Überplanmäßige Bereitstellung von investiven Haushaltsmitteln gem. § 83 GO NRW in der Produktgruppe 4201 Bereitstellung und Betrieb von Sporteinrichtungen des Referates für Sport und Bewegung für den Umbau des Tennenspielfeldes an der Hasenwinkeler Str. in ein Kunstrasenfeld
20251275 · Beschlussvorlage der Verwaltung · 21.05.2025 · Amt für Finanzsteuerung
Einstimmig nach Beschlussvorschlag
▶ KI-Zusammenfassung
Die Verwaltung beantragt die überplanmäßige Bereitstellung von 650.000 Euro für das Investitionsprogramm Sportstätten. Die Mittel sind für den Umbau des Tennisplatzes an der Hasenwinkeler Straße in ein Kunstrasenspielfeld vorgesehen.
Der Mehrbedarf ergibt sich aus zusätzlichen Bergbauschäden im Erdreich, die im Zuge der Bauausführung festgestellt wurden. Die Kosten resultieren aus der Behebung der Schäden sowie aus der Neuausführung bereits erbrachter Leistungen und anfallenden Stillstandskosten der beauftragten Unternehmen. Die Verwaltung sieht die Notwendigkeit, die Arbeiten zeitnah fortzuführen, um weiteren wirtschaftlichen Schaden durch Stillstandskosten zu vermeiden.
Die Finanzierung des Betrags erfolgt durch Mittel aus anderen Projekten. 390.000 Euro werden aus der Maßnahme „Sanierung Haus Kemnade“ bereitgestellt, da sich die dortige Schadenskartierung auf das Jahr 2026 verzögert. Die restlichen 260.000 Euro werden aus dem Projekt „Neubau für Unterkünfte von Geflüchteten“ entnommen, da dort aufgrund aktueller Kostenerwartungen ein Minderbedarf besteht.
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