aufenthaltsqualität als „entwicklungsbedürftig“, während die Barrierefreiheit und die Fahrgastinformationen als gut eingestuft werden.
Hinsichtlich der langfristigen Verbesserung der Aufenthaltsqualität hält die Verwaltung regelmäßigen Kontakt zum VRR und zur Deutschen Bahn (DB). Die DB berichtete über Vandalismusschäden im Jahr 2024, unter anderem durch Glasbruch und die Zerstörung von Schaltschränken sowie Hebezeugen, was die Verfügbarkeit von Aufzügen zeitweise einschränkte. Die DB führt Reinigungsarbeiten dreimal wöchentlich sowie durch ein mobiles Team durch.
Im Bereich der städtischen Zuständigkeit erfolgt die Reinigung des Park & Ride Platzes zweimal und des Otto-Wels-Platzes dreimal wöchentlich. Aktuell wurde kein erhöhtes Müllaufkommen festgestellt. Die Beleuchtung im Bahnhofsumfeld wird als ausreichend und auf dem Stand der Technik beschrieben. Weitere finanzielle Mittel für Verbesserungen sind im Haushalt 2025/26 nicht vorgesehen, da die Stadt bereits hohe Kosten für die Beseitigung von Vandalismusschäden trägt. Die für die „Portalfunktion von Brücken und Unterführungen“ bereitgestellten Mittel sind derzeit vollständig aufgebraucht, sodass keine kurzfristigen Einsätze in Dahlhausen möglich sind.
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Beratungsfolge
- 21.05.2025 · Haupt- und Finanzausschuss (36. Sitzung) — Die Vorlage der Verwaltung wird zur Kenntnis genommen.
- 13.05.2025 · Ausschuss für Mobilität und Infrastruktur (41. Sitzung)
Ergebnis: Die Vorlage der Verwaltung wird zur Kenntnis genommen. - 4.13Förderung GanztagsausbauZur Vorlage · 20251108 · Mitteilung der Verwaltung
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✦ KI-Zusammenfassung
Die Stadt Bochum hat für den Ausbau von Ganztagsangeboten an Grundschulen Fördergelder in Höhe von rund 14 Millionen Euro vom Land Nordrhein-Westfalen erhalten. Die entsprechenden Förderanträge wurden vollständig bewilligt. Die Zuwendungen dienen der qualitativen und quantitativen Erweiterung der Bildungs- und Betreuungsangebote für die Jahrgangsstufen eins bis vier. Die Förderung deckt maximal 85 Prozent der geplanten Gesamtkosten ab, wobei die Maßnahmen bis zum 31. Dezember 2027 abgeschlossen sein müssen.
Bereits bewilligt wurden Mittel für den Neubau der Grundschule Feldsieper Straße sowie für den Ausbau der OGS Schragmüllerstraße. Im Rahmen von zwei weiteren Förderpaketen wurden zusätzliche Maßnahmen identifiziert. Das erste Paket umfasst Erweiterungen an der Gertrudisschule, der Wilbergschule und der Kirchschule Höntrop. Das zweite Paket beinhaltet bauliche Maßnahmen zur Schaffung von Betreuungsflächen an verschiedenen Standorten, darunter die Regenbogenschule, die Grundschulen Westenfeld, Laer, Hufeislandschule, Günnigfeld, Waldschule und Frauenlobschule. Hierbei werden unter anderem bestehende Küchen umgenutzt.
Zusätzlich wurden Ergänzungsanträge über rund 14,6 Millionen Euro gestellt, um nicht abgerufene Mittel anderer Kommunen zu nutzen. Die Bezirksregierung Arnsberg teilte jedoch mit, dass nur noch ein Restbudget von etwa fünf Millionen Euro zur Verteilung bereitsteht, da die Anträge die verfügbaren Mittel übersteigen. Die genaue Höhe der zusätzlichen Bewilligung ist zum jetzigen Zeitpunkt noch nicht absehbar.
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Beratungsfolge
- 10.07.2025 · Rat (40. Sitzung) — Die Vorlage der Verwaltung wird zur Kenntnis genommen.
- 01.07.2025 · Ausschuss für Schule und Bildung (33. Sitzung) — Die Vorlage der Verwaltung wird zur Kenntnis genommen.
- 03.06.2025 · Betriebsausschuss für die Eigenbetriebe (31. Sitzung) — Die Vorlage der Verwaltung wird zur Kenntnis genommen.
