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Einräumung eines Erbbaurechts an einem städtischen Grundstück im Ostpark (Quartier Feldmark, Vermarktungsabschnitt 8)

20250279 · Mitteilung der Verwaltung · 21.05.2025 · Amt für Geoinformation, Liegenschaften und Kataster

🟢 Beschlossen 21.05.2025 · Haupt- und Finanzausschuss (36. Sitzung)
Die Vorlage der Verwaltung wird zur Kenntnis genommen.
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Die Verwaltung informiert über die Einräumung eines Erbbaurechts auf einem städtischen Grundstück im Bereich Ostpark, konkret im Vermarktungsabschnitt 8 des Quartiers Feldmark. Nachdem das ursprüngliche Bestgebotsverfahren für diesen Abschnitt nicht erfolgreich abgeschlossen werden konnte, da der einzige Bewerber für eine Umsetzung des Konzepts nicht mehr zur Verfügung stand, hatte der Rat der Stadt Bochum die Aufhebung des Verfahrens beschlossen. Gleichzeitig wurde die Verwaltung ermächtigt, Verhandlungen mit einem Investor über die Vergabe eines Erbbaurechts zu führen.

Diese Verhandlungen wurden nun zum Abschluss gebracht. Der Investor hat zugestimmt, den Vermarktungsabschnitt 8 im Rahmen der Festsetzungen des Bebauungsplans Nr. 900 zu entwickeln. Das betroffene Grundstück umfasst die Flurstücke 695, 725 und 726 in der Gemarkung Altenbochum mit einer Gesamtfläche von 4.887 Quadratmetern. Gemäß den Vereinbarungen sind alle zu errichtenden Wohneinheiten als öffentlich geförderter Wohnraum nach den Wohnraumförderungsbestimmungen des Landes Nordrhein-Westfalen zu errichten. Für die Belegungsbindung wurde eine Dauer von 30 Jahren festgelegt. Die abschließende Beschlussfassung über die Einräumung des Erbbaurechts erfolgt gemäß der Geschäftsordnung in der nicht-öffentlichen Sitzung.

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Beratungen

Haupt- und Finanzausschuss (36. Sitzung)
21.05.2025
Die Vorlage der Verwaltung wird zur Kenntnis genommen.
Ausschuss für Planung und Grundstücke (41. Sitzung)
29.04.2025
Die Vorlage der Verwaltung wird zur Kenntnis genommen.
Bezirksvertretung Bochum-Mitte (37. Sitzung)
20.03.2025
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