Eingabe nach § 24 GO wegen kommunalem Beitrag zur Kriminalitätsstatistik
20250844 · Beschlussvorlage der Verwaltung · 21.05.2025 · Referat für politische Gremien, Bürgerbeteiligung und Kommunikation
Einstimmig nach Beschlussvorschlag
▶ KI-Zusammenfassung
In der Beschlussvorlage Nummer 20250844 befasst sich die Verwaltung mit einer Eingabe nach § 24 der Gemeindeordnung. Der Antragsteller regt an, dass die Stadt Bochum dazu beitragen soll, die Gruppe „Deutscher“ in den kommunalen, Landes- und Bundesstatistiken zur Kriminalität detaillierter aufzugliedern. Als Grundlage für diesen Vorschlag werden der Bericht zur „Bevölkerung mit Einwanderungsgeschichte in Bochum 2022“ sowie das Statistik-Programm „MigraPro“ angeführt. Es wird die Möglichkeit angeführt, diese Daten für die Landes- und Bundespolizei verknüpfbar zu machen.
Die Verwaltung schlägt jedoch vor, von einer inhaltlichen Befassung mit dieser Eingabe gemäß § 9 Absatz 4 der Hauptsatzung abzusehen. Als Begründung führt die Verwaltung vor, dass konkrete rechtliche Vorgaben des Bundes und des Landes existieren. Diese Bestimmungen regeln, in welcher Tiefe Daten ausgewertet werden dürfen und welche Auswertungen überhaupt zulässig sind. Damit sind der weiteren Aufgliederung der genannten Gruppe rechtliche Grenzen gesetzt.
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