- 21.05.2025 · Haupt- und Finanzausschuss (36. Sitzung) — Die Vorlage der Verwaltung wird zur Kenntnis genommen.
Ergebnis: Die Vorlage der Verwaltung wird zur Kenntnis genommen. - 4.14Umgang der städtischen Unternehmen mit Anschuldigungen im NetzZur Vorlage · 20251189 · Antwort der Verwaltung
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✦ KI-Zusammenfassung
Die Ratsfraktion Bündnis Deutschland hat im Haupt- und Finanzausschuss Fragen zum Umgang der städtischen Unternehmen mit Anschuldigungen in sozialen Netzwerken gestellt. Hintergrund der Anfrage von Nicole Scheer sind Internetbeiträge eines anonymen Nutzers, der Vorwürfe gegen die BOGESTRA sowie andere städtische Betriebe vorbringt.
Die Verwaltung teilte mit, dass der BOGESTRA AG diese spezifischen Anschuldigungen nicht bekannt sind. Da weder der genaue Wortlaut noch die Quelle der Vorwürfe aus der Anfrage hervorgehen, ist eine Stellungnahme der BOGESTRA derzeit nicht möglich. Die städtischen Unternehmen gehen mit öffentlichen Anschuldigungen einzelfallbezogen vor. Dabei steht eine faktenbasierte Kommunikation im Vordergrund, um berechtigte Anliegen zu klären und unbegründete Vorwürfe durch sachliche Informationen zu entkräften.
Bei Bekanntwerden falscher Tatsachenbehauptungen werden diese durch sachliche Informationen korrigiert. Verstöße gegen die Nutzungsrichtlinien der Plattformen werden gemeldet, um eine Löschung von Beiträgen zu erwirken. Für die städtische Kommunikation dient ein Social-Media-Leitfaden, der auf den Regeln der Netiquette basiert. Dieser sieht vor, Fehlinformationen zu klären und Beleidigungen zu entfernen. Bei dem Verdacht auf strafbare Handlungen, wie etwa Beleidigungen, können die Rechtsabteilungen der Unternehmen zur Prüfung einer möglichen Strafanzeige hinzugezogen werden.
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Beratungsfolge
- 21.05.2025 · Haupt- und Finanzausschuss (36. Sitzung) — Die Vorlage der Verwaltung wird zur Kenntnis genommen.
Ergebnis: Die Vorlage der Verwaltung wird zur Kenntnis genommen. - 4.15Nachfrage zum ersten Wirtschaftsplan der Kulturinstitute Bochum AÖRZur Vorlage · 20251256 · Antwort der Verwaltung
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✦ KI-Zusammenfassung
Die CDU-Fraktion hat im Rahmen einer Sitzung des Ausschusses für Beteiligung und Controlling nach den Einsparpotenzialen des ersten Wirtschaftsplans der AöR Kulturinstitute Bochum gefragt. Hintergrund der Anfrage ist die Beobachtung, dass im Wirtschaftsplan 2025–2026 trotz der Zusammenführung des Schauspielhauses, der Bochumer Symphoniker und des Planetariums keine fiskalischen Einsparungen ersichtlich sind.
Die Verwaltung beantwortete die Anfrage mit dem Hinweis, dass die Erweiterung der AöR auf die Schaffung administrativer und kostenreduzierender Synergien abzielt. Dazu gehören unter anderem die Nutzung gemeinsamer Ressourcen in den Bereichen IT-Infrastruktur, technische Dienstleistungen wie Licht und Ton, Reinigung sowie die gemeinsame Materiallagerhaltung. Die Finanzierungsstruktur sieht vor, dass die AöR Sachkostensteigerungen eigenständig abdeckt, während städtische Zuschüsse auf tarifbedingte Personalmehrkosten beschränkt bleiben.
An quantifizierbaren Effekten wird für das erste Wirtschaftsjahr 2025/2026 eine Einsparung von etwa 116.000 Euro durch die Beibehaltung der bestehenden Personalkapazitäten beziffert. Weitere Effizienzsteigerungen sollen nach Abschluss des ersten oder zweiten Geschäftsjahres bewertbar sein. Die Verwaltung strebt an, die operative Zusammenarbeit bis Juli 2029 zu optimieren, wobei eine Evaluierung der entwickelten Potenziale spätestens bis zum Ende des Geschäftsjahres 2026/2027 vorgesehen ist.
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Beratungsfolge
- 28.05.2025 · Rat (39. Sitzung) — Die Vorlage der Verwaltung wird zur Kenntnis genommen.
