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Außerplanmäßige Bereitstellung von investiven Haushaltsmitteln gem. § 83 GO NRW in der Produktgruppe 5304 Abwasserbeseitigung des Tiefbauamts für die Kanalerneuerung Clemensstraße.

20251137 · Beschlussvorlage der Verwaltung · 21.05.2025 · Amt für Finanzsteuerung

🟢 Beschlossen 21.05.2025 · Haupt- und Finanzausschuss (36. Sitzung)
Einstimmig nach Beschlussvorschlag
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KI-Zusammenfassung

Der Haupt- und Finanzausschuss wird ersucht, die außerplanmäßige Bereitstellung von 0,7 Millionen Euro für die Kanalerneuerung in der Clemensstraße zu beschließen. Die Vorlage des Amtes für Finanzsteuerung und des Tiefbauamtes, erstellt von Marc Kaes und Sophia Marx, begründet den Bedarf mit dem Zustand der Kanäle aus den Jahren 1910 und 1955. Eine aktuelle Zustandsbewertung weist für die Leitungen die höchste Schadensklasse aus, was durch Betonkorrosion, Verformungen und fehlende Wandungsteile dokumentiert ist. Zudem ereignete sich im April 2025 ein Rohrbruch an einer Hausanschlussleitung, wodurch die Instandsetzung der 174 Meter langen Betonkanäle erforderlich wird.

Die Finanzierung der Maßnahme erfolgt durch die Bereitstellung von Mitteln aus der Produktgruppe Abwasserbeseitigung. Die entsprechenden Deckungsmittel stammen aus dem Projekt Steinring (Nr. 62–70), da sich der dortige Baubeginn aufgrund von Planungsverzögerungen voraussichtlich in das Jahr 2026 verschiebt. Die Maßnahme zur Kanalerneuerung in der Clemensstraße war ursprünglich erst für das Haushaltsjahr 2028 im Haushalt vorgesehen.

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Beratungen

Haupt- und Finanzausschuss (36. Sitzung)
21.05.2025
Einstimmig nach Beschlussvorschlag