Bebauung von Grundstücken an der Haldenstraße und an der Lewackerstraße
20250674 · Mitteilung der Verwaltung · 21.05.2025 · Amt für Geoinformation, Liegenschaften und Kataster
Die Vorlage der Verwaltung wird zur Kenntnis genommen.
▶ KI-Zusammenfassung
Die Stadt Bochum beabsichtigt, die Frist zur Bebauung von zwei Grundstücken an der Haldenstraße und der Lewackerstraße zu verlängern. Die Stadt hat jeweils ein Grundstück an diesen Standorten an einen sozialen Träger veräußert, um dort Wohnheime für Menschen mit Behinderung zu errichten.
Nach Angaben der Verwaltung kann der Erwerber die im Grundstückskaufvertrag vereinbarte Frist, die eine Bebauung innerhalb von drei Jahren nach Vertragsabschluss vorsieht, nicht einhalten. Aus diesem Grund wird eine Verlängerung der Frist zur Fertigstellung der Bauvorhaben um zwei Jahre vorgeschlagen.
Die Beschlussfassung über diese Angelegenheit erfolgt gemäß der Geschäftsordnung für den Rat der Stadt Bochum, die Ausschüsse und die Bezirksvertretungen im nichtöffentlichen Teil der Sitzungen, um die Wahrung von Datenschutz und Geheimhaltung zu gewährleisten. Die Vorlage wird in den kommenden Wochen verschiedenen Gremien zur Kenntnisnahme vorgelegt. Dies betrifft den Ausschuss für Planung und Grundstücke am 29. April 2025 sowie die Bezirksvertretungen Bochum-Südwest und Bochum-Mitte im Mai 2025. Der Haupt- und Finanzausschuss wird die Vorlage am 21. Mai 2025 behandeln.
Automatisch erzeugt durch das lokale Sprachmodell gemma4:26b-a4b-it-q4_K_M
(Prompt-Version v1, ca. 161 Wörter).