- 21.05.2025 · Haupt- und Finanzausschuss (36. Sitzung) — Die Vorlage der Verwaltung wird zur Kenntnis genommen.
Ergebnis: Die Vorlage der Verwaltung wird zur Kenntnis genommen. - 4.16Zensus 2022 - Vorgehen hinsichtlich der Feststellung der amtlichen EinwohnerzahlZur Vorlage · 20251158 · Mitteilung der Verwaltung
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✦ KI-Zusammenfassung
Die Verwaltung informiert über die Ergebnisse des Zensus 2022 und die daraus resultierende amtliche Einwohnerzahl für Bochum. Laut Feststellungsbescheid von IT.NRW beträgt die Einwohnerzahl zum Stichtag 15. Mai 2022 genau 354.288 Personen. Dieser Wert weicht von den Daten des städtischen Melderegisters ab, welches für den 31. Dezember 2022 eine Zahl von 372.854 Personen ausweist. Im Vergleich zur Bevölkerungsfortschreibung auf Basis des Zensus 2011 ergibt sich eine Differenz von 9.768 Personen nach unten.
Die Stadt hat gegenüber IT.NRW Bedenken gegen die Feststellung geäußert, die von der Landesbehörde jedoch nicht übernommen wurden. Da die Erfolgsaussichten einer Anfechtungsklage als gering eingestuft wurden, hat die Stadt keinen Rechtsweg beschritten. Die Abweichungen zwischen den Zahlen beruhen auf unterschiedlichen Methoden und Einwohnerdefinitionen. Während das städtische Melderegister die wohnberechtigte Bevölkerung umfasst, nutzt IT.NRW ein Verfahren aus Registerbereinigung und Stichproben.
Die Meldebehörde führt mögliche Ursachen für die Differenzen unter anderem auf die temporäre Abwesenheit von Studierenden während der Pandemie oder Verzögerungen bei der Erfassung von Geflüchteten zurück. Eine abschließende Belegung dieser Annahmen ist aufgrund von Informationsbeschränkungen nicht möglich. Wirtschaftliche Auswirkungen auf den städtischen Haushalt, etwa bei den Schlüsselzuweisungen nach dem Gemeindefinanzierungsgesetz, sind möglich, eine genaue Bezifferung der Folgen ist derzeit nicht möglich.
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Beratungsfolge
- 28.05.2025 · Rat (39. Sitzung) — Die Vorlage der Verwaltung wird zur Kenntnis genommen.
- 21.05.2025 · Haupt- und Finanzausschuss (36. Sitzung) — Die Vorlage der Verwaltung wird zur Kenntnis genommen.
Ergebnis: Die Vorlage der Verwaltung wird zur Kenntnis genommen. - 5.Anfragen
- 5.1Veloroute 1Zur Vorlage · 20251276 · Anfrage
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✦ KI-Zusammenfassung
Eine Fraktion im Bochumer Rat hat eine Anfrage an den Oberbürgermeister zu den Baumaßnahmen der Veloroute 1 gestellt. Die Anfrage befasst sich mit dem Wegfall von Stellplätzen in den Bereichen Widumestraße, Nordring, Schillerstraße und Europaplatz sowie der Datengrundlage für die Planung. Es wird nach alternativen Parkmöglichkeiten für Anwohner gefragt und die technische Eignung der Trassenführung im Vergleich zu einer Alternative über die Herner Straße thematisiert.
Zudem werden die Kosten der geplanten Führung, mögliche Einsparungen bei anderen Routen sowie der Umgang mit den am Nordring entfernten Straßenbäumen angefragt. Die Anfrage umfasst auch Fragen zur CO2-Bilanz des Projekts unter Berücksichtigung des zu erwartenden Verkehrsaufkommens und zum Verbleib der Kopfsteinpflasterung in der Schillerstraße.
Ein weiterer Teil der Anfrage betrifft die Information der Anwohner, insbesondere im Hinblick auf das Fehlen einer Bürgerversammlung und unvollständige Angaben zur Dauer der Bauarbeiten. Des Weiteren wird nach der Sicherstellung der Müllabfuhr sowie der Straßenreinigung in den abgesperrten Bereichen gefragt und die Möglichkeit neuer Stellplätze am Nordring zwischen Schillerstraße und Herner Straße untersucht.
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Beratungsfolge
- 21.05.2025 · Haupt- und Finanzausschuss (36. Sitzung) — Die Anfrage wird schriftlich beantwortet.
