Verlängerung der Fristen zum Beginn und zur Fertigstellung eines Bauvorhabens auf einem Grundstück im Ostpark (Quartier Feldmark, Vermarktungsabschnitt 7)
20250304 · Mitteilung der Verwaltung · 21.05.2025 · Amt für Geoinformation, Liegenschaften und Kataster
Die Vorlage der Verwaltung wird zur Kenntnis genommen.
▶ KI-Zusammenfassung
Die Verwaltung der Stadt Bochum befasst sich mit einem Antrag auf Fristverlängerung für ein Bauvorhaben im Quartier Feldmark, konkret im Vermarktungsabschnitt 7 des Ostparks. Im Juni 2022 wurde ein Kaufvertrag über die Grundstücke der Vermarktungsabschnitte 5 und 7 mit einem Investor geschlossen. Der Vertrag legt fest, dass die Bebauung innerhalb von zwei Jahren nach Vertragsabschluss beginnen und innerhalb von vier Jahren bezugsfertig abgeschlossen sein muss. Für den Fall der Nichteinhaltung dieser Fristen ist ein Wiederkaufsrecht der Stadt geregelt, sofern keine angemessene Verlängerung erfolgt.
Der Investor bittet nun um eine Verlängerung der Fristen für den Baubeginn sowie die Fertigstellung um jeweils zwei Jahre. Als Begründung führt der Antragsteller die aktuelle gesamtwirtschaftliche Lage der Immobilienbranche an, welche den Absatz von Neubauprojekten beeinflusst. Da sich der Verkauf der Wohnungen im benachbarten Vermarktungsabschnitt 5 verzögert hat, konnte der Vertrieb für den Abschnitt 7 noch nicht aufgenommen werden. Die Verwaltung bewertet die Begründung als berechtigt und empfiehlt, der beantragten Verlängerung zuzustimmen, um auf die Ausübung des Wiederkaufsrechts zum jetzigen Zeitpunkt zu verzichten.
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