Umgang der städtischen Unternehmen mit Anschuldigungen im Netz
20251189 · Antwort der Verwaltung · 21.05.2025 · Amt für Finanzsteuerung
Die Vorlage der Verwaltung wird zur Kenntnis genommen.
▶ KI-Zusammenfassung
Die Ratsfraktion Bündnis Deutschland hat im Haupt- und Finanzausschuss Fragen zum Umgang der städtischen Unternehmen mit Anschuldigungen in sozialen Netzwerken gestellt. Hintergrund der Anfrage von Nicole Scheer sind Internetbeiträge eines anonymen Nutzers, der Vorwürfe gegen die BOGESTRA sowie andere städtische Betriebe vorbringt.
Die Verwaltung teilte mit, dass der BOGESTRA AG diese spezifischen Anschuldigungen nicht bekannt sind. Da weder der genaue Wortlaut noch die Quelle der Vorwürfe aus der Anfrage hervorgehen, ist eine Stellungnahme der BOGESTRA derzeit nicht möglich. Die städtischen Unternehmen gehen mit öffentlichen Anschuldigungen einzelfallbezogen vor. Dabei steht eine faktenbasierte Kommunikation im Vordergrund, um berechtigte Anliegen zu klären und unbegründete Vorwürfe durch sachliche Informationen zu entkräften.
Bei Bekanntwerden falscher Tatsachenbehauptungen werden diese durch sachliche Informationen korrigiert. Verstöße gegen die Nutzungsrichtlinien der Plattformen werden gemeldet, um eine Löschung von Beiträgen zu erwirken. Für die städtische Kommunikation dient ein Social-Media-Leitfaden, der auf den Regeln der Netiquette basiert. Dieser sieht vor, Fehlinformationen zu klären und Beleidigungen zu entfernen. Bei dem Verdacht auf strafbare Handlungen, wie etwa Beleidigungen, können die Rechtsabteilungen der Unternehmen zur Prüfung einer möglichen Strafanzeige hinzugezogen werden.
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