Ergebnis: Die Anfrage wird schriftlich beantwortet. - 5.2Feierabendmarkt in WattenscheidZur Vorlage · 20251346 · Anfrage
▶ Vorlage aufklappen — Zusammenfassung, Dokumente, Beratungsfolge
✦ KI-Zusammenfassung
In der Anfrage Nummer 20251346 setzt sich ein Mitglied der SPD-Fraktion mit der künftigen Gestaltung von Marktformaten in Wattenscheid auseinander. Bezugnehmend auf den Feierabendmarkt im März, der anlässlich der Gebietsreform im Bereich der Lohnhalle stattfand, werden Fragen zur dauerhaften Etablierung eines Marktes auf der Fläche der Zeche Holland gestellt.
Die Anfrage untersucht, welche Möglichkeiten die Verwaltung sieht, einen solchen Markt auf dem Gelände der Zeche Holland langfristig zu etablieren. In diesem Zusammenhang wird angefragt, ob eine Organisation und Durchführung durch einen privaten Anbieter möglich ist, analog zum Vorgehen am Springerplatz. Abschließend wird die Vorlage eines entsprechenden Konzeptes durch die zuständigen Stellen erbeten.
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- 21.05.2025 · Haupt- und Finanzausschuss (36. Sitzung) — Die Anfrage wird schriftlich beantwortet.
Ergebnis: Die Anfrage wird schriftlich beantwortet. - 5.3Verkehrssituation "Am Sattelgut" / WertstoffhofZur Vorlage · 20251352 · Anfrage
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✦ KI-Zusammenfassung
In einer Anfrage eines Ratsmitglieds der SPD wird die Verkehrssituation an der Zufahrt zum Wertstoffhof „Am Sattelgut“ thematisiert. Es wird auf die Verkehrslage an Wochenenden hingewiesen. Zur Entzerrung des Verkehrs werden verschiedene Maßnahmen angefragt, darunter die Einführung einer durchgezogenen Linie, um das Linksabbiegen zu unterbinden und den Verkehrsfluss zu verbessern, sowie eine mögliche Verlängerung der Öffnungszeiten.
Des Weiteren wird nach Überlegungen zu alternativen Abwurforten für Grünabfälle während der Sommermonate gefragt. Als mögliche Standorte werden dabei Höntrop oder das Gelände des Eisenbahnmuseums genannt, um die Anzahl der Anfahrten am Standort zu reduzieren. Die Antwort auf diese Anfrage soll unter Einbeziehung der BoGeStra aufgrund des Busverkehrs auch dem Ausschuss für Mobilität und Infrastruktur sowie der Bezirksvertretung Bochum-Südwest zur Kenntnis gebracht werden.
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Beratungsfolge
- 21.05.2025 · Haupt- und Finanzausschuss (36. Sitzung) — Die Anfrage wird schriftlich beantwortet.
Ergebnis: Die Anfrage wird schriftlich beantwortet. - 5.4Verkehrssituation "In der Provitze" / WertstoffhofZur Vorlage · 20251353 · Anfrage
▶ Vorlage aufklappen — Zusammenfassung, Dokumente, Beratungsfolge
✦ KI-Zusammenfassung
Mit der Anfrage Nummer 20251353 wird die Verkehrssituation am Wertstoffhof „In der Provitze“ thematisiert. Ein Mitglied der SPD-Fraktion weist in dem Dokument auf eine regelmäßig auftretende und unübersichtliche Park- sowie Verkehrslage an diesem Standort hin. Im Rahmen dieser Anfrage wird die Verwaltung um Auskunft darüber gebeten, durch welche geeigneten Maßnahmen eine Entzerrung dieser Situation erreicht werden kann.
Die entsprechende Antwort soll zudem der Bezirksvertretung Bochum-Mitte zur Kenntnis gegeben werden. Die Vorlage wurde im Kontext des Haupt- und Finanzausschusses behandelt. Damit steht im Fokus der Anfrage die Klärung von Handlungsoptionen der Verwaltung, um die Verkehrsverhältnisse am genannten Wertstoffhof zu regulieren und Informationen über mögliche planerische oder organisatorische Schritte bereitzustellen.
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Beratungsfolge
- 21.05.2025 · Haupt- und Finanzausschuss (36. Sitzung) — Die Anfrage wird schriftlich beantwortet.
Ergebnis: Die Anfrage wird schriftlich beantwortet. - 5.5Informationsveranstaltungen der BauverwaltungZur Vorlage · 20251354 · Anfrage
▶ Vorlage aufklappen — Zusammenfassung, Dokumente, Beratungsfolge
✦ KI-Zusammenfassung
Dr. Sascha Dewender hat im Rahmen einer Anfrage die Einladungsverfahren der Bauverwaltung zu Informationsveranstaltungen thematisiert. Hintergrund der Anfrage ist eine kürzlich durchgeführte Veranstaltung zum Aufstellungsbeschluss des Bebauungsplanes Nr. 924 „Overdyker Straße“ im Bochumer Stadtteil Hamme.
Anlass für die Nachfrage ist die Information, dass Anwohner angrenzender Grundstücke keine Vorabinformationen oder Einladungen zu diesem Termin erhalten haben sollen. In der Vorlage wird gefragt, welcher Personenkreis für die Einladungen zu derartigen Veranstaltungen der Bauverwaltung vorgesehen ist. Des Weiteren wird die Frage gestellt, ob es üblich ist, direkte Grundstücksanlieger, Eigentümer sowie Mieter der betroffenen Flächen zu informieren. Falls eine Einladung dieser Personengruppen nicht vorgesehen ist, wird um eine entsprechende Begründung gebeten.
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Beratungsfolge
- 21.05.2025 · Haupt- und Finanzausschuss (36. Sitzung) — Die Anfrage wird schriftlich beantwortet.
Ergebnis: Die Anfrage wird schriftlich beantwortet. - Nichtöffentlicher Teil
- 6.Beschlüsse in eigener Entscheidungsbefugnis
- 6.1Einstellung der Leitung des TiefbauamtesErgebnis: Einstimmig nach Beschlussvorschlag Enthaltungen: 4 (CDU/BD)
- 6.2Einräumung eines Erbbaurechts an einem städtischen Grundstück im Ostpark (Quartier Feldmark, Vermarktungsabschnitt 8)Ergebnis: Einstimmig nach Beschlussvorschlag
- 6.3Verlängerung der Fristen zum Beginn und zur Fertigstellung eines Bauvorhabens auf einem Grundstück im Ostpark (Quartier Feldmark, Vermarktungsabschnitt 7)Ergebnis: Einstimmig nach Beschlussvorschlag
- 6.4Bebauung von Grundstücken an der Haldenstraße und an der LewackerstraßeErgebnis: Einstimmig nach Beschlussvorschlag
- 7.Beschlussvorschläge für den Rat
- 7.1Bestellung zur RechnungsprüferinErgebnis: Einstimmig nach Beschlussvorschlag
- 7.2GELSENWASSER AG hier: ENNI Energie & Umwelt GmbH – Beteiligung der NEW Re GmbH an der Projektgesellschaft BMR Windenergie Wassenberg GmbH & Co. KGErgebnis: Mehrheitlich nach Beschlussvorschlag Enthaltungen: 0dagegen: 1 (BD)dafür: 14 (SPD/Grüne/CDU/UWG:FB/FASG)
- 7.3GELSENWASSER AG hier: Gründung der Wassernetz Recklinghausen GmbH & Co. KGErgebnis: Mehrheitlich nach Beschlussvorschlag Enthaltungen: 0dagegen: 1 (BD)dafür: 14 (SPD/Grüne/CDU/UWG:FB/FASG)
- 7.4GELSENWASSER AG hier: Beteiligung der Gemeindewerke Schermbeck GmbH & Co. KG an der Bürgerwind Brichter Heide GmbH & Co. KG mit einem Geschäftsanteil in Höhe von 20 %Ergebnis: Mehrheitlich nach Beschlussvorschlag Enthaltungen: 0dagegen: 1 (BD)dafür: 14 (SPD/Grüne/CDU/UWG:FB/FASG)
- 7.5Sondervermögen Grundstücksentwicklung Bochum hier: Wirtschaftsplan 2025Ergebnis: Einstimmig nach Beschlussvorschlag Enthaltungen: 1 (BD)
- 7.6Gründung einer Gesellschaft im Sondervermögen Grundstücksentwicklung BochumErgebnis: Einstimmig nach Beschlussvorschlag
- 7.7SBO Senioreneinrichtungen der Stadt Bochum gGmbH hier: Strategische PartnerschaftErgebnis: Einstimmig nach Beschlussvorschlag
- 8.Anträge
- keine Tagesordnungspunkte
- 9.Mitteilungen und Antworten
- keine Tagesordnungspunkte
- 10.Anfragen
- keine Tagesordnungspunkte
- 10.1Nachfragen zum Umgang mit Personalvorlagen
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